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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
120998.pdf
Größe
203 kB
Erstellt
23.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:27

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0110/WP16 öffentlich 23.10.2013 Beverstraße von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 14.11.2013 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Beverstraße“ von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2013 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2013 Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Maßnahmebezogene Einnahmen 14.391,45 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 2/4 Erläuterungen: Nachdem mit dem Ausbau der Beverstraße begonnen wurde, hat die Stadt im Rahmen des ihr zustehenden Auswahlermessens im Jahr 2009 Vorausleistungen gemäß § 8 SBS von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Darüber hinaus wurde den Vorausleistungspflichtigen die Ablösung der endgültigen Ausbaubeitragspflicht angeboten. Sowohl der Berechnung der Vorausleistungen als auch der Ablösungsbeträge lag ein gerundeter vorläufiger Beitragssatz von 7,03 €/m² zugrunde. Für zwei Grundstücke wurde die endgültige Ausbaubeitragspflicht nicht abgelöst. Die Eigentümer dieser Grundstücke sind nunmehr unter Anrechnung der jeweils bereits erbrachten Vorausleistung zu einem endgültigen Ausbaubeitrag heranzuziehen, was einen entsprechenden Beschluss des Mobilitätsausschuss des Rates der Stadt erfordert. Die Beverstraße wurde im Bereich von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg im Jahr 2009 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. Die Beverstraße wurde bereits in den 60er Jahren erstmalig hergestellt und in den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt. Insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten. Diese Ausbaumaßnahme der Beverstraße als Zufahrtsstraße zum Bahnhof Rothe Erde und dem angegliederten Parkplatz ist ein Teil des geförderten Gesamtkonzeptes “Rothe Erde”. Die Maßnahme wurde durch Zuwendungen des Landes nach Städtebauförderung bezuschusst. Diese Mittel dienen der Deckung der unrentierlichen Kosten der Stadt und schlagen sich nicht in der Beitragsermittlung nieder. Die Fahrbahn erhielt im Zuge der o.a. Baumaßnahme einen Komplettausbau in Asphaltbeton auf einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Im Rahmen des Neuausbaus wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich angelegt und damit die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche neu aufgeteilt. Beim Ausbau von Parkstreifen und Gehweg wurde farbiges Betonsteinpflaster ALLEGRO verwendet. Der Unterbau besteht aus einer Splittschicht, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Die Mehrkosten für den höherwertigen Oberflächenausbau wurden bei der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten abgezogen und hierfür sind nur die Standardkosten berücksichtigt worden. Die Grundstücksein- und –ausfahrten wurden in grauem Standard Betonsteinpflaster angelegt. Da der Gehweg und der Parkstreifen im Bereich des Bahnhofvorplatzes als Bestandteil der Platzanlage „Bahnhofsvorplatz“ eingestuft werden, fließen die diesbezüglichen Ausbaukosten nicht in die Beitragserhebung ein. Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Die Beleuchtungseinrichtungen wurden im Rahmen der Baumaßnahme Platzanlage „Bahnhofsvorplatz“ durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt. Da der Abschreibungszeitraum der vorhandenen Leuchten noch nicht abgelaufen ist sind die hierfür entstandenen Kosten nicht beitragsfähig. Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der „Beverstraße“ von Kronprinzenstraße bis Adalbertsteinweg erfolgt als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 3/4 gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 3 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Unter Zugrundelegung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich zwei unterschiedliche Beitragssätze. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0110/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 4/4 Beitragssatzermittlung Beverstraße zwischen Kronprinzenstraße und Adalbertsteinweg Straßenart: Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a), c), d), g) SBS. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes c) Parkstreifen / -stände Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 34.257,01 € 2,17 m 5,00 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) Summe beitragsfähiger Aufwand 0,00 € 34.257,01 € 13.702,80 € 20.554,21 € 34.257,01 € Summe städtischer Anteil 13.702,80 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 20.554,21 € Ermittlung des Beitragssatzes A Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen in Höhe von 20.554,21 € werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Parkstreifen / -stände: 20.554,21 € : 5.965 m² = 3,45 €/m² ____________ 3,45 €/m² (Beitragssatz) Bauverwaltung Seite 2 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung(en) Fahrbahn, Gehweg, Oberflächenentwässerung (Beitragssatz B) Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für a) Fahrbahn Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 71.063,06 € 6,21 m 6,50 m 0,00 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 80 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 20 %) d) Gehweg Ausbaukosten durchschnittl. Breite : anrechenbare Breite : Überbreite : 71.063,06 € 56.850,45 € 14.212,61 € 52.187,25 € 3,40 m 2,50 m 0,90 m beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 40 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 60 %) g) 0,00 € Oberflächenentwässerung Ausbaukosten beitragsfähiger Aufwand städt. Anteil ( 70 %) gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 30 %) Summe beitragsfähiger Aufwand Summe städtischer Anteil Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand -13.814,27 € 38.372,98 € 15.349,19 € 23.023,79 € 13.714,26 € 13.714,26 € 9.599,98 € 4.114,28 € 123.150,30 € 81.799,62 € 41.350,68 € Bauverwaltung Seite 3 stadt aachen Ermittlung des Beitragssatzes B Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen in Höhe von 41.350,68 € werden gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt: Gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit: Fahrbahn: 14.212,61 € : 5.649 m² = 2,52 €/m² Gehweg: 23.023,79 € : 5.649 m² = 4,08 €/m² 4.114,28 € : 5.649 m² = 0,73 €/m² Oberflächenentwässerung: _________________ 7,33 €/m² (Beitragssatz)