Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
122212.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
13.11.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Dezernat II
Beteiligte Dienststelle/n:
Dez II/0008/WP16
öffentlich
13.11.2013
Kolobajew, Wolfgang
Städteregion - Beteiligungsverfahren zur künftigen Förderung des
Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VABW)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt nimmt den Beschluss des Städteregionstages vom 17.10.2013 zur künftigen
Förderstruktur des VABW zur Kenntnis.
2. Er bittet die Städteregion in Kooperation mit allen regionsangehörigen Kommunen ein Konzept
zur Strukturierung außerschulischer Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
zu erarbeiten. Aus diesem Konzept sollen sich auch die verbundenen, interkommunalen
Leistungs- und Finanztransfers sowie mögliche Synergien ergeben. Dieses Konzept ist dem
Rat der Stadt zum Beschluss vorzulegen.
3. Eine vorherige Beteiligung an der Finanzierung des VABW im Sinne der Beschlussfassung im
Städteregionstag am 17.10.2013, d.h. Einstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in den
städteregionalen Haushaltsplan 2014 ohne ausdrückliche Ausnahme der Stadt Aachen von
deren Umlage und Zahllast, wird von der Stadt Aachen nicht mitgetragen.
4. Die Entscheidung über eine finanzielle Beteiligung der Stadt Aachen an regionalen Angeboten
zur Weiterbildung, so auch an den jetzt beantragten Beiträgen für den VABW, kann erst nach
Vorlage und gegebenenfalls Umsetzung des unter 2. benannten Konzeptes erfolgen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez II/0008/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2013
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Erläuterungen:
Veranlassung
Mit Schreiben vom 18.10.2013 übersendet Herr Städteregionsrat Etschenberg eine Gremienvorlage
der Städteregion (mit Anlagen) zur künftigen Förderstruktur des VABW, die im Städteregionstag am
17.10.2013 beschlossen wurde. Dieser Gesamtvorgang ist als Anlage beigefügt.
Der Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. wurde 1984 durch den Kreis Aachen und
die Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen als regionaler Bildungs- und
Beschäftigungsträger gegründet. Arbeitsschwerpunkte sind Ausbildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen, Beschäftigungs- und Integrationsprojekte sowie die Entwicklung und
Umsetzung regional angepasster Angebote für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene.
Dem VABW zugehörig ist die Berufsbildungsstätte mit fünf Standorten in der Städteregion sowie der
Verein Weiterbildungskolleg (WbK e.V.) – Letztgenannter als Schulträger des Euregio-Kollegs in
Würselen, für das der VABW den Trägeranteil des Schulbetriebs garantieren muss.
Aktuelle kommunale Mitglieder des VABW sind die Städteregion Aachen (in der Rechtsnachfolge des
Kreises Aachen) und die Städte Alsdorf, Eschweiler und Würselen. Die Stadt Herzogenrath hat sich
zunächst bis 2012 mit einem freiwilligen, zweckgebundenen Zuschuss am Euregio-Kolleg beteiligt.
Mit Antrag des VABW e.V. sowie der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen wird die
Städteregion gebeten, die bisher von den vorgenannten Kommunen geleisteten Zuschüsse in Höhe
von insgesamt 171.540 Euro ab dem Jahr 2014 über den Haushalt der Städteregion, d.h. über die
allgemeine Regionsumlage, zu finanzieren. Die vorgenannte Gesamtsumme der drei Städte würde
danach durch die Verteilung über die Umlage nicht mehr nur von drei, sondern dann von allen
regionsangehörigen Kommunen getragen.
Ergänzend wird die Städteregion von den antragstellenden Kommunen gebeten, in Kooperation mit
allen regionsangehörigen Kommunen ein Konzept zur Strukturierung außerschulischer Bildungs-,
Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu erarbeiten.
Hintergrund bzw. Anlass für diese Antragstellung ist die Ankündigung der Stadt Eschweiler, ihre
Mitgliedschaft im VABW gegebenenfalls zu beenden, falls sich keine solidarische
Finanzierungsbeteiligung aller regionsangehörigen Kommunen einstellt, die in unterschiedlichem
Umfang (siehe: Leistungsbilanz des VABW in Anlage) ebenfalls Leistungen des VABW in Anspruch
nehmen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach Ziffer 4.9 des Eckpunktepapiers von Oberbürgermeister
Philipp und Städteregionsrat Etschenberg (siehe: Ratsbeschluss vom 19.12.2012) zu den sogen.
„neuen freiwilligen überörtlichen Selbstverwaltungsaufgaben“ wird die Stadt Aachen um ein
(zeitnahes) Votum zur Beteiligung an der Finanzierung des VABW gebeten.
Vorlage Dez II/0008/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.11.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Nach den Regelungen in Ziffer 4. des Eckpunktepapiers – sofern vorliegend anwendbar – werden die
verbundenen Finanzaufwendungen bei einem positiven Votum des Rates durch die allgemeine
Regionsumlage finanziert.
Der Anteil der Stadt Aachen an der allgemeinen Regionsumlage beträgt ca. 50%, d.h. in diesem
Umfange würde die finanzielle Beteiligung der Stadt Aachen ab dem Haushaltsjahr 2014 p.a. betragen
(gemessen an den Teilnehmerzahlen aus der Leistungsbilanz des VABW beträgt der Anteil der Stadt
Aachen allerdings – bezogen auf alle Teilnehmer aus der Städteregion – lediglich rd. 18%).
