Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
122280.pdf
Größe
526 kB
Erstellt
11.11.13, 12:00
Aktualisiert
01.07.17, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1023/WP16
öffentlich
11.11.2013
FB 61/10 // Dez. III
Aachen*2030: Masterplan
Fortschreibungskonzeption und Kommunikationsstrategie
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.12.2013
11.12.2013
PLA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen und den Entwurf zur Kommunikations- und
Fortschreibungskonzeption des Masterplans Aachen*2030 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die
Verwaltung mit der Umsetzung der in der Vorlage erläuterten Konzeption zu beauftragen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen und den Entwurf zur Kommunikations- und
Fortschreibungskonzeption des Masterplans zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung der in der Vorlage erläuterten Konzeption.
Vorlage FB 61/1023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/8
Erläuterungen:
1
Beschlusslage
In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines
gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen.
Der Rat hat beschlossen, den Masterplan als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen (gemeindliche Selbstbindung i.S.d. §1 (6), Nr.11 BauGB) und als
ersten Schritt der Umsetzung die räumlich darstellbaren Zielaussagen in den im Anschluss an den
Masterplan neu aufzustellenden Flächennutzungsplan zu überführen.
Die Arbeiten an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans laufen derzeit. Im Rahmen eines
Bezirksforums und einer Verwaltungswerkstatt am 16.07. bzw. 18.07.2013 wurde den Bezirken und
der bezirklichen Politik sowie Vertretern verschiedener Dienststellen der Verwaltung die Gelegenheit
gegeben, sich über den Vor-Entwurfsstand des FNP zu informieren und Fragen und Anregungen zu
erörtern. Am 17.09.2013 wurde die Politik im Rahmen einer Lenkungsgruppensitzung über den
aktuellen FNP-Vorentwurf sowie erste Ergebnisse der Umweltprüfung informiert.
Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Fragestellungen werden derzeit geprüft und
eingearbeitet.
Die Lenkungsgruppe wird abschließend entscheiden, welche Aspekte Eingang in den neuen
Flächennutzungsplan-Vorentwurf finden werden, der Anfang 2014 den politischen Gremien
(Planungsausschuss, Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie Bezirksvertretungen) zur
Programmberatung vorgestellt wird. Anschließend folgt die Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger.
Der Rat hat die Verwaltung außerdem beauftragt, eine Konzeption zur Fortschreibung des
Masterplans und Verstetigung des Prozesses zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zur Steuerung der Umsetzung sowie zur Fortschreibung der strategischen Ziele sollten dabei folgende
Bausteine erarbeitet werden:
Benennung von Verantwortlichkeiten und Ermittlung von erforderlichen personellen und
finanziellen Ressourcen,
Aufbau einer Struktur zur regelmäßige Kontrolle der Rahmenbedingungen und ggf. Korrektur
von Zielaussagen,
Aufbau eines Berichtswesens zur Information der politischen Gremien über Umsetzungsstand
bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen.
Die Fortschreibung sollte weiterhin auf Basis des Dialogs zwischen Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit
und Politik erfolgen. Es gilt daher eine Kommunikationsstrategie zu entwerfen, die die Kontinuität
der Beteiligung über den laufenden Prozess Aachen*2030 hinaus gewährleistet, der sowohl die
Erarbeitung des Masterplans als auch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beinhaltet, und
die Fortschreibung des Masterplans stetig begleitet.
Vorlage FB 61/1023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Ein Schwerpunkt dieser Kommunikationsstrategie sollte die Gewährleistung einer regelmäßigen
Abstimmung der Aktivitäten unterschiedlicher Fachbereiche der Stadt Aachen in Bezug auf ihre
stadtentwicklungsrelevanten Ziele und Wirkungen sein.
2
Anforderungen
Bei der Fortschreibung des Masterplans sind neben der Umsetzung der Ziele und Aufgaben die
Fortschreibung und Aktualisierung der Ziele und Rahmenbedingungen sowie das Monitoring von
zentraler Bedeutung.
Umsetzung
Die Aussagen des Masterplans sind komplex und differenziert. Sie stellen damit eine fundierte
fachliche Grundlage für die weitere Arbeit in den Handlungsfeldern der Stadtentwicklung dar.
