Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
123945.pdf
Größe
2,3 MB
Erstellt
09.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1039/WP16
öffentlich
09.12.2013
Dez. III / FB 61/20
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches
Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im Planbereich Breslauer Straße
/ Elsassstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.01.2014
16.01.2014
29.01.2014
B0
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung
eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im
Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung
eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu
beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich
Breslauer Straße / Elsassstraße befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines
besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vorlage FB 61/1039/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB im
Planbereich Breslauer Straße / Elsassstraße
Für einen Teil des Bereichs wurde im Jahr 2004 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
gefasst. Grundlage war die im Zuge der Stadterneuerung Aachen-Ost erstellte Rahmenplanung.
Wesentliche Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 166 – Stolberger Straße / Elsassstraße – wurden
bereits erreicht. Für den Bereich des Begegnungszentrums des türkisch-islamischen Kulturvereins
wurde ein separates Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die gegenüber liegenden Flächen sollen
gemäß dem Ergebnis des Realisierungswettbewerbes durch die gewoge bebaut werden.
Für den Bereich nordwestlich der Kreuzung Stolberger Straße / Elsasstraße wurde das Ziel festgelegt,
einen definierten Übergang zwischen Wohn- und Gewerbebereich zu schaffen. Da anders als beim
Begegnungszentrum damals noch keine Bauabsichten der betroffenen Eigentümer bekannt waren,
war 2004 von einer eher mittel- bis langfristigen Umsetzung ausgegangen worden. Die Fläche war als
Ideenteil in den Wettbewerb für Wohnungsneubau einbezogen worden. Weitere Planungen wurden
nicht durchgeführt.
Inzwischen sind mehrere Grundstücke in diesem sowie dem Richtung Breslauer Straße angrenzenden Bereich verfügbar und sollen veräußert sowie gegebenenfalls umgenutzt werden. Um
zusätzlich zur planungsrechtlichen Sicherung die Entwicklung auch von liegenschaftlicher Seite
steuern zu können, empfiehlt die Verwaltung zusätzlich den Erlass einer Satzung über ein besonderes
gemeindliches Vorkaufsrecht.
Anlage/n:
1.
Satzung
2.
Übersichtsplan
3.
Luftbild
Vorlage FB 61/1039/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/2
Satzung
über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
im Bereich Breslauer Straße / Elsassstraße
vom ………….
Aufgrund § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666/SGV NRW 2023), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............... gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Satzung
beschlossen:
§1
Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Stadt Aachen in dem durch § 2 bezeichneten
Gebiet ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung erstreckt sich auf den in der anliegenden Übersichtskarte dargestellten Bereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Breslauer Straße, Stolberger Straße und Elsasstraße. Die Karte ist
Bestandteil dieser Satzung.
§3
Die Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.