Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120488.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
08.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0992/WP16
öffentlich
08.10.2013
Dez. III / FB 61/50 / FB 61/20
Bebauungsplan Nr. 950 und Änderung Nr. 128 des
Flächennutzungsplanes
1980 -Richtericher Dell, Vetschauer Weg, Süd- im Stadtbezirk
Aachen- Richterich, im Bereich zwischen Vetschauer Weg und
Horbacher Straße
hier: Bürgerantrag 2 der Bürger Interessen Richtericher Dell vom
04.07.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2013
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Damit gilt
die als Antrag formulierte Anregung („Bürgerantrag 2 der BI-Dell“) als behandelt.
Vorlage FB 61/0992/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.11.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Bebauungsplan Nr. 950 und Änderung Nr. 128 des Flächennutzungsplanes 1980
hier: Bürgerantrag 2 der BürgerInteressen Richtericher Dell vom 04.07.2013
Inhalt und Begründung des Antrags der BI-Dell
Die BürgerInteressen Richtericher Dell (BI-Dell) beantragen, die vorlaufende Baulanderschließung
und der nachfolgende Hochbau dürfen erst begonnen werden, wenn die Rechtskraft der
Flächennutzungsplan-Änderung und die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 950 sowie
rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss für die Umgehungsstraße vorliegen und die bautechnische
Fertigstellung der Umgehungsstraße inkl. Durchstich durch den Bahndamm als komplett nutzbare
Erschließungsstraße erfolgt ist.
Ziel der BI-Dell ist eine klare Definition der Bauabfolge, da die diesbezüglichen Formulierungen in den
bisherigen Beschlüssen nicht eindeutig seien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den B-Plan Nr. 950 und die Änderung des FNP 1980 hat im Januar 2013 die frühzeitige
Bürgerbeteiligung stattgefunden. Die abschließende Abwägung der Bürgereingaben steht noch aus.
Die Verwaltung wird zum „Offenlagebeschluss“ (öffentliche Sitzung des Planungsausschusses und
der Bezirksvertretung) einen Abwägungsvorschlag vorlegen.
Während des laufenden B-Plan-Verfahrens würde eine veränderte oder weitergehende
Beschlussfassung zur Bauabfolge das Abwägungsergebnis im Vorfeld festlegen und eine
Vorabbindung erzeugen. In den Abwägungsprozess würde damit im Vorhinein eingegriffen und damit
ein rechtliches Risiko für das Bauleitplanverfahren begründet.
Anlage/n:
1.
Bürgerantrag 2 der BI-Dell vom 04.07.2013
Vorlage FB 61/0992/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.11.2013
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