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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
120503.pdf
Größe
78 MB
Erstellt
14.10.13, 12:00
Aktualisiert
08.03.17, 13:37

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0998/WP16 öffentlich 35011-2010 14.10.2013 Dez. III / FB 61/20 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße Änderung Nr. 123 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - des Flächennutzungsplanes 1980 hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB - Aufstellungs- und Offenlagebeschluss - Empfehlung zur Anordnung der Umlegung - Information über die Anwendung von 3D-Computergrafiken Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.11.2013 07.11.2013 B4 PLA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 123 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen. Darüber hinaus empfiehlt sie dem Rat, die Umlegung gem. § 45 ff BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 anzuordnen. Sie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Anwendung von 3D-Computergrafiken zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 1/11 Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - in der vorgelegten Fassung. Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 123 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen. Darüber hinaus empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, die Umlegung gem. § 45 ff BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 anzuordnen. Er nimmt den Bericht der Verwaltung über die Anwendung von 3D-Computergrafiken zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 2/11 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-400-00500-300-1 Kornelimünster-West, Erschließung Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- 2013 Ansatz 2013 2014/15 Ansatz 2014/15 bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 -432.000 -432.000 -432.000 -432.000 Ergebnis 0 0 -432.000 -432.000 -432.000 -432.000 investive Auswirkungen + Verbesserung / 0 -Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014/15 Ansatz 2014/15 (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 Personal-/Sachaufwand 0 0 -18.000 -18.000 0 0 Abschreibungen 0 0 -22.500 -22.500 0 0 Ergebnis 0 0 -40.500 -40.500 0 0 + Verbesserung / 0 -Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-130101-900-01500-300-1 Kornelimünster West – öffentliche Grünanlagen Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- 2013 Ansatz 2013 2015/16 Ansatz 2015/16 bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 -253.000 -253.000 -253.000 -253.000 Ergebnis 0 0 -253.000 -253.000 -253.000 -253.000 investive Auswirkungen + Verbesserung / 0 -Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2015/16 Ansatz 2015/16 (alt) ab 2016 (neu) ab 2016 Ertrag 0 0 126.500 126.500 0 0 Personal-/Sachaufwand 0 0 0 0 -3.630 -3.630 Abschreibungen 0 0 -126.500 -126.500 0 0 Ergebnis 0 0 -126.500 -126.500 -3.630 -3.630 + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 3/11 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-060201-400-00200-900-1 Kornelimünster-West, Spielplatz Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- 2013 Ansatz 2013 2014 Ansatz 2014 bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 -120.000 -120.000 -120.000 -120.000 Ergebnis 0 0 -120.000 -120.000 -120.000 -120.000 investive Auswirkungen + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 Ansatz 2014 (alt) ab 2016 (neu) ab 2016 Ertrag 0 0 0 0 0 0 Personal-/Sachaufwand 0 0 0 0 -14.500 -14.500 Abschreibungen 0 0 -60.000 -60.000 0 0 Ergebnis 0 0 -60.000 -60.000 -14.500 -14.500 + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-140101-900-01300-900-1 Kornelimünster-West, externer Ausgleich Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- 2013 Ansatz 2013 2015/17 Ansatz 2015/17 bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 -247.000 -247.000 -695.000 -695.000 Ergebnis 0 0 -247.000 -247.000 -695.000 -695.000 investive Auswirkungen + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2015/17 Ansatz 2015/17 (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 Personal-/Sachaufwand 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 -247.000 -247.000 0 0 Ergebnis 0 0 -247.000 -247.000 0 0 + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 4/11 Erläuterungen: Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße Änderung Nr. 123 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - des Flächennutzungsplanes 1980 hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss 1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens (Beschlusslage) - Am 16.06.2011 erfolgte im Planungsausschuss die Programmberatung. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung beschlossen. - Am 13.07.2011 erfolgte in der Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster / Walheim die Programmberatung und aus bezirklicher Sicht wurde ebenfalls die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung beschlossen. 2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom: 19.09.2011 bis 30.09.2011 stattgefunden. Es waren ca. 115 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin erschienen. Die Anwesenden thematisierten die Baudichte, die Verkehrsführung, die Infrastruktur, Umweltbelange und formale Aspekte. Hauptthemen waren:  Verkehr: Es werden hohe Verkehrsbelastungen in den Einfahrtsbereichen und auf der AugustMacke Straße befürchtet. Die Verkehrssicherheit sei nicht gewährleistet. Es wird ein hoher Parkplatzdruck beschrieben.  Baudichte: Die Mehrgeschossbauten werden jeweils in den Nachbarschaften abgelehnt, gleichzeitig werden Grünabstände oder große Grundstücke in der unmittelbaren Nachbarschaft der jeweiligen AnwohnerInnen gefordert. Darüber hinaus wird der Bedarf an Wohnbaufläche angezweifelt.  Umwelt: Der Funkmast wird problematisiert. Das Landschaftsbild mit der Abtei würde gestört. Aufgrund des Umfangs von 65 schriftlichen Eingaben werden diese mit der Niederschrift über die Anhörungsveranstaltung in einem eigenen Dokument zusammengestellt Die Eingaben sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage beigefügt. Das städtebauliche Konzept wurde konkretisiert und folgende Aspekte aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in dem Bebauungsplan aufgenommen. Verkehrsführung: Der Öffentlichkeit wurden drei verschiedene Varianten für die Verkehrserschließung vorgestellt. Eine große Mehrheit hat sich für die Verkehrsvariante A ausgesprochen, in der jeder der 3 Teilbereiche der Siedlung nur über eine einzige Zuwegung mit dem Auto erreichbar ist. Die positiv aufgenommene Variante A der dezentralen Erschließung soll daher die Grundlage der Planung werden. Abstände zum Bestand: Es sollen zwischen der dichteren Reihenhausbebauung am Benediktinerweg und der Neubebauung die Baufelder mit einem Abstand von mind. 5,0 m Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 5/11 festgesetzt werden. An der Zufahrt von der Schleckheimer Straße soll ein Streifen öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, um einen Abstand zu einem Bestandsgebäude zu ermöglichen, eine seitliche Erschließung zu unterbinden und ggf. die Straßenböschung unterzubringen. Kindergarten und Jugendeinrichtung: Nach eingehender Prüfung wurde von Seiten der Jugendverwaltung der Bedarf für eine 4-gruppige Tageseinrichtung für Kinder nachgewiesen. Hierfür wird an zentraler Stelle im Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf in einer Größenordnung von 2.000 m² festgesetzt. Das Plangebiet liegt innerhalb des Bezirkes Kornelimünster in einer Randlage und wird deshalb nicht als geeigneter Standort für eine Jugendeinrichtung gesehen. Fußwegeverbindungen: Zwei Fragmente von Fußwegen im Bereich des Abteigartens sollen verbunden werden. Damit kann das Fußwegenetz vervollständigt werden. Gemäß dem Wunsch der Patres wird der Weg komplett außerhalb ihres Geländes gelegt. 3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Parallel wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 7 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben. Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der Abwägung kurz zusammengefasst: Es wurden aufgrund einer Anregung vom LVR-Amt für Denkmalpflege alternative Zufahrten geprüft, die jedoch alle derart gravierende Nachteile hinsichtlich der Verkehrsbelastung, der Verkehrssicherheit und des Baumschutzes aufweisen, dass die vorhandene Zufahrt über den Abteigarten beibehalten werden soll. Aufgrund des sanft abfallenden Geländes und des vorgesehenen privaten Grünstreifens ist die Sichtbarkeit der Abtei sichergestellt. Die Bedenken des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. zu einer Unverträglichkeit (Geruch und Lärm) zwischen dem naheliegenden Bauernhof und der Wohnbebauung wurde überprüft. Die Abstände sind ausreichend groß, dass trotz ggf. auftretender Belastungen gesunde Wohnverhältnisse gegeben sind. Aufgrund der besonders schutzwürdigen Böden, die möglichst unberührt bleiben sollen, hat der LVR für Bodendenkmalpflege auf die Prospektion verzichtet. Die ASEAG hat für die Befahrung durch eine ggf. neue Buslinie in der verlängerten August-MackeStraße eine Fahrbahnbreite von 6,5 m eingefordert. Da diese Breite im ausgebauten Teil (5,5 m) der August-Macke-Straße nicht gegeben ist, wird die Anregung nicht mehr weiterverfolgt. Die Bundesnetzagentur informiert über die Betreiber von Funkstrecken. Nur ein Betreiber wird aufgrund der niedrig angebrachten Anlage an einem Stallgebäude der Abtei gezwungen sein, diese entsprechend höher zu legen. Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 6/11 4. Konkretisierung der Planung / Umweltverträglichkeit / Gestaltungsanforderungen Die Umweltverträglichkeit des Baugebietes wurde geprüft, woraus sich folgende Maßnahmen und Festsetzungen ergeben: - Schutzgut Landschaft: In den Schriftlichen Festsetzungen werden 40 Baumpflanzungen auf öffentlichen Grünflächen und 57 Baumpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Darüber hinaus sollen Einfriedungen zum Landschaftsraum, zu öffentlichen Grünflächen und Verkehrsflächen nur als Hecken zulässig sein. - Schutzgut Mensch: Die überbaubaren Flächen sind im Bebauungsplanentwurf mit einer Entfernung von mind. 50 m vom Mobilfunksendemast zeichnerisch festgesetzt, wodurch die rechtlich erforderlichen Mindestabstände (38 m) überschritten werden. - Schutzgut Boden: Das gesamte Plangebiet wird als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet. In den Schriftlichen Festsetzungen werden Hinweise zum Anbau von Gemüse aufgenommen. Darüber hinaus soll ein Bodenmanagementkonzept erstellt und den Straßenbaumaßnahmen soll eine bodenkundliche Baubegleitung auferlegt werden. Der Ausgleich des Eingriffes in die vorhandenen schützenswerten Böden im Plangebiet erfolgt durch eine den Boden schonende Umgestaltung von Waldbeständen im Aachener Stadtwald in einer Größenordnung von 45,6 ha und durch Sicherung einer Ausgleichsfläche von 6.235 m² im Plangebiet. Gestaltungsanforderungen - Aufgrund der vielen Eigentümer im Plangebiet kann davon ausgegangen werden, dass die Baugrundstücke vorwiegend an einzelne Bauherren übergeben werden. Das Konzept der gestalterischen Festsetzungen ist daher darauf ausgerichtet, dass einerseits ausreichend Baufreiheiten gegeben sind. Andererseits sollen die Vorgaben ein Mindestmaß an Einheitlichkeit einfordern, um eine Gemeinsamkeit im Siedlungsbild zu erhalten. Zusätzlich wurden die Erfahrungen des seit 2006 fertig gestellten 1. Bauabschnittes (B-Plan 840) ausgewertet und auf das neue Gebiet angepasst: - Im Gegensatz zum B-Plan 840 sollen hinsichtlich eines ruhigeren Straßenbildes nur geneigte Dächer (Satteldach und Pultdach) möglich sein und die Dachrichtung festgelegt werden. - Die Bauweise soll durch die Festlegung von Einzel-, Doppel und Reihenhäusern festgelegt werden. - Die Kubatur soll durch maximaleTrauf- und Firsthöhen bestimmt werden. Eine Einheitlichkeit soll durch eine Traufkante auf etwa gleicher Höhe ausschließlich zur Straßenseite eingefordert werden. Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 7/11 - Bei den von Süden erschlossenen Einzelhäusern mit großen Grundstücken sollen Formen einer Hofanlage möglich werden. Dort sollen in den prinzipiell freien Vorgärten Garagen oder Nebenanlagen zulässig sein, allerdings in dieser sichtbaren Lage nur mit geneigten Dächern. - Die Gestaltung der Verkehrsflächen soll vom 1. Bauabschnitt (B-Plan 840) übernommen werden, nur die Querschnitte im Bereich der Mischflächen sollen zugunsten von mehr Komfort von 6,25 m auf 6,50 m erweitert werden. Die Gestaltung der Siedlung wird durch den städtebaulichen Grundriss, durch die überbaubaren Fläche, durch die Bauweise als Einzel-, Doppel- und Hausgruppen und durch die Festlegung der Kubatur der Gebäude, was die Höhen (TH und FH) festgelegt. Aufgrund des Einflusses der Dächer auf das Siedlungsbild werden die Dachform, die Dachrichtung und die Dachneigung zusätzlich festgesetzt. In einer Gestaltungssatzung nach Landesrecht sollen die Mindestfestsetzungen zur Gestaltung ergänzt werden, die einen Einfluss auf das sichtbare Erscheinungsbild der Siedlung haben: Einschränkungen bei der Dacheindeckungen, Dachaufbauten, Nebengebäude, Einheitlichkeit der Doppelhäuser, sichtbare Bereiche des Außenraums. Die Gestaltungssatzung und der Bebauungsplan sind jeweils eigenständige Instrumente. 5. Darstellungen des städtebaulichen Konzeptes als 3D-Computergrafik Das beiliegende digitale 3D-Modell umfasst das Plangebiet und die angrenzenden Siedlungsbereiche. Um eine größtmögliche Nutzung bzw. Lesbarkeit des 3D-Modells zu erreichen, wurde das Modell im Format 3D-PDF abgespeichert. Zur Ansicht des Modelles ist lediglich ein aktueller „Adobe Acrobat Reader“ notwendig. In dem „Acrobat Reader“ kann das städtebauliche Modell gedreht, vergrößert und verkleinert werden, eine freie Wahl des Standortes und ein anschließendes Navigieren durch das Modell sind ebenfalls möglich. Zur Unterscheidung wurden alle bestehenden Gebäude in rot dargestellt und die fiktiven Gebäude des Plangebietes in weiß. Das Gebiet der gesamten Rahmenplanung Kornelimünster West (1. und 2. Bauabschnitt) ist durch die grün eingefärbten Grundstücke deutlich erkennbar. Im Plangebiet wurde für die neuen Häuser eine standardisierte Form gewählt. Alle Häuser stehen exakt in einer Flucht, die Hauszeilen einer Straßenseite haben exakt die gleiche Trauf- und Firsthöhe und die gleiche Dachform. Bei der Umsetzung werden hier Spielräume gegeben sein. In einem Bereich (westlich des großen Kinderspielplatzes) wurde die Vielfalt beispielhaft simuliert, die sich aufgrund unterschiedlicher Bauherren und unter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben kann. Entsprechend dem Ratsantrag Nr. 56/16, Antrag CDU/Grüne v. 06.03.2010 „Dreidimensionale Darstellung von B-Plänen, Ratsantrag: Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, geeignete Bebauungspläne oder andere städtebauliche Planungen für die Beratungen in den Gremien sowie für die Bürgerbeteiligung und den Webauftritt der Stadt Aachen dreidimensional darzustellen“ wurde das Plangebiet Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – ausgewählt, um beispielhaft die Möglichkeiten von digitalen 3D-Modellen bei städtebaulichen Entwürfen darzustellen. Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 8/11 Die Stadt Aachen verfügt über ein flächendeckendes standardisiertes digitales 3D-Stadtmodell in einem Detaillierungsgrad, bei dem die Dachformen inklusive Aufbauten ab 10 m² dargestellt sind. Die Daten dieses Stadtmodelles dienten bereits bei 3D-Visuallisierungen für größere Bauvorhaben innerhalb der Stadt Aachen als Datengrundlage. Beispielhaft seien hier Bauvorhaben in der Alexanderstraße und am Kaiserplatz genannt. Um eine größtmögliche Nutzung des 3D-Modells zu gewährleisten, wurde als Visualisierungsformat das 3D-PDF gewählt. Das Datenformat 3D-PDF ermöglicht eine weite Verbreitung und eine verhältnismäßig komfortable Bedienung. Ein zur Visualisierung notwendiger aktueller Adobe Acrobat Reader ist i. d. R. auf allen PC-Systemen vorhanden. Vorteile der Nutzung von 3D-Modellen in der Stadtplanung sind die in der Begründung zum Ratsantrag aufgeführten Argumente: „Eine dreidimensionale Darstellung von möglichen baulichen Veränderungen in einer Stadt helfen und unterstützen bei der Vermittlung und Darstellung einer Planungsidee. Heute verfügbare Software ermöglicht es, städtebauliche Zusammenhänge, ein Planungskonzept oder einen Entwurf – und damit mögliche und gewollte Veränderungen – im Stadtbild besser zu transportieren und zu vermitteln. Insbesondere im Hinblick auf eine bessere und breitere Bürgerbeteiligung kann diese Art der Darstellung eines Planungskonzepts zur besseren Akzeptanz und Diskussion in den Gremien und mit den Bürgern beitragen.“ Ein weiterer Vorteil des digitalen 3D-Modells ist diehohe Flexibilität in Bezug auf Ausgestaltung und Änderungen in der Planung, die zeitnah und mit geringem Aufwand in die digitalen Daten eingearbeitet werden können. Ziel der Nutzung des digitalen 3D-Modells ist die verständlichere Darstellung von Planungszielen gegenüber herkömmlichen 2D-Darstellungen. Durch die Nutzung von 3D-Modellen sollen städtebauliche Zusammenhänge, Planungskonzepte bzw. projektierte Veränderungen im Stadtbild besser transportiert und vermittelt werden. Da der Arbeitsaufwand beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung für die Aufbereitung der Daten und die Umsetzung in eine ansprechende Visualisierung nicht unerheblich ist, sollte die Erstellung und Nutzung von digitalen 3D-Modellen immer nur dann erfolgen, wenn bedeutende städtebauliche Planungen durchgeführt werden sollen. 6. Finanzielle Auswirkungen Für die Herstellungskosten für die öffentlichen Straßen und Anpassungsmaßnahmen im bestehenden Straßenraum wird mit Kosten i. H. v. ca. 432.000,- € inkl. Bodenmanagement und bodenkundlicher Baubegleitung i.H.v. ca. 3.000 € gerechnet. Diese Maßnahme ist im Haushalt unter dem investiven PSP-Element 5-120102-400-00500-300-1 „Kornelimünster-West, Erschließung“ mit Mitteln i. H. v. 432.000,- € eingeplant. Beim konsumtiven PSP- Element 4-120102-403-3 „Kornelimünster-West, Erschließung“ sind Mittel i. H. v. 40.500,- € eingeplant. Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 9/11 Für weitere umweltrelevante und grünordnerische Maßnahmen werden voraussichtlich folgende Kosten zum Tragen kommen: - Herstellungskosten der öffentlichen Grünanlagen: ca. 253.000 € (stehen für 2016 und 2017 im Haushalt: PSP 5-130101-900-01500-300-1) - Herstellungskosten für den Spielplatz: ca.120.000 € (stehen für 2014 im Haushalt: PSP-Element 5-060201-400-00200-900-1) - Herstellungskosten für die externen Ausgleichsmaßnahmen (Waldumwandlung) im Aachener Wald: insgesamt: ca. 695.000 € Für die Jahre 2015-2017 stehen hierzu schon Teilbeträge in einer Gesamthöhe von 247.000 € im Haushalt (PSP Element: 5-140101-900-01300-900-1) - Folgekosten für öffentliche Grünanlage inkl. Spielplatz: ca. 14.500 €/Jahr (Zur Haushaltsplanung 2016 und Folgejahre sind Folgekosten von 14.500 € einzuplanen) - Folgekosten für die Grünfläche Zweckbestimmung Entwässerung: ca. 3.630 €/Jahr (Zur Haushaltsplanung 2016 und Folgejahre sind Folgekosten von 3.630 € einzuplanen) Für die private Grünfläche südlich der Klostermauer werden keine Folgekosten erwartet, weil nach bisherigem Stand die Abtei Kornelimünster diese pflegen wird. 7. Empfehlung zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Durch den Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - soll Planungsrecht für den zweiten Bauabschnitt der Rahmenplanung Kornelimünster West zur Errichtung von ca. 135 Einfamilienhäusern und 4 Geschosswohnungsbauten inklusive der notwendigen Infrastruktur geschaffen werden. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha und ist damit kleiner als der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, da sich der Änderungsbereich nur auf die tatsächlich zu ändernde Darstellung des FNP bezieht. Durch die westliche Erweiterung der bestehenden Wohnbauflächendarstellung soll eine Arrondierung des Siedlungsrandes ermöglicht werden. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf, sowie die Änderung Nr. 123 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen. Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 10/11 8. Empfehlung zur Anordnung der Umlegung Das Baugebiet kann nur durch eine Bodenordnung umgesetzt werden. Hierfür wird die Anordnung einer Umlegung erforderlich. Gleich nach den Beratungen zur Offenlage soll im Rat der Stadt schließlich die Umlegung angeordnet werden. Anlage/n: 1. Übersichtsplan Bebauungsplan 2. Luftbild Bebauungsplan 3. Entwurf des Rechtsplanes – Blatt 1 und Blatt 2 4. Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen 5. Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan 6. Übersichtsplan Flächennutzungsplanänderung 7. Luftbild Flächennutzungsplanänderung 8. Entwurf der Darstellung der Flächennutzungsplanänderung 9. Entwurf der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung 10. Zusammenstellung der Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit 11. Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit 12. Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden 13. 3D-Computergrafik des städtebaulichen Konzeptes 14. Entwurf der Gestaltungssatzung Vorlage FB 61/0998/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 18.08.2014 Seite: 11/11 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster-West/ Oberforstbacher Straße  Oberforstbacher Straße ik t i ned Be g we ner le Sch er m i e ckh aße r t S Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster-West/ Oberforstbacher Straße  Oberforstbacher Straße ik t i ned Be g we ner Sch le e traß S r me i e ckh Der Oberbürgermeister FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – für den Bereich Oberforstbacher Straße, Schleckheimer Straße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim (Stand 17.10.2013) Lage des Plangebietes Seite 1 / 5 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 22.10.2013 gemäß 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt: Planungsrechtliche Festsetzungen 1. 1.1 Art der baulichen Nutzung Im Allgemeinen Wohngebiet sind die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 4 (Gartenbaubetriebe) und Nr. 5 (Tankstellen) BauNVO nicht zulässig. 2. 2.1 Maß der baulichen Nutzung - Höhe baulicher Anlagen Die festgesetzten Höhen werden gemessen über Normalhöhennull NHN. Unter Traufhöhe (TH) ist die Schnittlinie der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut zu verstehen. Unter Firsthöhe (FH) ist der oberste Abschluss des Daches zu verstehen. Bei Pultdächern entspricht die Traufe der Schnittlinie des niedrigeren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut, der First der Schnittlinie des höheren aufgehenden Mauerwerks mit der Dachhaut. Außenwände von Gebäudeteilen, die der Firstwand vorgelagert sind, dürfen die festgesetzte Traufhöhe nicht überschreiten. 2.2 Innerhalb des WA 1, WA 1.1, WA 2, WA 3 und WA 4 gilt für die straßenseitigen Fassaden der Wohngebäude: - Bei Gebäuden mit Pultdächern, dessen Traufe und First parallel zur davor liegenden Straße (traufständige Bauweise) auszurichten ist, kann der First nur zur Straße orientiert werden, wenn dieser mind. 2,0 m von der straßenseitigen Fassade zurückspringt. - Das zeichnerisch festgesetzte Höchstmaß der Traufe ist bei straßenseitigen Fassaden bei traufständiger Bauweise mindestens zur Hälfte der Fassadenlänge und bei giebelständiger Bauweise mindestens für eine Traufseite als zwingende Höhe einzuhalten und kann maximal um 1,0 m unterschritten werden. Bei Eckgrundstücken gilt die Regel nur für eine der beiden straßenseitigen Fassaden. 2.3 Die im Bebauungsplan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen (TH, FH) dürfen ausschließlich durch nutzungsund technikbedingte Anlagen (Ansaug- und Fortführungsöffnungen, Wärmetauscher und Anlagen der solaren Energiegewinnung), die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen sowie für Aufzugsmaschinenhäuer bis zu einer Höhe von max. 1,0 m überschritten werden. Die technischen Aufbauten müssen mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Außenkante des darunter liegenden Geschosses abrücken. 3. Beschränkung der Zahl der Wohnungen Innerhalb Allgemeiner Wohngebiete mit der Bezeichnung WA 1, WA 1.1, WA 2, WA 3 und WA 4 sind maximal 2 Wohnungen zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt generell als ein Gebäude. Innerhalb des WA 5 sind maximal 9 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Seite 2 / 5 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 22.10.2013 4. 4.1 Verkehrsflächen / Flächen für den ruhenden Verkehr / Nebenanlagen Pro Grundstück ist nur eine Zufahrt in einer Breite von maximal 4,0 m zulässig. 4.2 Stellplätze und Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig. Überdachte Stellplätze (Carports) sind wie Garagen zu behandeln. 4.3 Innerhalb WA 1.1 dürfen Garagen, Carports und Nebenanlagen entlang der Straßenbegrenzungslinie eine Länge von 9,0 m nicht überschreiten. 4.4 Innerhalb Allgemeiner Wohngebiete mit der Bezeichnung WA 1, WA 2, WA 3, WA 4 und WA 5 sind Nebenanlagen zwischen Hauptgebäude und angrenzender Straßenbegrenzungslinie (Vorgärten) ausgeschlossen. Ausgenommen sind Stützmauern, Einfriedungen und Standplätze für bewegliche Abfallbehälter. 5. 5.1 Festsetzungen zu Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Es sind entsprechend der Pflanzartenliste 1 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und im Falle des Absterbens durch gleiche Arten zu ersetzen; - 27 Bäume innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“, - Je 2 Bäume (insgesamt 4 Bäume) innerhalb der am westlichen Siedlungsrand festgesetzten zwei öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und - 13 Bäume innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen, die als Plätze gestaltet werden. 5.2 Es sind entsprechend der Pflanzartenliste 2 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und im Falle des Absterbens durch gleich Arten zu ersetzen: - 6 Bäume innerhalb der am nördlichen Siedlungsrand festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. 5.3 Es sind entsprechend der Pflanzartenliste 3 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und im Falle des Absterbens durch gleiche Arten zu ersetzen: - 44 Bäume innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen, die als Straßen gestaltet werden, und - 3 Bäume innerhalb der festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ im Zufahrtsbereich der Schleckheimer Straße. 6. Schutz, Pflege und Entwicklung von Naturgütern und Landschaft / Eingriffsregelung Innerhalb der festgesetzten privaten Grünflächen sind zum ökologischen Ausgleich folgende Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft durchzuführen: - Die Flächen sind mit einer Wiesensaat zu versehen. - Versiegelungen sind unzulässig. - Der vorhandene Baumbestand ist zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Im Falle des Absterbens sind sie durch gleiche Arten zu ersetzen. Seite 3 / 5 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 22.10.2013 Zusätzlich sind 5 Bäume entsprechend der Pflanzenartenliste 1 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und im Falle des Absterbens durch gleiche Arten zu ersetzen. Örtliche Bauvorschriften 1. Örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NRW 1.1 Äußere Gestalt von baulichen Anlagen Für Wohngebäude sind ausschließlich geneigte Dächer mit einer Dachneigung von mind. 20° zulässig. Für Garagen, Carports und Nebenanlagen, die an Verkehrsflächen angrenzen, sind nur geneigte Dächer mit einer Dachneigung von mind. 20° zulässig. Kennzeichnungen 1. Kennzeichnung von Gefährdungspotentialen Das gesamte Plangebiet ist gem. §9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB eine Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet, da großflächig eine – wenn auch nur geringfügige – schädliche Bodenveränderung vorliegt. Der Einrichtung eines Nutzgartens steht nichts entgegen, wenn folgende Hinweise eingehalten werden: Hinweis zum Anbau von Gemüse: Gefährdungen sind nur bei dem Anbau von hoch Cadmium anreichernden Gemüsesorten wie z.B. Lollo rosso, Sellerie, Mangold, Endivie, Spinat gegeben. Der Einrichtung eines Nutzgartens steht nichts entgegen, wenn bei den genannten Gemüsesorten eine Sicherung der Anbaufläche über mit unbelastetem Mutterboden gefüllten Hochbeeten, Pflanzkästen oder –kübeln erfolgt. Nachrichtliche Übernahmen 1. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen 1.1 selbstständig festgesetzte örtliche Bauvorschriften / Satzungen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt teilweise im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung vom ….., die am ……. beschlossen wurde. Diese Schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss in seiner Sitzung am…………… die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße beschlossen hat. Aachen, den ………… (Marcel Philipp) Seite 4 / 5 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Schriftliche Festsetzungen zur Offenlage Fassung vom 22.10.2013 Anlagen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 812 Pflanzenartenliste 1 Bäume 3 x v.m.B. 18 – 20 Quercus Freinetto Fagus sylvatika Tilia cordala Carinus betulus Acer platanoides Acer campestre Prunus avium Malus spec. Ostrya carpinfolia Sträucher 2 x v. m. B. Ungarische Eiche Buche Winterlinde Heinbuche Spitzahorn Feldahorn Vogelkirsche Zierapfel gewöhnliche Hopfenbuche Amelanchier lamarckii Corylus Avellana Carinus betulus Cornus mas Cornus sanguinea Crataegus monogyna Prunus Arten Spirae in Sorten Kupfer Felsenbirne Haselnuss Heinbuche Krnelkirsche Roter Hartriegel Eingriffiger Weisdorn Kirschen Spierstrauch Pflanzenartenliste 2 Bäume 3 x v.m.B. 18 – 20 Hecken Str. 2 x v.m.B. 100 – 125 Sorten z.B. Birne, Apfel, Zwetschke, Kirsche Carinus betulus Heinbuche Pflanzenartenliste 3 Bäume Hst. St-U. 20-25, 4x v. mit Ballen Acer campestre „Elsrijk“ Acer platanoides “Cleveland” Carinus betulus Fastigiata Ostrya carpinifolia Prunus padus Schloss Tiefurt Tilia cordata „Rancho“ Ulmus – Jybride „New horizon“ Feldahorn „Elsijk“ Spizahorn “Cleveland” Pyramiden Heinbuche Gewöhnliche Hopfenbuche Traubenkirsche Kleinkronige Winterlinde Ulme Seite 5 / 5 Der Oberbürgermeister FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Begründung zum Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße für den Bereich Oberforstbacher, Schleckheimer Straße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim (Stand 17.10.2013) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung und Lage des Plangebietes 1.2 Regionalplan 1.3 Flächennutzungsplan und Landschaftsplan 1.4 bestehendes Planungsrecht 2. Anlass der Planung 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Ziel und Zweck der Planung Allgemeine Ziele Ziel der Planung und städtebaulicher Entwurf Erschließung Freiraumkonzept und soziale Infrastruktur Jugend- und Familienfreundlichkeit Klimaschutz und Klimaanpassung 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4,5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte Art der baulichen Nutzung und weiter Festsetzungen zur Flächennutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise und überbaubare Fläche Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen Zahl der Wohneinheiten je Wohngebäude Festsetzung zur Grünordnung Maßnahmen zum Schutz, Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen mit Geh-, Fahr-, und Leitungsrechten Gestalterische Maßnahmen Kennzeichnung 5. 5.1 5.2. 5.3 5.4 5.5 5.6 Umweltbericht Einleitung Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Entwicklungsprognose des Umweltzustandes Grundlagen Monitoring Zusammenfassung 6. Auswirkungen der Planung 7. Bodenordnung 8. Voraussichtliche Kosten 9. Plandaten Seite 2 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - 1 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation 1.1 Beschreibung und Lage des Plangebietes Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Das Areal befindet sich im Bezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Westen des Siedlungsbereiches Kornelimünster. Das Plangebiet ist - abgesehen von dem Gebäude der Telekom - derzeit unbebaut und wird als Wiesen- und Weideland genutzt. Das Gelände neigt sich sanft nach Süd-Ost. Die Höhenlage des Areals liegt in etwa zwischen 262 und 270 m über NHN (Normalhöhenull). Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt insgesamt rd. 9,7 ha. Das Plangebiet wird stark dominiert von den Gebäuden und den parkartigen Gärten der nördlich angrenzenden und leicht erhöht liegenden Benediktinerabtei an der Oberforstbacher Straße. Daran angrenzend befindet sich ein Gebäude der Telekom mit einer rd. 38 m hohen Antennenanlage (Mobilfunk). Im Osten liegen die Einfamilienhaussiedlungen aus den 1970er Jahren. Das Plangebiet schließt sich nach Südosten direkt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 840 an (1. Bauabschnitt der Rahmenplanung Kornelimünster West). Hier wurden seit 2006 ca. 90 Einfamilienhäuser gebaut. Nur im Bereich der rückwärtig liegenden Gärten der Häuser an der Schleckheimer Straße, auf den Flächen der Abtei und in den Randbereichen des vorhandenen öffentlichen Kinderspielplatz ist ein Bewuchs gegeben. Die Wiesen- und Weidelandnutzung im Plangebiet setzt sich im Westen fort. Das Plangebiet umfasst im Bereich der Gemarkung Aachen Kornelimünster, Flur 1 die Flurstücke: 125, 126, 128, 608, 702, 703, 706, 707(Weg zum Benediktinerweg) 1396, 1398, 1412, 1444 und Teile der Flurstücke 151, 502 (Oberforstbacher Straße), 701(Weg zum Beneditinerweg), 908 (Oberforstbacher Straße) , 942 und 1624 und im Bereich der Gemarkung Aachen Kornelimünster, Flur 2 die Flurstücke: 711, 861, 992, 993, 994, 995, 996, 997, 998, 999, 1000, 1003, 1004, 1229, 1343, 1411, 1648 und Teile der Flurstücke 58, 59, 106, 991,1001, 1206 und 1216. 1.2 Darstellungen im Regionalplan Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, bekanntgemacht am 27.05.2003 (GV.NW 2003, S. 301) ist der Bereich größtenteils als “Allgemeiner Siedlungsbereiche” (ASB) und in geringen Teilen als “Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich” mit der Überlagerung durch “Regionaler Grünzug” dargestellt. 