Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
124278.pdf
Größe
474 kB
Erstellt
12.12.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1045/WP16
öffentlich
12.12.2013
Dez. III / FB 61/50
Richtericher Dell - Sachstand zur verkehrlichen Erschließung des
Neubaugebietes, Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 26.11.2013 zur
Tagesordnung des Mobilitätsausschusses
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.01.2014
13.02.2014
05.03.2014
MA
PLA
B6
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur verkehrlichen Erschließung von
Richtericher Dell zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur verkehrlichen Erschließung von
Richtericher Dell zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur verkehrlichen
Erschließung von Richtericher Dell zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1045/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 26.11.2013 den Punkt "Sachstand zur verkehrlichen
Erschließung des Neubaugebietes "Richtericher Dell" auf die Tagesordnung der Sitzung des Mobilitätsausschusses zu setzen.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion scheinen die Planungsstände von Baugebiet und
Erschließungsstraße stark versetzt zu sein, so dass derzeit vermutlich davon auszugehen sei, dass
eine zeitgleiche Umsetzung nicht mehr möglich sei. Die Verwaltung wird um Stellungnahme und um
Darstellung der Maßnahmen gebeten, die eingeleitet wurden, um die Synchronität wieder
herzustellen.
Entsprechend des Beschlusses des Planungsausschusses vom 14.06.2012 wurde die Verwaltung
beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der vorgelegten Planung einzuleiten und so
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des ersten Entwicklungsabschnittes zu
schaffen. Gemäß dem Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 09.09.2010 soll für die
Haupterschließungsstraße/Ortsumgehung (OU) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Mit der Vorlage-Nr. FB 61/0990/WP16 wurde der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 04.12.2013
und dem Planungsausschuss am 05.12.2013 eine umfangreiche Sachstandsvorlage vorgelegt.
Daraus geht hervor, dass die Umweltverträglichkeitsstudie für die Haupterschließungsstraße/OU im
September 2013 fertig gestellt wurde. Zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens muss der
Verfahrensträger (Bezirksregierung Köln) diese Unterlagen prüfen, anschließend andere Behörden
und Träger öffentlicher Belange beteiligen und die Planungsunterlagen öffentlich auslegen.
Die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln zur Verfahrensdurchführung hat ergeben, dass dort
keine Kapazität bestehe, das Verfahren zu betreiben. Das Verfahren genieße dort keine Priorität. Die
Verfahrensdauer ist damit ungewiss.
Das Planungsrecht für die Haupterschließungsstraße/OU soll über einen zusätzlichen Bebauungsplan
(BP Nr. 955 -Richtericher Dell, Horbacher Straße Ost-) geschaffen werden. Damit sollen der BP Nr.
950 (für den 1. Bauabschnitt) und der neue zusätzliche Bebauungsplan für die
Haupterschließungsstraße/OU nebeneinander betrieben werden. Für den BP Nr. 950 wird bereits im
Parallelverfahren der FNP 1980 geändert (Änderung Nr. 128). Für den zusätzlichen Bebauungsplan
ist ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Für die Querung der geplanten
Haupterschließungsstraße/OU mit der Bahnlinie ist eine Planfeststellung nach AEG erforderlich. Das
Verfahren muss vorlaufend oder parallel zum B-Plan ablaufen. Verfahrensträger hierfür ist das
Eisenbahnbundesamt. Die wasserrechtlichen Regelungen zur Querung des Amstelbaches sind vorab
zu treffen und würden nachrichtlich in den B-Plan übernommen. Die abgeschlossenen fachrechtlichen
Regelungen sind Voraussetzung für die Rechtskraft des BP Nr. 955. Die nächsten Schritte dieser
fachrechtlichen Verfahren und die damit verbundenen Zeitabläufe werden derzeit verwaltungsintern
geprüft und eingeleitet.
Für den BP 950 und die parallele FNP-Änderung (Nr. 128) könnte nach grober Abschätzung die
Offenlage im III. Quartal 2014 durchgeführt werden, für den Satzungsbeschluss wird das II. Quartal
Vorlage FB 61/1045/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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2015 angestrebt. Für die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes und den BP Nr. 955
soll voraussichtlich im März 2014 ein Aufstellungsbeschluss durch den Planungsausschuss gefasst
werden.
Aus dem dargestellten Vorgehen ergeben sich unterschiedliche zeitliche Abläufe insbesondere bei
den beiden Bebauungsplänen. Bauleitplanverfahren unterliegen durch die Beteiligungsverfahren
zwangsläufig Einflüssen von außen, die nicht vorhersehbar sind. Insbesondere im Verfahren des BP
Nr. 955 ist die Verwaltung zusätzlich auf die Zusammenarbeit mit externen Behörden angewiesen
(Querung von Bahnstrecke und Bach).
Die Verwaltung wird beide Bebauungsplanverfahren sowie die hierfür erforderlichen
Flächennutzungsplanänderungsverfahren vorrangig bearbeiten, um die größtmögliche Synchronität
herbeizuführen.
Anlage/n:
Tagesordnungsantrag der SPD-Ratsfraktion vom 26.11.2013
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