Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120533.pdf
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952 kB
Erstellt
09.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0309/WP16
öffentlich
09.10.2013
45/100
Bericht über die 2. Sitzung des Runden Tisches Inklusion am
12.09. 2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
30.10.2013
05.11.2013
05.11.2013
Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Koordinierungskreis Jugendhilfe / Schule nimmt den Bericht der Verwaltung über die 2. Sitzung
des Runden Tischs Inklusion am 12. 09. 2013 zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über
die 2. Sitzung des Runden Tischs Inklusion am 12. 09. 2013 zur Kenntnis.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Anlass:
Auf der Basis eines Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 09. 01. 2013, welcher darauf abzielte, eine
Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Inklusionsplanes für die Stadt Aachen einzurichten, haben der
Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung am 12. 03.
2013 beschlossen, den „Runden Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“
( im Folgenden „Runder Tisch Inklusion“ genannt ) erneut einzuberufen.
2. Einladung und Teilnehmer:
Hierzu erging dann eine Einladung durch die Verwaltung für den 12. 09. 2013 um 14.00 Uhr (sh.
Anlage 1 Einladung) an die Institutionen, die auch an der ersten Sitzung des Runden Tischs
teilgenommen hatten (sh Anlage 2 Teilnehmerliste).
Leider waren waren die für die Grund- und Förderschulen zuständigen Mitglieder der Unteren
Schulaufsichtsbehörde (Frau Roder, Herr Greuel) zu diesem Termin verhindert.
Darüber hinaus gelang es diesmal auch nicht, Vertreter/innen des Schulministeriums und der
Bezirksregierung Köln für eine Teilnahme zu gewinnen, da aus beiden Institutionen unter Hinweis auf
die derzeit unklare Gesetzeslage eine Teilnahme abgelehnt wurde.
3.Ablauf und Inhalte:
Zu Beginn wurde durch die Leiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Frau Münich, im
Rahmen einer PP-Präsentation (sh. Anlage 3) noch einmal dargestellt,
welchen Anlass es für die Veranstaltung gab,
was seit der 1. Sitzung des Runden Tischs geschehen ist,
wie der derzeitige Stand zum Thema Inklusion sowohl in der Städteregion, als auch in der
Stadt Aachen ist und
wie sich die Themenstellung für die 2. Sitzung des Runden Tischs darstellt.
Danach erfolgte durch den Leiter der Planungsabteilung im FB 45, Herrn Ernst, eine Darstellung der
im Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vorgesehenen wesentlichen Änderungen aus der
Sicht des Schulträgers (sh. Anlage 4)
Hierauf folgten durch 2 Vertreter/innen des Schulamts der Städteregion, Frau Dimmers und Herr
Mertsch zum einen eine Präsentation über die bisherige Arbeit des städteregionalen AK Inklusion (sh.
Anlage 5), zum anderen eine Darstellung zu Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der
Stadt Aachen, bzw. in den Aachener Schulen ( sh. Anlage 6).
Nach einer kurzen Pause teilten sich dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs in
3 moderierte Arbeitsgruppen auf, um in dieser Form an den folgenden Fragestellungen zu arbeiten:
a) Wie bewerten Sie die aktuellen Entwicklungen bezogen auf den Input / die Statements
der Referent/inn/en ?
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 3/5
b) Wie sehen die nächsten 3 Schritte aus, die nach Ihrer Ansicht in Aachen als nächstes
folgen sollen ?
Im Anschluss an die etwa 45-minütige Arbeit in den Arbeitsgruppen wurden dann die Ergebnisse im
Plenum durch die Moderator/inn/en des FB 45 ( Frau Drews /Herr Drescher, Frau Fischer, Herr Ernst )
vorgestellt.
Hieraus ergaben sich im Wesentlichen die folgen Aussagen und Antworten:
Zu Frage a)
Die Diskussion über die Veränderung von Haltungen kommt zu kurz.
Es besteht die Gefahr, dass Schwerpunktschulen zu „verkappten“ Förderschulen werden.
Die gesetzgeberischen Entscheidungen sind überfällig, um die Verunsicherung zu beenden.
Schule muss als Ort multiprofessionellen Handelns begriffen werden.
Dem Inklusionsprozess müssen sich auch die Gymnasien im umfassenden Sinne stellen.
Die vorhandenen materiellen, imateriellen und personellen Ressourcen müssen optimal
genutzt werden.
Mögliche strukturelle Schwächen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes müssen vor Ort im
positiven Sinne ausgefüllt werden.
