Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120437.pdf
Größe
4,6 MB
Erstellt
09.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0995/WP16
nichtöffentlich
09.10.2013
Dez. III / FB 61/10
Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplan 1988 der
Stadt Aachen
hier: Sachstandsbericht
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
07.11.2013
12.11.2013
19.11.2013
PLA
LBR
UmA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 61/0995/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2014
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 ff.
Ansatz 2015 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2014*
Ansatz 2014
2015 ff.*
Ansatz 2015 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
40.000
40.000
280.000
280.000
0
0
50.000
50.000
350.000
350.000
0
0
0
0
0
0
0
0
-10.000
-10.000
-70.000
-70.000
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
Vorlage FB 61/0995/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2014
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen
hier:
Sachstandsbericht
1. Einleitung
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung
städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1, Absatz 8 Nr. 11 BauGB)
beschlossen.
Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist darin als wichtige Aufgabe zur Entwicklung eines
modernen Zielkonzeptes für den Naturhaushalt und angepasster Schutzgebietsausweisungen nach
heutigen Wertigkeiten manifestiert.
Zur Erhaltung einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden im Masterplan Aachen*2030 durch die
Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) der Schutz und die Fortentwicklung der
Freiräume in der Stadt in ihren Funktionen und Qualitäten sowie die Erhaltung und des natürlichen
Kapitals, die Entwicklung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume und die Vernetzung intakter
Landschaftsräume gefordert.
Hinsichtlich der Anpassungserfordernisse an den Klimawandel ergeben sich zudem für die
Landschaftsplanung neue Herausforderungen, denen im Zuge einer Neuaufstellung des
Landschaftsplanes Rechnung getragen werden soll.
2. Anlass
Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen erlangte am 17.08.1988 seine Rechtskraft und
bedarf einer Aktualisierung und Anpassung an die heutige Situation.
Die rechtliche Grundlage bildete zum damaligen Zeitpunkt das Landschaftsgesetz (LG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.1980.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen umfasst gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG
NW den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts (vgl. § 35 BauGB) mit ca. 115 km²
(von 160,9 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes), siehe Anlage 2.
Die Novellierungen auf Ebene der Bundes- und Landesgesetzgebung im Baugesetzbuch (BauGB
2013), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009 – letzte Änd. 2013) und im LG NW (2000- letzte
Änd. 2010), sowie der im Laufe der Zeit entstandene Philosophiewechsel machen es erforderlich, sich
mit den Inhalten und Zielen des Landschaftsplanes erneut auseinander zu setzen.
Beispiel:
Im Landschaftsgesetz NW wurde gemäß § 17 die Strategische Umweltprüfung eingeführt. Das
Ergebnis ist bei neuen Verfahren als Umweltbericht dem Landschaftsplan beizufügen. Dem 25 Jahre
alten Landschaftsplan der Stadt Aachen von 1988 liegt ein solcher Umweltbericht nicht bei.
Vorlage FB 61/0995/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2014
Seite: 3/6
Hinzu kommt der Reformstau im Hinblick auf die Umsetzung der landesplanerischen Ziele auf Ebene
des Regionalplanes. In seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan sind die Gemeinden verpflichtet
die dort dargestellten Ziele zu konkretisieren.
Beispiel:
Die Regionalplandarstellung „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ist auf kommunaler Ebene mit
einem Entwicklungsziel und der notwendigen Festsetzung als „Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet
oder geschützter Landschaftsbestandteil“ auszugestalten.
Alle dargestellten 18 BSN Flächen sind zwar im Landschaftsplan derzeit erfasst, bedürfen jedoch der
Überprüfung und Anpassung in ihren Entwicklungs- und Festsetzungsausweisungen. So fehlt eine
konkretisierende Schutzausweisung im Bereich des Rollefbachtales derzeit völlig, obwohl durch den
Regionalplan die Vernetzungsbedeutung zum Naturschutzgebiet Indetal besonders hervorgehoben
wird.
Darüber hinaus sind die Vorgaben der kommunalen Raumentwicklung im Landschaftsplan
darzustellen. So legt der am 19.12.2012 beschlossene Masterplan Aachen*2030 den städtebaulichen
Grundstein für die Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans und, in Folge, auch des
Landschaftsplanes, der in Korrespondenz mit den städtebaulichen Zielen steht.
Beispiel:
Im Masterplan und FNP- Verfahren sollen sich die neu abgestimmten Siedlungspotenziale (Wohnen,
Gewerbe etc.) auch in den Entwicklungszielen und Festsetzungen des Landschaftsplanes wider
spiegeln.
Auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes wird die Überprüfung von Naturschutzausweisung
vielfältig unterstützt. So stehen neben den umfangreichen Datenbanken des Bundes und Landes auch
Geldmittel u. a. für Verfahren und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung.
Derzeit besteht die Möglichkeit eine 80 % Förderung des Landes für die Neuaufstellung des
Landschaftsplanes und damit für eine komplette Überarbeitung der vorhandenen Satzung der Stadt
Aachen zu beantragen. Zudem wurde in Gesprächen mit der Bezirksregierung signalisiert, dass es
eine gute Fördermöglichkeit zur Unterstützung landschaftlicher Entwicklung in grenzüberschreitenden
Gebieten und damit verbundene grenzüberschreitende Kommunikationsprozesse gibt.
Fazit:
Die Verwaltung befürwortet die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und die Verringerung des
Kostenanteils durch Antragstellung auf Fördermittel (Zuwendung aus dem Landesprogramm).
3. Inhalt des Landschaftsplanes
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen soll den gesamten
bisherigen Geltungsbereich überprüfen und entsprechend der Abstimmungsprozesse im Ergebnis neu
fassen. Neben der Entwicklungs- und Festsetzungskarte werden die textlichen Darstellungen,
Festsetzungen sowie Erläuterungen erarbeitet.
Vorlage FB 61/0995/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2014
Seite: 4/6
Aufgrund der neuen Rechtslage wird eine Begründung mit dem Umweltbericht als Ergebnis der
strategischen Umweltprüfung Bestandteil der Satzung sein.
Bei der Erarbeitung des Entwurfes werden alte Zielsetzungen auf den Prüfstand gestellt und die
neuesten Erkenntnisse (wie z.B. aus dem Ende 2013 abgeschlossenen Forschungsprojekt der
ESPON zum Thema der grenzüberschreitenden Vernetzung und Lebensraumentwicklung) einfließen.
Die digitale Fassung des Landschaftsplanes und die Bereitstellung im Internet werden den aktuellen
Anforderungen an die Bürgerfreundlichkeit der Stadt Aachen gerecht und verbessern die
Fortschreibungsfähigkeit deutlich.
4. Vorschlag der Verwaltung zur Vorgehensweise
Im Herbst 2013 soll auf Grundlage einer HOAI- Kostenschätzung der Förderantrag für das Verfahren
gestellt werden. Hierbei ist neben der räumlichen Darstellung in Plänen auch das Konzept der
Leistungs- und Kostenverteilung für die externe und interne Bearbeitung des Verfahrens im zeitlichen
Bezug darzulegen.
Termine / Kosten
Summe €
Förderfähig
Eigenanteil
400.000
320.000
80.000
2013
Förderantrag
2014
Ausschreibung / (Gutachten) / Vorplanung
50.000
40.000
10.000
2015
Öffentlichkeitsbeteiligung / Vorentwurf
100.000
2016
125.000
25.000
Entwurf
125.000
100.000
100.000
80.000
25.000
2017
Entwurf/ Satzung
20.000
Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 4-090101-913-7 in den Haushalt aufgenommen.
Aufgrund der haushalterischen Beschränkungen wurden hier jedoch aktuell nur noch 389.600 € im
Haushaltsplanentwurf 2014 eingeplant. Die Differenz muss im Rahmen der Deckung aus § 9 Abs. 2
der Haushaltssatzung aus den Ansätzen des Fachbereichs sichergestellt werden.
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Ausdruck vom: 05.02.2014
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Start des Verfahrens der Landschaftsplan-Neuaufstellung ist für 2015 geplant.
Im Vorfeld soll die EU-weite Ausschreibung und externe Bürobeauftragung 2014 erfolgen.
Zeitziel für den Satzungsbeschluss im Rat soll das Jahr 2017 sein.
5. Auswirkungen
Das Vorhaben bindet Personal und Sachkosten. Im Verfahren stehen u. a. fachspezifische und
grenzüberschreitende Kommunikations- und Vernetzungsprozesse im Vordergrund.
6. Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Landschaftsplan 2015 neu aufzustellen, im Vorfeld Fördermittel des
Landes u.a. für die externe Verfahrensunterstützung einzuwerben und das Verfahren entsprechend
vorzubereiten.
Anlage/n:
1.
Festsetzungskarte Auszug GIS
2.
Entwicklungskarte LP 1988
3.
Verfahrensübersicht
Vorlage FB 61/0995/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.02.2014
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begleitender Kommunikationsprozess
Anlage 2: Landschaftsplan der Stadt Aachen 1988 - Entwicklungsziele
Anlage 1: Festsetzungskarte Stand 2013 Auszug GIS