1.3 Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Für das Plangebiet stellt der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen (FNP) zum größten Teil "Wohnbauflächen" dar, an welche im Westen “Flächen für die Landwirtschaft” angrenzen. Bei der Abtei Kornelimünster sind westlich der Kirche “Grünflächen” dargestellt. Ziel der Planung ist es, nicht nur auf dem Bereich der “Wohnbauflächen”, sondern auch auf den “Flächen für die Landwirtschaft” Wohnnutzung anzusiedeln, um ein neues Wohnangebot zu schaffen. Aufgrund der vorgesehenen Planung, die Siedlungsgrenze zu verschieben, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der bebaute Bereich des Plangebietes (nicht die landwirtschaftlichen Flächen entlang der Schleckheimer Straße), der derzeit im Hauptplan als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt ist, soll in die Darstellung “Wohnbauflächen” geändert werden. Der Landschaftsplan stellt für den Planbereich das Entwicklungsziel 6 dar. Dieses Ziel beinhaltet die Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzungen. Außerdem setzt er den "besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern" fest. In den v.g. Grünflächen der Abtei sind im Landschaftsplan zwei Bäume als Naturdenkmäler eingetragen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 hat Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes. Ein eigenständiges ÄnderungsverSeite 3 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 fahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz(LG NRW) außer Kraft treten. 1.4 Bestehendes Planungsrecht Am Benediktinerweg grenzt das Plangebiet unmittelbar an den realisierten Bebauungsplan Nr. 1 der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster an. Der Bebauungsplan aus den 1970er Jahren war mit Rechtsmängeln behaftet und wurde aufgehoben. Das Gebiet wird derzeit nach §34 BauGB beurteilt. Im Süden des Plangebietes grenzt der Geltungsbereich an den neuen Bebauungsplan Nr. 840, Kornelimünster-West, Schleckheimer Straße. Für Teile einer Bebauung an der Schleckheimer Straße wurde ein Aufstellungsbeschluss - A 51 - gefasst. Die Bebauung in diesem vorhandenen Siedlungsbereich wird derzeit aber nach §34 BauGB beurteilt. Der größte Teil des Plangebietes ist nicht erschlossen und befindet sich im sogenannten Außenbereich (§35 BauGB). Nur direkt entlang der Oberforstbacher Straße im Bereich des Abteigartens besteht bereits derzeit ein Baurecht gemäß §34 BauGB. 2 Anlass der Planung Der Stadtentwicklungsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim haben bereits im Jahr 1992 die Erarbeitung eines Rahmenplanes für das Gebiet Kornelimünster-West beschlossen. Aus der Rahmenplanung wurden Bebauungsvorschläge entwickelt. Im September 1995 wurden erste Entwürfe der Öffentlichkeit gezeigt. Erst im Jahre 2006 wurde jedoch nur für den Bereich des B-Planes 840 an der Schleckheimer Straße (1. Bauabschnitt) die Bebauung weiterverfolgt. In einem Zeitraum von nur drei Jahren waren alle Häuser gebaut und bewohnt. Damit wird deutlich, dass die Nachfrage nach Einfamiliengrundstücken nach wie vor anhält. Mit einer überarbeiteten Fassung der Planung wurde für den Planbereich des 2. Bauabschnittes im September 2011 eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. 3 Ziel und Zweck der Planung 3.1 Allgemeine Ziele Bisher hatte die Stadt Aachen eine positive Zuwanderungsbilanz. Allerdings finden in der Stadt Aachen Abwanderungsprozesse statt, die durch ein gezieltes Wohnraumangebot gestoppt werden können. Das „empirica/Quaestico“-Gutachten aus 2009 belegt, dass bereits jetzt gerade bauwillige Familien mit Kindern mangels entsprechender Angebote von Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser in das Umland abwandern, was den Interessen der Stadt Aachen widerspricht. Ziel der Stadt Aachen ist, durch ein zielgruppenorientiertes Wohnraumangebot die Abwanderung einzelner Zielgruppen zu verhindern. Die aktuellen Rahmenbedingungen und Ziele für die Zukunft der Wohnraumentwicklung werden in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung dargestellt. Der Bebauungsplan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Im Zuge der derzeitigen Planung soll nunmehr im Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 840, Kornelimünster West, Schleckheimer Straße (1. Bauabschnitt) weiteres Bauland in südlich der Oberforstbacher Straße ausgewiesen werden (2. Bauabschnitt). Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen und die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu unterstützen (§ 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB). Vielen Bürgern und Bürgerinnen der Stadt soll damit ihr Wunsch nach einem eigenen Haus mit Garten ermöglicht werden. Zusätzlich soll die Nutzungsintensivierung die öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen im Südraum stärken. Der Bevölkerungszuwachs im Stadtteil Kornelimünster wird sich entsprechend positiv auf das gesellschaftliche Leben Seite 4 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 auswirken. Der Bebauungsplan dient damit auch der Fortentwicklung eines vorhandenen Ortsteils (§ 1 Abs. 5 Nr. 4 BauGB). Durch die Aufstellung des Bebauungsplans bzw. der späteren Realisierung der Bauvorhaben ist naturgemäß auch die wirtschaftliche Belebung für das Baugewerbe im Hoch- und Tiefbausektor verbunden. Der Bebauungsplan nimmt landwirtschaftlich genutzte Flächen nur im notwendigen Umfang in Anspruch (§ 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB). Die Ausweitung der Wohnbauflächen auch auf außerhalb der im FNP liegenden Wohnbauflächen ist angemessen. Der Aufwand einer Neuerschließung soll auch eine optimale Auslastung ermöglichen. Das Plangebiet ist geprägt durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung und kann größtenteils als wenig strukturierte Landschaft bezeichnet werden. Angrenzend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde bereits die im Flächennutzungsplan vorhandene Siedlungsreserve durch die Bebauung Kornelimünster West / Schleckheimer Straße ausgeschöpft. Die Arrondierung des Siedlungsbereiches verändert aus Westen blickend das wahrnehmbare städtebauliche Gesamtbild nur marginal, da keine gliedernden Elemente im Landschaftsbild erkennbar sind. Die Ausgleichsflächen werden keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen beanspruchen. Da sie in erster Linie Bodenbelange betreffen, wird der zukünftige Ausgleich vornehmlich in Waldflächen stattfinden. 3.2 Ziel der Planung und städtebaulicher Entwurf Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 812 (2. Bauabschnitt) sind Bauflächen für rd. 160 Wohneinheiten geplant (ca. 136 Einfamilienhäuser und 4 Geschosswohnungsbauten mit jeweils maximal 9 Wohnungen). Die Baustruktur soll ein Mix aus Einzel-, Doppel- bzw. Reihenhäusern sein mit einem kleinen Angebot von Geschosswohunungsbauten, wodurch den unterschiedlichen Bedürfnissen und Wohnwünschen der zukünftigen Bewohner entsprochen werden soll. Aufgrund der Nachfrage vor allem nach freistehenden Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken soll angepasst an den ländlich geprägten Raum eine eher lockere Bebauung angeboten werden. Die Grundstücksgrößen sollen dabei zwischen 200 und 600 m² variieren mit einem relativ hohen Anteil von Einzelhäusern. Die Verlängerung der August-Macke-Straße bis zur Oberforstbacher Straße soll das Rückgrat des neuen Siedlungsbereiches bilden. Dort soll die Bauweise der Zeilen aus den 1970er Jahren aufgegriffen und wie bereits im Plangebiet des B-Plans 840 umgesetzt werden. Somit wird an der Haupterschließung durch die Reihenhäuser die höchste Baudichte entstehen, die zum Siedlungsrand stetig abnehmen soll. Anhand einer langgezogenen Spangenerschließung in östlicher Richtung entsteht eine einfache und übersichtliche städtebauliche Struktur. Die Häuser sind so angeordnet, dass die Gärten vorwiegend nach Süden und Westen orientiert sind. Zum Siedlungsrand hin sollen die Häuser mit den größten Grundstückszuschnitten liegen, um einen sanfteren Übergang von der Bebauung zur freien Landschaft zu bekommen. Das gleiche Prinzip der abnehmenden Dichte soll ebenfalls im südwestlichen Teil an der Schleckheimer Straße angewendet werden. In einem überschaubaren rechteckigen Block sollen auf großzügigen Grundstückszuschnitten nur Einzel- und Doppelhäuser entstehen. An exponierten Stellen, wie an den Eingängen zum Siedlungsgebiet oder an den öffentlichen Plätzen sollen insgesamt 4 Geschosswohnungsbauten platziert werden mit eine maximalen Obergrenze von 6 Wohneinheiten je Gebäude. Diese Wohnform ist, ob nun als Eigentumswohnung oder als Mietwohnungsbau, eine sinnvolle Ergänzung zu den vorwiegend von Familien genutzten Eigenheimen. Hierdurch können Menschen in den unterschiedlichen Lebensphasen sich ansiedeln oder im Rentenalter im Quartier verbleiben. Insgesamt entstehen drei Teilbereiche, die jeweils eine eigene Identität erhalten sollen: - Im Norden unterhalb der Abtei der Bereich mit der langgezogenen Spangenerschließung, - im Süd-Westen der kleine fast quadratische Block. - Der dritte Teilbereich ist das bereits bestehende Plangebiet des 1. Bauabschnittes (B-Plan 840), das mit dem zweiten Bauabschnitt eine kleine Ergänzung an der Franz-Marc-Straße erfährt. Seite 5 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 In jedem der Teilbereiche sind kleine öffentliche Plätze angeordnet. Die vorhandene öffentliche Grünfläche mit dem Spielplatz soll nach Norden verlängert werden. Alle Bereiche werden durch die zentral liegende Grünfläche verbunden. An dieser zentralen Lage wird der erforderliche Kindergarten angeordnet, wodurch er gut fußläufig, aber auch mit dem Auto auf kurzen Wegen von jedem der Teilbereiche der Siedlung anfahrbar ist. 3.3 Erschließung Verkehr Die drei Teilgebiete haben das Potenzial, dass ihre Erschließung komplett getrennt werden kann. Das liegt daran, dass jeder Teilbereich über einen eigenen Anschluss an das überörtliche Straßennetz verfügt: - Der nördliche Bereich unterhalb der Abtei soll an die Oberforstbacher Straße angebunden werden. - Der westliche Bereich soll direkt über die Schleckheimer Straße angefahren werden. - Der bereits erbaute Teil des 1. Bauabschnittes (B-Plan 840), der mit diesem Planverfahren an der Franz-MarcStraße ergänzt wird, wird von der neu errichteten August-Macke-Straße erschlossen. Der Öffentlichkeit und den Behörden wurden drei verschiedene Erschließungsvarianten vorgelegt. Mit diesen Varianten wurde die Frage aufgeworfen, ob die drei Bereiche untereinander für den Autoverkehr offen und damit durchfahrbar sein sollen oder nicht. Eine große Mehrheit hat sich für die Variante ausgesprochen, in der jeder Bereich nur über eine einzige Zuwegung mit dem Auto erreichbar ist. Damit wurde die Durchfahrung von anderen Teilbereichen als erheblich negativer bewertet, als die damit verbundenen längeren Wege. Die positiv aufgenommene Variante der dezentralen Erschließung soll daher die Grundlage der Planung werden. Die AugustMacke-Straße soll zwar bis zur Oberforstbacher Straße verlängert werden, wodurch der nördliche Siedlungsbereich mit der vorhandenen Siedlung (1. Bauabschnitt) verbunden ist. Im mittleren Straßenabschnitt wird jedoch eine platzartige Aufpflasterung mit einer Abpollerung den Durchgangsverkehr blockieren. Es kann eingerichtet werden, dass Notfahrzeuge und Müllabfuhr durchfahren können. Der kleine süd-östlich liegende Bereich ist am südlichen Spielplatzrand durch die verlängerte Max-Pechstein-Straße ebenfalls mit dem bestehenden Siedlungsgebiet (BP 840) verbunden. Aber auch hier soll durch Abpollerung der PKW-Verkehr blockiert werden. Der fußläufige Verkehr und der Radverkehr sollen zwischen den Teilbereichen durchlässig sein. Die weitere innere Erschließung des Plangebietes erfolgt in erster Linie über 6,50 m breite Straßen, die als „verkehrsberuhigte Bereiche“ ausgebildet werden sollen. Diese Straßen sind als Mischverkehrsflächen konzipiert. Sie sollen durch Materialwechsel und Entwässerungsrinnen aufgeteilt werden. Straßenbäume, Poller und Beleuchtungskörper sollen den verkehrsberuhigenden Charakter der Straßen unterstützen. Die Straßenführung innerhalb des Gebietes soll zügiges Durchfahren erschweren und verkehrsberuhigend wirken. Bei der längeren Norderschließung sollen an den Querungen der Fußwege Aufpflasterungen die Fahrt bremsen. Die Erschließung der Gebäude im Bereich der Reihenhäuser erfolgt durch 2,00 bis 4,00 m breite private Wohnwege. Diese Wohnwege sind mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (z. B. „a“) festgesetzt als nichtöffentliche Erschließungsflächen für die Anwohner (Zuwegung). Die Wohnwege dienen dabei der fußläufigen Erschließung der Reihenhäuser mit bis zu 3 - 5 Wohneinheiten (WE), aber teilweise auch als Erschließung der rückwärtigen Hausgärten der angrenzenden Nachbarn. Ruhender Verkehr und öffentlicher Nahverkehr Den Wohneinheiten ist jeweils direkt mindestens ein Stellplatz, teilweise als möglicher Garagen- bzw. Carportstandort zugeordnet, teilweise als Gemeinschaftsanlage im Falle der Reihenhauszeilen. Zusätzlich sind insbesondere im Bereich der Einzel- und Doppelhäuser weitere Stellplätze im Vorbereich vor den Garagen möglich. Seite 6 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Im Plangebiet sind darüber hinaus rd. 65 öffentliche Parkplätze im Bereich der Straßen und Plätze vorgesehen. Damit werden die für Wohngebiete übliche Anzahl für öffentliche Stellplätze von ca. 1/4 (40 St) bis 1/3 (53 St) der Anzahl der Häuser deutlich überschritten. Die Parkplätze sind dabei weitgehend gleichmäßig über das Plangebiet verteilt. Aufgrund der hohen Anzahl von Einzelhausbebauung auf relativ großen Gründstücken können dort die Bauherren auf ihren Grundstücken zwei bis vier Stellplätze errichten. Werden die privaten Stellplätze und die öffentlichen Stellplätze zusammengezählt können je Wohneinheit 2 Stellplätze zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist aber dabei, dass die Angebote für Stellplätze durch die privaten Bauherren in Gänze umgesetzt werden und dass die Anzahl der Wohneinheiten (WE) gegenüber der Entwurfs-Planung nicht wesentlich erhöht werden. In der Schleckheimer und weiter stadteinwärts in der Münsterstraße stehen die Bushaltestationen „Meischenfeld“ und „Auf der Gallich“ in fußläufiger Entfernung (weniger als 500 m) zur Verfügung. Das zukünftige Baugebiet ist somit auch an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen. Fußwegenetz und Radverkehr Mit dem Planverfahren des B-Planes 840 wurde bereits eine fußläufige Verbindung von der August-MackeStraße zum Benediktinerweg umgesetzt. Eine weiter nördlich liegende Verbindung zum Benediktinerweg würde zwar längere Wege verkürzen helfen, würde aber bei den schmalen Erschließungswegen für die Anlieger des Benediktinerweges einen zu starken Eingriff darstellen, weswegen diese Verbindung nicht weiter verfolgt wurde. Mit dem Bebauungsplan wird entlang der Abtei ein bereits vorhandener Weg verlängert und an das bestehende Wegenetz zum Landschaftsraum angebunden. An zentraler Stelle auf dem Platz nördlich des neuen Kinderspielplatzes und des Kindergartens sollen Abstellmöglichkeiten für Räder angeboten werden. Entwässerung Die Entwässerung des Gebietes ist im sogenannten “modifizierten Trennsystem” vorgesehen. Hierbei wird das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen über das Kanalsystem abgeführt und (teilweise über die Kanalisation im Bereich des B-Plans 840) an den Mischwasserkanal der Schleckheimer Straße angeschlossen. Das Niederschlagswasser von den Dachflächen und den übrigen befestigten privaten Gartenflächen und öffentlichen Grünflächen (z. B. Oberflächenwasser), also die nicht verschmutzten Wässer, werden in einen separaten Regenwasserkanal (ggf. mit einer (unterirdischen) Regenrückhaltung) geleitet. Das Wasser wird dann in einen neu zu errichtenden Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße zur Inde abgeführt (entsprechend dem Entwässerungssystem im B-Plan 840). Das anfallende Regenwasser wird daher nicht in die Abwasserentsorgung gelangen. Die Einleitung des Regenwassers in die Inde belastet die Hochwassersituation nicht. Energie und Medien Die äußere Medienerschließung des Gebietes ist durch die vorhandenen Anschlüsse und Leitungsführungen in der Umgebung ausreichend sichergestellt (Energieversorgung, Trinkwasser, Telefon, Kabel). Die Umsetzung dieser Medienerschließung (z. B. Verlegung einer Gasversorgung) liegt dabei aber in der Entscheidungskompetenz der Versorgungsträger (z. B. Stawag). Die innere Erschließung des Gebietes erfolgt für die erforderlichen Medien im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen bzw. im Bereich der Geh- und Leitungsrechte (z. B. „a“), teilweise aber auch auf privater Fläche. 3.4 Freiraumkonzept und soziale Infrastruktur Wichtigster Bestandteil des Freiraumkonzeptes ist die mittig angeordnete öffentliche Grünfläche. Aufgrund ihrer zentralen Lage und Nutzung als Kinderspielplatz hat sie in dem Einfamilienhausgebiet eine verbindende Aufgabe zwischen den Siedlungsteilen. Von dieser Fläche aus kann ein Netz von fußläufigen Verbindungen in alle RichSeite 7 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 tung begangen werden, so auch zu einer zweiten kleineren Grünfläche, die an dem Weg entlang der Abtei am nördlichen Siedlungsrand liegt und als Ruheort gestaltet werden soll. Um einen angemessenen Abstand zwischen Siedlung und Abtei zu bekommen, wird dort eine private Grünfläche festgesetzt, die auch als Ausgleichsfläche dienen wird. Am westlichen Siedlungsrand ist ein ca. 7,0 m breiter Grünstreifen angeordnet, in dem wild abfließendes Oberflächenwasser von den Feldern aufgefangen und abgeleitet werden kann. Eine Begehung dieser Grünfläche würde mit der Nutzung als wasserführende Rinne konkurrieren und ist nicht beabsichtigt. Trotzdem sollen an den Enden der Stichstraßen kleine Orte des Verweilens angeboten werden, an denen von der Siedlung der Blick in die Landschaft erlebbar wird. Entlang der Zufahrt an der Schleckheimer Straße soll eine kleine straßenbegleitende Grünfläche die vorhandene Bebauung abschotten und durch Baumreihen ein attraktiver Eingang entstehen. Aufgrund der Eignung der Siedlung insbesondere für Familien mit Kindern wurde ein weiterer Bedarf für einen Kindergarten ermittelt. Dieser wurde an zentraler Stelle am Kinderspielplatz angeordnet. 3.5 Jugend- und Familienfreundlichkeit Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben Im Plangebiet sollen hauptsächlich Einfamilienhäuser entwickelt werden, um explizit Baustrukturen für Familien mit Kindern anbieten zu können. Erlebnisvielfalt im Gebiet Die neue Siedlung kann den dort wohnenden Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl unterschiedlicher Räume bieten. Hierbei sind als erstes der Privatgarten zu nennen, dann die öffentlichen Grünflächen mit Spielplatz und Parkanlage und natürlich auch die öffentlichen Plätze sowie die verkehrsberuhigten Straßenräume. Zusätzlich ist der Landschaftsbereich durch Stichstraßen durchgängig präsent und erreichbar. Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen Ein Kindergarten ist zentral angeordnet. Der öffentliche Spielplatz wird eine kindgerechte Ausstattung bekommen. Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen Das Mischprinzip der Straßenräume soll den Autofahrer zugunsten der Fußgänger und Radfahrer disziplinieren und vor allem Jugendlichen die Nutzung der Straße erlauben. Ein dichtes Wegenetz soll darüber hinaus ein zusätzliches Angebot von völlig autofreien Räumen bieten. Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen Die öffentliche Grünfläche soll ein Angebot darstellen, die zum einen die Begegnung aller Kinder der Siedlung fördert und zum anderen den Kindern eine Freizeitgestaltung unabhängig vom Elternhaus ermöglicht. Dadurch kann die Eigenständigkeit der Kinder und Jugendlichen gefördert werden. Möglichkeiten zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen Das städtebauliche Konzept bietet aufgrund des dichten Fußwegenetzes gute Möglichkeiten zur Entwicklung und Stärkung eigenständiger Mobilität. Der Weg zum Kindergarten könnte aufgrund der zentralen Lage im Gebiet von den Kindern eigenständig begangen werden. Darüber hinaus kann der Kindergarten aus allen Teilen der Siedlung angefahren werden. Grundschule und weiterführende Schulen sind im Stadtteil Kornelimünster gegeben. Allerdings ist im ländlichen Bereich das Angebot für Jugendliche begrenzt, wodurch zu befürchten ist, dass diese oft mit dem Auto an weiter entfernt liegende Zielorte gebracht werden. Es ist zu hoffen, dass frühzeitig das AngeSeite 8 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 bot der Buslinien, die auf der Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße fahren, genutzt werden. Im Bereich der Schleckheimer Straße sollen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Zuge der Umsetzung dieses Bebauungsplanes weitere Querungshilfen eingerichtet werden. Allerdings befinden sich im begrenzten Straßenquerschnitt der Schleckheimer Straße keine Radwege, wodurch eine sehr disziplinierte Radfahrweise notwendig wird. 3.6 Klimaschutz und Klimaanpassung Standortwahl der Bebauung Bei dem Standort handelt es sich um einen Bereich am Siedlungsrand, der jedoch durch die übergeordnete Regionalplanung vorwiegend als Allgemeiner Siedlungsbereich klassifiziert wird. Damit ist der Standort zwar nicht dem Innenbereich zuzuordnen, entspricht dem regionalplanerische Einfügungsgebot. Zusätzlich ist das Gebiet durch die Schleckheimer Straße und die Oberforstbacher Straße an die öffentliche Erschließung angebunden. Trotzdem handelt es sich um ein Baugebiet, das vorwiegend mit dem Auto angefahren wird. Es ist sogar zu befürchten, dass je Einfamilienhaus zwei Fahrzeuge in Nutzung sind, zumal auch Geschäfte mit Gütern des täglichen Bedarfs nicht mehr in fußläufigen Entfernungen liegen. Es handelt sich hier um eine klassische Vorstadtsiedlung. Die Nachfrage nach derartigen Wohnbereichen ist jedoch ungebrochen und soll auch auf dem Stadtgebiet angeboten werden. Durch die Neuansiedlung wird der Stadtteil Kornelimünster gestärkt, wodurch dezentrale Angebote stabilisiert und sogar wieder aktiviert werden können. Nach wie vor besteht das Ziel, auf dem Brachgelände an der August-Macke-Straße / Schleckheimer Straße ein Mischgebiet durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes festzusetzen, um die Ansiedlung eines Lebensmittelhändlers zu ermöglichen. Städtebaulicher Entwurf Ziel des Bebauungsplanes ist es vor allem die Nachfrage nach Einfamilienhäuser auch mit größeren Grundstücken im Plangebiet abzudecken. Mit der damit einhergehenden geringeren Dichte wird zwar für weniger Menschen mehr Bauland verbraucht. Allerdings wird durch die lockere Bebauung auch weniger Fläche versiegelt. Bei dem städtebaulichen Grundriss werden die Hausgruppen und Doppelhäuser so angeordnet, dass die Gärten und Hauptfassaden grundsätzlich zur Sonne ausgerichtet sind. In einigen Bereichen liegen die Gärten in nordwestlicher Richtung, hier werden Einzelhäuser mit größeren Vorgärten angeordnet, bei denen naturgemäß eine größere Flexibilität bei der Ausrichtung der Hauptfassade gegeben ist. Kubatur der Gebäude Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Einfamilienhäuser als Reihen-, Doppelund Einzelhäuser. Mit einer Zweigeschossigkeit inklusive des Dachraums bieten die Reihen- und Doppelhausbebauungen und auch die vier Geschossbauten einen weitgehend kompakten Baukörper, der hinsichtlich des Verhältnisses von Außenfläche zu beheiztem Volumen einen mittleren Effizienzwert erreichen kann. Bei Einzelhäusern steht prinzipiell dem beheizten Volumen eine große Außenfläche gegenüber. Die Einzelhausbebauung ist im Umfeld des ländlichen Raums jedoch eine typische Bebauung. Die Eigentümer haben ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten und Eigenverantwortlichkeit hinsichtlich der Wahl der Bauweise, was sicherlich auch der Grund für die enorme Nachfrage ist. Mit der Festsetzung von Einzelhäusern wird dem städtebaulichen Kontext und dem Bedarf ein höherer Stellenwert beigemessen als einer optimierten Gebäudehülle. Solare Wärem- und Entergiegewinnung Die Hauptfassaden der Häuser sind nicht mehr als 45° zur optimalen Südausrichtung ausgerichtet. Damit sind gute solare Wärme- und Energiegewinne möglich. Am Eingang von der Schleckheimer Straße liegt die Längsrichtung der Gebäude bei 55° zur Südausrichtung. Hier sollen jedoch nur Einzelhäuser festgesetzt werden. Damit Seite 9 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 kann eine passive Sonneneinstrahlung auch durch Fensteröffnungen über Eck hergestellt werden. Die Festsetzung von geneigten Dächern ermöglicht eine einfache Integration von solartechnischen Aufbauten. Umgang mit Freiflächen Der städtebauliche Entwurf beinhaltet eine große öffentliche Grünfläche, die in Fortsetzung der vorhandenen Grünfläche an den Rändern mit Bäumen bepflanzt werden soll. Das Straßennetz wird bis an den Landschaftsraum herangeführt, wodurch Freiflächen für die Belüftung der Siedlung entstehen. Auch die Anordnung der Einzelhausbebauung an den Rändern der Siedlung begünstigt die Belüftung. Die Baumpflanzungen werden in den Straßenräumen vorwiegend in Richtung Süden und Westen angeordnet, um eine Verschattung der versiegelten Flächen zu erreichen und damit eine zu starke Überhitzung zu vermeiden. Gleichzeitig werden dadurch die Gebäude nicht durch Bäume verschattet. Umgang mit Niederschlagswasser In der Schleckheimer Straße liegt bislang nur ein Mischwasserkanal. Der daran angeschlossene Siedlungsbereich grenzt an den Landschaftsraum an und es sind enorme Mengen an Fremdwasser gegeben, die in diesen Mischwasserkanal einfließen. Zusätzlich sind die Flächen bei der angrenzenden Siedlung im Meischenfeld oft derart vernässt, dass bei Regen und Schneeschmelze regelmäßig Schäden an den Häusern entstehen. Aufgrund dieser Probleme und der Ansiedlung des neuen Baugebietes Kornelimünster West hat sich die STAWAG entschieden, einen ca. 1,2 km langen Regenwasserkanal in die Schleckheimer Straße zu legen, der bis zur Inde geführt wird. Damit wird das Regenwasser des gesamten Siedlungsbereiches Kornelimünster West in die Inde eingeleitet. Diese Entwässerungsplanung wurde bereits vor Jahren mit der seinerzeitig zuständigen Bezirksregierung Köln abgestimmt; die Einleitung des Regenwassers in die Inde wurde unter Berücksichtigung der Hochwasserproblematik in Kornelimünster ebenso dort geprüft und genehmigt. Das neue Baugebiet soll ebenso wie der 1. Bauabschnitt des B-Plans 840 eine Trennkanalisation erhalten. Das Regenwasser von Dach- und befestigten Grundstücksflächen soll in den neu verlegten Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße zugeführt werden. Das oberhalb und westlich des neuen Baugebietes anfallende, wild abfließende Oberflächenwasser, welches auch gelegentlich zu einer Verschärfung der Entwässerungssituation in der Schleckheimer Straße beitragen kann, soll an der Westgrenze des Plangebietes über eine 7,0 m breite Grünfläche gefasst und an den bis dahin reichenden Stichwegen der neuen Regenwasserkanalisation zugeführt werden. Aus Sicht des Klimaschutzes ist die örtliche Versickerung und damit der direkte Anschluss an das Grundwasser die beste Option. Auch sind im Plangebiet keine Böden gegeben, die eine Versickerung nicht zulassen würden. Allerdings ist das Vorkommen von Fremdwasser (wild abfließendes Oberflächenwasser) ein Zeichen dafür, dass die Böden keine hohe Saugkraft aufweisen. Durch den Bau des Regenwasserkanals und die Einleitung in ein Fließgewässer ist jedoch ein verträglicher Umgang mit Regenwasser gegeben. Ein zusätzlicher Aufwand für Versickerungsanlagen und -einrichtungen - ob nun in privater oder öffentlicher Regie - wäre nicht angemessen. Eine Sammlung der Niederschlagswasser in Zisternen und eine Grauwassernutzung ist sinnvoll. Es obliegt den zukünftigen Bauherren, ob solche Einrichtungen in Frage kommen. Ein Anreiz ist durch die Verringerung der Kanalgebühren gegeben. Eine Dachbegrünung vermindert die Erhitzung von Flächen und gibt das Regenwasser reduziert und zeitverzögert ab. Da die Dauerhaftigkeit von wirksamen Dachbegrünungen auf privaten Dachflächen nicht geprüft werden kann, wird diese auch nicht gefordert. Ebenso kann die Reduzierung von Kanalgebühren die private Initiative anregen. Umgang mit Energieversorgung Die STAWAG hat als zuständiger Versorgungsträger ein Interesse an einer ökonomisch sinnvollen und kundenorientierten Versorgung des Plangebietes. Aufgrund den Erfahrungen anderer Neubaugebiete ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Bauherren bestrebt sind, die hohen gesetzlichen Anforderungen ( EnEV) nicht nur zu erfüllen, sondern weitergehende Vorsorge für einen geringen Energieaufwand betreiben wollen. Insbesondere Seite 10 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 die Förderprogramme des Bundes (Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW) begünstigen energieeffiziente Bauweisen. Es liegen Grundstücke der Stadt Aachen im Plangebiet. Standardmäßig fordert die Stadt Aachen bei Grundstücksverkäufen die Effizienzklasse KfW 70 (Das sogenannte KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den die KfW in eigenen Förderprogrammen als Kategorie festgelegt hat. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf der Immobilie in Relation zu einem vergleichbaren Neubau ist. Dabei gilt: je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz). 4 Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 4.1 Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Das Wohngebiet soll entsprechend den Zielen der Stadt Aachen als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Diese Gebietsfestsetzung charakterisiert treffend die geplante Nutzung des Geländes zum Bau von Eigenheimen und Geschosswohnungsbau. Weitergehende Ergänzungsfunktionen (Einrichtungen für die Versorgung, kulturelle Einrichtungen) sind mit dem Siedlungscharakter vereinbar und können zugelassen werden. Die ausnahmsweise im WA zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen, weil sie in das kleinteilig strukturierte Gebiet gestalterisch und funktional nicht zu integrieren sind und dem angestrebten Charakter eines Wohnquartiers widersprechen. Öffentliche Grünflächen und Flächen für den Gemeinbedarf Der Wohnnutzung ist in zentraler Lage ein Kinderspielplatz zugeordnet. Diese Fläche soll als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung - Kinderspielplatz – festgesetzt werden. Damit ergibt sich mit dem im Süden angrenzenden vorhandenen Spielplatz vom 1. Bauabschnitt eine grüne Mitte des gesamten Siedlungsbereiches. Entlang des vorhandenen Spielplatzes vom 1. Bauabschnitt soll zum Schutz der Kronenbereiche der dort stehenden großen Bäume die Grünfläche um ca. 2,0 m erweitert werden. An der zentralen öffentlichen Grünfläche mit der Kinderspielplatznutzung wird eine 2.000 m² große Fläche für die Errichtung eines vierzügigen Kindergartens festgesetzt. Aufgrund der zu erwartenden Anzahl von Kindern im Bereich des Plangebietes ist der Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen gegeben. Die zentrale Lage im Siedlungsbereich begünstigt kurze Wege von jedem Siedlungsteil des Plangebietes. Der Zufahrtsbereich an der Schleckheimer Straße wird durch einen Grünstreifen aufgewertet. Gleichzeitig werden die angrenzenden Bestandsgebäude von der Verkehrsfläche abgeschottet und es entsteht keine Erschließung für die von der Schleckheimer Straße in zweiter Reihe erschlossenen Grundstücke. Im Norden und an den Enden der Stichwege soll am Siedlungsrand die Gestaltung von Grünflächen das Verweilen mit der Sicht auf die freie Landschaft ermöglichen. Diese öffentlichen Grünflächen sollen mit der Zweckbestimmung - Parkanlage - festgesetzt werden. Entlang der westlichen Grenze des Plangebietes wird ein Grünstreifen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung – Oberflächenentwässerung - festgesetzt. Auf diesen Flächen soll das Oberflächenwasser, das bei starken Regenfällen über die Wiesen fließt, in offenen Rinnen aufgefangen und dem Regenwasserkanal zugeführt werden. Es handelt sich hier um wild abfließendes Oberflächenwasser, was gemäß dem Landeswassergesetz kein Abwasser ist. Dieses Fremdwasser hat mehrfach an Bebauungen, die an Siedlungsrändern liegen Schäden verursacht. Über das einfache Prinzip der offenen Mulde soll sichergestellt werden, dass die in der Fließrichtung liegende Siedlung vor eindringendem Wasser geschützt werden kann. Flächen für Versorgungsanlagen Im Norden des Plangebietes befindet sich eine Fläche der Telekom mit einer Antennenanlage. Diese bestehende Einrichtung wird als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung – Telekommunikation - festgeSeite 11 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 setzt. Die Wohnnutzung muss sich an dieser gewerbliche Nutzung anpassen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden erforderliche Abstände zu einer Wohnnutzung ermittelt, die zu berücksichtigen sind. Im 50 m - Radius vom Funkmast sind nur untergeordnete Nutzungen wie Garagen, Verkehrsfläche und Grünflächen, die nicht den Wohnungen zugeordnet sind, festgesetzt. Damit werden die erforderlichen Abstände von Wohnnutzung zu Einrichtungen bei denen Elektrosmog zu befürchten ist, eingehalten und sogar überschritten. Für die Versorgung des Gebietes werden drei Transformatorenanlagen notwendig. An der Oberforstbacher Straße solle die bestehende Anlage als Fläche für Versorgungsanlagen festgesetzt werden. In dem Grünstreifen im Bereich der Zufahrt Schleckheimer Straße wird eine neue Station entsprechend festgesetzt. Die dritte Station muss im Bereich des neuen Platzes nördlich der öffentlichen Kinderspielfläche liegen. Eine Festsetzung in der öffentlichen Verkehrsfläche ist nicht notwendig. Die Berücksichtigung dieser Trafostation wird im Rahmen der Ausbauplanung vorgenommen. Private Grünflächen Die Flächen unterhalb der Abtei und um die Anlage der Telekom werden als private Grünflächen festgesetzt. Zum einen verhindern die geforderten Abstände des Mobilmastes die Nutzung als Wohnbaufläche, zum anderen kann durch die Grünfläche ein angemessener Abstand zur landschaftsprägenden Gebäudeanlage der Abtei hergestellt werden. Gleichzeitig soll die Fläche dauerhaft aufgewertet und als Ausgleichsfläche genutzt werden. Zur Sicherstellung der Ausgleichsmaßnahmen wird die private Grünfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Fläche für die Landwirtschaft Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden im Westen zwei Parzellen gemäß ihrer vorhandenen Nutzung als “Fläche für die Landwirtschaft” festgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass eine weitergehende Bebauung entlang der Schleckheimer Straße verhindert und gleichzeitig soll der Siedlungsrand eindeutig definiert werden. Ohne eine derartige Festsetzung könnten auf diesen Flächen Wohnhäuser gemäß § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zulässig sein, da sich auf den weiter westlich liegenden Grundstücken (Schleckheimer Straße 124) bereits Wohngebäude befinden. 