Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
122344.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
31.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0226/WP16
öffentlich
31.10.2013
FB 36/82 Herr Dr. Krämer
Forstwirtschaftsplan 2014
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.12.2013
B0
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2014
für den Stadtwald zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
Gisela Nacken
(Beigeordnete)
Vorlage FB 36/0226/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2013
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Keine
Investive
Ansatz
fortgeschrieben
Ansatz
Auswirkungen
20xx
er Ansatz 20xx
20xx ff.
fortgeschrieben
Gesamt-
er Ansatz 20xx
bedarf
ff.
(alt)
Gesamtbedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
fortgeschrieben
Ansatz
fortgeschrieben Folgekoste Folgekosten
Auswirkungen
2014
er Ansatz 2014
2015.
er Ansatz 2015.
Ertrag
0
0
0
0
Sachaufwand
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
n (alt)
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Personal-/
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Kosten für die Holzbringung:
34.000 Euro
Verkehrssicherung:
20.000 Euro
Verbiss- und Fegeschutzmittel: 1.000 Euro
Ankauf von Pflanzen:
Wegebau inkl Schwarzdecken: 26.000 Euro
Summe:
Vorlage FB 36/0226/WP16 der Stadt Aachen
12.000 Euro
93.000 Euro
Ausdruck vom: 07.11.2013
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Forstwirtschaftsplan 2014
Im Forsteinrichtungszeitraum 2003-2013 sind im elften Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung
des Stadtwaldes zu planen.
Die Forsteinrichtung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren und ist damit seit dem 01.10.2013
abgelaufen. Da sich die wesentlichen Parameter (Baumartenzusammensetzung, Zuwachs usw.)
jedoch nur geringfügig geändert haben, wurde seitens der Unteren Forstbehörde eine Verlängerung
der Laufzeit zugestanden.
Zurzeit
werden
in
der
„Arbeitsgemeinschaft
Großstadtwald
NRW“
unter
Beteiligung
des
Gemeindeforstamtes Aachen neue Forsteinrichtungsmethoden und -inhalte diskutiert und erarbeitet.
Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden zu gegebener Zeit im Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz vorgestellt und sollen in die neue Forsteinrichtung einfließen.
Das Forsteinrichtungswerk ist in Gemeindewäldern mit einem Waldbesitz von über 100 ha gesetzlich
vorgeschrieben (Landesforstgesetz NRW). Bisher wurde die Forsteinrichtung mit 80 % der Kosten
durch den Landesbetrieb Wald und Holz gefördert. Diese Förderung wird für Kommunalwälder, die
keinen Bewirtschaftungsvertrag mit dem Land abgeschlossen haben, nicht mehr in Aussicht gestellt.
Die „Arbeitsgemeinschaft Großstadtwald NRW“ wird dieses Thema noch einmal mit dem MKULNV
diskutieren.
a) Holzeinschlag
Holzartengruppen (in Festmeter)
Ei
Bu/Alh
Aln
Ki/Lä
Fi/Dgl.
Summe
594
2828
235
615
4291
8563
2381
10487
1362
-14
2482
16698
631
847
77
1191
3577
6323
jährl. Hiebssatz
Forsteinrichtung
2003
abgeglichener
Hiebssatz 2012
Stand 10.08.12
Planung 2013
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie,
Rosskastanie)
Vorlage FB 36/0226/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2013
Seite: 3/6
Hiebssatz und bisheriger Vollzug
Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die
flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist
nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die
Nachhaltigkeit der Waldfunktionen erhalten bleiben.
Aus dieser Planung geht hervor, dass im Stadtwald jährlich 8.563 fm dauerhaft genutzt werden
können (Zeile 1). Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von
waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (Insekten, Sturm) treten
Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre
eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen
aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb
wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).
Demnach könnte der Forstbetrieb im Forstwirtschaftsjahr 16.698 fm einschlagen, geplant sind 6.323
fm. Mit Ausnahme des Brennholzes ist die Nachfrage nach Laubholz, insbesondere nach Buche und
nach qualitativ schlechter Eiche sehr verhalten. Entsprechend gering sind die Markpreise und
demzufolge zurückhaltend der Einschlag. Bei den Nadelhölzern dagegen sind die bereits sehr guten
Preise aus 2013 noch einmal gestiegen und bewegen sich aktuell auf Rekordniveau.
b) Kulturen, Wege, Erholung
Kulturbegründung
Im kommenden Forstwirtschaftsjahr ist die Pflanzung von 15.850 Bäumen geplant. Diese verteilen
sich auf die Baumarten wie folgt:
Buche:
12.350 Stück
Weißtanne
2.000 Stück
Bergahorn:
1.000 Stück
Vogelkirsche:
Summe:
500 Stück
15.850 Stück
Die meisten Buchen werden im Rahmen des so genannten Voranbaus eingebracht. Als Voranbau
bezeichnet man die künstliche und vorzeitige Einbringung von Schlusswaldbaumarten in einen
Altbestand, in dem diese Baumarten nicht vorkommen und somit auch nicht natürlich zu verjüngen
sind. Ziel des Voranbaus ist es, aktiv einen Baumartenwechsel herbeizuführen. Es handelt sich
meistens um den Voranbau von Buche unter Fichte oder unter Kiefer.
