Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120998.pdf
Größe
203 kB
Erstellt
23.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0110/WP16
öffentlich
23.10.2013
Beverstraße von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg
Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2013
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Beverstraße“ von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS).
Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
14.391,45 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Erläuterungen:
Nachdem mit dem Ausbau der Beverstraße begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr
zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2009 Vorausleistungen gemäß § 8 SBS von den
Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Darüber hinaus wurde den
Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Ausbaubeitragspflicht angeboten. Sowohl der
Berechnung der Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger
Beitragssatz von 7,03 €/m² zugrunde.
Für zwei Grundstücke wurde die endgültige Ausbaubeitragspflicht nicht abgelöst. Die Eigentümer
dieser Grundstücke sind nunmehr unter Anrechnung der jeweils bereits erbrachten Vorausleistung zu
einem endgültigen Ausbaubeitrag heranzuziehen, was einen entsprechenden Beschluss des
Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt erfordert.
Die Beverstraße wurde im Bereich von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg im Jahr 2009 neu
ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten
baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen
und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.
Die Beverstraße wurde bereits in den 60er Jahren erstmalig hergestellt und in den letzten 40 Jahren
ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt. Insofern ist die übliche Nutzungsdauer für
Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten.
Diese Ausbaumaßnahme der Beverstraße als Zufahrtsstraße zum Bahnhof Rothe Erde und dem
angegliederten Parkplatz ist ein Teil des geförderten Gesamtkonzeptes “Rothe Erde”. Die Maßnahme
wurde durch Zuwendungen des Landes nach Städtebauförderung bezuschusst. Diese Mittel dienen
der Deckung der unrentierlichen Kosten der Stadt und schlagen sich nicht in der Beitragsermittlung
nieder.
Die Fahrbahn erhielt im Zuge der o.a. Baumaßnahme einen Komplettausbau in Asphaltbeton auf
einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.
Im Rahmen des Neuausbaus wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich angelegt und
damit die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche neu aufgeteilt. Beim Ausbau von Parkstreifen und
Gehweg wurde farbiges Betonsteinpflaster ALLEGRO verwendet. Der Unterbau besteht aus einer
Splittschicht, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Die
Mehrkosten für den höherwertigen Oberflächenausbau wurden bei der Ermittlung der beitragsfähigen
Kosten abgezogen und hierfür sind nur die Standardkosten berücksichtigt worden. Die
Grundstücksein- und –ausfahrten wurden in grauem Standard Betonsteinpflaster angelegt.
Da der Gehweg und der Parkstreifen im Bereich des Bahnhofvorplatzes als Bestandteil der
Platzanlage „Bahnhofsvorplatz“ eingestuft werden, fließen die diesbezüglichen Ausbaukosten nicht in
die Beitragserhebung ein.
Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr
den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche
nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des
Oberflächenwassers gewährleisten.
Die Beleuchtungseinrichtungen wurden im Rahmen der Baumaßnahme Platzanlage
„Bahnhofsvorplatz“ durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt. Da der Abschreibungszeitraum der
vorhandenen Leuchten noch nicht abgelaufen ist sind die hierfür entstandenen Kosten nicht
beitragsfähig.
Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine
Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Beverstraße“ von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg erfolgt als
Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am
Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 3 SBS. Die Verteilung des von
den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter
Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage
erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Unter Zugrundelegung der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich zwei unterschiedliche Beitragssätze. Die Ermittlung
des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Beitragssatzermittlung
Beverstraße zwischen Kronprinzenstraße und Adalbertsteinweg
Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom
21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die
anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a), c), d), g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
c)
Parkstreifen / -stände
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
34.257,01 €
2,17 m
5,00 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
0,00 €
34.257,01 €
13.702,80 €
20.554,21 €
34.257,01 €
Summe städtischer Anteil
13.702,80 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
20.554,21 €
Ermittlung des Beitragssatzes A
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen in Höhe von 20.554,21 € werden gemäß § 6 SBS und
unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Parkstreifen / -stände:
20.554,21 € :
5.965 m² =
3,45 €/m²
____________
3,45 €/m² (Beitragssatz)
Bauverwaltung
Seite 2
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz B)
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
a)
Fahrbahn
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
71.063,06 €
6,21 m
6,50 m
0,00 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 80 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 20 %)
d)
Gehweg
Ausbaukosten
durchschnittl. Breite :
anrechenbare Breite :
Überbreite
:
71.063,06 €
56.850,45 €
14.212,61 €
52.187,25 €
3,40 m
2,50 m
0,90 m
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 40 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %)
g)
0,00 €
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 70 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
Summe städtischer Anteil
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
-13.814,27 €
38.372,98 €
15.349,19 €
23.023,79 €
13.714,26 €
13.714,26 €
9.599,98 €
4.114,28 €
123.150,30 €
81.799,62 €
41.350,68 €
Bauverwaltung
Seite 3
stadt aachen
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen in Höhe von 41.350,68 € werden gemäß § 6 SBS und
unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt:
Gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Fahrbahn:
14.212,61 €
:
5.649 m² =
2,52 €/m²
Gehweg:
23.023,79 €
:
5.649 m² =
4,08 €/m²
4.114,28 €
:
5.649 m² =
0,73 €/m²
Oberflächenentwässerung:
_________________
7,33 €/m² (Beitragssatz)