Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121379.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
29.10.13, 12:00
Aktualisiert
13.02.17, 16:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0223/WP16
öffentlich
29.10.2013
Förderung des Ehrenamtes
hier: Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
13.11.2013
HA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt, die Einführung der NRW-Ehrenamtskarte in Aachen vorerst
zurückzustellen; im Rahmen der laufenden Berichte über die Arbeit des Büros für Ehrenamt und
bürgerschaftliches Engagement wird die weitere Entwicklung der NRW-Ehrenamtskarte dargestellt
werden.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Bei Nichteinführung der NRW-Ehrenamtskarte entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Vorlage FB 01/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der gemeinsame Ratsantrag der Fraktionen von CDU und Grünen beauftragt die Verwaltung, mit
geeigneten Maßnahmen das Bewusstsein für Bedeutung und Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeit
zu fördern, Chancen einer noch stärkeren Vernetzung bestehender Initiativen und Einrichtungen zu
nutzen, an der Weiterentwicklung einer Kultur der Anerkennung für ehrenamtlich Tätige mitzuwirken
und das Konzept für die Gewinnung Freiwilliger weiterzuentwickeln.
Diesem Teil des Antrages wurde durch den Beschluss des HA vom 12.06.2013 Rechnung getragen.
Des Weiteren erhält die Verwaltung den Auftrag, zu prüfen, ob die Stadt Aachen die von einigen
Kommunen der Städteregion Aachen jüngst eingeführte „NRW Ehrenamtskarte“ ergänzend zum seit
vielen Jahren bewährten Aachener Ehrenamtspass ebenfalls einführt.
Situationsbeschreibung:
Eine detaillierte Gegenüberstellung der Merkmale ergibt sich aus der als Anlage beigefügten
Übersicht „Ehrenamtskarte NRW – Aachener Ehrenamtspass“.
Mit dem Aachener Ehrenamtspass besitzt die Stadt Aachen ein eigenes Wertschätzungsinstrument,
das gut eingeführt und beworben ist und das sich großer Nachfrage erfreut. Bereits im Juli dieses
Jahres konnte der 5000. Aachener Ehrenamtspass vergeben werden. In einigen Kommunen diente
der Aachener Ehrenamtspass bereits als Anwendungsmuster.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der NRW-Ehrenamtskarte sind nicht deckungsgleich mit denen
des Aachener Ehrenamtspasses, so dass die Gefahr einer Konkurrenzsituation beider Module
bestünde, jedenfalls eine Zweiteilung der Gruppe der ehrenamtlich arbeitenden Menschen
unvermeidlich wäre. Da mit beiden Vergünstigungsarten ehrenamtliches und bürgerschaftliches
Engagement gewürdigt wird, wären Verwechslungen und Zuordnungsverwirrungen zwangsläufig.
Auch 5 Jahre nach ihrer Einführung ist eine Teilnahme am Projekt „ NRW-Ehrenamtskarte“ in der
Mehrheit aller NRW-Kommunen noch nicht beschlossen worden. Vor allem Großstädte und
Kommunen mit eigenen Formaten gleicher Zielsetzung tun sich mit einem Anschluss an die NRWEhrenamtskarte schwer.
In seiner Sitzung vom 10.09.2013 empfiehlt der Beirat für Vereine, Ehrenamt und bürgerschaftliches
Engagement: „… der Aachener Ehrenamtspass soll bestehen bleiben und durch stets neue
Vergünstigungen, die eine Verbindung zu Aachen haben und als wertig angesehen werden,
aufgewertet werden. Die Ehrenamtskarte NRW soll zunächst nicht eingeführt werden.
Im Falle der Einführung der NRW-Ehrenamtskarte würde eine Anschubfinanzierung i.H.v. einmalig
3000,- € zzgl. Kartenerstauflage in optionaler Auflagenhöhe durch das zuständige Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW auch weiterhin und zukünftig für jede
teilnehmende Kommune zugesagt. Alle Folgekosten sind allerdings durch die Kommunen selbst zu
tragen.
Eine Einführung der NRW-Ehrenamtskarte wäre nicht mehr widerrufbar.
Aus den aufgeführten Gründen rät die Verwaltung von einer Einführung der NRW-Ehrenamtskarte
zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.
