Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120807.pdf
Größe
2,1 MB
Erstellt
15.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/1001/WP16
öffentlich
15.10.2013
Dez. III / FB 61/20
Entwicklung des ehemaligen Schulgeländes Franzstraße zum
neuen Wohnquartier 'Marschiertor'
hier: Ratsantrag 325/16 vom 11.09.2013 und Antrag zur
Tagesordnung des Planungsausschusses vom 09.10.2013, jeweils
von der Fraktion der GRÜNEN
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2013
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr. 325/16 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/1001/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Entwicklung des ehemaligen Schulgeländes Franzstraße zum Wohnquartier „Marschiertor“
Die Fraktion der GRÜNEN schlägt vor, für das Gelände der ehemaligen Hauptschule an der
Franzstraße einen Architektenwettbewerb auszuloben mit dem Ziel, ein innerstädtisches Wohnquartier
zu entwickeln.
Die Planungsverwaltung ist derzeit in Abstimmung mit dem Landesministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) darüber, ob der Landeswettbewerb Wohnen, den das
Ministerium jährlich in Kooperation mit der Architektenkammer durchführt, im Jahr 2014 in Aachen
stattfindet. Es liegt bereits eine Zusage des MBWSV vor, dass Aachen auf jeden Fall Standort dieses
Wettbewerbes sein wird. Noch in Abstimmung ist die Frage des Grundstückeses, da das Gelände an
der Franzstraße mit 7.200 m² kleiner ist als die normalerweise vom Land geforderten 1 bis 4 ha.
In Kürze soll zu dieser grundsätzlichen Frage ein Abstimmungsgespräch mit dem für experimentellen
Wohnungsbau zuständigen Referatsleiter stattfinden. Sollte dieser Termin vor der Sitzung des
Planungsausschusses stattfinden, kann in der Sitzung mündlich über die Ergebnisse berichtet
werden.
Neben der Frage des Standortes geht es um die Konditionen. Das Land fordert, dass zunächst ein
Investor gefunden wird, der das Grundstück von der Stadt erwirbt. Dieser wird in das
Wettbewerbsverfahren eingebunden. Durch diese Vorgehensweise ist gesichert, dass das
Wettbewerbsergebnis tatsächlich umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Stadt voraussichtlich aus
vergaberechtlichen Gründen vor der Wettbewerbsauslobung eine Grundstücksausschreibung
durchführen muss.
Der Wettbewerb selbst wird vom Ministerium durchgeführt. Dies umfasst auch die Übernahme eines
Großteils der Kosten. Das Land erwartet jedoch, dass sowohl die Stadt, als auch der Investor sich
finanziell an den Verfahrenskosten beteiligen. Nach Aussage des Ministeriums ist auf Grundlage der
Wettbewerbe der letzten Jahre von bis zu 20.000 € auszugehen. Diese Summe wird daher im
Rahmen der Veränderungsnachweisung für den Haushalt 2014 angemeldet.
Weitere Landesvorgaben beziehen sich auf den Anteil des geförderten Wohnungsbaus am
zukünftigen Wohnungsmix. Dieser soll bei mindestens 30 % liegen, denkbar sind aber auch bis zu 50
%.
Die Verwaltung hofft, bald eine einvernehmliche Vereinbarung zur weiteren Vorgehensweise mit dem
Land treffen zu können. Unabhängig davon, ob das Grundstück Franzstraße Gegenstand des
Landeswettbewerbs Wohnen 2014 wird, sind verwaltungsintern noch grundsätzliche Fragen zu klären
wie beispielsweise der geplante Wohnungsmix (Wohnungsgrößen, Zielgruppen, Anteile geförderter
und frei finanzierter Wohnungsbau etc.), der Umgang mit der vorhandenen Sporthalle, die vor allem
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Ausdruck vom: 18.08.2014
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für den Vereinssport erhalten bleiben soll, die städtebaulichen und verkehrlichen
Rahmenbedingungen sowie Umweltaspekte.
Die zuständigen politischen Gremien werden nach Abstimmung mit dem Bauministerium über das
Ergebnis informiert.
Anlage/n:
1. Ratsantrag Nr. 325/16
2. Tagesordnungsantrag
3. Übersichtsplan mit Eintragung des Plangebietes
4. Luftbild
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Entwicklung
Schulgelände Franzstraße, Karmeliterstraße Aachen
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