4.2 Maß der baulichen Nutzung Das Konzept des Bebauungsplanes soll eine möglichst hohe Baufreiheit ermöglichen. Die Festsetzungen sollen sich daher lediglich auf die Kubatur / Dichte der Häuser und auf die Wirkung zum öffentlichen Raum begrenzen. Für die Wohnbauflächen sind entsprechend sechs Kategorien gebildet worden, die jeweils eine unterschiedliche Dichte und unterschiedliche Bauweisen beinhalten. Grundflächenzahl GRZ Geschosse Traufhöhe TH Firsthöhe FH Bauweise WA 1 und 1.1 max. 0,3 -- max. 7,0 max. 10,0 nur Einzelhäuser WA 2 max. 0,3 -- max. 7,0 max. 10,0 nur Einzel- und Doppelhäuser WA 3 max. 0,4 -- max. 7,0 max. 10,0 nur Doppelhäuser und Hausgruppen WA 4 max. 0,4 -- max. 7,0 max. 10,0 nur Hausgruppen WA 5 max. 0,4 max. III max. 8,5 max. 11,0 Geschosswohnungsbauten Seite 12 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Grundflächenzahl Die in der Baunutzungsverordnung enthaltenen Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung sollen im WA 1 und 2 unterschritten und es soll eine GRZ von 0,3 festgesetzt werden. Es handelt sich hier um geringer verdichtete Bereiche für Einzel- und/oder Doppelhäuser, die vorwiegend am Siedlungsrand und im Umfeld einer lockeren Bestandsbebauung angeordnet werden sollen. Alle weiteren Bereiche WA 3, WA 4 und WA 5 sollen abgestuft als Doppelhäuser, Hausgruppen und Geschossbauten eine GRZ von 0,4 erhalten. Geschossigkeit Das Plangebiet ist nur leicht geneigt, so dass es nicht möglich ist, Geländesprünge unterschiedlich zu nutzen, was sich auf die Geschossigkeit auswirken kann. Höhenfestsetzungen sind gegenüber der Geschossigkeit besser geeignet, die Kubatur zu bestimmen. Daher wird auf die Festsetzung der Geschossigkeit verzichtet. Eine Ausnahme sollen die vier Geschosswohnungsbauten im Plangebiet sein. Hier soll zusätzlich zur Höhe eine maximale Dreigeschossigkeit festgesetzt werden. Damit soll die Begrenztheit der Geschossbauten verdeutlicht werden. Zusätzliche Geschosse können nur errichtet werden, wenn es sich bei der weiteren Geschossfläche entsprechend der Landesbauordnung um kein Vollgeschoss (Dachgeschosse, kleiner 2/3 der Fläche von Vollgeschossen) handelt und die Höhe nicht überschritten wird. Höhenfestsetzung Für alle Einfamilienhäuser soll die Traufhöhe generell auf ca. 7,0 m und die Firsthöhe auf ca. 10,0 m festgesetzt werden. Geringfügige Abweichungen sind gegeben, weil innerhalb der Baufelder Höhenfestsetzungen in sinnvollen Abschnitten entsprechend dem leicht abfallenden Bodenniveau bestimmt werden. Diese Höhen erlauben den Bau von zwei Vollgeschossen (ca. 6,0 m hoch) und eines Dachgeschosses. Innerhalb der Traufhöhe von 7,0 m kann auf zwei Vollgeschossen auch eine Terrasse mit Brüstung errichtet werden, wie es bei Häusern mit Pultdächern oft der Fall ist. Die Höhenfestsetzungen begrenzen aber auch maximale Auslastungen gemäß den Definitionen der Landesbauordnung, so dass die Bebauung im Plangebiet eine annähernd gleiche Dichte aufweisen wird und die Häuser miteinander harmonieren. Um ausreichenden Spielraum für die Bauherren der Einfamilienhäuser zu ermöglichen, sollen die Höhen grundsätzlich nur Obergrenzen darstellen. Dadurch könnten aber extrem unterschiedliche Gebäudehöhen (Firstseite der Pulthäuser neben Satteldachhäuser, eingeschossiges Gebäude neben Zweigeschoßigem) entstehen, was den Straßenraum sehr unruhig erscheinen ließe. Zwingende Höhen würden jedoch die Baufreiheit zu stark einschränken. Es sollen daher zugunsten einer städtebaulichen Einheitlichkeit Mindestanforderungen gestellt werden. Die straßenseitigen Fassaden sind prägend für das Ortsbild. Eine durchgängige Traufhöhe entlang der Straße ist ein typisches Element einer städtebaulichen Einheitlichkeit, was aufgegriffen werden soll. Entsprechend diesem Ziel sollen alle straßenseitigen Fassaden der Einfamilienhäuser eine Höhe zwischen 6,0 und 7,0 m einnehmen. Wenn alle Häuser mindestens auf der Hälfte der Straßenfassaden diese enge Maßanforderung erfüllen, ist ein ausreichend einheitliches Straßenbild gegeben. Zusätzlich sollen Einfamilienhäusern mit Pultdächern, deren Firstseite entlang der Straße verläuft, eine vorgelagerte Fassade in der Höhe der Traufe auferlegt werden. Für die Geschossbauten wird die Traufhöhe auf 8,5 m und die Firsthöhe auf 11,0 m festgesetzt. Der Spielraum einer höheren Traufe ermöglicht das dritte Vollgeschoss. Die Begrenzung der Firsthöhe und die Dreigeschossigkeit stellen aber sicher, dass kein weiteres Vollgeschoss errichtet werden kann. Alle Höhenfestsetzungen erfolgen in Abhängigkeit zu Normalhöhennull (NHN). 4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Die Wohngebiete mit den Bezeichnungen von WA 1 bis WA 4 sollen sich abstufen vom Einzelhaus über das Doppelhaus zur Hausgruppe. Der Geschosswohnungsbau benötigt keine Festsetzung zur Bauweise. Seite 13 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Lage der Erschließung zum Gebäude Anzahl der WE Bauweise Vorgartentiefe Baufeldtiefe WA 1 nordost /nordwest ca. 17 WE nur Einzelhäuser mind. 3,0 max. 13,0 WA 1.1 südost /südwest ca. 27 WE nur Einzelhäuser mind. 5,0 max. 15,0 WA 2 nordost /nordwest ca. 38 WE nur Einzel- u. Doppelhäuser 3,0 - 7,0* max. 13,0 WA 3 nordost /nordwest ca. 29 WE nur Doppel- u. Hausgruppen 3,0 - 5,0* max. 13,0 WA 4 nordost/nordwest ca. 25 WE nur Hausgruppen 0,0 - 3,0* max. 13,0 WA 5 3 x nordost, 1x west 4 Gebäude -- 3,0 - 5,0* max. 15,0 * je nach Lage im Gebiet Bauweise WA 1: Am Siedlungsrand sollen ausschließlich Einzelhäuser angeordnet werden, um einen sanften Übergang zur freien Landschaft zu ermöglichen. WA 1.1: Einzelhäuser werden auch in den Bereichen festgesetzt, wo die Erschließung im Süden und Westen liegt - also auf der Sonnenseite. Bei diesen Häusern können die Eingänge und Terrassen entsprechend der Himmelsrichtung ausgerichtet werden. WA 2: Bei den Grundstücken mit einer Erschließung im Norden oder Osten ist die Ansiedlung von Doppelhäusern sinnvoll. Um eine flexible Einteilung der Grundstücke zu ermöglichen, werden hier Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt. WA 3: Entlang der Hauptstraße und der nördlichen Erschließung sollen Baugrundstücke vorwiegend für Doppelhäuser und Hausgruppen angeordnet werden. Im Bereich des Funkmastes sollen keine Wohnhäuser errichtet werden. Der Platz kann für gemeinsame Stellplatzanlagen für Hausgruppen optimal genutzt werden. In Eckbereichen können Hausgruppen durch private Stichwege besser erschlossen werden als Einzelgrundstücke. WA 4: Im Bereich der repräsentativen Hauptstraße des Gebietes - der Verlängerung der August-Macke-Straße sollen in Anlehnung an die angrenzenden Reihenhauszeilen diese fortgesetzt werden. Um den nördlich des Kindergartens liegenden zentralen Platz eine räumliche Fassung geben zu können, sollen hier ebenfalls nur Hauszeilen zulässig sein. WA 5: Im Gebiet sollen vier Baufelder für Geschosswohnungsbauten angeboten werden. Eine Festlegung der Bauweise ist aufgrund der begrenzten Baufelder nicht erforderlich. Überbaubare Fläche Die überbaubare Fläche soll im gesamten Gebiet dem gleichen Prinzip folgen. Die Vorgärten nehmen mindestens eine Tiefe von 3,0 m ein. Danach folgt eine Bautiefe von maximal 13,0 m. Hierdurch wird ein ausreichend großer Spielraum für die Anordnung des Hauses gegeben. Die Mindesttiefe der Vorgärten weicht von dem Prinzip der 3,0 m an besonderen Stellen ab. Entlang der HaupterSeite 14 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 schließung (Verlängerung der August-Macke-Straße) wird der Vorgarten aus dem Baugebiet des B-Plan 840 von 5,0 m fortgeführt. Im Bereich der Verlängerung der Max-Pechstein-Straße soll das Baufeld 7,0 m nach hinten rücken, um vorhandenen Baumbestand in den Vorgärten erhalten zu können. Aufgrund der Dreigeschossigkeit ist im Bereich der Geschossbauten ein größerer Abstand von mindestens 5,0 m angemessen. Eine weitere Ausnahme bilden Baufelder, deren Erschließung an der “sonnigen” Seite erfolgt - also von Süden und Westen aus - WA 1.1. In diesen Fällen werden nur Einzelhäuser angeordnet, da diese in der Ausrichtung flexibel sind. Eingänge können im Osten und Norden angelegt werden. Durch den größeren Vorgartenbereich von mind. 5,0 m und einer größeren Bautiefe von 15,0 m besteht die Möglichkeit, die Gebäude mehr nach hinten zu stellen, um zur Straße hin auch Terrassen anordnen zu können. In den dann größeren Vorgärten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Garagen und weitere Nebenanlagen zu erstellen. Hierdurch können, wie im ländlichen Raum üblich, Höfe gebildet werden, wodurch gleichzeitig der private Raum abgeschottet werden kann. Für die vier Baufelder der Geschosswohnungsbauten soll ein größerer Spielraum durch die Bautiefe von 15,0 m angeboten werden. 4.4 Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen Die Unterbringung des ruhenden privaten Verkehrs soll grundsätzlich auf den Privatgrundstücken erfolgen. Zur Unterstützung der Durchgrünung werden die Flächen, auf denen Garagen und Stellplätze errichtet werden können, auf die überbaubare und dafür festgesetzte Flächen begrenzt. Bei den Einzel- und Doppelhäuser sollen diese seitlich der Häuser angeordnet werden. Nebenanlagen sollen ebenfalls zur Sicherstellung der Durchgrünung und zur Vermeidung einer übermäßigen Versiegelung im Vorgartenbereich prinzipiell (siehe Ausnahme WA 1.1) ausgeschlossen werden und sollen somit nur seitlich der Hauptgebäude und im rückwärtigen Gartenbereich zulässig sein. Ausgenommen von dieser Festsetzung sind lediglich Stützmauern, Einfriedungen und Standplätze für bewegliche Abfallbehälter. Bei den Reihenhäusern und den Geschosswohnungsbauten werden Flächen für Sammelgaragen angeboten. Durch Nummern werden die Stellplatzanlagen den jeweils angrenzenden Reihenhäusern zugeordnet. Hierbei wurde darauf geachtet, dass die einzelnen Stellplätze nur über eine gemeinsame Zufahrt angefahren werden können, damit die öffentlichen Gehwege möglichst wenig durch Einfahrten gestört werden. Aufgrund der Präsenz im Straßenraum sollen die Stellplatzanlagen mit einem geneigten Dach ausgestattet werden. Eine besondere städtebauliche Situation ergibt sich bei den Baugrundstücken mit der Erschließung an der sonnigen Seite - WA 1.1. Bei den nur für Einzelhäuser festgesetzten Baugrundstücken sollen auf den tieferen Vorgärten auch Garagen und Nebenanlagen zulässig sein. Diese sollen aber nicht von der Straße direkt angefahren, sondern nur über eine Zufahrt über das Privatgelände erreicht werden. Die Grundstücke von Einzelhäusern sind mind. 14,00 m breit, so dass die Errichtung der Garage parallel zur Straßengrenze möglich ist. Die Festsetzung von Garagen oder Nebenanlagen in Vorgärten haben mehrere Vorteile: - Die Bauherren können auf ihrem Baugrundstück vorne und seitlich Stellplätze errichten - Die Nebengebäude im Vorgarten können den südlichen Vorgarten /Hof von der Straße abschotten. - Die Nebengebäude sind sinnvoller nutzbar, da sie von der Längsseite angedient werden können. - Es kann eine ausdifferenzierte bauliche Anlage errichtet werden, die dem ländlichen Raum entspricht. Eine räumliche Abfolge von Hof, Haus und Garten wird möglich. Seite 15 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Um jedoch einen Wildwuchs zu vermeiden, sollen die Garagen, Carports oder Nebenanlagen wie die Wohnhäuser mit geneigten Dächern mit einer Dachneigung von mind. 20° errichtet werden. Gleichzeitig sollen diese entlang der Straße eine Länge von 9,0 m nicht überschreiten. 4.5 Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden Innerhalb der Bereiche für Einfamilienhäuser (WA 1 bis WA 4) soll zur Sicherstellung einer kalkulierbaren Dichte und der entsprechenden Einwohnerzahl die Anzahl der Wohneinheiten je Hauseinheit auf maximal zwei beschränkt werden. Diese Festsetzung verhindert eine übermäßige Verdichtung innerhalb des Plangebietes und dient dem beabsichtigten Charakter eines Familienheimgebietes. Dadurch soll ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und ein erhöhter Stellplatzbedarf vermieden und die Verkehrsflächen auch für spielende Kinder nutzbar gemacht werden. Innerhalb des WA 5 sind maximal 9 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Damit sollen innerhalb dieses Bereiches Mehrgenerationenhäuser oder Geschosswohnungsbauten für Senioren ermöglicht werden. 4.6 Festsetzungen zur Grünordnung Im Umweltbericht werden 40 Baumpflanzungen auf öffentlichen Grünflächen und 57 Baumpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen gefordert, die in den Schriftlichen Festsetzungen aufgenommen werden sollen. Ebenso soll die Forderung der privaten Einfriedungen durch Hecken zum Landschaftsraum und allen weiteren öffentlichen Flächen festgesetzt werden. 4.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Innerhalb des Plangebietes soll die ca. 0,8 ha große private Grünfläche unterhalb der Abtei als Ausgleichsfläche dienen. Sie soll daher als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt werden und einer extensiven Grünlandnutzung zugeführt werden. 4.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht: Es gibt im Plangebiet zwei verschiedene Arten von Wegen, die nicht als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden: - Bei den mit - a - gekennzeichneten Flächen handelt es sich um die Erschließungswege für Reihenhäuser, die senkrecht zur öffentlichen Erschließung stehen. Diese können privat organisiert werden und beinhalten alle Funktionen der Erschließung: Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Das Recht wird den Anliegern der daran angeschlossenen Reihenhäuser und der Grundstücke, die mit dem Garten daran angrenzen, zugesprochen. - Bei den mit - b - gekennzeichneten Flächen handelt es sich um schmale Mistwege, die die Zugänglichkeit der rückwärtigen Gärten der Hauszeilen sicherstellen sollen. 4.9 Örtliche Gestaltungsvorschriften Planungsrechtliche Festsetzungen legen den städtebaulichen Grundriss und die Kubatur fest, was die Geschossigkeit, die Höhe (TH und FH), die Bauweise und die überbaubare Fläche betreffen. Die Ausformung des Daches ist eine gestalterische Regel gemäß der Landesbauordnung. Da jedoch die Dachform unweigerlich mit der Kubatur verbunden ist, soll im Bebauungsplan die Dachrichtung, die Dachform und die Dachneigung als örtliche BauSeite 16 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 vorschrift aufgenommen werden. In einer Gestaltungssatzung nach Landesrecht sollen diese Mindestfestsetzungen zur Gestaltung ergänzt werden, die einen Einfluss auf das Erscheinungsbild der Siedlung haben: Einschränkungen bei der Dacheindeckungen, Dachaufbauten, Nebengebäude, Einheitlichkeit der Doppelhäuser, sichtbare Bereiche des Außenraums. Die Gestaltungssatzung und der Bebauungsplan sind eigenständige Instrumente. Dachrichtung Die Dachrichtung und damit die Stellung der baulichen Anlage werden als ein wesentlicher Bestandteil des Siedlungsgrundrisses gesehen. Daher wurde jedes Baufeld durch die Festsetzung der Firstrichtung ausgerichtet. Hierbei sollen alle Häuser entlang einer Straßenseite entweder traufständig oder giebelständig sein. Ziel ist es ein gleichmäßiges Straßenbild zu erhalten. In vielen Bereichen wurde sogar auf beiden Seiten die gleiche Ausrichtung der Häuser gewählt. Nur im Bereich der Haupterschließung (Verlängerung der August-Macke-Straße) und der nördlichen Erschließung ist ein Wechsel der Richtung einer Straßenseite gegeben, wodurch die vorhandene Baustruktur des 1. Bauabschnittes (B-Plan 840) fortgesetzt wird. Um eine bessere Auslastung der Baufläche zu erhalten, werden Reihenhauszeilen senkrecht zur Erschließung angeordnet. Für Reihenhausbebauungen sind aufgrund der Entwässerung des Regenwassers giebelständige Bauweisen nicht empfehlenswert. In der Reihe ergibt die Traufständigkeit ein ruhigeres Fassadenbild. Für eine Nutzung der Sonnenenergie sollten die Dachflächen nach Süden ausgerichtet werden. Gute Ergebnisse können noch erreicht werden, wenn die Abweichung der Gebäude von der Südausrichtung im Mittel kleiner als 45 Grad beträgt. Für die meisten Gebäude trifft das zu. Dachform und Dachneigung Das Plangebiet befindet sich im ländlichen Raum. Satteldächer sind dort die vorherrschende Dachform. Im Plangebiet sollen daher nur geneigte Dächer zulässig sein mit einer Dachneigung von mindestens 20°. Damit wird das klassische Satteldach erfasst. Es können aber auch Pultdächer errichtet werden. Die Einfügung der Pultdächer wird dadurch gewährleistet, dass bei einer traufständigen Anordnung der Häuser der First des Pultdaches mind. 2,0 m von der straßenseitigen Fassade nach hinten rücken muss. Die Richtung der Pultdächer kann damit beliebig sein und auch aus solartechnischer Sicht wird eine optimale Ausrichtung möglich. Um sicherzustellen, dass die geneigten Dächer ein Maß an Eindeutigkeit aufweisen, soll die Dachneigung mindestens 20° betragen. Aufgrund ihrer hohen Präsenz im Straßenbild sollen für Garagen, Carports und Nebenanlagen, die direkt an den Verkehrsflächen liegen ebenfalls geneigte Dächer festgesetzt werden. 4.10 Kennzeichnung Entsprechend der Umweltprüfung wird das gesamte Plangebiet als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind gekennzeichnet. In den Schriftlichen Festsetzungen sollen Hinweise zum Anbau von Gemüse aufgenommen werden. Bei Beachtung der Hinweise ist ein Verzehr der im Plangebiet angebauten Nahrungsmittel gefahrlos möglich ist. Seite 17 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - 5 Umweltbericht 5.1 Einleitung 5.1.1 Lage des Plangebietes Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 812, Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße liegt im Ortsteil Aachen-Kornelimünster im Süden des Stadtgebietes. Der Geltungsbereich ist begrenzt durch die Abtei bzw. die Oberforstbacher Straße im Norden, durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang des Benediktinerweges im Osten, der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des B-Plans 840, “Kornelimünster West, Schleckheimer Straße” bzw. der Schleckheimer Straße im Süden sowie den landwirtschaftlich genutzten Flächen u. a. Flurstück 106 bzw. 1206 im Westen. 5.1.2 Inhalt und Ziele des B-Plans Der Bebauungsplan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten. Im Zuge der derzeitigen Planung soll nunmehr im Anschluß an den Bebauungsplan Nr. 840, Kornelimünster West, Schleckheimer Straße (1. Bauabschnitt) weiteres Bauland in Kornelimünster-West ausgewiesen werden (2. Bauabschnitt). Zielsetzung des Bebauungsplanes ist es, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen und die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu unterstützen (§ 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB). Vielen Bürgern der Stadt soll damit ihrem Wunsch nach einem eigenen Haus mit Garten ermöglicht werden. Mit der vorliegenden Planung soll in einem gewissen Umfang die Abwanderungsbewegung von Bauinteressenten in das Umland vermindert werden. Zusätzlich soll die Nutzungsintensivierung auch die öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen im Südraum stärken. 5.1.3 Planungsrechtliche Einbindung Regionalplan Im Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, bekanntgemacht am 27.05.2003 (GV.NW 2003, S. 301) ist der Bereich als “Allgemeine Siedlungsbereiche” (ASB) und in Teilen als “Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich” mit der Überlagerung durch die Darstellung “Regionaler Grünzug” dargestellt. Flächennutzungsplan 1980 (FNP) Für das Plangebiet stellt der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen (FNP) zum größten Teil "Wohnbauflächen" dar, an welche im Westen “Flächen für die Landwirtschaft” angrenzen. Bei der Abtei Kornelimünster sind westlich der Kirche “Grünflächen” dargestellt. Ziel ist es nicht nur auf dem Bereich von der “Wohnbauflächen”, sondern auch auf den “Flächen für die Landwirtschaft” Wohnnutzung anzusiedeln, um neues Wohnangebot zu schaffen. Aufgrund der vorgesehenen Planung, die Siedlungsgrenze zu verschieben, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte Planbereich, der derzeit im Hauptplan als “Fläche für die Landwirtschft” dargestellt ist, soll in die Darstellung “Wohnbauflächen” geändert werden. Landschaftsplan (LP) Der Landschaftsplan stellt für den Planbereich das Entwicklungsziel 6 dar. Dieses Ziel beinhaltet die Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzungen. Außerdem setzt er den "besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern" fest. In den v.g. Grünflächen der Abtei sind im Landschaftsplan zwei Bäume als Naturdenkmäler eingetragen. Seite 18 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 haben Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes. Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz(LG NRW) außer Kraft treten. 5.1.4 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen/Versiegelungsgrad Es ergibt sich folgender Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (in ca.-Angaben): Gesamtfläche 97.000 m² Fläche für die Landwirtschaft 10.000 m² Fläche der Telekom 1.900 m² Ausgleichsfläche 11.000 m² Fläche für Gemeinbedarf 2.100 m² Bruttobauland 72.000 m² Ausgleichsflächen 11.000 m² Private Grünflächen entlang der Abtei 7.800 m² Öffentliche Grünfläche (Entwässerung) 3.200 m² Bruttobauland 100,0 % 72.000 m² Nettobauland 79,0 % 56.600 m² Öffentliche Verkehrsfläche 17,0 % 12.600 m² Öffentliche Grünfläche (Park + Spiel) 4,0 % 2.800 m² Versiegelung 37.200 m² Durch Häuser incl. Stp (0,4x56.600m²) 22.600 m² Durch Kindergarten 1.000 m² Durch private Verkehrsflächen 1.000 m² Durch öffentliche Verkehrsflächen 12.600 m² Wohneinheiten 161 WE Südlicher Bereich 45 WE Nördlicher Bereich 116 WE Besucherparklätze 63 Stp Seite 19 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 5.1.5 Ziele des Umweltschutzes und Berücksichtigung der Umweltbelange Die sowohl in den rechtlichen Vorschriften als auch in Fachplänen bei der Stadt Aachen formulierten Grundsätze und Ziele des Umweltschutzes sind auf das konkrete Projekt anzuwenden und im Planverfahren zu berücksichtigen. Im Hauptteil wird im Einzelnen hierauf eingegangen. 5.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 5.2.1 Schutzgut Mensch Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind grundsätzlich Aspekte wie Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Erholung und Freizeit, Grün- und Freiflächen, Luftschadstoffe, Gerüche, Lichtimmissionen, Lärmimmissionen, Erschütterungen, Elektromagnetische Felder (EMF), Hochspannungsleitungen, Mobilität, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. 5.2.1.1 Schutzgut Mensch-Bestandsbeschreibung Thema Lärm Für das Gebiet zwischen der Oberforstbacher Straße, der Schleckheimer Straße und des Benediktiner Weges wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Neuansiedlung von Wohngebäuden ermöglichen soll. Das Plangebiet umfasst einen Bebauungsplanbereich mit ca. 160 WE und einem Kindergarten. Das Verkehrsaufkommen der Oberforstbacher Straße beträgt lt. Verkehrsmodell der Stadt Aachen rd. 1.250 KFZ/24h. Das Verkehrsaufkommen der Schleckheimer Straße beträgt rd. 5.200 KFZ/h. Thema Stadtklima/Lufthygiene Das B-Plangebiet Aachen Kornelimünster-West (nördlicher Teil oberhalb der Schleckheimer Str. von 8,4 ha Gesamtfläche) gliedert sich an den westlichen, locker bebauten Siedlungsrand des Ortsteils Kornelimünster an. Der neue Wohnsiedlungsbereich liegt deutlich oberhalb des Indetals mit dem alten und dicht bebauten Ortskern von Kornelimünster, d.h. außerhalb des klimatisch-lufthygienisch besonders belasteten Aachener Talkessels; das BPlan-Gelände fällt in östliche / südöstliche Richtung leicht ab. Ausweislich der Thermalbefliegungen aus dem gesamtstädtisches Klimagutachten Aachen, 2000, liegt das Planareal in einem Kaltlufteinzugsgebiet (Kaltluftbildung und Kaltluftabfluss). Entlang der Schleckheimerstraße wurde ein lokaler Kaltluftabfluss mit Richtung Ortskern nachgewiesen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass sich die Kaltluft zwischen den Wohngebieten hangabwärts bewegt und damit den Westteil von Kornelimünster oberhalb des Indetals mit Frischluft versorgt. Die lufthygienische Belastung mit einschlägigen Luftschadstoffen ist im neuen B-Plangebiet im Allgemeinen als gering zu bewerten. Einzig der Bereich unmittelbar an der etwas stärker Kfz-frequentierten Schleckheimerstr. (DTV-werktags gemäß Luftreinhalteplan Aachen: ca. 5.000) ist von Luftschadstoff-Immissionen betroffen, deren Niveau jedoch sehr deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Thema Geruchsimmissionen In der Nähe befinden sich zwei landwirtschaftliche Betriebe, deren Betrieb möglicherweise zu Geruchsentwicklungen führen, die als störend empfunden werden. Thema Elektromagnetische Felder (EMF) Im nördlichen Randbereich des B-Plangebietes (Nähe der Abtei Kornelimünster) liegt ein etwa 32 m hoher Mobilfunkturm mit Sendeanlagen mehrerer Mobilfunkbetreiber. Aufgrund der Turmhöhe und den dortigen technischen Möglichkeiten wird mit einem weiteren Sendeanlagenausbau gerechnet. Nach Angaben der zuständigen Bundesnetzagentur, wurde der etwa 32 m hohe Mobilfunksendemast mit einer Reihe von Mobilfunkantennen der vier bekannten Hauptnetzbetreiber in verschiedenen Antennenhöhen ausgestattet. Der gesetzliche Mindestabstand Seite 20 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 zu immissionssensiblen Nutzungen, wie z.B. Wohnnutzung beträgt auf der Grundlage der 26. BImSchV (26. Verordnung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) in Antennen-Hauptabstrahlrichtung 24,01 m. Thema Grün- und Freiflächen, Erholung Das Bebauungsplangebiet wird zur Zeit von Wiesen bzw. Weideflächen geprägt und grenzt an ein durchgrüntes Wohngebiet mit einem 1760 qm großen Spielplatz an. Der vorhandene Spielplatz liegt im Randbereich der vorhandenen Bebauung hin zur freien Landschaft und ist von älterem Baumbestand umgeben. Nördlich der Bebauungsplanfläche befindet sich die das Landschaftsbild prägende Benediktiner Abtei, deren westlich und östlich gelegenen Außenanlagen einen alten Baumbestand aufweisen. 5.2.1.2 Schutzgut Mensch-Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Thema Lärm Für das Plangebiet wird das zusätzlich zu erwartende Verkehrsaufkommen aufgrund der v.g. Planungsabsichten wie folgt eingeschätzt. 160 Wohneinheiten mit im Mittel mit 2,5 Einwohnern belegt, ergeben ca. 400 Einwohner. Lt. Statistik besitzt in Aachen jede zweite Person ein Fahrzeug. Demnach werden in dem Plangebiet ca. 200 Fahrzeuge zu erwarten sein. Nach den Erfahrungen werden diese Fahrzeuge 3-4mal pro Tag bewegt. Das würde einem Verkehrsaufkommen von max. 800 Fahrzeugen pro 24h entsprechen. Besucher, Liefer- und Versorgungsdienste erhöhen das Verkehrsaufkommen auf rd. 900 Fahrten pro 24h. Aufgrund der geplanten Erschließung über drei verschiedene Anfahrtsbereiche, verteilt sich die Verkehrsbelastung im Plangebiet sodass die ursprüngliche Lärmprognose, für die der ungünstigste Fall über nur eine Erschließungsstraße angenommen wurde (sog. Worst-case-Annahme1), nicht zum Tragen kommt. Dennoch wird die Situation anhand dieser ungünstigen Belastungszahlen beurteilt, um eine größtmögliche Sicherheit in der Darlegung der zusätzlichen Belastung durch die Verkehre des Plangebietes zu erreichen. Thema Stadtklima/Lufthygiene Im Indetal selbst, und damit im dicht bebauten Zentrum von Kornelimünster, herrscht während austauscharmer Wetterlagen Kaltluftstau mit geringen Strömungsgeschwindigkeiten vor. Dies ist topographisch bedingt (geringes Tallängsgefälle), wobei der dennoch vorhandene Kaltluftdurchfluss als lufthygienisch positiv wirksam zu bewerten ist. Die für ein Aufrechterhalten dieser Strömung erforderliche große Kaltluftzufuhr würde durch die geplanten Baumaßnahmen im neuen B-Plangebiet quantitativ sicherlich reduziert werden (Versiegelung bis zu etwa 65 – 70 % durch Straßen- / Wegebau und Gebäude sowie Verringerung der verbleibenden Kaltluftströme). Vor allem im Westteil von Kornelimünster würde diese lokale Belüftungsfunktion stark eingeschränkt. Dies wiederum führt zur Verschlechterung der lufthygienischen Situation. Thema Geruchsimmissionen Nach näherer Untersuchung der beiden in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen Betriebe hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohngebiet auszugehen ist, weil die Anzahl der gehaltenen Tiere sowie die Bewirtschafttungsart der Betreibe (Sommerweide) keine Emissionen außergewöhnlichen Ausmaßes erwarten lassen. Thema Elektromagnetische Felder Da im Bebauungsplan der mögliche Konflikt zwischen Mobilfunksendeturm (EMF) und der in der Umgebung vorgesehenen Wohnnutzung (Wohngrundstücke) durch einen vorsorgenden Mindestabstand von 50 m Radius (geDie Annahme des sogenannten worst-case (engl., wörtl. für „der schlechtest anzunehmende Fall“) für eine Belastungssituation ist eine übliche Praxis in der Umweltvorsorgeplanung. Sie dient dazu, möglichst sichere Aussagen zum Schutz der Menschen oder der sonstigen Schutzgüter zu bekommen. 1 Seite 21 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 setzlicher Mindestabstand 24 m) planerisch berücksichtigt wurde (es befinden sich keine zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehene Räume in diesem Radius), sind keine Auswirkungen auf den Menschen zu erwarten. Grün- und Freiflächen, Erholung Der Bebauungsplan sieht vor, den nördlichen Teil des Wohngebietes durch eine neue Straße von der Oberforstbacher Straße aus zu erschließen. Hiervon ist die östlich der Abtei gelegene vorhandene Grünfläche mit altem Baumbestand und einer alten eingewachsenen Hecke betroffen. Der vorhandene Fahrweg, der Entlang der Abteimauer zum Sendemast führt bleibt erhalten. Auf Grund der neuen Planstraße würden 5-8 Bäume entfallen, für die aber wegen Pilzbefall und Totholzbildung eine Fällgenehmigung erteilt werden könnte. Bei Realisierung der Baufenster an der südöstlichen Ecke des Plangebietes würde hier ebenfalls vorhandener alter Baumbestand entfallen. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 25.06.03 „Kriterien für Kinder- und Familienfreundlichkeit im Städtebau“ löst ein Wohnbauprojekt grundsätzlich neben dem hausnahen Spielbereich für Kleinkinder die Herstellung eines öffentlichen Spielplatzes aus. Entsprechend dieser Kriterien sind 10 m² öffentliche Kinderspielfläche pro Kind (2 Kinder pro Wohneinheit) einzuplanen. Die zu fordernde Spielplatzgröße kann um die Hälfte reduziert werden, wenn im nahen Umfeld weitere Spielmöglichkeiten bestehen. In dem neuen Wohngebiet sind neben 4 Mehrfamilienhäuser hauptsachlich Einfamilienhäuser mit zum Teil größeren Gartenflächen vorgesehen. Die vorgesehenen 160 Wohneinheiten lösen einen öffentlichen Spielplatzbedarf von rund 3200 qm aus (160WE * 10 qm * 2 Kinder). Da bereits ein Spielplatz in unmittelbarere Nähe zum geplanten Bebauungsgebiet vorliegt, kann die Größe auf die Hälfte reduziert werden. Im Bebauungsplan sind folgende Grünflächen vorgesehen: Die an die Wohnbauflächen angrenzenden Grünflächen östlich der Abtei und am Sendemast werden als private Grünflächen festgesetzt. Als öffentliche Grünflächen wird eine ca. 1.800 qm große Grünfläche mit der Festsetzung Kinderspielplatz vorgesehen, die direkt an den bereits vorhandenen Spielplatz angrenzt. Als weitere öffentliche Grünfläche wird ein 7 m breiter Grünstreifen mit der Zielsetzung Oberflächenentwässerung an der westlichen Bebauungsplangrenze festgesetzt. Hier soll eine Mulde / Rinne vorgesehen werden, die das oberhalb ankommende, wild abfließende Oberflächenwasser zu den Regenwasserkanälen im B-Plan-Gebiet Nr. 812 führen soll. Entlang des alten Friedhofs westlich der Abtei wird ein Fuß- und Radweg entstehen, der die Anbindung an das bereits bestehende Wanderwegenetz ermöglicht. Im Übergang von der Wohnbebauung entlang des Weges entsteht hier ebenfalls eine neue 670 m² große öffentliche Grünfläche. 