Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
121060.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
17.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0315/WP16
öffentlich
17.10.2013
45/300
Niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge - Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.11.2013
05.11.2013
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss sowie der Schulausschuss nehmen die Vorlage zur Kenntnis.
2. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013 ist damit erledigt.
Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Keine, da Sachstandsbericht
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die CDU-Fraktion im Rat stellt mit Datum vom 11.06.2013 den Antrag, kurzfristig ein
niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstellen und den
erforderlichen Wohnraum bereitzustellen sowie für eine entsprechende pädagogische und
vormundschaftsrechtliche Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Sorge zu tragen (s.
Anlage).
2. Zur Situation
Wie in den vergangenen Quartalsberichten "Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe" ausführlich
beschrieben, hält der Ansturm unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die die Stadt Aachen
aufnehmen muss, ungemindert an.
Dies setzt die Jugendhilfe vor die Herausforderung, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu
schaffen und für ausreichende Betreuung im pädagogischen sowie vormundschaftsrechtlichen
Bereich zu sorgen.
Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes unterliegt die Jugendhilfe zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen klaren Vorgaben. Die Aufsicht, Beratung und das
Betriebserlaubnisverfahren obliegen den Landesjugendämtern.
Im Rahmen der Ausgestaltung von Betreuungs- und Wohnkonzepten von Kindern und Jugendlichen
sind als Orientierungsrahmen Mindeststandards in Form von Leitlinien vorgegeben. Diese Vorgaben
sind durch die kommunale Jugendhilfe zwingend einzuhalten. Dem staatlichen Auftrag entsprechend
unterliegen die in der Jugendhilfe arbeitenden Träger zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in
Einrichtungen den o. g. Leitlinien.
3. Kommunaler Gestaltungsrahmen
Vor dem Hintergrund der kommunalen Erfordernisse, die sich durch die Vielzahl der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge ergeben, arbeiten die Träger von Heimeinrichtungen (Kinder- und
Jugendhilfe Brand, Kinder- und Jugendhilfe Burtscheid, Maria im Tann, Kaspar X und Kaspar XChange) und die öffentliche Jugendhilfe eng zusammen. So ist in der Vergangenheit ein
Grundlagenkonzept entstanden, welches zum Inhalt hat, dass die Unterbringung der UMF möglichst in
drei Stufen erfolgt.
Stufe 1:
Erstaufnahme der UMF in Bereitschaftspflegefamilien bzw. in Aufnahmegruppen für
die Dauer von einer Nacht und bis zu 10 Arbeitstagen.
Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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Stufe 2:
Darauf erfolgt die Unterbringung des UMF in einer Clearinggruppe (Klärung des
außerländerrechtlichen Status, physische und psychische Situation, Sprachstand und
Schuleinstieg) für die Dauer von bis
zu acht Wochen.
Stufe 3:
Nach erfolgter Feststellung der individuellen Notwendigkeiten erfolgt die
Unterbringung in eine Regel-/Intensivgruppe einer Heimeinrichtung bzw. in ein intensiv
betreutes Wohnen im Rahmen einer Wohngemeinschaft. Im Rahmen dessen erfolgt die
schrittweise Ablösung aus der Jugendhilfe.
Ziel des Konzeptes ist es, die Minderjährigen mit den Jugendhilferessourcen in Deutschland zu
integrieren und zu verselbstständigen, sodass ein eigenständiges Leben möglich ist.
Im Rahmen dessen sind in den vergangenen Monaten ergänzend zu den insgesamt in der Stadt
Aachen vorhandenen stationären Plätzen mehrere Gruppen- bzw. Wohngemeinschaftsangebote in
Aachen geschaffen worden. Durch Kontaktaufnahme zu den Heimeinrichten St. Josef Eschweiler und
Agnesheim Stolberg wird die Verortung der UMF in der Region angestrebt und durch entsprechende
Kooperationen in den nächsten Monaten realisiert.
Der UMF erhält am seinem Aufenthaltsort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einen Vormund.
Sofern die Verortung in der Stadt Aachen erfolgt, werden die Vormundschaften sowohl von den freien
Trägern (AWO, SKF, SKM) wie auch dem Jugendamt übernommen. Erfolgt die Verortung der
Minderjährigen in der Region Aachen, so wird die Vormundschaft entsprechend der Verortung auf das
dortige Jugendamt übertragen.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung dem sich sowohl die freien wie auch der öffentliche Träger
verschrieben haben, ist ab 2014 in Erwägung gezogen, den Bereich ehrenamtlicher Vormundschaften
aufzubauen.
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013
Vorlage FB 45/0315/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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