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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
120533.pdf
Größe
952 kB
Erstellt
09.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:25

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0309/WP16 öffentlich 09.10.2013 45/100 Bericht über die 2. Sitzung des Runden Tisches Inklusion am 12.09. 2013 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 30.10.2013 05.11.2013 05.11.2013 Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule KJA SchA Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Koordinierungskreis Jugendhilfe / Schule nimmt den Bericht der Verwaltung über die 2. Sitzung des Runden Tischs Inklusion am 12. 09. 2013 zur Kenntnis. Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die 2. Sitzung des Runden Tischs Inklusion am 12. 09. 2013 zur Kenntnis. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Anlass: Auf der Basis eines Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 09. 01. 2013, welcher darauf abzielte, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Inklusionsplanes für die Stadt Aachen einzurichten, haben der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung am 12. 03. 2013 beschlossen, den „Runden Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“ ( im Folgenden „Runder Tisch Inklusion“ genannt ) erneut einzuberufen. 2. Einladung und Teilnehmer: Hierzu erging dann eine Einladung durch die Verwaltung für den 12. 09. 2013 um 14.00 Uhr (sh. Anlage 1 Einladung) an die Institutionen, die auch an der ersten Sitzung des Runden Tischs teilgenommen hatten (sh Anlage 2 Teilnehmerliste). Leider waren waren die für die Grund- und Förderschulen zuständigen Mitglieder der Unteren Schulaufsichtsbehörde (Frau Roder, Herr Greuel) zu diesem Termin verhindert. Darüber hinaus gelang es diesmal auch nicht, Vertreter/innen des Schulministeriums und der Bezirksregierung Köln für eine Teilnahme zu gewinnen, da aus beiden Institutionen unter Hinweis auf die derzeit unklare Gesetzeslage eine Teilnahme abgelehnt wurde. 3.Ablauf und Inhalte: Zu Beginn wurde durch die Leiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Frau Münich, im Rahmen einer PP-Präsentation (sh. Anlage 3) noch einmal dargestellt,  welchen Anlass es für die Veranstaltung gab,  was seit der 1. Sitzung des Runden Tischs geschehen ist,  wie der derzeitige Stand zum Thema Inklusion sowohl in der Städteregion, als auch in der Stadt Aachen ist und  wie sich die Themenstellung für die 2. Sitzung des Runden Tischs darstellt. Danach erfolgte durch den Leiter der Planungsabteilung im FB 45, Herrn Ernst, eine Darstellung der im Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vorgesehenen wesentlichen Änderungen aus der Sicht des Schulträgers (sh. Anlage 4) Hierauf folgten durch 2 Vertreter/innen des Schulamts der Städteregion, Frau Dimmers und Herr Mertsch zum einen eine Präsentation über die bisherige Arbeit des städteregionalen AK Inklusion (sh. Anlage 5), zum anderen eine Darstellung zu Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Stadt Aachen, bzw. in den Aachener Schulen ( sh. Anlage 6). Nach einer kurzen Pause teilten sich dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs in 3 moderierte Arbeitsgruppen auf, um in dieser Form an den folgenden Fragestellungen zu arbeiten: a) Wie bewerten Sie die aktuellen Entwicklungen bezogen auf den Input / die Statements der Referent/inn/en ? Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 3/5 b) Wie sehen die nächsten 3 Schritte aus, die nach Ihrer Ansicht in Aachen als nächstes folgen sollen ? Im Anschluss an die etwa 45-minütige Arbeit in den Arbeitsgruppen wurden dann die Ergebnisse im Plenum durch die Moderator/inn/en des FB 45 ( Frau Drews /Herr Drescher, Frau Fischer, Herr Ernst ) vorgestellt. Hieraus ergaben sich im Wesentlichen die folgen Aussagen und Antworten: Zu Frage a)  Die Diskussion über die Veränderung von Haltungen kommt zu kurz.  Es besteht die Gefahr, dass Schwerpunktschulen zu „verkappten“ Förderschulen werden.  Die gesetzgeberischen Entscheidungen sind überfällig, um die Verunsicherung zu beenden.  Schule muss als Ort multiprofessionellen Handelns begriffen werden.  Dem Inklusionsprozess müssen sich auch die Gymnasien im umfassenden Sinne stellen.  Die vorhandenen materiellen, imateriellen und personellen Ressourcen müssen optimal genutzt werden.  Mögliche strukturelle Schwächen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes müssen vor Ort im positiven Sinne ausgefüllt werden.  Die bisher unstrukturierte und in einzelnen Elementen angegangene Inklusion (z.B. GU) müssen in ein strukturiertes, handlungsorientiertes Umsetzungskonzept einfließen.  Inklusion als Denk- und Wertehaltung muss Platz greifen.  Die Fragen finanzieller, räumlicher und personeller Ressourcen stellen eine Herausforderung dar.  Durch die wenigen verbliebenen Hauptschulen und die geringe Beteiligung der Realschulen und Gymnasien könnten sich die Problemlagen verdichten. Dies trifft insbesondere die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Schüler/innen im Förderschwerpunkt ES. Zu Frage b):  Der Runde Tisch Inklusion tagt in regelmäßigen Abständen.  Das Wissen / die Erkenntnisse aus den vielen verschiedenen Gremien muss gebündelt und in die Breite / die Bevölkerung getragen werden.  Der nächste Bildungstag des Bildungsbüros sollte als Infoveranstaltung zu gelingenden Beispielen von Inklusion gestaltet werden.  Schulausschuss-Sitzungen sollen an Orten (Schulen) mit gelebter Inklusion stattfinden.  Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen des FB 45 (z.B. durch den schulpsychologischen Dienst) sollen in Anspruch genommen werden.  Heterogene Lerngruppen müssen als normal empfunden werden.  Schulsozialarbeit muss auch an Gymnasien angeboten werden.  Lehrerausbildung muss verändert werden.  Die Frage des jeweiligen Kostenträgers muss konstruktiv geklärt werden.  Alle Schulen (auch Gymnasien und Berufskollegs) müssen für die Weiterentwicklung der Inklusion gewonnen werden.  Beim Umbau zur Barrierefreiheit müssen Prioritäten gesetzt werden. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 4/5  Insbesondere für die Kinder im GU ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe in der OGS notwendig.  Gerade für die Kinder im Förderschwerpunkt ES ist die weitere Qualifikation von Lehrer/inne/n und sozialpädagogischen Fachkräften erforderlich. Nach einem Schlusswort durch die Leiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Frau Münich, endete die Veranstaltung gegen 17. 45 Uhr. Anlage/n: - Einladung Runder Tisch Inklusion - Teilnehmerliste - Präsentation I - Präsentation II - Präsentation Greuel - Präsentation Schülerzahlen Stadt Aachen September 2013 Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 5/5 Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen – FB 45/10 – D-52058 Aachen An die Teilnehmer des „Runden Tisches Inklusion“ Adressen siehe Liste Der Oberbürgermeister Auskunft Frau Jansen Gebäude Telefon Telefax e-maill Internet Mozartstraße 2 – 10, Zi 228 +49 (0) 241 / 432 – 45105 +49 (0) 241 / 432 - 45991 ingeborg.jansen@mail.aachen.de www.aachen.de Datum 14.10.2013 … Einladung zur Sitzung des „Runden Tisches Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“ Sehr geehrte Damen und Herren, der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss haben sich zuletzt in ihren Sitzungen am 12.03.2013 und 23.05.2013 mit dem Thema Inklusion befasst und die Verwaltung beauftragt, den bereits gegründeten städtischen „Runden Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“ erneut einzuberufen Das bereits bei der 1. Sitzung des Runden Tisches am 04.10.2011 bewährte interdisziplinäre Zusammenwirken von Politik und Verwaltung ist erneut gewünscht, um den Prozess der Inklusion anzustoßen. Der Runde Tisch soll alle Beteiligten wie Schulen und Eltern einbeziehen. Ich lade Sie hiermit zur 2. Sitzung des Runden Tisches am Donnerstag, dem 12. September 2013, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in das Verwaltungsgebäude Mozartstraße 2-10, Sitzungssaal 207, sehr herzlich ein. Servicezeiten Montag bis Donnerstag Freitag 08.00 – 15.00 Uhr 08.00 – 13.00 Uhr Fachbereich Kinder, Jugend und Schule stadt aachen Seite 2 Tagesordnung: 1) Begrüßung und kurze Einführung in das Thema Elke Münich 2) Präsentation der Eckdaten zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz Manfred Ernst 3) Statement aus Sicht der Landesregierung und Erläuterungen zum Stand des Vertreter der Landes-/ Gesetzgebungsverfahrens Bezirksregierung angefragt Vorstellung der aktuellen Schülerzahlen (Förderschulen; GU / ILG; Aachener Norbert Greuel 4) Kinder an FöS des Umlandes) 5) Ergebnisse des städteregionalen Arbeitskreises Inklusion 6) Diskussion in Arbeitsgruppen 7) Ausblick Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion mit Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Elke Münich Fachbereichsleiterin Norbert Greuel 2. Runder Tisch Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem 12.09.2013 Teilnehmer Name Vorname Organisation Funktion 1 Frau Anrede Münich Elke FB 45 Fachbereichsleiterin 2 Herrn Ernst Manfred FB 45/100 Abt.leit. Planung 3 Frau Jansen Ingeborg FB 45/100 Schulentwicklungsplanerin 4 Frau Fischer Sabine FB 45/200 Abt.leit. Kitas, OGS und Tagespflege 5 Frau Drews Brigitte FB 45/300 Abt.leit. Soziale Dienste und Jugendpflege 6 Krosch Peter FB 45/300 Teamleiter Sozialraumteam VI 7 Herrn Mathar Karl-Josef FB 45/400 Abt.leit. Schulbetrieb 8 Herrn Drescher Bernd FB 45/500 Abt.leit. Pädagogische Dienste 9 Frau Dogan Sevim FB 45/510 Teamleiterin RAA 10 Frau Wiese Michaela FB 45/520 Schulpsychologin 11 Herrn Emonts Heinrich FB 50/00 Fachbereichsleiter 12 Herrn Meyer Alois KGS Höfchensweg Vertreter der Aachener Grundschulen 13 Frau van den Boom Renate GHS Burtscheid Vertreterin der Aachener Hauptschulen 14 Frau Stiller Rita FöS Am Rödgerbach Vertreterin der Aachener Förderschulen 15 Herrn Jaegers Dr. Paul-Wolfgang Kaiser-Karls-Gymnasium Vertreter der Aachener Gymnasien 16 Frau Braun Irmgard Maria-MontessoriGesamtschule 17 Herrn Greuel Norbert Schulaufsicht für die Städteregion Aachen Schulaufsichtsbeamter Ulla Schulaufsicht für die Städteregion Aachen Schulaufsichtsbeamtin Schulaufsichtsbeamter Inklusionskoordinatorin 18 Frau Roder Vertreterin der Aachener Gesamtschulen 19 Herrn Müllejans Wolfgang Schulaufsicht für die Städteregion Aachen 20 Dimmers Claudia Städteregion Aachen 21 Mertsch Richard Städteregion Aachen Bezirksregierung Köln Obere Schulaufsicht 23 Herrn Asik Senol Stadtschulpflegschaft Aachen Vertreter der Stadtschulpflegschaft 24 Frau Rößler Christa Verein "Gemeinsam leben, gemeinsam Lernen" 25 Frau Trost-Brinkhues Dr. Gabriele Gesundheitsamt Prävention 26 Michels Gesundheitsamt Prävention 22 Dr. Josef Teilnahme entschuldigt E 26 Gebäudemanagement 27 28 Herrn Boenke Wolfgang CDU Vorsitzender Schulausschuss 29 Herrn Tillmanns Peter CDU schulpolitischer Sprecher 30 Frau Griepentrog Ulla Grüne