Daten
Kommune
Aachen
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123054.pdf
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Erstellt
11.11.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1025/WP16
öffentlich
11.11.2013
Dez. III / FB 61/50
Städtebauförderung
Jahresbericht 2013, Arbeitsprogramm/ Vorhaben 2014 und
Folgejahre
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2013
PLA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
sie, auf Grundlage der vorgestellten Projektliste die Bezuschussung durch die Städtebauförderung
vorzubereiten, insbesondere der Projekte für das Programmjahr 2015, die in 2014 dem Fördergeber
anzumelden sind:
Innenstadt:
Innenstadtkonzept 2022: Grundantrag und 1. Förderstufe
Brand:
3. und ggfs. 4. Förderstufe
Haaren:
Rahmenplan Haaren (IHK): Grundantrag und 1. Förderstufe
Aachen-Nord: Die Beantragung für die Soziale Stadt Aachen-Nord wird in Zuständigkeit des
Hauptausschusses vorgenommen. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zu Aachen-Nord
zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Erläuterungen und Anlage 1.
Vorlage FB 61/1025/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Erläuterungen:
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Förderkorridor, Programme und Förderquellen
Die Städtebauförderung ist ein gemeinsames Förderinstrument von Bund und Ländern zur
Unterstützung überwiegend baulicher Maßnahmen in den Kommunen. Für die Kommunen ist sie eine
unerlässliche Grundlage, auch größere städtebauliche Projekte finanziell stemmen zu können. Da
diese Projekte einen langen Planungshorizont haben, ist es für die Stadt Aachen sehr wichtig, sich bei
der Planung der Projekte an einem groben Rahmen orientieren zu können. Deshalb wurde Ende 2009
zwischen der Stadtverwaltung Aachen und dem damaligen Ministerium für Bauen und Verkehr unter
Beteiligung der Bezirksregierung Köln eine grundsätzliche Übereinkunft über das Volumen der
Städtebauförderung für die Stadt Aachen getroffen. Innerhalb des vereinbarten Rahmens von 6
Mio. € pro Jahr – unter Vorbehalt gravierender Änderungen der dem Land zur Verfügung stehenden
Mittel – sollten Projekte durch die Städtebauförderung des Landes unterstützt werden.
Diese Summe setzt sich aus der Inanspruchnahme verschiedener Förderprogramme der
Städtebauförderung zusammen, von denen in Aachen derzeit folgende in Anspruch genommen
werden:
-
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
-
Soziale Stadt
Die Förderung wiederum setzt sich aus Anteilen von Bundes- und Landesförderung und in einigen
Fällen auch EU-Mitteln zusammen und muss durch einen städtischen Eigenanteil komplementiert
werden.
Der Fördersatz wurde auch für das Programmjahr 2014 für die Stadt Aachen aufgrund von
Haushaltssituation und Arbeitsmarktdaten auf weiterhin 80% festgesetzt. Für bereits begonnene
Gesamtmaßnahmen (mindestens Bewilligung der jeweiligen 1. Förderstufe) kann von einem Bestand
dieses Fördersatzes ausgegangen werden. Für zukünftig neue Maßnahmen (z.B. Haaren,
Innenstadtkonzept 2022) kann sich eine Änderung des Fördersatzes ergeben.
Für die Höhe der Bundesförderung kann derzeit noch keine verbindliche Aussage getroffen werden,
da sie von den laufenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene abhängig ist. Es sind jedoch in
der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes wie in den vergangenen Jahren 455 Mio. € angekündigt.
Das Land NRW wird voraussichtlich und überwiegend die notwendige Ko-Finanzierung hierzu
übernehmen. Wie die EU-Mittel der kommenden Strukturfondsperiode 2014-2020 in die
Städtebauförderung eingebracht werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Grundsätzlich hat das
Land signalisiert, dass sich die Städtebauförderung unter anderem mit einer strikteren Verlässlichkeit
auch der zeitlichen Verausgabung von Mitteln an der Straffung des Haushalts beteiligen muss. Die
aufgelaufenen Ausgabenreste aufgrund bewilligter, aber noch nicht umgesetzter Projekte belasten
den Landeshaushalt und gehen letztlich auch zu Lasten anderer Projekte innerhalb und außerhalb
von NRW. Hier wird in Zukunft gefragt sein, in noch engerer Abstimmung zwischen Stadt Aachen und
Land NRW Möglichkeiten zu nutzen.
Vorlage FB 61/1025/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Die Stadt Aachen wird bis auf Weiteres mit dem verabredeten Korridor von 6 Mio. € weiterplanen, um
wichtige städtische Projekte fortsetzen und neue Projekte initiieren zu können.
