Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120405.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
09.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0310/WP16
öffentlich
09.10.2013
45/400
Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes "Inklusion auf
kommunaler Ebene"
Hier: Anteilige Finanzierung des kommunalen Aufwandes aus
freiwerdenden Mitteln und Verkaufserlösen von Schulgebäuden –
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
05.11.2013
03.12.2013
11.12.2013
SchA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.)
a) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis zu nehmen.
b) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Erarbeitung
eines Programms zur schrittweisen Ertüchtigung der Gebäude der Regelschulen zur
inklusiven Beschulung zu beauftragen und die dafür erforderlichen Kosten zu ermitteln.
2.)
a) Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis zu nehmen.
b) Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der
Erarbeitung eines Programms zur schrittweisen Ertüchtigung der Gebäude der Regelschulen
zur inklusiven Beschulung zu beauftragen und die dafür erforderlichen Kosten zu ermitteln.
3.)
a) Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
b) Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Programms
zur schrittweisen Ertüchtigung der Gebäude der Regelschulen zur inklusiven Beschulung
und die dafür erforderlichen Kosten zu ermitteln.
4.)
Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2013 ist somit erledigt.
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind zurzeit noch nicht absehbar und damit verbunden kann
derzeit auch noch keine Deckung für die in Rede stehenden Maßnahmen geboten werden. Unklar ist
weiterhin, in welchem Umfang es sich um konsumtive und investive Kosten handelt. Es bleibt
abzuwarten, inwieweit die Aushandlungen zwischen Städtetag und dem Land Nordrhein Westfalen im
Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dazu führen, dass sich das Land Nordrhein Westfalen unter
Beachtung des Konnexitätsprinzips an den entstehenden Kosten beteiligt. Umfang und Verfahren
einer solchen Beteiligung sind derzeit offen.
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Mit Schreiben vom 25.06.2013 hat die SPD Fraktion beantragt, die Haushaltsmittel, die durch die
Schließung der 3 Förderschulen „Lernen“ frei werden, sowie die durch Verkauf von Schulgebäuden
erzielten Einnahmen für die erforderlichen Aufwendungen und Investitionen zu verwenden, die zur
Umsetzung des kommunalen Inklusionsplanes erforderlich werden.
Es wird Bezug genommen auf das derzeit noch in der parlamentarischen Abstimmung befindliche
9. Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem die Umsetzung der UN „Behindertenrechtskonvention“ in der
Schule verbindlich festgelegt wird.
2. 9. Schulrechtsänderungsgesetz - Beratungsstand
In der im Juni durchgeführten Anhörung im Landtag NRW zum Entwurf des
9.Schulrechtsänderungsgesetzes wurde die Umsetzung der Inklusion durch den geplanten
Gesetzentwurf heftig kritisiert. Die Kritik richtet sich insbesondere auf die ungesicherten
Rahmenbedingungen und die Ressourcenausstattung. Die Kommunen fordern, dass mit der
Übertragung der neuen Aufgaben der Inklusion durch das Land auf die Kommunen die benötigten
zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen der Konnexität vom Land ausgeglichen werden.
Nach Auffassung der Landesregierung führt der Gesetzentwurf nicht zu einer Übertragung neuer
Aufgaben und auch nicht zu einer wesentlichen Belastung der Gemeinde und Gemeindeverbände im
Sinne der Landesverfassung und des Konnexitätsausführungsgesetzes. Als Begründung wird u.a.
angeführt, dass
-
es nicht zu einer höheren Zahl von Schülerinnen und Schüler kommt und
-
der Wechsel von Schülerinnen und Schülern überwiegend mir den Förderschwerpunkten
Lern- und Entwicklungsstörungen in eine allgemeine Schule keine zusätzlichen Kosten
erfordert und der Bedarf an Räumen und Ausstattung, Fahrkosten und Barrierefreiheit sowie
Differenzierungsmaßnahmen sich nicht wesentlich von den Mitschülerinnen und Mitschüler
ohne Behinderung unterscheidet.
Die kommunalen Spitzenverbände gehen hingegen davon aus, dass in Folge der vorgesehenen
Gesetzgebung die für die Geltendmachung von Konnexitätsansprüchen wesentliche Grenze
überschritten wird.
Die Geschäftsstelle des Städtetages NRW erwartet in Anbetracht des Verstoßes des Gesetzentwurfs
gegen das Konnexitätsprinzip, dass Städte kommunale Verfassungsbeschwerden einlegen werden.
Für diesen Fall ist vom Städtetag NRW eine Koordination bei der Einlegung der
Verfassungsbeschwerde seiner Mitgliedsstädte vorgesehen.