Die bisher unstrukturierte und in einzelnen Elementen angegangene Inklusion (z.B. GU)
müssen in ein strukturiertes, handlungsorientiertes Umsetzungskonzept einfließen.
Inklusion als Denk- und Wertehaltung muss Platz greifen.
Die Fragen finanzieller, räumlicher und personeller Ressourcen stellen eine Herausforderung
dar.
Durch die wenigen verbliebenen Hauptschulen und die geringe Beteiligung der Realschulen
und Gymnasien könnten sich die Problemlagen verdichten. Dies trifft insbesondere die
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Schüler/innen im Förderschwerpunkt ES.
Zu Frage b):
Der Runde Tisch Inklusion tagt in regelmäßigen Abständen.
Das Wissen / die Erkenntnisse aus den vielen verschiedenen Gremien muss gebündelt und
in die Breite / die Bevölkerung getragen werden.
Der nächste Bildungstag des Bildungsbüros sollte als Infoveranstaltung zu gelingenden
Beispielen von Inklusion gestaltet werden.
Schulausschuss-Sitzungen sollen an Orten (Schulen) mit gelebter Inklusion stattfinden.
Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen des FB 45 (z.B. durch den
schulpsychologischen Dienst) sollen in Anspruch genommen werden.
Heterogene Lerngruppen müssen als normal empfunden werden.
Schulsozialarbeit muss auch an Gymnasien angeboten werden.
Lehrerausbildung muss verändert werden.
Die Frage des jeweiligen Kostenträgers muss konstruktiv geklärt werden.
Alle Schulen (auch Gymnasien und Berufskollegs) müssen für die Weiterentwicklung der
Inklusion gewonnen werden.
Beim Umbau zur Barrierefreiheit müssen Prioritäten gesetzt werden.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 4/5
Insbesondere für die Kinder im GU ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe
in der OGS notwendig.
Gerade für die Kinder im Förderschwerpunkt ES ist die weitere Qualifikation von
Lehrer/inne/n und sozialpädagogischen Fachkräften erforderlich.
Nach einem Schlusswort durch die Leiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Frau
Münich, endete die Veranstaltung gegen 17. 45 Uhr.
Anlage/n:
- Einladung Runder Tisch Inklusion
- Teilnehmerliste
- Präsentation I
- Präsentation II
- Präsentation Greuel
- Präsentation Schülerzahlen Stadt Aachen September 2013
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Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 5/5
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Postanschrift: Stadtverwaltung Aachen – FB 45/10 – D-52058 Aachen
An die
Teilnehmer des
„Runden Tisches Inklusion“
Adressen siehe Liste
Der Oberbürgermeister
Auskunft
Frau Jansen
Gebäude
Telefon
Telefax
e-maill
Internet
Mozartstraße 2 – 10, Zi 228
+49 (0) 241 / 432 – 45105
+49 (0) 241 / 432 - 45991
ingeborg.jansen@mail.aachen.de
www.aachen.de
Datum
14.10.2013
…
Einladung zur Sitzung des „Runden Tisches Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss haben sich zuletzt in ihren Sitzungen am 12.03.2013 und
23.05.2013 mit dem Thema Inklusion befasst und die Verwaltung beauftragt, den bereits gegründeten städtischen „Runden
Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“ erneut einzuberufen
Das bereits bei der 1. Sitzung des Runden Tisches am 04.10.2011 bewährte interdisziplinäre Zusammenwirken von Politik
und Verwaltung ist erneut gewünscht, um den Prozess der Inklusion anzustoßen. Der Runde Tisch soll alle Beteiligten wie
Schulen und Eltern einbeziehen.
Ich lade Sie hiermit zur
2. Sitzung des Runden Tisches
am Donnerstag, dem 12. September 2013, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
in das Verwaltungsgebäude Mozartstraße 2-10, Sitzungssaal 207,
sehr herzlich ein.
