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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
121379.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
29.10.13, 12:00
Aktualisiert
13.02.17, 16:48

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0223/WP16 öffentlich 29.10.2013 Förderung des Ehrenamtes hier: Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 13.11.2013 HA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt, die Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen vorerst zurückzustellen; im Rahmen der laufenden Berichte über die Arbeit des Büros für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement wird die weitere Entwicklung der NRW-Ehrenamtskarte dargestellt werden. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0223/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Bei Nichteinführung der NRW-Ehrenamtskarte entstehen keine zusätzlichen Kosten. Vorlage FB 01/0223/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der gemeinsame Ratsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen beauftragt die Verwaltung, mit geeigneten Maßnahmen das Bewusstsein für Bedeutung und Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeit zu fördern, Chancen einer noch stärkeren Vernetzung bestehender Initiativen und Einrichtungen zu nutzen, an der Weiterentwicklung einer Kultur der Anerkennung für ehrenamtlich Tätige mitzuwirken und das Konzept für die Gewinnung Freiwilliger weiterzuentwickeln. Diesem Teil des Antrages wurde durch den Beschluss des HA vom 12.06.2013 Rechnung getragen. Des Weiteren erhält die Verwaltung den Auftrag, zu prüfen, ob die Stadt Aachen die von einigen Kommunen der Städteregion Aachen jüngst eingeführte „NRW Ehrenamtskarte“ ergänzend zum seit vielen Jahren bewährten Aachener Ehrenamtspass ebenfalls einführt. Situationsbeschreibung: Eine detaillierte Gegenüberstellung der Merkmale ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht „Ehrenamtskarte NRW – Aachener Ehrenamtspass“. Mit dem Aachener Ehrenamtspass besitzt die Stadt Aachen ein eigenes Wertschätzungsinstrument, das gut eingeführt und beworben ist und das sich großer Nachfrage erfreut. Bereits im Juli dieses Jahres konnte der 5000. Aachener Ehrenamtspass vergeben werden. In einigen Kommunen diente der Aachener Ehrenamtspass bereits als Anwendungsmuster. Die Voraussetzungen für den Erhalt der NRW-Ehrenamtskarte sind nicht deckungsgleich mit denen des Aachener Ehrenamtspasses, so dass die Gefahr einer Konkurrenzsituation beider Module bestünde, jedenfalls eine Zweiteilung der Gruppe der ehrenamtlich arbeitenden Menschen unvermeidlich wäre. Da mit beiden Vergünstigungsarten ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement gewürdigt wird, wären Verwechslungen und Zuordnungsverwirrungen zwangsläufig. Auch 5 Jahre nach ihrer Einführung ist eine Teilnahme am Projekt „ NRW-Ehrenamtskarte“ in der Mehrheit aller NRW-Kommunen noch nicht beschlossen worden. Vor allem Großstädte und Kommunen mit eigenen Formaten gleicher Zielsetzung tun sich mit einem Anschluss an die NRWEhrenamtskarte schwer. In seiner Sitzung vom 10.09.2013 empfiehlt der Beirat für Vereine, Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement: „… der Aachener Ehrenamtspass soll bestehen bleiben und durch stets neue Vergünstigungen, die eine Verbindung zu Aachen haben und als wertig angesehen werden, aufgewertet werden. Die Ehrenamtskarte NRW soll zunächst nicht eingeführt werden. Im Falle der Einführung der NRW-Ehrenamtskarte würde eine Anschubfinanzierung i.H.v. einmalig 3000,- € zzgl. Kartenerstauflage in optionaler Auflagenhöhe durch das zuständige Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW auch weiterhin und zukünftig für jede teilnehmende Kommune zugesagt. Alle Folgekosten sind allerdings durch die Kommunen selbst zu tragen. Eine Einführung der NRW-Ehrenamtskarte wäre nicht mehr widerrufbar. Aus den aufgeführten Gründen rät die Verwaltung von einer Einführung der NRW-Ehrenamtskarte zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Anlage/n: - Vergleich: Ehrenamtskarte NRW - Aachener Ehrenamtspass (Stand Juni 2013) - Flyer Ehrenamtskarte NRW - Übersicht bisherige Verbreitung Ehrenamtskarte NRW - Flyer Ehrenamtspass Stadt Aachen Vorlage FB 01/0223/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.08.2016 Seite: 3/3 Vergleich: Ehrenamtskarte NRW - Aachener Ehrenamtspass (Stand: Juni 2013) Merkmale Ehrenamtskarte NRW Initiator Land NRW Ausweitung Voraussetzungen