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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
123388.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
28.11.13, 12:00
Aktualisiert
06.04.17, 11:23
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1029/WP16-1 öffentlich 28.11.2013 Wettbewerbsergebnis Planungswettbewerb Radschnellwege Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 04.12.2013 04.12.2013 04.12.2013 12.12.2013 B0 B5 B6 MA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss die Verwaltung zu beauftragen für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen einzureichen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten. Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für die Machbarkeitsstudie des Radschnellwegs einen Förderantrag beim Land Nordrhein-Westfalen vorzulegen und die für die Beauftragung der Studie erforderlichen Schritte einzuleiten. Vorlage FB 61/1029/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.01.2014 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen PSP- Element 4-120201-928-9 „Machbarkeitsstudie Radschnellwege“ investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2014 Ansatz 2013 2015. Ansatz 2015 bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 -Verschlechterung 0 konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2014 Ansatz 2014 2015. Ansatz 2015. (alt) (neu) Ertrag 0 o 0 0 0 0 0 20.000 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 -20.000 0 0 0 0 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung -20.000 0 Zur Deckung des städtischen Eigenanteils in Höhe von 20.000 € sollten die beiden PSP-Elemente 4-120201-903-9 „Verkehrsuntersuchungen“ Sachkonto 52910000/72910000 und 4120201-909-6 „Externe Planungsleistungen“ Sachkonto Beginn der Maßnahme erst in 52910000/72910000 jeweils 2014 um 10.000 € reduziert werden. Vorlage FB 61/1029/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.01.2014 Seite: 2/5 Erläuterungen: Sachstand Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat am 20.11.2013 bekannt gegeben, dass die Stadt Aachen zusammen mit ihren Projektpartnern Städteregion Aachen, Herzogenrath und den niederländischen Partnergemeinden Heerlen und Kerkrade bei neun eingereichten Anträgen als einer von fünf Preisträgern bestimmt wurde. Von den Antragstellern kamen allein vier aus dem Regierungsbezirk Köln. Hier konnte sich die StädteRegion mit ihren Partnern als einer der zwei Preisträger durchsetzen. Der Förderantrag für die Machbarkeitsstudie muss nun bis zum 31.01.2014 eingereicht werden. Bei der Vorbereitung des Förderantrags ist mit den Projektpartnern die Vorgehensweise, Federführung und Kostenteilung für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie näher abzustimmen. Die deutschen Partner holen bis zum 31.01.2014 ebenfalls die Zustimmung ihrer politischen Gremien für den Förderantrag und die Vorbereitung der Machbarkeitsstudie ein. Da die Landesförderung nur für die deutsche Seite erfolgt, werden die niederländischen Partner die Vorgehensweise und Finanzierung auf ihrer Seite separat klären. Nach Eingang des Bewilligungsbescheids werden Angebote für die Machbarkeitsstudie eingeholt und den Fraktionen zur Genehmigung der Auftragsvergabe vorgelegt. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung des Fahrradverkehrs, dem zunehmenden Trend zu Elektrofahrrädern (Pedelec, E-Bike) und der angespannten Verkehrslage im dicht besiedelten Korridor Aachen – Herzogenrath/Kerkrade wurde im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags ein Potenzial von ca. 6.000 Radfahrten/Tag (Korridor Aachen - Herzogenrath/Kerkrade) bzw. 11.000 Radfahrten/Tag (Korridor Aachen – Heerlen) ermittelt. Das heutige Radverkehrsangebot stellt hierfür nicht die erforderliche Qualität und Kapazität bereit. Die Verwaltung sieht in der geplanten Radschnellwegeverbindung daher eine große Chance, einen bedeutsamen Umstieg vom Auto auf das Fahrrad zu erreichen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Alle Informationen zum Wettbewerb befinden sich auf der Internetseite: http://www.aachen.de/radschnellweg Finanzielle Auswirkungen: Für die Machbarkeitsstudie und ergänzende Untersuchungen sind nach einer ersten überschlägigen Ermittlung Honorarkosten in Höhe von ca. 150.000 bis 200.000 € zu erwarten. 