Servicezeiten
Montag bis Donnerstag
Freitag
08.00 – 15.00 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
stadt aachen
Seite 2
Tagesordnung:
1)
Begrüßung und kurze Einführung in das Thema
Elke Münich
2)
Präsentation der Eckdaten zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
Manfred Ernst
3)
Statement aus Sicht der Landesregierung und Erläuterungen zum Stand des
Vertreter der Landes-/
Gesetzgebungsverfahrens
Bezirksregierung angefragt
Vorstellung der aktuellen Schülerzahlen (Förderschulen; GU / ILG; Aachener
Norbert Greuel
4)
Kinder an FöS des Umlandes)
5)
Ergebnisse des städteregionalen Arbeitskreises Inklusion
6)
Diskussion in Arbeitsgruppen
7)
Ausblick
Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion mit Ihnen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Elke Münich
Fachbereichsleiterin
Norbert Greuel
2. Runder Tisch Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem
12.09.2013
Teilnehmer
Name
Vorname
Organisation
Funktion
1 Frau
Anrede
Münich
Elke
FB 45
Fachbereichsleiterin
2 Herrn
Ernst
Manfred
FB 45/100
Abt.leit. Planung
3 Frau
Jansen
Ingeborg
FB 45/100
Schulentwicklungsplanerin
4 Frau
Fischer
Sabine
FB 45/200
Abt.leit. Kitas, OGS und Tagespflege
5 Frau
Drews
Brigitte
FB 45/300
Abt.leit. Soziale Dienste und Jugendpflege
6
Krosch
Peter
FB 45/300
Teamleiter Sozialraumteam VI
7 Herrn
Mathar
Karl-Josef
FB 45/400
Abt.leit. Schulbetrieb
8 Herrn
Drescher
Bernd
FB 45/500
Abt.leit. Pädagogische Dienste
9 Frau
Dogan
Sevim
FB 45/510
Teamleiterin RAA
10 Frau
Wiese
Michaela
FB 45/520
Schulpsychologin
11 Herrn
Emonts
Heinrich
FB 50/00
Fachbereichsleiter
12 Herrn
Meyer
Alois
KGS Höfchensweg
Vertreter der Aachener Grundschulen
13 Frau
van den Boom Renate
GHS Burtscheid
Vertreterin der Aachener Hauptschulen
14 Frau
Stiller
Rita
FöS Am Rödgerbach
Vertreterin der Aachener Förderschulen
15 Herrn
Jaegers
Dr. Paul-Wolfgang Kaiser-Karls-Gymnasium
Vertreter der Aachener Gymnasien
16 Frau
Braun
Irmgard
Maria-MontessoriGesamtschule
17 Herrn
Greuel
Norbert
Schulaufsicht für die
Städteregion Aachen
Schulaufsichtsbeamter
Ulla
Schulaufsicht für die
Städteregion Aachen
Schulaufsichtsbeamtin
Schulaufsichtsbeamter
Inklusionskoordinatorin
18 Frau
Roder
Vertreterin der Aachener Gesamtschulen
19 Herrn
Müllejans
Wolfgang
Schulaufsicht für die
Städteregion Aachen
20
Dimmers
Claudia
Städteregion Aachen
21
Mertsch
Richard
Städteregion Aachen
Bezirksregierung Köln
Obere Schulaufsicht
23 Herrn
Asik
Senol
Stadtschulpflegschaft
Aachen
Vertreter der Stadtschulpflegschaft
24 Frau
Rößler
Christa
Verein "Gemeinsam leben, gemeinsam Lernen"
25 Frau
Trost-Brinkhues Dr. Gabriele
Gesundheitsamt
Prävention
26
Michels
Gesundheitsamt
Prävention
22
Dr. Josef
Teilnahme
entschuldigt
E 26 Gebäudemanagement
27
28 Herrn
Boenke
Wolfgang
CDU
Vorsitzender Schulausschuss
29 Herrn
Tillmanns
Peter
CDU
schulpolitischer Sprecher
30 Frau
Griepentrog
Ulla
Grüne
schulpolitische Sprecherin
31 Herrn
Krott
Bernd
SPD
schulpolitischer Sprecher
32 Frau
Opitz
Gretel
FDP
schulpolitische Sprecherin
33 Herrn
Biesing
Georg
Die Linke
schulpolitischer Sprecher
entschuldigt
34 Herrn
Mehling
Marius
35 Frau
Wilms
Ruth
CDU
Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses
36 Frau
Scheidt
Hilde
Grüne
jugendpolitische Sprecherin
37 Herrn
Rothkopf
Guido
38 Frau
Koszucki
Stefanie
39 Frau
Roentgen
Gabriele
40 Herrn
Fleischhauer
Ralph
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
41 Herrn
Busse
Klaus
Anne-Frank-Gymnasium
42 Herrn
Saffer
Dr. Stephan
Heinrich-Heine-Gesamtschule
43 Frau
Keppner
Susanne
LVR David-Hirsch-Schule
44 Frau
Geise
Claudia
LVR Johannes-Kepler-Schule
Schülervertretung
Vorsitz AG § 78 Kitas, Tagespflege
Vorsitz AG § 78 OGS
Städteregion Aachen
Bildungsbüro
-1-
Foto: Bernd Schröder
Inklusion
im Bildungsbereich
2. Runder Tisch
Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu
einem inklusiven Schulsystem
www.aachen.de
Anlass
• UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist seit
26.03.2009 in der BRD verbindlich
• Inklusion ist damit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe rechtlich
verankert!