In erster Linie steht nun die Umsetzung der strategischen Ziele im Vordergrund. Dazu gehört zum
Einen die Berücksichtigung des Masterplans als städtebauliche Entwicklungskonzeption in der
Bauleitplanung im Sinne der gemeindliche Selbstbindung gem. §1 (6), Nr.11 BauGB. Diese
Vorgehensweise hat bereits seit Fertigstellung des Masterplans Eingang in die Praxis gefunden hat
und muss sich in Zukunft noch weiter verfestigen. Darüber hinaus ist in vielen Bereichen noch eine
Konkretisierung der im Masterplan in den Handlungsfeldern genannten Ziele und Aufgaben
erforderlich. Es sind konkrete Maßnahmen und Projekte zu benennen, die hinsichtlich ihrer zeitlichen
Realisierbarkeit, fachlichen Zuständigkeiten, Ressourcenbindung etc. zu konkretisieren sind.
Im Handlungsfeld 1 (Wohnen) wären beispielsweise hinsichtlich des unter „Aufgaben“
genannten Stadterneuerungsprogramms zur Festsetzung von rahmensetzenden
Qualitätsmaßstäben für die Erneuerung im Bestand die zuständige(n) Fachabteilung(en) zu
benennen und Aussagen zur zeitlichen Realisierbarkeit bzw. erforderlichen finanziellen Mitteln
und fachlichen Grundlagenarbeiten zu treffen. Für Ziele mit allgemeinerer Aussage wie z.B.
die Unterstützung von Generationswechsel im Bestand wären konkrete Maßnahmen und
Projekte zu benennen, nicht zuletzt um später auch den Umsetzungsstand dieser Zielsetzung
beurteilen zu können.
Des Weiteren muss eine Priorisierung der vielfältigen Zielaussagen, Projekte und Aufgaben erfolgen,
um ein zielgerichtetes Arbeitsprogramm aufstellen zu können, das letztlich auch im Sinne eines
Monitorings überprüfbar ist.
Fortschreibung / Aktualisierung
Damit der Masterplan dauerhaft seiner Rolle als Leitlinie der städtebaulichen Entwicklung gerecht
werden kann, müssen regelmäßig die strategischen Ziele fortgeschrieben bzw. hinterfragt und die
Rahmenbedingungen überprüft werden. Hierbei steht die Weiterführung des Dialogs zwischen
Verwaltung, (Fach-)Öffentlichkeit und Politik im Vordergrund. Dieser Prozess benötigt aufgrund seiner
Komplexität eine zentrale Koordination.
Vorlage FB 61/1023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Ein kontinuierlicher Austausch der unterschiedlichen städtischen Fachbereiche ist einerseits zur
Datenerfassung und Überprüfung der Ziele erforderlich, fördert parallel aber auch die Akzeptanz des
Masterplans und trägt dazu bei, den Masterplan als Leitlinie im Bewusstsein von Politik und
Verwaltung zu verankern.
Da es sich beim Masterplan um eine auf die Zukunft gerichtete Entwicklungskonzeption handelt,
sollten dabei der Blick „von außen“ und eine breite Diskussion über gesamtstädtische
Zielvorstellungen eine wichtige Rolle spielen.
Monitoring / Berichtswesen
Um die Umsetzung steuern und prüfen zu können, ist zunächst ein Monitoring-System aufzubauen.
Das bedeutet, dass die zu konkretisierenden Ziele und Aufgaben (s. Umsetzung) in eine Form
gebracht werden müssen, die eine Überprüfung hinsichtlich des Umsetzungsstands handhabbar und
transparent macht.
Auf Basis einer Matrix sollen für den Planungsausschuss regelmäßige Statusberichte erstellt werden,
die über den Umsetzungsstand hinaus auch Aussagen zu veränderten Rahmenbedingungen und
Zielsetzungen machen. Dabei sollen die Aktivitäten in den durch die Politik beschlossenen
räumlichen/thematischen Schwerpunktbereichen (s. Erläuterungen unter "Koordinierungsgruppe“)
einem jährlichen Monitoring unterzogen werden.
Aufgrund der großen thematischen und räumlichen Bandbreite des Masterplans ist - auch mit
Rücksicht auf zeitliche und personelle Ressourcen der Verwaltung - kein jährliches Monitoring über
den gesamten Ziele- und Maßnahmenkatalog des Masterplans vorgesehen. Ein solches
allumfängliches Monitoring soll in größeren Zeitabständen durchgeführt werden. Hierbei ist die
Geschäftsstelle auf den Informationsaustausch und die Mitarbeit der verschiedenen Dienststellen zur
Datenerhebung und Überprüfung der Ziele angewiesen. Gegebenenfalls ist auch externe
Unterstützung erforderlich.
Regelmäßig sind parallel dazu aktuelle Planungen und Entwicklungen auf ihre Zielkonformität
bezüglich der Aussagen des Masterplans hin zu überprüfen.
