Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121620.pdf
Größe
690 kB
Erstellt
23.10.13, 12:00
Aktualisiert
25.02.17, 17:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0996/WP16-1
öffentlich
35041-2012
23.10.2013
FB 61/01 // Dez. III
I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 SLütticher Straße / Hasselholzer Weg- (Teil Süd) für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Hasselholzer
Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S
zur Kenntnis.
Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt er, den Bebauungsplan wie folgt vereinfacht zu ändern:
1. Ergänzung der Festsetzung Private Grünfläche (Zweckbestimmung Spielgelände
Waldkindergarten) am südwestlichen Rand des Plangebietes
2. Änderung der Festsetzung der Wohnungsanzahl auf dem Grundstück Am Adamshäuschen 15
von 6 auf 2 Wohnungen
3. Ergänzung einer Baufläche auf dem Grundstück Am Adamshäuschen 10
4. Ergänzung einer Baufläche auf dem Grundstück Preusweg 134
Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S – Lütticher Straße / Hasselholzer Weg
– (Teil Süd) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Hasselholzer Weg,
Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0996/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0815/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
FB 61/0996/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 894 S – Lütticher Straße / Hasselholzer Weg – (Teil Süd) ist seit dem
20.05.2009 rechtskräftig. Der Plan wurde auf Basis des Rahmenkonzeptes zum Aachener Südviertel
aus dem Jahr 2005 erarbeitet.
Dieser Plan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Anlass war die
Inzidentkontrolle des Verfahrens aufgrund der Klage eines Grundstückeigentümers gegen einen
Ablehnungsbescheid. Im Rahmen dieses Sachverhaltes wurde im gesamten Plangebiet das
Verhältnis zwischen Grundstücksgröße und festgesetzten überbaubaren Flächen überprüft.
Der Planungsausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 17.01.2013 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die
Aufstellung und öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S – Lütticher
Straße / Hasselholzer Weg – (Teil Süd) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen
Hasselholzer Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg beschlossen.
Am 16.01.2013 hatte die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den entsprechenden Empfehlungsbeschluss
gefasst.
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 04.03.2013 bis 05.04.2013 stattgefunden.
Während der öffentlichen Auslegung haben drei Bürger Eingaben zur Planung gemacht. Da diese
Änderung keine Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange betrifft, wurde auf die
Beteiligung der Behörden gem. §4 (2) BauGB verzichtet.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens sollen an vier Stellen nach der Offenlage Änderungen am Plan
vorgenommen werden. Diese Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Aus diesem
Grund wurde von der erneuten öffentlichen Auslegung abgesehen und die betroffenen Eigentümer
angeschrieben und um eine Stellungnahme zur Planung gebeten.
Durch die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S - Lütticher Straße / Hasselholzer Weg - (Teil
Süd) sollen einzelne Festsetzungen, die den Bestand überplanen, so geändert werden, dass alle
vorhandenen Gebäude in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert sind. Dennoch soll auch dem
Ziel Rechnung getragen werden, die noch vorhandene großzügige und villenartige Struktur zu sichern.
Durch die vereinfachten Änderungen der I. Änderung soll zum einen die Möglichkeit geschaffen
werden, auf der städtischen Grünfläche im Plangebiet einen Waldkindergarten mit Platz für etwa 20
Kinder zu schaffen. Zum anderen soll die irrtümlich getroffene Festsetzung von 6 Wohnungen auf
einem Grundstück Am Adamshäuschen auf 2 Wohnungen geändert werden.
Darüber hinaus sollen auf zwei Flächen zusätzliche Baufenster festgesetzt werden.
