Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121834.pdf
Größe
441 kB
Erstellt
06.11.13, 12:00
Aktualisiert
27.08.18, 15:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1018/WP16
öffentlich
06.11.2013
Dez. III / FB 61/20
Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich
Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
hier: - geänderte städtebauliche Zielsetzung
- Erweiterung des Geltungsbereichs
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2013
05.12.2013
B0
PLA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt
dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – städtebauliche Aufwertung
und Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten - die
Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der geänderten
städtebaulichen Zielsetzung für den erweiterten Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2
Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – städtebauliche Aufwertung und
Realisierung einer Kerngebietsnutzung mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten - die
Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der geänderten
städtebaulichen Zielsetzung für den erweiterten Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/1018/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren wurden unterschiedliche Aufwertungsmaßnahmen im östlichen Teil der
Innenstadt durchgeführt. Großenteils handelt es sich um Umgestaltungen im öffentlichen Raum (wie
z.B. die Herstellung der Fußgängerzone Ursulinerstraße oder die Neugestaltung der Großkölnstraße),
zum Teil wurden aber auch einzelne Baumaßnahmen an Gebäuden im privaten Bereich durchgeführt.
Unter anderem gehören dazu Umbau und Erweiterung der Mayerschen Buchhandlung, auch wenn
diese schon einige Jahre zurückliegt. Kurz vor dem Abschluss steht der Umbau des Büchels, weitere
Bauprojekte privater Investoren stehen in Kürze an. Insbesondere ist dabei der lange erwartete
Abbruch des Parkhauses Büchel sowie dessen Ersatz durch einen Wohn- und Geschäftskomplex zu
nennen. In unmittelbarer Nachbarschaft soll darüber hinaus an der Ecke Nikolausstraße /
Antoniusstraße ebenfalls ein Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Dadurch werden weitere
wesentliche Impulse für die städtebauliche Entwicklung in diesem Teil der Innenstadt gesetzt.
Diese sollten jedoch auch einhergehen mit gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum,
wobei heute die Nikolausstraße sowie die Mefferdatisstraße gestalterisch unbefriedigend sind. Beide
haben den Charakter einer Rückseite, sowohl bezogen auf den Straßenraum, als auch – zumindest
zum Teil – bezogen auf die Bebauung.
Noch wesentlich defizitärer stellt sich der Bereich der Antoniusstraße dar, der aufgrund seiner
derzeitigen Nutzung keinen adäquaten Teil der Innenstadt bildet. Die Problemlage beschränkt sich
jedoch nicht ausschließlich auf die Art der Nutzung, sondern auch auf die Baustruktur. Es gibt einige
Gebäude mit sehr geringer Höhe sowie einige Baulücken bzw. mindergenutzte Grundstücke (z.B.
Parkplätze). Viele Gebäude sind darüber hinaus in einem schlechten baulichen Zustand. Dadurch
sowie auch durch baustrukturelle Mängel sind in großen Teilen des Bereiches keine gesunden
Wohnverhältnisse gegeben.
Die beschriebene Problemlage war Anlass dafür, dass in der Sitzung des Planungsausschusses am
28.02.2013 der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich gefasst wurde.
In der gleichen Sitzung wurde auch beschlossen, vorbereitende Untersuchungen für den Erlass einer
Städtebaulichen Sanierungssatzung einzuleiten.
2. Ziel und Zweck der Planung
Im Rahmen der städtebaulichen Aufwertung der Aachener Innenstadt, die schrittweise seit vielen
Jahren umgesetzt wird, soll die beschriebene positive Entwicklung nun auch auf den östlichen Bereich
zwischen Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Großkölnstraße, Mefferdatisstraße und Parkhaus bzw.
zukünftig Wohn- und Geschäftskomplex Büchel („Bel Etage“) ausgedehnt werden.
Das Gebiet soll sowohl strukturell, als auch bezüglich der Nutzung zu einem vollwertigen Teil der
Innenstadt entwickelt werden. Neben den kerngebietstypischen Nutzungen wie Einzelhandel und
Dienstleistungen soll grundsätzlich in den Obergeschossen auch Wohnen ermöglicht werden, da dies
Vorlage FB 61/1018/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/4
ein prägendes Element der Aachener Innenstadt ist. Die in anderen Bereichen der City vorhandene
Wohnnutzung trägt wesentlich zu einer Belebung bei und beugt damit einer Verödung vor.
Eine bauliche Veränderung dieses Bereiches würde sich auch positiv auf anstehende sowie
zukünftige Investitionen privater Bauherren im Umfeld auswirken. Neben den bereits unter Punkt 1
genannten Planungen ist beispielhaft die Nachfolgenutzung für das ehemalige Möbelhaus an der
Kleinkölnstraße zu nennen.
Zum Zeitpunkt der Beratung des Aufstellungsbeschlusses A 250 – Antoniusstraße / Mefferdatisstraße
– war allerdings noch davon ausgegangen worden, dass die sich heute auf die gesamte Länge der
Antoniusstraße erstreckende Prostitutionsnutzung an einen anderen Standort verlagert wird. Diese
Strategie wird inzwischen nicht mehr verfolgt. Stattdessen ist im Rahmen des Handlungskonzeptes
Antoniusstraße, das im März sowie im Juni 2013 im Hauptausschuss erörtert wurde, vorgesehen, die
Prostitutionsnutzung auf die östliche Hälfte der Antoniusstraße zu beschränken. Der Sperrbezirk soll –
unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung Köln die Genehmigung erteilt – entsprechend
erweitert werden. Innerhalb des für Prostitutionszwecke verbleibenden Straßenabschnittes ist eine
Konzentration der Bordelle angedacht, die unter anderem durch den Bau eines so genannten
Laufhauses erreicht werden soll.