• Umsetzung stellt eine große Herausforderung für alle Beteiligten dar
• NRW: Verabschiedung des 9. SchuÄG naht
(Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in
den Schulen)
› Gesetzentwurf vom 19.03.2013
Anlass
• Ratsantrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 09.01.2013
› Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Inklusion im Bildungsbereich
• Beschluss des Schulausschusses und des Kinder- und
Jugendausschusses von 12.03.2013
› Erneute Tagung des bereits 2011 gegründeten Runden Tisches GU und ILG
auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem
› Bericht über Sachstand 9. SchuÄG am 23.05.2013 im SchuA Stadt AC
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013
Rückblick
• 1. Sitzung des Runden Tisches am 04.10.2011
› weiterer Ausbau des GU und ILG
› Sensibilisierung von Realschulen und Gymnasien
› Erarbeitung eines Schulentwicklungsplanes für den Bereich der Förderschulen
› Vom Rat der Stadt beschlossen am 21.11.2012
› Bildung eines Arbeitskreises Inklusion auf städteregionaler Ebene
› Formulierung von Grundsätzen auf StädteRegions-Ebene
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013
Derzeitiger Stand in der Städteregion
• StädteRegion Aachen
› Bildungskonferenz 27.06.2012
› Arbeitskreis Inklusion
› Konstituierende Sitzung 22.03.2012
› Inklusionskonferenz 16.03.2013
› Ziel: Erstellung eines städteregionalen Inklusionsplanes
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013
unter
Beteiligung
von Vertretern
des FB 45
Derzeitiger Stand Aachen
Inklusion ist politisch gewollt, in vielen Bereichen sind bereits
positive Veränderungen sichtbar:
• Kita Plätze integrativ / hp in AC: 318
(rd.5%)
• Grundschulen GU:
327
(16,05 %)
• Weiterführende Schulen GU:
487
(von 2,73% bis 60,55%)
• Bereitstellung von Schulbegleitern: 41
• Ferienangebote für Kinder mit und ohne Handicap ausgebaut
• Beteiligungsverfahren und Gestaltung von Spielplätzen verändert
Derzeitiger Stand:
Instrumente und Ressourcen der Unterstützung für Schulen in
Aachen
• Einsatz von Schulsozialarbeit an Schulen:
55% GS
100% HS
100 % RS
100% Gesamtschulen
100 % Förderschulen
12,5 % Gymnasien
•
•
•
•
•
Einsatz von Schulbegleitern
Beratung durch schulpsychologischen Dienst
Beratung durch das Kommunale Integrationszentrum
Prozessbegleitung durch Schulentwicklungsbegleiter des Bildungsbüros
SEP Primar: kleinere Klassen bei GU
Derzeitiger Stand:
Ressourcenbedarf für die Herrichtung von Schulgebäuden und
sonstige Bedarfe
• Bau, Umbau und Ausstattung von Klassen- und Differenzierungsräumen
• Pflege- und Therapieräume
• Barrierefreie Zugänge schaffen (Rampen, Aufzüge usw.)
• Inklusionsgeeignete Lehr- und Lernmittel
• Schülerfahrkosten
• Personalkosten – z.B. Betreuungs- und sozialpäd. Personal
Derzeitiger Stand:
Bsp. Kosten für die Schaffung von Barrierefreiheit
(Basis pauschale Kostenschätzung des Städtetages NRW)
•
•
•
•
Rampe
Fahrstuhl
Maßnahmen Hygienebereich
Taktile/optische Orientierungshilfen
20 000 Euro
100 000 Euro
10 000 Euro
10 000 Euro
¾ erste grobe Schätzung des Finanzbedarfs für 55 nachzurüstende
Regelschulen in Aachen:
mindestens 2,7 Mio Euro
Thema für heute
• Anspruch: Inklusion geht uns alle an!
• Wie wollen wir in Aachen weiter vorgehen?