5.2.1.3 Schutzgut Mensch - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteilig. Auswirkungen Thema Lärm Die beabsichtigte Planungsmaßnahme erfordert keine besonderen Vorkehrungen oder Maßnahmen zum Schutz der Bewohner gegen den Verkehrslärm. Lediglich an den direkt an der Schleckheimer Straße liegenden Grundstücken sollte die Gartennutzung nicht zur Straßenseite hin erfolgen. Themen Stadtklima/Lufthygiene, Geruchsimmissionen und Elektromagnetische Felder Keine Maßnahmen erforderlich. Grün-Freiflächen, Erholung Zur Sicherung vorhandener wertvoller Gehölzbestände werden die zukünftigen Verkehrsflächen und die angrenzenden Baufenster nach Möglichkeit derart angelegt, dass die erhaltenswerten Grünstrukturen und Baumbestän- Seite 22 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 de erhalten werden können. Vorhandene Gehölzstrukturen, die im Bereich der Abtei und im Bereich des bestehenden Spielplatzes liegen, werden in die Konzeption einbezogen und sollen weitestgehend erhalten bleiben. Öffentliche Grünflächen Kinderspielplatz (1800 qm): Bäume und Grünstrukturen, die nach dem Erhaltungsgebot festgesetzt werden, sind durch geeignete Maßnahmen vor Beeinträchtigung zu schützen und dauerhaft zu erhalten. Die Gehölze, die bereits auf dem vorhandenen Spielplatz bestehen und an den Straßenraum angrenzen sind zu erhalten und zu schützen. Maßnahmen im Kronentraufbereich der Bäume wie Abgrabungen für Fallschutzbereiche und Wege sind unzulässig. Zulässig sind Pflegeschnitte zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Die neue Spielplatzfläche ist mit Gehölzen entsprechend der bereits vorhandenen Spielplatzfläche einzugrünen. (Pflanzliste 1). Die Spielplatzfläche soll weitgehend unversiegelt bleiben. Wege sind als wassergebundene Wege anzulegen. Größere Erdbewegungen (Geländemodulationen) sind zu vermeiden. Öffentliche Grünfläche (Oberflächenentwässerung): Der zur Oberflächenentwässerung vorgesehene Grünstreifen westlich des Plangebietes ist mit Landschaftsrasen mit einer Wildblumenmischung einzusäen. Die Wiese ist 2 x im Jahr zu mähen. Ansonsten ist der Streifen von Bepflanzung freizuhalten, da hier Pflegefahrzeuge zur Freihaltung der Mulde gelegentlich fahren müssen. Lediglich an den Enden der Planstraße zur freien Landschaft hin sollen gestaltete Aufenthaltsräume mit Bänken und Baumpflanzungen (Pflanzliste 1) zum Verweilen einladen. Öffentliche Grünfläche (Parkanlage) am Fußweg (670 qm): Auf der Grünfläche sind mindestens 6 Hochstämme der Pflanzliste 2 vorzusehen. Der Blick in die freie Landschaft soll gegeben sein. Die Fläche soll weitestgehend unversiegelt bleiben. Private Grünflächen: Für die als private Grünflächen festgesetzten Flächen bieten sich die Patres der Abtei an die Fläche in ihr Eigentum zu übernehmen und die ökologische Qualität als Ausgleichsfläche sicherzustellen. Die Flächen westlich und östlich des Sendemastes sind mindestens mit einer Wieseneinsaat zu versehen. Es wird empfohlen Obstgehölze anzupflanzen. Die östlich der Abtei gelegenen Flächen sind mit ihren Gehölzstrukturen dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Auf der Fläche sind 5 Bäume der Pflanzliste 1 neu zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Straßenbegrünung: In den neuen Straßenräumen sind 54 Bäumen (Stammumfang 20-25, 4 x v. mit Ballen) vorzusehen. (siehe Pflanzliste 3 in der ANLAGE Grünordnungsplan).Die Standorte sind in der weiteren Planung noch genau zu definieren und festzulegen. Sind hier Parkplätze vorgesehen, sollten die Baumscheiben ein Gesamtvolumen von 12 m³ beinhalten, dabei sollte mind. 1,50 m x 1,50 m offene Baumscheibe von Pflasterung frei gehalten werden. Der geforderte Wurzelraum kann durch den Einbau von mineralischem Substraten unter angrenzenden, befestigten Flächen im Umfeld des Baumes geschaffen werden. Eine Bepflanzung der Baumscheiben mit Stauden oder bodendeckenden Gehölzen ist vorzusehen. Die in den Verkehrsflächen vorgesehenen platzartigen Aufweitungen sind mit insgesamt 10 Hochstämmen aus Pflanzliste 2 zu bepflanzen. Eine Gestaltung als öffentliche Aufenthaltsbereiche mit Bänken und kleineren Spielpunkten ist denkbar. Private Gärten: Es werden keine Festsetzungen auf privaten Flächen getroffen, jedoch wird für das Erscheinungsbild des künftigen Wohngebietes folgendes empfohlen: Im Bereich der privaten Gärten sind möglichst standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Insbesondere sind im Übergang zur freien Landschaft im Norden und Osten des Bebauungsplangebietes frei wachsende Hecken oder geschnittene Hecken mit vorwiegend heimischen Gehölzen vorzusehen. Versiegelte Flächen in den Privatgärten sind auf ein Minimum zu beschränken. 5.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Bei der Beurteilung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie den Zusammenhang von Lebensräumen betrachtet. Dabei wird besonders auf seltene und bedrohte Arten geachtet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bedeutung der Biotoptypen für die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Seite 23 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 5.2.2.1 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Baumschutz Der östlich der Abtei stehende Baumbestand, der von der nördlichen Erschließungsmaßnahme betroffen sein wird, besteht aus ca. 30 Bäumen unterschiedlicher Arten (Kastanie, Eibe Vogelbeere etc.), die zum Teil unter die Baumschutzsatzung fallen. Einige der Bäume weisen deutliche Schäden auf. Biotoptypen des Untersuchungsraumes Das Plangebiet wird durch eine intensive landwirtschaftliche Weidenutzung geprägt, daher ist “artenarmes, frisches Intensivgrünland” der bestimmende Biotoptyp. Aufgrund dieser Nutzung wird die ökologische Bodenfunktion durch Nährstoff- und Düngeeintrag und Verdichtung durch Viehtritt nachteilig beeinflusst. Im Bereich der Abtei wurde der Biotoptyp “Altbaumbestände in Parkanlagen” zu Grunde gelegt. Aufgrund der geringen Größe der Gesamtfläche und einer größeren Scherrasenfläche ohne Baumbestand wurde dieser Wertefaktor von 0,9 auf 0,75 abgewertet. Für die Grünfläche im Bereich der Mobilfunkanlage wurde ein Mischwert von 0,65 aus den Biotoptypen “einreihige, authochtone Hecke”(0,6), “artenreiche, frische Wiese” (0,8) und “Unbefestigte Wege” (0,15) gebildet. Die Hausgärten der Wohnbebauung der Schleckheimerstraße wurden als “Zier und Nutzgärten, strukturreich” eingestuft, aufgrund ihrer außergewöhnlichen Größe und des teilweise älteren Baumbestandes, vorhandener ortstypischer Heckenstrukturen und großflächiger Mahdwiesenstrukturen wurde der zugeordnete Wertefaktor von 0,4 auf 0,55 angehoben. Belange des Artenschutzes Es wurden im Plangebiet keine geschützten Pflanzenarten und keine Brut- oder Nistplätze streng geschützter Tierarten angetroffen. Von ökologischer Bedeutung sind die Vegetationsstrukturen im Bereich der Abtei, diese sind von der Straßenführung der Erschließung des Gebietes betroffen. Der Straßenverlauf wurde so gewählt, dass er möglichst gering in den vorhandenen Baumbestand eingreift. Die Ausweisung von zusätzlichen Grünflächen in diesem Bereich soll die bestehenden Strukturen weiter aufwerten. Die ökologische Bedeutung des Plangebietes ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung stark eingeschränkt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Flächen bestimmten Vogel und Fledermausarten als Jagdrevier dienen. Diese Arten können jedoch auf benachbarte Freiflächen ausweichen, die im Umland zur Verfügung stehen. Aufgrund der unmittelbaren Siedlungs- und Straßennähe und der angetroffenen Biotopstrukturen ist davon auszugehen, dass keine Lebensraumtypen nach Anhang I und keine Arten des Anhangs II der FFHRichtlinie, bzw. keine Arten des Anhanges I der Vogelschutzrichtlinie im Betrachtungsraum vorkommen. Dies gilt auch für die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tiere und Pflanzen. 5.2.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Temporäre Beeinträchtigungen (im Zuge der Baumaßnahme) Während der Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass der zu erhaltende geschützte Baumbestand im Wurzel-, Stamm- und Kronentraufbereich unbeschadet bleibt. Eventuell sind entsprechende Schutzzäune zu errichten. Im Kronentraufbereich der Bäume ist das Lagern von Baustoffen, Bodenaushub, jeglicher Baustelleneinrichtung, das Abstellen und Befahren durch Baufahrzeuge, das Anlegen von Wegen und Plätzen, das Verlegen von Leitungen sowie jeglicher Bodenauf- oder abtrag zu unterlassen. Baumschutz Der im Plangebiet vorhandene Baumbestand östlich der Abtei wird von der geplanten nördlichen Erschließung gequert werden. Für die Straßenbaumaßnahme werden voraussichtlich 6-8 Bäume gefällt werden müssen. Seite 24 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung In den nachfolgenden Tabellen werden die Biotoptypen des Plangebietes mittels des „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006) bewertet. Der Gesamtwert des Gebietes vor Beginn des Planvorhabens und nach Ausführung der Baumaßnahmen wird gegenübergestellt. Ökologische Wertigkeit des Plangebietes vor dem Eingriff Biotoptyp Versiegelte Flächen, Gebäude, Straßen Artenarmes, frisches Intensivgrünland Gärten strukturreich > 250 qm, Baumbestand, Heckenstrukturen Grünfläche Mobilfunkanlage Baumgruppen in Parks und Gärten Gesamtwert: Fläche in m² 2.000 85.960 6.775 1.025 1.240 97.000 Öklologische Wertigkeit des Plangebietes nach dem Eingriff Biotoptyp Fläche in m² Versiegelte Flächen, Gebäude, Straßen, Bestand 1.100 Versiegelte Flächen, Gebäude Versiegelte Flächen, Straßen Verkehrsfläche, unbefestigt Gärten strukturarm < 250 m² Kinderspielplatz Öffentliche Grünfläche Entwässerung Artenarmes, frisches Intensivgrünland Gärten, strukturreich>250m²,Baumbestand, Heckenstrukturen, Bestand Grünfläche, Parkanlage, Neuanlage Abtei Grünfläche Mobilfunkanlage, Bestand Baumgruppen in Parks und Gärten, Bestand Geplante Baumpflanzung (STU 20/25) Gesamtwert: Gesamtwert Planung – Gesamtwert Bestand Wertefaktor 0,0 0,4 0,55 0,65 0,75 Summe 0 34.384 3.726 666 930 39.706 Wertefaktor Summe 0 0 23.600 13.600 1.100 34.000 1.800 3.200 5.575 4.200 0 0 0,15 0,3 0,3 0,4 0,4 0,55 0 0 165 10.200 540 1.280 2.230 2.310 7.000 1.025 ca. 800 64 Stück 97.000 0,6 0,65 0,75 15 Pkte. 4.200 666 600 960 23.151 minus 16.555 Der ökologische Gesamtwert der Biotoptypen des Plangebietes beträgt vor dem Eingriff 39.706 Wertepunkte. Da der ökologische Wert nach dem Eingriff 23.151 Wertepunkte aufweist, entsteht eine negative Bilanz von 16.555 Wertepunkten nach der Ausführung des Planvorhabens. 5.2.2.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Baumschutz Für die Bäume, die gemäß der Baumschutzsatzung eine Befreiung zum Fällen erhalten, werden Ersatzbäume im Plangebiet gepflanzt werden. Seite 25 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Maßnahmen, die sich aus der Eingriffs-/Ausgleichsbilanz ergeben Bei diesem Bebauungsplan wird der Schutz von Böden und Bodenfunktionen in den Vordergrund gestellt. Aus diesem Grund wurden von Seiten der Unteren Bodenschutzbehörde die durch diesen Bebauungsplan entstehenden nachteiligen Auswirkungen auf den Boden unter Anwendung des “Aachener Leitfadens zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden” berechnet und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt. Die für das Schutzgut Boden festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen kompensieren in vollem Umfang das durch diesen Fachbeitrag festgestellte ökologische Defizit für den Bereich Natur und Landschaft. Zur planungsrechtlichen Sicherheit sind bezüglich des Erhalts von Vegetationsstrukturen und der Sicherung der im Grünordnungsplan benannten Pflanzmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes in Absprache mit dem Planungsamt grünordnerischen Festsetzungen zu treffen. Grünordnungsplan Die grünordnerischen Festsetzungen im Plangebiet sowie eine Darstellung der geplanten Pflanzmaßnahmen sind dem als Anlage beigefügten Grünordnungsplan, der verbindlicher Bestandteil des Umweltberichtes ist. Die Baumbilanz dieses Bebauungsplanes beträgt voraussichtlich + 60 Bäume. 5.2.3 Schutzgut Boden Bei der Erörterung des Schutzgutes Boden wird grundsätzlich auf seinen Wert als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanze und Bodenorganismen, für Wasser und Nährstoffe, als Filter und Puffer, sowie seine Seltenheit und kulturelle Bedeutung eingegangen. 5.2.3.1 Schutzgut Boden - Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Rechtliche Grundlagen Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Altlastenverdachtsflächen/Schädliche Bodenveränderungen Da die Böden im Aachener Süden bedingt durch historisch bergbauliche Tätigkeiten und potenziell erzführende geologische Schichten erhöhte Cadmium- und Bleigehalte aufweisen können, wurden 2004 und 2011 im Plangebiet Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigen, dass zwar großflächig, aber insgesamt nur geringfügige Überschreitungen des unteren Cadmium-Maßnahmenwertes2 von 0,04 mg/kg vorliegen. Die ermittelten Gesamtgehalte an Blei und Cadmium liegen unterhalb der Prüfwerte für Kinderspielflächen, so dass eine Gefährdung hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch ausgeräumt werden kann. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Bei dem Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze wird die Aufnahme von Schadstoffen über den Verzehr von Nutzpflanzen beurteilt. Schutzgut ist auch hier insbesondere die menschliche Gesundheit. Ziel der Untersuchungen ist eine Gefahrenbeurteilung durch den Verzehr von Gemüse aus dem Eigenanbau. Für den Parameter Blei bestehen für den Wirkungspfad Boden-Pflanze aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken, während die Untersuchungsergebnisse für den Parameter Cadmium belegen, dass der untere Maßnahmenwert – wenn auch nur geringfügig - großflächig überschritten wird. 2 definiert für den Anbau stark Cadmium-anreichernder Gemüsearten Seite 26 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Schutzwürdige Böden Der vorsorgende Bodenschutz bildet einen Schwerpunkt des gesetzlichen Schutzauftrages, denn der Boden benötigt einen besonderen Schutz, um seine vielfältigen Funktionen auch zukünftig erfüllen zu können. Grundsätzlich ist jeder Boden schützenswert. Es gibt jedoch Böden, die in hohem Maß besondere Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Jede flächenbezogene Planung beeinflusst z.T. irreversibel im Ergebnis den Boden, seine Entwicklung, seine Lebensgemeinschaften, seine Funktions- und Leistungsfähigkeit. In dem Plangebiet liegen verbreitet die Bodentypen Pseudogley und Pseudogley-Parabraunerde vor, vereinzelt wurden auch Kolluvisole angetroffen. Diese Böden können im Hinblick auf ihre Schutzwürdigkeit als sehr bis besonders schutzwürdig (Stufe 4 und 5) im Hinblick auf die Bodenfunktion „Naturhaushalt“ (hohe Bodenfruchtbarkeit, Wasserspeichervermögen und Filter- und Pufferfunktion) eingestuft werden. 5.2.3.2 Schutzgut Boden - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Altlastenverdachtsflächen/Schädliche Bodenveränderungen Durch die Ansiedlung von Wohnen in das Gebiet, werden die dort lebenden Menschen auch Gemüse anbauen wollen. Dies ist mit gewissen Einschränkungen auch gefahrlos möglich. Schutzwürdige Böden Durch die vorgesehene Planung werden durch Bodenabtrag und -umlagerung sowie durch eine nachfolgende Versiegelung und Bebauung im Bereich der geplanten Wohnbauflächen die schutzwürdigen Böden zu über 40 % und für den geplanten Straßenbau zu 100% nachhaltig geschädigt. Aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit sowie hohen Naturbelassenheit der Böden im Plangebiet kann aus bodenschutzrechtlicher Sicht eine Bebauung nicht empfohlen werden. Unabhängig von der Art der Bodenfunktion und der Einstufung ihrer Schutzwürdigkeit spielen unversiegelte Böden eine essentielle Rolle im Klimageschehen. Einerseits sind sie unmittelbar von künftigen Klimaänderungen betroffen, andererseits haben anthropogene Eingriffe und klimabedingte Veränderungen der Bodeneigenschaften wiederum Auswirkungen auf das Klima3. Durch die Versiegelung von Flächen gehen Böden als wertvolle Flächen für die Produktion von Nahrungsmitteln und als Kohlendioxidstoffspeicher (Grünflächen sind besonders wertvolle CO2-Speicher) verloren. Weiterhin ist die Kühlungsfunktion unversiegelter Flächen für das Mikroklima von nicht zu unterschätzender Bedeutung. 5.2.3.3 Schutzgut Boden - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Altlastenverdachtsflächen / Schädliche Bodenveränderungen Hinweise zum Anbau von Gemüse: Der eigenverantwortliche und verantwortungsbewusste Umgang mit der Gartennutzung, d.h. kein intensiver Anbau hoch Cadmium anreichernder Gemüsesorten wie Lollo rosso, Sellerie, Mangold, Endivie und Spinat bzw. eine Sicherung der Anbaufläche über mit unbelastetem Mutterboden gefüllten Hochbeeten, Pflanzkästen oder –kübeln ist völlig ausreichend. Es wird empfohlen, das gesamte Plangebiet nach § 9 Abs. 5 BauGB als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ zu kennzeichnen, da großflächig eine - wenn auch nur geringfügige - 3 LABO-Positionspapier (2010): Klimawandel – Betroffenheit und Handlungsempfehlungen des Bodenschutzes Seite 27 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 schädliche Bodenveränderung4 vorliegt. Der Einrichtung eines Nutzgartens steht nichts entgegen, wenn die oben genannten Hinweise eingehalten werden. Schutzwürdige Böden Innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes: Die ca. 0,8 ha große Ausgleichsfläche ist gem. § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festzusetzen. Diese Fläche ist einer extensiven Gründlandnutzung zuzuführen, sodass durch diese Maßnahmen eine Aufwertung des Naturbelassenheit des Bodens erfolgen kann. Sollten hier weitere Maßnahmen wie Anpflanzen von Sträuchern und Hecken festgesetzt werden, wird dies aus bodenschutzfachlicher Sicht befürwortet, auch wenn keine weitere Aufwertung aus bodenfunktionaler Sicht möglich ist. Die öffentliche Grünfläche mit Kinderspielfläche ist gem. § 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB als „öffentliche Grünfläche“ festzusetzen. Beide Flächen sind durch die Errichtung von Bauzäunen zu sichern, so dass die schutzwürdigen Böden während der gesamten Bauphase vor sämtlicher Beeinträchtigung geschützt werden. Mit der Realisierung der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Planung gehen in hohem Maß schutzwürdige Böden verloren, so dass auch nach Durchführung von Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches ein Ausgleichsdefizit von 23 WE (Werteinheiten) ha verbleibt. Außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes: Insgesamt werden 45,6 ha Waldflächen im Aachener Stadtgebiet für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Bei einem Aufwertungspotential von 0,5 WE sind dies 22,8 WE ha. Damit ist die Differenz zwischen Plan- und Ist-Zustand von -23 WE ha ausgeglichen. Die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen betragen 695.000 € Durch Waldumbaumaßnahmen, z.B. die Schaffung von Waldbeständen mit natürlichen Strukturen und Lebensabläufen, sollen einschichtige, standortfremde Nadelwälder (Monoforste) hin zu einem standorttypischen, naturnahem Wald entwickelt werden. Daher kann der Waldumbau auch immer im Kontext der Nachhaltigkeit gesehen werden. Aus bodenfunktionaler Sicht erfolgt auf Dauer eine deutliche Verbesserung der Filter- und Pufferfunktion, eine Erhöhung des Wasserspeichervermögens, eine Verbesserung der Durchwurzelbarkeit und Einstellung erhöhter Bodenaktivitäten durch Bodenorganismen der Waldböden. Bodenschutzmanagement und Ökologische/Bodenkundliche Baubegleitung: Voraussetzung für den Erhalt der Bodenfunktionen ist die sachgerechte Behandlung des Bodens vor, während und nach den Baumaßnahmen. Wesentlich sind die fachgerechte Abgrabung und Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden während der Bauphase sowie deren fachgerechter Wiedereinbau und Herstellung der Bodenschichten. Dies betrifft vor allem die Arbeiten zu den Erschließungsmaßnahmen (Kanal- und Straßenbau), zur Errichtung der Stellplätze und Spielfläche sowie in den Vorgärten. Für die Erschließungsmaßnahmen ist vor dem Abtrag eine Massenbilanz zu erstellen. Nicht vermeidbarer Bodenaushub sollte, entsprechend dem Vermeidungsgebot gem. DIN 19731 im Plangebiet belassen oder sinnvoll verwertet werden. Eine Verlagerung des gebietstypisch belasteten Bodenmaterials in unbelastete Gebiete ist unzulässig. Eine Verlagerung des gebietstypisch belasteten Bodenmaterials innerhalb des Bebauungsplangebietes ist im Sinne des § 12 Abs. 10 BBodSchV zulässig, wenn die in § 2 Abs. 2 BBodSchG genannten natürlichen Funktionen und Nutzungsfunktionen nicht zusätzlich beeinträchtigt werden und insbesondere die Schadstoffsituation am Ort des Aufbringens nicht nachteilig verändert wird. Gemäß § 12 Abs. 10 BBodSchV ist außerhalb des Plangebietes eine Verlagerung von Bodenmaterial nur in dem Gebiet mit erhöhten Schadstoffgehalten zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass am Aufbringungsort die Schadstoffsituation 4 Definition: Schädliche Bodenveränderungen sind flächenhaft bzw. großflächig ausgeprägt, wenn über einzelne Grundstücke hinausgehende schädliche Bodenveränderungen Maßnahmen des Bodenschutzes notwendig machen. Gegenstand der Betrachtung sind dabei Gefahren für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Pflanze, die von schädlichen Bodenveränderungen auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen sowie in Haus- und Kleingärten in Siedlungsgebieten ausgehen (MUNLV, 2004). Seite 28 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 nicht zusätzlich nachteilig verändert wird. Erforderliche gebietsbezogene Informationen liegen bei der Unteren Bodenschutzbehörde im Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen vor. Hierzu ist ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen, das vor allem die Vorgaben des § 12 Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung (BBodSchV) zum Auf- und Einbringen von Böden beachtet. Bodenkundliche Baubegleitung: Es wird dringend empfohlen, für die Erschließungsmaßnahmen eine bodenkundliche Baubegleitung (ein Sachverständigenbüro übernimmt die Planung, Kontrolle und Dokumentation von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf den Baustellen) einzusetzen, da auf der Ausgleichsfläche und der öffentlichen Grünfläche keine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen u.a. durch eine Baustelleneinrichtung erfolgen darf. Ansonsten muss eine Neubewertung des Ist-Zustandes mit ungünstigeren Annahmen erfolgen. 5.2.4 Schutzgut Wasser Es steht der Schutz der Gewässer und ihrer Funktionen für den Menschen und den Naturhaushalt im Vordergrund. Wichtige Themen sind dabei der Umgang mit dem Grundwasser, den oberirdischen Gewässern, den (Thermal)quellen, dem Abwasser, der Gewässergüte, dem Hochwasserschutz sowie den unterschiedlichen Nutzungen des Wassers allgemein. 5.2.4.1 Schutzgut Wasser - Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Grundwasserschutz - Allgemeines/Boden/Flurabstand/Schutzgebiete/Grundwassermessstellen/Versickerung Der gesamte Bereich des Plangebietes wird geprägt von Kohlenkalken, die bis in größere Tiefen anstehen und eine hohe bis sehr hohe Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Überlagert werden diese Schichten großflächig von den Verwitterungsbildungen des Kohlenkalkes mit einer sehr geringen Wasserdurchlässigkeit und einer Mächtigkeit von ca. zwei bis drei Metern. Bis zu einer Tiefe von gut einem Meter ist im gesamten Gebiet Lößlehm mit einer geringen Wasserdurchlässigkeit vorzufinden. Generell muss berücksichtigt werden, dass ein feuchter Baugrund mit teilweise starker Staunässe ansteht. In der nassen Jahreszeit wird Niederschlagswasser auf den dann wassergesättigten Böden hangabwärts fließen. Eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser ist deswegen auch nicht möglich. Obwohl das Plangebiet zur Zeit nahezu unversiegelt ist, trägt es wegen der anstehenden Bodencharakteristik nur gering zur Grundwasserneubildung bei. Echtes Grundwasser steht erst bei mehr als 15 Metern unter Flur an. Schutzgebiete sowie Grundwassermessstellen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutz des Grundwassers/Gutachten (Einbinden von Bauteilen ins Grundwasser/Aufgrabungen) Beeinträchtigungen des Grundwassers können hervorgerufen werden, wenn Bauwerke ins Grund- bzw. Schichtenwasser einbinden und dadurch möglicherweise einen Aufstau im Anstrom bzw. eine Absenkung im Abstrom oder eine ungezielte Umlenkung des Grundwasserstromes verursachen. Ein Einbinden von Bauwerken ins „echte“ Grundwasser ist zwar nicht zu besorgen. Jedoch ist besonders in den nassen Jahreszeiten aufgrund der großen Durchlässigkeitsunterschiede zwischen den Lößlehmen und den darunter liegenden “dichten” Verwitterungsschichten des Kohlenkalkes mit oberflächennahen Schichtenwasserbildungen und Staunässe zu rechnen. Dieses Schichtenwasser und die Staunässe, die bis an die Geländeoberfläche heranreichen, besitzen alle Eigenschaften hydrostatisch drückenden Wassers und werden auf die Bauwerke (Kellergeschosse und Fundamente)einwirken. Oberflächengewässer - Allgemeines/Uferrandstreifen/Quellbereiche Auf dem Plangelände selbst sind keine Oberflächengewässer vorhanden, jedoch verläuft in einem Abstand von ca. 100 Metern südöstlich zum Plangebiet der Schleckheimer Bach. Eine direkte Einleitung von Niederschlagswasser in dieses Gewässer ist jedoch nicht möglich, da Fremdparzellen gequert werden müssten. In einem Abstand von ca. 950 Metern nordöstlich vom Plangebiet verläuft die Inde. Durch die Erstellung einer Kanalleitung könnte hier die Möglichkeit geschaffen werden, Niederschlagswasser direkt in das Gewässer einzuleiten. Seite 29 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Einleitung von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG) Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a LWG bei erstmals bebauten Grundstücken die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser soweit möglich ortsnah in ein Gewässer einzuleiten oder zu versickern wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Das Gelände wird erstmalig bebaut. Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete Das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Inde, an der innerhalb der Ortslage Kornelimünster Hochwassergefahr besteht. Soll zusätzliches Niederschlagswasser aus dem Plangebiet in die Inde eingeleitet werden, muss dies unterhalb der Ortslage oder über Rückhaltungen erfolgen. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im B-Plangebiet nicht vorhanden. Entwässserung - Allgemeines/§ 51 a LWG Das Plangebiet liegt an der abwassertechnisch erschlossenen Schleckheimer Straße, die zum Einzugsgebiet der Abwasserreinigungsanlage Aachen Süd gehört und grundsätzlich im Mischsystem entwässert. Seit dem 1.1.1996 besteht gemäß § 51 a LWG bei erstmals bebauten Gebieten die Verpflichtung, das anfallende Niederschlagswasser soweit möglich zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen. Da das Plangebiet erstmalig bebaut wird, kommt dieser Paragraph hier grundsätzlich in Betracht. Private Entwässerungsnetze (§ 58 LWG) Private Entwässerungsnetze mit einer Größe von über 3 ha, versiegelter Fläche, sind bei der Unteren Wasserbehörde anzeigepflichtig. Abwassertechnische Erschließung/Abstimmung der Entwässerung mit zuständigen Fachbereichen Für das B-Plangelände ist die abwassertechnische Erschließung nach Auskunft des Abwasserbeseitigungspflichtigen grundsätzlich sichergestellt. 5.2.4.2 Schutzgut Wasser - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Grundwasserschutz - Allgemeines/Boden/Flurabstand/Schutzgebiete/Grundwassermessstellen/Versickerung Durch eine Realisierung der Flächennutzungsplanänderung ist zwar eine Erhöhung des Versiegelungsgrades auf gut 60 % vorgesehen, wegen des geologischen Aufbaus der Bodenschichten und der daraus resultierenden sehr geringen Wasserdurchlässigkeit ist die Grundwasserneubildung jedoch nicht nennenswert betroffen. Eine gezielte Versickerung ist im gesamten B-Plangebiet nicht möglich. Deswegen sollte die Versiegelung möglichst gering gehalten werden, sodass zumindest in den “trockenen” Jahreszeiten Niederschlagswasser ungezielt großflächig versickern kann. Um das B-Plangelände vor hangabwärts fließendem Wasser des südwestlich gelegenen Grünlandes zu schützen, ist es erforderlich, eine Auffangrinne oberhalb des Gebietes anzulegen, die anströmendes Oberflächenwasser zum neu zu verlegenden Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße leitet. Dieser Kanal mündet unterhalb der Ortslage Kornelimünster in die Inde. Eine Drosselung der anfallenden Niederschlagswässer aus dem B-Plangebiet ist nicht erforderlich. Schutz des Grundwassers/Gutachten (Einbinden von Bauteilen ins Grundwasser/Aufgrabungen) Da Schichtenwasser und Staunässe alle Eigenschaften hydrostatisch drückenden Wassers besitzen, sind Kellergeschosse und andere erdberührte Bauteile druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden. Die Fließbewegung des Wassers innerhalb des Bodens ist jedoch so gering, dass mit einem Aufstau des Schichtenwassers vor den Gebäuden nicht zu rechnen ist, wenn sowohl die Arbeitsräume mit einem wasserdurchlässigen Sand-KiesSchottergemisch verfüllt werden als auch unterhalb der Bauwerkssohle eine mindestens 15 cm dicke Schicht Seite 30 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 gleichen Materials eingebaut wird. Grundwasserabsenkungen/-ableitungen während der Bauphase sind vorher bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Dauerhafte Grundwasserabsenkungen/-ableitungen sind generell verboten. Oberflächengewässer- Allgemeines/Uferrandstreifen/Quellbereiche: Uferrandstreifen und Quellgebiete sind innerhalb des B-Plangebietes nicht vorhanden. Einleitung von Niederschlagswasser (§ 51 a LWG) Da ein direktes Ableiten von Niederschlagswasser in den Schleckheimer Bach nicht möglich ist, und der Schleckheimer Bach zur Zeit in die städtische Mischkanalisation geleitet wird, hat die Stadt Aachen beschlossen, einen Regenwasserkanal in der Schleckeimer Straße zu errichten, der das anfallende Niederschlagswasser aus dem BPlangebiet in die Inde hinter den Ortskern Kornelimünsters leitet. Sollte das B-Plangebiet Kornelimünster Süd verwirklicht werden, ist beabsichtigt, den Schleckheimer Bach ebenfalls in diesen Regenwasserkanal einzuleiten. Hochwasserschutz/Überschwemmungsgebiete Da unterhalb der Ortslage Kornelimünster keine Hochwassergefahr für die Inde besteht, kann das gesamte Niederschlagswasser des Plangebietes, einschließlich des oberhalb der Bebauung anströmenden Hangwassers, ohne Rückhaltung über den neu zu errichtenden Regenwasserkanal der Schleckheimer Straße in die Inde geleitet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der neu zu errichtende Kanal für ein 50-jährliches Niederschlagsereignis dimensioniert wird. Dies ist erforderlich, da bei einer üblichen Dimensionierung nach Kanalkriterien (5-jährliches Niederschlagsereignis) Niederschlagswasser aus der Kanalisation austreten würde, über die Straßenfläche in den Ortskern von Kornelimünster gelangen könnte und dort zu Schäden durch Überschwemmungen führen würde. Entwässerung - Allgemeines/§ 51 a LWG Das B-Plangebiet soll im modifizierten Mischsystem entwässert werden. Dabei wird das unbelastete Niederschlagswasser über die Regenwasserkanalisation des Plangebietes gesammelt und zusammen mit dem unbelasteten Niederschlagswasser des B-Plangebietes 840 dem noch zu erstellenden Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße zugeführt und unterhalb der Ortslage Kornelimünster der Inde zugeleitet. Das belastete Niederschlagswasser und das Schmutzwasser des Plangebietes wird in einem Mischwasserkanal gesammelt und der Mischkanalisation in der Schleckheimer Straße zugeführt. Rückhaltungen für das Plangebiet sind nicht erforderlich. Zur Sicherung des Plangebietes vor hangabwärts fließendem Niederschlagswasser von oberhalb liegenden Grünflächen, ist ein Graben anzulegen, der das anströmende Wasser sammelt und in den dann neu erstellten Regenwasserkanal der Schleckheimer Straße leitet. Eine Rückhaltung ist hierbei nicht erforderlich. Der Regenwasserkanal ist jedoch aus Hochwasserschutzgründen zur Sicherung des Ortskerns Kornelimünsters zwingend auf ein 50-jährliches Niederschlagsereignis zu dimensionieren. Die Erstellung des geplanten Regenwasserkanals der Schleckheimer Straße ist zeitlich vor Beginn der Erschließung des Plangebietes durchzuführen. Sie ist laut Aussage der STAWAG für das Jahr 2012 vorgesehen. Eine Abstimmung der Entwässerungsplanung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser ist zwingend erforderlich. Der § 51 a LWG kommt hier grundsätzlich in Betracht. Eine gezielte Versickerung von Niederschlagswasser ist jedoch nicht möglich. Deswegen muss eine Einleitung über den neu zu verlegenden Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße erfolgen. Private Entwässerungsnetze (§ 58 LWG) Da das Plangelände kleiner als 3 ha versiegelter Fläche ist, wird es kein privates Entwässerungsnetz geben. Seite 31 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Abwassertechnische Erschließung/Abstimmung der Entwässerung mit zuständigen Fachbereichen Die Entwässerungsplanung ist mit dem Fachbereich Stadtentwicklung, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser (FB 61/73) abzustimmen. Fazit: Es bestehen gegen die Bebauungsplanmaßnahme aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine entscheidenden Bedenken, die nicht ausgeglichen werden könnten. 5.2.4.3 Schutzgut Wasser - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteilig. Auswirkungen Folgende wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Forderungen zum Ausgleich von Auswirkungen ergeben sich und sind zwingend umzusetzen: Erdberührte Bauteile (z.B. Keller, Bodenplatten oder Fundamente) sind druckwasserdicht laut DIN 18195-6 auszubilden. Arbeitsräume sind mit geeignetem, wasserdurchlässigem Sand-Kies-Schottergemisch zu verfüllen. Unterhalb der Bauwerkssohle ist zusätzlich eine mindestens 15 cm dicke Schicht gleichen Materials einzubauen. Es dürfen keine über die Bauphase hinaus dauernde Grundwasserabsenkungen bzw. -ableitungen (z.B. durch Pumpen oder Drainagen) vorgenommen werden. Sollten bei Bauarbeiten, Kalksteinbänke angeschnitten werden, ist dafür Sorge zu tragen, dass kein verschmutztes Wasser oder sonstige Verschmutzungen dort eindringen können. Das gilt sowohl für die Bauphase, als auch für die fertig gestellte Maßnahme. Schutzmaßnahmen sind im Bedarfsfall mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Die Entwässerungsplanung wird durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, Abteilung Koordinierungsstelle Abwasser (bzw. STAWAG) erstellt oder an ein geeignetes Ingenieurbüro beauftragt. Eine Abstimmung der Planung mit dem Fachbereich Umwelt, Abteilung Gewässerschutz, hat vor den ersten Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen. Der geplante Regenwasserkanal in der Schleckheimer Straße ist aus Hochwasserschutzgründen zur Sicherung des Ortskerns Kornelimünsters vor Überschwemmungen zwingend auf ein 50-jährliches Niederschlagsereignis zu dimensionieren. Die Erstellung des Kanals ist vor Beginn der Erschließung des Plangebietes durchzuführen. Großflächige Metalleindeckungen (auch Fassaden), wie z.B. Kupfer, Zink und Blei sind als äußere Dachhaut grundsätzlich unzulässig, wenn nicht sichergestellt ist, dass die ausgespülten Schwermetallpartikel durch Vorklärung des Niederschlagswassers zurückgehalten und entsorgt werden. Aluminiumverkleidungen sind zulässig (Kanalanschlusssatzung). 