Vorlage FB 61/0996/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2014
Seite: 2/3
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird sich am 04.12.2013, der Planungsausschuss am 05.12.2013
mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen (s. Vorlage FB 61/0996/WP16). Über die Ergebnisse
soll in der Ratssitzung am 11.12.2013 berichtet werden. Die Verwaltung empfiehlt beiden Gremien,
nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie
der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen - soweit sie nicht in die
Planung eingeflossen sind - und die I. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S Lütticher Straße / Hasselholzer Weg - (Teil Süd) wie oben beschrieben zu ändern und als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung zur I. Änderung des Bebauungsplanes
Schriftliche Festsetzungen zur I. Änderung des Bebauungsplanes
Vorlage FB 61/0996/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 13.01.2014
Seite: 3/3
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 894 S
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Hasselholzer Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 28.10.2013
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation......................................................................... 3
1.1. Beschreibung des Plangebietes ......................................................................................................................... 3
1.2. Regionalplan ...................................................................................................................................................... 3
1.3. Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................................................................................... 3
1.4. Landschaftsplan ................................................................................................................................................. 3
1.5. Bestehendes Planungsrecht............................................................................................................................... 3
2. Anlass der Planung ............................................................................................................................................ 3
3. Ziel und Zweck der Planung .............................................................................................................................. 4
3.1. Allgemeine Ziele ................................................................................................................................................. 4
4. Begründung der Festsetzungen........................................................................................................................ 5
4.1. Bauweise, Maß der Nutzung .............................................................................................................................. 5
5. Auswirkungen der Planung ............................................................................................................................... 7
6. Kosten ................................................................................................................................................................. 8
7. Plandaten ............................................................................................................................................................ 8
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 28.10.2013
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet ist Teil des Aachener Südviertels und umfasst den Siedlungsbereich südwestlich der Lütticher Straße
zwischen der Bebauung am Fichthang/Haus Ficht, dem südwestlichen Abschnitt des Preusweges, dem Parkplatz
Adamshäuschen und dem Hasselholzer Weg.
Das Plangebiet zeichnet sich vor allem in den Bereichen „Am Adamshäuschen“, am „Hasselholzer Weg“ und an der
Straße „Fichthang“ noch durch eine großzügige, villenartige Bebauung mit entsprechenden Grundstückszuschnitten
aus. Durch die Teilung von Grundstücken und Bebauung mit Doppelhäusern und Reihenhäusern hat am Ende der
Straße „Am Adamshäuschen“ und in zweiter und dritter Reihe am Preusweg in abgegrenzten Bereichen die
Nachverdichtung eingesetzt. Ebenso wurden bereits einzelne Häuser mit drei bis sechs Wohneinheiten errichtet.
Dennoch zeichnet sich das Plangebiet, insbesondere weil es am Ende des Preusweges angesiedelt ist, durch die
hohe Wohnqualität, großzügige Durchgrünung und parkartige Grundstücksgestaltung im Übergang zum Aachener
Wald aus.
1.2.
Regionalplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, ist dieser Bereich unter 1.
Siedlungsraum als „Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB)“ dargestellt. Der südwestliche Bereich gegenüber dem
Parkplatz „Adamshäuschen“ ist im Regionalplan unter 2. Freiraum als „Waldbereiche“ überlagert mit „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dargestellt.
1.3.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als
Wohnbauflächen dar. Das Grundstück gegenüber dem Parkplatz Adamshäuschen ist zur Hälfte als Grünfläche
dargestellt, während die dahinter liegenden Bereiche als Wohnbaufläche dargestellt sind. Am nordwestlichen Rand
des Plangebietes ist eine kleine Waldfläche dargestellt (hinter den Häusern „Am Adamshäuschen“ 11-15) Auf zwei
Grundstücken an der Straße „Am Adamshäuschen“ sind kleine Flächen für die Wasserwirtschaft dargestellt. Die
Planungsziele, die im Flächennutzungsplan in generalisierter Form dargestellt sind, werden im Bebauungsplan
konkretisiert. Daher ist die I. Änderung des Bebauungsplanes als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu
betrachten.
1.4.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15.000), der Festsetzungskarte
(M 1: 5.000) und den textlichen Darstellungen und textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht.