Der Gesetzentwurf macht darüber hinaus keine Aussage zu schulorganisatorischen Standards, die für
die Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem notwenig sind. Diese sind festzulegen, da sie die
Höhe der kommunalen Kosten und den entsprechenden finanziellen Ausgleich maßgeblich
bestimmen.
Der zusätzliche Kostenaufwand entsteht aus Sicht der Schulträger z.B. durch
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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- Personalkosten
- z.B. Betreuungs- und sozialpädagogisches Personal
- Gebäudekosten in Abhängigkeit der Schwerpunkte des Förderbedarfs für Räume und
räumliche Ausstattung:
- Unterrichts- und Differenzierungsräume
- Therapie und Pflegeräume
-
- Herstellung von Barrierefreiheit
-
Schülerfahrkosten, inklusionsgeeignete Lehr- und Lernmittel
3. Sachstand der integrativen Beschulung in Aachen im Schuljahr 2013/2014
In der Vergangenheit hat die Stadt Aachen im Schulbereich im Rahmen des Gemeinsamen
Unterrichts und des Unterrichts in Integrativen Lerngruppen Lösungen entwickelt und damit bereits
gute Voraussetzungen für inklusive Schulen geschaffen.
Bezogen auf das Lernen im gemeinsamen Unterricht und in Integrativen Lerngruppen von Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf sind die derzeit
-
38 Grundschulen
-
5 Hauptschulen
-
4 Gesamtschulen
in der Stadt Aachen auf einem guten Weg. Auch an den
-
4 Realschulen
-
8 Gymnasien
werden zunehmend Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernbedingungen beschult.
In Reaktion auf die rückläufige Schülerzahl an den Förderschulen der Stadt Aachen hat der Rat am
21.11.2012 den Schulentwicklungsplan Förderschulen beschlossen. In der Folge wurden zum
21.07.2013 drei von vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen geschlossen. Diese
Entwicklung hängt eng mit der Zunahme der Beschulung im Rahmen des Gemeinschaftlichen Lernen
an Regelschulen zusammen.
3.1. Integrative Beschulung in Grundschulen
An den Grundschulen der Stadt Aachen werden insgesamt 327 Schüler/innen mit einem zusätzlichen
Förderbedarf im GU an 17 Grundschulen in nachfolgend aufgeführten Förderschwerpunkten beschult:
Förderschwerpunkt
Anzahl der Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Lernen
61
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
108
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Sprache
121
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
15
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt körperliche / motorische Entwicklung
14
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
5
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Sehen
3
Schüler/innen
Gesamtanzahl:
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
327
Ausdruck vom: 23.04.2014
Schüler/innen
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3.2. Integrative Beschulung an weiterführenden Schulen
An den weiterführenden Schulen werden insgesamt 477 Schüler/innen mit zusätzlichem Förderbedarf
beschult, davon werden 219 Schüler/innen an Hauptschulen, 27 Schüler/innen an Realschulen, 218
Schüler/innen an Gesamtschulen und 13 Schüler/innen an Gymnasien im GU und in 17 integrativen
Lerngruppen beschult.
Förderschwerpunkt
Anzahl der Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Lernen
185
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
356
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Sprache
182
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
27
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt körperliche/motorische Entwicklung
30
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
14
Schüler/innen
- Förderschwerpunkt Sehen
10
Schüler/innen
477
Schüler/innen
Gesamtanzahl:
4. Handlungsleitlinien für die Umsetzungsplanung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in
Aachen und Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen
Die Umsetzung der Inklusion im Bereich der allgemeinbildenden Schulen wird zu Kostenbelastungen
beim Schulträger Stadt Aachen führen.
Bisher wurde der Schulträger der Stadt Aachen vor der Aufnahme von Schüler/innen mit besonderem
Förderbedarf an Regelschulen um Zustimmung gebeten. Somit hatte der Schulträger die Gelegenheit
zu prüfen, inwieweit die jeweilige Regelschule z.B. gebäudetechnisch in der Lage war/ist einen
Schüler mit besonderem Förderbedarf zu beschulen. Im Falle von unverhältnismäßigen
Kostenaufwendungen zur Herrichtung des Schulgebäudes konnte der Schulträger die Zustimmung
verweigern.
Die Entwicklung der Beschulung von Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf an Regelschulen –
vgl. Kapitel 3.1 – 3.2 zeigt, dass der Schulträger Stadt Aachen seit langem die Inklusion fachlich
unterstützt. Bei der Beschulung von Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, emotionale
und soziale Entwicklung und Sprache fallen i.d.R. für den Schulträger außer ggf. Schülerfahrkosten
keine besonderen zusätzlichen Aufwendungen an.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird mit dem beabsichtigten Rechtsanspruch auf die Beschulung
in einer Regelschule die Anforderungen an den Schulträger Stadt Aachen jedoch erhöhen. Demnach
müssen dem Grunde nach alle Regelschulen so ausgestattet werden, dass sie Schüler/innen mit
Förderbedarf aufnehmen können.