5.2.5 Schutzgüter Klima, Lufthygiene, Geruchsimmissionen und Elektromagnetische Felder und Klima Siehe Punkt 5.2.1. Schutzgut Mensch 5.2.6 Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) 5.2.6.1 Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) – Bestandsbeschreibung und rechtliche Vorgaben Hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben wird auf Punkt 5.2.2.1 verwiesen. Zum Thema Baumschutz läßt sich nachrichtlich anmerken, dass im Bereich der Erschließung von der Oberforstbacher Straße alter Baumbestand vorhanden ist (ca. 30 Bäume), dessen größter Teil unter die Baumschutzsatzung fällt. Eine schonende Erschließung ist möglich, sodass nur wenige Bäume für diese neue Straße geopfert werden müssen. Für einen Teil der Bäume Seite 32 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 könnte eine Befreiung nach dem Baumschutzsatzung erfolgen, da wegen Pilzbefall, Stammschäden oder deutlichem Schrägwuchs Ausnahmetatbestände vorliegen. 5.2.6.2 Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) - Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Ein Teil des Baumbestandes wird im Rahmen der Umsetzung der Planung gefällt werden müssen. Hierfür werden die entsprechenden Befreiungen nach der Baumschutzsatzung eingeholt werden. 5.2.6.3 Schutzgut Landschaft (Landschafts-, Orts-, Stadtbild) - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Satzungsgemäß werden Bäume als Ersatz für die zu fällenden gepflanzt werden. 5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Unmittelbar nördlich an das Bebauungsplangebiet anschließend liegt die Benediktinerabtei, deren Kirche aus den 1950er Jahren weithin sichtbar und ein Orientierungsmerkmal im Aachener Süden ist. Bei der Planung des Bebauungsgebietes wurde darauf geachtet, dass zum einen ein angemessener Abstand gewahrt wird zwischen den beiden Nutzungen wie auch die Sichtbarkeit der Abteikirche und des Ensembles nicht beeinträchtigt wird. 5.2.8 Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter Nach bisheriger Einschätzung sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt aus der Wechselwirkung der Schutzgüter zu erwarten. 5.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustandes a) bei Durchführung Die Entwicklung des Gebietes bei Durchführung der Planung, wird mit einer siedlungsbedingten Versiegelung durch Häuser, Garagen und Erschließungsflächen einher gehen sowie mit nur gering gestalteten Gärten (aufgrund der Größe). Aufgrund der derzeitigen Situation und der Besiedlung im Umfeld wird mit keinen dauerhaft negativen Auswirkungen für die Umwelt gerechnet. b) Nullvariante Bei Nichtdurchführung der Planung ist weiterhin mit einer intensiven Grünlandnutzung zu rechnen; es gibt keine Hinweise für zu erwartende Verbesserungen oder Verschlechterungen aus Sicht der Umwelt. c) Alternativplanung Es wurden keine Alternativplanungen geprüft. 5.4 Grundlagen Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Umweltbericht ist entsprechend Seite 33 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 dem derzeitigen Kenntnis- und Verfahrensstand erstellt. Dem Umweltbericht liegen die Fachstellungnahmen der Abteilung Immissionsschutz des Fachbereiches Umwelt, der Unteren Landschaftsbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Aachen zugrunde. Arbeitsgrundlage für die EingriffsAusgleichsbilanzierung ist der Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft (2006) , der eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Genehmigungsverfahren aller Art im Geltungsbereich der Stadt Aachen basierend auf dem Landschaftsgesetz NRW ist. Die Lärmabschätzung erfolgte unter Zuhilfenahme des Lärmberechnungsprogramm IMMI 6.0. 5.5 Monitoring Die Stadt Aachen betreibt derzeit kein eigenständiges, umfassendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem. Die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt durch die Durchführung der Planung werden daher im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung unter Einbeziehung von Fachbehörden überprüft. Hierbei ist ein Austausch von relevanten Informationen zwischen den Fachbehörden und der Gemeinde gewährleistet. Sollten unerwartete nachteilige Umweltauswirkungen auftreten, werden diese frühzeitig ermittelt und ihnen wird mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt. Nachteilige erhebliche Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Aachen ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. 5.6 Zusammenfassung Der Bebauungsplan Nr. 812 umfasst ein gut 9,7 ha großes Plangebiet in Kornelimünster, südlich der Benediktinerabtei zwischen Oberforstbacher und Schleckheimer Straße, in dem ein Wohngebiet mit Reihen-und Doppelhäusern umgesetzt werden soll. Das Plangebiet ist durch Bebauung von drei Seiten umschlossen und grenzt Richtung Westen an die offene Landschaft. Diese stellt sich hier -wie das Gebiet selbst- im Wesentlichen als intensiv genutztes landwirtschaftliches Grünland dar. Folgende Faktoren bestimmen die abschließende Beurteilung der Umweltverträglichkeit: - Der jetzige Zustand des Geländes, sein Siedlungszusammenhang, seine geringe Ausstattung mit wertvollen Landschaftselementen sowie seine geringe Bedeutung für Fragen des Artenschutzes. Der über das gesetzliche Maß hinausgehende Schutzabstand zwischen dauerhaft zum Aufenthalt genutzten Räumen und dem Mobilfunksendemast im Plangebiet. Die geringe Belastung mit Lärm im Plangebiet. Das Vorhandensein mit Metallen schwach belasteter Böden hinsichtlich der Nutzung für Gemüseanbau, die jedoch unter Einhaltung bestimmter Regeln gefahrlos möglich ist. Der Ausgleich der vorhandenen schützenswerten Böden im Plangebiet erfolgt durch eine den Boden schonende Umgestaltung von Waldbeständen im Aachener Stadtwald. Der angemessene Umgang mit dem hoch anstehenden Grundwasser bzw. der Bodenfeuchtigkeit im Plangebiet Unter Einbeziehung der vorgenannten Faktoren kann die Entwicklung des Plangebietes als verträglich für die Umwelt bezeichnet werden, wenn die Forderungen und Empfehlungen aus dem Umweltbericht bei der Planung und Umsetzung Berücksichtigung finden. Seite 34 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West, Oberforstbacher Straße - 6 Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Auswirkungen der Planung Durch die Bauleitplanung soll Planungsrecht für den zweiten Bauabschnitt der Rahmenplanung Kornelimünster West für die Errichtung von ca. 135 Einfamilienhäusern und 4 Geschosswohnungsbauten inklusive der notwendigen öffentlichen Grünflächen und einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Aufgrund der Nachfrage und auch unter Berücksichtigung der Lage am Siedlungsrand wird eine lockere Bebauung vorgeschlagen. Mit diesem Siedlungsabschnitt wird damit nicht nur das vorhandene Quartier ergänzt, sondern auch die Siedlung zum Landschaftsraum abgeschlossen. Durch eine Grünfläche wird ein Abstand zur Benediktinerabtei hergestellt, wodurch der Solitär nach wie vor als solcher weit sichtbar bleiben wird. Die landwirtschaftlichen Betriebe und auch ein Funkmast sind weit genug entfernt, um ein verträgliches Nebeneinander zur Wohnbebauung zu gewährleisten. Aufgrund der Randlage wird jedoch zu befürchten sein, dass die Mobilität der zukünftigen Bewohner vorwiegend bis ausschließlich aus eigenen PKW´s bestehen wird. Die hinzukommenden Verkehre können zwar vom vorhandenen Verkehrsnetz problemlos bewältigt werden, aber aus klimatischer Sicht ist die einseitige Mobilität problematisch. Ein Ziel wird es daher sein, dass ggf. durch Carsharing Angebote Alternativen geschaffen werden. Der Zuzug der Familien kann aber auch den Standort Kornelimünster stärken, indem aufgrund einer größeren Einwohnerzahl Dienstleistungen sich wieder ansiedeln und dadurch notwendige Wege vermeiden bzw. verkürzen lassen. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit wird durch den Ausbau im Mischprinzip, die verkehrliche Trennung der einzelnen drei Teilbereiche und den Einbau einer Querungshilfe im Bereich der Schleckheimer Straße erreicht. Eine Besonderheit des Plangebietes stellen die schützenswerten, aber auch leicht belasteten Böden dar. Der Eingriff in den Boden soll sich daher auf das Notwendigste beschränken, was durch fachliche Begleitungen während der Bauzeit sichergestellt werden muss. Der entsprechend hohe Ausgleich wird vorwiegend extern - in Waldgebieten - erfolgen. Auch wenn die Metallbelastungen in den Böden gering sind, erfolgt eine Kennzeichnung im B-Plan, um auf entsprechende Regeln beim Gemüseanbau hinzuweisen. 7 Bodenordnung Zur Realisierung der Planung wird ein Bodenordnungsverfahren notwendig. 8 Voraussichtliche Kosten Für umweltrelevante und grünordnerische Maßnahmen werden voraussichtlich folgende Kosten zum Tragen kommen: Herstellungskosten der öffentlichen Grünanlagen: (stehen für 2016 und 2017 im Haushalt: PSP 5-130101-900-01500-300-1) ca. 253.000 € Herstellungskosten für den Spielplatz: (stehen für 2014 im Haushalt: PSP-Element 5-060201-400-00200-900-1) ca.120.000 € Herstellungskosten für die externen Ausgleichsmaßnahmen (Waldumwandlung) im Aachener Wald: insgesamt: Für die Jahre 2015-2017 stehen hierzu schon Teilbeträge in einer Gesamthöhe von 247.000 € im Haushalt (PSP Element: 5-140101-900-01300-900-1) ca. 695.000 € Seite 35 / 36 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 17.10.2013 Folgekosten für öffentliche Grünanlage inkl. Spielplatz: (Zur Haushaltsplanung 2016 und Folgejahre sind Folgekosten von 14.500 € einzuplanen) ca. 14.500 €/Jahr Folgekosten für die Grünfläche Zweckbestimmung Entwässerung: (Zur Haushaltsplanung 2016 und Folgejahre sind Folgekosten von 3.630 € einzuplanen) ca. 3.630 €/Jahr Für die private Grünfläche südlich der Klostermauer werden keine Folgekosten erwartet, weil nach bisherigem Stand die Abtei Kornelimünster diese pflegen wird. Herstellungskosten für die öffentlichen Straßen und Anpassungsmaßnahmen im bestehenden Straßenraum Inkl. Bodenmanagement und Bodenkundliche Baubegleitung ca. 432.000 € (PSP-Element 5-120102-400-00500-300-1) 9 Plandaten Flächen für Landwirtschaft 10.000 m² Flächen für Versorgungsanlagen 1.900 m² Flächen für Gemeinbedarf 2.100 m² Allgemeines Wohngebiet 56.600 m² private Grünfläche (gleichzeitig Ausgleichsfläche) 7.800 m² öffentliche Grünfläche (davon 3.200 m² Ausgleichsfläche) 6.000 m² öffentliche Verkehrsfläche 12.600 m² Plangebiet 97.000 m² Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am ……….. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - beschlossen hat. Aachen, den …………. (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 36 / 36 Oberforstbacher Straße k lec h Sc im he er ße ra t S Änderung Nr.123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße Lage des Plangebietes Oberforstbacher Straße k lec h Sc im he er ße ra t S Änderung Nr.123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße Lage des Plangebietes Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen Bereich Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße M 1 : 15.000 Bisher geltender Inhalt für den zu ändernden Bereich Neuer Inhalt für den geänderten Bereich 1. Darstellungen Wohnbauflächen Flächen für die Landwirtschaft Fachbereich für Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen FB 61 / 10 Juli 2011 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Entwurf der Begründung zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Planbereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße (Stand 25.09.2013) Lage des Plangebietes Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 Inhalt TEIL A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff. 1 BauGB) ............................................................... 3 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Planung........................................................................................................................................................................ 3 Derzeitige Situation .................................................................................................................................................... 4 Darstellung des Regionalplanes ............................................................................................................................... 4 Masterplan AACHEN*2030 ......................................................................................................................................... 4 Flächennutzungsplan ................................................................................................................................................. 5 5.1 Änderung des Flächennutzungsplanes ................................................................................................................ 5 Landschaftsplan ......................................................................................................................................................... 6 6.1 Änderung des Landschaftsplanes ........................................................................................................................ 6 Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 6 Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ........................................................................................... 6 Beteiligung der Bezirksregierung Köln .................................................................................................................... 6 TEIL B - Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB) ............................................................................................................... 7 10 Allgemeines................................................................................................................................................................. 8 10.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes ................................................................................... 8 10.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches ................................................................................... 8 10.3 Bisheriges Planungsrecht .................................................................................................................................... 8 11 Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung ................................................................ 8 11.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung insgesamt ................... 8 11.2 Schutzgut Landschaft, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt ............................................................... 8 11.3 Schutzgut Boden.................................................................................................................................................. 9 11.4 Schutzgut Wasser ................................................................................................................................................ 9 11.5 Schutzgüter Luft und Klima .................................................................................................................................. 9 11.6 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes .................................................................... 10 12 Zusammenfassung ................................................................................................................................................... 10 Seite 2 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 TEIL A Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff. 1 BauGB) 1 Planung Die Expansion der Hochschule und die stetige Nachfrage nach Einfamilienhäusern erfordert die Ausweisung von Neubaugebieten an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes. Um diesen Bedarf zu decken und um den Wohnstandort Kornelimünster auch im Hinblick auf eine Ergänzung der Infrastrukturellen Einrichtungen u. a. im Sektor Einzelhandel zu stärken, soll die Wohnfläche nördlich der Schleckheimer Straße arrondiert werden. Bisher hatte die Stadt Aachen ein positives Zuwanderungsvolumen. Allerdings finden in der Stadt Aachen Abwanderungsprozesse statt, die durch ein gezieltes Wohnraumangebot gestoppt werden können. Das „empirica/Quaestico“ - Gutachten aus 2009 belegt, dass bereits jetzt gerade bauwillige Familien mit Kindern mangels entsprechender Angebote von Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser in das Umland ab-wandern, was den Interessen der Stadt Aachen widerspricht. Ziel der Stadt Aachen ist, durch ein zielgruppen-orientiertes Wohnraumangebot die Abwanderung einzelner Zielgruppen zu verhindern. Im Dezember 2010 hat der Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage des Gutachtens des Instituts Empirica / Quaestico die „Aachen-Strategie-Wohnen“ verabschiedet. Ziel der Aachen-Strategie-Wohnen ist, dass:  Menschen in jeder Lebenslage ein angemessenes Wohnungsangebot in Aachen finden;  das Wohnraumangebot an die veränderte Bedarfslage (demografische Entwicklung) angepasst wird;  Abwanderung verhindert und Zuzug motiviert wird;  Investitionen in Wohnungsneubau und Wohnungsbestand gefördert werden;  die Eigentumsquote erhöht wird. Durch eine gezielte Wohnungsmarktoffensive sollen die Umlandabwanderung reduziert und diese Bevölkerungs-gruppen in Aachen gehalten werden. Der Rat der Stadt Aachen hat daher ebenfalls im Dezember 2010 beschlossen, das in dem Gutachten definierte Szenario 2 „Wohnungsmarktoffensive“ zu verfolgen. Zu diesem Szenario werden im Gutachten konkrete Neubaubedarfe beziffert. Das Gutachten geht von einem erforderlichen Bauvolumen für die Jahre 2008 – 2012 von 1446 EZFH / Einfami-lien- und Zweifamilienhäuser) und 885 MFH (Mehrfamilienhäuser) aus, um den Bedarf zu decken. Bis 2011 lag die Stadt mit ca. 600 WE (Wohneinheiten) hinter dem Soll im Bereich der EZFH zurück. Im Bereich der MFH hat die Stadt ihr Soll aus dem Szenario annähernd erreicht. Um dem Abwanderungstrend entgegen zu wirken, kann es laut Gutachten mit einem Bauvolumen von rund 240 - 300 WE in EZFH / Jahr und 100 – 150 WE in MFH /Jahr in den nächsten 20 Jahren gelingen, die Einwohnerzahl in etwa konstant zu halten (von 243.000 auf 241.000 / s. Wohnungsmarktoffensive). Mit den derzeitigen Regionalplanreserven (ohne Baulücken, Stand 2009) kann im Schnitt über die nächsten 20 Jahre ein Bauvolumen von ca. 200 EH und ZFH / Jahr erreicht werden. Das Bauvolumen reicht allerdings nicht aus, um dem Bevölkerungsrückgang auszugleichen (Planungsstand 2009/2010). Die Stadt Aachen erfährt derzeit einen erheblichen Bevölkerungszuwachs im Bereich der 18 – unter 25-jährigen aufgrund G8 und der Abschaffung des Zivildienstes. Dieses hohe Niveau soll sich voraussichtlich bis 2018 halten. Dann ist allerdings auch aufgrund der Geburtendefizite von einem Bevölkerungsrückgang im Bereich der 18 – unter 25-jährigen auszugehen. Im Rahmen der Hochschul- und Campusentwicklung wird mit einem weiteren Zuwanderungsdruck gerechnet. Begünstigt wird diese Entwicklung dadurch, dass ausweislich des „empirica/Quaestico“ - Gutachtens ein geringeres Geburtendefizit besteht, was durch die relativ junge Bevölkerung bedingt ist. Sollte es aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung zu einem weiteren Bevölkerungszuwachs kommen (wie Szenario 3 / „empirica/Quaestico“ – Gutachten) muss das Bauvolumen der Stadt Aachen in den nächsten 20 Jahren weiter erhöht werden, um gezielt die Abwanderung einzelner Gruppen zu verhindern. Seite 3 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 Wenn das zur Befriedigung der Nachfrage erforderliche Bauvolumen nicht auf dem Gebiet der Stadt Aachen realisiert werden kann, wird in noch stärkerem Maße als bereits jetzt eine den Interessen der Stadt Aachen widersprechende Abwanderung in das Umland mit entsprechenden Konsequenzen für die soziale und technische Infrastruktur erfolgen. Die Erhöhung des Bauvolumens ist demnach erforderlich, um den größtmöglichen Anteil an Wohnungssuchenden nicht nur an den Wirtschaftstandort, sondern auch dauerhaft an den Wohnstandort Aachen zu binden und durch ein bedarfsorientiertes Wohnungsangebot die Attraktivität der Stadt Aachen als Wohn- und Arbeitsstandort und somit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Aachen zu erhöhen. Die Flächennutzungsplanänderung ist zur Arrondierung des Siedlungsrandes erforderlich. Sie umfasst nur einen Teilbereich des Geltungsbereiches des im Parallelverfahren geführten Bebauungsplanes. Im gesamten Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 812 (2. Bauabschnitt) sind Bauflächen für rd. 160 Wohneinheiten geplant (ca. 136 Einfamilienhäuser und 4 Geschossbauten mit jeweils maximal 6 Wohnungen). Die Baustruktur soll ein Mix aus Einzel-, Doppel- bzw. Reihenhäuser sein mit einem kleinen Angebot von Geschossbauten, wodurch den unterschiedlichen Bedürfnissen und Wohnwünschen der zukünftigen Bewohner entsprochen werden soll. Aufgrund der Nachfrage vor allem nach freistehenden Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken soll, ange-passt an den ländlich geprägten Raum, eine eher lockere Bebauung angeboten werden. Die Grundstücks-größen sollen dabei zwischen 200 und 600 m² variieren, wobei ein relativ hoher Anteil von Einzelhäusern vorgesehen ist. 2 Derzeitige Situation Das Plangebiet für das eine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist, liegt im Westen des Ortsteils AachenKornelimünster und umfasst eine Fläche von ca. 2,5 ha. Es wird im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen unterhalb der Abtei und die angrenzende Bebauung am Benediktinerweg, im Osten durch die angrenzende Bebauung entlang der August-Macke-Straße, im Süden durch die Schleckheimer Straße und im Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt. Das Plangebiet ist geprägt durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung und kann größtenteils als wenig strukturierte Landschaft bezeichnet werden. Angrenzend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen wurde bereits die im Flächennutzungsplan vorhandene Siedlungsreserve durch die Bebauung Kornelimünster West / Schleckheimer Straße ausgeschöpft. Die Arrondierung des Siedlungsbereiches verändert aus Westen blickend das wahrnehmbare städtebauliche Gesamtbild nur marginal, da keine gliedernden Elemente im Landschaftsbild erkennbar sind. Auswirkungen der Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Umweltbereicht beschrieben. Derzeit ist das Plangebiet planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 812 wird die bauliche Struktur konkretisieren. Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen. 3 Darstellung des Regionalplanes Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde räum-liche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im Flächen-nutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan. Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003, Stand 2010, stellt für den Bereich größtenteils „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ und in geringen Teilen „Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ mit der Überlagerung durch die Darstellung “Regionaler Grünzug“ dar. 4 Masterplan AACHEN*2030 In seiner Sitzung am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die Ergebnisse des Masterplanes sind Seite 4 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 daher gem. §1 (6), Nr.11 BauGB im Sinne der gemeindlichen Selbstbindung als städtebauliche Entwick-lungskonzeption in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Der Masterplan Aachen 2030 soll mögliche Perspektiven und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt Aachen aufzeigen. Der Masterplan erfüllt die Funktion eines strategischen Instrumentes, welches einen Rahmen für die künftige Entwicklung absteckt. Die im Handlungsfeld Wohnen unter dem Oberziel „Wohnungsmarkoffensive“ und „Gesunde Wohnquartiere“ genannten Ziele werden im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung und dem parallel geführten Bebauungs-planverfahren umgesetzt. Es handelt sich zum einen um die Mobilisierbarkeit der vorhandenen FNP-Bauflächen-reserve und die Forcierung der derzeitigen Baulandentwicklung, zum anderen um die klimagerechte Gestaltung von Wohnquartieren. Als weiteres Ziel zum Oberziel „Wohnungsmarkoffensive“ wird die zielgruppenorientierte Wohnbaulandbereitstellung (z. B. Familien) benannt. Unter dem Oberziel „Gesunde Wohnquartiere“ werden die Ziele „Wohnquartiere an ÖPNV-Haltepunkte anbinden und „Verknüpfung von Wohnquartieren und Freiraum“ aufgeführt. Das künftige Baugebiet ist dementsprechend gut an den ÖPNV angebunden (fußläufig Entfernung < 500m). Durch Orte des Verweilens am Ende der Stichstraßen, an denen von der Siedlung der Blick in die Landschaft erlebbar wird, ist die Freiraumverknüpfung berücksichtigt. Im Handlungsfeld „Lebensumfeld“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „Bewegte Stadt“ verwiesen. Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Bewegungsräume und ihre Zugänge verbessern“ (z. B. Anknüpfen des bestehenden fußläufigen Wegenetzes an den Landschaftsraum). Im Handlungsfeld „Stadt-Bau-Kultur“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „prägnante Kulturlandschaften sichern und entwickeln“ verwiesen. Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Identität der Stadtteile stärken“, „Sichtbarmachung des historischen Erbes“ und Schutz der Stadtsilhouette (hier:Abtei). Im Handlungsfeld „Natur und Umwelt“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „Intakte natürliche Ressourcen“ verwiesen. Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Erhaltung schutzwürdiger Böden“ (z. B. Eingriffe auf das Notwendigste reduzieren und bodenkundl. Baubegleitung). Im Handlungsfeld „Klimaschutz, Klimaanpassung“ wird für den Planbereich auf das Oberziel „Energieeffiziente Stadt“ verwiesen. Berücksichtigung findet in diesem Bereich das Ziel „Klimaschutzsiedlung entwickeln“ (z. B. energieeffiziente Bauweisen, Durchlüftung). Diese im Masterplan genannten Ziele werden zu einem größeren Teil im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens konkretisiert. 5 Flächennutzungsplan Der Flächenutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig. Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Änderungsbereich im Hauptplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. 5.1 Änderung des Flächennutzungsplanes Aufgrund der vorgesehenen Planung, die Siedlungsgrenze zu verschieben, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte Änderungsbereich, der derzeit im Hauptplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, soll in die Darstellung „Wohnbauflächen“ geändert werden. Seite 5 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - 6 Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 Landschaftsplan Der Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachen, der seit dem 17.08.1988 rechtskräftig ist, besteht aus der Entwicklungskarte (M 1:15.000), der Festsetzungskarte (M 1:5.000) und den Textlichen Darstellungen und Textlichen Festsetzungen mit Erläuterungsbericht. In der Festsetzungskarte ist der gesamte Planbereich als „Besonderer Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ festgesetzt. In der Entwicklungskarte ist für den Bereich das Entwicklungsziel Nr. 6 „Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß FNP geplanten Nutzungen“ dargestellt. 6.1 Änderung des Landschaftsplanes Die Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 (und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes) haben Auswirkungen auf die Inhalte des Landschaftsplanes (Karten und textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht). Ein eigenständiges Änderungsverfahren zum Landschaftsplan ist nicht erforderlich, da mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes für den o. g. Bereich die bestehenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes, die den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes widersprechen, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz (LG NRW) außer Kraft treten. 7 Auswirkungen der Planung Mit Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von neuem Wohnraum geschaffen werden. 8 Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung Der Masterplan als strategisches Instrument der Stadtentwicklung hat im Rahmen des Handlungsfeldes „Klimaschutz, Klimaanpassung“ für den Planbereich als eine Aufgabe auf das Oberziel „Energieeffiziente Stadt“ verwiesen und das Ziel „Klimaschutzsiedlung“ (z. B. energieeffiziente Bauweisen, Durchlüftung) formuliert. Durch die geplante Erweiterung des Stadtteils Kornelimünster werden die vorhandene Infrastruktur sowie die dezentralen Angebote stabilisiert bzw. können sogar wieder aktiviert werden. Der städtebauliche Entwurf als Grundlage des parallel geführten Bebauungsplanverfahren berückichtigt verschiedene Aspekte, wie eine energiesparende Bauweise, eine optimale Ausrichtung der Gebäude zur solaren Energie- und Wärmegewinnung, einen ressourcenschonenden Umgang mit Freiflächen und Niederschlagwasser, um somit den Anforderungen an den Klimawandel gerecht zu werden. Eine Qualifizierung des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes erfolgt im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens. 9 Beteiligung der Bezirksregierung Köln Die Anfrage gemäß § 34 Abs. 1 LPlG an die Bezirksregierung Köln, ob die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes den Zielen der Landesplanung und Raumordnung angepasst ist, erfolgte mit Schreiben vom 17.11.2011. Mit Schreiben vom 18.01.2012 hat die Bezirksregierung bestätigt, dass die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes für den westlichen Rand von Kornelimünster den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Seite 6 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 TEIL B Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB) Neue Darstellung Aktuelle Darstellung Wohnbaufläche Flächen für die Landwirtschaft Seite 7 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - 10 10.1 Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 Allgemeines Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes Der Umweltbericht berücksichtigt sämtliche zu den Schutzgütern gemäß BauGB vorliegenden Information, Gutachten oder sonstige Erkenntnisse und Zielvorstellungen, um die Auswirkungen dieser Änderung des Flächennutzungsplans auf die Umwelt zu beurteilen. 10.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem Bedürfnis, das östlich dieses Änderungsbereichs liegende Bebauungsplangebiet Kornelimünster-West nach Westen auszuweiten, um eine angemessene Zahl an Wohneinheiten in diesem Gebiet anbieten zu können. Es handelt sich dabei um einen in nord-südlicher Richtung verlaufenden Streifen mit einer Gesamtgröße von ca. 2,5 ha. Dieser wird derzeit insgesamt als Fettweide intensiv landwirtschaftlich genutzt. 10.3 Bisheriges Planungsrecht Das bisherige Planungsrecht auf Ebene des FNP ist die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“. Die derzeitige Nutzung der Fläche entspricht dieser Darstellung; für die Entwicklung eines Wohngebietes an dieser Stelle ist ein Änderungsverfahren zugunsten der Darstellung „Wohnbaufläche“ erforderlich. 11 11.1 Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung insgesamt 11.1.1 Bestandsbeschreibung Das Gebiet ist von Wohnbebauung und einem Kloster umgeben und liegt nicht unmittelbar an Lärm emittierenden Straßen; damit verbunden ist auch eine lufthygienisch als unbelastet zu bezeichnende Situation. Durch die weitläufige Grünlandsituation ist von regelmäßig hangabwärts fließender nächtlicher Kaltluft auszugehen. Im Plangebiet liegt ein Mobilfunksendemast, von dem elektromagnetische Felder ausgehen. 11.1.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die zu erwartende Entwicklung wird zusätzlichen Verkehr in das Gebiet bringen, der sich jedoch im Wesentlichen auf interne Verkehre beschränken wird und durch die geplante Erschließung von drei Seiten auch räumlich gut verteilen wird. Die Einschränkung der Kaltluftproduktion an dieser Stelle kann hingenommen werden angesichts des weitläufig durch Grünlandnutzung geprägten Umfeldes. 11.1.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Hinsichtlich der Themen Lärmschutz, Lufthygiene und Stadtklima sind keine Maßnahmen erforderlich. Hinsichtlich des Themas elektromagnetische Felder wird durch einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Abstand des Sendemastes zu Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, ein ausreichender Schutz nach bisherigen Erkenntnissen, gewährleistet. Zur Gewährleistung eines gut durchgrünten Wohnumfeldes wird im Rahmen des Umweltberichtes für den Bebauungsplan ein Grünordnungsplan erstellt werden. 11.2 Schutzgut Landschaft, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt 11.2.1 Bestandsbeschreibung Die derzeitige Situation des Gebietes ist einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit Beweidung ohne besondere landschaftliche Qualitäten; es liegen weder Schutzgebiete im Änderungsbereich des FNP noch gibt es Hinweise auf geschützte Arten. Durch die Tatsache der derzeitigen Nutzung wie auch durch den Umstand, dass wesentliche Teile des Umfelds schon durch Siedlungsnutzung in Anspruch genommen werden hat die Fläche ihr potentielles Biotopentwicklungsvermögen nicht ausschöpfen können. Seite 8 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 11.2.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der Verlust der Grünlandweiden wird zur Verdrängung einiger Arten, die dort ihre Nahrung finden, führen, jedoch sind in unmittelbarer Nähe ausreichende Ausweichquartiere zu finden, sodass hiervon keine erhebliche Auswirkung zu erwarten ist. Das Landschaftsbild wird, da die Fläche schon auf drei Seiten durch Bebauung umgeben ist kaum beeinträchtigt werden. 11.2.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Der landschaftliche Ausgleich für den mit dem Plan verursachten Eingriff wird innerhalb der Stadtgebietes der Stadt Aachen ausgeglichen werden. 11.3 Schutzgut Boden 11.3.1 Bestandsbeschreibung Im Plangebiet liegen schutzwürdige Böden vor (Pseudogley und Pseudogley-Parabraunerde). Darüber hinaus finden sich aufgrund natürlich vorkommender Metallgehalte im Ausgangsgestein, Vorkommen an Cadmium und Blei, deren Gehalte knapp über dem sog. Maßnahmenwert liegen. 