Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120995.pdf
Größe
158 kB
Erstellt
23.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0109/WP16
öffentlich
23.10.2013
Annastraße von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße
Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2013
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom
20.11.2013 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz
(KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage
„Annastraße“ von Fischmarkt bis Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) - die Abrechnung
der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis FrèreRoger-Straße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der
städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der vorgenannten Einzelsatzung.
Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2013
Einzahlungen
1.600.00
1.600.00
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
ner Ansatz
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2013
Gesamt-
Gesamt-
Investive
bedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
52.149,16 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich vom
Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße im Jahre 2009 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten
baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Annastraße“ im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße erfolgt gem. § 4
Abs. 5 lit. e) SBS als Fußgängergeschäftsstraße, so dass der Anteil der Beitragspflichtigen am
beitragsfähigen Aufwand nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen ist.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt vom 20.11.2013 über die Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der
Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis
Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am
beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der
Erschließungsanlage
„Annastraße“
von
Fischmarkt
bis
Frère-Roger-Straße
(Fußgängergeschäftsstraße) 60 v. H.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 3/4
Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 4/4
Beitragssatzermittlung
Annastraße
von Fischmarkt
bis Frère-Roger-Straße
Straßenart: Fußgängergeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe e) der städtischen Beitragssatzung
in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am
beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 SBS
in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage "Annastraße"
von Fischmarkt bis Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) vom
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
e) Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
86.915,26 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
Anteil der Beitragspflichtigen ( 60 % )
86.915,26 €
Summe beitragsfähiger Aufwand
86.915,26 €
34.766,10 €
52.149,16 €
Summe städt. Anteil
34.766,10 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
52.149,16 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 52.149,16 € (Anteil der Beitragspflichtigen)
wird gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen
der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt :
gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit :
52.149,16 €
:
10.372 m²
=
5,03 € / m²
(Beitragssatz)