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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
120995.pdf
Größe
158 kB
Erstellt
23.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0109/WP16 öffentlich 23.10.2013 Annastraße von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße Abrechnung der als Fußgängergeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.11.2013 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom 20.11.2013 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) - die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis FrèreRoger-Straße zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) sowie der vorgenannten Einzelsatzung. Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Fortgeschriebe- Fortgeschriebe- Ansatz Auswirkungen 2013 Einzahlungen 1.600.00 1.600.00 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 ner Ansatz Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2013 Gesamt- Gesamt- Investive bedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Maßnahmebezogene Einnahmen 52.149,16 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße im Jahre 2009 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der „Annastraße“ im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße erfolgt gem. § 4 Abs. 5 lit. e) SBS als Fußgängergeschäftsstraße, so dass der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen ist. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt vom 20.11.2013 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) 60 v. H. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 3/4 Vorlage B 03/0109/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Annastraße von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße Straßenart: Fußgängergeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe e) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 5 SBS in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage "Annastraße" von Fischmarkt bis Frére-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) vom Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes e) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten 86.915,26 € beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) Anteil der Beitragspflichtigen ( 60 % ) 86.915,26 € Summe beitragsfähiger Aufwand 86.915,26 € 34.766,10 € 52.149,16 € Summe städt. Anteil 34.766,10 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 52.149,16 € Ermittlung des Beitragssatzes Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 52.149,16 € (Anteil der Beitragspflichtigen) wird gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt : gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit : 52.149,16 € : 10.372 m² = 5,03 € / m² (Beitragssatz)