• Kommunale Umsetzungsschritte müssen Eingang finden in bereits
vorhandene Planwerke
• Folglich: Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung nehmen
das Thema Inklusion auf
• Schulische Inklusionspläne sind Schulentwicklungspläne
• Klärung, wie Inklusionsaspekte wie z.B. Hochbegabung, Armut, Migration
Eingang in Jugendhilfe- und Schulentwicklungspläne finden können
Ausblick
2018
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Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Planung, 09.09.2013
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Foto: Bernd Schröder
Inklusion
im Bildungsbereich
2. Runder Tisch
Ausbau GU und ILG auf dem Weg zu
einem inklusiven Schulsystem
www.aachen.de
Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN –
Behindertenrechtskonvention in den
Schulen
(9. Schulrechtsänderungsgesetz)
Wesentliche Änderungen
aus der Sicht des Schulträgers
§ 2, Absatz 5:
„Die Schule fördert die vorurteilsfreie
Begegnung von Menschen mit und ohne
Behinderung. In der Schule werden sie in der
Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen
(inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler,
die auf sonderpädagogsiche Unterstützung
angewiesen sind, werden nach ihrem
Individuellen Bedarf besonders gefördert, …“
§ 19, Absatz 5:
Die Schulaufsicht entscheidet über
Förderbedarf und Förderschwerpunkt nur noch
auf Antrag der Eltern und schlägt den Eltern
mindestens eine allgemeine Schule als
Förderort vor.
(mit Zustimmung des Schulträgers)!
§ 19, Absatz 7:
Antrag der Schule (gemäß Abs. 5) nur noch in
Ausnahmefällen möglich:
Æ wenn nicht zielgleich unterrichtet werden
kann
Æ bei vermutetem FS “ES“, der mit Selbstoder Fremdgefährdung einhergeht
Æ im Förderschwerpunkt Lernen nur am Ende
der Schuleingangsphase der Grundschule
(spätestens am Ende Klasse 6).
§ 20, Absatz 1:
Orte der sonderpädagogischen Förderung sind
Æ Die allgemeinen Schulen
(entfallen: gemeinsamer Unterricht,
Integrative Lerngruppen)
Æ Die Förderschulen
Æ Die Schule für Kranke
§ 20, Absatz 2:
Sonderpädagogische Förderung findet in der
Regel in der allgemeinen Schule statt. Die
Eltern können abweichend hiervon die
Förderschule wählen.
(Wahlrecht der Eltern)
§ 20, Absatz 4 – Ausnahmeregelungen:
„In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde abweichend von der Wahl der Eltern die
allgemeine Schule anstelle der Förderschule oder die
Förderschule anstelle der allgemeinen Schule als Förderort
bestimmen. Dies setzt voraus, dass die personellen und
sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht
erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt
werden können. Die Schulaufsichtsbehörde legt die Gründe
dar und gibt den Eltern die Gelegenheit, sich zu der
beabsichtigten Entscheidung zu äußern. Gleichzeitig informiert
sie über weitere Beratungsangebote.“
§ 20, Absatz 6:
Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot können
Schulträger mit Zustimmung der oberen
Schulaufsichtsbehörde allgemeine Schulen als
Schwerpunktschulen bestimmen.
Allgemeine Schule als Schwerpunktschule umfasst:
Æ Lernen
Æ Sprache
Æ Emotionale und soziale Entwicklung
Æ Plus mindestens ein weiterer Förderschwerpunkt
§ 20, Absatz 7:
Der Schulträger kann Förderschulen
unterschiedlicher Förderschwerpunkte im
Verbund als eine Schule in kooperativer oder
integrativer Form führen.
(z. B. Lernen und ES)
§ 46, Absatz 4:
Möglichkeit der Begrenzung der Schülerzahl in Klasse
5 durch die Schulleitung im Einvernehmen mit dem
Schulträger bei Aufnahme von Schüler/innen mit
festgestelltem sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf.
(siehe auch 8. Schuländerungsgesetz)
Artikel 2, Absatz 1 - Übergangsvorschriften
„Die Regelungen in § 19 Absatz 5 Satz 3 des Schulgesetzes
NRW finden nach Maßgabe dieses Gesetzes erstmals
Anwendung zum Schuljahr 2014/2015 für
- Schülerinnen und Schüler, bei denen erstmals ein Bedarf an
sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde
- oder die eine Förderschule besuchen und in die Klasse 5
einer weiterführenden Schule oder die Eingangsklasse einer
gymnasialen Oberstufe wechseln wollen;
zum Schuljahr 2015/2016 und zu den darauf folgenden
Schuljahren gelten diese Bestimmungen auch für
Schülerinnen und Schüler der jeweils nächsthöheren Klasse.“
Wahlrecht / Rechtsanspruch
- Der Anspruch der VN-BRK, das Recht auf Bildung für Menschen
mit Behinderungen in einem inklusiven Bildungssystem auf allen
Ebenen zu realisieren, soll mit diesem Gesetzentwurf schrittweise
realisiert werden.