Kontingentierung Gültigkeitsdauer Einsatzort Vergünstigungen Von insgesamt 396 Kommunen in NRW haben 177 Kommunen die Ehrenamtskarte eingeführt. Bis heute sind 19608 Karten ausgegeben worden. Das sind durchschnittlich ca. 110 Ehrenamtskarten pro Kommune. Innerhalb der StädteRegion Aachen haben sich folgende Kommunen angeschlossen: Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath und Übach-Palenberg. Weitere Städte, die die Ehrenamtskarte NRW eingeführt haben und ähnlich einwohnerstark sind wie Aachen sind: Bonn, Hagen, Mönchengladbach, Gelsenkirchen. Die Ehrenamtskarte NRW wurde in folgenden Städten noch nicht eingeführt: Hamm, Oberhausen, Krefeld, Münster, Bielefeld, Wuppertal, Bochum, Duisburg, Essen, Dortmund, Düsseldorf und Köln. In diesen Städten gibt es teilweise eigene Formate. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens fünf Std./Woche oder 250 Std./Jahr ausgeübt werden. Die Dauer des bisherigen Engagements, wird von den Kommunen festgelegt. Viele Kommunen deckeln die Obergrenze der auszustellenden Ehrenamtspässe. Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte ist begrenzt und variiert von Kommune zu Kommune (ca. 2-3 Jahre). Eine Staffelung der Gültigkeitsdauer, abhängig vom Zeitraum des ausgeübten Ehrenamts ist nicht vorgesehen Aachener Ehrenamtspass Stadt Aachen, FB 01 Der Aachener Ehrenamtspass wird exklusiv nur in Aachen ausgestellt und denen ausgehändigt, die in und für Aachen ehrenamtlich tätig sind unabhängig vom Wohnort des Ehrenamtlers. Im Juli 2013 wird der 5000. Aachener Ehrenamtspass überreicht werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss seit mindestens fünf Jahren ausgeübt werden. Eine Mindeststundenanzahl ist nicht festgelegt; es gibt aber Anhaltspunkte durch eine vergleichende Darstellung Auf eine Kontingentierung wird verzichtet In Aachen erhält man nach fünf Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit einen Ehrenamtspass, der zehn Jahre gültig ist. Nach zehn Jahren ehrenamtlicher Arbeit erhält derjenige einen unbefristeten Ehrenamtspass. Für die Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW muss die ehrenamtliche Tätigkeit in der jeweiligen Kommune ausgeübt werden. Die derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit muss bei einem Aachener Verein oder einer Aachener Organisation ausgeübt werden. Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte NRW variieren je nach Kreis bzw. Kommune. Die Vergünstigungen von Kommunnen der StädteRegion Aachen sind beispielsweise: 3% Ermäßigung auf nichtapothekenpflichtige Mittel, 10% Rabatt auf das Sortiment von Lederwaren, 5% auf das Angebot eines Optikers (Herzogenrath), 1€ Vergünstigung auf den Eintritt zum Blausteinsee und ins Kino (Eschweiler), 10% Friseurermäßigung, 10% Ermäßigung in einem Nagelstudio. Die aktuellen Vergünstigungen des Aachener Ehrenamtspasses sind zum Beispiel: 10% Ermäßigung im Möbelhaus Porta, freier Eintritt in die thermalwelt der Carolus Therme am "Tag des Ehrenamtes", 10% Preisnachlass im Modehaus SinnLeffers, 10% Rabatt bei Optik Franzen und Heiliger Optik Akustik, ein Weinpräsent zum Geburtstag, sowie Ermäßigungen beim Besuch des Stadttheaters, von städtischen Schwimmbädern, den städtischen Museen und vielen Kursen der vhs. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Zwei Beispiele für das Ehrenamt Zum Beispiel Frau Schmidt. Die Rentnerin hat viel Zeit, die sie gern für andere einsetzt. Sie engagiert sich bei der örtlichen Tafel für die Essensverteilung an Bedürftige. Und sie organisiert in der Gemeinde Radtouren für alle Generationen. Das bürgerschaftliche Engagement macht ihr Spaß und hält sie in Schwung. Jetzt noch mehr, denn seit sie ihre neue Ehrenamtskarte im Museum, beim VHS-Kurs und beim Bäcker vorzeigen kann, erfährt sie dort nicht nur Anerkennung, sie zahlt auch einen ermäßigten Eintritt oder geringere Gebühren, und manchmal gibt es eine besondere Überraschung. Der Antrag war überhaupt kein Problem: Ein Anruf in der Servicestelle, und der freundliche junge Mann hat ihr genau erklärt, was zu tun ist. Oder Herr Müller. Der erwerbslose Schlosser hilft bei Aufbau und Unterhalt einer Skateboard- und BMXStation. Die akrobatischen Einlagen der Jugendlichen bewundert er. Jetzt macht er mit ihnen einen Erste-Hilfe-Kurs. Sein ehemaliger Kollege Schneider ist auch dabei. Er war Kaufmann und betreut seit kurzem einen Hausaufgabenkreis für Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte. Über das Internet