3
Kommunikations- und Fortschreibungskonzeption
Um die oben genannten Aspekte auch im Sinne einer Verstetigung des begonnenen
(Kommunikations-)Prozesses umsetzen zu können, schlägt die Verwaltung eine
Fortschreibungskonzeption mit folgenden Strukturelementen, Zuständigkeiten und Abläufen vor, die
durch eine Grafik (s. Anlage) veranschaulicht und nachfolgend textlich erläutert wird:
Koordination:
Die Koordination der Fortschreibung des Masterplans Aachen*2030 ist in der Abteilung 61/10
„Vorbereitende Bauleitplanung“ angesiedelt, die auch bisher das Projekt Aachen*2030 begleitet hat,
und im Folgenden als „Geschäftsstelle“ bezeichnet wird. Die Aufgaben, die in diesem Zusammenhang
durch die Abteilung wahrgenommen werden müssen, sind insbesondere:
-
Aufbau eines Monitoring-Systems (Matrix) in Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen,
-
Jährliches Monitoring der Aktivitäten in den durch die Politik beschlossenen
räumlichen/thematischen Schwerpunktbereichen,
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-
Regelmäßiges und umfängliches Monitoring aller Handlungsfelder in angemessenen größeren
Zeitabständen,
-
Koordination und Organisation von Veranstaltungen (wie z.B. Stadtentwicklungs- und
Bezirksforen, Gespräche unter Nachbarn; s.u.) und Öffentlichkeitsarbeit (beispielsweise
Pflege des Internetauftritts),
-
Erstellung des Statusberichts, der jährlich dem Planungsausschuss vorgelegt wird mit dem
Ziel, über Umsetzungsstand bzw. veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zu
informieren,
-
Fortschreibung der Dokumentation des Masterplans.
Koordinierungsgruppe
Die Koordinierungsgruppe ist ein interdisziplinäres Gremium der Verwaltung mit Bündelungs- und
(Vor-) Entscheidungskompetenz.
Zur effektiven Arbeitsweise der Koordinierungsgruppe sollte die Zusammensetzung mit verbindlich
benannten Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgelegt werden.
Kernaufgabe der Koordinierungsgruppe ist die Ausarbeitung einer (räumlichen und / oder
thematischen) Schwerpunktsetzung. Thematisch können hier sowohl ein bestimmtes Handlungsfeld
des Masterplans oder einzelne Zielsetzungen verschiedener Handlungsfelder fokussiert werden. Auch
eine Verknüpfung dieser Zielsetzungen mit einem räumlichen Fokus und / oder einem der im
Masterplan genannten Schwerpunkträume ist denkbar.
Für die Umsetzung dieser Schwerpunktsetzung ist ein mittelfristiger Realisierungszeitraum
festzulegen um einerseits die gesteckten Ziele angemessen umsetzen zu können, andererseits in
einem überschaubaren Zeitrahmen zu bleiben.
Die Zuständigkeit der Koordinierungsgruppe umfasst darüber hinaus:
-
Prioritätensetzung hinsichtlich der Projekte und Maßnahmen innerhalb der politisch
beschlossenen Schwerpunktsetzung,
-
die Beratung / Empfehlung der politischen Gremien.
Fokusgruppe
Bei den Fokusgruppen handelt es sich um Arbeitsgruppen, die sich sowohl mit einem thematischen
als auch räumlichen Fokus auseinandersetzen können. Die personelle Besetzung kann je nach
Schwerpunkt variieren und sollte zur Diskussion und Verständigung über die Aachener
Stadtentwicklung auch durch Externe ergänzt werden.
Im Sinne eines ökonomischen Personaleinsatzes können auch bestehende Arbeitskreise innerhalb
der Verwaltung genutzt werden, die sich mit einem entsprechenden Schwerpunkt auseinandersetzen.
Die Fokusgruppen leisten die fachliche „Vorarbeit“ und informieren die Koordinierungsgruppe über
fachliche und zeitliche Umsetzbarkeit, die Überprüfung der Übereinstimmung von Planungen und
Entwicklungen mit den Zielen des Masterplans, über Fortschreibungsoptionen des Masterplans und
veränderte Rahmenbedingungen in den einzelnen Handlungsfeldern oder Schwerpunkträumen.