- Der Gesetzentwurf umfasst (noch) nicht das Recht auf den
Besuch einer von den Eltern gewünschten konkreten allgemeinen
Schule, sondern betrifft zunächst das Recht, überhaupt ein
Angebot des Gemeinsamen Lernens zu erhalten.
- Dabei steht auch dieses Recht (noch) unter einem Realisierungsvorbehalt. So kann die Schulaufsicht die Förderschule statt der
allgemeinen Schule oder die allgemeine Schule statt der
Förderschule festlegen, wenn „die personellen und sächlichen
Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und
auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden können“
(§ 20 Absatz 4).
Die Frage der Konnexität
Der Gesetzentwurf führt nach Auffassung des Landes nicht zu einer
Ausgleichspflicht des Landes, weil
– Nordrhein-Westfalen bereits eine langjährige Tradition Gemeinsamen
Lernern von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen
aufweist,
– eine gesetzliche Regelung verbindlicher, den Vollzug prägender
Anforderungen/Standards nicht vorgesehen ist und
– dem Land Verursachungsbeiträge Dritter (Entscheidungen der Eltern und
der Schulträger, die z. B. bundesgesetzlichen Vorschriften nach SGB
unterliegen) nicht zugerechnet werden können.
Vielen Dank
für
Ihre Aufmerksamkeit
Bericht über die bisherige
Arbeit des AK Inklusion
Runder Tisch Inklusion
Stadt Aachen 12.09.2013
AK‐Mitglieder
Herr Greuel, Vorsitz
Frau Dimmers, Inklusionskoordinatorin, Geschäftsführung
Frau Becker, Inklusionskoordinatorin, Geschäftsführung
Bildungsbüro
Bezirksregierung
Schulverwaltungen
Schulen
Jugendamt
Gesundheitsamt
Sozialamt
Montag‐Stiftung
Kompetenzteam
Schulpsychologie
Schulsozialarbeit
KIZ
Lebenshilfe
Miteinander leben – miteinander lernen
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
AK‐Steuergruppenmitglieder
Frau Dimmers, Inklusionskoordinatorin
Frau Becker, Inklusionskoordinatorin
Frau Roentgen, Bildungsbüro
Frau Dr. Trost‐Brinkhues, Gesundheitsamt
Frau Groß, ehem. Schulleiterin Grundschule
Frau Ohlig, Sozialamt
Frau Menzel, Kooperation mit der Montag‐Stiftung
Herr Greuel, Schulaufsicht und Generalist Inklusion
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
AK‐Sitzungen 2012 und 2013
1.
2.
3.
4.
5.
Konstituierende Sitzung am 22.03.2012
05.09.2012
Klausurtagung 11.12.2012 mit Dr. Imhäuser
23.01.2013
08.07.2013: Konferenz des AK mit Lenkungskreis und TN
der 11 Arbeitsgruppen zur Identifizierung von Barrieren
Dazwischen: Sitzungen der Steuergruppe
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Arbeitsauftrag des Lenkungskreises
Durchführung von Veranstaltungen, u.a. mit dem
Expertenkreis der UNESCO‐Kommission
Enge Kooperation mit dem AK Schulentwicklung
Erarbeitung von Empfehlungen für Schulen zum Thema
Inklusion
Erarbeitung von Standards für Inklusion
Zusatz:
Der Lenkungskreis entscheidet über den Umgang mit den
Ergebnissen.
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Verständnis von Behinderung
Behinderung entsteht
aus der Wechselwirkung aus
Menschen mit
Beeinträchtigungen
einstellungs‐ und
umweltbedingten
Barrieren
Quelle: Präambel der BRK
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
5 Schritte
1.
2.
3.
4.
5.
