Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120613.pdf
Größe
143 kB
Erstellt
07.10.13, 12:00
Aktualisiert
20.12.17, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0128/WP16
öffentlich
07.10.2013
Wirtschaftsplan 2014 für den Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.11.2013
20.11.2013
BAASt
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den
Wirtschaftsplan 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
den Wirtschaftsplan 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.
Vorlage E 18/0128/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.10.2013
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Erläuterung
Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die
Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen,
Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und
gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde
das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes
des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.
Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt
aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2014 dar. Er
besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.a), dem
Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre
2014-2018 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle
Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.
Organigramm Aachener Stadtbetrieb
(Stand 01.08.2013)
Durch den Reorganisationsprozess 2013 wurde die Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes
verschlankt und Kompetenzen unter einer einheitlichen Führung gebündelt.
Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist
produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten weiterhin
Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.
Vorlage E 18/0128/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 22.10.2013
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ERFOLGSPLAN
Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die
Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen
wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und
entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der
Aufgaben.
ERTRÄGE
Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im
Wirtschaftsjahr 2014 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen
auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die
operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18
ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei
der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt T€ 41.620 (Vorjahr T€ 41.335).
Die in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung/Winterdienst und
Friedhofswesen/Krematorium erhobenen Gebühren werden sich in 2014 auf dem Vorjahresniveau
bewegen.
Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen
Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen
Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.
Zuschuss städtischer Haushalt
Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem
städtischen Haushalt. Da die Kosten des Kaufmännischen Bereichs und der Technik vollständig über
die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der
Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege
sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau. Die Aufstellungsverfügung zum Entwurf des städtischen
Haushalt 2014 sieht auch für die Eigenbetriebe Höchstsätze für die Ergebnisplanung vor. So wurden
zunächst die Ansätze 2013 für 2014 bis 2016 übernommen. Kostensteigerungen sind zwingend durch
Einsparungen an anderer Stelle aufzufangen. Eine moderate Anpassung der Wirtschaftsplanung
erfolgt im Bereich der Personalkosten, wo mit einer durchschnittlichen Steigerung von 2% kalkuliert
wurde. Zur Wahrung der Verkehrssicherung sind in den kommenden Jahren aufgrund veränderter
Bestimmungen an einzelnen Brückenbauwerken die Absturzsicherungen zu erneuern. Der aktuell
berechnete Aufwand von 450 T€ wird auf vier Jahre verteilt und die Umsetzung der Maßnahmen in
2014 begonnen.
Die ermittelten Zuschusszahlungen berücksichtigen keine signifikanten Veränderungen des
Aufgabenvolumens. In den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und
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Ausdruck vom: 22.10.2013
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Brückenbau sollen zusätzliche Flächen und Objekte in die Unterhaltung aufgenommen werden,
andere entfallen aus der Unterhaltungspflicht. Die Berechnungsgrundlage fußt auf den zu pflegenden
Objekten und Standards des Jahres 2007. Ein Ziel des aktuell laufenden Reorganisationsprozesses
ist es, mit den städtischen Auftraggebern eine transparente und mit Preisen hinterlegte Auftraggeber-/
Auftragnehmerbeziehung zu vereinbaren. Hier sollen auf Basis marktgerechter Konditionen die
geforderten Leistungen spezifiziert und gegenseitig abgestimmt werden.
Derzeit reichen in beiden Sparten die Zuschüsse nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu
decken. Ein möglicher Verlust ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.
Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener
Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige, für die Stadt Aachen
bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet,
sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes
bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt
wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.
Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen
Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn
eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche
Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der
Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.
Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen
Betrag
Bemerkung
Abfallwirtschaft
2.076 T€
Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD
Friedhof
15 T€
Einnahmen aus Grabanlagen und
Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;
Kostenerstattung vom U.A. „Nachlass Honderich“
für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls
Grün-
170 T€
und
gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten;
Veranstaltungen
Freiflächenpflege
Technik
230 T€
Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe,
Arbeiten und Leistungen
Straßenunterhaltung
300 T€
Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und
Sicherstellung der Verkehrssicherheit
Straßenreinigung
8 T€
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Sonderreinigungen
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Erträge aus Zuschüssen Dritter
Nach derzeitigem Planungsstand erhält der E 18 keine Einnahme aus Zuschüssen.