Der Bedarf an Barrierefreiheit in den Schulen der Stadt Aachen zeigt exemplarisch, dass hier ein
hoher Investitionsbedarf zu erwarten ist. Zur Herstellung von Barrierefreiheit sind kostenintensive
Maßnahmen (z.B. Einbau von Rampen neben Treppenstufen, Einbau von Aufzügen, automatische
Türöffner, Umbau von Toiletten) erforderlich.
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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Folgende städt. Schulen sind im engeren Sinne für Kinder und Jugendliche mit körperlichen
Behinderungen barrierefrei (Rollstuhlgerecht bedeutet: Aufzüge, Rampen, breite Türen,
behindertengerechte Toilettenanlagen sind vorhanden) und erfordern in diesem Sinne keine weiteren
Investitionen:
-
GGS Am Höfling (nur Paterre)
-
GGS Montessori Schule Eilendorf (nur Paterre)
-
Geschwister-Scholl-Gymnasium
-
Gesamtschule Brand
-
Maria- Montessori-Gesamtschule
-
Schulzentrum-Laurensberg (Anne-Frank-Gymnasium, Heinrich-Heine-Gesamtschule)
-
Inda-Gymnasium (Neubau 100% rollstuhlgerecht, Altbau zu 75%)
Das sind 7 von 62 städtischen Schulen im Schuljahr 2013/2014 (nach Schließung der GGS
Kronenberg und den Förderschulen Am Kennedypark, Am Kurbrunnen und Beginenstraße). Bei der
nachfolgenden Ermittlung des Investitionsbedarfes zur Herstellung von Barrierefreiheit werden diese
Schulen nicht berücksichtigt.
Der Städtetag NRW hat folgende pauschale Kostenschätzung für die Herstellung eines barrierefreien
Zugangs ermittelt:
Maßnahme
Kosten
- Rampe
20.000 €
- Fahrstuhl
100.000 €
- Maßnahmen barrierefreier Hygienebereich (körperliche, geistige Entwicklung)
10.000 €
- Tektile/optische Orientierungshilfen (Förderbedarfe Sehen, Hören)
10.000 €
Übertragen auf die Aachener Grundschulen (zugrunde gelegt werden 36 Grundschulen sowie 1
Förderschule Primar) würde die Herstellung von Barrierefreiheit einen Investitionsbedarf in den
kommenden Jahren im nachfolgend aufgeführten Umfang bedeuten:
Maßnahme
Anzahl der Schulen
Kosten
- Rampe
37 Schulen
740.000 €
- Maßnahmen Hygienebereich
6 Schulen (derzeit)
60.000 €
- Taktile/optische Orientierungshilfen
8 Schulen (derzeit)
80.000 €
Gesamtkosten:
880.000 €
Kosten für Maßnahmen im Hygienebereich sowie für taktile/optische Orientierungshilfen wurden für
die Grundschulen zugrunde gelegt, die aktuell Schüler/innen mit dem entsprechenden Förderbedarf
beschulen. Der Einbau von Aufzügen in Grundschulen wurde noch nicht berücksichtigt.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit in Schulen der Sekundarstufe I hat der Städtetag einen
pauschalen Investitionsbedarf von 100.000 € unterstellt, der in Aachen an 18 Schulen (incl. 2
Förderschulen mit Unterricht in der SI) entsteht und dementsprechend Kosten von 1.800.000 €
verursacht.
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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Die Herstellung von Barrierefreiheit an allen städt. Schulen erfordert insofern Gesamtinvestitionen in
Höhe von voraussichtlich mindestens 2.680.000 € die nicht über die vorhandene Ansätze der
Gebäudeunterhaltung zu stemmen sind.
Der Umfang weiter entstehender jährlicher Kosten wird sich in den Festlegungen des noch zu
erstellenden Inklusionsplanes als Teil der Schulentwicklungsplanung für Aachen und den hieraus
folgenden
Standards ergeben. Hier sind zu nennen:
-
Kosten für Lehr- und Lernmittel
-
Ganztagsbetreuung
-
Schulsozialarbeit, Schulpsychologen
-
Schülerfahrkosten
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auf den Schulträger Stadt Aachen durch das 9.
Schuländerungsgesetz voraussichtlich zusätzliche Ausgaben zukommen werden, die im Haushalt
bislang nicht vorgesehen sind. Inwieweit das Land NRW den Kommunen zusätzliche Mittel für die
Umsetzung von Inklusion zur Verfügung stellen wird, bleibt abzuwarten.
