Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121881.pdf
Größe
134 kB
Erstellt
11.11.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
0B
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Steuern und Kasse
B 03/0106/WP16-1
öffentlich
11.11.2013
Frau Hermanns/Herr Larosch
Ergänzung zur Vorlage 16. Nachtrag zur Gebührensatzung zur
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
(Kanalanschlusssatzung) (TOP 15 der Einladung)
hier:
Neufassung des Satzungstextes - Stand 08.11.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.11.2013
03.12.2013
11.12.2013
UmA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des
16. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2014 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 16. Nachtrages zur
Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2014 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt den 16. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der
Stadt Aachen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2014 sind Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Für den Rat
(Marcel Philipp)
Für den Finanzausschuss
Für den Ausschuss für Umwelt u. Klimaschutz
In Vertretung
In Vertretung
(Annekathrin Grehling)
(Gisela Nacken)
Vorlage B 03/0106/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2013
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
20xx ff.
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
Gesamt-
Gesamt-
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekos-ten
Folgekos-
(alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz 20xx
20xx ff.
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz 20xx
ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,05 € von 2,73 € auf 2,78 €.
Erhöhung der Teilanschlussgebühr um 0,10 € von 1,53 € auf 1,63 €.
Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,05 € auf 1,07 €.
Die zum 01.01.2014 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.
Vorlage B 03/0106/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der Satzungstext wurde nochmals überarbeitet und in § 3 Abs. 6 straffer formuliert.
Ansonsten wird auf die Erläuterungen in der Hauptvorlage vom 10.10.2013 verwiesen.
16 . N A C H T R A G
zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9 des
Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff.
des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit geltenden Fassung,
hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
folgende Satzung beschlossen:
1.
§ 3 (8)
erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,78.
2.
§ 3 (9) erhält folgende Fassung:
Sofern für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in
die öffentliche Abwasseranlage eine Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die Einleitung in die
Kanalisation erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen ist (Teilanschluss),
beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 1,63.
3.
§ 4 (6) erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,07.
Vorlage B 03/0106/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2013
Seite: 3/4
4.
§ 3 (6) erhält folgende Fassung:
Bei der Ermittlung der Schmutzwassermengen nach Absatz 2 werden die auf dem Grundstück
verbrauchten, zurückgehaltenen oder aus sonstigen Gründen bezogenen, aber nicht in den Kanal
eingeleiteten Wassermengen abgezogen. Der Abzug der nicht eingeleiteten Wassermengen ist
innerhalb der Rechtsmittelfrist geltend zu machen; der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen.
Dieser ist verpflichtet, den Nachweis durch einen auf seine Kosten eingebauten, ordnungsgemäß
funktionierenden und geeichten Wasserzähler zu führen. Der Wasserzähler muss alle 6 Jahre gemäß
den §§ 12 bis 14 i.V.m. dem Anhang B Nr. 6.1 der Bundes-Eichordnung durch einen neuen, geeichten
Wasserzähler ersetzt werden. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Funktion sowie Eichung des
Wasserzählers obliegt dem Gebührenpflichtigen. Wird dieser Nachweis nicht geführt, findet eine
Berücksichtigung der Abzugsmengen nicht statt.
Wird entgegen den Bestimmungen des § 6 der Kanalanschlusssatzung verhindert, dass Abwasser in
die öffentliche Abwasseranlage gelangt, so entsteht hieraus kein Anspruch auf völlige oder teilweise
Freistellung von der Gebührenpflicht.
Dieser 16. Nachtrag tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Vorlage B 03/0106/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2013
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