Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
122376.pdf
Größe
382 kB
Erstellt
16.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tisch - Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Immobilienmanagement
Rechnungsprüfung
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0108/WP16
öffentlich
16.10.2013
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013
Zufahrt von der Krefelder Straße zum Parkhaus Tivoli, PSPElement 5 - 011301 - 900 - 01100 - 300 - 2
Genehmigung einer Dringleichkeitsentscheidung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 05.11.2013 zur von überplanmäßigen Mittel in
Höhe von 97.907,63 € für die Erstellung der Zufahrt von der Krefelder Straße zum Parkhaus Am Tivoli
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 03/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.11.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2014 ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
2014 ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
112.500 €
210.407,63 €
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
Verschlechterun
g
ausreichende Deckung
vorhanden
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage B 03/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.11.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Bei vorgenannten PSP-Element waren für die Tiefbauarbeiten insgesamt 112.500 € veranschlagt, gebunden und
freigegeben. Dieser Betrag ist mittlerweile vollständig verausgabt.
Aufgrund der vorgenommenen Kostenschätzung war dieser Betrag auch ausreichend bemessen.
Im Laufe der Baumaßnahmen für die Herstellung der notwendigen Entwässerung, stellte sich heraus, dass auf der
vorgesehenen Trasse eine Gasleitung vorhanden war. Dies bedingte zum Einen, einen notwendigen Baustopp der Arbeiten,
zum Anderen unabweisbare Mehrkosten durch die örtlichen Gegebenheiten. Diese belaufen sich auf insgesamt 97.907,63 €.
Als weitere Erschwernis kam hinzu, dass die Baumaßnahme bis zum Beginn des CHIO 2013 abgeschlossen sein musste,
damit das Parkhaus ordnungsgemäß bedient werden konnte. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wurde die Maßnahme
aufgrund personeller Engpässe extern vergeben.
Die Rechnungen wurden durch das Ing. – Büro Achten & Jansen geprüft und als gerechtfertigt anerkannt. Der Fachbereich
61 hat die Maßnahme fachtechnisch abgenommen. Die entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten der Stadt Aachen.
Die Deckung dieser Mehrkosten ist gewährleistet.
30.000 € werden seitens FB 61 aus nicht verausgabten Mittel aus dem PSP-Element 5-120102-100- 01200-300-1
Heussstraße Endausbau bereitgestellt,
67.907,63 € werden gedeckt aus nicht verausgabten Mitteln für Erschließungsbeiträge aus dem PSP-Element 1-011301900-3 Erschließungsbeiträge.
Die Dringlichkeitsentscheidung liegt darin begründet, dass die bauausführende Firma einen Zahlungsanspruch hat, so dass
ein Zuwarten auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2013 nicht möglich ist, da aufgrund Zahlungsverzug
Verzugszinsen in nicht unerheblicher Höhe anfallen würden.
Anlage/n:
Dringlichkeitsentscheidung vom 05.11.2013
Vorlage B 03/0108/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.11.2013
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