Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121828.pdf
Größe
86 kB
Erstellt
11.11.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0161/WP16-1
öffentlich
11.11.2013
Kosten der Inklusion
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.11.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen begrüßt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände
zur Zeit bemüht sind, die Frage der Konnexität in Bezug auf das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in
einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen. Dort wird bis Ende Januar 2014 geklärt, ob und ggf.
welche finanziellen Auswirkungen auf die Städte in Zusammenhang mit der Veränderung des
kommunalen Schulangebotes durch das Gesetz entstehen werden.
Der Rat appelliert an die Verhandlungspartner, sich zu einigen. Für den Fall, dass kein Kompromiss
zustande kommt und eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land
weiterhin verneint wird, empfiehlt der Rat, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013 erledigt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 40/0161/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.11.2013
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2013 den folgenden geänderten Beschluss
gefasst:
Der Schulausschuss begrüßt, dass die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände zur
Zeit bemüht sind, die Frage der Konnexität in Bezug auf das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe zu prüfen. Dort wird bis Ende Januar 2014 geklärt, ob und ggf. welche
finanziellen Auswirkungen auf die Städte in Zusammenhang mit der Veränderung des kommunalen
Schulangebotes durch das Gesetz entstehen werden.
Der Schulausschuss appelliert an die Verhandlungspartner, sich zu einigen. Für den Fall, dass kein
Kompromiss zustande kommt und eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes
vom Land weiterhin verneint wird, empfiehlt der Schulausschuss dem Rat, eine kommunale
Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt wird daher entsprechend geändert.
Vorlage FB 40/0161/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.11.2013
Seite: 2/2