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Die Aufgaben der Fokusgruppen umfassen insbesondere:
-
Prüfung der Rahmenbedingungen, die bei Erstellung des Masterplans erfasst wurden und
sowohl in den 10 Handlungsfeldern als auch bei den Schwerpunkträumen im Masterplan
textlich dargelegt werden,
-
Auseinandersetzung / Überblick über relevante Aktivitäten in den Schwerpunkträumen des
Masterplans (Haaren, östliche Innenstadt, Bahnhofsviertel, Burtscheid, Preuswald und die
Ringe und Radialen) und mögliche ergänzende Maßnahmen,
-
Sachstandsbericht zu den Leitprojekten, die in jedem Handlungsfeld als den dort genannten
Zielen entsprechende Impulsgeber benannt sind,
-
Überblick und Prüfung aktueller Planungen auf ihre Zielkonformität bezüglich der Aussagen
des Masterplans,
-
Fortschreibung und Konkretisierung der Ziele und Aufgaben des Masterplans und Benennung
konkreter Maßnahmen und Projekte, die jeweils hinsichtlich ihrer zeitlichen Realisierbarkeit,
fachlichen Zuständigkeiten, Ressourcenbindung etc. zu konkretisieren sind (s. Umsetzung),
-
Diskussion über vorrangige Aufgaben.
Im Rahmen der Fortschreibung des Masterplans ist hinsichtlich personeller Kapazitäten zu
beachten, dass durch die oben erläuterte Konzeption vorhandene Kapazitäten in unterschiedlicher
Intensität gebunden werden.
Hinsichtlich der durch die Geschäftsstelle zu leistenden Koordinationsaufgaben ist der Einsatz von 2
Mitarbeiterinnen erforderlich, die diese Aufgaben gleichzeitig mit dem laufenden Geschäft und der
noch einige Zeit in Anspruch nehmenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu leisten haben.
Abhängig vom aktuellen Verfahrensstand und -verlauf wird die im Vordergrund stehende
Neuaufstellung einen erheblichen Teil dieser Ressourcen binden.
Durch die Arbeit in den Fokusgruppen sowie in der voraussichtlich 1-2 mal im Jahr tagenden
Koordinationsgruppe werden Kapazitäten aus unterschiedlichen Fachdienststellen in der Form
gebunden, dass sowohl die Teilnahme an den Sitzungen als auch die vor- bzw. nachbereitende
fachliche Auseinandersetzung personelle Ressourcen erfordern. Ein effizienter Personaleinsatz soll
wo möglich durch Nutzung bestehender Arbeitskreise innerhalb der Verwaltung, die sich mit einem
entsprechenden Schwerpunkt auseinandersetzen, erreicht werden.
Nicht zuletzt binden auch die regelmäßigen Monitorings personelle Ressourcen. Die Geschäftsstelle
ist hierbei auf den Informationsaustausch und die Mitarbeit der verschiedenen Dienststellen zur
Datenerhebung und Überprüfung der Ziele angewiesen.
Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzend zu den oben erläuterten festen Strukturelementen der Fortschreibungskonzeption kommt
der Fortsetzung des bereits im Prozess Aachen*2030 begonnenen Dialogs zwischen Verwaltung,
(Fach-)Öffentlichkeit und Politik im Rahmen der Fortschreibung des Masterplans eine besondere
Bedeutung zu.
Vorlage FB 61/1023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Die Erörterung zentraler und fachlich oder räumlich fokussierter Fragen der Stadtentwicklung mit einer
breiten Teilnehmerschaft stellt einen wichtigen Input neben der fachlichen Arbeit in den Fokusgruppen
dar. Daher sollen Bezirksforen, Stadtentwicklungsforen sowie Gespräche unter Nachbarn weiterhin
regelmäßig und mit Bezug zu der durch die Politik beschlossenen Schwerpunktsetzung stattfinden.
In Bezirksforen können einzelne Themen und die besonderen Situationen und Anforderungen in den
Aachener Ortsteilen detailliert und aus unterschiedlichen Perspektiven erörtert werden.
Stadtentwicklungsforen bieten insbesondere die Chance, zentrale Fragen der Stadtentwicklung sowie
wichtige Aspekte und Ziele des Masterplans mit interessierter (Fach-)Öffentlichkeit und externen
Expertinnen und Experten gemeinsam zu diskutieren.
Die Gespräche unter Nachbarn, an denen die Vertreter und Vertreterinnen der angrenzenden
Kommunen der StädteRegion und der Nachbarstaaten teilnehmen, dienen dagegen der regelmäßigen
Querinformation in die Region und dem Austausch über Erfahrungen und räumliche Entwicklungen,
die weder an der Stadt- noch an den Staatsgrenzen haltmachen.
Für die Durchführung dieser Veranstaltungen ist – abhängig von externer Moderation, Räumlichkeiten,
Referenten etc. - jährlich im Haushalt ein noch näher zu bezifferndes Budget erforderlich.