Sonstige Erträge
Friedhofswesen
Betrag
Bemerkung
49 T€
Erlöse durch den Verkauf von GWG und
Grabsteinen;
Mieten; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische
Friedhöfe
Grün-
40 T€
Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und
und
Leistungen;
Freiflächenpflege
Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf
von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden
und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und
Wasserkosten;
Kaufmännischer
155 T€
Bereich / Technik
Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung
von Schätzkosten;
sonstige Leistungen für Dritte und andere
Eigenbetriebe; Erträge aus
Personalkostenerstattungen
Abfallwirtschaft
Straßenunterhaltung
Straßenreinigung
81 T€
3 T€
22 T€
Erlöse aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath
Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen
Erlöse aus Anlagenabgängen
AUFWENDUNGEN
Material- und Dienstleistungsaufwand
Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten,
gärtnerische Unterhaltung, Fachwerkstätten).
Personalaufwand
Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem
Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen
geführt und von dieser bezahlt. Zum 01.01.2014 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die
Aufwendungen der Beamten in Summe von 880 T€. Die Kosten werden jedoch durch den
Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge
enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit
nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf
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vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen
nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen
Personals.
Im Bereich der Personalkosten wurde eine Steigerung von durchschnittlich 2 % kalkuliert, welche u.a.
Stufenaufstiege oder Stellenbewertungen umfasst.
Der Personalkostenansatz berücksichtigt zudem wie in den Vorjahren nicht den Anteil Mitarbeiter,
welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen
Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen. Würden diese Mitarbeiter in der
Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.
Kapitalaufwand
Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den
Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren
kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und
handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die
Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.
sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern
Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des
Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.
INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen
Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes
bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen,
Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen
wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht,
die eine umfassende Transparenz bietet.
JAHRESERGEBNIS
Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -1.344 T€ (Vorjahr -1.573 T€) ab.
Vorrangiges Ziel ist es, im Wirtschaftsjahr 2014 den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu
halten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Der aktuelle
Reorganisationsprozess soll neben der bereits erfolgten Verschlankung des Overheads weitere
Optimierungen in den Ablaufprozessen eröffnen. Durch eine Intensivierung des
Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen
(Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) erreicht werden.
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Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die
voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr
folgenden Jahre gibt. Auch hier wird die Absicht deutlich, gerade den Betriebskostenzuschuss aus
dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft konstant zu halten. Wie im
Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch
Aufgabenerweiterung nicht enthalten.
Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig
erklärt werden.
VERMÖGENSPLAN
Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach
Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur
Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene
Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt
wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.
Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu
entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt.
Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig
deckungsfähig erklärt werden.
Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die
voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen
zugeordnet.
1
2
bis 1.000 EUR
1.001 - 5.000 EUR
3
4
5
6
7
5.001. - 20.000 EUR
20.001 - 50.000 EUR
50.001 - 100.000 EUR
100.001 - 500.000 EUR
über 500.000 EUR
Gemäß den Bestimmungen des Leasingvertrages für das Betriebsgebäude am Madrider Ring besteht
in 2014 die Möglichkeit, von einem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Hier ist zu entscheiden, ob
aufgrund der dann gültigen Zinssätze ein vorzeitiger Ankauf gegenüber der Fortführung des
Leasinggeschäftes vorteilhaft ist. Der Vermögensplan sieht an dieser Stelle wie auch im Finanzplan
keine Mittel zum Erwerb des Gebäudes vor. Diese müssten unterjährig zur Verfügung gestellt werden
und sich durch den Wegfall der Leasingrate decken.
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STELLENPLAN
Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt
Aachen aufgestellt.
Beschäftigte
Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher
Bestimmungen.
Auszubildende
In 2014 werden 23 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb betreut.
Beamte
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier
nachrichtlich genannt.
FINANZPLAN 2014-2018
Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft
über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche
Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2014 das
betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Da den geplanten Investitionen in Höhe
von 2.886 T€ die geplante Kredittilgung von 427 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe
Abschreibungen in Höhe von 2.869 T€ gegenüberstehen, ist in 2014 eine Kreditaufnahme erforderlich.
Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre
bis 2018 weitere Darlehensaufnahmen notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals nicht
vollständig aus Abschreibungen geleistet werden kann.
Anlage/n:
Wirtschaftsplan
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