Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121609.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
28.10.13, 12:00
Aktualisiert
07.12.17, 23:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Feuerwehr
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 37/0023/WP16
öffentlich
28.10.2013
FB 37/100
Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
hier: Bericht über den Sachstand zum Abschluss von öffentlichrechtlichen Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit
a) im öffentlichen Rettungsdienst
b) im Katastrophenschutz und bei der Krisenbewältigung
Beratungsfolge:
TOP:_ 4 _
Datum
Gremium
Kompetenz
19.11.2013
UmA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
In Vertretung
Dr. Barth
Beigeordneter
Vorlage FB 37/0023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen:
Rettungsdienst: keine, die Einsätze werden über die Gebühren für die Inanspruchnahme des
Rettungsdienstes mit den Gebührenpflichtigen bzw. deren Krankenkassen abgerechnet
Katastrophenschutz: Es gelten die Regelungen der Art. 9 und 10 des Abkommens zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung
bei Katastrophen einschließlich schwerer Unglücksfälle vom 07.06.1988: Danach erfolgt auf beiden
Seiten keine Erstattung der für erbrachte Hilfeleistungen entstandenen Kosten.
Vorlage FB 37/0023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im
öffentlichen Rettungsdienst
Die Stadt Aachen, die Kreise Heinsberg und Aachen und der Gemeentelijke GezonheidsDienst ZuidLimburg haben am 01.03.2002 in Vaals eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst abgeschlossen, welche zum
01.04.2002 in Kraft getreten ist und im Grundsatz als zeitlich begrenztes Pilotprojekt vorgesehen war.
Die grenzüberschreitende Notfallrettung nach dem Prinzip der schnellstmöglichen qualifizierten
notfallmedizinischen Hilfe am Notfallort wird seitdem sehr erfolgreich praktiziert.
Die Vereinbarung, die für die Dauer von einem Jahr getroffen und seitdem laufend stillschweigend
verlängert wurde, wird jetzt durch eine dauerhafte, inhaltlich überwiegend gleichlautende
Vereinbarung ersetzt. Vertragspartner sind die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und der Kreis
Heinsberg sowie der Geneeskundige GezondheidsDienst Zuid Limburg (GGD Zuid Limbug).
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im
Katastrophenschutz
Auf der Basis der vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW erstellten MusterKooperationsvereinbarung
zur
Kooperation
grenznaher
Kreise
und
der
niederländischen
Sicherheitsregionen im Bereich Katastrophenschutz und Krisenbewältigung ist der Abschluss einer
Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und der Sicherheitsregion ZuidLimburg vorgesehen. Ziel ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Zwecke der
Katastrophenschutzvorbeugung und der Katastrophenabwehr durch gegenseitige Hilfeleistung.
Die Vertragsunterzeichnung beider Vereinbarungen erfolgt am 29.11.2013 in Maastricht.
Anlage/n:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen
Rettungsdienst
Vereinbarung zwischen der Sicherheitsregion Zuid-Limburg und der kreisfreien Stadt Aachen und der
StädteRegion Aachen über eine enge Kooperation in den Bereichen Katastrophenschutz und
Krisenbewältigung
Vorlage FB 37/0023/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.11.2013
Seite: 3/3