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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
123290.pdf
Größe
809 kB
Erstellt
24.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Sicherheit und Ordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 32/0024/WP16 öffentlich 24.10.2013 Vermehrte Präsenz des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes in Aachen-Brand; Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 30.09.2013 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 18.12.2013 B-1 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen Brand nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. In Vertretung Grehling Stadtdirektorin Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Keine finanziellen Auswirkungen Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 2/3 Erläuterungen: Bei dem Vorfall am 28.09.2013 (Brandstiftung auf dem Spielplatz Eschenallee) handelt es sich um eine Straftat. Für die Verfolgung von Straftaten ist alleinig die Polizei zuständig. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung hat für solche Sachverhalte weder einen gesetzlichen Auftrag noch eine gesetzliche Legitimation zum eingreifen. Die Beschäftigten des OSD können in solchen Fällen nur im Rahmen der Amtshilfe oder gemäß § 127 StPO (sog. „Jedermannsrecht“) tätig werden. Grundsätzlich wird auch der Stadtteil Brand regelmäßig durch den OSD bestreift. Eine Erhöhung der Präsenz ist jedoch aufgrund der personellen Ausstattung des OSD im Moment weitestgehend ausgeschlossen. In aller Regel ist der OSD insbesondere in den Abend- und Nachtstunden nicht in der Lage, allen Beschwerden aus der Bürgerschaft nachzugehen. Da das Brander Anliegen mittlerweile auf das gesamte Stadtgebiet zu übertragen ist, d.h. die Nachfrage wächst ständig, ist der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gerade dabei, ein Konzept zu entwickeln, dass den ständig steigenden Anforderungen Rechnung trägt. Anlage/n: Antrag CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 30.09.2013 Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2014 Seite: 3/3