Anlage/n:
-
Vergleich: Ehrenamtskarte NRW - Aachener Ehrenamtspass (Stand Juni 2013)
-
Flyer Ehrenamtskarte NRW
-
Übersicht bisherige Verbreitung Ehrenamtskarte NRW
-
Flyer Ehrenamtspass Stadt Aachen
Vorlage FB 01/0223/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.08.2016
Seite: 3/3
Vergleich: Ehrenamtskarte NRW - Aachener Ehrenamtspass (Stand: Juni 2013)
Merkmale
Ehrenamtskarte NRW
Initiator
Land NRW
Ausweitung
Voraussetzungen
Kontingentierung
Gültigkeitsdauer
Einsatzort
Vergünstigungen
Von insgesamt 396 Kommunen in NRW haben 177 Kommunen die
Ehrenamtskarte eingeführt. Bis heute sind 19608 Karten ausgegeben
worden. Das sind durchschnittlich ca. 110 Ehrenamtskarten pro
Kommune. Innerhalb der StädteRegion Aachen haben sich folgende
Kommunen angeschlossen: Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath,
Monschau, Roetgen, Simmerath und Übach-Palenberg.
Weitere Städte, die die Ehrenamtskarte NRW eingeführt
haben und ähnlich einwohnerstark sind wie Aachen sind: Bonn,
Hagen, Mönchengladbach, Gelsenkirchen.
Die Ehrenamtskarte NRW wurde in folgenden Städten noch nicht
eingeführt: Hamm, Oberhausen, Krefeld, Münster, Bielefeld,
Wuppertal, Bochum, Duisburg, Essen, Dortmund, Düsseldorf und
Köln. In diesen Städten gibt es teilweise eigene Formate.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens fünf Std./Woche oder
250 Std./Jahr ausgeübt werden. Die Dauer des bisherigen
Engagements, wird von den Kommunen festgelegt.
Viele Kommunen deckeln die Obergrenze der
auszustellenden Ehrenamtspässe.
Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte ist begrenzt und variiert von
Kommune zu Kommune (ca. 2-3 Jahre). Eine Staffelung der
Gültigkeitsdauer, abhängig vom Zeitraum des ausgeübten Ehrenamts
ist nicht vorgesehen
Aachener Ehrenamtspass
Stadt Aachen, FB 01
Der Aachener Ehrenamtspass wird exklusiv nur in Aachen ausgestellt
und denen ausgehändigt, die in und für Aachen ehrenamtlich tätig sind unabhängig vom Wohnort des Ehrenamtlers. Im Juli 2013 wird der
5000. Aachener Ehrenamtspass überreicht werden.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss seit mindestens fünf Jahren
ausgeübt werden. Eine Mindeststundenanzahl ist nicht festgelegt; es
gibt aber Anhaltspunkte durch eine vergleichende Darstellung
Auf eine Kontingentierung wird verzichtet
In Aachen erhält man nach fünf Jahren ehrenamtlicher
Tätigkeit einen Ehrenamtspass, der zehn Jahre gültig ist. Nach zehn
Jahren ehrenamtlicher Arbeit erhält derjenige einen unbefristeten
Ehrenamtspass.
Für die Ausstellung der Ehrenamtskarte NRW muss die
ehrenamtliche Tätigkeit in der jeweiligen Kommune ausgeübt
werden.
Die derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit muss bei einem Aachener
Verein oder einer Aachener Organisation ausgeübt werden.
Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte NRW variieren je nach
Kreis bzw. Kommune. Die Vergünstigungen von Kommunnen der
StädteRegion Aachen sind beispielsweise: 3% Ermäßigung auf nichtapothekenpflichtige Mittel,
10% Rabatt auf das Sortiment von Lederwaren, 5% auf das Angebot
eines Optikers (Herzogenrath), 1€ Vergünstigung auf den Eintritt zum
Blausteinsee und ins Kino (Eschweiler), 10% Friseurermäßigung,
10% Ermäßigung in einem Nagelstudio.