Aktuelle Einplanungen durch die Bezirksregierung Köln: Bewilligungen aus Programmjahr
2013 und Einplanung Programmjahr 2014
Im Jahr 2013 erwartet die Stadt Aachen auf Grundlage des Städtebauförderungsprogramms 2013 des
Landes Bewilligungen für Soziale Stadt Aachen-Nord in Höhe von ca. 5 Mio. € und die letzte
Finanzierungstranche für die Route Charlemagne in Höhe von 1 Mio. €. Die Bewilligungen werden
kurzfristig erwartet.
Der ursprünglich ebenfalls gestellte Antrag für Brand 2. Förderstufe wurde geringer priorisiert und
somit zurückgestellt.
Die Einplanung für das Programmjahr 2014 durch die Bezirksregierung ist in diesem Jahr verzögert. In
der Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturförderung des Regionalrats vom
15.11.2013 teilte die Bezirksregierung mit, dass aufgrund des noch ausstehenden
Aufstellungserlasses des Ministeriums noch kein qualifizierter Einplanungsvorschlag erarbeitet werden
konnte.
Die von der Stadt Aachen geplanten bzw. vorgenommenen Anmeldungen sind:
-
Soziale Stadt Aachen-Nord, 5. Förderstufe
-
Brand 2. Förderstufe
B. Die Förderprojekte und ihre Zuordnung zu Programmen im Rückblick auf 2013 und Ausblick
auf die folgenden Jahre
Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre
„bis einschließlich 2012“ bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der
Tabelle.
1.
Route Charlemagne
Für die Station Centre Charlemagne ist die Eröffnung in 2014 vorgesehen.
Die Station Grashaus befindet sich aktuell im Umbau. Die Fertigstellung der Hochbaumaßnahme ist
für Ende 2014 vorgesehen.
2.
Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Templergraben (7. Förderstufe)
Aufgrund von Verzögerungen durch die Baufirma konnte der Templergraben nicht wie geplant zum
Beginn des Wintersemesters 2013/14 fertiggestellt werden. Die Nutzbarkeit für die Studierenden war
zu Beginn des Semester hergestellt. Die Öffnung für den motorisierten Verkehr wird noch im
Dezember erfolgen. Ein konkreter Termin der gänzlichen Fertigstellung der Baumaßnahme kann
Vorlage FB 61/1025/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/7
derzeit nicht genannt werden, ist aber auch in Abhängigkeit von den Witterungsbedingungen im Laufe
des Wintersemesters zu erwarten.
Innenstadtkonzept
Die Verwaltung und das beauftragte Büro HJP Planer haben die Arbeit mit den thematischen
Schwerpunkten: Wohnen / Mobilität und Umwelt / Stadtmarketing (Handel, Freizeit, Tourismus) /
Bildung, Ausbildung und Kultur / Baukultur und schließlich prozesshaftes Handeln in der
Stadtgesellschaft sowie den räumlichen Schwerpunkten Bushof und Umfeld, Büchel und Umfeld,
Hauptbahnhof und Umfeld/ Südausgang/ Burtscheid, Campus Innenstadt, Gasborn Suermondt Viertel
und schließlich den stadtbildprägenden Straßenzügen Heinrichsallee, Peterstraße, Theaterstraße/
Theaterplatz, aufgenommen. Die erste Phase der Konzepterarbeitung mit verschiedenen Formen der
Bürgerbeteiligung und Mitwirkung kann nun als abgeschlossen bezeichnet werden. Im „Think Tank“
gaben Vertreter verschiedener Berufs- und Altersgruppen der Verwaltung ihre Einschätzungen und
Anregungen für eine Weichenstellung in die Zukunft auf den Weg. Die Belange von Kindern, Eltern
und Erziehern wurden unter dem Titel „Familienzeitpolitik“ im Rahmen von Spaziergängen dargestellt,
desgleichen die Belange von älteren Menschen in der „Denkfabrik 66+“. Ein halbes Jahr lang setzte
sich der Leistungskurs Erdkunde des Gymnasiums St. Leonhard mit der Stadtentwicklung Aachens,
speziell der Innenstadt auseinander. In einem mehrtägigen Workshop entwickelten die jungen Leute
ihre Auseinandersetzung mit dem Raum und seinen Nutzungen, den sie in Beziehung zu ihren
Wünschen und Anforderungen stellten. Die Verwaltung und das begleitende Ingenieurbüro
verarbeiten nun das aus der Bürgerschaft Gehörte. Sie setzen es mit Fachplanungen und fachlichen
Untersuchungen (z.B. zu verkehrlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, zum Einzelhandel, zur
Anpassung an den Klimawandel) in Beziehung sowie mit den Rahmenbedingungen wie z.B. den
finanziellen Ressourcen oder den Interessenlagen von verschiedenen Akteuren. Daraus entstehen die
Planung, das Rahmenkonzept und die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen.