Barrieren identifizieren
Leitziele entwickeln
Standards entwickeln
Indikatoren benennen
Maßnahmen zum Abbau der
Barrieren und zum Erreichen der
Standards planen
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Bildung von 11 Arbeitsgruppen
Auftrag: Identifizieren von Barrieren
Armut
Hochbegabung
Migration
Autismus
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Lernen
Körperliche und motorische Entwicklung
Geistige Entwicklung
Sehen
Hören und Kommunikation
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Zur Terminologie
Vision
Inklusion als praktisch unerreichbarer „Nordstern“ (Andreas
Hinz), der die Richtung vorgibt ‐ Vision einer inklusiven
Gesellschaft
Leitziele
Ggf. langfristig erreichbare Ziele auf dem Weg zur Inklusion,
Bild: Leuchttürme, die den Weg weisen
Standards
Ausstattung des „Schiffs“, mit dem wir Richtung Leitziele
unterwegs sind.
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Tagung 08.07.2013
1. Barrieren identifizieren
11 Gruppen stellen ihre Ergebnisse vor
(Die Ergebnisse im Einzelnen können bei Frau Dimmers angefordert werden.)
2. Leitziele entwickeln
Gemeinsame Arbeit an den Leitzielen
3. Standards entwickeln
11 Gruppen werden weiterhin arbeiten; Arbeitsauftrag:
Entwicklung von Standards für Inklusion
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Barrieren zur vollen Teilhabe
– 1 ‐
Beispiele aus den 11 Arbeitsgruppen:
Armut
Schulen fehlt es an Duschen, Material, Frühstücksmöglichkeit
Keine Unterstützung z.B. bei Klassenfahrten
Zu wenig Wissen bei Lehrern über Unterstützungsmöglichkeiten
Wenn Hausaufgaben einen PC voraussetzen …
Hochbegabung
Wenig Einsicht in die Existenz von HB und eines besonderen Förderbedarfs
Kaum Kooperation mit IH
Sichtweise homogene Lerngruppe herrscht vor.
„Streber“
Migration
Einbeziehung der Eltern ist noch sehr mangelhaft.
Andere Muttersprachen als deutsch werden nicht gleichwertig behandelt.
Es ist kaum interkulturell erfahrenes Personal vorhanden.
Interkulturelle Kompetenz kommt in Lehrerausbildung nicht vor.
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Barrieren zur vollen Teilhabe
– 2 ‐
Autismus
Vielfache Reizüberflutungen (optisch, akustisch …)
Häufige Raum‐ und Personenwechsel
Weigerung von Lehrkräften, sich Wissen anzueignen
Sprache
Mangelnde Akzeptanz von Heterogenität
Wenig Wissen über Sprachbehinderung bei Lehrkräften, etliche Fehlannahmen
Unterschätzen der Problematik bei Lehrkräften
Emotionale und soziale Entwicklung
Fehlende männliche Lehrer (Grundschule), zu wenig Schulsozialarbeit
Häufige Personal‐ und Raumwechsel, plötzliche Veränderungen im Tagesablauf
Inkonsequentes Verhalten der Erwachsenen, Mangel an pädagogischer
Geschlossenheit
Keine Partizipation von Schülern, Vorurteile gegenüber Schülern
Viele Sanktionen, wenig Unterstützung
Lernen
Kaum Ganztagsschulen mit Essen und Bewegungsangeboten
Zu große Klassen, zu wenig Schulsozialarbeit
Runder Tisch Stadt Aachen
Häufiger Wechsel des Personals
12.09.2013 Norbert Greuel
Barrieren zur vollen Teilhabe
– 3 ‐
Körperliche und motorische Entwicklung
Bauliche Barrieren (Stufen, Treppen, Mangel an Beh.‐Toiletten, schmale Gänge, enge
Klassen usw.)
Fehlende Therapiemöglichkeiten, fehlendes Personal wie Krankenschwester
Zu wenig Beachtung des Nachteilsausgleichs
Keine Erfahrung mit Teamarbeit
Geistige Entwicklung
Fehlende Therapiemöglichkeiten, zu wenig Aufsichten
Unsicherheit und Ängste bei Lehrkräften, Eltern und Mitschülern, Fremdheitsgefühl
auch aufgrund unbekannter Kommunikationsstrukturen
Fehlen basaler und handlungsorientierter Unterrichtsmöglichkeiten, kognitive
Ausrichtung des Unterrichts
Sehen
Lichtverhältnisse unzureichend, Mangel an Kennzeichnungen bei Stufen und Wegen
Häufiger Raumwechsel
Teamarbeit vielfach nicht bekannt
Nachteilsausgleich wird als Bevorzugung wahrgenommen
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Barrieren zur vollen Teilhabe
– 4 ‐
Hören und Kommunikation
Haltungsebene bei Mitschülern/innen und Lehrkräften ablehnend, verständnislos
Schlechte Raumakustik, fehlende Technik
Fehlende Visualisierung/Strukturierung
Eingeschränktes Umwelt‐ und Erfahrungswissen der gehörlosen Schüler
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Leitziele
(vorläufig)
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Fortsetzung der Arbeit
LK hat am 05.09.2013 über öffentlichen Umgang mit den bisherigen
Ergebnissen (s.u.) beschlossen.