Die Grenze des Landschaftsplanes verläuft in etwa entlang der Grenze der Wohnbaufläche im FNP. Am
Hasselholzer Weg liegt ein Teil des Plangebietes im Bereich des Landschaftsplanes, ebenso am Ende der Straße
“Am Adamshäuschen”.
Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan war bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 894
S nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes für den o.g. Bereich die bestehenden
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes
widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft getreten sind.
1.5.
Bestehendes Planungsrecht
Der für das Plangebiet aufgestellte Bebauungsplan Nr. 894 S (rechtskräftig seit dem 20.05.2009) setzt Allgemeines
Wohngebiet (WA) fest, in einem Teilbereich eine private Grünfläche sowie eine Fläche als Wald. Die Straßenflächen
des Preusweges, des Fichthanges, der Teilabschnitt des Hasselholzer Weges im Plangebiet sowie der öffentliche
Teil der Straße „Am Adamshäuschen“ sind als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Darüber hinaus werden
Festsetzungen getroffen zu Bauweise, Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden sowie zur
Mindestgrundstücksgröße. Bedeutsame Bäume werden zum Erhalt festgesetzt. Ebenfalls geregelt wird die Errichtung
von Stellplätzen und Garagen.
2. Anlass der Planung
Im Plangebiet wurden einzelne Doppelhäuser mit der Festsetzung von Einzelhäusern überplant. In den meisten
Fällen sind die Grundstücke und Bauflächen zwar so dimensioniert, dass auch zwei Einzelhäuser errichtet werden
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 28.10.2013
könnten, nur bei den Häusern Preusweg 110b, 106,106b sowie Am Adamshäuschen 15f und 15g sind die
Grundstücksbreiten zu gering, um nach Abgang der derzeitigen Bebauung ein Einzelhaus zu errichten.
Eine derartige Überplanung des Bestandes war im Bebauungsplan Nr. 894 S nicht beabsichtigt. Um die Belange der
Eigentümer stärker zu berücksichtigen, soll dieser Plan so geändert werden, dass keine Doppelhäuser überplant
werden. Im Weiteren wurde geprüft, an welchen Stellen die Mindestgrundstücksgrößen nicht mit dem Bestand
übereinstimmen, ebenso die festgesetzte Anzahl der Wohneinheiten. Bestehende Überplanungen wurden korrigiert.
Ein Gerichtsverfahren zu einer Bauvoranfrage wurde zum Anlass genommen, zu prüfen, ob den Belangen der
Eigentümer angemessen Rechnung getragen wurde bei der Festsetzung der überbaubaren Flächen.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1.
Allgemeine Ziele
Allgemeines Ziel ist es, den Bebauungsplan so zu ändern, dass der Bestand weiterhin vollständig gesichert ist und
die Grundstücksgröße, Bauweise und Wohnungsanzahl entsprechend dem städtebaulichen Ziel des Erhaltes der
großzügigen Baustruktur weitestmöglich gesichert werden.
3.2.
