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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
123945.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
09.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:33
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1039/WP16 öffentlich 09.12.2013 Dez. III / FB 61/20 Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 15.01.2014 16.01.2014 29.01.2014 B0 PLA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen. Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Vorlage FB 61/1039/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/2 Erläuterungen: Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße Für einen Teil des Bereichs wurde im Jahr 2004 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Grundlage war die im Zuge der Stadterneuerung Aachen-Ost erstellte Rahmenplanung. Wesentliche Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 166 – Stolberger Straße / Elsassstraße – wurden bereits erreicht. Für den Bereich des Begegnungszentrums des türkisch-islamischen Kulturvereins wurde ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die gegenüber liegenden Flächen sollen gemäß dem Ergebnis des Realisierungswettbewerbes durch die gewoge bebaut werden. Für den Bereich nordwestlich der Kreuzung Stolberger Straße / Elsasstraße wurde das Ziel festgelegt, einen definierten Übergang zwischen Wohn- und Gewerbebereich zu schaffen. Da anders als beim Begegnungszentrum damals noch keine Bauabsichten der betroffenen Eigentümer bekannt waren, war 2004 von einer eher mittel- bis langfristigen Umsetzung ausgegangen worden. Die Fläche war als Ideenteil in den Wettbewerb für Wohnungsneubau einbezogen worden. Weitere Planungen wurden nicht durchgeführt. Inzwischen sind mehrere Grundstücke in diesem sowie dem Richtung Breslauer Straße angrenzenden Bereich verfügbar und sollen veräußert sowie gegebenenfalls umgenutzt werden. Um zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung zusätzlich den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht. Anlage/n: 1. Satzung 2. Übersichtsplan 3. Luftbild Vorlage FB 61/1039/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/2 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Breslauer Straße / Elsassstraße vom …………. Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung beschlossen: §1 Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu. §2 Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Breslauer Straße, Stolberger Straße und Elsasstraße. Die Karte ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.