11 Gruppen werden Standards entwickeln.
Der AK beschließt diese Standards im Januar 2014.
LK beschließt Februar oder März 2014 Standards und
Veröffentlichung.
Bis Sommer 2014: Veröffentlichung der Standards mit
Empfehlungen für Schulen zum Thema Inklusion
Runder Tisch Stadt Aachen
12.09.2013 Norbert Greuel
Schüler mit
sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf
in der Stadt Aachen
Schuljahr 2013/2014
Städtische Förderschulen
Martin‐Luther‐King‐Schule ES Sek.I
Förderschule Walheim ES primar
Förderschule Rödgerbach LE
Förderschulen in der Stadt Aachen
in anderer Trägerschaft
Viktor‐Frankl‐Schule KM, LVR
Kleebachschule GE, Städteregion
Lindenschule SW, Städteregion
Marienschule ES, Bischöflich
Parzivalschule, mehrere FSP, Waldorf
Gemeinsames Lernen
Grundschulen – 1 ‐
GU findet statt in folgenden Grundschulen:
Gemeinsames Lernen
Grundschulen – 2 ‐
Zahlen:
Siehe Tischvorlage
Gemeinsames Lernen
Sekundarstufe I ‐ 1 ‐
Hauptschulen
Schule
Aretzstraße
ES
40
LE
17
SQ
3
Burtscheid
45
19
13
Drimborn
30
10
6
Eilendorf
4
RSD (Kro‐
nenberg)
20
3
1
119
69
25
Summen
KM
GE
HK/SH
1
2
1
2
2
1
1
3
1
Gemeinsames Lernen
Sekundarstufe I ‐ 2 ‐
Gesamtschulen
Schule
ES
19
LE
27
SQ
6
Heinrich‐
Heine
33
15
6
Montessori
32
1
16
GeS IV
14
12
3
98
55
31
Brand
Summen
KM
7
GE
9
HK/SE
3
4
7
14
4
9
11
Gemeinsames Lernen
Sekundarstufe I ‐ 3 ‐
Realschulen
Schule
Alkuin
Hugo‐
Junkers
Luise
Hensel
Summen
ES
7
5
LE
SQ
4
KM
GE
HK/SE
1
1
5
1
9
21
Gemeinsames Lernen
Sekundarstufe I ‐ 4 ‐
Gymnasien
Schule
ES
0
8
0
0
0
2
0
0
Keine
Keine
LE
0
0
0
0
0
0
0
0
Gesicherten
Gesicherten
SQ
0
0
0
0
0
0
0
0
Zahlen
Zahlen
(Privat)
Amos
Comenius
(Privat)
Keine
Keine
Gesicherten
Gesicherten
Zahlen
Zahlen
Summen
10
0
0
Anne Frank
Couven
Einhard
Geschw. Scholl
Inda
KKG
Rhein‐Maas
St. Leonhard
Pius (Privat)
St. Ursula
(Privat)
Viktoria
KM
0
0
0
0
0
0
0
0
GE
0
0
0
0
0
0
0
0
HK/SE
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
3
Gemeinsames Lernen
Sekundarstufe I ‐ 5 ‐
Alle Schulen Sek.I
Schulform
Haupt‐
schulen
Gesamt‐
schulen
Real‐
schulen
Gymnasien
ES
119
LE
69
SQ
25
KM
2
GE
3
HK/SE
1
Zahl
219
98
55
31
14
9
11
218
21
0
5
0
0
1
27
10
0
0
0
0
3
13
Summen
248
124
61
16
12
16
477
% Sek.I
45,91 %
45,70 %
5,66 %
2,73 %
Gemeinsames Lernen
Förderschulen, Grundschule und Sekundarstufe I ‐ 6 ‐
Schulform
ES
LE
SQ
KM
GE
HK/SE
Zahl
% aller
mit U‐
Bedarf
Förder‐
schulen in
Stadt AC
Grund‐
schul‐
bereich
Sek.I‐
Bereich
195
239
168
283
246
103
108
61
121
14
15
8
327
16,05 %
248
124
61
16
12
16
477
23,40 %
Summen
551
424
350
313
273
127
2038
1234 60,55 %