Zur Erstellung eines Inklusionsplanes als Teil der Schulentwicklungsplanung wurde wie vom
Schulausschuss in seiner Sitzung im Juni 2013 beschlossen, zunächst die Einberufung eines „Runden
Tisches“ am 12.09.2013 vorgesehen. Über das Ergebnis des „Runden Tisches“ wird in der Sitzung am
05.11.2013 berichtet.
5. Fazit
Die oben angegebenen Eckpunkte geben der Stadt Aachen eine umfangreiche Verantwortung für die
Gestaltung des Prozesses, jedoch keine finanzielle Unterstützung.
Es ist offen, ob ein Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung erzielt
werden kann oder eine verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung die Folge sein wird.
In diesem Kontext wird auf einen Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013 hingewiesen, wonach
der Rat der Stadt Aachen das Land NRW auffordert, sich an den Kosten der Inklusion zu beteiligen.
Aus Sicht der Verwaltung werden - solange keine gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen Einzelfalllösungen notwendig sein.
Zur Herstellung von Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden ist die Stadt Aachen laut DIN 18040
verpflichtet.
Die durch die Schließung der 3 Förderschulen freiwerdenden Mittel aus den Schulbudgets wurden
bereits der Förderschule Am Rödgerbach zur Gewährleistung der Ganztagsbetreuung in der Sek.I zur
Verfügung gestellt. (vgl. Vorlage FB 40/0157/WP 16)
Eine Aussage zum Umfang freiwerdender Mittel im Rahmen der entfallenden Betriebskosten und
Bauunterhaltung ist erst im II. Quartal 2014 möglich. In welchem Umfang hier Mittel zur Umsetzung
von Inklusion an Regelschulen zukünftig eingesetzt werden können, wird anschließend geprüft und
dargelegt.
Im Zuge des Beschlusses „Schulentwicklungsplan Förderschule“ (vgl. Vorlage FB 40/0145/WP 16)
wurden 3 von 4 Förderschulen geschlossen. Die Perspektive der Gebäude der geschlossenen
Förderschulen sieht wie folgt aus:
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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Schulgebäude
Nutzung
FöS Am Kurbrunnen
Gebäude soll veräußert werden.
FöS Beginenstr.
Wird als Teilstandort der FöS Rödgerbach noch benötigt, eine
Prognose der voraussichtlichen Dauer ist derzeit nicht möglich.
FöS Am Kennedypark
Gebäude soll ab Schuljahr 2014/2015 von der FöS Walheim
genutzt werden; freie Räume sollen für U 3 Ausbau geprüft werden.
Die zukünftige Nutzung der durch bereits vollzogene Schulschließungen freigewordener
Schulgebäude stellt sich derzeit wie folgt dar:
Schulgebäude
Nutzung
GS Kronenberg
Das Gebäude wird im Sommer 2014 teilweise zum Neubau einer
Kita abgerissen.
Klaus-Hemmerle-Schule
Derzeit wird ein Gebäudetrakt für die vorübergehende
Unterbringung von Kita´s während der notwendigen
Sanierungsarbeiten genutzt; das restliche Gebäude nutzt die
Musikschule für die Dauer der Sanierungsarbeiten des Gebäudes
Blücherplatz. Die abschließende Nutzung des Gebäudes ist noch
nicht geklärt.
Zu der Frage, in welcher Höhe Mittel aus einem Verkauf eingesetzt werden können, ist derzeit keine
Aussage möglich.
Folgende haushaltsrechtliche Bedingungen sind zu beachten:
Um einen ertragswirksamen Verkaufserlös eines Gebäudes zu generieren, muss der Verkaufspreis
zum Verkaufsdatum den aktuellen Buchwert des Gebäudes übersteigen. Die Differenz zwischen dem
Verkaufspreis und dem Buchwert stellt den Ertrag aus dem Verkauf dar.
Es ist zu beachten, dass – sobald ein Verkauf konkret wird - E 26 das Gebäude zum Buchrestwert aus
der Bilanz nimmt und der Wert in das Umlaufvermögen der städt. Bilanz übertragen wird.
Da im Gesamthaushalt das Gesamtdeckungsprinzip gilt, ist eine Inanspruchnahme der Verkaufserlöse
für die Finanzierung der Inklusion im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.
6.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, für die Umsetzung der Inklusion in den Schulen eine sukzessive
Ertüchtigung der Schulgebäude vorzusehen.
Hierzu ist die Erarbeitung eines Umsetzungsprogramms sowie die Ermittlung der entstehenden
Kosten erforderlich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass letztendlich durch das Land Finanzmittel zur Deckung der
entstehenden Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Derzeit ist keine Aussage möglich, ob
darüber hinaus weitere Mittel benötigt werden.
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2013
Vorlage FB 45/0310/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.04.2014
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