Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
122092.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
06.11.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Finanzsteuerung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0225/WP16
öffentlich
FB 11/510
06.11.2013
Fr. Oldenburg
Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle "Haushaltskonsolidierung
und Eigenbetriebscontrolling" im Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2013
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt, für den Stellenplan 2014 die Einrichtung einer nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG
bewerteten Sachbearbeiterstelle „Haushaltskonsolidierung und Eigenbetriebscontrolling“ im
Fachbereich Finanzsteuerung, zu beschließen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Auswirkungen
Ertrag
Ansatz 2014
fortgeschriebener
Ansatz 2014
Ansatz 2015 ff
Fortgeschriebener
Ansatz 2015 ff
Folgekosten (alt)
Folgekosten
(neu)
0€
0€
0€
0€
0€
0€
79.900 €
79.900 €
239.700 €
239.700 €
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
79.900 €
79.900 €
239.700 €
239.700 €
0€
0€
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0,00 €
0,00 €
Für die Einrichtung einer neuen A 12 – Stelle ergeben sich finanzielle Auswirkungen, angelehnt an die
Empfehlungen der KGSt, in Höhe von 79.900 € jährlich.
Die Personalkosten sind bereits im Personalkostenverbund berücksichtigt, da sich der künftige
Stelleninhaber in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei der Stadt Aachen befindet und bereits
seit März 2012 in diesem Bereich tätig ist. Es handelt sich deshalb bei der dauerhaften
Stelleneinrichtung um keine Neueinstellung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin, sondern um die
Bindung von bestehendem Personal auf dieser Stelle.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen unterhält derzeit 6 eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, im folgenden Eigenbetriebe
genannt, zur Erledigung öffentlicher Aufgaben. Das Wirtschaftsvolumen dieser Eigenbetriebe beträgt
ca. 240 Millionen Euro. Um das Ziel der haushalterischen Konsolidierung sowie einer wirtschaftlichen
und effektiven Gesamtsteuerung zu erreichen, sind der Aufbau und die Umsetzung eines
strukturierten Eigenbetriebscontrollings erforderlich.
Kernanliegen hierbei ist die Vernetzung der haushalterischen Erfassung der Eigenbetriebe zum
Gesamthaushalt der Stadt Aachen. Die Vorstrukturierung haushaltsrelevanter Anmeldungen, der
Aufbau eines stimmigen einheitlichen Berichtswesens gehören dabei ebenso zu dem breit
gefächerten Aufgabenfeld wie die Aufbereitung der Wirtschaftspläne sowie der Aufbau bzw. die
Unterstützung eines Chancen- und Risikomanagements oder etwa eines Kennzahlensystems.
Zur Bewältigung dieses Aufgabengebietes wurde im Jahr 2010 die Stelle „Eigenbetriebscontrolling“ im
Fachbereich Finanzsteuerung, ausgewiesen nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG bzw. EG 11 TVöD,
neu eingerichtet und nach erfolgloser interner Ausschreibung mit Wirkung vom 19.07.2010 mit einer
externen Bewerberin besetzt.
Aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit dieser bisherigen Stelleninhaberin wurde die Funktion mit
Wirkung vom 01.03.2012, zunächst für die Dauer der Elternzeit, vertretungsweise mit einem
Mitarbeiter des Aachener Stadtbetriebes nachbesetzt. Im Rahmen dieser Umsetzung erfolgte
gleichzeitig der Übergang der bislang bei E 18 angesiedelten Aufgabe „Erstellung der
Gebührenbedarfsberechnungen für die Bereiche Abfallwirtschaft, Friedhofswesen / Krematorium und
Straßenreinigung / Winterdienst“ zur Kämmerei.
Nach Rückkehr der bisherigen Stelleninhaberin im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung während der
Elternzeit am 20.02.2013 beantragt die Fachdienststelle die Einrichtung einer weiteren Vollzeitfunktion
im Bereich Eigenbetriebscontrolling.
Die weitere Erarbeitung von Konzepten zur Umsetzung eines ganzheitlichen, einheitlichen,
wirkungsvollen und effektiven Eigenbetriebscontrollings sowie der Aufbau eines entsprechenden
Berichtswesens erfordern nach Angaben des FB 20 den weiteren Verbleib eines zusätzlichen
Mitarbeiters in diesem Bereich. Dieser soll zusätzlich strategische Aufgaben im Rahmen der
zukünftigen Fortentwicklung der Haushaltskonsolidierung wahrnehmen.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG - Vorbereitung der
Entwürfe von Stellenplänen - zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2014
Seite: 3/3