Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124874.pdf
Größe
858 kB
Erstellt
18.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1047/WP16
öffentlich
18.12.2013
FB 61/ 30
Fußgänger- Lichtsignalanlage Sedanstraße
Bürgerantrag vom 22.03.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.01.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis wonach die Sichtbarkeit des
Fußgängerüberweges durch blauweiße Kennzeichnung der Maste verbessert wird.
Vorlage FB 61/1047/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 1/4
Erläuterungen:
Anlass:
Die Elternschaft der Kita St. Josef beantragte am 22.03.2013 eine Ampelanlage auf der Sedanstraße
in Höhe des jetzigen Fußgängerüberweges (= Zebrastreifen), Nähe Holsteinstraße, um die Sicherheit
der querenden Kindergarten- und Schulkinder zu erhöhen.
Erläuterungen:
Die Sedanstraße ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Adalbertsteinweg und der
Autobahnanschlussstelle Europaplatz.
In Höhe der Holsteinstraße befindet sich auf der Sedanstraße eine Fußgängerinsel mit Zebrastreifen.
Die im Schulwegeplan eingetragene Querungshilfe dient besonders dem Schutze der Grundschüler
aus dem Viertel um die Josefskirche, die die Grundschule Düppelstraße besuchen.
In unmittelbarer Nähe der Querungsstelle befindet sich die Integrative Kindertagesstätte St. Josef
(Holsteinstraße 5) und das Seniorenheim Haus Marien-Linde (Eifelstraße 27).
Unfallsituation
Am 21.11.2012 ereignete sich in der Sedanstraße ein Unfall an der Querungsstelle in Höhe der
Holsteinstraße.
Laut Polizeibericht stand eine Mutter mit ihren zwei Kindern an der Querungsstelle, als plötzlich der 4jährige Sohn auf die Fahrbahn rannte und von einem LKW erfasst wurde. Das Kind musste
schwerverletzt ins Krankenhaus gebracht werden.
Darüber hinaus haben sich seit 2008 keine Unfälle, die von der Polizei aufgenommen wurden,
ereignet, an denen Fußgänger beteiligt waren
Zählung
Am 13.06.2013 wurde auf der Sedanstraße in Höhe der Holsteinstraße eine Zählung durchgeführt.
Dabei wurden die Fahrzeuge und die Fußgänger, die den Fußgängerüberweg nutzen, gezählt.
In der Zeit von 07:15 bis 08:15 (Morgenspitze) benutzten 88 Personen den Überweg.
Von der Stolberger Straße kommend fuhren 413 Fahrzeuge in Richtung Adalbertsteinweg und 670
Fahrzeuge in die entgegengesetzte Fahrtrichtung.
In der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr (Nachmittagsspitze) querten 60 Personen die Sedanstraße.
Von der Stolberger Straße kommend fuhren 633 Fahrzeuge in Richtung Adalbertsteinweg und 581
Fahrzeuge in die entgegengesetzte Fahrtrichtung.
Laut Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (= Zebrastreifen) bei den vorliegenden Verkehrsstärken und
dem vorliegenden Fußgängeraufkommen möglich und ausreichend.
Weitere Hinweise geben die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Danach ist mit den
vorgegeben Verkehrsbelastungszahlen eine Lichtsignalanlage nicht notwendig (siehe Anlage, Tabelle
77).
Vorlage FB 61/1047/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 2/4
Bürgerforum
Das Anliegen wurde im Bürgerforum am 10.09.2013 von der Antragstellerin vorgetragen. Das
Bürgerforum hat sich in der Diskussion grundsätzlich für eine Signalanlage ausgesprochen, die
Verwaltung jedoch ergänzend mit der Prüfung weiterer anderer Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit beauftragt und das Thema an den Mobilitätsauschusses verwiesen.
Alternative Maßnahmen
Zusätzliches Blinklicht
Die Verwendung eines Blinklichtes, welches auf den Fußgängerüberweg hinweist, wurde mit
Polizei und Straßenverkehrsbehörde diskutiert. Die Teilnehmer der Verkehrsbesprechung
lehnen es jedoch ab, mit einem dauerhaft betriebenen Blinklicht auf den Fußgängerüberweg
hinzuweisen, da dieser aus beiden Fahrrichtungen gut erkennbar angelegt ist. Die Richtlinien
zur Anlage von Fußgängerüberwegen sehen im Übrigen auch keine derartige Einrichtung vor.
Blauweiße Kennzeichnung der Maste
Alternativ ist eine blauweiße Kennzeichnung der Maste an den Fußgängerüberwegen
denkbar. Diese ursprünglich ministeriell empfohlene Kennzeichnung wurde bereits in der KarlMarz-Allee eingesetzt und betont erfahrungsgemäß den Fußgängerüberweg wirksam. Die
Maßnahme könnte kostengünstig und kurzfristig umgesetzt werden.
Fazit
Weder die Richtlinien noch das Unfallgeschehen legen die Notwendigkeit einer signalisierten Querung
nahe.
Das Unfallereignis von 2012 stand offensichtlich nicht im Zusammenhang mit dem
Fußgängerüberweg und wäre auch bei einer signalisierten Querungsmöglichkeit vermutlich nicht zu
verhindern gewesen, da das Kind unerwartet auf die Fahrbahn gelaufen ist.
Vorteil des Fußgängerüberwegs ist, dass der Fußgänger jederzeit gegenüber dem fließenden Verkehr
bevorrechtigt ist. Bei einer signalisierten Querung wäre das nur auf die Grünphase des Fußgängers
beschränkt und würde daher auf jeden Fall Wartezeiten für den Fußgänger ergeben. Unter
Umständen werden auch „Rotläufer“ provoziert. Die Schilderung der Antragstellerin im Bürgerforum
legen allerdings nahe, dass das subjektive Sicherheitsempfinden durch gezielte Maßnahmen erhöht
werden können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Maste mit blauweißer Folie zu kennzeichnen, so dass die
Sichtbarkeit des Fußgängerüberweges verbessert und damit die Aufmerksamkeit gegenüber den
querenden Fußgängern verbessert wird.
Anlage/n:
Vorlage FB 61/1047/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 3/4
Anlage 1:
Bürgerantrag vom 22.03.2013
Anlage 2:
Verkehrserhebungen
Anlage 3:
Tabelle 77 den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
Vorlage FB 61/1047/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.08.2018
Seite: 4/4
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