Es ist vorgesehen – nach Konstituierung des neuen Rates und der Ratsgremien – das
Innenstadtkonzept im zweiten Halbjahr 2014 in die Beratung einzubringen Bei entsprechender
Beschlussfassung der Ratsgremien Ende 2014 kann das neue Innenstadtkonzept als erforderliches
Rahmenkonzept für die Förderung zukünftiger Einzelmaßnahmen vorgelegt werden. Gleichzeitig
muss die 1. Förderstufe beantragt werden, zu der voraussichtlich bis Mitte 2015 Unterlagen
nachgereicht werden können. Erfahrungsgemäß kann mit der ersten Bewilligung zum Ende des
Jahres (2015) gerechnet werden. Ein wichtiger Bestandteil des Innenstadtkonzepts ist der
Wettbewerb Bushof, der ebenfalls für die 2. Hälfte 2014 geplant ist.
Weitere Informationen zum Innenstadtkonzept unter www.aachen.de/innenstadt.
3.
Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Aufgrund des 2008/2009 erarbeiteten Integrierten Handlungskonzepts wurde der Stadtteil AachenNord Ende 2009 durch die Landesregierung in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
aufgenommen. Die ersten drei Förderstufen wurden bereits bewilligt und befinden sich in der
Umsetzung. Der Bewilligungsbescheid für die 4. Förderstufe (2. Bauabschnitt Depot) wird kurzfristig
erwartet.
Vorlage FB 61/1025/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Aktuell erarbeitet die Stadt in Zusammenarbeit mit einem beauftragten externen Planungsbüro, dem
Stadtteilbüro und Akteurinnen und Akteuren vor Ort die Fortschreibung des Integrierten
Handlungskonzepts für die Umsetzungsjahre 2015-2019. Projektschwerpunkte werden sein:
-
Quartier Feld- und Liebigstraße
-
Jülicher Straße
-
Wohnen und Wohnumfeld
-
Lokale Ökonomie
Der Entwurf der Fortschreibung wird im Februar 2014 in der Lenkungsgruppe Aachen-Nord und im
März vom Hauptausschuss beraten werden. Im unmittelbaren Anschluss ist die Einreichung des
Gesamtantrags für die Umsetzung in den Jahren 2015-19 vorgesehen. Die Förderstufen werden
jährlich eingereicht, die 5. Förderstufe ist für das Programmjahr 2014 vorgesehen. Hierzu ist der
formelle Förderantrag wie vom Hauptausschuss im September 2013 beschlossen bereits eingereicht.
Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord.
4.
Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Für Brand wurde in 2012 die erste Förderstufe, die aber noch nicht den Marktplatz und die
umgebenden Straßen betrifft, bewilligt. Sie dient vor allem der Refinanzierung vorlaufender Planungen
(Rahmenplanung, Wettbewerb Brander Markt) sowie dem Stadtbezirksmarketing, innerhalb dessen
bereits die Arbeit an der zweiten Stufe aufgenommen wurde.
Die Stadt Aachen meldet die 2. Förderstufe erneut zur Förderung im Programmjahr 2014 an,
nachdem das Projekt im Programmjahr 2013 in Abstimmung zwischen Stadt und Land zurückgestellt
worden war. Eine Umsetzung ist bei entsprechender Bewilligung ab 2015 möglich. Aufgrund des
sanierungsbedingt zeitlich vorgezogenen und somit nicht mehr förderfähigen Umbaus der Marktstraße
wird sich diese Förderstufe finanziell noch verringern. Eine genaue Bezifferung ist allerdings nicht
möglich, bevor die Planung durch den Landschaftsarchitekten überarbeitet ist.
Die 3. und die 4. Förderstufe sind derzeit für die Beantragung für das Programmjahr 2015
vorgesehen. Die Planung und die Umsetzung der 3. Förderstufe sind zeitlich unter anderem von der
Umsetzung des Bebauungsplans an der Rombachstraße abhängig, so dass sich noch weitere
Verzögerungen ergeben können. Die 4. Förderstufe (Umbau der alten Turnhalle) ist ebenfalls von der
weiteren Vorbereitung und der Bereitstellung der Haushaltsmittel abhängig.
Weitere Informationen auch zu den Städtebauförderprojekten in Brand unter www.aachen.de/brand.
