Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121081.pdf
Größe
444 kB
Erstellt
23.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1012/WP16
öffentlich
23.10.2013
FB 61/80
Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen
Ratsantrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen vom
11.09.2013, Nr.326/16
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2013
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Absicherung von Arbeitsstellen
an Straßen zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 326/16 gilt somit als behandelt.
Vorlage FB 61/1012/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.01.2014
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Erläuterungen:
Der Ratsantrag vom 11.09.2013 bezieht sich auf die Hinweise der Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundliche Städte zur Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen, die
erstmalig im Jahr 2006 mit Empfehlung des zuständigen Landesministeriums veröffentlicht worden
sind. Seinerzeit wurden alle in Aachen im Straßenraum tätigen Firmen von der Verwaltung über die
Hinweise informiert und dazu aufgefordert, im Bereich der Baustellen besondere Rücksicht auf
Radfahrer und Fußgänger zu nehmen. Firmen, die neu in Aachen tätig werden, erhalten ebenfalls die
Broschüre.
Es handelt sich jedoch lediglich um Hinweise, die anhand von sinnvollen Beispielen Lösungsansätze
aufzeigen, aber keinesfalls als eine verbindliche Handlungsgrundlage pauschal herangezogen werden
können. Dazu bieten die gesetzlichen Rahmenbedingungen weder die Möglichkeit noch die
Notwendigkeit.
Alle Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenraum bedürfen nach § 45 Abs. 6 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) einer verkehrsrechtlichen Genehmigung (Verkehrsanordnung). Für
die jeweilige Anordnung sind die StVO und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen die vom zuständigen Verordnungsgeber vorgegebenen Rechtsgrundlagen. Daran sind die
nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden gebunden. Sie haben nicht die Kompetenz, weitere
Regelwerke allgemeinverbindlich in Kraft zu setzen.
Allerdings können die Hinweise bei den jeweiligen Einzelanordnungen im Rahmen der
Ermessensausübung Berücksichtigung finden. In der Praxis werden im Kalenderjahr von der örtlichen
Straßenverkehrsbehörde ca. 2.000 Anordnungen, teilweise mehrere Arbeitsstellen umfassend, erteilt.
Hinzu kommen diverse Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr. Die meisten
Einzelanordnungen werden unter Berücksichtigung sogenannter Regelpläne erteilt, da eine
Festlegung jedes einzelnen Verkehrszeichens aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist. Somit können
Standardsituationen mit vertretbarem Aufwand geregelt werden. In der Örtlichkeit ergeben sich häufig
im Verlauf der Arbeiten kleinere Abweichungen, die bei sorgfältiger Absicherung durch die dafür
verantwortlichen Bauunternehmen kompensiert werden können.
Dennoch kommt es fast immer zu Einschränkungen, die den Verkehr betreffen. Da fast alle
Versorgungsleitungen in den Gehwegen liegen, sind Fußgänger besonders häufig von den
Maßnahmen betroffen. In der Regel werden Mindestbreiten für die Führung der Fußgänger und
Radfahrer gesondert vorgegeben. Nur in seltenen Ausnahmefällen wird bei besonders geringem
Verkehr und bei Fehlen entsprechender Ausweichflächen auf Rest- oder Notgehwege verzichtet.
In den letzten Jahren ist die Sensibilität der Radfahrer in Bezug auf die Qualität der
Radverkehrsanlagen erheblich gestiegen. Die Formen der Radverkehrsführung haben sich verändert
und sind vielfältiger geworden. Grundlage dafür sind die sehr differenzierten Regelungen der StVO
zum Radverkehr, die den meisten Verkehrsteilnehmern nicht im Detail bekannt sind. Die erhöhten
Vorlage FB 61/1012/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.01.2014
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Anforderungen zur Festlegung einer Radwegbenutzungspflicht hat in Aachen und anderen Städten in
vielen Straßen zu einem Abbau der Verkehrszeichen und somit zu einer Freigabe des Radverkehr im
Fahrbahnbereich geführt, was eine flexible Handhabung in Baustellenbereichen fördert. Auch die
Tendenz, den Radverkehr im Fahrbahnbereich auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen zu führen,
erleichtert die Führung in Baustellenbereichen, da dann kein Bordstein überwunden werden muss.
Eine qualitative Verbesserung der Verkehrsführung in Baustellen steht im unmittelbaren
Zusammenhang mit entsprechenden Kapazitäten zur Anordnung und Kontrolle der jeweiligen
Maßnahmen. Im Zusammenhang mit der Einführung eines Baustelleninformationssystems wurde
Anfang September ein datenbankgestütztes Fachverfahren zur Bearbeitung von Arbeitsstellen im
Straßenraum in den Echtbetrieb genommen. Damit kann die Koordinierung der einzelnen Baustellen
und in einem weiteren Schritt die Information der Öffentlichkeit verbessert werden.
Eine bessere Radverkehrsführung in Baustellen lässt sich nur durch intensivere Betreuung der in
Aachen tätigen Baufirmen und deren Arbeitsstellen erreichen. Die Verwaltung unternimmt erhebliche
Anstrengungen, um das Baustellenmanagement im Stadtgebiet zu verbessern. In der
Dezembersitzung wird die Verwaltung ausführlich über das neue Baustelleninformationssystem
berichten.
Anlage/n:
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Antrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen vom 11.09.2013
Vorlage FB 61/1012/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.01.2014
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