Aus den Anlagen zum Schreiben des VABW vom 14.03.2013 (siehe: Anlage) ist zu entnehmen, dass
von dort zunächst lediglich eine solidarische Finanzierung hinsichtlich der Zuschüsse für die drei
Mitgliedsstädte Alsdorf, Eschweiler und Würselen vorgeschlagen wurde. Diese betragen insgesamt
141.540 Euro, der auf die Stadt Aachen hiernach entfallende (ca. 50%-) Anteil rd. 71.000 Euro p.a.
Mit Schreiben der Städteregion vom 05.04.2013 (siehe: Anlage) werden ergänzend die Beiträge der
Stadt Herzogenrath und der Städteregion thematisiert.
Das aktuell erbetene Votum betrifft nach Antragstellung der betroffenen Kommunen die Zuschüsse
der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen in Höhe von insgesamt 171.540 Euro; der
danach von der Stadt Aachen zu tragende (ca. 50%-) Anteil rd. 86.000 Euro p.a.
In der am 17.10.2013 beschlossenen Vorlage der Städteregion (siehe: Anlage) schlägt die dortige
Verwaltung vorsorglich vor, in Zusammenarbeit mit dem VABW ein nachhaltiges Finanzkonzept zu
erstellen, in dem zusätzlich auch die Leistungsbeträge der Städteregion (derzeit insgesamt 158.600
Euro Mitgliedsbeitrag + 130.000 Euro Zuschuss = 288.600 Euro) enthalten sind.
Sofern perspektivisch daran gedacht sein sollte, auch diese Beträge solidarisch mit Wirkung
gegenüber allen regionsangehörigen Kommunen zu finanzieren, ergäbe sich ein umzulegender
Betrag in Höhe von derzeit (171.540 Euro + 288.600 Euro =) 460.140 Euro, daraus folgend ein
städtischer (ca. 50%-) Anteil in Höhe von rd. 231.000 Euro p.a.
Bewertung / Handlungsempfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung erneuert zunächst die bereits schriftlich von Herrn Oberbürgermeister Philipp
gegenüber der Städteregion mitgeteilte Einschätzung, dass es sich beim VABW unstreitig um eine
sinnvolle Einrichtung handelt, die auch in Zukunft als kompetenter Dienstleister erhalten bleiben sollte.
Gleichwohl kann eine gemeinschaftliche Finanzierung dieser Einrichtung nach der Aufgaben- und
Finanzsystematik der Städteregion nur dann erfolgen, wenn diese im Rahmen einer für den Sektor
(Regionale außerschulische Bildung, Ausbildung und Qualifizierung) „ganzheitlich“ neu definierten,
gemeinschaftlichen Aufgabe organisiert ist. Hierzu wäre erforderlich, dass die auf allen Seiten
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Ausdruck vom: 14.11.2013
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bestehenden Angebote – also z.B. auch die entsprechenden Leistungen der Volkshochschulen (VHS)
– mit ihren Aufwendungen und Leistungen in einen regionalen Aufgabenverbund integriert werden. In
der Historie zur Ausgründung der Städteregion ist allerdings genau diese Zusammenführung
seinerzeit letztlich gescheitert.
Es bleibt daher abzuwarten, ob das von der Städteregion heute erbetene Konzept (Ziffer 2. des
Beschlussvorschlages) zu einem erfolgreichen neuen Anlauf führt.
Alleine die VHS der Stadt Aachen weist in ihren aktuellen Zahlen für den Bereich der Schulabschlüsse
bei insgesamt 544 Teilnehmern einen Anteil von 211 Teilnehmern (rd. 39%) aus, die nicht aus der
Stadt Aachen, sondern anderen Kommunen der Städteregion kommen. Hierauf entfallen ungedeckte
Kosten in Höhe von rd. 413.000 Euro p.a.
Ein Votum im Sinne der städteregionalen Vorlage bzw. der Antragstellung des VABW und seiner
Mitgliederkommunen würde, wie die dargestellten finanziellen Auswirkungen zeigen, heute zu einer
einseitigen Mehrbelastung der Stadt Aachen – bei gleichzeitiger Entlastung der übrigen
regionsangehörigen Kommunen – führen. Dieses Ergebnis stünde allerdings im deutlichen
Widerspruch zur Gründungsidee der Städteregion und den hierzu vereinbarten Grundsätzen von
„Synergien im Aufgabenverbund“ und „Belastungsneutralität bei allen Beteiligten“.
Die Verwaltung kann daher keine Empfehlung für ein positives Votum im Sinne der beantragten
Finanzierungsbeteiligung aussprechen.
Nur zur Vollständigkeit sei ergänzend darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung
fraglich ist, ob vorliegend überhaupt ein Fall nach Ziffer 4. des beschlossenen Eckpunktepapiers
vorliegt. Für die Städteregion handelt es sich bei der Finanzierung des VABW keinesfalls um eine
„neue freiwillige überörtliche Selbstverwaltungsaufgabe“, sondern vielmehr um eine seit Gründung
des Vereins (s.o.) bestehende Aufgabe – mit daraus resultierenden Finanzierungspflichten. Die
beantragte Übernahme zusätzlicher Finanzierungslasten der Mitgliedskommunen in den Haushalt der
Städteregion stellt somit keine neue Aufgabe, vielmehr die Erweiterung einer alten Aufgabe der
Städteregion (vormals des Kreises Aachen) dar.
Anlage/n
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