schulpolitische Sprecherin 31 Herrn Krott Bernd SPD schulpolitischer Sprecher 32 Frau Opitz Gretel FDP schulpolitische Sprecherin 33 Herrn Biesing Georg Die Linke schulpolitischer Sprecher entschuldigt 34 Herrn Mehling Marius 35 Frau Wilms Ruth CDU Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses 36 Frau Scheidt Hilde Grüne jugendpolitische Sprecherin 37 Herrn Rothkopf Guido 38 Frau Koszucki Stefanie 39 Frau Roentgen Gabriele 40 Herrn Fleischhauer Ralph Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 41 Herrn Busse Klaus Anne-Frank-Gymnasium 42 Herrn Saffer Dr. Stephan Heinrich-Heine-Gesamtschule 43 Frau Keppner Susanne LVR David-Hirsch-Schule 44 Frau Geise Claudia LVR Johannes-Kepler-Schule Schülervertretung Vorsitz AG § 78 Kitas, Tagespflege Vorsitz AG § 78 OGS Städteregion Aachen Bildungsbüro -1- Foto: Bernd Schröder Inklusion im Bildungsbereich 2. Runder Tisch Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem www.aachen.de Anlass • UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist seit 26.03.2009 in der BRD verbindlich • Inklusion ist damit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe rechtlich verankert! • Umsetzung stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar • NRW: Verabschiedung des 9. SchuÄG naht (Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen) › Gesetzentwurf vom 19.03.2013 Anlass • Ratsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 09.01.2013 › Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Aufgabenstellung Inklusion im Bildungsbereich • Beschluss des Schulausschusses und des Kinder- und Jugendausschusses von 12.03.2013 › Erneute Tagung des bereits 2011 gegründeten Runden Tisches GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem › Bericht über Sachstand 9. SchuÄG am 23.05.2013 im SchuA Stadt AC Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013 Rückblick • 1. Sitzung des Runden Tisches am 04.10.2011 › weiterer Ausbau des GU und ILG › Sensibilisierung von Realschulen und Gymnasien › Erarbeitung eines Schulentwicklungsplanes für den Bereich der Förderschulen › Vom Rat der Stadt beschlossen am 21.11.2012 › Bildung eines Arbeitskreises Inklusion auf städteregionaler Ebene › Formulierung von Grundsätzen auf StädteRegions-Ebene Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013 Derzeitiger Stand in der Städteregion • StädteRegion Aachen › Bildungskonferenz 27.06.2012 › Arbeitskreis Inklusion › Konstituierende Sitzung 22.03.2012 › Inklusionskonferenz 16.03.2013 › Ziel: Erstellung eines städteregionalen Inklusionsplanes Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013 unter Beteiligung von Vertretern des FB 45 Derzeitiger Stand Aachen Inklusion ist politisch gewollt, in vielen Bereichen sind bereits positive Veränderungen sichtbar: • Kita Plätze integrativ / hp in AC: 318 (rd.5%) • Grundschulen GU: 327 (16,05 %) • Weiterführende Schulen GU: 487 (von 2,73% bis 60,55%) • Bereitstellung von Schulbegleitern: 41 • Ferienangebote für Kinder mit und ohne Handicap ausgebaut • Beteiligungsverfahren und Gestaltung von Spielplätzen verändert Derzeitiger Stand: Instrumente und Ressourcen der Unterstützung für Schulen in Aachen • Einsatz von Schulsozialarbeit an Schulen: 55% GS 100% HS 100 % RS 100% Gesamtschulen 100 % Förderschulen 12,5 % Gymnasien • • • • • Einsatz von Schulbegleitern Beratung durch schulpsychologischen Dienst Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum Prozessbegleitung durch Schulentwicklungsbegleiter des Bildungsbüros SEP Primar: kleinere Klassen bei GU Derzeitiger Stand: Ressourcenbedarf für die Herrichtung von Schulgebäuden und sonstige Bedarfe • Bau, Umbau und Ausstattung von