Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124438.pdf
Größe
205 kB
Erstellt
18.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0114/WP16
öffentlich
18.12.2013
Kleinkölnstraße
Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.01.2014
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Kleinkölnstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW
in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
keine, da bereits Vorausleistungen erhoben wurden
Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2013
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Erläuterungen:
Nachdem mit dem Ausbau der Kleinkölnstraße begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr
zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2010 von der Herstellungsalternative Gebrauch gemacht
und – vorbehaltlich einer endgültigen Abrechnung des tatsächlich entstandenen Aufwandes –
Vorausleistungen gemäß § 8 städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) von den Eigentümern der
erschlossenen Grundstücke erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die
Ablösung der endgültigen Erschließungsbeitragspflicht angeboten. Sowohl der Berechnung der
Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger Beitragssatz von
10,98 €/m² zugrunde.
Die Kleinkölnstraße wurde im Jahr 2010 in ihrer gesamten Länge neu ausgebaut. Der Ausbau war
notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So
waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen
verschiedener Art zu erkennen.
Der Straßenraum mit einer Gesamtbreite von nur 7,00 m bis 10,60 m wird durch die beidseitige
Bebauung sehr eng begrenzt.
Die Verkehrsflächen sind nach den vorhandenen Unterlagen seit über 50 Jahren nach dem
Trennprinzip gestaltet und entsprachen längst nicht mehr den verkehrlichen, funktionalen und
technischen Anforderungen an die heutigen Verkehrsverhältnisse. Eine Neuordnung der Verkehre und
Neugliederung des Straßenraumes war daher dringend notwendig.
Der Ausbau wurde (nahezu) niveaugleich unter Beibehaltung des Separationsprinzips durchgeführt.
Die einzelnen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege und Parkstreifen) sind durch Materialwechsel
und dreizeiligen Pflasterrinnen deutlich voneinander abgegrenzt.
Die Fahrbahn wurde zugunsten der Gehwege und der Sicherheit der Fußgänger nicht mehr in einer
Breite von 5,00 m, sondern nur noch auf durchschnittlich 3,50 m (Einrichtungsfahrbahn) ausgebaut.
Der Ausbau erfolgte in 10 cm dicken Basalt-Kleinpflaster (9/11), welches in Segmentbögen in einem
4-5 cm dicken Mörtelbett auf einer 18 cm starken Drainasphalt-Tragschicht und einer 22 cm dicken
Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 55 cm) verlegt wurde. Die Fahrbahn wird beidseitig durch eine
dreizeilige Großpflasterrinne begrenzt.
Im Rahmen des Neuausbaus wurde erstmalig ein ca. 30 m langer Parkstreifen mit integrierter Lieferund Ladezone in einer Breite von 2,00 m baulich neu angelegt. Dieser ist mit grauen Betonsteinplatten
im Format 20 / 20 / 10 im Diagonalverband und umlaufendem Band 10 / 30 / 10 auf einem Unterbau
aus 20 cm hydraulisch gebundener Tragschicht und 21 cm starker Frostschutzschicht befestigt.
Die beidseitigen Gehwege wurden in einer überwiegenden Breite von 1,50 m - je nach vorhandenem
Raum auch breiter bzw. im Bereich des Parkstreifens auch schmäler - ausgebaut und mit 10 cm
dicken grauen Betonplatten im Format
20/20/10 im Diagonalverband befestigt. Entlang der
Häuserfronten ist ein 0,50 m breiter taktiler Streifen aus 10 cm dicken Basalt-Kleinpflaster (9/11)
eingebaut. Vor den Häusern 11 und 13/15 ist eine Zone zum Liefern und Laden integriert und
Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2013
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ausgewiesen. Die Gehwege erhielten einen Unterbau aus 20 cm hydraulisch gebundener Tragschicht
und 21 cm starker Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 55 cm) .
Der aus dem Jahr 1896 stammende Mischwasserkanal musste bereits vor Beginn der
Straßenbauarbeiten erneuert werden, weil dieser in sehr schlechtem baulichen Zustand war. Der
technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 70 bis 75 Jahren
war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr
den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche
nunmehr
für
einen
langen
Zeitraum
einen
raschen
und
reibungslosen
Abfluss
des
Oberflächenwassers gewährleisten.
Die Beleuchtungseinrichtungen wurden im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte
Leuchten ersetzt. Da der Abschreibungszeitraum der vorhandenen Leuchten noch nicht abgelaufen ist
sind die hierfür entstandenen Kosten nicht beitragsfähig. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen
Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der
beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine
Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Kleinkölnstraße“ erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe
d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4
Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen
Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7
SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und
Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der
Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.12.2013
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Beitragssatzermittlung
Kleinkölnstraße
Straßenart: Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 4 Buchstaben a), c), d), g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz A)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
59.160,37 €
3,68 m
7,50 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
d)
Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
59.160,37 €
23.664,15 €
35.496,22 €
105.949,23 €
2,26 m
6,00 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
g)
0,00 €
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
Summe städtischer Anteil
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
0,00 €
105.949,23 €
31.784,77 €
74.164,46 €
53.265,49 €
53.265,49 €
21.306,20 €
31.959,29 €
218.375,09 €
76.755,12 €
141.619,97 €
Bauverwaltung
Seite 2
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:2,44 €/m²
Fahrbahn:
35.496,22 € :
14.545 m² =
2,44 €/m²"
Gehweg:
74.164,46 € :
14.545 m² =
5,10 €/m²
Oberflächenentwässerung:
31.959,29 € :
14.545 m² =
2,20 €/m²
____________
9,74 €/m² (Beitragssatz)
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Parkstreifen / -stände (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
c)
Parkstreifen / -stände
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
9.591,28 €
2,00 m
5,00 m
0,00 m
0,00 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 30 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 70 %)
9.591,28 €
2.877,38 €
6.713,90 €
Summe beitragsfähiger Aufwand
9.591,28 €
Summe städtischer Anteil
2.877,38 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
6.713,90 €
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Parkstreifen / -stände:
6.713,90 €
:
15.421 m² =
0,44 €/m²
_________________
0,44 €/m² (Beitragssatz)