Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
119189.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
09.09.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 40/0161/WP16
öffentlich
09.09.2013
FB 45/400
Kosten der Inklusion
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.11.2013
20.11.2013
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen für den Fall, dass eine
Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint wird,
zu beschließen, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.
2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt für den Fall, dass eine Konnexitätsrelevanz des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint wird, eine kommunale
Verfassungsbeschwerde einzulegen.
3. Damit ist der Antrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013 erledigt.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Antrag vom 26.07.2013 bittet die CDU Fraktion, im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ob, wie und auf welche Weise
die Stadt Aachen sich an der Klage einzelner nordrheinwestfälischer Kommunen hinsichtlich der
Kosten der Inklusion beteiligen kann.
Die CDU- Fraktion weist in ihrem Antrag darauf hin, dass die wünschenswerte und ausdrücklich zu
begrüßende Umsetzung der Inklusion zu erheblichen Kosten für die Stadt Aachen führen wird. Sofern
diese nicht vom Land übernommen werden und somit entsprechend der Auffassung der kommunalen
Spitzenverbände ein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip vorliegt, sollte sich die Stadt Aachen einer
Klage anschließen.
2. Rechtsaufassung des Städtetages NRW zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz
Nach Auffassung des Städtetages und der anderen kommunalen Spitzenverbände wird entgegen der
Auffassung der Landesregierung durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetzes den Kommunen eine
qualitativ und quantitativ neue Aufgabe übertragen.
Nach der Zielsetzung dieses Gesetzes soll das bisher als Ausnahme und nur in Form der "Integration"
praktizierte gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schüler
zum Regelfall ausgedehnt werden.
Im Falle einer Neuübertragung oder wesentlichen Änderung von Aufgaben durch das Land muss das
Land aber auch für die Übernahme der damit bei den Kommunen entstehenden Kosten sorgen. So
besagt es das Konnexitätsprinzip in der Landesverfassung. Weil dies hier nicht beachtet wird, halten
die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung für
verfassungswidrig. Die kommunalen Spitzenverbände bedauern, dass die bisherigen Bemühungen,
dass Land zu einer Kostenfolgeabschätzung zu bewegen, bisher erfolglos geblieben sind.
Sofern durch das Land NRW weiterhin die Frage der Konnexität zur Umsetzung der Inklusion
verneint wird, erwartet der Städtetag, dass kommunale Verfassungsbeschwerden eingelegt werden.
Für diesen Fall ist von der Geschäftsstelle des Städtetages eine Koordination bei der Einlegung von
Verfassungsbeschwerden seiner Mitgliedsstädte vorgesehen.
3. Fazit
Die Stadt Aachen hat mittlerweile eine Integrationsquote erreicht, die landesweit einen Spitzenwert
darstellt. Sie wird auch zukünftig zur die Umsetzung einer gelingenden Inklusion den bisherigen Weg
des gemeinschaftlichen Lernens im gemeinsamen Unterricht und in Integrativen Lerngruppen nach
besten Kräften unterstützen.
Um die von der Landesregierung nunmehr angestrebte breite Ausdehnung einer im Sinne aller Kinder
und Jugendlichen qualitativ hochwertigen Inklusion zu erreichen, muss das Land jedoch das
Konnexitätsprinzip anerkennen und den Schulträger bei den erforderlichen Investitionen und den
sonstigen anfallenden Kosten unterstützen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 3/4
Sollte eine Konnexitätsrelevanz des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vom Land weiterhin verneint
werden, liegt auch aus Sicht des Schulbetriebs ein Verstoß gegen das in Art. 78 der
Landesverfassung niedergelegte und im Konnexitätsausführungsgesetz ausgeformte
Konnexitätsprinzip vor.
Für diesen Fall schlägt die Verwaltung vor, eine kommunale Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Anlage/n:
CDU-Antrag Kosten der Inklusion
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 4/4