Ziel der Planung
Das Plangebiet zeichnete sich in weiten Teilen durch eine großzügige, villenartige Bebauung mit entsprechenden
Grundstückszuschnitten aus. Typisch für die Siedlungsentwicklung des Aachener Südviertels ist allerdings die
Tendenz zur Grundstücksteilung und/oder Nachverdichtung. Dies erfolgt durch die Grundstücksteilung und
Errichtung von Gebäuden in 2. oder 3. Reihe. Die „gute Adresse“ des Aachener Südviertels und hier die Wohnlagen
“Preusweg”, “Am Adamshäuschen” und “Hasselholzer Weg” sollen dabei mit als Verkaufsargument dienen. So
entstand z. B. mit der großen Reihen- und Doppelhausgruppe im südlichen Abschnitt des Preusweg ein
Siedlungsteil, der nicht typisch für die Bebauung dieser Wohnlage ist. Auch die dichtere Doppelhausbebauung im
mittleren Teil des Plangebietes ist aufgrund der Enge und Kleinteiligkeit nicht typisch für das Südviertel. Am Ende der
privaten Erschließung der Straße Am Adamshäuschen ist ebenfalls eine sehr enge Bebauung entstanden. Die
Genehmigung dieser Vorhaben erfolgte auf der Grundlage von § 34 BauGB in Verbindung mit den jeweiligen
Fluchtlinienplänen. Dadurch mussten Vorhaben genehmigt werden, die sich zwar entsprechend des Rechtsbegriffs
„einfügen”, die aber dazu führen, dass das städtebauliche Bild im Quartier sich sehr nachteilig verändert. Damit wird
deutlich, dass §34 BauGB kein ausreichendes Steuerungsinstrument mehr ist, um die städtebauliche Struktur des
Gebietes zu erhalten. Die Entwicklungen der letzten Jahre machen die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich.
Für das gesamte Aachener Südviertel wurde ein Rahmenkonzept mit 5 Kriterien erarbeitet, die bei der Steuerung der
weiteren Siedlungsentwicklung des gesamten Südviertel berücksichtigt werden sollen
Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.
Der Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.
Die ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.
Die Grünstrukturen sollen erhalten werden.
Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.
Im Plangebiet wurden einzelne Doppelhäuser mit der Festsetzung von Einzelhäusern überplant. In den meisten
Fällen sind die Grundstücke und Bauflächen zwar so dimensioniert, dass auch zwei Einzelhäuser errichtet werden
könnten, nur bei den Häusern Preusweg 110b, 106,106b sowie Am Adamshäuschen 15f und 15g sind die
Grundstücksbreiten zu gering, um nach Abgang der derzeitigen Bebauung ein Einzelhaus zu errichten. Um weiterhin
die Möglichkeit zu sichern, dass dort, wo heute ein Doppelhaus steht, auch in Zukunft, nach einem potentiellen
Abgang eines Gebäudes wieder ein Doppelhaus zu errichten, soll der Bebauungsplan in diesen Teilen geändert
werden. Auf einzelnen Grundstücken, bei denen in den Festsetzungen der tatsächliche Wert der Grundstücksgrößen
geringfügig überschritten wird, soll die Festsetzung an den Bestand angepasst werden.
In einem Fall soll die Wohnungsanzahl nach oben korrigiert werden, um die Festsetzung an den Bestand
anzupassen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines
Waldkindergartens im Plangebiet geschaffen werden. An zwei Stellen im Plangebiet sollen zusätzliche Baufenster
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
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festgesetzt werden, damit dort die zusätzliche Errichtung von je einem Ein- bis Zweifamilienhaus ermöglicht wird,
dies aber unter Berücksichtigung der oben genannten planerischen Zielsetzung erfolgen kann.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1.
Bauweise, Maß der Nutzung
Um die Festsetzungen entsprechend dem Bestand zu treffen und die bisherigen Überplanungen zu korrigieren,
sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Preusweg 106b, 108, 108a, 108b, 110, 110a, 110b, 110c:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 500“ soll ersetzt werden durch „G 400“.
Preusweg 104a und 106
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Preusweg 104:
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 1000“ soll ersetzt werden durch „G 500“.
Hasselholzerweg 200a, 202, 204
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 1000“ soll ersetzt werden durch „G 900“.
Am Adamshäuschen 15f und 15g:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Die Festsetzung „Mindestgrundstücksgröße G 500“ soll ersetzt werden durch „G 400“.
Am Adamshäuschen 2 und 4:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Am Adamshäuschen 13a und 15:
Die Festsetzung „Einzelhaus“ soll ersetzt werden durch „Einzel- und Doppelhaus“.
Am Adamshäuschen 15:
Die Festsetzung „max. 6 Wohneinheiten je Wohngebäude“ soll ersetzt werden durch „max. 2 Wohneinheiten je
Wohngebäude“.
