Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120359.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
01.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61/0987/WP16
öffentlich
01.10.2013
Dez. III / FB 61/70
Seffenter Weg
Radverkehrsanlagen und Maßnahmen zur Unterstützung der
Tempo-30-Zone
Ausführungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.11.2013
06.11.2013
14.11.2013
B0
B5
MA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt
dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und
der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg, auf der Grundlage der
Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3 zu fassen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der
Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg,
auf der Grundlage der Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen
und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg auf der Grundlage der
Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3.
Vorlage FB 61/0987/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 „Seffenter Weg, Umgestaltung“
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
224.000
224.000
0
0
224.000
224.000
Ergebnis
-224.000
-224.000
0
0
-224.000
-224.000
+ Verbesserung /
0
-Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
0
0
0
0
6.000
6.000
0
0
0
0
7.500
7.500
0
0
0
0
-13.500
-13.500
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0987/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Der Seffenter Weg verbindet den Westbahnhof (Republikplatz) mit dem Campus Melaten und stellt für
die Wohngebiete auf der Hörn eine kurze Verbindung zur Innenstadt dar. Er wird von zahlreichen
Radfahrern befahren.
Bereits im Jahre 2009 sind verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgenommen
worden (Aufpflasterungen, Streckengeschwindigkeitsbeschränkungen).
Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer
wird der Seffenter Weg im Abschnitt zwischen der Geschwister-Scholl-Straße und dem Zubringer zur
Autobahn (Pariser Ring)
umgebaut und in Teilabschnitten als Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Der Planungsbeschluss hierfür wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 13.12.2012
gefasst.
Beschreibung der Maßnahmen
Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße (Lagepläne LP 01 - LP 02;
Detailpläne 1 und 2)
Im Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße wird der Radverkehr zukünftig
in der Fahrbahn mitgeführt, wodurch ein Umbau des Straßenraumes erforderlich wird.
Die heute vorhandene südliche Nebenanlage - Gehweg und „anderer Radweg“ - wird zu einem reinen
mindestens 2,0 m breiten Gehweg umgebaut. Dies ermöglicht die beidseitige Markierung von 1,50 m
breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn bei einer Gesamtfahrbahnbreite von mindestens 7,60 m.
Stadteinwärts beginnt der Schutzstreifen hinter der Bushaltestelle „Mies-der-Rohe-Straße“. Dort
werden die Radfahrer über eine Rampe vom Radweg auf den Schutzstreifen geführt. Stadtauswärts
endet der Schutzstreifen an der Tempo-30-Zonen-Beschilderung, ca. 15 m hinter der Einfahrt zur
Mies-van-der-Rohe-Straße.
Entlang des Längsparkstreifens wird ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m markiert.
Vor der Einmündung in die Geschwister-Scholl-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt wird der Radfahrer
optional - aufgrund der Einengung der Fahrspuren durch die bestehende Mittelinsel - vom
Schutzstreifen über eine Rampe auf den an dieser Stelle vorhandenen Beidrichtungsradweg (anderer
Radweg) über die Einmündung hinweg geführt.
Der stadtauswärts fahrende Radfahrer wird an dieser Stelle vom Beidrichtungsradweg über die
Fahrbahn der Geschwister-Scholl-Straße auf den nördlichen Schutzstreifen geführt. An der
Querungsstelle werden für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen taktile Elemente eingebaut.
An den Bushaltestellen „Mies-van- der-Rohe-Straße“ werden die Markierungen der Busaufstellflächen
auf die Länge von Doppelgelenkbussen angepasst. Zur südlichen Bushaltestelle führen taktilen
Elemente.
Vorlage FB 61/0987/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 3/5
Aufgrund der Umbaumaßnahmen müssen an dieser Stelle zwei Bäume gefällt werden, wovon einer
der Baumschutzsatzung unterliegt. Eine Verlagerung der Bushaltestelle zur Erhaltung der Bäume ist
nicht möglich.
