Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121066.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
23.10.13, 12:00
Aktualisiert
10.11.17, 09:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1011/WP16
öffentlich
23.10.2013
FB 61/80
Barrierefreiheit und Sondernutzungen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2013
05.12.2013
MA
PLA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen
Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum Konflikt zwischen
Sondernutzungen und Barrierefreiheit zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/1011/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat 2009 eine Kommission Barrierefreies Bauen eingerichtet mit dem Ziel, den
Anforderungen aus dem demografischen Wandel und den Ansprüchen, die sich aus der Teilhabe von
Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben ergeben, gerecht zu werden.
Ein wichtiges Thema in den zahlreichen Beratungen war die Erstellung von Standards der
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Als Ergebnis wurde u.a. ein Leitsystem entwickelt, das die
Belange der Menschen mit Behinderung mit den gestalterischen Anforderungen einer historischen
Stadt verbindet. Dieses Leitsystem wird nach Beratung und Verabschiedung in den zuständigen
städtischen Gremien beim Neubau und bei der Erneuerung von städtischen Straßen und Plätzen
umgesetzt. Es besteht im Wesentlichen aus Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeldern und
Richtungsfeldern. Der Leitstreifen wird aus Basaltpflaster oder Rippenplatten hergestellt und verläuft
im Randbereich Gehweg/angrenzende Bebauung. Dabei wurde das gestalterische Element aus
Basaltkleinpflaster aufgegriffen, das bereits im Stadtbild vorhanden ist, und auf die Anforderungen
eines Leitstreifens angepasst.
Problematisch ist dabei, dass in der an die Gebäude angrenzenden Zone vielfältige Ansprüche an die
Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche bestehen. So wird in der Praxis die Nebenanlage
insbesondere von Gewerbetreibenden für Geschäftsauslagen, Blumenkübel, Passantenstopper,
Außengastronomie oder andere Zwecken genutzt. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen und
die maßgebliche interne Dienstanweisung setzten einen grundsätzlich restriktiven Rahmen für
erlaubnispflichtige Sondernutzungen.
Dennoch hat sich über viele Jahre hinweg in der Praxis eine intensive Nutzung des Straßenraums für
derartige Zwecke ergeben. Das gilt insbesondere für gastronomische Nutzungen, sogenannte
Außenbewirtungsflächen, die den Aufenthaltscharakter im öffentlichen Raum betonen und zu einer
erwünschten Belebung der Innenstadt beitragen. Leider stehen die Sondernutzungen z.T. im Konflikt
mit dem Leitsystem. Das Rauchverbot in den Lokalen hat eine zusätzliche Nachfrage und damit
weitere Außenausschankflächen, die sogar im Winterhalbjahr genutzt werden sollen, ausgelöst. Die
betroffenen Gastronomiebetriebe legen großen Wert auf die Möglichkeit, Gäste außerhalb der
geschlossenen Räumlichkeiten zu bewirten. Die Verwaltung bemüht sich, mit Argumenten und
ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen die Tendenz zu weiteren Einfriedungen und Einhausungen
vorzugehen.
Insbesondere in den neu ausgebauten Straße, die bereits über Leitsysteme verfügen, offenbaren sich
die Konflikte zwischen den Anforderungen an die Barrierefreiheit und den ebenfalls berechtigten
Interessen der Gastronomiebetriebe an einer möglichst großzügigen Außenbewirtung. Wegen der
notwendigen Abstände zu den Fahrbahnbereichen und angrenzenden Parkplätzen würde sich das
Flächenpotential bei einer von den Gebäudefluchten abgesetzten Außenbewirtung deutlich
reduzieren. In der Praxis würde die verbleibende Restgehwegbreite oftmals von den Gästen
zusätzlich eingeengt. Dies ist beispielsweise in der Pontstraße trotz erheblicher Anstrengungen der
Verwaltung zu Spitzenzeiten nicht vollständig zu vermeiden.
Vorlage FB 61/1011/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Funktion des Pflasterstreifens als Teil eines Leitsystems vielen
Anliegern und Passanten nicht bekannt ist. Bei den unzähligen Gesprächen mit Gewerbetreibenden
über die Verwendung von Außenbestuhlung, Passantenstoppern und Blumenkübeln wurde meist
wenig Verständnis für die restriktive Handhabung durch die Verwaltung geäußert. Weitergehende
Einschränkungen in Bezug auf die Außenausschankflächen würden zu einer Belastung der
Gastronomiebetriebe führen. Es wurde daher bislang an der Praxis festgehalten, an fahrbahn- oder
parkstreifenbegleiteten Gehwegen die Außengastronomie an der Gebäudefront auszurichten.
Die Verwaltung hat bislang noch keine Lösung für die damit verbundenen Konflikte gefunden und
sieht sich daher deutlicher Kritik der Kommission Barrierefreies Bauen ausgesetzt. Darüber hinaus
fordert die Kommission die Markierung von Leitstreifen an Baustellen, was in der Praxis meistens
nicht umgesetzt werden kann. Auch wenn mit den Leitstreifen grundsätzlich ein guter Ansatz zur
Verbesserung der Barrierefreiheit verfolgt wird, wird es in der Praxis in einem intensiv genutzten
öffentlichen Raum zu Einschränkungen kommen. Daher sollte weiterhin eine restriktive Handhabung
bei den Sondernutzungen beibehalten werden, um eine ausufernde Verwendung unnötiger
Hindernisse (z.B. Passantenstopper, Warenauslagen, Werbefahnen usw.) zu verhindern. Die
Verwaltung wird bei den anstehenden Einzelfällen und für die Gesamtproblematik nach vertretbaren
Lösungen suchen.
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Ausdruck vom: 11.12.2013
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