Klassen- und Differenzierungsräumen • Pflege- und Therapieräume • Barrierefreie Zugänge schaffen (Rampen, Aufzüge usw.) • Inklusionsgeeignete Lehr- und Lernmittel • Schülerfahrkosten • Personalkosten – z.B. Betreuungs- und sozialpäd. Personal Derzeitiger Stand: Bsp. Kosten für die Schaffung von Barrierefreiheit (Basis pauschale Kostenschätzung des Städtetages NRW) • • • • Rampe Fahrstuhl Maßnahmen Hygienebereich Taktile/optische Orientierungshilfen 20 000 Euro 100 000 Euro 10 000 Euro 10 000 Euro ¾ erste grobe Schätzung des Finanzbedarfs für 55 nachzurüstende Regelschulen in Aachen: mindestens 2,7 Mio Euro Thema für heute • Anspruch: Inklusion geht uns alle an! • Wie wollen wir in Aachen weiter vorgehen? • Kommunale Umsetzungsschritte müssen Eingang finden in bereits vorhandene Planwerke • Folglich: Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung nehmen das Thema Inklusion auf • Schulische Inklusionspläne sind Schulentwicklungspläne • Klärung, wie Inklusionsaspekte wie z.B. Hochbegabung, Armut, Migration Eingang in Jugendhilfe- und Schulentwicklungspläne finden können Ausblick 2018 n e l l o Wo w Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013 ? n i e wir s Danke für Ihre Aufmerksamkeit Foto: Bernd Schröder Inklusion im Bildungsbereich 2. Runder Tisch Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem www.aachen.de Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN – Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) Wesentliche Änderungen aus der Sicht des Schulträgers § 2, Absatz 5: „Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogsiche Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem Individuellen Bedarf besonders gefördert, …“ § 19, Absatz 5: Die Schulaufsicht entscheidet über Förderbedarf und Förderschwerpunkt nur noch auf Antrag der Eltern und schlägt den Eltern mindestens eine allgemeine Schule als Förderort vor. (mit Zustimmung des Schulträgers)! § 19, Absatz 7: Antrag der Schule (gemäß Abs. 5) nur noch in Ausnahmefällen möglich: Æ wenn nicht zielgleich unterrichtet werden kann Æ bei vermutetem FS “ES“, der mit Selbstoder Fremdgefährdung einhergeht Æ im Förderschwerpunkt Lernen nur am Ende der Schuleingangsphase der Grundschule (spätestens am Ende Klasse 6). § 20, Absatz 1: Orte der sonderpädagogischen Förderung sind Æ Die allgemeinen Schulen (entfallen: gemeinsamer Unterricht, Integrative Lerngruppen) Æ Die Förderschulen Æ Die Schule für Kranke § 20, Absatz 2: Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. (Wahlrecht der Eltern) § 20, Absatz 4 – Ausnahmeregelungen: „In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde abweichend von der Wahl der Eltern die allgemeine Schule anstelle der Förderschule oder die Förderschule anstelle der allgemeinen Schule als Förderort bestimmen. Dies setzt voraus, dass die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können. Die Schulaufsichtsbehörde legt die Gründe dar und gibt den Eltern die Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Entscheidung zu äußern. Gleichzeitig informiert sie über weitere Beratungsangebote.“ § 20, Absatz 6: Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot können Schulträger mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Allgemeine Schule als Schwerpunktschule umfasst: Æ Lernen Æ Sprache Æ Emotionale und soziale Entwicklung Æ Plus mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt § 20, Absatz 7: Der Schulträger kann Förderschulen unterschiedlicher Förderschwerpunkte im Verbund als eine Schule in kooperativer oder integrativer Form führen. (z. B. Lernen und ES) § 46, Absatz 4: Möglichkeit der Begrenzung der Schülerzahl in Klasse 5 durch