haben sie den Ansprechpartner für die Ehrenamtskarte gefunden – nun haben sie die Karte immer dabei, fahren günstiger mit dem Bus und haben samstags freien Eintritt beim Schwimmtreff. Herausgeber Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Ministerium für Generationen, des Landes Nordrhein-Westfalen Familie, Frauen und Integration info@mfkjks.nrw.de des Landes Nordrhein-Westfalen www.mfkjks.nrw.de info@mgffi.nrw.de www.mgffi.nrw.de Ansprechpartnerin Karina Ansprechpartnerin Conconi Karina Conconi Tel.: 0211 - 837 - 23 92 Tel.:- 837 0211-- 86 Fax: 0211 6618-35 23 9210 0211- 86 18-5 35 10 E-Mail: Fax: karina.conconi@mfkjks.nrw.de E-Mail: karina.conconi@mgffi.nrw.de © 2011/MFKJKS 2026 © 2008/MGFFI 1071 Die Druckfassung bestellt werden: Die Druckfassung kann kann bestellt werden: – im Internet: www.mgffi.nrw.de/publikationen im Internet: www.mfkjks.nrw.de/publikationen – telefonisch: 01 80 31 00-110 9 Cent/Min*) Bitte die(C@II-NRW, Veröffentlichungsnummer 2026 angeben. *aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG Bitte die Veröffentlichungsnummer 1071 angeben. Die Ehrenamtskarte Anerkennung für Ihr Engagement in Nordrhein-Westfalen www.mfkjks.nrw.de www.mgffi.nrw.de www.ehrensache.nrw.de www.ehrensache.nrw.de Die Ehrenamtskarte Anerkennung für Ihr Engagement in Nordrhein-Westfalen Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich: Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es jetzt die Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen. Mit ihr sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise besonders Engagierten Dankeschön. Die Ehrenamtskarte hat einen praktischen Nutzen: Sie ermöglicht ihren Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen. Was ist die Ehrenamtskarte? Die Ehrenamtskarte ist eine Plastikkarte, wie Sie sie als Bank- oder Mitgliedskarte für Portmonee und Brieftasche kennen. Sie erhalten die Karte kostenlos von Ihrer Stadt oder Gemeinde für Ihr besonderes ehrenamtliches Engagement. Entdecken Sie im Alltag am Eingang oder Kassenhäuschen einer öffentlichen oder privaten Einrichtung den Hinweis „Ehrensache“, erhalten Sie dort bei Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte attraktive Vergünstigungen. Welche Vergünstigungen bekommen Sie? Als Inhaberin oder Inhaber der Ehrenamtskarte werden Sie von vielen belohnt. Einrichtungen oder Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, tragen einen entsprechenden Hinweis. Das können Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen und Parks genauso sein wie Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten oder Hotels. Sie räumen Ihnen bei Vorlage der Karte Vergünstigungen ein: Gratis-Eintritt, zwei Karten für den Preis von einer oder eine Ermäßigung. Die Liste der örtlichen Partner der Ehrenamtskarte erhalten Sie bei Ihrer ausgebenden Stelle. Im Internet finden Sie unter www.ehrensache.nrw.de eine stets aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen. Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen? Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Auch können Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen. Wer gibt die Ehrenamtskarte aus? Für die Ehrenamtskarte füllen Sie einen Bewerbungsbogen Ihrer Stadt oder Gemeinde aus. Ob Ihre Kommune bereits am Projekt der landesweiten Ehrenamtskarte teilnimmt, erfahren Sie auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de. Dort finden Sie die Bewerbungsbögen aller teilnehmenden Städte und Gemeinden. Der Antrag muss von Ihrer Organisation oder Einrichtung unterschrieben werden. Sind Sie an verschiedenen Stellen aktiv, müssen Sie für jedes Engagement einen Bogen ausfüllen und bei der ausgebenden Stelle vor Ort abgeben. Diese Ansprechpartner finden Sie auf den Bewerbungsbögen. Wo und wie lange gilt die Karte? Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb Ihres Wohnortes. Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit, meist zwei oder drei Jahre – das regeln die Kommunen unterschiedlich. Nach Ablauf können Sie selbstverständlich erneut eine Ehrenamtskarte beantragen. www.ehrensache.nrw.de www.ehrensache.nrw.de www.ehrensache.nrw.de Ehrensache! (c) Holger Schupp Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Bürgerschaftliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit. Unsere Gesellschaft aber lebt vom freiwilligen Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Ohne deren ehrenamtliche Unterstützung wäre vieles nicht möglich – ganz egal, ob es sich um den sozialen Bereich handelt, um Sport, Kultur oder Umwelt. Dort, wo Menschen sich uneigennützig einbringen, lohnt es sich zu leben und zu arbeiten. Dafür danken wir Ihnen! Wir setzen uns ein in Aachen. Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Ihre Ansprechpartnerinnen: Ingrid Deutz-Bergrath Fon: 0241 432-7238 Petra Mahr Fon: 0241 432-7239 Elena Reinders Fon: 0241 432-7238 Ihr Marcel Philipp Oberbürgermeister der Stadt Aachen Ob Kultur, Soziales, Sport oder Umwelt: Viele Projekte und Einrichtungen in Aachen brauchen die ehrenamtliche Hilfe engagierter Mitbürger. www.aachen.de/ehrenamt ehrenamt@mail.aachen.de www.aachen.de/ehrenamt Beratung in Sachen Ehrenamt Jeden ersten Mittwoch im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Antragsformulare für den Aachener Ehrenamtspass erhalten Sie in unserem Büro, unter www.aachen.de/ehrenamt als Download oder nutzen Sie unseren Online-Service. Der Aachener Ehrenamtspass Anerkennung für ehrenamtliches Engagement in Aachen Ehrenamtspass Geburtsdatum: Ausweis-Nr: Gültig bis: nur gültig in Verbin dung mit dem Person Gedruckt auf 100% Recyclingpapier Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Verwaltungsleitung Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Verwaltungsgebäude Katschhof Johannes-Paul-II-Str. 1, 52064 Aachen www.aachen.de www.aachen.de alausweis Engagement Verantwortung Unter­ stützung „Zweimal pro Woche leite ich das Training einer Jugendmannschaft im Basketball. Ohne ehrenamtliche Helfer würde mein Verein gar nicht existieren.“ „Ich pack’ mit an, wo ich gebraucht werde. Verantwortung zu übernehmen ist für mich selbstverständlich.“ „Ich besuche regelmäßig die Bewohner eines Seniorenzentrums. Hier kann ich helfen und durch meine Unterstützung bei den Gruppenangeboten bleib’ ich auch selbst fit.“ Als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement verleiht die Stadt Aachen den Aachener Ehrenamtspass. Er ist ein Dankeschön an die Menschen, die in Aachen schon jahrelang selbstverständlich und zuverlässig ehrenamtliche Arbeit leisten. Was bietet der Aachener Ehrenamtspass? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Der Ehrenamtspass bietet der Inhaberin, dem Inhaber n Sie Wer erhält den Ehrenamtspass? Jeder, der sich unentgeltlich vor allem auf einem der folgenden Gebiete einbringt. Zum Beispiel: n Übungsleiter und Ausbilder die Lehr- und Vortragstätigkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung übernehmen oder Erste-Hilfe-Kurse leiten Eintritt beim Besuch - von Vorstellungen des Theaters Aachen und Konzerten der Musikdirektion - der Museen: Suermondt-Ludwig-Museum, Ludwig Forum für internationale Kunst, Couven Museum und Internationales Zeitungsmuseum - der Aachener Puppenbühne - der städtischen Schwimmhallen und des Freibades n Ermäßigten n alle, n das n alle, n Ermäßigung n alle, n Ermäßigung n alle, Beigefügt finden Sie weitere attraktive Vergünstigungsangebote von Aachener Unternehmen bzw. des Aachener Einzelhandels n Engagement Weitere aktuelle Vergünstigungen finden Sie unter die Hilfestellung und Betreuung für alte, kranke oder behinderte Menschen anbieten die Kinder und Jugendliche außerschulisch betreuen (Inhaber der JugendleiterInnenCard, JuLeiCa) die einen Beitrag zur Umwelt- und Tierschutzerziehung leisten oder sich in der Landschaftspflege einsetzen bei den freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel dem THW n Tätigkeit in Vorständen engagieren sich unentgeltlich und das seit mindestens fünf Jahren. gebührenfreie Ausleihen von Büchern (ausgenommen Bestseller), Zeitschriften und Noten in der Stadtbibliothek bei vielen Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Aachen für Lehrveranstaltungen an der Musikschule der Stadt Aachen www.aachen.de/ehrenamt n Ihre derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit wird bei einem Aachener Verein oder einer Aachener Organisation ausgeübt. n Sollten Sie noch nicht fünf Jahre in Aachen ehrenamtlich arbeiten, können Ihnen frühere Zeiten aus anderen Kommunen bzw. anderen Vereinen angerechnet werden. Sonderregelung für Jugendgruppenleiter Wer seit mindestens vier Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen JuLeiCa ist, erhält den Ehrenamtspass für die Dauer der Gültigkeit der Card. Der Ehrenamtspass wird für zehn Jahre ausgestellt; bei mehr als zehnjährigem Engagement Ehrenamtspass auf Lebenszeit. Geburtsdatum: Ausweis-Nr: Gültig bis: nur gültig in Verbind ung mit dem Persona lausweis