Die aktuellen Vergünstigungen des Aachener Ehrenamtspasses sind
zum Beispiel: 10% Ermäßigung im Möbelhaus Porta, freier Eintritt in
die thermalwelt der Carolus Therme am "Tag des Ehrenamtes", 10%
Preisnachlass im Modehaus SinnLeffers, 10% Rabatt bei Optik
Franzen und Heiliger Optik Akustik, ein Weinpräsent zum Geburtstag,
sowie Ermäßigungen beim Besuch des Stadttheaters, von städtischen
Schwimmbädern, den städtischen Museen und vielen Kursen der vhs.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Zwei Beispiele für das Ehrenamt
Zum Beispiel Frau Schmidt. Die Rentnerin hat viel
Zeit, die sie gern für andere einsetzt. Sie engagiert
sich bei der örtlichen Tafel für die Essensverteilung
an Bedürftige. Und sie organisiert in der Gemeinde
Radtouren für alle Generationen. Das bürgerschaftliche Engagement macht ihr Spaß und hält sie in
Schwung. Jetzt noch mehr, denn seit sie ihre neue
Ehrenamtskarte im Museum, beim VHS-Kurs und
beim Bäcker vorzeigen kann, erfährt sie dort nicht
nur Anerkennung, sie zahlt auch einen ermäßigten
Eintritt oder geringere Gebühren, und manchmal
gibt es eine besondere Überraschung. Der Antrag
war überhaupt kein Problem: Ein Anruf in der Servicestelle, und der freundliche junge Mann hat ihr
genau erklärt, was zu tun ist.
Oder Herr Müller. Der erwerbslose Schlosser hilft bei
Aufbau und Unterhalt einer Skateboard- und BMXStation. Die akrobatischen Einlagen der Jugendlichen bewundert er. Jetzt macht er mit ihnen einen
Erste-Hilfe-Kurs. Sein ehemaliger Kollege Schneider
ist auch dabei. Er war Kaufmann und betreut seit
kurzem einen Hausaufgabenkreis für Jugendliche
mit Zuwanderungsgeschichte. Über das Internet haben sie den Ansprechpartner für die Ehrenamtskarte
gefunden – nun haben sie die Karte immer dabei,
fahren günstiger mit dem Bus und haben samstags
freien Eintritt beim Schwimmtreff.
Herausgeber
Ministerium
für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport
Ministerium
für Generationen,
des Landes
Nordrhein-Westfalen
Familie, Frauen und Integration
info@mfkjks.nrw.de
des Landes Nordrhein-Westfalen
www.mfkjks.nrw.de
info@mgffi.nrw.de
www.mgffi.nrw.de
Ansprechpartnerin
Karina Ansprechpartnerin
Conconi
Karina
Conconi
Tel.: 0211
- 837
- 23 92
Tel.:- 837
0211-- 86
Fax: 0211
6618-35
23 9210
0211- 86 18-5 35 10
E-Mail: Fax:
karina.conconi@mfkjks.nrw.de
E-Mail: karina.conconi@mgffi.nrw.de
© 2011/MFKJKS 2026
© 2008/MGFFI 1071
Die Druckfassung
bestellt
werden:
Die Druckfassung
kann kann
bestellt
werden:
–
im
Internet:
www.mgffi.nrw.de/publikationen
im Internet: www.mfkjks.nrw.de/publikationen
– telefonisch: 01 80 31 00-110
9 Cent/Min*)
Bitte die(C@II-NRW,
Veröffentlichungsnummer
2026 angeben.
*aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG
Bitte die Veröffentlichungsnummer 1071 angeben.
Die Ehrenamtskarte
Anerkennung für Ihr Engagement
in Nordrhein-Westfalen
www.mfkjks.nrw.de
www.mgffi.nrw.de
www.ehrensache.nrw.de
www.ehrensache.nrw.de
Die Ehrenamtskarte
Anerkennung für Ihr Engagement
in Nordrhein-Westfalen
Wer sich ehrenamtlich und freiwillig engagiert, tut viel
für andere, für die Gemeinschaft und für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Engagierte geben reichlich:
Zeit, Zuwendung, Kompetenzen und oft genug auch
Geld. Dieser hohe Einsatz ist nicht selbstverständlich
und verdient Anerkennung. Deshalb gibt es jetzt die
Ehrenamtskarte in Nordrhein-Westfalen. Mit ihr sagen
Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise besonders Engagierten Dankeschön. Die Ehrenamtskarte
hat einen praktischen Nutzen: Sie ermöglicht ihren
Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen in vielen
öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte ist eine Plastikkarte, wie Sie sie
als Bank- oder Mitgliedskarte für Portmonee und
Brieftasche kennen. Sie erhalten die Karte kostenlos
von Ihrer Stadt oder Gemeinde für Ihr besonderes
ehrenamtliches Engagement. Entdecken Sie im Alltag
am Eingang oder Kassenhäuschen einer öffentlichen
oder privaten Einrichtung den Hinweis „Ehrensache“,
erhalten Sie dort bei Vorlage Ihrer Ehrenamtskarte
attraktive Vergünstigungen.
