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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
124425.pdf
Größe
7,2 MB
Erstellt
13.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0337/WP16 öffentlich 13.12.2013 45/300 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, hier: Kindertagesstätte Seemöwe Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.01.2014 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0337/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 45/0337/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 04.10.2013 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Kindertagesstätte Seemöwe besteht seit 2005 in privater Trägerschaft. Die Kindertagesstätte Seemöwe arbeitete zunächst als Einzelunternehmen, seit dem 12.07.2013 handelt es sich um eine notariell beurkundete Gemeinnützige GmbH. Einzige Gesellschafterin ist Frau Miriam Schunck. Ziel der Kindertagesstätte ist die Betreuung und Verpflegung von Kindern unter drei Jahren sowie deren sozialpädagogische Förderung. Maximal können in der Einrichtung 20 Kinder betreut werden, derzeit sind 7 Plätze besetzt. Die Betreuung erfolgt durch zwei festangestellt Dipl.-Sozialpädagoginnen, eine Betreuerin mit Tagesmutterschulung sowie eine Lehrerin. Darüber hinaus werden Honorarkräfte für spezielle Förderprojekte eingesetzt. Die Kindertagesstätte Seemöwe möchte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden. Stellungnahme Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1974 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte Seemöwe Gemeinnützige GmbH auszusprechen. Anlage/n: - Antrag - Satzung - Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0337/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.08.2016 Seite: 3/3 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien: Profil des Trägers: • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH Jugendhilfe nach 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Lothringerstraße 83 52070 Aachen Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig Der Träger Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH bietet selbst sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Leistungen gem. § 22 SGBVIII an und trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen. Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII bei. Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung, die überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der pädagogische Konzeption sowie die praktische Arbeit des Betriebes der Kindertagesstätte Seemöwe seit August 2005 deutlich. Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger erfüllt ausschließlich Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen des § 22 • nach der Satzung als auch SGBVIII. • in der praktischen Arbeit als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. 1 Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele Liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: 2 • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, • Zahl der Mitglieder Teilnehmerinnen, bzw. Teilnehmer Betrieb einer Kindertagesstätte mit derzeit 20 Plätzen für Unterdreijährige (U3). Öffnungszeit von 7-18 Uhr und Aktuell sind sieben U3-Kinder angemeldet; zusätzlich liegen sechs Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2014/2015 bereits vor. • Zahl und Qualifikation Mitarbeiterinnen, der Mitarbeiter und • • • • • • • 1 Dipl. Soz.- Pädagogin als Leiterin mit 40 Std./Woche 1 Dipl. Soz.- Pädagogin mit 40 Std./ Woche 1 Betreuerin mit Tagesmutterschulung mit 35 Std./ Woche 1 Lehrerin und Krankenschwester mit 20 Std./ Woche Honorarkräfte für Musikpädagogik und Englisch 1 Praktikant ausbildungsbegleitend 1 Prokurist Die Zahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entspricht den Vorgaben aus § 18 Abs. 4 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 KiBiz sowie der „Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz)“ zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und der Obersten Landesjugendbehörde des Landes NordrheinWestfalen. • Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und Der Träger ist Mitglied im Träger-/ Spitzenverband VPK – Landesverband anderen öffentlichen und freien Trägern der privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe in Nordrhein Jugendhilfe, Westfalen e.V. und dem zugehörigen Bundesverband • Solidität der rechtlichen, organisatorischen und Die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse sind gesichert. finanziellen Verhältnisse Der Jahresabschluss 2012 liegt vor. Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Kindertagesstätte Seemöwe ist seit Mitte 2005 im Bereich der Jugendhilfe möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr durchgängig tätig, eine Beurteilung ist somit sicher möglich. als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist. 3 Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen Der Träger erfüllt einen wesentlichen Anteil an den Aufgaben der Jugendhilfe, er wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und ist an einer Zusammenarbeit mit Gremien der Jugendhilfe interessiert. von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann. Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Gemäß der vorliegenden Satzung und des pädagogischen Konzepts bietet der Nr. 4 SGB VIII). Träger die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: 4 • den vollständigen satzungsmäßigen Namen: Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle): Lothringerstraße 83 52070 Aachen 0241 9010626 • • e-Mail Adresse: Internetadresse: miriam.schunck@kita-seemoewe.de http://www.kita-seemoewe.de/ • eine ausführliche Organisationsform: Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Siehe vorliegende Satzung • Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes: Gesellschafterin: Miriam Schunck, geboren am 05.07.1979 Beruf: Diplom Sozial-Pädagogin Freunder Landstraße 51 52078 Aachen Prokurist: Marius Matuschek, geboren am 17.12.1979 Beruf: Diplom Bauingenieur Freunder Landstraße 51 52078 Aachen • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden): entfällt • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung: entfällt • Höhe des monatlichen Beitrages: entfällt • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe: 2005 Dem Antrag soll beigefügt werden: 5 • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil liegt vor einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO liegt vor 6 • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers Liegt vor • aktueller Internetauftritt • Informationsflyer aus dem Jahre 2013 • bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; entfällt • Träger die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen • bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband entfällt angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift • • Eintragung ins Handelsregister liegt vor Betriebserlaubnis des LVR liegt vor.