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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
124438.pdf
Größe
205 kB
Erstellt
18.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0114/WP16 öffentlich 18.12.2013 Kleinkölnstraße Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.01.2014 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Kleinkölnstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.12.2013 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2013 Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2013 Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g Finanzielle Auswirkungen Keine Maßnahmebezogene Einnahmen keine, da bereits Vorausleistungen erhoben wurden Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.12.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: Nachdem mit dem Ausbau der Kleinkölnstraße begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2010 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes – Vorausleistungen gemäß § 8 städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Erschließungsbeitragspflicht angeboten. Sowohl der Berechnung der Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger Beitragssatz von 10,98 €/m² zugrunde. Die Kleinkölnstraße wurde im Jahr 2010 in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Der Straßenraum mit einer Gesamtbreite von nur 7,00 m bis 10,60 m wird durch die beidseitige Bebauung sehr eng begrenzt. Die Verkehrsflächen sind nach den vorhandenen Unterlagen seit über 50 Jahren nach dem Trennprinzip gestaltet und entsprachen längst nicht mehr den verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen an die heutigen Verkehrsverhältnisse. Eine Neuordnung der Verkehre und Neugliederung des Straßenraumes war daher dringend notwendig. Der Ausbau wurde (nahezu) niveaugleich unter Beibehaltung des Separationsprinzips durchgeführt. Die einzelnen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege und Parkstreifen) sind durch Materialwechsel und dreizeiligen Pflasterrinnen deutlich voneinander abgegrenzt. Die Fahrbahn wurde zugunsten der Gehwege und der Sicherheit der Fußgänger nicht mehr in einer Breite von 5,00 m, sondern nur noch auf durchschnittlich 3,50 m (Einrichtungsfahrbahn) ausgebaut. Der Ausbau erfolgte in 10 cm dicken Basalt-Kleinpflaster (9/11), welches in Segmentbögen in einem 4-5 cm dicken Mörtelbett auf einer 18 cm starken Drainasphalt-Tragschicht und einer 22 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 55 cm) verlegt wurde. Die Fahrbahn wird beidseitig durch eine dreizeilige Großpflasterrinne begrenzt. Im Rahmen des Neuausbaus wurde erstmalig ein ca. 30 m langer Parkstreifen mit integrierter Lieferund Ladezone in einer Breite von 2,00 m baulich neu angelegt. Dieser ist mit grauen Betonsteinplatten im Format 20 / 20 / 10 im Diagonalverband und umlaufendem Band 10 / 30 / 10 auf einem Unterbau aus 20 cm hydraulisch gebundener Tragschicht und 21 cm starker Frostschutzschicht befestigt. Die beidseitigen Gehwege wurden in einer überwiegenden Breite von 1,50 m - je nach vorhandenem Raum auch breiter bzw. im Bereich des Parkstreifens auch schmäler - ausgebaut und mit 10 cm dicken grauen Betonplatten im Format 20/20/10 im Diagonalverband befestigt. Entlang der Häuserfronten ist ein 0,50 m breiter taktiler Streifen aus 10 cm dicken Basalt-Kleinpflaster (9/11) eingebaut. Vor den Häusern 11 und 13/15 ist eine Zone zum Liefern und Laden integriert und Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.12.2013 Seite: 3/4 ausgewiesen. Die Gehwege erhielten einen Unterbau aus 20 cm hydraulisch gebundener Tragschicht und 21 cm starker Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 55 cm) . Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal musste bereits vor Beginn der Straßenbauarbeiten erneuert werden, weil dieser in sehr schlechtem baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 70 bis 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Die Beleuchtungseinrichtungen wurden im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt. Da der Abschreibungszeitraum der vorhandenen Leuchten noch nicht abgelaufen ist sind die hierfür entstandenen Kosten nicht beitragsfähig. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der „Kleinkölnstraße“ erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 19.12.2013 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Kleinkölnstraße Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), c), d), g) SBS. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 59.160,37 € 3,68 m 7,50 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) d) Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 59.160,37 € 23.664,15 € 35.496,22 € 105.949,23 € 2,26 m 6,00 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) g) 0,00 € Oberflächenentwässerung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) Summe beitragsfähiger Aufwand Summe städtischer Anteil Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 0,00 € 105.949,23 € 31.784,77 € 74.164,46 € 53.265,49 € 53.265,49 € 21.306,20 € 31.959,29 € 218.375,09 € 76.755,12 € 141.619,97 € Bauverwaltung Seite 2 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:2,44 €/m² Fahrbahn: 35.496,22 € : 14.545 m² = 2,44 €/m²" Gehweg: 74.164,46 € : 14.545 m² = 5,10 €/m² Oberflächenentwässerung: 31.959,29 € : 14.545 m² = 2,20 €/m² ____________ 9,74 €/m² (Beitragssatz) Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz B) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für c) Parkstreifen / -stände Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 9.591,28 € 2,00 m 5,00 m 0,00 m 0,00 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 30 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %) 9.591,28 € 2.877,38 € 6.713,90 € Summe beitragsfähiger Aufwand 9.591,28 € Summe städtischer Anteil 2.877,38 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 6.713,90 € Ermittlung des Beitragssatzes B Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Parkstreifen / -stände: 6.713,90 € : 15.421 m² = 0,44 €/m² _________________ 0,44 €/m² (Beitragssatz)