Aufgrund der Eingabe eines Anwohners während der öffentlichen Auslegung soll eine fehlerhafte Festsetzung der
Wohnungsanzahl korrigiert werden. Für das Grundstück Am Adamshäuschen Nr. 15 wurde gemeinsam mit dem
Nachbargrundstück Am Adamshäuschen Nr. 13a die Festsetzung für die maximale Wohnungsanzahl festgelegt.
Irrtümlich wurde dabei für beide Grundstücke ein gemeinsamer Wert gewählt.
Aus den Akten geht hervor, dass das Gebäude als Wohnhaus mit Einliegerwohnung genehmigt wurde, während das
Nachbargebäude als Mehrfamilienhaus geplant und genehmigt worden ist. Aus diesem Grund soll die Festsetzung
der Wohnungsanzahl für dieses Grundstück entsprechend dem genehmigten Bestand von 6 auf 2 Wohnungen
geändert werden und damit an die planerische Zielsetzung der Sicherung eines Gebietes mit Ein- und
Zweifamilienhäusern angepasst werden. Das vorhandene Mehrfamilienhaus entspricht nicht der planerischen
Zielsetzung, durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen aber die genehmigten Vorhaben im Bestand
gesichert werden.
„Am Adamshäuschen 10“ und „Preusweg 134“
Während der Offenlage hatte der Eigentümer des ca. 2.500 qm großen Grundstückes Am Adamshäuschen 10
angeregt, neben dem vorhandenen Wohngebäude eine überbaubare Fläche für ein weiteres Wohngebäude
vorzusehen. In einem Ortstermin, den das Verwaltungsgericht Aachen im Zusammenhang mit dem o.g. anhängigen
Verfahren durchgeführt hatte, wurde deutlich, dass das Verhältnis der Grundstücksgröße bzw. der diesbezüglichen
Festsetzung und der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks kritisch gesehen wurde.
Im Sinne der planerischen Zielsetzung, den Gebietscharakter zu erhalten und eine möglichst großzügige Bebauung
auf parkähnlichen Grundstücken zu sichern, waren im Bebauungsplan Nr. 894 S zusätzlich zum Bestand keine
weiteren überbaubaren Flächen festgesetzt worden, insbesondere die innerhalb von Baureihen oder in zweiter Reihe
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
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freien Flächen sollten nicht zusätzlich bebaut werden. Im Rahmen der I. Änderung des Bebauungsplanes wurden
aufgrund der Eingabe des Eigentümers und der gerichtlich anhängigen Ablehnung seiner Bauvoranfrage die
Festsetzungen der überbaubaren Fläche überprüft. Dies galt insbesondere für das knapp 2.500 qm große
Grundstück des Eingabestellers, für das der Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 1.000 qm vorsieht,
aber nur ein Baufenster um den Bestand. Hierdurch wird die zuvor deutlich größere bauliche Ausnutzbarkeit des
Grundstücks sehr stark beeinträchtigt.
Das gesamte Plangebiet wurde unter diesem Aspekt überprüft, mit dem Ergebnis, dass im Plangebiet nur noch zwei
Grundstücke vorhanden sind mit einer Fläche deutlich über 2000 qm, bei denen die Bestandsgebäude im
Gesamtgefüge und die Grünstruktur es zulassen, ein weiteres Gebäude auf dem Grundstück zu errichten.
Für diese beiden Grundstücke soll je eine zusätzliche überbaubare Fläche vorgesehen werden. Diese Fläche soll in
der Lage und Größe so vorgesehen werden, dass eine möglichst verträgliche Ergänzung der bereits vorhandenen
Bebauung erfolgen kann.