80 % der Kosten übernimmt das Land NRW. Für den Eigenanteil von 20 % (ca. 30.000 bis 40.000 €) ist mit den Projektpartnern eine Kostenteilung zu vereinbaren. Dazu sollen in Kürze Gespräche aufgenommen werden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie könnte auf die Stadt Aachen – je nach Kostenverteilung – .ein Eigenanteil von bis zu 20.000 € zukommen. Da die Städteregion Antragsteller des Finanzierungsantrags ist, sollte die Auftragsvergabe und die Abrechnung der Landesförderung auch über die Städteregion erfolgen. Die Stadt Aachen wird daher den auf sie entfallen Eigenanteil an die Städteregion entrichten. Vorlage FB 61/1029/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.01.2014 Seite: 3/5 Eine Förderung von Planungskosten ist bei Straßenbau- und Radwegemaßnahmen grundsätzlich nur mit einem geringen Anteil möglich. Für die Preisträger des Wettbewerbs würde das Land jedoch – ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorausgesetzt – anstehende weitere Planungsstufen ebenfalls mit 80 % fördern. Eventuelle Baukosten würde das Land ebenfalls mit 80 % fördern. Dieser Fördersatz liegt über den für Radwegemaßnahmen üblichen 70 bis 75 %. Sollte die Machbarkeitsstudie ein positives Ergebnis haben, würden die überschlägigen Baukosten nach dem derzeitigen Stand der Planung für die Abschnitte auf deutscher Seite ca. 15 Mio. € betragen, wovon etwa 9 Mio. € auf den Bereich der Stadt Aachen und 6 Mio. € auf den Bereich der Stadt Herzogenrath entfallen würden. Nach Abzug der Fördermittel des Landes (80 %) würde für die deutsche Seite voraussichtlich ein Eigenanteil von etwa 3 Mio. € verbleiben. Davon könnten etwa 1,8 Mio € auf den Bereich der Stadt Aachen entfallen. Für die Abschnitte auf niederländischer Seite würden Baukosten in Höhe von ca. 6 Mio. € anfallen, die unabhängig von den Kosten auf der deutschen Seite von den niederländischen Partnern aufgebracht werden müssten. Genauere Angaben zu den zu erwartenden Kosten können erst im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt werden. Für die Machbarkeitsstudie wird mit einer Planungszeit von einem Jahr gerechnet. Die – ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorausgesetzt – anschließenden Entwurfs- und Ausführungsplanungen würden mindestens noch ein weiteres Jahr beanspruchen. Ausgehend von der möglichen Bauauftragssumme würde für die Baumaßnahmen eine europäische Ausschreibung nötig sein. Mit der Vergabe könnte frühestens Ende 2016 gerechnet werden. Die eigentliche Bauzeit könnte ca. 2,5 Jahre dauern. Bei einer Finanzierung über drei Haushaltsjahre könnten jährlich Eigenmittel in voraussicht-licher Höhe von ca. 600.000 € für den Bereich der Stadt Aachen und 400.000 € für den Bereich der Stadt Herzogenrath benötigt werden. Der Verkehrsminister des Landes NRW, Michael Groschek, hat bei der Preisverleihung am 20.11.2013 angekündigt, dass das Land eine spätere Übernahme der Radschnellwege in die Baulast des Landes beabsichtigt und hierzu eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes vorbereitet. Was dies im Detail für Unterhaltung des eventuellen Radschnellweges auf Aachner Stadtgebiet bedeuten würde, ist derzeit noch nicht abzusehen. Die im Jahr 2014 notwendigen Eigenanteile der Stadt Aachen für die Machbarkeitsstudie konnten bisher nicht in den Haushalt eingeplant werden. Daher soll im Rahmen der Veränderungsnachweisung auf der Ebene der Fachausschüsse für 2014 ein neues PSP-Element 4120201-928-9 Machbar-keitsstudie Radschnellweg eingerichtet werden. Bei diesem PSP-Element müssten für 2014 beim Aufwände/Auszahlungen in Höhe von 20.000 € bereitgestellt werden. Zur Deckung sollten die beiden PSP-Elemente 4-120201-903-9 „Verkehrsuntersuchungen“ Sachkonto 52910000/72910000 und 4-120201-909-6 „Externe Planungsleistungen“ Sachkonto 52910000/72910000 jeweils um 10.000 € reduziert werden. Vorlage FB 61/1029/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.01.2014 Seite: 4/5 Investive Haushaltsmittel können zum jetzigen Zeitpunkt der Planung noch nicht eingestellt werden, da zunächst ein positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie abgewartet werden muss. Eine eventuelle Einplanung würde dann bei den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre erfolgen. Anlage/n: Anlage 1 – Urkunde NRW-Wettbewerb Radschnellwege Vorlage FB 61/1029/WP16-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.01.2014 Seite: 5/5