Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120604.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
15.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0133/WP16
öffentlich
15.10.2013
Aufgabe der Aufbauten des Friedhofes Lintert
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.11.2013
BAASt
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beauftragt diese, die Herausnahme der bisherigen Betriebsgebäude nebst Aussegnungshalle
und Flächen aus dem Friedhof Lintert voranzubringen.
( Philipp )
Oberbürgermeister
Vorlage E 18/0133/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2013
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Erläuterungen:
Der Friedhof Lintert gehört mit 155.426 m² zu den fünf größten Friedhöfen der Stadt Aachen und ist
ein städtischer, d.h. nicht bezirklicher Friedhof.
Im Gegensatz zu den weiteren zentralstädtischen Großfriedhöfen Hüls, Wald und West I / II sind die
Beerdigungszahlen auf Lintert – mit Ausnahme einer Stabilisierung im Jahre 2012 mit 121
Beerdigungen – schon seit Jahren rückläufig. Die nachstehend abgedruckte Vergleichstabelle belegt
dies deutlich.
Anzahl Beerdigungen (Wald, West I+II, Hüls, Lintert) – aus den Jahren 2009 – 2012
Friedhof
2009
2010
2011
2012
Wald
210
226
226
214
West I / II
333
323
326
326
Hüls
514
483
459
486
Lintert
158
115
116
121
Daher war bereits im Rahmen der Bemühungen um eine Gebührenstabilisierung im Jahre 2006 und
bei den weiteren Überlegungen einer Effektivierung des Friedhofsbereichs in den Folgejahren die
Zukunft des Friedhofs Lintert immer wieder ein Prüfpunkt.
Diese Prüfungen haben auch schon zu klaren Konsequenzen geführt. So wurde im Zuge der
Erhebung von Einspareffekten zur Stabilisierung der Gebühren auf der Basis des Jahres 2006 eine
erforderliche aufwendige Sanierung der Mitarbeiterunterkünfte auf dem Friedhof Lintert nicht mehr in
die Tat umgesetzt, sondern vielmehr mit dem Ziel der Zusammenlegung der Friedhofskolonnen Lintert
und Wald auf dem Friedhof Wald eine Sanierung und Erweiterung der Unterkünfte auf dem Friedhof
Wald in Angriff genommen. Mit Abschluss dieser umfassenden Sanierungsarbeiten wurden die
Mitarbeiter des Friedhofs Lintert zum 18.02.2008 mit der Kolonne des Friedhofes Wald auf dem
Friedhof Wald zusammen geführt.
Seit diesem Zeitpunkt wird der Friedhof Lintert hinsichtlich der Bestattungen sowie hinsichtlich der
Pflege und Unterhaltung vom Friedhof Wald aus betreut.
Von den Aufbauten auf dem Friedhof Lintert werden derzeit noch die Aussegnungshalle und die
dieser unmittelbar angegliederten Aufbewahrungszellen genutzt.
Die Betriebsgebäude sind ab Ende 2008 nicht mehr in Nutzung. Die in dem Bereich der
Mitarbeiterunterkunft eingegliederte ehemalige Dienstwohnung ist seit Ende 2012 ebenfalls frei. Die
Arbeiterunterkünfte nebst der ehemaligen Dienstwohnung und auch nebst der an diese Gebäude
Vorlage E 18/0133/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2013
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baulich unmittelbar angeschlossene Trauerhalle verfügen über keine eigene Zentralheizung, sondern
die Versorgung erfolgt über das ehemalige Verwalterwohnhaus, Lintertweg 10, das sich bereits seit
Jahren in der Verwaltung des städtischen Gebäudemanagements befindet und von dort aus auch
vermietet wird.
Die Aussegnungshalle wurde im Jahre 1990 durch die Untere Denkmalbehörde in die Denkmalliste
der Stadt Aachen als Baudenkmal eingetragen. Die übrigen Gebäudeteile stehen nicht unter
Denkmalschutz.
Sämtliche Gebäude befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Da diese Baulichkeiten jedoch für den ordnungsgemäßen Weiterbetrieb des Friedhofes Lintert nicht
mehr benötigt werden, und auch im gegebenen Falle eine Alternative für die Aussegnungshalle zur
Verfügung stünde, stellt sich im Interesse einer weiteren Optimierung der Betriebs- und
Kostenstrukturen im Friedhofsbereich die Frage einer Herausnahme dieser Betriebsgebäude und der
dazu gehörigen Flächen aus dem Friedhof Lintert.
Diese Frage stellt sich aktuell umso mehr, als dass es zwei höchst unterschiedliche Nutzungs- bzw.
Überlassungsanfragen gibt. Da ist zum einen das Interesse der städtischen Sozialverwaltung an der
Gewinnung von Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen und da ist zum anderen das
private Interesse eines ehemaligen städtischen Mitarbeiters, der in seiner aktiven Dienstzeit als
Bauingenieur und Planer an der Planung der Aussegnungshalle mitgearbeitet hat. Hierbei handelt es
sich um den heute 80jährigen Herrn Quarten, der die Aussegnungshalle, und insbesondere deren
herausragende Dachkonstruktion, wieder in altem Glanz erstrahlen lassen will, hierfür auch private
Mittel aufbringen will und sich dabei eine längerfristige, die Unterhaltung der Gebäude
gewährleistende Mitnutzung von privaten Vereinen vorstellt. Dabei geht es in concreto darum, dass
diese Vereine auf der Grundlage langfristiger Überlassungsverträge mittels Eigenleistung als
Gegenleistung für eine nicht erfolgende Erhebung von Miet- oder Pachtzinsen die Unterhaltung der
Gebäude in einem guten baulichen Zustand gewährleisten.
Da es nicht Aufgabe des öffentlichen Friedhofsträgers sein kann und darf, private oder anderweitige
Nutzungen, die möglicherweise nicht mit dem öffentlichen Friedhofszweck kompatibel sind, vertraglich
zu regeln, macht es schlicht Sinn, die Friedhofsflächen insoweit zurückzuführen. Denn, nur auf diese
Weise – nämlich durch eine Aufgabe der Bedarfsträgerschaft über die Flächen und die Gebäude –
sind das städtische Gebäudemanagement und das städtische Immobilienmanagement in der Lage,
ihre jeweiligen Aufgaben auch durchzuführen. Dort liegt uneingeschränkt und vollinhaltlich das für
eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung bzw. Verwertung der Grundstücke und Aufbauten
erforderliche Know how.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Vorlage E 18/0133/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.10.2013
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