Welche Vergünstigungen bekommen Sie?
Als Inhaberin oder Inhaber der Ehrenamtskarte
werden Sie von vielen belohnt. Einrichtungen oder
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt
unterstützen, tragen einen entsprechenden Hinweis.
Das können Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen und Parks genauso sein wie
Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten oder
Hotels. Sie räumen Ihnen bei Vorlage der Karte Vergünstigungen ein: Gratis-Eintritt, zwei Karten für den
Preis von einer oder eine Ermäßigung. Die Liste der
örtlichen Partner der Ehrenamtskarte erhalten Sie bei
Ihrer ausgebenden Stelle. Im Internet finden Sie unter
www.ehrensache.nrw.de eine stets aktuelle Übersicht
aller landesweit geltenden Vergünstigungen.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens fünf
Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr
ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Es spielt
keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement
erbracht wird. Auch können Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden,
um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen
Engagements pro Woche zu erfüllen.
Wer gibt die Ehrenamtskarte aus?
Für die Ehrenamtskarte füllen Sie einen Bewerbungsbogen Ihrer Stadt oder Gemeinde aus. Ob Ihre Kommune bereits am Projekt der landesweiten Ehrenamtskarte teilnimmt, erfahren Sie auf der Internetseite www.ehrensache.nrw.de. Dort finden Sie die
Bewerbungsbögen aller teilnehmenden Städte und
Gemeinden. Der Antrag muss von Ihrer Organisation
oder Einrichtung unterschrieben werden. Sind Sie
an verschiedenen Stellen aktiv, müssen Sie für jedes
Engagement einen Bogen ausfüllen und bei der
ausgebenden Stelle vor Ort abgeben. Diese Ansprechpartner finden Sie auf den Bewerbungsbögen.
Wo und wie lange gilt die Karte?
Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb Ihres Wohnortes. Die Karte hat eine begrenzte Laufzeit, meist
zwei oder drei Jahre – das regeln die Kommunen
unterschiedlich. Nach Ablauf können Sie selbstverständlich erneut eine Ehrenamtskarte beantragen.
www.ehrensache.nrw.de
www.ehrensache.nrw.de
www.ehrensache.nrw.de
Ehrensache!
(c) Holger Schupp
Liebe Mitbürgerinnen,
liebe Mitbürger!
Bürgerschaftliches Engagement ist keine
Selbstverständlichkeit.
Unsere Gesellschaft aber lebt vom freiwilligen Engagement ihrer Bürgerinnen und
Bürger. Ohne deren ehrenamtliche Unterstützung wäre vieles nicht möglich – ganz
egal, ob es sich um den sozialen Bereich
handelt, um Sport, Kultur oder Umwelt.
Dort, wo Menschen sich uneigennützig einbringen, lohnt es sich
zu leben und zu arbeiten.
Dafür danken wir Ihnen!
Wir setzen uns
ein in Aachen.
Büro für Ehrenamt
und bürgerschaftliches
Engagement
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ingrid Deutz-Bergrath
Fon: 0241 432-7238
Petra Mahr
Fon: 0241 432-7239
Elena Reinders
Fon: 0241 432-7238
Ihr Marcel Philipp
Oberbürgermeister der Stadt Aachen
Ob Kultur, Soziales, Sport
oder Umwelt: Viele Projekte
und Einrichtungen in Aachen
brauchen die ehrenamtliche
Hilfe engagierter Mitbürger.
www.aachen.de/ehrenamt
ehrenamt@mail.aachen.de
www.aachen.de/ehrenamt
Beratung in Sachen Ehrenamt
Jeden ersten Mittwoch im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Antragsformulare für den Aachener Ehrenamtspass erhalten Sie
in unserem Büro, unter www.aachen.de/ehrenamt als Download
oder nutzen Sie unseren Online-Service.