Auf dem Grundstück Am Adamshäuschen10 soll das Baufenster in Lage und Größe so angeordnet werden, dass
es sich in die Reihe der vorhandenen Gebäude Am Adamshäuschen 2, 4, 6, 8, 10 und 12 einfügt, dass der
straßenbegleitende „Grünzug“ möglichst geschont wird und dass auch zu der südöstlich angrenzenden Bebauung
ausreichend Abstand gehalten wird. Der noch unbebaute Teil des in Rede stehenden Grundstückes ist mit Birken
und vereinzelt mit Kiefern bewachsen. Birken sind durch die Baumschutzsatzung nicht geschützt, auf dem
Grundstück stellen sie nur den Randbereich des „Grünzuges“ an der Straße Am Adamshäuschen dar. Da die Kiefern
unter die Baumschutzsatzung fallen und eine prägendere Wirkung haben als die Birken, wird ersteren der Vorzug bei
der Beurteilung der Lage des Baufensters gegeben. Um auf dem Grundstück Am Adamshäuschen 10 möglichst
viele der Kiefern nicht zu beeinträchtigen, hatte der Eigentümer im Laufe des Änderungsverfahrens angeregt, das
Baufenster nicht wie ursprünglich vorgeschlagen, in der Mitte des Grundstückes bzw. am nordwestlichen Rand
vorzusehen, sondern es weiter nach Südosten zu verschieben. Die Verwaltung hat mit diesem Vorschlag die
Nachbarn erneut beteiligt.
Das zusätzliche Baufenster hält, auch wenn es nach Südosten verschoben wird, noch 6 m Abstand von der Grenze
und hält damit den Abstand ein, den auch die vorhandene Bebauung zur Grenze aufweist. Zur Gebäudehöhe werden
im Bebauungsplan keine Festsetzungen getroffen, ein geplantes Vorhaben muss sich in die Umgebung einfügen.
Ein Verschattungsproblem ist aufgrund der Gebäudeentfernung von rd. 25m nicht erkennbar, zumal das neue
Wohngebäude in nordwestlicher Richtung der Doppelhäuser am Preußweg liegen würde. D. h. der gesamte südliche
solare Halbkreis wäre keinesfalls eingeschränkt.
Der Charakter des Baugebietes wird durch großzügige Bebauung auf großen Grundstücken und eine intensive
Durchgrünung mit altem Baumbestand bzw. parkartig angelegten Gärten geprägt. Da auch nach Teilung und
Bebauung des in Rede stehenden Grundstückes noch eine Grundstücksfläche von über 1200 qm je
Einzelgrundstück bleibt, kann auch weiterhin von einer großzügigen Bebauungsstruktur gesprochen werden. Die
Lage des Baufensters wurde bewusst so gewählt, dass ein größerer Anteil der vorhandenen Kiefern erhalten werden
kann.
Auch für das Grundstück Preusweg 134 gilt, dass die Lage und Größe eines zusätzlichen Baufensters nach
Abwägung der Belange der Eigentümer und der Nachbarn festgelegt werden sollen. Problematisch ist hier der
Höhenunterschied zwischen den benachbarten Grundstücken. Dieser ist auf erhebliche Geländemodulationen im
Zusammenhang mit der Bebauung des Nachbargrundstückes zurückzuführen. Die Tatsache aber, dass das
Grundstück der Nachbarn tiefer liegt als das zu bebauende Grundstück, kann der geplanten Festsetzung nicht
entgegengehalten werden. Denn wenn auf dem Nachbargrundstück ohne die beschriebene, für die Erschließung
vorteilhafte Geländemodulation bebaut worden wäre, lägen auch die Doppelhäuser höher, so dass der
Höhenunterschied zwischen den Grundstücken geringer wäre. Es wird an dieser Stelle im Hinblick auf die Belichtung
nicht etwa dem einen Grundstück ein Vorrang vor dem anderen Grundstück eigeräumt. Vielmehr soll auf jedem
Grundstück die für das einzelne Vorhaben günstigste Lage und Zuschnitt der Baufenster gefunden werden. Die
Einhaltung der Abstandflächenregelungen der Landesbauordnung sorgt generell dafür, dass die Belichtung und
Belüftung der einzelnen Gebäude und Grundstücksteile sichergestellt sind.
