Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120960.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
21.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1004/WP16
öffentlich
21.10.2013
Dez. III / FB 61/73
Übertragung der Unterhaltungszuständigkeit für die
Hochwasserrückhaltebecken "Johannisbach" und "Klinikum" an
den Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.11.2013
11.12.2013
UmA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, die Übertragung der
Unterhaltungszuständigkeit für die beiden Hochwasserrückhaltebecken „Johannisbach“ und
„Klinikum“ an den WVER zu beschließen.
Rat der Stadt:
Der Rat beschließt die Übertragung der beiden Hochwasserrückhaltebecken „Johannisbach“ und
„Klinikum“ an den WVER.
Vorlage FB 61/1004/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Für den Hochwasserschutz im Stadtgebiet von Aachen ist gemäß dem Eifel-Rur Verbandsgesetz
(Eifel-Rur VG) der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zuständig. Der WVER betreibt die an
verschiedenen Fließgewässern im Stadtgebiet vorhandenen Hochwasserrückhaltebecken (HRB),
soweit er oder sein Rechtsvorgänger – der Wasserverband Obere Wurm bis 31.12.1992 - sie
selber errichtet hat oder sie ihm von der Stadt Aachen zwischenzeitlich übertragen wurden. Das
HRB Klinikum wurde von der Stadt in den 70er Jahren, das HRB Johannisbach Ende der 80er
Jahre errichtet. Beide wurden seitdem von der Stadt betrieben. Eine Übertragung an den Verband
konnte bislang nicht vorgenommen werden, weil die Becken nicht dem aktuellen Stand der Technik
und auch nicht der Genehmigungsplanung entsprachen. Im Laufe der vergangenen 25 Jahre
wurden zudem einige technischen Regelwerke (z. B. DIN 19700 für Stauanlagen) novelliert, was
eine bauliche Anpassung der Becken bzw. weitere ingenieur- bzw. sicherheitstechnische
Nachweise bedingte. Zwischenzeitlich hat die Stawag, die von der Stadt mit der Betriebsführung
des Abwasserbereiches beauftragt ist, mit Unterstützung des WVER die vorhandenen technischen
Defizite an den HRB Johannisbach und Klinikum weitestgehend abgearbeitet, so dass nach
Abschluss der Arbeiten voraussichtlich Mitte 2014 eine Übertragung der beiden HRB an den
WVER stattfinden kann.
Da die für den Hochwasserschutz zuständige Landesbehörde, das Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) den WVER formell zur
Übernahme der Unterhaltungsaufgaben verpflichten muss, bedarf es eines Beschlusses durch den
Rat der Stadt.
Die Übertragung der beiden HRB erfolgt auf der Grundlage des § 87, Abs. 3, LWG NRW
(Landeswassergesetz) und des § 2, Abs.1, Satz 1 Eifel-Rur VG. Es wird lediglich die Unterhaltungszuständigkeit an den beiden HRB übertragen. Da beide Anlagen von Fußwegenetzen
umgeben sind, welche im Bereich des Johannisbaches der Naherholung und im Bereich des
Klinikums als fußläufige Verbindungen zwischen den Hochschulinstituten und dem Universitätsklinikum dienen und für die öffentliche Nutzung entsprechend gewidmet sind, ist ein Verkauf der
Grundstücke an den WVER nicht sinnvoll. Beide Grundstücke verbleiben daher im Eigentum der
Stadt. Insofern ist die Übertragung der Zuständigkeit nicht mit einem Verkaufserlös bzw. nicht mit
Einnahmen für die Stadt Aachen verbunden.
Die Unterhaltungsaufwendungen werden der Stadt Aachen über die Verbandsumlage in Rechnung
gestellt. Die Übernahme der Unterhaltung beider Becken durch den WVER wird sich in der Höhe
der Verbandsumlage nur unmerklich niederschlagen. Gleichzeitig entfallen die Unterhaltungsaufwendungen durch die Stawag. Weder die Verbandsumlage noch die Unterhaltungsaufwendungen
der Stawag fließen in die Gebührenbedarfsberechnung ein, da es sich nicht um Aufgaben der
Abwasserbeseitigung handelt.
Anlage/n:
Vorlage FB 61/1004/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 2/3
Übersichtslagepläne
Vorlage FB 61/1004/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.10.2013
Seite: 3/3