Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
123290.pdf
Größe
809 kB
Erstellt
24.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 32/0024/WP16
öffentlich
24.10.2013
Vermehrte Präsenz des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes in
Aachen-Brand;
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 30.09.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.12.2013
B-1
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.
In Vertretung
Grehling
Stadtdirektorin
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2014
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Keine finanziellen Auswirkungen
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Bei dem Vorfall am 28.09.2013 (Brandstiftung auf dem Spielplatz Eschenallee) handelt es sich um
eine Straftat. Für die Verfolgung von Straftaten ist alleinig die Polizei zuständig. Der Ordnungs- und
Sicherheitsdienst (OSD) des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung hat für solche Sachverhalte
weder einen gesetzlichen Auftrag noch eine gesetzliche Legitimation zum eingreifen. Die
Beschäftigten des OSD können in solchen Fällen nur im Rahmen der Amtshilfe oder gemäß § 127
StPO (sog. „Jedermannsrecht“) tätig werden.
Grundsätzlich wird auch der Stadtteil Brand regelmäßig durch den OSD bestreift. Eine Erhöhung der
Präsenz ist jedoch aufgrund der personellen Ausstattung des OSD im Moment weitestgehend
ausgeschlossen. In aller Regel ist der OSD insbesondere in den Abend- und Nachtstunden nicht in
der Lage, allen Beschwerden aus der Bürgerschaft nachzugehen.
Da das Brander Anliegen mittlerweile auf das gesamte Stadtgebiet zu übertragen ist, d.h. die
Nachfrage wächst ständig, ist der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gerade dabei, ein Konzept zu
entwickeln, dass den ständig steigenden Anforderungen Rechnung trägt.
Anlage/n:
Antrag CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 30.09.2013
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2014
Seite: 3/3