5.
Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Das Integrierte Handlungskonzept Haaren mit den Handlungsfeldern und den darin enthaltenen
Maßnahmen wurde im Juli in Haaren und im September 2013 im Planungsausschuss beraten. Dabei
wurde einstimmig mit einer Enthaltung beschlossen „das Integrierte Handlungskonzept zur
Städtebauförderung anzumelden und die Umsetzung und Förderung der darin enthaltenen
Maßnahmen in die Wege zu leiten.“ In Kürze werden das Konzept und die Maßnahmentabelle mit
dem Überblick zu den einzelnen Förderstufen bei der Bezirksregierung eingereicht. Der Einzelantrag
zur ersten Förderstufe, das ist die Grunderneuerung, Gestaltung und Erweiterung des Parks am Alten
Friedhof sowie die Anbindung des Parks für Fußgänger und Radfahrer entlang der Wurm
Vorlage FB 61/1025/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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einschließlich zweier Brücken, soll zum Stichtag im Sommer gestellt werden, so dass eine Förderung
ab dem Programmjahr 2015, Umsetzung ab 2016 anvisiert wird.
Weitere Informationen auch zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter
www.aachen.de/haaren.
Weiterhin noch in Umsetzung befindliche Projekte
Burtscheid / Südausgang Hauptbahnhof
Der Projektstand zum Südausgang des Hauptbahnhofs wurde im Frühjahr 2013 ausführlich in den
Ratsgremien dargestellt (Vorlage FB61/0838/WP16, Beratung in Planungsausschuss 28.02.,
Mobilitätsausschuss 21.03., Bezirksvertretung Aachen-Mitte 10.04.).
Aufgrund der komplexen Abstimmung mit der Deutschen Bahn sowie Grundstückseigentümern
gestaltet sich das Projekt nach wie vor aufwändig und zeitintensiv. Es sind Fördermittel sowohl der
Städtebauförderung (derzeit ca. 700.000€) als auch des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR)
für die Umsetzung des Projektes eingeplant. Aufgrund der Verzögerungen kann in Verknüpfung mit
Anforderungen aus dem Landeshaushalt ein geringerer Anteil der Städtebaufördermittel nicht mehr in
Anspruch genommen werden und verfällt in diesem Jahr. Der größere Teil der Mittel kann
voraussichtlich noch nach 2014 geschoben werden. Die Mittel des NVR sind nach wie vor für dieses
Projekt vorgesehen.
Derzeit wird insbesondere an der Frage nach Brücken- oder Tunnellösung zur Querung des Bahnhofs
sowie an dem geplanten Fuß- und Radweg vom Südausgang zur Burtscheider Brücke gearbeitet.
Burg Frankenberg (Initiative ergreifen)
Der Umbau wurde in 2012 begonnen. Die Planung und die vorbereitenden Arbeiten sind größtenteils
abgeschlossen, die meisten Leistungen sind ausgeschrieben. Der Umbau soll Mitte 2014
abgeschlossen sein.
C. Zusammenfassung und Ausblick
Derzeit befinden sich mit dem alten Innenstadtkonzept, der Route Charlemagne und der ersten
Projekthälfte der Sozialen Stadt Aachen-Nord mehrere Großprojekte im Abschluss. Gleichzeitig steht
mit Aachen-Brand ein Stadtbezirk in den Startlöchern und mit dem Baubeginn des größten
Teilprojekts Marktplatz ist für 2015 zu rechnen. Die Soziale Stadt Aachen-Nord steht vor der zweiten
Projekthälfte, die bis 2019 dauern wird. Das neue Innenstadtkonzept und die Planungen für Haaren
benötigen noch Zeit für die weitere Planung, um die Konzepte rund zu machen und sowohl dem
Fördergeber einen guten und zuschussfähigen Antrag zu unterbreiten als auch einen guten Leitfaden
für die spätere Umsetzung zu haben.
Aufgrund der Verschiebung der Beantragung von Mitteln für Haaren hat sich eine Lücke zwischen
dem mit dem Land vereinbarten Korridor und den Beantragungen durch die Stadt Aachen ergeben.
Ein Vorziehen anderer Projekte ist trotz intensiver Prüfung nicht möglich.
Vorlage FB 61/1025/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Ab dem Programmjahr 2015 ist aufgrund der Planungen für die Innenstadt, für Haaren, für Brand und
für Aachen-Nord mit der vollen Ausschöpfung des Korridors zu rechnen, so lange die
Städtebauförderung seitens des Bundes und des Landes in gleicher Höhe fortgesetzt wird. Die
Verwaltung wird in Gesprächen mit Land und Bezirksregierung auch versuchen, die in 2015 nicht in
Anspruch genommenen Mittel in die nachfolgenden Jahre zu verlagern.