die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schulträger bei Aufnahme von Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. (siehe auch 8. Schuländerungsgesetz) Artikel 2, Absatz 1 - Übergangsvorschriften „Die Regelungen in § 19 Absatz 5 Satz 3 des Schulgesetzes NRW finden nach Maßgabe dieses Gesetzes erstmals Anwendung zum Schuljahr 2014/2015 für - Schülerinnen und Schüler, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde - oder die eine Förderschule besuchen und in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule oder die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe wechseln wollen; zum Schuljahr 2015/2016 und zu den darauf folgenden Schuljahren gelten diese Bestimmungen auch für Schülerinnen und Schüler der jeweils nächsthöheren Klasse.“ Wahlrecht / Rechtsanspruch - Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu realisieren, soll mit diesem Gesetzentwurf schrittweise realisiert werden. - Der Gesetzentwurf umfasst (noch) nicht das Recht auf den Besuch einer von den Eltern gewünschten konkreten allgemeinen Schule, sondern betrifft zunächst das Recht, überhaupt ein Angebot des Gemeinsamen Lernens zu erhalten. - Dabei steht auch dieses Recht (noch) unter einem Realisierungsvorbehalt. So kann die Schulaufsicht die Förderschule statt der allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der Förderschule festlegen, wenn „die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“ (§ 20 Absatz 4). Die Frage der Konnexität Der Gesetzentwurf führt nach Auffassung des Landes nicht zu einer Ausgleichspflicht des Landes, weil – Nordrhein-Westfalen bereits eine langjährige Tradition Gemeinsamen Lernern von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen aufweist, – eine gesetzliche Regelung verbindlicher, den Vollzug prägender Anforderungen/Standards nicht vorgesehen ist und – dem Land Verursachungsbeiträge Dritter (Entscheidungen der Eltern und der Schulträger, die z. B. bundesgesetzlichen Vorschriften nach SGB unterliegen) nicht zugerechnet werden können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bericht über die bisherige Arbeit des AK Inklusion Runder Tisch Inklusion Stadt Aachen 12.09.2013 AK‐Mitglieder                  Herr Greuel, Vorsitz Frau Dimmers, Inklusionskoordinatorin, Geschäftsführung Frau Becker, Inklusionskoordinatorin, Geschäftsführung Bildungsbüro Bezirksregierung Schulverwaltungen Schulen Jugendamt Gesundheitsamt Sozialamt Montag‐Stiftung Kompetenzteam Schulpsychologie Schulsozialarbeit KIZ Lebenshilfe Miteinander leben – miteinander lernen Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel AK‐Steuergruppenmitglieder         Frau Dimmers, Inklusionskoordinatorin Frau Becker, Inklusionskoordinatorin Frau Roentgen, Bildungsbüro Frau Dr. Trost‐Brinkhues, Gesundheitsamt Frau Groß, ehem. Schulleiterin Grundschule Frau Ohlig, Sozialamt Frau Menzel, Kooperation mit der Montag‐Stiftung Herr Greuel, Schulaufsicht und Generalist Inklusion Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel AK‐Sitzungen 2012 und 2013 1. 2. 3. 4. 5. Konstituierende Sitzung am 22.03.2012 05.09.2012 Klausurtagung 11.12.2012 mit Dr. Imhäuser 23.01.2013 08.07.2013: Konferenz des AK mit Lenkungskreis und TN der 11 Arbeitsgruppen zur Identifizierung von Barrieren Dazwischen: Sitzungen der Steuergruppe Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Arbeitsauftrag des Lenkungskreises  Durchführung von Veranstaltungen, u.a. mit dem Expertenkreis der UNESCO‐Kommission  Enge Kooperation mit dem AK Schulentwicklung  Erarbeitung von Empfehlungen für Schulen zum Thema Inklusion  Erarbeitung von Standards für Inklusion Zusatz: Der Lenkungskreis entscheidet über den Umgang mit den Ergebnissen. Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Verständnis von Behinderung Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung aus Menschen mit Beeinträchtigungen einstellungs‐ und umweltbedingten Barrieren Quelle: Präambel der BRK Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel 5 Schritte 1. 2. 3. 4. 5. Barrieren identifizieren Leitziele entwickeln Standards entwickeln Indikatoren benennen Maßnahmen zum Abbau der Barrieren und zum Erreichen der Standards planen Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Bildung von 11 Arbeitsgruppen Auftrag: Identifizieren von Barrieren Armut Hochbegabung Migration Autismus Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Lernen Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sehen Hören und Kommunikation Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Zur Terminologie Vision Inklusion als praktisch unerreichbarer „Nordstern“ (Andreas Hinz), der die Richtung vorgibt ‐ Vision einer inklusiven Gesellschaft Leitziele Ggf. langfristig erreichbare Ziele auf dem Weg zur Inklusion, Bild: Leuchttürme, die den Weg weisen Standards Ausstattung des „Schiffs“, mit dem wir Richtung Leitziele unterwegs sind. Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Tagung 08.07.2013 1. Barrieren identifizieren 11 Gruppen stellen ihre Ergebnisse vor (Die Ergebnisse im Einzelnen können bei Frau Dimmers angefordert werden.) 2. Leitziele entwickeln Gemeinsame Arbeit an den Leitzielen 3. Standards entwickeln 11 Gruppen werden weiterhin arbeiten; Arbeitsauftrag: Entwicklung von Standards für Inklusion Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Barrieren zur vollen Teilhabe – 1 ‐ Beispiele aus den 11 Arbeitsgruppen: Armut  Schulen fehlt es an Duschen, Material, Frühstücksmöglichkeit  Keine Unterstützung z.B. bei Klassenfahrten  Zu wenig Wissen bei Lehrern über Unterstützungsmöglichkeiten  Wenn Hausaufgaben einen PC voraussetzen … Hochbegabung  Wenig Einsicht in die Existenz von HB und eines besonderen Förderbedarfs  Kaum Kooperation mit IH  Sichtweise homogene Lerngruppe herrscht vor.  „Streber“ Migration  Einbeziehung der Eltern ist noch sehr mangelhaft.  Andere Muttersprachen als deutsch werden nicht gleichwertig behandelt.  Es ist kaum interkulturell erfahrenes Personal vorhanden.  Interkulturelle Kompetenz kommt in Lehrerausbildung nicht vor. Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Barrieren zur vollen Teilhabe – 2 ‐ Autismus  Vielfache Reizüberflutungen (optisch, akustisch …)  Häufige Raum‐ und Personenwechsel  Weigerung von Lehrkräften, sich Wissen anzueignen Sprache  Mangelnde Akzeptanz von Heterogenität  Wenig Wissen über Sprachbehinderung bei Lehrkräften, etliche Fehlannahmen  Unterschätzen der Problematik bei Lehrkräften Emotionale und soziale Entwicklung  Fehlende männliche Lehrer (Grundschule), zu wenig Schulsozialarbeit  Häufige Personal‐ und Raumwechsel, plötzliche Veränderungen im Tagesablauf  Inkonsequentes Verhalten der Erwachsenen, Mangel an pädagogischer Geschlossenheit  Keine Partizipation von Schülern, Vorurteile gegenüber Schülern  Viele Sanktionen, wenig Unterstützung Lernen  Kaum Ganztagsschulen mit Essen und Bewegungsangeboten  Zu große Klassen, zu wenig Schulsozialarbeit Runder Tisch Stadt Aachen  Häufiger Wechsel des Personals 12.09.2013 Norbert Greuel Barrieren zur vollen Teilhabe – 3 ‐ Körperliche und motorische Entwicklung  Bauliche Barrieren (Stufen, Treppen, Mangel an Beh.‐Toiletten, schmale Gänge, enge Klassen usw.)  