Ohne den Bebauungsplan wäre nach § 34 BauGB die Errichtung eines Wohngebäudes im Garten des Grundstückes
Preusweg 134 möglich gewesen. Ähnlich wie bei dem Grundstück Am Adamshäuschen 10 soll auch auf diesem
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Bebauungsplan Nr. 894 S I. Änd.
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Begründung zum Satzungsbeschluss
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Grundstück unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Grundstücksgröße und baulicher Ausnutzbarkeit eine
möglichst verträgliche Ergänzung der bereits vorhandenen Bebauung erfolgen, um den Belangen der Eigentümer
stärker Rechnung zu tragen.
Das im spitzen Winkel zur nordöstlichen Grenze auf dem Grundstück Preusweg 134 errichtete Wohngebäude hält
einen seitlichen Grenzabstand Abstand zwischen 4 und 8 m zur nordöstlichen Nachbargrenze. An der
Nordwestlichen Grenze befindet sich eine Reihe von Kiefern. Zur Festlegung eines zweiten Baufenster auf dem
Grundstück war zu prüfen, ob die Kiefernreihe im Bestand erhalten bleiben soll, oder im Sinne einer besseren
baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstückes überplant werden können. Bei der Ortsbesichtigung konnte verzeichnet
werden, dass sich auf dem Grundstück entlang der rückwärtigen Grenze zum Flurstück 200 (Am Adamshäuschen 6)
eine Anzahl von Kiefern befindet, welche augenscheinlich aufgrund des Stammumfanges den Bestimmungen der
Baumschutzsatzung unterliegen. Die zu begutachtenden Kiefern bilden eine Reihenanpflanzung, welche aufgrund
des dichten Standes zueinander ineinandergreifende Kronen gebildet hat. Daher weisen die betroffenen Kiefern
keinen für die Baumart arttyypischen Kronenaufbau auf. Ferner weist jede Kiefer aufgrund des beengten Standes nur
einen jeweils nach außen hin ausgerichteten Kronenaufbau mit langen und schlank ausgebildeten Stämmlingen auf.
Die besagten Stämmlinge haben sich aus druckzwieselartigen Ansätzen heraus entwickelt. In Fachkreisen bekannt,
dass Druckzwiesel eine baumstatische Schwachstelle darstellen, so dass die Möglichkeit besteht, dass es in diesen
Bereichen zum Ausbruch von Stämmlingen kommt. Unter Berücksichtigung der hochgewachsenen Stämmlinge und
eines damit verbundenen langen Hebelarmes werden unter Wind-, Sturm und Schneelasteinwirkungen verstärkte
Biegebelastungen über die besagten Druckzwiesel abgeleitet, wodurch sich die Gefahr des Ausbruches im Bereich
der Druckzwiesel erhöht. Ferner weist der überwiegende Teil der Kiefern einen lichten Nadelbesatz auf.
Aus diesem Grund wurde der baulichen Nutzung des Grundstückes der Vorrang vor dem Erhalt der Bäume
eingeräumt und das Baufenster in einem Abstand von 3 m zur nordwestlichen Grenze angeordnet. An der
nordöstlichen Grenze wurde, nachdem im Beteiligungsverfahren Bedenken von den Nachbarn vorgebracht worden
waren, das Baufenster um 2 m von der Grenze weiter abgerückt, so dass der Grenzabstand hier 5 m beträgt.
Zwischen dem Gebäude Preusweg 128 b und dem geplante Baufenster liegen nach dieser Verschiebung etwa 16 m.
