Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124578.pdf
Größe
477 kB
Erstellt
06.01.14, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1049/WP16
öffentlich
06.01.2014
Dez. III / FB 61/80
Benediktusplatz 4-8 sowie Korneliusmarkt 32-48,
rettungstechnische Erreichbarkeit
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.01.2014
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis, wonach die drei im Planauszug gekennzeichneten Ladestellen für PKW
durch Bodenmarkierungen im Pflaster gekennzeichnet und durch Freigaben in der Beschilderung
erreichbar gemacht werden.
Vorlage FB 61/1049/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat sich in ihren Sitzungen am 11.09.2013
und 27.11.2013 mit der rettungstechnischen Erreichbarkeit der schmalen Wohngassen Korneliusmarkt
32-48 sowie Benediktusplatz 2-8 beschäftigt. In der Sitzung am 11.09.2013 wurde entsprechend der
Verwaltungsvorlage eine Fußgängerzone ohne Ladezeiten beschlossen. Aufgrund der dadurch
wegfallenden hausnahen Anlieferungsmöglichkeiten für die betroffenen Anwohner wurde am
27.11.2013 die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Feuerwehr hausnahe
Belieferungsmöglichkeiten zu prüfen.
Am 17.12.2013 erfolgte eine Fahrprobe mit einem Leiterwagen der Berufsfeuerwehr, bei der die
notwendigen Bewegungsradien für die Berufsfeuerwehr während der Anfahrt sowie beim Anleitern an
den einzelnen Objekten festgehalten wurden. Als Ergebnis wurden drei Flächen in Höhe Haus
Korneliusmarkt 48 neben der Bank, in Höhe Haus Korneliusmarkt 46 sowie in Höhe Restaurant St.
Benedikt, Benediktusplatz 12, ermittelt, in denen ein abgestellter PKW eventuelle Rettungseinsätze
nicht beeinträchtigen würde. Aufgrund der räumlichen Enge ist das Ladeangebot jedoch auf PKW
(Fahrzeuggröße ca. 2,0 m x 5,0 m) begrenzt, die jeweils möglichst dicht an der Hauswand abzustellen
sind. Lademöglichkeiten für LKW sind leider nicht pauschal zu gewährleisten.
Um die Erreichbarkeit dieser Ladezonen für die Anwohner sicherzustellen und gleichzeitig ein
längerfristiges Abstellen von PKW, z.B. von außergewöhnlich gehbehinderten Personen oder
Handwerkern mit Handwerkerparkausweis, auszuschließen, schlägt die Verwaltung vor, an den
Zufahrten zu den Fußgängerzonen die vorhandene Beschilderung „Garagenzufahrt frei“ in
„Garagenzufahrt und Laden in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ abzuändern. Hierdurch ist das
jederzeitige Befahren der Fußgängerzone ohne gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung möglich
und gleichzeitig werden alle Anwohner verpflichtet, unmittelbar nach Durchführung der Ladetätigkeit
ihr Fahrzeug wieder in andere Parkbereiche des historischen Ortskernes wegzusetzen.
Die notwendigen Bodenmarkierungen auf dem historischen Pflaster zur eindeutigen Kontrolle des
Ladeangebotes durch die Überwachungskräfte sollen durch je fünf Markierungsknöpfe in einem 90°Winkel vorgenommen werden, die in die Fugen des Pflasters eingelassen und geklebt werden.
Da entsprechende Arbeiten nur von externen Fachfirmen vor Ort vorgenommen werden können und
hierfür eine trockene Witterung und bestimmte Temperaturen notwendig sind, kann über eine
Realisierung dieser Markierung und der damit zusammenhängenden Änderung der
Lademöglichkeiten in den Gassen derzeit keine Aussage getroffen werden. Möglicherweise kann es
bis März oder April 2014 dauern, ehe die Maßnahme vor Ort umgesetzt werden kann. Die Verwaltung
will jedoch versuchen, durch eine Einzelausschreibung möglichst bald die Voraussetzungen vor Ort zu
schaffen.
Anlage/n:
Lageplan
Vorlage FB 61/1049/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.05.2014
Seite: 2/2