Die Internetseite www.aachen.de/aachen2030 soll als wichtiges Informationsinstrument beibehalten
werden und laufend über den Stand des Masterplans, aktuelle Projekte, anstehende Veranstaltungen
und Beschlusslagen informieren.
Sowohl die Organisation der o.g. Veranstaltungen als auch die Pflege der Internetseite gehört zu den
Aufgaben der Geschäftsstelle.
Ausschüsse
Entscheidungen über Prioritäten- und Schwerpunktsetzungen obliegen den zuständigen politischen
Gremien.
Durch die Ausschüsse erfolgt die Beauftragung der Verwaltung, ihre Aktivitäten zur Umsetzung des
Masterplans in einem festzulegenden mittelfristigen Realisierungszeitraum auf bestimmte
Maßnahmen und Projekte zu fokussieren.
Durch die Geschäftsstelle erfolgt jährlich eine Monitoring-Berichterstattung in Form eines
Statusberichts, der dem Planungsausschuss mit dem Ziel vorgelegt wird, über Umsetzungsstand bzw.
veränderte Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zu informieren.
Wie bereits unter „Monitoring / Berichtswesen“ erläutert, erfolgen aufgrund des breiten Spektrums des
Masterplans die Monitoring-Berichte differenziert in:
-
Jährliches Monitoring der Aktivitäten in den durch die Politik beschlossenen
räumlichen/thematischen Schwerpunktbereichen,
-
Regelmäßiges und umfängliches Monitoring aller Handlungsfelder in angemessenen größeren
Zeitabständen.
Vorlage FB 61/1023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
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Arbeitsprogramm 2014 / 2015
-
Aufbau eines Monitoring-Systems durch die Geschäftsstelle in Abstimmung
mit den verschiedenen Dienststellen
-
1. Koordinierungsgruppe
(Inhalt: Erörterung der Gremien, Elemente und Abläufe im
Fortschreibungsprozess, Vorstellung des Monitoring-Systems, Diskussion
über erste Themenschwerpunkte)
-
Fokusgruppensitzungen zu den möglichen Themenschwerpunkten und
-
1. Bezirksforum zum Dialog über die möglichen Themenschwerpunkte und
Anforderungen aus den Bezirken
-
2. Koordinierungsgruppe
(Inhalt: Entscheidung über Schwerpunktsetzung und Realisierungszeitraum)
und
-
PLA
(Inhalt: Information über Sitzungen der Koordinierungsgruppe, Entscheidung
über Themenschwerpunkte, Vorstellung des Monitoring-Systems)
-
1. Stadtentwicklungsforum
Anlage/n:
Aachen*2030: Masterplan – Kommunikations- und Fortschreibungskonzeption
Vorlage FB 61/1023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 8/8
Anlage: AACHEN*2030: Masterplan - Kommunikations- und Fortschreibungskonzeption
Niederschriften
Koordination und Organisation
FB 61-10
Stadtentwicklungsforum
Fokusgruppen
Fokusgruppen (= Arbeitsgruppen)
Fokusgruppen
Themat. oder räumlicher Fokus
(themen- oder
raumbezogen)
Prüfung d. Rahmenbedingungen /
Fokusgruppen
Zielkonformität
aktueller Planungen
Verstetigung, Fortschreibung und
Konkretisierung der Ziele und Aufgaben
des Masterplans
Besetzung variiert nach Schwerpunkt; z.T.
bestehende Arbeitskreise (Verwaltung);
Einbeziehung Externer
Monitoring: Aufbau u. Durchführung
Erstellung Statusbericht
Koordination und Organisation von
Veranstaltungen (Stadtentwicklungs- und
Bezirksforen, Gespräche unter
Nachbarn…)
Internetauftritt
Internet
(laufend)
Input
Koordination
Input
Berater
Bezirksforum
Koordinierungsgruppe
Gespräche unter
Nachbarn
Input
(themen- oder
raumbezogen)
Input
(themen- oder
raumbezogen)
Schwerpunkt u. Prioritätensetzung
fest benannte Teilnehmer aus der Verwaltung
Entscheidungsvorbereitung
Empfehlung
PLA
(und ggf. weitere Fachausschüsse)
Entscheidung über Schwerpunkte und Prioritätensetzung
Beauftragung d. Verwaltung, Aktivitäten in festgelegtem
Zeitraum auf bestimmte Projekte zu fokussieren
Entscheidung / Beschlüsse
Monitoring- / Statusbericht