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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
121060.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
17.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:26

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0315/WP16 öffentlich 17.10.2013 45/300 Niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 05.11.2013 05.11.2013 KJA SchA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Schulausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis. 2. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013 ist damit erledigt. Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Keine, da Sachstandsbericht Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Die CDU-Fraktion im Rat stellt mit Datum vom 11.06.2013 den Antrag, kurzfristig ein niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstellen und den erforderlichen Wohnraum bereitzustellen sowie für eine entsprechende pädagogische und vormundschaftsrechtliche Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Sorge zu tragen (s. Anlage). 2. Zur Situation Wie in den vergangenen Quartalsberichten "Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe" ausführlich beschrieben, hält der Ansturm unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die die Stadt Aachen aufnehmen muss, ungemindert an. Dies setzt die Jugendhilfe vor die Herausforderung, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und für ausreichende Betreuung im pädagogischen sowie vormundschaftsrechtlichen Bereich zu sorgen. Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes unterliegt die Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen klaren Vorgaben. Die Aufsicht, Beratung und das Betriebserlaubnisverfahren obliegen den Landesjugendämtern. Im Rahmen der Ausgestaltung von Betreuungs- und Wohnkonzepten von Kindern und Jugendlichen sind als Orientierungsrahmen Mindeststandards in Form von Leitlinien vorgegeben. Diese Vorgaben sind durch die kommunale Jugendhilfe zwingend einzuhalten. Dem staatlichen Auftrag entsprechend unterliegen die in der Jugendhilfe arbeitenden Träger zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen den o. g. Leitlinien. 3. Kommunaler Gestaltungsrahmen Vor dem Hintergrund der kommunalen Erfordernisse, die sich durch die Vielzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ergeben, arbeiten die Träger von Heimeinrichtungen (Kinder- und Jugendhilfe Brand, Kinder- und Jugendhilfe Burtscheid, Maria im Tann, Kaspar X und Kaspar XChange) und die öffentliche Jugendhilfe eng zusammen. So ist in der Vergangenheit ein Grundlagenkonzept entstanden, welches zum Inhalt hat, dass die Unterbringung der UMF möglichst in drei Stufen erfolgt. Stufe 1: Erstaufnahme der UMF in Bereitschaftspflegefamilien bzw. in Aufnahmegruppen für die Dauer von einer Nacht und bis zu 10 Arbeitstagen. Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 3/4 Stufe 2: Darauf erfolgt die Unterbringung des UMF in einer Clearinggruppe (Klärung des außerländerrechtlichen Status, physische und psychische Situation, Sprachstand und Schuleinstieg) für die Dauer von bis zu acht Wochen. Stufe 3: Nach erfolgter Feststellung der individuellen Notwendigkeiten erfolgt die Unterbringung in eine Regel-/Intensivgruppe einer Heimeinrichtung bzw. in ein intensiv betreutes Wohnen im Rahmen einer Wohngemeinschaft. Im Rahmen dessen erfolgt die schrittweise Ablösung aus der Jugendhilfe. Ziel des Konzeptes ist es, die Minderjährigen mit den Jugendhilferessourcen in Deutschland zu integrieren und zu verselbstständigen, sodass ein eigenständiges Leben möglich ist. Im Rahmen dessen sind in den vergangenen Monaten ergänzend zu den insgesamt in der Stadt Aachen vorhandenen stationären Plätzen mehrere Gruppen- bzw. Wohngemeinschaftsangebote in Aachen geschaffen worden. Durch Kontaktaufnahme zu den Heimeinrichten St. Josef Eschweiler und Agnesheim Stolberg wird die Verortung der UMF in der Region angestrebt und durch entsprechende Kooperationen in den nächsten Monaten realisiert. Der UMF erhält am seinem Aufenthaltsort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einen Vormund. Sofern die Verortung in der Stadt Aachen erfolgt, werden die Vormundschaften sowohl von den freien Trägern (AWO, SKF, SKM) wie auch dem Jugendamt übernommen. Erfolgt die Verortung der Minderjährigen in der Region Aachen, so wird die Vormundschaft entsprechend der Verortung auf das dortige Jugendamt übertragen. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung dem sich sowohl die freien wie auch der öffentliche Träger verschrieben haben, ist ab 2014 in Erwägung gezogen, den Bereich ehrenamtlicher Vormundschaften aufzubauen. Anlage/n: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013 Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.04.2014 Seite: 4/4