Der Aachener
Ehrenamtspass
Anerkennung für ehrenamtliches
Engagement in Aachen
Ehrenamtspass
Geburtsdatum:
Ausweis-Nr:
Gültig bis:
nur gültig in Verbin
dung mit dem Person
Gedruckt auf 100% Recyclingpapier
Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Verwaltungsleitung
Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II-Str. 1, 52064 Aachen
www.aachen.de
www.aachen.de
alausweis
Engagement
Verantwortung
Unter
stützung
„Zweimal pro Woche leite ich das Training einer Jugendmannschaft im Basketball.
Ohne ehrenamtliche Helfer würde mein Verein gar nicht existieren.“
„Ich pack’ mit an, wo ich gebraucht werde. Verantwortung zu übernehmen ist für
mich selbstverständlich.“
„Ich besuche regelmäßig die Bewohner eines Seniorenzentrums. Hier kann
ich helfen und durch meine Unterstützung bei den Gruppenangeboten bleib’
ich auch selbst fit.“
Als Anerkennung für ehrenamtliches Engagement verleiht die Stadt
Aachen den Aachener Ehrenamtspass. Er ist ein Dankeschön an die
Menschen, die in Aachen schon jahrelang selbstverständlich und
zuverlässig ehrenamtliche Arbeit leisten.
Was bietet der
Aachener Ehrenamtspass?
Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?
Der Ehrenamtspass bietet der Inhaberin, dem Inhaber
n Sie
Wer erhält
den Ehrenamtspass?
Jeder, der sich unentgeltlich vor allem auf einem der folgenden
Gebiete einbringt. Zum Beispiel:
n Übungsleiter
und Ausbilder
die Lehr- und Vortragstätigkeiten in der beruflichen Aus- und
Weiterbildung übernehmen oder Erste-Hilfe-Kurse leiten
Eintritt beim Besuch
- von Vorstellungen des Theaters Aachen und Konzerten der
Musikdirektion
- der Museen: Suermondt-Ludwig-Museum, Ludwig Forum für
internationale Kunst, Couven Museum und Internationales
Zeitungsmuseum
- der Aachener Puppenbühne
- der städtischen Schwimmhallen und des Freibades
n Ermäßigten
n alle,
n das
n alle,
n Ermäßigung
n alle,
n Ermäßigung
n alle,
Beigefügt finden Sie weitere attraktive Vergünstigungsangebote von
Aachener Unternehmen bzw. des Aachener Einzelhandels
n Engagement
Weitere aktuelle Vergünstigungen finden Sie unter
die Hilfestellung und Betreuung für alte, kranke oder behinderte Menschen anbieten
die Kinder und Jugendliche außerschulisch betreuen (Inhaber
der JugendleiterInnenCard, JuLeiCa)
die einen Beitrag zur Umwelt- und Tierschutzerziehung
leisten oder sich in der Landschaftspflege einsetzen
bei den freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel dem THW
n Tätigkeit
in Vorständen
engagieren sich unentgeltlich und das seit mindestens fünf
Jahren.
gebührenfreie Ausleihen von Büchern (ausgenommen Bestseller), Zeitschriften und Noten in der Stadtbibliothek
bei vielen Kursen und Veranstaltungen der Volkshochschule Aachen
für Lehrveranstaltungen an der Musikschule der
Stadt Aachen
www.aachen.de/ehrenamt
n Ihre
derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit wird bei einem Aachener Verein oder einer Aachener Organisation ausgeübt.
n Sollten
Sie noch nicht fünf Jahre in Aachen ehrenamtlich arbeiten, können Ihnen frühere Zeiten aus anderen Kommunen bzw.
anderen Vereinen angerechnet werden.
Sonderregelung
für Jugendgruppenleiter
Wer seit mindestens vier Jahren ununterbrochen im Besitz einer
gültigen JuLeiCa ist, erhält den Ehrenamtspass für die Dauer der
Gültigkeit der Card.
Der Ehrenamtspass wird für zehn Jahre
ausgestellt; bei mehr als
zehnjährigem Engagement
Ehrenamtspass
auf Lebenszeit.
Geburtsdatum:
Ausweis-Nr:
Gültig bis:
nur gültig in Verbind
ung mit dem Persona
lausweis