Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
123448.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
18.11.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0324/WP16
öffentlich
18.11.2013
45/200
Über- und ausserplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 20135-060101-NNNN 78310000 "Aussenspielgeräte Aussengelände Kita
Krefelder Strasse"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.12.2013
10.12.2013
11.12.2013
FA
KJA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der
Stadt Aachen, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses, seine Zustimmung
zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 142.000 € auf einem neu
einzurichtenden PSP-Element 5-060101-NNNN für die „Außenspielgeräte des Außengeländes Kita
Krefelder Straße“ zu geben.
2.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, sowie die
Empfehlung des Finanzausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen
seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von
142.000 € auf einem neu einzurichtenden PSP- Element 5-060101-NNNN für die
„Außenspielgeräte des Außengeländes Kita Krefelder Straße“ zu geben.
3.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt seine Zustimmung zur Genehmigung von
außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 142.000 € auf einem neu einzurichtenden
PSP- Element 5-060101-NNNN für die „Außenspielgeräte des Außengeländes Kita Krefelder Straße“
zu erteilen.
Vorlage FB 45/0324/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
neu einzurichtendes PSP- Element 5-060101-NNNN „Außengelände Kita Krefelder Straße“
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0€
142.000 €
0
0
0€
142.000 €
0
0
0
0
0
-142.000 €
Ergebnis
+ Verbesserung /
-142.000 €
-Verschlechterung
0
Investive Deckung ist nicht
Deckung ist gegeben / keine
vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
4-060101-980-6; 52410000 – U3 Ausbau städt. Kitas (Baumaßnahmen)
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
1.197.300 €
1.055.300 €
981.200 €
981.200 €
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
+142.000 €
-Verschlechterung
0
Mittel werden am Jahresende
Deckung ist nicht gegeben / keine
eingespart
ausreichende Deckung vorhanden
Vorlage FB 45/0324/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Gemäß dem Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 11.12.2012 wurde in Abstimmung
mit dem Investor im 1. OG des Neubaus Krefelder Straße (Hitmarkt) eine fünfgruppige
Kindertagesstätte geplant und errichtet.
Die Übertragung der Trägerschaft für diese Einrichtung an die Lebenshilfe Aachen e.V. wurde in der
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 06.11.2012 beschlossen.
Die Stadt Aachen wird die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte anmieten und einen entsprechenden
Untermietvertrag mit der Lebenshilfe Aachen e.V. schließen.
Die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte befinden sich im 1.OG des Gebäudes.
Aus den Räumen im 1.OG kann man ebenerdig das Flachdach betreten. Dieses bietet eine Fläche
von insgesamt ca. 900 qm, die von der Kindertagesstätte als Außengelände genutzt werden kann.
Die alleinige Nutzung durch die Kindertagesstätte kann sichergestellt werden. Ebenfalls ist es nach
Aussage des Investors möglich, einen Teil der Fläche begrünen zu lassen, sodass ein adäquates
Außengelände gestaltet werden kann.
Um das Außengelände auf dem Flachdach adäquat als Außenspielbereich für die Kindertagesstätte
zu gestalten, sind eine aufwändige Herrichtung der Fläche sowie die Berücksichtigung geeigneter
Außenspielgeräte zwingend erforderlich.
Die Herrichtungskosten des Geländes werden durch den Investor getragen.
Die Stadt Aachen übernimmt die Kosten für die Außenspielgeräte. Diese gehen dann in das Eigentum
der Stadt Aachen über und sind demzufolge entsprechend zu inventarisieren.
Vorgesehen ist, dass der Investor die Planung und Ausführung der Außengeländeplanung beauftragt
und zunächst die Gesamtkosten übernimmt.
Anschließend erstattet die Stadt Aachen den Anteil für die Spielgeräte an den Investor.
In bereits erfolgten Verhandlungen wurde hierfür eine Summe von insgesamt 141.750 € vereinbart.
Über den Untermietvertrag, den die Stadt Aachen mit dem Träger der Einrichtung, der Lebenshilfe
Aachen e.V., abschließt, wird geregelt, dass dieser für die Wartung/Pflege/Reparatur sowie
Ersatzbeschaffung der Spielgeräte auf dem Außengelände verantwortlich ist und die in diesem
Rahmen entstehenden Kosten zu tragen hat.
Demzufolge werden die Spielgeräte inventarisiert, da sie im Eigentum der Stadt Aachen sind.
Allerdings fallen für die Stadt Aachen keine Folgekosten an.
Vorlage FB 45/0324/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
Seite: 3/4
2. Finanzierung
Die Planung und Beauftragung des Außenspielbereichs übernimmt der Investor erst, sobald seitens
der Stadt Aachen schriftlich erklärt wird, dass der erforderliche Zuschuss gezahlt wird.
Diese Erklärung kann die Stadt erst abgeben, wenn die Mittel dafür im Haushalt korrekt bereitgestellt
worden sind. Bis dahin stehen die diesbezüglichen Planungen still. Da die Kita voraussichtlich am
01.03.2014 in Betrieb gehen soll, ist aber dringend erforderlich, dass der Investor noch dieses Jahr die
Zusage erhält. Von daher müssen die Mittel noch in 2013 genehmigt werden.
Bei PSP-Element 4-060101-980-6 52410000 "U3 Ausbau" sind Mittel in Höhe von 1.197.300 € in 2013
etatisiert. Die Gelder sind u.a. für die o.g. Maßnahme eingeplant. Da die Außenspielgeräte in städt
Eigentum übergehen, ist deren Anschaffung jedoch investiv zu bewerten. Der erforderliche Betrag in
Höhe von 142.000 € muss daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. In gleicher Höhe werden
konsumtive Mittel eingespart.
Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der
Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
3. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, Mittel in Höhe von 142.000 € von PSP-Element 4-060101-980-6
52410000 „U3 Ausbau“ auf ein neu einzurichtendes PSP-Element 5-060101-NNNN „Außengelände
Kita Krefelder Straße“ außerplanmäßig bereitzustellen.
Vorlage FB 45/0324/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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