Diese Breite an Projekten stellt gleichzeitig eine große Herausforderung für die beteiligten
Dienststellen dar. Neben dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sind dies
insbesondere die Fachbereiche Umwelt, Kinder, Jugend und Schule, Wirtschaftsförderung und
europäische Angelegenheiten, das Gebäudemanagement und für die Förderabwicklung die
Bauverwaltung. Weitere Bereiche wie das Immobilienmanagement, die Fachbereiche Wohnen, Sport
oder Soziales und Integration sind ebenfalls in die Projekte eingebunden.
Anlage/n:
1. Tabelle: Projekte der Städtebauförderung 2013ff.
Vorlage FB 61/1025/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 7/7
Städtebauförderung 2013ff. - Stadt Aachen - Vorlage Planungsausschuss 05.12.2013
Gesamt
bis einschließlich 2012
zuwendungs- Zuwendung bereits erhal- noch
tene Bewilli- ausstehend
fähige
gung (Zuwen- (Zuwendung)
Kosten
dung)
1. Route Charlemagne
Centre Charlemagne,
15.000.000 12.000.000
Planung und
Öffentlichkeitsarbeit
Archäolog. Vitrine
689.174
861.468
Grashaus
2.072.887
2.591.109
Zeitungsmuseum
2.950.360
3.687.950
∑ Route Charlemagne
22.140.527 17.712.422
2. Innenstadtkonzept (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
ISK 2022
noch offen noch offen
∑ Innenstadtkonzept
∑ Sanierungsgebiet Innensta
3. AC-Nord (Soziale Stadt)
1. Förderstufe
2. Förderstufe
3. Förderstufe
4. Förderstufe (2. BA
Depot, Abschluss 2.
22.140.527
17.712.422
2.520.382
178.600
4.090.255
6.325.000
2.016.306
128.000
3.272.204
5.060.000
5. Förderstufe (Beginn
zweite Projekthälfte)
2.455.000
1.964.000
weitere Förderstufen
3.795.000
3.036.000
∑ AC-Nord
4. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
499.778
2. Förderstufe
3.317.405
3. Förderstufe
349.500
4. Förderstufe
1.360.000
∑ Brand
5.526.683
5. Haaren
1. Förderstufe
noch offen
2. Förderstufe
noch offen
∑ Haaren
∑ Gesamt
Dez. III, FK
11.000.000
Kosten
1.000.000
2014
Zuwendung
13.073.600
Kosten
2015
Zuwendung
Kosten
2016
Zuwendung
Kosten
Folgejahre
Zuwendung
Kosten
Zuwendung
Kurzkommentar
Refinanzierung bis inkl. 2013
1.000.000
fördertechnisch abgeschlossen
2.073.600
1.000.000
1.000.000
Einreichung Integriertes Handlungskonzept und 1.
Förderstufe in 2014
Beantragung vorgesehen
1.000.000
2.016.306
128.000
3.223.360
6.325.000
Umsetzung 2011-14 (inkl. EFRE-Mittel)
Umsetzung 2012-14
Umsetzung 2012-14 (inkl. EFRE-Mittel)
Umsetzung 2013-15
5.060.000
2.455.000
5.367.666
399.822
2.653.924
279.600
1.088.000
4.421.346
2013
6.325.000
5.060.000
399.822
399.822
2.455.000
1.964.000
3.317.405
2.653.924
3.317.405
2.653.924
noch offen
noch offen
Umsetzung 2015-19
1.964.000
1.250.000
1.000.000
1.250.000
1.000.000
1.295.000
1.250.000
1.000.000
1.250.000
1.000.000
1.295.000
349.500
1.360.000
1.709.500
279.600
1.088.000
1.367.600
ursprünglich für Programmjahr 2013 vorgesehen
ursprünglich für Programmjahr 2014 vorgesehen
Antragsstellung in 2014 für Programmjahre
2015ff. geplant
Beantragung vorgesehen
6.325.000
6.060.000
5.772.405
2.959.500 +
4.617.924 Innenstadt +
Haaren
2.367.600 + 1.250.000 +
Innenstadt + Innenstadt +
Haaren
Haaren
1.036.000 Umsetzung bis 2019, ggfs.Verschiebung zwischen
Programmjahren bei Beibehaltung des
Gesamtrahmens von ca. 6,3 Mio Gesamtkosten
2014/15-19
1.036.000
1.000.000 +
Innenstadt +
Haaren
Ausdruck 25.11.2013