Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121069.pdf
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139 kB
Erstellt
10.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
B 03/0107/WP16
öffentlich
10.10.2013
Herr Salden / Herr Larosch
13. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen
Beratungsfolge:
TOP:_ 14 _
Datum
Gremium
Kompetenz
19.11.2013
03.12.2013
11.12.2013
UmA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 13.
Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 13. Nachtrages zur
Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 13. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von
Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2014 sind Bestandteil des Beschlusses
und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
,
Für den Rat der Stadt
Für den Finanzausschuss
Umwelt
Marcel Philipp
Vorlage B 03/0107/WP16 der Stadt Aachen
Für den Ausschuss für
und Klimaschutz
In Vertretung:
In Vertretung:
(Annekathrin Grehling)
(Gisela Nacken)
Ausdruck vom: 05.11.2013
Seite: 1/8
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Für den Haushalt der Stadt ergeben sich keine Auswirkungen, da weiterhin eine
Vollkostendeckung erwartet wird.
Für die Gebührenpflichtigen erfolgt eine Gebührensenkung von 55,84 € / m³ auf 48,30 € / m³.
Vorlage B 03/0107/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
Seite: 2/8
Erläuterungen:
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes
Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend
durch die STAWAG wahrgenommen.
Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in
Zusammenarbeit mit der STAWAG.
Gebührenanpassung
Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, die dadurch begründet ist, dass nahezu
konstante Kosten erreicht werden, jedoch Verluste aus den Vorjahren weiter abgebaut
werden konnten.
Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen zurzeit „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese
Zahl wird sich zukünftig noch weiter verringern. Jedoch wird eine geringfügige Anzahl von
Kleineinleitern vorhanden bleiben, da nicht alle Kleineinleiter an die städtische Kanalisation
angeschlossen werden können. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.
Jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch die ständig hinzukommenden Neuanschlüsse an
die städt. Kanalisation die zu kalkulierende Anzahl der verbleibenden Kleineinleiter enorm
schwer zu schätzen ist.
Hinzu kommt, dass Eigentümer ihre vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neusten
Stand gebracht haben und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt
werden. In der Regel werden alle 2 Jahre durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abgefahren.
Dadurch wird die jährliche Abfuhrmenge zukünftig weiter absinken, langfristig jedoch
stagnieren. Dies hat automatisch zur Folge, dass die geringe Zahl der Kleineinleiter die
anfallenden Kosten zu tragen haben.
Durch deutlich geringeren Verlustausgleich, sowie stabile Kostenstrukturen, kann der
Gebührensatz für 2014 gesenkt werden.
Bisher wurde ein Gebührensatz i. H. v. 55,84 €/m³ zugrunde gelegt. Aufgrund der neu
durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2014 ist ein Gebührensatz in Höhe von
48,30 € / m³
kostendeckend.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 nebst Erläuterung sind als Anlage beigefügt.
Vorlage B 03/0107/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
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13. Nachtrag
zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
vom
Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom
14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in
Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie
der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
folgende Satzung
beschlossen:
1.
§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 48,30/m3.
2.
Dieser 13. Nachtrag tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Vorlage B 03/0107/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
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Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen
Veränderung in
% zu Gebühren2013
2014
kalkulation 2013
Unternehmerlohn
3.912,50 €
3.912,50 €
0,00%
Klärschlammbehandlung
1.825,00 €
1.825,00 €
0,00%
ant. Personalkosten
3.333,73 €
0,00 €
0,00 €
5.008,82 €
1.630,00 €
0,00 €
86,11 €
585,57 €
580,03%
10.787,34 €
11.331,89 €
5,05%
Kostenart
Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen*
Verw.kostenbeitrag
Sachkosten
Gesamtkosten
Ausgleich Verlust BAB 2010
3.172,46 €
Ausgleich Verlust BAB 2011
Durch Gebühren zu deckende Kosten
0,91%
742,33 €
13.959,80 €
12.074,22 €
-13,51%
Entleerungsmenge
250 m³
250 m³
0,00%
Einzelentleerung
55,84 €
48,30 €
-13,51%
Gebührenvorschlag:
55,84 €
48,30 €
-13,51%
Vorlage B 03/0107/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
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Kostenstruktur pro m³
Anteil in%
Unternehmerlohn
15,65 €
32,40%
Klärschlammbehandlung
7,30 €
15,11%
Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen
20,04 €
41,48%
Sachkosten
2,34 €
4,85%
Ausgleich Verlust BAB 2011
2,97 €
6,15%
Gesamt:
48,30 €
100,00%
*Ab 2014 Sachkontenzusammenführung in SAP
Vorlage B 03/0107/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2013
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Zu den einzelnen Kostenarten:
Unternehmerlohn:
Dem Vorjahr entsprechend ist der Abfuhrpreis konstant geblieben. Dies beruht
insbesondere darauf, dass eine konstante Abfuhrmenge erreicht werden konnte.
Klärschlammbehandlung:
Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die
Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2014 nicht ändern.
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen:
In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind die anteiligen
Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag enthalten. Aufgrund der Umstellung auf
SAP in 2010 wurden beide v. g. Kostenarten zu einer Kostenart zusammengefasst.
Bei den Personalkosten handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der
Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiters der STAWAG.
Hier liegt eine geringe Erhöhung aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der
Vergütung für 2014 vor.
Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Für die
Gebührenberechnung 2014 ergibt sich keine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages.
Sachkosten:
In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung
und sonstige Sachmittel des beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten. Außerdem
die Kosten für die Satzungsveröffentlichung, welche in voller Höhe gebührenfähig sind.
Überschuss-/Verlustausgleich:
Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen
Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen
werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.
Verlustverrechnung 2011:
In 2011 wurde ein bereinigtes negatives Betriebsergebnis in Höhe von 742,33 € erzielt, dass
in die Gebührenkalkulation einzubeziehen ist. Dieser Verlust basiert auf einer höheren
Anzahl von durchgeführten Anschlüssen von Kleineinleitern an das städtische Kanalnetz
gegenüber der kalkulierten Anzahl. Hierdurch verringerten sich die Entleerungsmengen
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sowie die Anzahl der Kleineinleiter, was zu einer Verschiebung der Kosten zu Lasten der
verbliebenen Einleiter führte.
Entleerungsmenge:
Aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der
entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten verringert
sich die Abfuhrmenge stetig. Außerdem ist zu beobachten, dass die Kleineinleiter aufgrund
des technischen Standards der Anlagen in der Regel einmalig alle 2 Jahre durchschnittlich 3
– 4 m³ Klärschlamm abfahren lassen. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die
vorhandenen Kosten zu tragen haben. Jedoch kann für 2014 eine konstant gebliebene
Abfuhrmenge prognostiziert werden.
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