11.3.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die schutzwürdigen Böden werden durch die geplante Bebauung fast vollständig geschädigt. – Infolge der zukünftigen Bebauung werden die Bewohner in ihren Gärten auch Gemüse anbauen wollen; dies stellt unter gewissen Auflagen kein gesundheitliches Risiko dar. 11.3.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Der Ausgleich für die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird vollständig im Stadtgebiet Aachens, in diesem Falle größtenteils durch Waldumwandlungsmaßnahmen von standortfremden Nadelwäldern zu standorttypischen Laubwäldern im Aachener Wald umgesetzt werden. Hinsichtlich des Anbaus von Gemüse werden alle Grundstückseigentümer mit entsprechenden Informationen ausgestattet werden (Überdeckung mit Mutterboden, Vermeidung von Cadmium anreichernden Gemüsesorten). 11.4 Schutzgut Wasser 11.4.1 Bestandsbeschreibung Im Plangebiet liegen keine Quellen, Schutzgebiete oder Überschwemmungsbereiche vor, es ist geprägt durch Oberböden mit geringer Wasserdurchlässigkeit und Staunässe bei gleichzeitig hoher Durchlässigkeit im Untergrund. Der Beitrag zur Grundwasserneubildung ist gering. 11.4.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die geplante Bebauung wird, sobald in den Oberboden eindringt, von Staunässe betroffen sein. 11.4.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Im Bebauungsplan werden die Maßnahmen zum Schutz der Gebäude wie zum Umgang mit Grund- und Regenwasser näher beschrieben. 11.5 Schutzgüter Luft und Klima Siehe Abschnitt 2.1.1-2.1.3 Seite 9 / 10 Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - 11.6 Begründung zur Offenlage Fassung vom 25.09.2013 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße, im vorliegenden Fall jedoch in voraussichtlich nur geringem Umfang. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft somit zwar ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge, entsprechend erforderliche Maßnahmen wurden jedoch bereits unter den einzelnen Schutzgütern abgehandelt. 12 Zusammenfassung Die 123. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen für den Bereich Kornelimünster-West umfasst einen Streifen von ca. 2,5 ha Größe westlich des bereits als für Wohnnutzung dargestellten Bereichs nördlich der Schleckheimer Straße. Angesichts der umgebenden Nutzungen sowie der intensiv landwirtschaftlichen Nutztung der Grünlandfläche kann die Änderung in ihren Grundsätzen als vertretbar bezogen auf die untersuchten Schutzgüter gelten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Planungsausschuss am 07.11.2013 die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 123 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – beschlossen hat. Aachen, den 08.11.2013 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 10 / 10 Der Oberbürgermeister FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße (Stand 17.10.2013) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Inhaltsverzeichnis: Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. altung am 22.09.2011 Auf dem Anger Auf der Gallich Auf der Gallich Auf der Gallich Auf der Gallich August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße August-Macke-Straße Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Benediktinerweg Cyprianusweg Franz-Marc-Straße Franz-Marck-Straße Franz-Marck-Straße Franz-Marck-Straße Franz-Marck-Straße Franz-Marck-Straße Gangolfsweg In der Lohn In der Lohn Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Seite 2 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Max-Pechstein-Straße Meischenfeld Oberforstbacher Straße Oberforstbacher Straße Oberforstbacher Straße Oberforstbacher Straße Oberforstbacher Straße Oberforstbacher Straße Rolandstraße Schleckheimer Straße Schleckheimer Straße Schleckheimer Straße Steinkaulweid Oberforstbach Roetgen Seite 3 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 1. Niederschrift der Anhörungsveranstaltung am 22.09.2011 – Stellungnahme der Verwaltung Zur Baudichte: Dichteverteilung / Abstandsgrün: Der Wunsch aus den benachbarten Siedlungen, Abstand zu den Neubaugebieten zu bekommen, ist verständlich. Gewohnheiten wie der ungestörte Blick oder die Ruhe, können nicht mehr in diesem Maße aufrecht gehalten werden. Durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche war jedoch seit 1980 bekannt, dass es sich bei den Wiesen um Bauerwartungsland handelt. Die Übernahme der vorhandenen Dichte für die Neubebauung ist angemessen. Die größten Grundstücke mit den Einzelhäusern werden aus funktionalen Gründen an den Siedlungsrand gesetzt. Hierdurch wird ein möglichst sanfter Übergang zum Landschaftsraum sichergestellt. Belastungen wie z.B. Versiegelungen und Verkehrsdichte nehmen zum Freiraum stetig ab. Dies entspricht auch dem klassischen europäischen Stadtmodell, das den Siedlungsraum Aachen prägt. Eine Umkehrung der höchsten Dichte an die Ränder mit Grünstreifen zwischen den Siedlungsteilen käme mehr dem Bild abgrenzender Satelliten gleich als einer kompakten Siedlungsstruktur. Die Anregung, Grünflächen als Abstand zwischen Bestandsiedlung und Neubausieldung anzulegen, ist darüber hinaus nicht praktikabel. Als öffentliche Grünanlage ist diese in der Anschaffung und Pflege aufwendig. Gleichzeitig ist die Notwendigkeit bei dem ländlichen Standort üppige Grünanlagen in Siedlungsbereichen anzulegen, nicht in dem Maße gegeben. Eine andere Möglichkeit wäre, diese „Abstandsflächen“ als Ausgleichsflächen anzulegen. Von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde werden jedoch Ausgleichsflächen in dieser Form abgelehnt, da der extrem hohe Nutzungsdruck des wohnlichen Umfeldes eine hochwertige ökologische Entwicklung der Flächen ausschließt. Die Anlage von Grünflächen im Übergang zur freien Landschaft ist als “Abpufferung”, insbesondere zur Schonung des Landschaftsbildes und hier als Fläche für das Oberflächenwasser, dagegen sinnvoll und notwendig. Die Befürchtungen sind unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Geschosswohnungsbau: Im Plangebiet wird gegenüber den gängigen Festsetzungen für Einfamilienhäuser für vier Bereiche ein leicht größeres Bauvolumen für die Möglichkeit der Ansiedlung von Geschosswohnungsbau angeboten (ein ca. 2,0 m tieferes Baufeld, ein ca. 1,0 m größere Gebäudehöhe und drei statt zwei Geschosse). Ob diese Festsetzung nun für eine horizontale Teilung (Wohnungen auf verschiedenen Geschossen) oder eine vertikalen Teilung (z.B. Reihenhaus) genutzt wird, obliegt dem Eigentümer und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Erst bei der Vermarktung wird sich herausstellen, ob neben den monostrukturierten Einfamilienhaussiedlungen gleichzeitig Etagenwohnungen, ob im Eigentum oder in Miete, nachgefragt werden. Aus den Erfahrungen mit anderen Gebieten ist diese Nachfrage gegeben. Dies belegen auch entsprechende Entwicklungen in den angrenzenden Siedlungen aus den 1960er - 1970er Jahren. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden zunehmend bei den Einfamilienhäusern einzelne Geschosse als eigenständige Wohnungen genutzt. Die Sorge von Anwohnern, Mietwohnungen würden nicht zu den Einfamilienhäusern passen, ist nicht nachvollziehbar, da diese bereits jetzt schon vereinzelt im Gebiet gegeben sind. Die Befürchtungen, ein Mietwohnungsbau würde den Wert der angrenzenden Grundstücke entwerten, ist daher unbegründet. Die Festlegung auf eine besondere Zielgruppe, wie z. B. „Ältere Bürger aus Kornelimünster“ soll hier allerdings nicht erfolgen. Um hier eine Durchmischung der Bewohnerstruktur zu erreichen, sind die Geschosswohnungsbauten im Plangebiet verteilt. Die Wohneinheiten bei diesen Gebäuden sollen auf 9 WE begrenzt werden. Die Standorte der Geschosswohnungsbauten sind bewusst im Siedlungsgebiet an die Eingänge und Ränder gelegt worden. Durch die Streuung soll eine Integration der Bewohner der Geschoßwohnungen in die Einfamilienhausstruktur gefördert werden. Es ist gerechtfertigt, den Bewohnern, die in einer etwas dichteren Weise leben, einen attraktiven Standort mit Blick in die Grünfläche oder am Siedlungsrand anzubieten. Die Geschossbauten überragen die Einfamilienhäuser um nur 1,0 m, so dass mögliche Verschattungen nicht größer als bei Einfamilienhäusern gegeben sind. Die Befürchtungen sind unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 4 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Nachverdichtung: Der Bebauungsplan wird folgendes Maß der Bebauung festsetzen: eine GRZ von 0,3 bei den Einzel- und Doppelhäusern und eine 0,4 bei den Reihenhäusern und Geschossbauten. Für die Einfamilienhäuser sollen zwei Vollgeschosse festgesetzt werden, für die Geschosswohnungsbauten drei. Die Traufe soll bei den Einfamilienhäusern nicht höher sein als 7,0 m (TH), die Firsthöhe nicht höher als 10,0 m (FH) m. Die Höhe der Geschossbauten darf an der Traufe 8,0 m und am First 11,0 m nicht überschreiten. Eine Bebauung wird nur in diesem Rahmen möglich sein. Die Befürchtung ist unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Privatflächen an der Schleckheimer Straße: siehe Stellungnahme zu Nr. 62, Anwohner Schleckheimer Straße Abstand Friedhof zwischen Abtei und Wohnbebauung: Da es sich um eine eng begrenzte und kleine Friedhofsanlage der Benediktinerabtei handelt und zudem das Wohngebiet durch den breiten Grünstreifen (Ausgleichsfläche) zusätzlich abgetrennt wird, bestehen keine negativen Auswirkungen auf die Wohnnutzung. Eine Einschränkung der Friedhofsnutzung durch die Wohnbebauung ist nicht gegeben. Die Befürchtung ist unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zum Verkehr: Verkehrsuntersuchungen: Es wurde eine überschlägige Abschätzung der Verkehre wie folgt vorgenommen: Bei 160 Wohneinheiten und einer angenommenen Haushaltsgröße von 3,25 Personen ist mit ca. 500 neuen Einwohnern zu rechnen. Es werden ein MIV-Anteil von 70 % und ein Besetzungsgrad der Fahrzeuge von 1,1 Personen angenommen. Daraus ergeben sich insgesamt ca. 1.050 zusätzliche Kfz-Fahrten pro Tag, die sich voraussichtlich im Verhältnis 60:40 auf die Zufahrten Oberforstbacher Straße bzw. Schleckheimer Straße verteilen. In Abhängigkeit von den unterschiedlichen vorgeschlagenen Varianten ergeben sich leicht unterschiedliche Zusatzbelastungen, die jedoch alle in einer abwickelbaren Größe entstehen. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Verbreiterung der Oberforstbacher Straße inklusive Kreisverkehr: Es ist weder eine Verbreiterung der Oberforstbacher Straße, noch ein Kreisverkehr an der Gallich erforderlich, um die Verkehrsmengen zu bewältigen. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die Oberforstbacher Straße stadtauswärts in Richtung des Stadtteils Oberforstbach einen sehr geringen Straßenquerschnitt und keine Nebenanlagen aufweist. Dies macht eine Reduktion der Geschwindigkeiten notwendig. Die Situation ist jedoch unabhängig von dem geplanten Wohngebiet zu bewerten. Die Befürchtungen sind unbegründet, den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Querungshilfen in der Schleckheimer Straße: Derzeit erfolgt eine verkehrliche Untersuchung der Schleckheimer Straße im Bereich der August-Macke-Straße, der Bushaltestelle und der Apotheke. Ziel der Untersuchung ist es, Gefahrenpunkte zu definieren, insbesondere für die Nutzergruppe Kinder. Es sollen geeignete Maßnahmen entwickelt werden wie z.B. Tempo 30, Kreisverkehr, Querungshilfen, Verbreiterung des Gehweges. Der Mobilitätsausschuss hat am 15.11.2012 die Ausführung einer Mittelinsel und die Verbreiterung des Gehweges beschlossen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2014 geplant. Der Anregung wurde im Rahmen der Verkehrsplanung gefolgt. Die Aufnahme der Aufteilung von Verkehrsflächen ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Gefährlicher Durchgangsverkehr in der August-Macke-Straße: Die Verkehrsabschätzungen ergaben, dass die Verkehrszunahme für das vorhandene Straßennetz bei jeder Verkehrsvariante verträglich sind. Mit der Variante A wurde eine Lösung Seite 5 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 angeboten, bei der für jeden Bereich nur quartierseigene Verkehre und keine Durchgangsverkehre gegeben sind. Viele Anwohner haben sich für die Variante A ausgesprochen. Es gab auch Anregungen, die die Öffnung der August-MackeStraße forderten, da ansonsten Durchgangsverkehre über angrenzende Siedlungsbereiche zu befürchten seien. Aufgrund der vorhandenen verschlungenen Wegeführung ist die Verlagerung der Verkehre in die angrenzenden Siedlungen unwahrscheinlich. Es wird vorgeschlagen, die Variante A umzusetzen. Die August-Macke-Straße soll baulich in dem vorhandenen Querschnitt und der Gestaltung bis zur Oberforstbacher Straße durchgezogen werden. Allerdings soll der mittlere Bereich mit Pflaster gestaltet werden. Geeignete Maßnahmen wie z.B. Poller oder Baumpflanzungen soll das Durchfahren jedoch blockieren. Der Anregung wird gefolgt und die Variante A ohne Durchgangsverkehr soll umgesetzt werden. Parkplatzsituation: Es ist davon auszugehen, dass sich aufgrund des Umfangs und der Struktur des Gebietes das Parken im Wesentlichen innerhalb des Gebietes stattfinden wird. Den Wohneinheiten ist jeweils direkt mindestens ein Stellplatz, vorwiegend als möglicher Garagenstandort zugeordnet. Zusätzlich sind im Bereich der Einzel- und Doppelhäuser weitere Stellplätze im Vorbereich vor den Garagen oder in Abhängigkeit der Grundstücksbreite zusätzliche seitliche Stellplätze möglich. Aufgrund der geringen Dichte und der großen Grundstücke können sich diese Eigentümer auf ihren Grundstücken zwei Stellplätze einrichten. Auch bei den Reihenhäusern wurde darauf geachtet, dass mehrere Möglichkeiten für die Errichtung von Stellplätzen gegeben sind. Darüber hinaus werden im Plangebiet rd. 65 öffentliche Parkplätze vorgesehen. Damit ist für mehr als ein Drittel der 160 Wohneinheiten zusätzlich zu den privaten Stellplätzen ein öffentlicher Stellplatz gegeben. Die Befürchtungen sind unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Bauzeitbelastung: Die Belastungen durch Baustellen sind nur außerhalb der üblichen Ruhezeiten hinzunehmen. Die Zufahrt zum Plangebiet wird durch die neuen Erschließungsstraßen erfolgen. Die vorhandenen Verkehrsflächen sind so ausgestattet, dass in der Regel Baufahrzeuge ohne Schäden darauf fahren können. Beim Schadensfall trifft immer das Verursacherprinzip zu. Die Haftpflichtversicherungen der Bauunternehmer sind in diesem Falle dafür zuständig. Schäden im Bereich der Verkehrsflächen können auch im Rahmen von Instandhaltung repariert werden. Für Instandhaltungsmaßnahmen werden keine Gebühren von Seiten der Anlieger eingefordert. Im Falle von Verschmutzungen der Verkehrsfläche ist ebenfalls das Bauunternehmen für die Reinigung verantwortlich. Es ist üblich, zu Beginn der Baumaßnahmen die Anlieger durch Flugblätter darüber zu informieren. Während der gesamten Baumaßnahme steht von Seiten der Stadt der Bauleiter als Ansprechpartner für die Anwohner zur Verfügung. Die Bauzeit im Bereich Kornelimünster West wird in Abhängigkeit von der Witterung und der Jahreszeit für den Tiefbau und die Baustraßen ca. 6 – 8 Monate einnehmen. Der Endausbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit vom Baufortschritt der Einfamilienhäuser. Die Befürchtungen sind unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zur Infrastruktur: Spielplatz: Bei der Berechnung des Spielplatzbedarfes wird davon ausgegangen, dass in jeder Wohneinheit 2 Kinder wohnen und jedem Kind 10 m² Spielfläche zustehen. Es wurde das Plangebiet aufgrund der Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden überarbeitet. Im Plangebiet können ca. 135 Einfamilienhäuser und 4 Geschossbauten mit ungefähr 24 WE errichtet werden. Demnach werden ca. 3.200 m² öffentliche Spielplatzfläche gefordert. Der vorhandene Kinderspielplatz wird durch eine zusätzliche Fläche von ca. 1.800 m² in Richtung Norden vergrößert. Zusätzlich wird am nördlichen Siedlungsrand eine weitere öffentliche Grünfläche von ca. 700 m² in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern angeboten. Die geforderte Fläche wird zwar unterschritten. Die Lage nah am Landschaftsbereich bietet den Kindern weiteren, ausreichenden Raum für den Aufenthalt im Freien, so dass diese Unterschreitung gerechtfertigt ist. Diese Flächen werden mit Geräten ausgestattet, die auf die Interessen der unterschiedlichen Alterstufen der Kinder ausgerichtet Seite 6 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 sind. Die Spielplätze werden kontinuierlich kontrolliert. Eine Unfallgefahr durch die Nähe von Fußballspiel und Schaukeln ist nicht festgestellt worden. Die Bedenken sind unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Kinderbetreuung, Jugend und Schule: Im Plangebiet wird für den Bedarf der dort hinziehenden Familien eine Tageseinrichtung für Kinder mit voraussichtlich 4 Gruppen errichtet, die vor allem Plätze für Kinder unter drei Jahren und integrative Plätze im U3 und Ü3-Bereich bereitstellen soll. Aufgrund der Lage am Siedlungsrand wird das Plangebiet für eine zentrale Jugendeinrichtung als nicht geeignet betrachtet. Die Grundschule am Abteigarten bleibt bestehen und wird umfangreich saniert und umgebaut werden. Hierbei wurde die zu erwartende Entwicklung der Schülerzahlen durch das Neubaugebiet Kornelimünster - West berücksichtigt. Die Anregungen zur Aufnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen sollen berücksichtigt werden. Der Anregung zur Aufnahme einer zentralen Jugendeinrichtung wird nicht gefolgt. Einkaufsmöglichkeiten: Der Stadt Aachen ist die mangelnde Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs in Kornelimünster bekannt. Die Kommune kann nur die rechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben regeln. So wurde für die Brachfläche im Eckbereich zwischen August-Macke-Straße und Schleckheimer Straße ein Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes beschlossen. Ziel ist es, dort über die Festsetzung eines Mischgebietes die Ansiedlung eines Nahversorgers planungsrechtlich sicherzustellen. Die Entwicklung des Geländes obliegt jedoch dem Eigentümer. Das Problem der fehlenden Einkaufsmöglichkeiten kann nicht im Rahmen des Planverfahrens geregelt werden. Entwässerung: 1992 wurde ein neuer Mischwasserkanal in der Schleckheimer Straße verlegt, der die Abwasser aus dem Gebiet des B-Plan Nr. 840 aufnimmt. Dieser Kanal weist z.Z. keine hydraulischen Engpässe auf. Er hat jedoch keine ausreichenden Reserven, um das aus dem Plangebiet des B-Plan Nr. 812 zusätzlich anfallende Regenwasser abzuleiten. Aus diesem Grunde, aber auch wegen der bekannten Probleme des in den unbebauten, geneigten Wiesenflächen wild abfließenden Oberflächenwassers mit gelegentlichen Überflutungen der Grundstücke im Bereich Corrgasse / Meischenfeld, wird in der Schleckheimer Straße zusätzlich zum vorhandenen Mischwasserkanal ein Regenwasserkanal gebaut. Mit dem Bau des Regenwasserkanals wurde im Juni 2013 begonnen, die Bauzeit für die rd. 900 m lange Kanalleitung beträgt etwas mehr als ein Jahr. D. h. mit der Fertigstellung kann nicht vor August/September 2014 gerechnet werden. Der Kanal wird im unterirdischen Rohrvortriebsverfahren hergestellt werden, so dass sich die Beeinträchtigungen der Anlieger der Schleckheimer Straße nur auf wenige Stellen konzentriert. Der Mischwasserkanal in der Oberforstbacher Straße ist nach Aussage der STAWAG ebenfalls hydraulisch ausreichend dimensioniert. Da die gesamte Entwässerung des Plangebietes Nr. 812 wegen der vorhandenen Topographie nach Süden zur Schleckheimer Straße hin erfolgen wird, bleibt die abwassertechnische Situation in der Oberforstbacher Straße unverändert. Durch die zusätzliche Verlegung eines Regenwasserkanals in der Schleckheimer Straße entstehen für die Anwohner keine unmittelbaren Kosten, die ihnen in Rechnung gestellt werden. Die Baumaßnahme wird – wie im übrigen jede andere Abwassermaßnahme auch – über die Abwassergebühren finanziert, so dass nicht die unmittelbar von einer Baumaßnahme betroffenen Anlieger mit Kosten belastet werden. Die Kanalbaumaßnahmen lösen auch keine Beitragspflicht nach KAG Kommunalabgabengesetz aus. Der Umstand, dass bei starken Regenereignissen Keller unter Wasser stehen, ist fast immer auf fehlende oder nicht funktionierende Rückstausicherungen bzw. auf fehlerhafte Ausführungen der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zurück zu führen. Den davon betroffenen Hauseigentümern wird empfohlen, Kontakt mit einem Sanitärfachmann aufzunehmen. Die Befürchtungen sind unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 7 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Zu den Umweltbelangen: Funkmast: Der seit vielen Jahren auf dem Kirchengrundstück installierte und in Betrieb gegangene Mobilfunkmast mit Antennenanleger verschiedener Mobilfunkbetreiber ist selbstverständlich baurechtlich und auch immissionsschutzrechtlich geprüft und genehmigt. Es wurde in diesem Fall unter besonderer Berücksichtigung der Realisierung von Wohnbebauung (Wohnhäuser) ein Abstandsmaß von überwiegend > 50 m erfüllt, das über die rein gesetzlichen Vorgaben deutlich hinausgeht. Neue Erkenntnisse zur EMF-Belastung (Elektromagnetische Felder) schützenswerter Nutzungen liegen aus dem Wissenschaftsbereich nicht vor, so dass hier auch kein nachträglicher Prüfbedarf entstanden ist. Die gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt. Landschaftsschutz: Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes verläuft in mindestens 150 m Abstand zu den Wohnbauflächen, so dass durch die Planung das Landschaftsschutzgebiet nicht beeinträchtigt wird. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes stellt für den Planbereich das Entwicklungsziel 6 dar. Dieses Ziel beinhaltet die Erhaltung des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der gemäß Flächennutzungsplan geplanten Nutzung. Der derzeit rechtskräftige Flächennutzungsplan setzt für den überwiegenden Bereich der Planänderung „Wohnbauflächen“ dar. Die Festsetzungskarte des Landschaftsplanes stellt zudem für diesen Bereich den „besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern“ fest. Für die ebenfalls durch den Planbereich überplante, im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellte „Fläche für die Landwirtschaft“ ist die Flächennutzungsplanänderung erforderlich (siehe Begründung Umweltbericht). Die Ausgleichsflächen werden keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen beanspruchen. Da sie in erster Linier Bodenbelange betreffen, wird der zukünftige Ausgleich vornehmlich in Waldflächen stattfinden. Die Befürchtung ist unbegründet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Baumschutz: Der Baumbewuchs im rückwärtigen Bereich der Schleckheimer Straße befindet sich auf privaten Flächen. Die Grundstücke werden gemäß dem städtebaulichen Konzept und nach einer Umlegung neu aufgeteilt. Auch nach der Umlegung werden sich die Bäume wieder auf privatem Grund befinden. Es obliegt dann den Eigentümern, denen die Grundstücke zugeteilt werden, wie sie mit den Bäumen unter Berücksichtigung der Regelungen der Baumschutzsatzung umgehen wollen. Eine Sicherung der Bäume im Bebauungsplan ist nicht gerechtfertigt, da dadurch eine Bebaubarkeit privater Flächen eingeschränkt würde. Die überbaubaren Flächen wurden so festgesetzt, dass die Bäume nicht in Konkurrenz dazu stehen. Somit könnten die Bäume im Vorgarten erhalten bleiben. Die öffentliche Grünfläche wird an der westlichen Seite des vorhandenen Spielplatzes erweitert, um den vorhandenen Bäumen einen besseren Wurzelschutz zu ermöglichen. Eine Festsetzung von Bäumen auf öffentlichen Grünflächen ist nicht erforderlich. Im Grünordnungsplan verpflichtet sich die Stadt zu einer vorgegebenen Bepflanzung. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Anforderungen aus dem Bebauungsplan Nr. 840: Die Anregung / Eingabe war sehr allgemein gehalten und wurde auf der Bürgeranhörung nicht weiter konkretisiert. In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 840 – Kornelimünster West / Schleckheimer Straße – (Bauabschnitt 1.0) wird mehrfach auf das zukünftige Bebbauungsplanverfahren Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – (Bauabschnitt 2.1 und 2.2) hingewiesen. Da beide Bebauungsplangebiete sich aus einer Rahmenplanung entwickelten, sind vor allem in den Randbereichen und hinsichtlich der Infrastruktur Abhängigkeiten gegeben. Im Folgenden sind alle Aspekte aufgelistet, die im B-Plan Nr. 840 genannt wurden und wie nun im B-Planverfahren Nr. 812 damit umgegangen wird. Der BPlan Nr. 812 ist ein eigenständiges Verfahren, aktuelle Bedingungen müssen berücksichtigt werden. Das Verfahren ist zudem ergebnisoffen, wodurch sich damalige städtebauliche Ziele verändern können: Seite 8 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Hinweise zum B-Plan Nr. 812 in der Begründung vom B-Plan Nr. 840 im Jahre 2005 150 Wohneinheiten Verlängerung der August-Macke-Straße bis zur Oberforstbacher Straße, im mittleren Bereich verkehrsberuhigt Weiterer Zugang zum Plangebiet am Haus Schleckheimer Straße 106 Untergeordneter Zugang nur für Not- u. Müllfahrzeuge, F+R (herausnehmbarer Poller) am südlichen Rand des Spielplatzes Querungshilfe im Bereich Schleckheimer Straße / Meischenfeld Städt. Platz am Ende der Fanz-Marc-Straße / Übergang zum Spielplatz Spielplatz soll in westlicher Richtung erweitert werden Jugendeinrichtung am Spielplatz B-Plan Nr. 812 Erschließungskostenbeitrag für Grundstücke an der Franz-Marc-Straße Ausreichende Dimensionierung der Kanäle für beide Bauabschnitte Naturnahe Rückhaltemulden erforderlich, Provisorium an der AugustMacke-Straße erforderlich Ca. 160 WE Wird übernommen, aber nicht verkehrstechnisch, da Variante A Wird übernommen Wird übernommen Mittelinsel in der Schleckheimer Straße Wird übernommen wird in nördliche Richtung erweitert Wird nicht übernommen, da nicht zentral genug gelegen Wird so berücksichtigt Wurde bereits so umgesetzt Provisorium wurde umgesetzt, Rückhaltemulden entlang der Siedlung Geltungsbereich des Bebauungsplanes: Im Übersichtsplan und im Luftbild wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan zum städtebaulichen Konzept stellte nur die bebauten Bereiche dar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet jedoch über den Siedlungsbereich auch zwei landwirtschaftliche Grundstücke an der Schleckheimer Straße, die als solche planungsrechtlich sichergestellt werden. Damit soll eine Bebauung gemäß § 34 BauGB verhindert und der Siedlungsrand festgelegt werden. Zu 2. Auf dem Anger – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsaufkommen und Durchgangsverkehr: Aufgrund von überschlägigen Abschätzungen wird das Verkehrsaufkommen als nicht so gravierend betrachtet, als dass dieses vom vorhandenen Verkehrsnetz nicht aufgenommen werden könnte. Es ist eine Verträglichkeit mit der Wohnnutzung vorhanden. Hinzu kommt, dass durch die Umsetzung der Verkehrsvariante A keine Verbindung von der Oberforstbacher Straße zur Schleckheimer Straße entstehen wird. Dadurch wird das Verkehrsaufkommen auf die im nördlichen Bereich gelegenen Häuser begrenzt (ca. 100) und es entstehen keine Durchgangsverkehre (siehe auch Stellungnahme zu 1. Niederschrift). Frontansicht Kloster/ Landmarke / Sichtachse: Der Blick auf die Benediktinerabtei bleibt weiterhin unverbaut. Es ist lediglich eine neue Erschließungsstraße entlang der schmalen Ostseite des Klosters geplant. Durch die Straßenführung in einem Abstand von mehr als 35 m zum Kloster wird die Ansicht nicht wesentlich beeinträchtigt, zumal diese von bestehenden Baumbeständen umgeben ist. Bei der Planung handelt es sich um die Entwicklung einer im Regionalplan und im Flächennutzungsplan vorgesehenen Baulandreservefläche. Die Gebäude werden einen Abstand von 55 bis 100 m einnehmen. Die vorhandene Bebauung in den Straßen Auf der Gallich und im Benediktinerweg ist etwa 60 bis 90 m entfernt. Trotz der Nähe der Bestandsbauten ist die Abtei als solitäres Gebäude erfahrbar. Aufgrund der Abstände wird auch die neue Bebauung die Gebäude der Abtei als Solitäre erscheinen lassen (siehe auch Abwägung Behörden Landschaftsverband Rheinland). Die Wohnhäuser des neuen Siedlungsbereiches werden keine 11,0 m an Höhe überschreiten. Die Gebäude der Benediktinerabtei sind hier deutlich höher. Die östlich liegenden Wohntrakte sind dreigeschossig mit Satteldach und nehmen eine Höhe von ca. 12,0 m ein. Der Kirchenbaukörper ragt darüber hinaus und der Turm wird über 20,0 m hoch sein. Das Gelände der Abtei an der Oberforstbacher Straße neigt sich sanft in Richtung Süden. Die Benediktinerabtei wird trotz Bebauung des Plangebietes an vielen Stellen sichtbar bleiben. Seite 9 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 3. Auf der Gallich – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation: Siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift, zu 2. Alternative Zufahrt von der Oberforstbacher Straße: Die Verlegung der Zugangsstraße in Richtung Wildburgpfad ist verkehrsplanerisch möglich, bedeutet jedoch ein stärkeres Maß an Flächenversiegelung. Aufgrund der Einmündungssituation des Wildburgpfades in die Oberforstbacher Straße, die unmittelbar im Bereich des Ortsausgangs und kurz hinter der abbiegenden Oberforstbacher Straße besteht, wird die Verkehrsgefährdung für ein- und ausfahrende Fahrzeuge hier jedoch deutlich schlechter bewertet als an der bisher beabsichtigten Einmündungssituation. Entwässerung: Die Entwässerung des Plangebietes ist gesichert (siehe auch Stellungnahme zu 1. Niederschrift). Einkaufsmöglichkeiten: Ziel ist die Ansiedlung von Einzelhandel im südlichen Bereich der August-Macke-Straße (siehe auch Stellungnahme zu 1. Niederschrift). einseitige Entwicklung des Ortes: Die Bauleitpläne sind gem. § 1 BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Der Regionalplan sieht eine Entwicklung des Allgemeinen Siedlungsbereiches – ASB überwiegend im westlichen Bereich von Kornelimünster vor. Die nördlich, östlich und südlich an den Ortskern angrenzenden Bereiche sind überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung oder Wald- und Grünflächen geprägt, die im Regionalplan entsprechend überwiegend als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und. z. B. „regionaler Grünzug“ oder als Waldflächen dargestellt sind. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan ist der übergeordneten Planung anzupassen und stellt bereits im überwiegenden Bereich der Planung „Wohnfläche“ dar. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und sieht daher entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan eine sinnvolle Arrondierung des vorhandenen Siedlungsbereiches im Westen von Kornelimünster vor. Lediglich für einen Teilbereich des Plangebietes ist eine Änderung der Darstellung Flächennutzungsplanes von „landwirtschaftliche Fläche“ in „Wohnbaufläche“ notwendig. Der Standort wird durch den zu erwartenden Zuzug im Plangebiet gestärkt. Demographische Entwicklung: Bezüglich des langfristigen Wohnungsbedarfes wurde von der Stadt Aachen 1997 bei der GEWOS ein Gutachten in Auftrag gegeben, um anhand einer Wohnungsbedarfsanalyse eine Prognose bis zum Jahr 2015 zu erhalten. Dieses Gutachten wurde 2003 aktualisiert. Demnach besteht ein strukturell erhöhter Wohnungsbedarf, insbesondere für Grundstücke für den Eigenheimbau oder Grundstücke für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die von GEWOS prognostizierte rückläufige Bevölkerungsentwicklung hatte sich nicht mehr bestätigt. Es war zwischenzeitlich eine Zunahme zu verzeichnen, die insbesondere auf Wanderungsgewinne zurückzuführen war. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW geht in seiner 2006 veröffentlichten Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen NRW 2005-2025 / 2050 (Statistische Analyse und Studien NRW Bd. 31) davon aus, dass die Bevölkerung der Stadt Aachen vom 01.01.2005 bis zum 01.01.2025 um 24.700 Einwohner auf 282.500 Einwohner wachsen wird. Dies entspricht einem Zuwachs von 9,6 %, dem höchsten Wert unter allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig wies die Stadt Aachen Anfang Januar 2005 mit 25,5 den niedrigsten Altersquotienten aller Kreise und kreisfreien Städte in NRW auf. Für die Stadt Aachen prognostiziert das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik im Jahr 2025 mit 29,7 immer noch den zweitniedrigsten Wert in NRW. Die Aachener Bevölkerung wird also voraussichtlich auch in Zukunft jünger sein als die Bevölkerung im Landesdurchschnitt. Dies wird durch ein im März 2009 erstelltes Gutachten der empirica GmbH aus Bonn bestätigt. Dieses belegt bis einschließlich 2007 leicht steigende Einwohnerzahlen. Bei gleichzeitig weiterer Verknappung des Wohnraumangebots durch steigenden Wohnflächenkonsum folgt daraus, dass die Stadt Aachen Möglichkeiten schaffen muss, familiengerechten Wohnraum zu errichten. Den statistischen Daten und Prognosen entspricht die tatsächliche Nachfrage nach innenstadtnahen Einfamilienhäusern. Das empirica-Gutachten aus 2009 belegt zudem, dass bereits jetzt gerade bauwillige Familien mit Kindern mangels entsprechender Angebote von Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser in das Umland abwandern, was den Interessen der Stadt Aachen widerspricht. Entsprechend besteht ein berechtigtes Interesse der Stadt Aachen, weitere Baulandflächen insbesondere im Segment Eigenheim auszuweisen. Seite 10 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Ausweislich des empirica-Gutachtens besteht auch aus einem weiteren Grund – neben der Verhinderung der bereits vorhandenen Abwanderung in das Umland – ein berechtigtes Interesse an der Ausweisung weiterer Bauflächen: Bei einer wirtschaftlichen Expansion, etwa durch die Ansiedlungseffekte des Hochschulausbaus wird der Zuwanderungsdruck nach Aachen deutlich steigen. Wenn das zur Befriedigung der entsprechenden Nachfrage erforderliche Bauvolumen nicht auf dem Gebiet der Stadt Aachen realisiert werden kann, wird in noch stärkerem Maße als bereits jetzt eine den Interessen der Stadt Aachen widersprechende Abwanderung in das Umland erfolgen. Hieraus ergibt sich ein sehr berechtigtes Interesse der Stadt Aachen an der Ausweisung neuer Baulandfächen. Werden die Wanderungsgewinne, die hier insbesondere aufgrund der Hochschulerweiterung zu erwarten sind, ebenfalls berücksichtigt, so ergibt sich - wie aus der Berechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik ersichtlich - die Prognose eines erheblichen Bevölkerungszuwachses. Auch dies bestätigt sich dadurch, dass ausweislich des empirica-Gutachtens ein auffallend geringes Geburtendefizit besteht, was durch die relativ junge Bevölkerung bedingt ist. Es liegt im Interesse der Stadt Aachen, durch vermehrte Wohnungsbauanstrengungen die bereits stattfindende Abwanderung in das Umland zu senken und Angebote für die in Folge der Hochschulerweiterung zu erwartenden Zuwanderungspotenziale zu schaffen. Durch die Schaffung des Wohnraumes wird der Zuzug nach Kornelimünster erhöht. Die Folge ist eine Stärkung der infrastrukturellen Entwicklung und somit auch des Wohnstandortes Kornelimünster. Der Anregung einer alternativen Zufahrt im Bereich Oberforstbacher Straße soll nicht gefolgt werden. Zu 4. Auf der Gallich Verkehrsaufkommen, -führung: Siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 2., 5. und 18. Verkehrslärm: Die DIN 18005 nennt für WA-Gebiete vor dem Fenster des zu schützenden Gebäudes einen Orientierungswert von 55/45dB(A) Tag/Nacht für Verkehrslärm. Als Beurteilungszeit gilt tagsüber die Zeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr und nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Der Fachbereich Umwelt hat Berechnungen zum zu erwartenden Verkehrsaufkommen aufgestellt. Als Fazit der Berechnungen ist festzuhalten, dass durch vermehrtes Verkehrsaufkommen der Lärmpegel an verschiedenen Immissionsorten ansteigt. Insgesamt werden die Immissionsrichtwerte jedoch an allen Stellen eingehalten. Baustraße: siehe hierzu die Stellungnahme zu Nr. 1 Niederschrift Wohnbedarf: Siehe hierzu die Stellungnahme zu 3. Demographische Entwicklung. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden: Der größte Teil des Bebauungsplangebietes ist bereits im Regionalplan als „ASB – Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt. Die Bauleitpläne sind gem. § 1(4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan 1980 ist das Plangebiet ebenfalls größtenteils als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich somit um eine Baulandentwicklung auf einer im Bodennutzungskonzept der Stadt Aachen schon langfristig vorgesehenen Baulandreservefläche. Lediglich ein Teilbereich von ca. 2,5 ha des Bebauungsplangebietes mit einer Größe von insgesamt ca. 9,7 ha, sind im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und soll nun in „Wohnbaufläche“ geändert werden. Ziel der Planung ist es, den zu erwartenden Wohnbedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden und durch die Arrondierung des Siedlungsbereiches den Standort optimal anzubinden und auszunutzen. städtebauliche Entwicklung und Stärkung des historischen Ortskerns: siehe hierzu Stellungnahme zu 3. städtebaulicher Entwurf: Ziel des Entwurfes ist es, den Siedlungsbereich in überschaubar große Teilbereiche zu gliedern. Ein Teilbereich wird gebildet durch die Häuser an der August-Macke-Straße, die sich an die Struktur der angrenzenden 1970er-Jahre orientieren. Weitere Bereiche nehmen die Häuser an der nördlichen Erschließungsspange ein und das Karree hinter der Schleckheimer Straße. Inklusive der in den Jahren 2005/6 erbauten Siedlung haben alle drei Teilbereiche eine unterschiedliche städtebauliche Form und alle Teilbereiche liegen an der zentralen öffentlichen Grünfläche. Die Gärten und Häuser sollen vorwiegend nach Süden und Westen ausgerichtet sein, um energieeffiziente Bauweisen zu unterstützen. Die Einzel- und Doppelhäuser wurden nach dem Prinzip der abnehmenden Baudichte in Richtung zur Landschaft verteilt. Seite 11 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Parkplatzmangel, Mehrfamilienhäuser, Versorgung Einzelhandel und soziale Infrastruktur: siehe hierzu die Stellungnahme zu Nr. 1 Niederschrift Landmarke Kloster: siehe hierzu die Stellungnahme zu Nr. 2 Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. 3. Zu 5. Auf der Gallich Auf der Gallich – Stellungnahme der Verwaltung Frühere Eingaben: Im Jahre 1995 wurde für das Gebiet von der Schleckheimer Straße bis zur Oberforstbacher Straße ein Bebauungsplan für die Entwicklung von Kornelimünster West aufgestellt. Die damaligen Eingaben beschäftigten sich mit folgenden Themen: - das Gebiet sei mit 500 WE und max. 1.600 neuen Bewohnern eine zu große Zuwanderung für Kornelimünster. - die neuen Bewohner würden 600 – 800 PKWs benötigen. Hierdurch werden enorme Verkehre befürchtet. - ein ÖPNV-Konzept läge nicht vor. - die Entwässerung ist nicht geklärt. - es fehlen Einkaufsmöglichkeiten - auf die Gefährlichkeit des Funkmast wurde hingewiesen und - der Wohnbedarf sei nicht gegeben. Im Plangebiet können etwa 160 WE errichtet werden und im Bereich der August-Macke-Straße sind bereits 90 Wohneinheiten realisiert worden, so dass für den damals diskutierten Bereich ca. 250 Wohneinheiten angesetzt werden können. Werden vier Personen je Wohneinheit angenommen, ist von einer hinzukommenden Bewohnerschaft von 1.000 Personen auszugehen. Somit wird sich die o.g. Personenanzahl nicht in dem befürchteten Maße einstellen. Ein Ziel der Ansiedlung ist es, dem Nachwuchs der jetzigen Bevölkerung des Bezirkes Kornelimünster – Walheim mit ca. 16.000 Einwohnern zu ermöglichen, sich vor Ort ansiedeln zu können. So wird Kornelimünster West nicht nur „Neuzugängen“, sondern auch Einheimischen eine Wohnperspektive geben können. Aus den Erfahrungen des ersten Bauabschnittes an der August-Macke-Straße ist festzustellen, dass dort fast jeder Haushalt über annähernd zwei Autos verfügt. Damit würde sich bei den 160 Wohneinheiten ein Aufkommen von ca. 320 PKW´s ergeben, was ebenfalls weit unter den befürchteten o.g. Zahlen liegt (zum Parkplatzproblem siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift). Die ASEAG wird bei Aufstellung von Bebauungsplänen immer beteiligt. Ein ÖPNV-Konzept wird demnach nicht erforderlich. Das Gebiet wird mit zwei Tages- und mit einer Nachtbuslinie über die Schleckheimer Straße bedient (zu Einkaufsmöglichkeiten und dem Funkmast siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift; zum Wohnbedarf siehe Nr. 3. Demographische Situation). Verkehrssituation Umfeld Auf der Gallich: Im Zusammenhang mit dem Umbau der Trierer Straße stieg die Verkehrsbelastung in ihrem Umfeld. Gleichzeitig hat eine von der Politik veranlasste geänderte Signalschaltung am Napoleonsberg / Steinkaulplatz die Grünzeiten für den Verkehrsabfluss reduziert. Zwischenzeitlich ist der Umbau der Trierer Straße vollzogen und durch das Verkehrsmanagement eine optimierte Signalschaltung erarbeitet worden, wonach die beschriebenen Rückstausituationen nicht mehr auftreten sollten. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass während der Berufsverkehrszeiten natürlich Verkehrsspitzen auftreten, die aber nicht Maßstab für das normale Verkehrsgeschehen sein können (zum Kreisverkehr und Verkehrskonzept siehe auch die Stellungnahme zu 1. Niederschrift). Gesundheitsgefährdung Funkmast: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 6. Auf der Gallich - Stellungnahme der Verwaltung Kindergarten, Einzelhandel und Parkplätze: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 12 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Zu 7. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur, Mehrfamilienhäuser: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Grundstücksgrößen: Auf dem Wohnungsmarkt reicht derzeit das Angebot für Einkommensgruppen mit höherem Einkommen und junge Familien nicht aus. Haushalte mit höherem Einkommen sind deutlich mobiler und wandern schneller ins Umland ab, wenn kein entsprechender Wohnraum angeboten wird. Ziel der Stadt ist daher gerade vor dem Hintergrund der angestrebten Campusentwicklung, diese potentiellen Wohnungssuchenden durch das Angebot von Wohnraum auf größeren Grundstücken in dieser Lage, wie hier in Kornelimünster, auch langfristig an den Wohnstandort Aachen zu binden. Durch eine Mischung des Angebotes mit Doppelhäusern und Mehrfamilienhäusern wird eine gemischte Nutzerstruktur angestrebt. Durch den hohen Anteil von Doppel- und Einzelhäuser werden die Grundstücke von 300 bis 500 m² überwiegen. Für Familien mit geringeren finanziellen Spielräumen stehen Reihenhäuser mit Grundstücksgrößen von ca. 250 m² zur Verfügung. Der Anregung die Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 8. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Parkplatzsituation: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 9. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Parkplatzsituation: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Mehrgeschosswohnungsbau: es handelt sich nicht um 5-geschossige Bauten, siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 10. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Parkplatzsituation: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Mehrgeschosswohnungsbau: Die Vermietung, Nutzung und Ausstattung der Häuser oder Wohnungen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes (siehe auch Stellungnahme zu 1. Niederschrift). Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 11. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Seite 13 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Verkehrssituation August-Macke-Straße, Parkplatzsituation, Mehrgeschosswohnungsbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Wohnungsbedarf: siehe Stellungnahme zu 2. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 12. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Mehrgeschosswohnungsbau: Eine Festlegung der Geschossbauten auf bestimmte Nutzergruppen ist im Bebauungsplan nicht möglich. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 13. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Mehrgeschosswohnungsbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Funkmast: Eine Verlagerung des Funkmastes kann im Bebauungsplanverfahren nicht geregelt werden. Die private Anlage ist genehmigt und hat Bestandschutz. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 14. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Soziale Infrastruktur, Verkehrssituation August-Macke-Straße, Schleckheimer Straße, Baustellenbelastungen: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Ausfahrt Abtei / Oberforstbacher Straße: Die kleine Mauer entlang des Gartens der Abtei muss im Bereich der neuen Zufahrtstraße abgerissen werden. Bei der Anlage von Straßenzufahrten wird immer ein Radius gewählt, der die Einsehbarkeit beim Abbiegevorgang gewährleistet (Kreisverkehr in die Oberforstbacher Straße siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift). Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 15. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Funkmast: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 16. August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Fußwegverbindung Benediktinerweg: Bei der Planung des ersten Bauabschnittes des B-Planes Nr. 840 wurden alle Stichwege des Benediktinerweges auf ihre Tauglichkeit für eine Wegeverbindung untersucht. Es handelt sich um fünf Stichwege, Seite 14 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 wobei die zwei nördlichsten ohne wesentlichen Abstand an der Gebäudefront angelegt sind. An drei Stichwegen befinden sich am Ende Garagen, so auch am nördlichsten Stichweg, der am weitesten von der vorhandenen Wegeverbindung entfernt ist, genau gegenüber der Straße In der Lohn liegt und somit die optimalste Wegeverbindung ermöglicht. Die Betroffenheit der Anwohner ist jedoch sehr hoch, da der Weg nah am Haus vorbeigeht und der Verlust der Garage gegeben ist. Demgegenüber stehen allgemeine Interessen. Mehr Fußwegeverbindungen bewirken einen Anreiz zum häufigeren Zufußgehen. Die Mobilität vor allem der Kinder wird durch ein Fußwegenetz gesteigert. Momentan wird der vorhandene Weg von den Kindern der neuen Siedlung intensiv genutzt, um zum Kindergarten in der Alfons-Gerson-Straße zu gelangen. Diese notwendigen Wege können sich verringern, wenn ein weiterer Kindergarten im Plangebiet errichtet wird. Trotz der Attraktivität einer zweiten Wegeverbindung wird die Betroffenheit der Anwohner der Stichwege am Benediktinerweg höher eingeschätzt. Der Anregung, Variante A umzusetzen wird gefolgt. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 17. , August-Macke-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssituation August-Macke-Straße, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur, Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1.Niederschrift und zu 18. Fußwegverbindung Benediktinerweg: siehe Stellungnahme zu 16. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 18. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Dichteverteilung und Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Baumschutz Einfahrt Oberforstbacher Straße, Verpflichtung zu Baumpflanzungen: Im Bereich der Einfahrt Oberforstbacher Straße befinden sich zahlreiche Bäumbestände, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Alle Bäume wurden auf ihre Vitalität hin geprüft. Die Einfahrt wurde schließlich so gewählt, dass die Zufahrt den geringstmöglichen Eingriff in den Bestand der vitalen Bäume bedeutet. Die angesprochenen Kastanien leiden unter einer Pilzerkrankung, die die Standsicherheit der Bäume beeinflusst, so dass aus Gründen der Verkehrssicherheit die Bäume langfristig nicht zu erhalten sind. In den Schriftlichen Festsetzungen werden Ersatzpflanzungen auf öffentlichen Flächen festgesetzt. Im benachbarten Bebauungsplan Nr. 840 an der Schleckheimer Straße wurden Baumpflanzungen auf privaten Grundstücken festgesetzt. Es hat sich gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand zur Sicherstellung der Pflanzungen und die dauerhafte Kontrolle derselben immens hoch sind. Daher soll in Zukunft keine relevanten Grünfestsetzungen im Bebauungsplangebiet auf privaten Flächen festgesetzt werden. Verkehrsvariante B: Bei Umsetzung der Variante A wird sich das Verkehrsaufkommen, so wie der Einwender beschreibt, anders verteilen müssen. Die einzelnen Verkehrsströme werden sich je nach Ziel jedoch in alle Richtungen verteilen und nicht nur über die Ortschaft Kornelimünster. Das vorhandene Verkehrsnetz ist geeignet diesen Verkehr aufzunehmen. Die Variante A hat den Vorteil, dass sich die verkehrlichen Belastungen auf den jeweiligen Siedlungsbereich begrenzen. Diese eindeutige Zuordnung des Verkehrsaufkommens erhöht die Akzeptanz der „Ansässigen“ gegenüber den „Neuhinzukommenden“. Die Sperrung im mittleren Bereich der August-Macke-Straße soll durch Poller ereicht werden, die für Notfahrzeuge geöffnet werden können. Die Verkehrsfläche erhält keine Fahrbahn, sondern eine durchgehende Pflasterung mit Gehwegplatten und unterstreicht damit den platzartigen Charakter. Trotzdem würde die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf die Fläche zu einem späteren Zeitpunkt auch für den Fahrverkehr öffnen zu können. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 15 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Zu 19. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsvariante A: siehe hierzu Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Dichteverteilung, Einzelhandel, soziale Infrastruktur, Mehrgeschosswohnungsbau, Entwässerung: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Erhöhung der Wohnbevölkerung um 1/3: Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Baulandentwicklung auf einer im Bodennutzungskonzept der Stadt Aachen schon langfristig vorgesehenen Baulandreservefläche. Lediglich ein Teilbereich von ca. 2,5 ha des Bebauungsplangebietes mit einer Größe von insg.ca. 9,7 ha ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und soll nun in „Wohnbaufläche“ geändert werden. Ziel der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanentwurfes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Arrondierung des vorhandenen Siedlungsbereichs zu schaffen um somit einen attraktiven Wohnstandort entwickeln zu können. Das Angebot von neuem Wohnraum in attraktiver, zentrumsnaher Wohnlage ist u. a. eine Voraussetzung für die Entwicklung des Hochschulstandortes Aachen, da durch dieses Wohnangebot gerade Wohnungssuchende mit höherem Einkommen auch langfristig an den Wohnungsstandort Aachen gebunden werden können. Durch die Schaffung des Wohnraumes wird der Zuzug in Kornelimünster erhöht. Die Folge ist eine Stärkung der infrastrukturellen Entwicklung und somit auch des Wohnstandortes Kornelimünster. Diese Entwicklung soll gleichzeitig der Abwanderung entgegen wirken und die Attraktivität des Bestandes für junges Wohnen fördern. Die Schaffung von neuem Wohnraumangebot ist erforderlich, um den zu erwartenden Wohnbedürfnissen der Bevölkerung gerecht werden zu können. Durch die Arrondierung des Siedlungsbereiches wird der exponierte Standort optimal an die vorhandene Bebauungsstruktur angebunden. Integrationsschwierigkeiten oder Ghettobildung sind aufgrund dieser städtebaulichen Planung nicht zu erwarten (siehe auch Stellungnahme zu 3. und 5.) Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Abstandsflächen zwischen Bestand und Neubau: Die Abstände der bestehenden Wohnzeilen des Benediktinerweges zum Plangebiet liegen zwischen 3,0 und 5,0 m. Gemäß der Landesbauordnung BauO NRW § 6 (6) ist ein Mindestabstand von 3,0 m zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze erforderlich. Um die Akzeptanz der Planung zu erhöhen, soll der Abstand mindestens 5,0 m betragen. Auch sollen die Zeilen so angeordnet werden, dass diese in etwa in der gleichen Gebäudeflucht liegen, um die gegenseitige Einsicht in die Fenster zu vermeiden (Baudichte siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift). Der Anregung, eines größeren Abstandes, soll mit mind. 5,0 m entsprochen werden. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 20. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Verkehr, Dichteverteilung, Einzelhandel, Infrastruktur, Landschaftsschutz, Mehrgeschosswohnungsbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Dimensionierung und Demographische Entwicklung: siehe Stellungnahme zu 3. und zu 19. Lärm- und Abgase: siehe Stellungnahme zu 4. Zufahrt durch Garten der Abtei: siehe hierzu Stellungnahme zu 18. Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 21. , Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Entwässerung, Baudichte: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Seite 16 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Dimensionierung: siehe Stellungnahme zu 3. und zu 18. Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Abstände Bestand und Neubau: siehe Stellungnahme zu 18. Der Anregung eines größeren Abstandes soll mit mind. 5,0 m entsprochen werden. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 22. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Verkehr, Dichteverteilung, Einzelhandel, Entwässerung, Funkmast, Nachverdichtung: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante C: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Abstände Bestand und Neubau: siehe Stellungnahme zu 18. Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Der Anregung eines größeren Abstandes soll mit mind. 5,0 m entsprochen werden. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 23. , Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Soziale Infrastruktur, Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Verkehrsvariante: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 24. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 25. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Baudichte, Baustellenbelastung, Mehrgeschossbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Abstände Bestand und Neubau: siehe Stellungnahme zu 18. Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Der Anregung eines größeren Abstandes soll mit mind. 5,0 m entsprochen werden. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 26. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Dichteverteilung, Einzelhandel, Parkplätze: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Einseitige Entwicklung: siehe Stellungnahme zu 3. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Abstände Bestand und Neubau: siehe Stellungnahme zu 18. Seite 17 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Neue Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Die Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 27. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschossbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrslärm: siehe Stellungnahme zu 4. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 28. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Dichteverteilung: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Einseitige Entwicklung: siehe Stellungnahme zu 3. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Der Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 29. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Dichteverteilung, Mehrgeschossbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Abstände Bestand und Neubau: siehe Stellungnahme zu 18. Den Anregungen soll nicht gefolgte werden. Zu 30. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsuntersuchung, Mehrgeschossbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Landmarke Abtei: siehe Stellungnahme zu 2. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 31. Benediktinerweg – Stellungnahme der Verwaltung Landmarke Abtei: siehe Stellungnahme zu 2. Städtebaulicher Entwurf, Verkehrslärm: siehe Stellungnahme zu 4. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 32. Cyprianusweg – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsvariante B: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 18 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Zu 33. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Franz-Marc-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Durchgangsverkehr, Entwässerung Infrastruktur, Landschaftsschutz, Baumschutz, Funkmast: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Der Anregung die Verkehrsvariante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 34. Franz-Marc-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Parkplätze, Querungshilfe Schleckheimer Straße, soziale Infrastruktur für Jugendliche: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Hundeklo: Die Einrichtung eines Hundeklos ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die Anregung wird an die Fachabteilung weitergegeben, die die Grünanlagen planen wird. Firstrichtung: Eine freie Sicht wird nicht wesentlich durch die Stellung der Firstrichtung beeinflusst. Bei einem Einzelhaus würden nur durch die Dachschrägen geringfügige Sichtvorteile entstehen. Die Abstände zwischen den Gebäuden bieten demgegenüber eine viel größere Möglichkeit des Weitblickes. Im Falle eines Gebäuderiegels, der quer zur Sichtrichtung steht, würde demgegenüber eine giebelständige Bauweise mehrfach Durchblicke ermöglichen. Da vorwiegend Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen sind, können die Abstände den freien Blick zulassen. Eine giebelständige Bauweise hat gegenüber der traufständigen Bauweise den Nachteil, dass diese ein unruhiges Bild in der Straßenflucht vermitteln kann. Am Siedlungsrand hingegen kann eine giebelständige Bauweise sinnvoll sein, um ohne Gaube trotzdem ein bodentiefes Fenster mit Weitblick zu ermöglichen. Die vorhandenen Siedlungsränder in Kornelimünster bestehen sehr oft aus giebelständigen Häusern. Cambio: Die Einrichtung und Ausstattung eines Cambio-Platzes ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Es handelt sich um ein Angebot, wobei die Stadt hierfür nur die Stellplätze zur Verfügung stellen kann. Die Car-Sharing Organisation ist flexibel genug, um auf Bedarfe einzugehen bzw. auch Stationen bei zu geringer Nachfrage wieder aufzugeben. Der Anregung, die Verkehrsvariante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 35. Franz-Marc-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Parkplatzsituation, Durchgangsverkehr, Abstandsgrün: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Lärmschutz wegen öffentlicher Fläche in Hauptwindrichtung: Laut gesamtstädtischem Klimagutachten Aachen aus dem Jahr 2000, liegt der Schwerpunkt der Windrichtungsverteilung im Aachener Südraum zwischen Süd und West mit Häufigkeiten von insgesamt 76,5 %. Damit liegt der Anwohner nicht in der Hauptwindrichtung des öffentlichen Spielplatzes. Darüber hinaus ist in Wohngebiet Lärm von Kindern hinzunehmen. Mehrgeschosswohnungsbau: Dieser wird über die Franz-Marc-Straße erschlossen. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 36. Franz-Marc-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Durchgangsverkehr, Dichteverteilung, Mehrgeschosswohnungen, Parkplatzsituation, Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Seite 19 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Lage des Spielplatzes: Es wurde versucht, die Spielplatzfläche zentral anzulegen, so dass alle Wohnbereiche annähernd den gleich langen Weg haben. Der Standort des Spielplatzes in Richtung Franz-Marc-Straße hat den Nachteil, dass der nordwestliche Siedlungsbereich weiter davon entfernt wäre. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 37. , Franz-Marc-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungen, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschriften und zu 18. Lage des Spielplatzes: siehe Stellungnahme zu 36. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 38. Franz-Marc-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungen, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Lage des Spielplatzes: siehe Stellungnahme zu 36. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 39. Gangolfsweg – Stellungnahme der Verwaltung Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Demographische Situation, Wohnungsbedarf: siehe Stellungnahme zu 3. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 40. In der Lohn – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohungen, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Benediktinerweg als Verbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Die Fußwegeverbindung zum Benediktinerweg soll nicht umgesetzt werden. Zu 41 In der Lohn – Stellungnahme der Verwaltung Durchgangsverkehr, Mehrgeschosswohnungen, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Der Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Seite 20 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Zu 42. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Durchgangsverkehr, soziale Infrastruktur, Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvarianten: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 43. Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrssicherheit Schleckheimer Straße, Durchgangsverkehr, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Fußwegeverbindung: siehe Stellungnahme zu 16. Verkehrsvariante C: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Straße entlang Spielplatz: Es wurde geprüft ob die Straße entlang des Spielplatzes anders geführt werden kann, insbesondere auch um die einseitige unwirtschaftliche Erschließung zu vermeiden. Andere Lösungen stehen jedoch einer optimalen Himmelsausrichtung entgegen. So hat die Häuserreihe am Spielplatz die Eingänge im Nord-Osten und die Gärten im SüdWesten, wodurch die Grundrissorganisation optimal zur Sonne hin ausgerichtet werden kann. Um die Ausrichtung beizubehalten, könnten nur noch Stichwegeerschließungen in Frage kommen, die jedoch wegen der Wendeanforderungen flächenintensiver ist und komplizierte Fahrwege beinhaltet. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 44. Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Abstandsgrün, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Sichtachse Abtei: siehe Stellungnahme zu 2. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Umsetzung in zwei Schritten: Aufgrund der vorhandenen Grundstücks- und Eigentümerstruktur erfordert die Umsetzung der Planung eine Bodenordnungsmaßnahme, die voraussichtlich durch eine Umlegung gem. § 45 ff. BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt wird. Die gesetzlichen Bedingungen der Zuteilung von eingebrachten Grundstücken lässt eine Aufteilung in verschiedene Bauabschnitte nicht zu. Der Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 45. , Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Durchgangsverkehr, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur, Spielplatz, Funkmast, Erhalt der Bäume: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Umsetzung in zwei Schritten: siehe Stellungnahme zu 44. Der Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 46. , Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsvariante: siehe Stellungnahme zu 19. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden Seite 21 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Zu 47. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 ,, Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Dichte, Nachverdichtung, Mehrgeschosswohnungen, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur, Spielplatz, Funkmast, Erhalt der Bäume: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvarianten: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Straße entlang Spielplatz: siehe Stellungnahme zu 43. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 48. , Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungen, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur, Erhalt der Bäume: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Einzelhäuser rückwärtiger Bereich Schleckheimer Straße: Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich Doppel- und Einzelhäuser fest. Den Eigentümern obliegt es, sich zwischen Doppel- und Einzelhaus zu entscheiden. Da von den Eigentümern der Wunsch kam, die Grundstücke in ihrer Breite zu belassen, entstehen Grundstücksgrößen, die für die Teilung für Einzelhäuser ungünstig sind. Um hier größere Spielräume zu ermöglichen, sollen dort auch Doppelhäuser zulässig sein. Die Größenordnung von Doppelhäusern ist geeignet, sich in die Struktur von Einzelhäusern zu integrieren. Hundeauslauf: Die Einrichtung von Auslaufflächen für Hunde ist nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die Anregung wird an die Fachabteilung weitergegeben, die die Grünanlagen planen wird. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 49. Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur, Erhalt der Bäume: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18 Straße entlang Spielplatz: siehe Stellungnahme zu 43. Einzelhäuser rückwärtiger Bereich Schleckheimer Straße: siehe Stellungnahme zu 48. Der Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 50. Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Landschaftsschutz, Mehrgeschosswohnungsbau, Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur, Funkmast: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Mischprinzip: Bei der Gestaltung des Straßenraumes wurde im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 840 die Verkehrsflächen bis auf die August-Macke-Straße im Mischprinzip ausgeführt. Das bedeutet, dass es keine Einteilung zwischen Fußgänger- und Fahrverkehr gibt. Alle nutzen gemeinsam die gleichen Flächen. Das Mischprinzip ist eine sparsame Erschließungsart und wird aufgrund der geringen Verkehrsbelastung nur in Wohnstraßen angewendet. Der Autoverkehr muss die Bedürfnisse der Fußgänger oder spielender Kindern berücksichtigen. Es kann in Wohnstraßen nicht erwartet werden, dass die Autoverkehre sich in der Geschwindigkeit von Haupterschließungsstraßen abwickeln lassen. Die Wohnstraßen im 1. Bauabschnitt (B-Plan Nr. 840) wurden mit 6,25 m angelegt. Im neuen Plangebiet sollen die Wohnstraßen insgesamt 6,50 m einnehmen, um mehr Komfort anzubieten. Breitere Verkehrsflächen oder ein Trennprinzip, mit Querschnittsbreiten über 8,0 Seite 22 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 m sind für die geringen Belastungen nicht gerechtfertigt und würden die Baugrundstücke unnötig verteuern. Die Breite der Fahrgasse von 4,0 m ist auch bei parkenden Autos ausreichend breit für die Befahrung von Rettungsfahrzeugen. Der Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 51. Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Parkplatzsituation, Durchgangsverkehre, soziale Infrastruktur, Entwässerung, Funkmast: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Lage des Spielplatzes: siehe Stellungnahme zu 36. Mischprinzip / Doppelseitige Bebauung: Die Forderung, die Sackgasse Franz-Marc-Straße mit momentan fünf Anliegern nur einseitig zu bebauen, ist nicht gerechtfertigt. Zum Zeitpunkt der Vermarktung der Grundstücke war bekannt, dass eine beidseitige Bebauung mittelfristig geplant wird. Auch sind die Erschließungskosten auf eine beidseitige Bebauung umgelegt worden (zur Straßenbreite / Mischprinzip siehe Stellungnahme zu 50). Der Anregung Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 52. Max-Pechstein-Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Parkplatzsituation, Durchgangsverkehre, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. August-Macke-Straße / Spielstraße: Der gesamte Straßenbereich der August-Macke-Straße ist nicht als verkehrsberuhigter Bereich beschlildert. Nur der mit Gehwegplatten ausgestattete obere Bereich ist Spielstraße. Lage des Spielplatzes: siehe Stellungnahme zu 36. Größe des Plangebietes, FNP-Änderung: siehe Stellungnahme zu 4. Dimensionierung: siehe Stellungnahme zu 3. und zu 18. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 53. Meischenfeld – Stellungnahme der Verwaltung Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr): Die Bus-Anbindung ist derzeit durch die Linien 55 und 65 über die Schleckheimer Straße gesichert. Die durch den B-Plan ausgelöste Neuansiedlung erzeugt neue Nachfrage, die ggfs. auch die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes begründet. Die ASEAG wird im Bauleitplanverfahren eingebunden, so dass sie über die Bevölkerungsentwicklung unterrichtet ist. Eine konkrete Planung neuer Buslinien ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. 