Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120506.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
14.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0997/WP16
öffentlich
35001-2010
14.10.2013
Dez. III / FB 61/20
Entwicklung Aachen-West
hier: Ratsantrag 306/16 der Fraktion der Grünen vom 10.07.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2013
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Damit gilt der Ratsantrag Nr.306/16 vom 10.07. als behandelt.
Vorlage FB 61/0997/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Entwicklung Aachen - West
hier:
Ratsantrag der Grünen-Fraktion vom 10.07.2013
Bei dem o.g. Antrag (s. Anlage 1) geht es um zwei Teilbereiche der Entwicklung Campus West,
einmal um das direkte Umfeld des Westbahnhofes und einmal um den Bereich des städtischen
Grundstückes „Guter Hirte“.
Die Planung sieht vor, am Westbahnhof eine neue Brückenverbindung für Fußgänger zu schaffen, die
gleichzeitig einen neuen Zugang zum Haltepunkt Aachen West darstellt – eine Entwicklung, die eine
erhebliche Attraktivitätssteigerung für die heute sehr unbefriedigende Situation bewirken würde.
Im Bereich Guter Hirte sieht die Planung die Anlage eines Wohngebietes vor unter Einbeziehung des
ehemaligen Klosters. Diese Entwicklung soll dazu beitragen, den notwendigen Wohnraum in direkter
Verbindung zum Campus zu schaffen.
Seit fast 2 Jahren ruht das Bebauungsplanverfahren Campus West. Da die Entwicklung des Campus
West für die Stadt Aachen von großer Bedeutung ist, wird im Antrag gefordert, dass die Stadt Aachen
die Initiative ergreift und die Planung in den Bereichen Westbahnhof und Guter Hirte vorantreibt und
jeweils Bebauungspläne aufstellt.
1.
Guter Hirte
Das städtische Grundstück (s. Anlage 2) liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
- Campus West -.
Nach Durchführung eines Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 683 – Süsterfeld –
können die bebaubaren Bereiche entlang der Süsterfeldstraße nach § 34 BauGB beurteilt und vorab
entwickelt werden.
Aktuell liegt ein Kaufinteresse eines Investors für das Grundstück des ehemaligen Klosters sowie für
das benachbarte Grundstück vor (s. WLA 16.07.2013, Vorlage Nr. 23/0417/WP16).
Für den dahinterliegenden Grundstücksteil ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, vor
allem da dieser Bereich nicht erschlossen ist. Aufgrund der durch die angrenzende Bahntrasse
verursachten Lärmproblematik ist eine mögliche Bebauung dieser Fläche abhängig von einer
Lärmschutzbebauung im Rahmen der Campusbebauung. Alternativ ist die Möglichkeit eines
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu prüfen, da hier die Lärmschutzproblematik durch die
konkrete Gebäudeplanung (aktiver / passiver Lärmschutz) gelöst werden könnte. Auch hier haben
Projektentwickler bereits Interesse bekundet.
Die Herausnahme des Grundstückes aus dem Geltungsbereich Campus West und die anschließende
Aufstellung eines Angebotsbebauungsplanes würde die Entwicklung nicht beschleunigen, da ein
aktiver bzw. baulicher Lärmschutz entlang der Bahnlinie vorerst nicht realisiert wird.
Die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Zusammenarbeit mit einem Investor
könnte dagegen unabhängig vom Bebauungsplan Campus West durchgeführt werden.
Aufgrund der hohen Lärmimmissionen durch die Bahn ist dennoch - auch im Falle eines VEP`s vorab zu prüfen, welche Flächen mit entsprechenden Lärmschutzauflagen bebaubar sind.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist.
Vorlage FB 61/0997/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 2/3
Sollte sich ein Investor finden, ist aus Sicht der Verwaltung die Aufstellung eines VEP´s zu
befürworten. Ein attraktives Wohngebiet an diesem Standort würde die Gesamtsituation aufwerten
und einen wichtigen Impuls für die Campusentwicklung bewirken.
2. Westbahnhof
Die Situation am Westbahnhof ist wie im Antrag beschrieben verbesserungswürdig und bedarf einer
Neuordnung auch unabhängig vom Campus West. Der Aufgang im Bereich der Unterführung zu den
Gleisen ist unattraktiv und zudem nicht barrierefrei.
Die Realisierung einer neuen Brücke als attraktive Anbindung an den hoch frequentierten Haltepunkt
und gleichzeitig als neue Verbindung zur Innenstadt und den Hochschulbereichen würde eine
erhebliche Aufwertung bedeuten. Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung, gemeinsam mit dem
BLB einen Wettbewerb vorzubereiten für die geplante Brücke mit Brückenkopfgebäude und
städtebaulichem Umfeld. Die Durchführung eines Wettbewerbes soll eine dem Standort angemessene
Qualität gewährleisten und eine Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren schaffen.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist für die weitere Entwicklung des Standortes
Voraussetzung, da es sich teilweise um derzeit als Bahnflächen gewidmete Flächen handelt. Der
Bebauungsplan für den diesen Bereich (Geltungsbereich s. Anlage 3) könnte als Teilbebauungsplan
Campus West aufgestellt werden. Ein Satzungsbeschluss kann aber erst nach Abschluss des
Entwidmungsverfahrens erfolgen. Dieses ruht zurzeit ebenfalls, kann aber nach Aussage der Bahn bis
spätestens Mitte nächsten Jahres abgeschlossen werden.
Entsprechend der bisherigen Vereinbarungen zwischen der Stadt Aachen und dem BLB soll die
Brücke eine der Maßnahmen sein, die aus dem 15-Mio.-Beitrag der Stadt Aachen für den Campus
West finanziert werden soll. Nach einer ersten groben Schätzung des vom BLB beauftragten Büros
RKW liegen die Kosten bei ca. 4 Mio. €. Hinzu kämen die Kosten für die Gestaltung der
Außenanlagen wie die Umgestaltung des Republikplatzes oder neue Verkehrs- und Parkplatzflächen
im Bereich des Westbahnhofes. Hierfür liegt noch keine Schätzung vor. Außerdem wäre mit dem BLB
die Finanzierung des Wettbewerbes abzustimmen.
Aufgrund ihrer Bedeutung für die bessere Erreichbarkeit des Bahnsteigs ist für bestimmte Teilanlagen
(z.B. Auf-und Abgänge) eine Mitfinanzierung durch DB Station und Service zu prüfen, weitere
Fördermöglichkeiten müssen bei Vorliegen eines konkreten Entwurfs mit dem Zweckverband
Nahverkehr Rheinland geklärt werden.
Die Stadt wird kurzfristig in Gesprächen mit der Campus GmbH und dem BLB klären, ob und welche
Bereiche vorgezogen werden können. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine (vorgezogene)
Entwicklung des Bereiches am Westbahnhof einen Entwicklungsimpuls für das gesamte Gebiet
bedeuten würde.
Anlage/n:
1.
Ratsantrag
2.
Lageplan Guter Hirte
3.
Geltungsbereich Teil-B-Plan
Vorlage FB 61/0997/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.08.2014
Seite: 3/3