Fehlende Therapiemöglichkeiten, fehlendes Personal wie Krankenschwester  Zu wenig Beachtung des Nachteilsausgleichs  Keine Erfahrung mit Teamarbeit Geistige Entwicklung  Fehlende Therapiemöglichkeiten, zu wenig Aufsichten  Unsicherheit und Ängste bei Lehrkräften, Eltern und Mitschülern, Fremdheitsgefühl auch aufgrund unbekannter Kommunikationsstrukturen  Fehlen basaler und handlungsorientierter Unterrichtsmöglichkeiten, kognitive Ausrichtung des Unterrichts Sehen  Lichtverhältnisse unzureichend, Mangel an Kennzeichnungen bei Stufen und Wegen  Häufiger Raumwechsel  Teamarbeit vielfach nicht bekannt  Nachteilsausgleich wird als Bevorzugung wahrgenommen Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Barrieren zur vollen Teilhabe – 4 ‐ Hören und Kommunikation  Haltungsebene bei Mitschülern/innen und Lehrkräften ablehnend, verständnislos  Schlechte Raumakustik, fehlende Technik  Fehlende Visualisierung/Strukturierung  Eingeschränktes Umwelt‐ und Erfahrungswissen der gehörlosen Schüler Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Leitziele (vorläufig) Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Fortsetzung der Arbeit      LK hat am 05.09.2013 über öffentlichen Umgang mit den bisherigen Ergebnissen (s.u.) beschlossen. 11 Gruppen werden Standards entwickeln. Der AK beschließt diese Standards im Januar 2014. LK beschließt Februar oder März 2014 Standards und Veröffentlichung. Bis Sommer 2014: Veröffentlichung der Standards mit Empfehlungen für Schulen zum Thema Inklusion Runder Tisch Stadt Aachen 12.09.2013 Norbert Greuel Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Stadt Aachen Schuljahr 2013/2014 Städtische Förderschulen Martin‐Luther‐King‐Schule ES Sek.I Förderschule Walheim ES primar Förderschule Rödgerbach LE Förderschulen in der Stadt Aachen in anderer Trägerschaft Viktor‐Frankl‐Schule KM, LVR Kleebachschule GE, Städteregion Lindenschule SW, Städteregion Marienschule ES, Bischöflich Parzivalschule, mehrere FSP, Waldorf Gemeinsames Lernen Grundschulen – 1 ‐ GU findet statt in folgenden Grundschulen: Gemeinsames Lernen Grundschulen – 2 ‐ Zahlen: Siehe Tischvorlage Gemeinsames Lernen Sekundarstufe I ‐ 1 ‐ Hauptschulen Schule Aretzstraße ES 40 LE 17 SQ 3 Burtscheid 45 19 13 Drimborn 30 10 6 Eilendorf 4 RSD (Kro‐ nenberg) 20 3 1 119 69 25 Summen KM GE HK/SH 1 2 1 2 2 1 1 3 1 Gemeinsames Lernen Sekundarstufe I ‐ 2 ‐ Gesamtschulen Schule ES 19 LE 27 SQ 6 Heinrich‐ Heine 33 15 6 Montessori 32 1 16 GeS IV 14 12 3 98 55 31 Brand Summen KM 7 GE 9 HK/SE 3 4 7 14 4 9 11 Gemeinsames Lernen Sekundarstufe I ‐ 3 ‐ Realschulen Schule Alkuin Hugo‐ Junkers Luise Hensel Summen ES 7 5 LE SQ 4 KM GE HK/SE 1 1 5 1 9 21 Gemeinsames Lernen Sekundarstufe I ‐ 4 ‐ Gymnasien Schule ES 0 8 0 0 0 2 0 0 Keine Keine LE 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesicherten Gesicherten SQ 0 0 0 0 0 0 0 0 Zahlen Zahlen (Privat) Amos Comenius (Privat) Keine Keine Gesicherten Gesicherten Zahlen Zahlen Summen 10 0 0 Anne Frank Couven Einhard Geschw. Scholl Inda KKG Rhein‐Maas St. Leonhard Pius (Privat) St. Ursula (Privat) Viktoria KM 0 0 0 0 0 0 0 0 GE 0 0 0 0 0 0 0 0 HK/SE 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 3 Gemeinsames Lernen Sekundarstufe I ‐ 5 ‐ Alle Schulen Sek.I Schulform Haupt‐ schulen Gesamt‐ schulen Real‐ schulen Gymnasien ES 119 LE 69 SQ 25 KM 2 GE 3 HK/SE 1 Zahl 219 98 55 31 14 9 11 218 21 0 5 0 0 1 27 10 0 0 0 0 3 13 Summen 248 124 61 16 12 16 477 % Sek.I 45,91 % 45,70 % 5,66 % 2,73 % Gemeinsames Lernen Förderschulen, Grundschule und Sekundarstufe I ‐ 6 ‐ Schulform ES LE SQ KM GE HK/SE Zahl % aller mit U‐ Bedarf Förder‐ schulen in Stadt AC Grund‐ schul‐ bereich Sek.I‐ Bereich 195 239 168 283 246 103 108 61 121 14 15 8 327 16,05 % 248 124 61 16 12 16 477 23,40 % Summen 551 424 350 313 273 127 2038 1234 60,55 %