7. Zu 54. , Oberforstbacher Straße Oberforstbacher Straße – Stellungnahme der Verwaltung Entwässerung: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Den Anregungen soll nicht gefolgt werdne. Seite 23 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Zu 55. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Oberforstbacher Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Parkplatzsituation, Durchgangsverkehre, soziale Infrastruktur, Entwässerung: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Größe des Plangebietes, FNP-Änderung: siehe Stellungnahme zu 4. Dimensionierung und Bedarf: siehe Stellungnahme zu 3. und zu 18. Bürgeranhörung: Bei der Bürgeranhörung geht es darum, die Bürger über die Planung zu informieren und die Meinung zu der Planung von den Bürgern zu erfahren. Die Öffentlichkeit einzubinden ist gesetzlich geregelt und ist zu einem frühen Zeitpunkt durchzuführen. Es handelt sich um ein städtebauliches Konzept, das noch nicht im Detail durchgearbeitet ist. Wenn das nicht so wäre, könnten Veränderungen nicht mehr stattfinden. Alle Anregungen werden daraufhin geprüft, ob andere private oder öffentliche Belange diesen entgegenstehen. Mit der Erarbeitung des Rechtsplanes werden ggf. die Anregungen eingearbeitet und als Ganzes den politischen Entscheidungsgremien vorgelegt. Die Bürger können sich im Internet informieren oder den Rechtsplan mit allen Unterlagen einsehen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen wird ortsüblich – also über die Lokalpresse – bekannt gegeben. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll gefolgt werden. Zu 56. Oberforstbacher Straße – Stellungnahme der Verwaltung Mehrgeschosswohnungsbau, Durchgangsverkehre, Funkmast, Kreisverkehr Oberforstbacher: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Verkehrsvariante B: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Zufahrt Telekom: Die Anregung den Zufahrtsverkehr der Telekom und den Radverkehr über die neue Zufahrtstraße laufen zu lassen, ist sinnvoll. Damit kann der kleine Fußweg entlastet werden. Die Anfahrbarkeit des Stromkastens erfolgt jedoch wie bis hier. Zeitplan Genehmigung: Ziel ist es, das Verfahren des Bebauungsplanes im Jahr 2014 abzuschließen. Eine Vermarktung kann jedoch erst nach Abschluss der Bodenordnung stattfinden. Die Bauanträge werden nach § 30 BauGB beurteilt werden. Der Anregung, das Telekomgelände und den Radverkehr über die Zufahrt von der Oberforstbacher Straße über die neue Planstraße laufen zu lassen, soll entsprochen werden. Zu 57. Oberforstbacher Straße – Stellungnahme der Verwaltung Zuteilung des Abstandsgrüns: Die Anregung kann im Bauleitplanverfahren nicht geregelt werden. Soweit die Bedingungen der Umlegung es erlauben, kann dem Wunsch entsprochen werden. Die Größe und Lage der zugeteilten Baugrundstücke ist davon abhängig, wie groß die eingebrachten Liegenschaften sind und wo sie sich befinden. Weg entlang des Gartens der Benediktinerabtei: Das Flurstück des Weges ist im Eigentum der Stadt Aachen. Nach Durchsicht auch der hier noch vorhandenen Akten der ehemaligen Gemeinde Kornelimünster lässt sich kein Grundstückstausch zwischen der Benediktinerabtei und der Stadt Aachen ableiten. Der Friedhof der Abtei ist mit einer Hecke eingefriedet. Es ist nicht zumutbar, den öffentlichen Weg entlang der Hecke – also östlich der Hecke - auf der Seite des Friedhofes zu führen. Die Ruhe wäre in diesem Fall gestört. Daher wird vorgeschlagen, den Weg westlich der Hecke vorzusehen. Damit ist zumindest ein Sichtschutz gegeben und eine Distanz zum Friedhof gewahrt. Seite 24 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Auf halber Strecke und nach dem Bereich des Friedhofes kann der geplante Weg auf der städtischen Wegeparzelle verlaufen. Dieser kann selbstverständlich von den Patres ebenso genutzt werden. Die Schaffung von Fußwegeverbindungen wirkt sich positiv auf die Reduktion der Inanspruchnahme von Autos aus. Mehr Fußwegeverbindungen bewirken einen Anreiz zum häufigeren Zufußgehen. Darüber hinaus verschafft ein Netz von Wegeverbindungen einen besseren Zugang zum Landschaftsraum und dient damit der Naherholung. Die Umsetzung des Weges berücksichtigt die Belange der Benediktiner im Bereich des Friedhofes. Im Bereich der städtischen Parzelle überwiegen die öffentlichen Interessen. Die Abtei hat die Möglichkeit durch die Reduzierung der von ihnen verpachteten Fläche einen eigenen Weg auf ihrem Gelände anzulegen, falls die Frequentierung des öffentlichen Weges zu intensiv werden würde. Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Erschließungskosten: Die Ermittlung von Beiträgen gemäß des Kommunalen Abgabegesetzes ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Entlang der neuen Erschließungsstraße soll ein Streifen einer öffentlichen Grünfläche festgesetzt werden, um eine Erschließung des Geländes zu verhindern. Solange kein Erschließungsvorteil gegeben ist, wird auch kein Beitrag fällig werden. Ausgleichsflächen: Die Einbeziehung der Fläche der Abtei mit der Flurstücksnr. 991 in die Ausgleichsflächen ist nicht sinnvoll. Der Ausgleich des Plangebietes wird darin bestehen, Waldflächen aufzuwerten. Der Ausgleich auf landwirtschaftlichen Flächen hat bei Weitem nicht die ökologische Wertigkeit. In diesem Fall müsste für die zusätzlich eingebrachte Wiesenfläche Bauland zugewiesen werden, ohne einen wesentlichen Vorteil für die Erreichung der Ausgleichsanforderungen einbringen zu können. Die Einbindung des Geländes wäre unwirtschaftlich und würde damit unnötig den Grundstückspreis belasten. Flächen nördlich der Oberforstbacher Straße: Das Gelände liegt weit außerhalb des Plangebietes. Eine Bebauung kann im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht behandelt werden. Richtfunkstrecke: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Beeinflussung von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke über 20 m gegeben ist. Die Höhe der Neubauten ist auf maximal 11 m festgesetzt. Alle Anlagen auf dem Funkmast sind so hoch angebracht, dass es zu keiner Beeinträchtigung kommen kann. Die Firma complete internet & security GmbH hat jedoch eine Station in niedriger Höhe auf dem Dach des Stallgebäudes der Abtei. Diese Anlage wird durch die Neubebauung ggf. in der Funktionsweise beeinträchtigt. An einem Ortstermin wurde der Betreiber darüber informiert. Der Betreiber wird gezwungen sein, die Anlage höher anzubringen. Eine Berücksichtigung der Telekommunikationslinie bei der Bebauung des Plangebietes würde die Grundstücke unzumutbar beeinträchtigen, so dass gemäß § 76 Telekommunikationsgesetz TKG der Betreiber sich an die neuen Bedingungen anzupassen hat. Der Anregung, Variante A umzusetzen, soll entsprochen werden. Der Anregung den öffentlichen Weg nicht über den Friedhof, sondern westlich der dem Friedhof umlaufenden Hecke anzulegen, soll entsprochen werden. Zu 58. Oberforstbacher Straße – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsuntersuchung, Durchgangsverkehre, Funkmast, Kreisverkehr Oberforstbacher, Querungshilfe Schleckheimer Straße, Landschaftsschutz, Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Abstand Bauernhof: Die westlich des Plangebietes liegende Hofanlage wurde seinerzeit dahingehend geprüft, ob lärmrelevante Auswirkungen auf das Plangebiet zu erwarten sind. Dieser Hof wurde nicht als konstante Lärmquelle eingestuft. Durch die Viehhaltung und Bewirtschaftung der Hofanlage und der angrenzenden Weiden können im Plangebiet vereinzelt Geräusche durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Tierlaute auftreten. Das ist jedoch ortstypisch und zumutbar. Der Abstand des Plangebietes zur Hofanlage beträgt ca. 250 m. Der Abstand der Hofanlage zu einem bereits bestehenden Wohngebiet (Auf dem Anger) beträgt 150 m. Eine Einschränkung des Hofbetriebes aus Gründen des Lärmschutzes wäre im Beschwerdefall also nicht durch das Heranrücken des Plangebietes zu erwarten, sondern durch die bereits näherliegende vorhandene Wohnbebauung Der räumliche Abstand zwischen Hofstelle mit Viehstall zum nächstgelegen Bereich des B-Plan-Gebietes beträgt 250 m. Seite 25 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Notwendiges Abstandsmaß für Rinderhaltungen in NRW nach TA Luft bzw. VDI-3471: (Geruchsbelästigungen): Es gibt derzeit noch keine abgesichert rechtsgültige Regelung zur Beurteilung von Rinderhaltungen, die zur Bestimmung von Mindestabständen herangezogen werden könnte. In Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium und den Bezirksregierungen hat das LANUV-NRW Regelungen für eine pauschalierte Beurteilung in Anlehnung an Abb. 1 der Nr. 5.4.7.1 TA Luft für die Bestimmung von Mindestabständen auch bei der Rinder- und Kälberhaltung erarbeitet. Diese Regelung ermöglicht u.a. die Beurteilung der Immissionssituation (Geruchsimmissionen) in Nachbarschaftskonflikten. Nach den Viehhaltungsangaben der Kreisbauernschaft errechnen sich insgesamt 113, 5 Großvieheinheiten (GV); 79 Milchkühe und 138 Kälber als Nachzucht ergeben nach der Berechnungsregel 113,5 GV. Mit der auf diese Weise bestimmten GV-Zahl wird entsprechend der Richtlinie VDI 3471 bzw. TA Luft (Abstandskurve) der Mindestabstand zu immissionsseitig schützenswerten Nutzungen bestimmt. Bei 113 GV beträgt der räumliche Abstand laut Abstandskurve der TA Luft 235 m. Dieser Mindestabstand ist demnach zum neuen Wohngebiet gewahrt. Die LWK – NRW, Kreisstelle Aachen, als Vertretungsinstitution der Aachener Landwirte hat zum B-Plan –Vorhaben keine Bedenken erhoben. Alle vorgetragenen Eingaben bezüglich der Hofstelle Hollands bezüglich nicht verträglicher lufthygienischer Belastungen für das neue Wohngebiet sind als begründet zurückzuweisen. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 59. Oberforstbacher Straße – Stellungnahme der Verwaltung Einzelhandel, soziale Infrastruktur, Verkehrsbelastung Oberforstbacher Straße: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Demographische Entwicklung, Dimension und Bedarf, Euregionale Entwicklung: siehe Stellungnahme zu 3. und 18. Zufahrt Telekom: Die Anregung den Zufahrtsverkehr der Telekom und den Radverkehr über die neue Zufahrtstraße laufen zu lassen ist sinnvoll. Damit kann der kleine Fußweg entlastet werden. Die Anfahrbarkeit des Stromkastens erfolgt jedoch wie bisher. Zeitplan Genehmigung: Ziel ist es das Bauleitplanverfahren im Jahr 2014 abzuschließen. Die Bauanträge können mit Rechtskraft des Bebauungsplanes nach § 30 BauGB beurteilt werden. Allerdings wird es bis zu diesem Zeitpunkt noch keine parzellierten Grundstücke gegeben sein. Mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes also Ende 2013 kann die Umlegung (Bodenordnung) angeordnet werden. Eine Vermarktung kann jedoch erst nach Abschluss der Bodenordnung stattfinden. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 60. Rolandstraße – Stellungnahme der Verwaltung Demographische Entwicklung, Dimension und Bedarf: siehe Stellungnahme zu 3. und zu 18. Euregionale Entwicklung und Modellcharakter: Es wurde nicht in Betracht gezogen, das Baugebiet Kornelimünster West als Modellprojekt in der Euregio anzudenken. Zur Zeit wird eine grenzüberschreitende Wohnungsmarktbeobachtung aufgebaut, Aussagen über oder Ziele für eine grenzüberschreitende, euregionale Wohnungsentwicklung können jedoch noch nicht benannt werden und konnten somit auch nicht für das Plangebiet berücksichtigt werden. Öffentlicher Nahverkehr: siehe Stellungnahme zu 53. Zufahrt über Grundstück der Benediktinerabtei: es wurden viele Gespräche mit den Patres der Benediktinerabtei geführt. Mit den Patres werden einvernehmliche Lösungen gesucht, so auch bei dem notwendigen Grunderwerb für die Zufahrtsstraße. Eine Enteignung wird nicht erforderlich werden. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 26 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Zu 61. Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Schleckheimer Straße – Stellungnahme der Verwaltung Parkplatzsituation, soziale Infrastruktur: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift Verkehrsvariante A: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Der Anregung Variante A umzusetzen, soll entsprochen werden. Zu 62. Schleckheimer Straße – Stellungnahme der Verwaltung Bodenordnung: In einem Gespräch mit den Anliegern wurde dargelegt, dass die Grundstücke nicht zwingend ins Plangebiet eingebunden werden müssen. Sie können aus dem Plangebiet genommen werden. Im Bebauungsplan würde jedoch sichergestellt, dass diese Grundstücke nicht erschlossen werden. Der Status Quo könnte dann dauerhaft aufrecht erhalten werden. Baurecht wäre nicht gegeben. Die Anlieger sprachen sich nach dem Gespräch für die Einbindung ins Plangebiet aus. Sie haben den Wunsch in der Flucht ihrer Parzelle eine Zuweisung zu bekommen. Ebenso solle in diesem Bereich nur Einzelhäuser festgesetzt werden. Sie wurden darüber informiert, dass ihr rückwärtiger Grundstücksteil von der Größe nicht ausreichend ist um das von Ihnen gewünschte Bauland zugewiesen zu bekommen. Wenn die Bedingungen der Umlegung es ermöglichen, wären sie bereit Bauland dazuzukaufen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung größerer Grundstücke besteht jedoch nicht. Einzelhäuser im rückwärtigen Bereich: siehe Stellungnahme zu 48: Dem Wunsch in diesem Bereich nur Einzelhäuser auszuweisen, soll nicht entsprochen werden. 8. Zu 63. Schleckheimer Straße – Stellungnahme der Verwaltung Zufahrt Schleckheimer Straße: In den vielen städtebaulichen Varianten, die für das Plangebiet entwickelt wurden, wurde in einer Variante ein Grundstück neben dem Bestand vorgesehen. Die Planung war jedoch in einem frühen Stadium im Maßstab 1:1000 skizziert worden. Bei der Konkretisierung der Planung ist festzustellen, dass die zur Verfügung stehende Fläche im Bereich der Zufahrt gerade für eine beidseitige Bebauung mit länglichen Grundstücken ausreichend wäre. Es müsste jedoch nach dem ersten Grundstück die Verkehrsfläche verschwenken, um die westlichen Grundstücke wirtschaftlich anzuordnen (kurze Seite an der Erschließung, um möglichst viele Grundstücke damit zu erreichen). Eine andere Möglichkeit wäre, die Erschließung an den Siedlungsrand zu legen. Hier würden aber Begehrlichkeiten geweckt, in westlicher Richtung weitere Gebäude zuzulassen, was nicht erwünscht ist. Bei einem Ortstermin wurde festgestellt, dass die vorhandene Terrasse des Bestandsgebäudes an der Grundstücksgrenze angeordnet ist und höchstwahrscheinlich tiefer als die Straße liegen wird. Es wird daher vorgeschlagen, entlang der Verkehrsfläche einen Grünstreifen anzuordnen. Damit ergibt sich ein Abstand zwischen Verkehrsfläche und Grundstück von 3,5 und 4,5 m. Gleichzeitig wird eine nicht erforderliche Erschließung unterbunden und es fallen keine Anliegerkosten an. Die Grünfläche ist sinnvoll, da ggf. notwendige Böschungen der Verkehrsfläche darin abgefangen werden und die Unterbringung einer Trafostation leicht möglich ist. Zudem lässt sich der Zugang zum Neubaugebiet durch die Grünfläche sehr attraktiv gestalten. Der Anregung soll insoweit gefolgt werden, dass die Verkehrsfläche durch einen Grünstreifen abgerückt wird. Zu 64. Steinkaulweid – Stellungnahme der Verwaltung Verkehrsvariante B oder C: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift und zu 18. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 27 / 28 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag zur frühzeitigen Beteiligung Fassung vom 22.10.2013 Zu 65. Grahner, Oberforstbach – Stellungnahme der Verwaltung Städtebaulicher Entwurf: siehe Stellungnahme zu 4. Grundstücksgrößen: siehe Stellungnahme zu 7. Einzelhandel: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Zu 66. Roetgen – Stellungnahme der Verwaltung Dichteverteilung, Verkehrsuntersuchung, Verkehrslärm, Parkplatzsituation, Mehrgeschosswohnungsbau: siehe Stellungnahme zu 1. Niederschrift, zu 4. Zufahrt über Wildburgweg: siehe Stellungnahme zu 3. Den Anregungen soll nicht gefolgt werden. Seite 28 / 28 Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Abwägungsvorschlag über die Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße – Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße (Stand 17.10.2013) Lage des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 Inhaltsverzeichnis Zusammenstellung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 1BauGB zum Bebauungsplan mit den entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung 1. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 20.09.2011 2. Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 21.09.2011 3. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. und Kreisbauernschaft Aachen e.V. vom 27.09.2011 4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 17.10.2011 5. ASEAG vom 21.01.2011 6. STAWAG vom 16.11.2011 7. Bundesnetzagentur vom 08.12.2011 Seite 2 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 1. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 20.09.2011 – Seite 1 Seite 3 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 20.09.2011 – Seite 2 1- LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 20.09.2011 Stellungnahme der Verwaltung Die Verlegung der Zugangsstraße in Richtung Wildburgweg ist verkehrsplanerisch möglich, bedeutet jedoch ein stärkeres Maß an Flächenversiegelung. Aufgrund der Einmündungssituation des Wildburgpfades in die Oberforstbacher Straße, die unmittelbar im Bereich des Ortsausgangs und kurz hinter der abbiegenden Oberforstbacher Straße besteht, wird die Verkehrsgefährdung für ein- und ausfahrende Fahrzeuge hier jedoch deutlich höher bewertet als an der bisher beabsichtigten Einmündung. Auch wurde geprüft, ob die Zufahrtsstraße am Ende des Gartenbereiches auf die Trasse des bereits existierenden Weges gelegt werden kann. In diesem Bereich befinden sich 7 gesunde und zum Teil sehr große Bäume. Die geplante Zufahrt wurde in einen Bereich gelegt, in dem die vorhandenen Bäume Krankheiten aufweisen. Eine komplette Erschließung des Wohnbereiches von der Schleckheimer Straße hätte zur Folge, dass die Verkehrsbelastung ausschließlich zu Lasten der Anwohner der August-Macke-Straße und der Schleckheimer Straße gehen müsste. Die Zufahrt wird 35 m von der Abtei entfernt liegen. Ein Großteil der Bäume auf dem Gartengrundstück wird stehen bleiben, so dass weiterhin ein grüner „Saum“ um das Klosterensemble gegeben ist. Der Eingriff der Zufahrt ist bei Weitem nicht so gravierend zu bewerten wie die o.g. Nachteile einer Erschließung an anderer Stelle. Die Planung hat die herausragende Rolle der Benediktinerabtei sehr wohl berücksichtigt. Die Gebäude werden einen Abstand von 55 bis 100 m einnehmen. Die vorhandene Bebauung in den Straßen Auf der Gallich und im Benediktinerweg liegt etwa 60 bis 90 m entfernt. Trotz der Nähe dieser Bestandsbauten ist die Abtei als solitäres Ensemble erfahrbar. Die Wohnhäuser des neuen Siedlungsbereiches sind vorwiegend zweigeschossig, nur vier Gebäude können drei Geschosse einnehmen. Kein Gebäude wird 11,50 m an Höhe überschreiten. Die Gebäude der Benediktinerabtei sind hier deutlich höher. Die östlich liegenden Wohntrakte sind dreigeschossig mit Satteldach und nehmen eine Höhe von ca. 12,00 m ein. Der Kirchenbaukörper ragt darüber hinaus und der Turm wird über 20,0 m hoch sein. Das Gelände der Abtei an der Oberforstbacher Straße neigt sich sanft in Richtung Süden. Im Bereich der geplanten Zufahrt liegt die Oberforstbacher Straße auf über 259 NHN (Normalhöhenull). Das Höhenniveau der Schleckheimer Straße im Bereich der Zufahrt zur August-Macke-Straße liegt bei 252 NHN und damit ca. 7 m tiefer. Von der Schleckheimer Straße kommend werden die gegenüber den Einfamilienhäusern größeren Gebäuden der Abtei, die auch noch höher liegen, an vielen Stellen wahrnehmbar bleiben. Der Anregung soll nicht gefolgt werden. Die Anregung, das Wegekreuz unter Schutz zu stellen, wird geprüft. Seite 4 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 2. Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 21.09.2011 – Seite 1 2. Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 21.09.2011 Stellungnahme der Verwaltung Abwägungsvorschlag: In den Schriftlichen Festsetzungen soll ein Hinweis erfolgen. Seite 5 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 3. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. und Kreisbauernschaft Aachen e.V. vom 27.09.2011 – Seite 1 Seite 6 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 3. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. und Kreisbauernschaft Aachen e.V. vom 27.09.2011 – Seite 2 und 3 Seite 7 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 3. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. und Kreisbauernschaft Aachen e.V. vom 27.09.2011 Stellungnahme der Verwaltung Alternativstandorte Es gibt weitere Wohnstandorte, die zur gleichen Zeit in Aachen entwickelt werden. Allerdings sind die Wohnstandorte nicht beliebig austauschbar und bedienen jeweils spezifische Zielgruppen. Kornelimünster West soll die Nachfrage nach individueller Bauweise auf relativ großen Einfamilienhausgrundstücken abdecken. Im Baugebiet Alten Tivoli soll z.B. eine dichtere Bauweise ein urbanes Wohnen ermöglichen. Ebenso sind in Richtericher Dell verdichtete Wohnformen geplant. Lärm Die westlich des Plangebietes liegende Hofanlage wurde seinerzeit dahingehend geprüft, ob lärmrelevante Auswirkungen auf das Plangebiet zu erwarten sind. Dieser Hof wurde nicht als konstante Lärmquelle eingestuft. Durch die Viehhaltung und Bewirtschaftung der Hofanlage und der angrenzenden Weiden können im Plangebiet vereinzelt Geräusche durch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Tierlaute auftreten. Das ist jedoch als ortstypisch und zumutbar einzustufen. Der Abstand des Plangebietes zur Hofanlage beträgt ca. 200 m, zu den festgesetzten Wohnbereichen 240 m. Der Abstand der Hofanlage zu einem bereits bestehenden Wohngebiet (Auf dem Anger) beträgt 150 m. Eine Einschränkung des Hofbetriebes aus Gründen des Lärmschutzes wäre im Beschwerdefall also nicht durch das Heranrücken des Plangebietes zu erwarten, sondern durch die bereits näherliegenden, vorhandenen Wohnbereiche. Geruch Der räumliche Abstand zwischen Hofstelle mit Viehstall zum nächstgelegenen Wohnbereich des B-Plan-Gebietes beträgt 240 m. Notwendiges Abstandsmaß für Rinderhaltungen in NRW nach TA Luft bzw. VDI-3471: (Gereuchsbelästigung: Es gibt derzeit noch keine abgesichert rechtsgültige Regelung zur Beurteilung von Rinderhaltungen, die zur Bestimmung von Mindestabständen herangezogen werden könnte. In Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium und den Bezirksregierungen hat das LANUV-NRW Regelungen für eine pauschalierte Beurteilung in Anlehnung an Abb. 1 der Nr. 5.4.7.1 TA Luft für die Bestimmung von Mindestabständen auch bei der Rinder- und Kälberhaltung erarbeitet. Diese Regelung ermöglicht u.a. die Beurteilung der Immissionssituation (Geruchsimmissionen) in Nachbarschaftskonflikten. Nach den Viehhaltungsangaben der Kreisbauernschaft errechnen sich insgesamt 113,5 Großvieheinheiten (GV); 79 Michkühe und 138 Kälber als Nachzucht ergeben nach der Berechnungsregel 113,5 GV. Mit der auf diese Weise bestimmten GV-Zahl wird entsprechend der Richtlinie VDI 3471 bzw. TA Luft (Abstandskurve) der Mindestabstand zu immissionsseitig schützenswerten Nutzungen bestimmt. Bei 113 GV beträgt der räumliche Abstand laut Abstandskurve der TA Luft 235 m. Dieser Mindestabstand ist demnach zum neuen Wohngebiet gewahrt. Windrichtungsverteilung im Aachener Südraum Laut gesamtstädtischen Klimagutachten Aachen aus dem Jahr 2000, liegt der Schwerpunkt der Windrichtungsverteilung im Aachener Südraum zwischen Süd und West mit Häufigkeiten von insgesamt 76,5%. D.h. eine Beaufschlagung des neuen Wohnbaugebietes mit landwirtschaftlichen Gerüchen ist unter Berücksichtigung der lokalen meteorologischen Einflüssen nur in sehr geringem Maß gegeben. Beurteilung der Situation durch die Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Aachen Die Landwirtschaftkammer NRW, Kreisstelle Aachen, als Vertretungsinstitution der Aachener Landwirte hat zum B-PlanVorhaben keine Bedenken erhoben. Die Bedenken können ausgeräumt werden. Seite 8 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 17.10.2011 – Seite 1 Seite 9 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 17.10.2011 – Seite 2 4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 17.10.2011 Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung, eine Prospektion durchzuführen, wurde geprüft. Hierbei wurde von Seiten des städtischen Fachbereiches Umwelt angemerkt, dass aufgrund der Wertigkeit der vorhandenen Böden der Eingriff auf das Notwendigste begrenzt werden soll. Eine Prospektion setzt jedoch eine gepflügte und geeggte Fläche voraus. Zudem wurde von Seiten der unteren Denkmalbehörde aufgrund der vorliegenden Fundmeldungen, die nur auf eine neuzeitliche Grube Hinweis geben, kein Grund für eine Prospektionsmaßnahme gesehen. Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde darüber informiert, worauf mit Mail vom 03.01.2012 folgende Stellungnahme abgegeben wurde: „… Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen zu Bodendenkmälern kann auf die Prospektion im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 812 zwar verzichtet werden, dann muss aber sowohl im Umweltbericht als auch in der Begründung zum Bebauungsplan auf die ungeklärte archäologische Situation und – damit verbunden – auf mögliche Konflikte mit denkmalrechtlichen Vorgaben bei der Planumsetzung hingewiesen werden…“ Abwägungsvorschlag: der Anregung kann hinsichtlich der Prospektion nicht gefolgt werden, das Thema wird, wie gefordert, in der Begründung im Kapitel Umweltbericht behandelt. Seite 10 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 5. ASEAG vom 21.10.2011 5. ASEAG vom 21.10.2011 Stellungnahme der Verwaltung Die August-Macke-Straße wurde 2004 / 2005 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 840 in einer Fahrbahnbreite von 5,5 m hergestellt. Damit kann eine Fahrbahnbreite in ganzer Länge nicht mehr umgesetzt werden. Das Problem wurde mit der ASEAG erörtert, worauf die Anforderung zurückgezogen wurde. Abwägungsvorschlag: Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 11 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 6. STAWAG vom 16.11.2011 – Seite 1 Von: An: Datum: Betreff: Nießen, Anna Gertrud (STAWAG, NN)<anna.niessen@stawag.de> <angelika.hildersperger@mail.aachen.de> 09.04.2013 12:24 B-Plan 812 Kornelimünster-West Sehr geehrte Frau Hildersperger, in der Stellungnahme der STAWAG zum o.g. B-Plan-Verfahren vom 16.11.2011 hatten wir die Standorte für die erforderlichen neuen Transformatorenstationen bereits benannt. Aus versorgungstechnischer Sicht besonders geeignet sind die Grundstücke Gemarkung Walheim, Flur 2, Flurstücke 106 und 999. Diese Standorte werde auch heute noch favorisiert. Im Verlauf eines Gesprächs mit Herrn Neunherz aus unserem Hause meinte dieser, dass der derzeitige Standort der Netzstation Schleckheimer Straße 107 im B-Plan aus Versorgungsfläche ausgewiesen werden sollte. Davon möchte die STAWAG jedoch dringend abraten. Die Trafostation ist derzeit grundbuchlich gesichert. Wenn die beiden neue Stationen errichtet werden, würde die STAWAG diesen Standort aufgeben. Falls dann aber die Fläche als Fläche für die Energieversorgung ausgewiesen wäre, würden die Eigentümer in der Ausnutzung der frei werdenden Grundstücksfläche unnötig gehindert. Dies möchten wir unbedingt verhindern. Zu evtl. Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anna Nießen Netzplanung und Bauleitung STAWAG Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft Lombardenstraße 12-22 52070 Aachen www.stawag.de Telefon: 0241-181-2224, Telefax: 0241-181-2390 EMail: anna.niessen@stawag.de Sitz der Gesellschaft: Aachen Registergericht Aachen, HRB 560 Aufsichtsratsvorsitzender: Harald Baal Vorstand: Dr. Peter Asmuth, Dr. Christian Becker Viele Ausdrucke sind unnötig. Papiersparen hilft der Umwelt! 6. STAWAG vom 16.11.2011 Stellungnahme der Verwaltung Nach Rücksprache mit der STAWAG werden im Plangebiet drei Trafostandorte berücksichtigt. Die bestehende Trafoanlage an der Oberforstbacherstraße wird im Bereich der privaten Grünfläche festgesetzt. Im Einfahrtsbereich der Schleckheimer Straße wird in der Grünfläche eine Trafostation festgesetzt. Die dritte Station soll im Bereich des nördlich der Grünanlage befindlichen öffentlichen Platzes positioniert werden. Da dieser Standort sich innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche befindet, wird der genaue Standort bei der Ausbauplanung exakt festgelegt. Eine seperate Festsetzung ist in diesem Falle nicht erforderlich. Abwägungsvorschlag: die geforderten Trafostationen werden berücksichtigt. Seite 12 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 7. Bundesnetzagentur vom 08.12.2011 – Seite 1 Seite 13 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 7. Bundesnetzagentur vom 08.12.2011 – Seite 2 Seite 14 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 7. Bundesnetzagentur vom 08.12.2011 – Seite 3 und Anlagen Seite 15 von 16 Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - Abwägungsvorschlag frühzeitige Behördenbeteiligung Fassung vom 17.10.2013 7. Bundesnetzagentur vom 08.12.2011 Stellungnahme der Verwaltung Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Beeinflussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke meist nur über 20 m gegeben ist. Die Höhe der Neubauten ist auf maximal 11,0 m festgesetzt. Alle Anlagen auf dem Funkmast sind so hoch angebracht, dass es zu keiner Beeinträchtigung kommen kann. Die Firma complete internet & security GmbH hat eine Station in niedriger Höhe auf dem Dach des Stallgebäudes der Abtei. Diese Anlage wird durch die Neubebauung ggf. in der Funktionsweise beeinträchtigt. Der Betreiber wird dann gezwungen sein, die Anlage an die Situation anzupassen. Die Vorrangigkeit der Bebauung ist durch die Darstellung im Flächennutzungsplan von 1980 gegeben, wodurch für den Betreiber klar war, dass sich im Wirkungsfeld seiner Anlage ein Baugebiet befindet. Abwägungsvorschlag: Die Betreiber sind über das Bauvorhaben informiert und können sich entsprechend anpassen. Seite 16 von 16 Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacherstraße vom ….. 2013 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023) und des § 86 Abs.1 Nr. 2. der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV. NRW. S. 256/SGV NRW 232) hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ............................. folgende Satzung beschlossen: §1 Ziel der Satzung Ziel dieser Satzung ist die Sicherung der städtebaulichen Gestaltung innerhalb des Plangebietes. Für Ortsbild prägende Elemente der Gebäude sowie deren Außenanlagen werden Regelungen getroffen, die ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleisten sollen. Zugleich werden ausreichend Spielräume für die individuelle Gestaltung durch die einzelnen Bauherren zugelassen. §2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße -. (2) Der Plan mit Eintragung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieser Satzung (siehe Anlage1). §3 Wohngebäude (1) Dacheindeckungen sind als Dachziegel, Dachsteine oder Metalleindeckungen ausschließlich in schwarz oder in Grautönen zulässig. Es dürfen keine spiegelnden, glänzenden oder glasierten Materialien verwendet werden. Glänzende Metalleindeckungen, die durch Witterungseinfluss mattieren, sind von dieser Festsetzung ausgenommen. Alternativ sind Dachbegrünungen möglich. (2) Beide Hälften eines Doppelhauses sind mit der gleichen Dachform und -neigung, Kubatur und Tiefe des Dachüberstandes auszuführen. Die Gebäudehälften sind zur Straßenseite in einer Flucht zu errichten. Die Materialität und Farbe der Doppelhaushälften ist aufeinander abzustimmen. Bebauungsplan Nr. 855 -Lichtenbusch Innenbereich- Gestaltungssatzung Fassung vom 17.10.2013 §4 Nebengebäude und Nebenanlagen (1) Die Nebengebäude (z.B. Garagen, Gartenhäuser) sind als gestalterische Einheit mit dem Hauptgebäude auszuführen, indem beim Bau die gleichen Materialien, Farben sowie Gestaltungselemente verwendet werden. (2) Standorte für Müllbehälter im Bereich der Einfamilienhausbebauung sind mit 1,50 m hohen Hecken einzufrieden oder als Müllcontainerbox auszuführen. Diese ist bezüglich der Materialwahl sowie der Farbgestaltung an das Hauptgebäude anzupassen. §5 Haus- und Vorgärten (1) Hausgärten sowie Vorgärten, die unmittelbar an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Als Vorgarten gilt die Fläche zwischen Straßenbegrenzungslinie und straßenseitiger Gebäudeflucht mit deren Verlängerung bis zur seitlichen Grundstücksgrenze.. (2) Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und zur Landschaft sind mit standorttypischen Heckenpflanzungen in mindestens 1 m Höhe einzufrieden. In die Hecke kann eine offene Zaunkonstruktion aus Metall, Drahtgeflecht oder Holz integriert werden, die zur öffentlichen Fläche hin nicht sichtbar ist. Ausnahmsweise kann die Heckeneinfriedung des Vorgartens die Mindesthöhe von 1 m um 0,5 m unterschreiten. (3) Für die geforderten Heckenpflanzungen sind ausschließlich Laubgehölze zu verwenden. Die Hecke kann durch Außenwände von Garagen unterbrochen werden. (4) Sind im Vorgartenbereich Garagen, Carports und Nebenanlagen zulässig, ist entlang der Straßenbegrenzungslinie anstelle einer Hecke massive Einfriedungen in einer Länge zwischen 5,0 und 9,0 m möglich. Die auf der Straßenbegrenzungslinie liegenden Abschlusswände von Garagen, Carports oder Nebenanlagen sind mit anzurechnen. (5) Die Befestigung der Außenanlagen und Freiflächen ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Bituminöse Decken sind unzulässig §6 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des § 3, § 4 und § 5 dieser Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 3 BauO NRW, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann. 2 / 3 Bebauungsplan Nr. 855 -Lichtenbusch Innenbereich- Gestaltungssatzung Fassung vom 26.09.2013 Die Anlage ist Bestandteil der Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 812 -Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße Anlage: Lageplan mit Eintragung des Geltungsbereiches 3 / 3