Mit den übrigen Pflanzen werden lückige Kulturen ausgebessert, in denen Bäume ausgefallen sind.
Kulturpflege/Kultursicherung
Bei der Kulturpflege werden einerseits junge Bäume gegen starke Konkurrenzvegetation wie
Brombeere und Adlerfarn aber auch Neophyten frei geschnitten. Andererseits werden dicht
aufwachsende Naturverjüngung (v. a. Nadelholz) „vereinzelt“ um die gegenseitige Konkurrenz um
Licht, Wasser und Nährstoffe zu reduzieren (Vitalisierung, Förderung gut veranlagter Individuen).
Geplant sind diese Maßnahmen im kommenden Sommer auf 15,6 ha.
Vorlage FB 36/0226/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2013
Seite: 4/6
Jungwuchspflege
Im Alter von rund 15 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität,
Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den
Pflegearbeiten zurückgedrängt. Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen,
auch im Hinblick auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die
Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 6,0 ha.
Waldschutz
Üblicherweise fallen hierunter Maßnahmen zur Prävention von Wildschäden (Verbiss- und
Fegeschutzmittel, Zäune und dergleichen). Die Wilddichte und das zur Verfügung stehende
Äsungsangebot stehen im Stadtwald in einem ausgewogenen Verhältnis. Daher sind keine neuen
Waldschutzmaßnahmen erforderlich. Es werden lediglich ein bereits vorhandenes Wildgatter
(Eichenkultur) sowie diverse Weisergatter. Bei letzteren handelt es sich um kleine eingezäunte
Flächen in der Größe von 10 x 10 Metern. Der Vegetationsvergleich innerhalb und außerhalb des
Zaunes lässt Rückschlüsse auf die Wilddichte zu (Baumartenvielfalt im Unterstand, Länge der
Höhentriebe, Zusammensetzung der Krautschicht usw.)
Wegebau/Wegeunterhaltung
Diverse sand-/wassergebundene Waldwege wurden in 2013 neu aufgeschottert, so dass im
Wesentlichen der vorherrschende Zustand erhalten bleiben soll. Die Unterhaltungsarbeiten werden in
Eigenregie durchgeführt.
Mit der Sanierung der Schwarzdecken wurde vor 2 Jahren begonnen; die Maßnahmen werden in den
kommenden Jahren sukzessiv fortgesetzt. Die Arbeiten erfolgen in Fremdleistung mit einem
Auftragsvolumen von rund 24.000 Euro für das Jahr 2014.
Erholungseinrichtungen
Der Bau von neuen Erholungseinrichtungen ist im Jahr 2013 ist nicht vorgesehen, so dass sich die
Arbeiten auf die Unterhaltung der vorhandenen Bauwerke und Einrichtungen beschränken.
c) Gefahren
Im Stadtwald wurden im Jahr 2013 erstmals Symptome des Eschentriebsterbens festgestellt. In NRW
ist diese Krankheit seit 2009 in Kulturflächen im Bergischen Land und im Raum Bielefeld bekannt. Sie
wird durch einen Pilz hervorgerufen (Falsches Weißes Stengelbecherchen), dessen Sporen mit dem
Wind verbreitet werden und die Blätter meist junger, aber auch älterer Eschen infizieren. Der Pilz
wächst ausgehend von den Blättern in das unverholzte Mark von Zweigen und Trieben und führt
letztlich
zu
Rindennekrosen
(pathologische
Zellveränderungen
in
der
Rinde),
die
die
Wasserversorgung des Astes unterbrechen, so dass Pflanzenteile oberhalb der Nekrose welken und
absterben. Die geschwächten Bäume sind dann anfälliger für Sekundärschädlinge (z. B. Hallimasch,
Eschenbastkäfer)
Eine Bekämpfung der Krankheit ist nicht möglich. Ggf. sind einzelne Eschen aufgrund ihrer
genetischen Ausstattung weniger anfällig bzw. resistent. Der weitere Verlauf der Krankheit wird
beobachtet.
Vorlage FB 36/0226/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2013
Seite: 5/6
d) Fremdaufträge
Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss
durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten
werden Kosten in Höhe von 34.000 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 20.000 Euro
Ankauf von Pflanzen: ca. 12.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie)
Verbiss- und Fegeschutzmittel: ca. 1.000 Euro
Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen
(Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 2.000 Euro
Instandhaltungsarbeiten an Schwarzdecken: ca. 24.000 Euro
Anlage/n:
keine
Vorlage FB 36/0226/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2013
Seite: 6/6