Bei der Beurteilung der Lage des geplanten Baufensters wurde auch die Vorgehensweise auf dem Grundstück „Am
Adamshäuschen“ 10 berücksichtigt. Dort beträgt der Abstand zwischen dem geplanten Baufenster und den
Gebäuden der Eingabesteller etwa 25 m, der Anregung der Eingabesteller, den Abstand wieder zu vergrößern wurde
nicht gefolgt.
Hier jedoch beträgt der Abstand zwischen geplantem Baufenster und Gebäuden der Eingabesteller etwa 16 m, ist
also deutlich geringer. Das Grundstück Preusweg 134 ist ca. 37 m breit, so dass eine Verschiebung um 2 m auf dem
Grundstück weniger ins Gewicht fällt als die Beeinträchtigung auf dem Nachbargrundstück, wenn das Gebäude mit
einem Grenzabstand von 3 m errichtet werden könnte.
Fläche für einen Waldkindergarten
Innerhalb der Grünfläche am südlichen Abschnitt des Preusweges (derzeit Kneipp-Gelände) sollen in Kürze zwei
Bauwagen für einen Waldkindergarten aufgestellt werden. Die Festsetzung im Bebauungsplan soll daher im
westlichen Abschnitt von „Private Grünfläche (Erholungsgelände)“ in „Private Grünfläche (Spielgelände
Waldkindergarten)“ geändert werden, um diese Nutzung zu ermöglichen.
5. Auswirkungen der Planung
Die Änderung der Planung sichert die Möglichkeit, dass dort, wo heute ein Doppelhaus steht, auch in Zukunft, nach
einem potentiellen Abgang eines Gebäudes wieder ein Doppelhaus errichten werden kann. Das Gleiche gilt für die
Bereiche, in denen die Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße oder der Wohnungsanzahl nicht dem Bestand
entsprachen.
Auf dem Grundstück Am Adamshäuschen 11/11a befinden sich zwei Einzelhäuser, die nur mit einem Meter Abstand
zueinander errichtet wurden. Für dieses Grundstück wurde bereits in dem Ursprungsplan die Festsetzung
„Einzelhaus“ getroffen. Das Baufeld weist eine Breite von 23-25 m auf, so dass auch nach Abgang beider Gebäude
zwei Einzelhäuser mit der erforderlichen Abstandsfläche von mindestens je 3 m errichtet werden können. Hier soll
keine Änderung der Planung vorgenommen werden.
Auf zwei Grundstücken kann nach Änderung des Bebauungsplanes in zweiter Reihe bzw. neben dem vorhandenen
Gebäude je ein Wohngebäude errichtet werden.
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Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines
Waldkindergartens geschaffen.
6. Kosten
Durch die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 894 S entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
7. Plandaten
Wohnbaufläche
öffentliche Verkehrsfläche
Private Grünfläche
Wald
Plangebietsgröße
ca. 88.500 qm
ca. 10.000 qm
ca. 7.7 00 qm
ca. 1.700 qm
ca. 107.900 qm (ca. 10,7 ha)
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zur I. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 894 S
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Hasselholzer Weg, Am Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 894 S
Lütticher Straße/Hasselholzer Weg (Teil Süd)
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 18.01.2013
gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
Gemäß § 1 (6) BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet -WA- die gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2.-5. BauNVO
ausnahmsweise zulässigen sonstigen nichtstörenden Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe und Tankstellen nicht zulässig.
2.
Besondere Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung
Mindestgrundstücksgröße
Gemäß § 9 (1) Nr. 3 BauGB wird der im Plan mit “G” bezeichnete Wert (400, 500, 900 und 1000) als jeweiliger
Wert für die Mindestgrundstücksgröße festgesetzt. Maßgeblich für die Beurteilung ist der im Grundbuch
eingetragene Wert der Grundstücksgröße.
3.
Verkehrsflächen / Flächen für den ruhenden Verkehr / Geh-, Fahr und Leitungsrechte
Stellplätze, Garagen und Carports sind außerhalb der überbaubaren Flächen nicht zulässig.
Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der
Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Carports an anderen
Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.
Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den
seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.
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