Gegenüber der Beschlussfassung im Februar soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans
ausgedehnt werden, so dass das Plangebiet nun begrenzt wird durch Nikolausstraße, Büchel,
Mefferdatisstraße, Großkölnstraße und Kleinkölnstraße. Die Erweiterung in Richtung Süden resultiert
aus den Planungen für den Ersatzneubau für das Parkhaus Büchel, die so genannte „Bel Etage“.
Bislang war vorgesehen, die Bebauung auf Grundlage des § 34 BauGB zu genehmigen. Die Planung
hat sich jedoch unter anderem bezüglich der Höhe sowie der Nutzungsmischung gegenüber dem
alten Stand so umfassend verändert, dass eine Umsetzung nur auf der Grundlage eines
Bebauungsplanes möglich ist.
Derzeit ist noch nicht absehbar, ob durch eine weitere Veränderung der Planung wieder eine
Genehmigung auf Grundlage des § 34 BauGB möglich wäre. Der betroffene Bereich wird vorsorglich
in das Plangebiet einbezogen, was eine Genehmigung nach § 34 BauGB jedoch weiterhin ermöglicht.
Entsprechend könnte das Plangebiet im weiteren Verfahren wieder verkleinert werden. Alternativ ist
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den betroffenen Teilbereich denkbar,
dessen Verfahren von dem des Angebotsbebauungsplans abgekoppelt werden könnte.
Übergreifendes städtebauliches Ziel für den gesamten Bereich ist die Aufwertung, städtebauliche
Neuordnung und Schaffung einer Kerngebietsnutzung mit einem hohen Anteil an Wohnungen.
Daneben bestehen für die einzelnen Teilbereiche unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte:
Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen sowie Gastronomiebetriebe insbesondere in den
Erdgeschossen entlang des Büchels, der Mefferdatis-, der Kleinköln-, der Großköln-, der
Nikolausstraße sowie der westlichen Antoniusstraße mit Wohnnutzung in den Obergeschossen,
Konzentration der Bordellbetriebe in der östlichen Hälfte der Antoniusstraße.
Vorlage FB 61/1018/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/4
Das noch zu erstellende städtebauliche Gesamtkonzept für das Plangebiet soll aufbauen auf dem
Innenstadtkonzept, das derzeit weiterentwickelt wird. Darin bildet der Bereich Büchel einen
Handlungsschwerpunkt.
3. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des
Plangebietes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Das Ziel des bereits bestehenden Aufstellungsbeschlusses A 193 zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in diesem Bereich soll in das neue Planverfahren übernommen werden. Dabei ist zu
prüfen, ob die Beschränkung auch den Bereich der östlichen Antoniusstraße umfassen soll. Unter
Vergnügungsstätten sind unter anderem Spielhallen, Sexshops, Sex- und Pornokinos sowie
Nachtlokale jeglicher Art zu verstehen. Bordelle sind planungsrecht-lich nicht als Vergnügungsstätten
einzuordnen.
Die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens kann nicht alleine zur Lösung der Probleme im
betroffenen Bereich, insbesondere der Antoniusstraße, führen. Es bildet lediglich einen Teil eines
umfassenden Maßnahmenpaktes. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen soll geprüft
werden, welche baurechtlichen Instrumente am besten geeignet sind zum Erreichen der
städtebaulichen Ziele.
Anlage/n:
Übersichtsplan mit Eintragung des erweiterten Geltungsbereichs A 250
Vorlage FB 61/1018/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 4/4
Anlage zum Beschluss des Planungsausschusses
vom
zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Antoniusstraße / Mefferdatisstraße"
A 250
Für die Richtigkeit der Darstellung des Planungsbereiches.
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
Baudezernat
In Vertretung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Im Auftrag
Fachbereich Geoinformation
und Bodenordnung
Im Auftrag
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom
gemäß
§ 2 (1)(4) Baugesetzbuch beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen.
aße
tra
ns
kö
l
in
Kl
e
str
atis
ferd
Mef
ße
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom
gemäß
§ 2 (1)(4) Baugesetzbuch beschlossen, den Planungsbereich zu erweitern.
u
ola
Nik
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
ra
sst
ße
Es wird bestätigt, dass der Aufstellungsbeschluss des A 250 der Beschlussfassung im Planungsausschuss entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei dessen Zustandekommen beachtet worden
sind.
Aachen, den
Oberbürgermeister
Zeichenerklärung:
1 : 2500
Planungsbereichsgrenze
erweiterter Planungsbereich
Hinweis:
Im Planungsbereich befinden sich ganz oder teilweise folgende Fluchtlinien-,
Durchführungs- bzw. Bebauungspläne, die ggf. zu ändern, zu ergänzen oder
aufzuheben sind:
Nr. 7, 7a, 27a, 36, 143, 345, 475 und 480