Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124425.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
13.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0337/WP16
öffentlich
13.12.2013
45/300
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII,
hier: Kindertagesstätte Seemöwe
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.01.2014
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH als Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Vorlage FB 45/0337/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 45/0337/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben
vom 04.10.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Kindertagesstätte Seemöwe besteht seit 2005 in privater Trägerschaft.
Die Kindertagesstätte Seemöwe arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, seit dem 12.07.2013
handelt es sich um eine notariell beurkundete Gemeinnützige GmbH.
Einzige Gesellschafterin ist Frau Miriam Schunck. Ziel der Kindertagesstätte ist die Betreuung und
Verpflegung von Kindern unter drei Jahren sowie deren sozialpädagogische Förderung.
Maximal können in der Einrichtung 20 Kinder betreut werden, derzeit sind 7 Plätze besetzt. Die
Betreuung erfolgt durch zwei festangestellt Dipl.-Sozialpädagoginnen, eine Betreuerin mit
Tagesmutterschulung sowie eine Lehrerin. Darüber hinaus werden Honorarkräfte für spezielle
Förderprojekte eingesetzt. Die Kindertagesstätte Seemöwe möchte nach Anerkennung als Träger der
freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.
Stellungnahme
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den
Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der
obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom
20.12.1974 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH
auszusprechen.
Anlage/n:
-
Antrag
-
Satzung
-
Kriterienkatalog
Vorlage FB 45/0337/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/3
Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Kriterien:
Profil des Trägers:
•
nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH
Jugendhilfe nach 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Lothringerstraße 83
52070 Aachen
Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und
•
der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen
vom 20.12.1994
Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig Der Träger Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH bietet selbst
sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Leistungen gem. § 22 SGBVIII an und trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der
Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen.
Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII bei.
Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die
überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der pädagogische Konzeption sowie die praktische Arbeit des Betriebes der
Kindertagesstätte Seemöwe seit August 2005 deutlich.
Jugendhilfe muss aber sowohl
Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen des § 22
• nach der Satzung als auch
SGBVIII.
• in der praktischen Arbeit
als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt
erscheinen.
Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf
welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die
Anerkennung bezieht.
1
Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele Liegt vor
verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts
verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische
Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der
Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als
gemeinnützig erkannt worden ist.
Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu
leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII).
Im Einzelnen
Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls
folgende Kriterien herangezogen werden:
2
•
Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen,
•
Zahl der Mitglieder
Teilnehmerinnen,
bzw.
Teilnehmer
Betrieb einer Kindertagesstätte mit derzeit 20 Plätzen für Unterdreijährige (U3).
Öffnungszeit von 7-18 Uhr
und Aktuell sind sieben U3-Kinder angemeldet; zusätzlich liegen sechs Anmeldungen
für das Kindergartenjahr 2014/2015 bereits vor.
•
Zahl und Qualifikation
Mitarbeiterinnen,
der
Mitarbeiter
und
•
•
•
•
•
•
•
1 Dipl. Soz.- Pädagogin als Leiterin mit 40 Std./Woche
1 Dipl. Soz.- Pädagogin mit 40 Std./ Woche
1 Betreuerin mit Tagesmutterschulung mit 35 Std./ Woche
1 Lehrerin und Krankenschwester mit 20 Std./ Woche
Honorarkräfte für Musikpädagogik und Englisch
1 Praktikant ausbildungsbegleitend
1 Prokurist
Die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entspricht den
Vorgaben aus § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KiBiz sowie der
„Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den
Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und
Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz)“ zwischen den kommunalen
Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den
Kirchen und der Obersten Landesjugendbehörde des Landes NordrheinWestfalen.
•
Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und Der Träger ist Mitglied im Träger-/ Spitzenverband VPK – Landesverband
anderen öffentlichen und freien Trägern der privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Nordrhein
Jugendhilfe,
Westfalen e.V. und dem zugehörigen Bundesverband
•
Solidität der rechtlichen, organisatorischen und Die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse sind gesichert.
finanziellen Verhältnisse
Der Jahresabschluss 2012 liegt vor.
Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Kindertagesstätte Seemöwe ist seit Mitte 2005 im Bereich der Jugendhilfe
möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr durchgängig tätig, eine Beurteilung ist somit sicher möglich.
als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist.
3
Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen Der Träger erfüllt einen wesentlichen Anteil an den Aufgaben der Jugendhilfe, er
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und ist an einer Zusammenarbeit mit Gremien der Jugendhilfe interessiert.
von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden
kann.
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Gemäß der vorliegenden Satzung und des pädagogischen Konzepts bietet der
Nr. 4 SGB VIII).
Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden
Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen
und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des
Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie,
Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den
Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
4
•
den vollständigen satzungsmäßigen Namen:
Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH
•
die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle):
Lothringerstraße 83
52070 Aachen
0241 9010626
•
•
e-Mail Adresse:
Internetadresse:
miriam.schunck@kita-seemoewe.de
http://www.kita-seemoewe.de/
•
eine ausführliche
Organisationsform:
Darstellung
der
Ziele,
Aufgaben
und
der Siehe vorliegende Satzung
•
Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes:
Gesellschafterin:
Miriam Schunck, geboren am 05.07.1979
Beruf: Diplom Sozial-Pädagogin
Freunder Landstraße 51
52078 Aachen
Prokurist:
Marius Matuschek, geboren am 17.12.1979
Beruf: Diplom Bauingenieur
Freunder Landstraße 51
52078 Aachen
•
Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden):
entfällt
•
Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung:
entfällt
•
Höhe des monatlichen Beitrages:
entfällt
•
Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe:
2005
Dem Antrag soll beigefügt werden:
5
•
die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil liegt vor
einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation
•
Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO liegt vor
6
•
ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung
•
ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers
Liegt vor
•
aktueller Internetauftritt
•
Informationsflyer aus dem Jahre 2013
•
bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister;
entfällt
•
Träger die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende
Unterlagen vorzulegen
•
bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband entfällt
angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
•
•
Eintragung ins Handelsregister liegt vor
Betriebserlaubnis des LVR liegt vor.