Ausbauelemente
Durch die Verschiebung der Bordsteinlage wird ein Vollausbau (Asphaltierung) der zusätzlichen
Fahrbahnfläche erforderlich. Entsprechend der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues
von Verkehrsflächen (RStO) erhält die Fahrbahn folgenden Aufbau:
Fahrbahn
4,0 cm
Asphaltdeckschicht
8,0 cm
Ashaltbinderschicht
14,0 cm
Asphalttragschicht
34,0 cm
Frostschutzschicht 0/45
60,0 cm
Gesamtstärke
Im Gehweg werden die roten Verbundsteine des derzeit vorhandenen „anderen Radwegs“ durch
Gehwegplatten ersetzt.
Die Beschilderung wird entsprechend ergänzt bzw. aufgehoben.
Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße (Lageplan LP 02)
Im Einmündungsbereich der Mies-van-der-Rohe-Straße wird die derzeit vorhandene Mittelinsel
aufgrund beengter Kurvenradien baulich verkürzt, mit einem Rundbord abgegrenzt und mit Naturstein
ausgepflastert.
Die Beschilderung wird entsprechend geändert.
Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Kastanienweg (Lagepläne LP 03 – LP 05)
Der Teilabschnitt ab der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße (Seffenter Weg 107) bis hinter die
Einmündung Kastanienweg wird - entsprechend der angrenzenden Straßen - als Tempo-30-Zone
ausgewiesen. Die in Tempo-30-Zonen grundsätzlich geregelte Vorfahrtsregelung „rechts vor links“
soll für diesen Streckenabschnitt keine Gültigkeit haben, da insbesondere durch die
straßenbegleitende Baumreihe die Einsehbarkeit in den Straßenraum erheblich eingeschränkt ist. Für
den ÖPNV, der diese Strecke täglich mit verschiedenen Buslinien befährt, ergibt sich keine Änderung
der Reisegeschwindigkeit .
Da in Tempo-30-Zonen i. d. R. keine gesonderten Radverkehrsanlagen notwendig sind, wird der
Radfahrer hier aufgrund der radverträglichen Geschwindigkeiten im Mischprinzip auf der Fahrbahn
geführt.
Stadteinwärts hat er weiterhin die Möglichkeit den Bordsteinradweg (anderen Radweg) zu befahren,
der jedoch nicht benutzungspflichtig ist.
Die Beschilderung wird in diesem Streckenabschnitt entsprechend ergänzt bzw. aufgehoben.
Vorlage FB 61/0987/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 4/5
Abschnitt Kastanienweg bis Pariser Ring (Lagepläne LP 06 – LP 07, Detailplan 3)
In diesem Abschnitt der Maßnahme wird mit Beginn der Beschilderung Z 274.2 das Ende der Tempo30-Zone in Richtung Pariser Ring angekündigt. Bis zur Haltestelle „Hörn Brücke“ in Fahrtrichtung
Kreisverkehr Forckenbeckstraße erfolgt die 2,0 m breite Markierung eines Radfahrstreifens. Alternativ
erhalten Radfahrer die Möglichkeit, über eine baulich angelegte Mittelinsel ca. 60,0 m hinter der
Einmündung Kastanienweg, den linksseitigen für Radfahrer freigegebenen Gehweg zu benutzen. Für
die querenden Radfahrer wird der Gehweg an dieser Stelle über eine Länge von 6,0 m auf
Fahrbahnniveau abgesenkt, wodurch eine Gehweganpassung erforderlich wird. Zur Absicherung für
blinde und sehbehinderte Menschen wird hier ein 30 cm breiter taktiler Streifen aus Noppenplatten
verlegt.
Die 15,0 m lange und 3,0 m breite Querungshilfe besteht aus zwei gepflasterten Inselköpfen und wird
durch markierte Sperrfelder abgesichert.
Im Anschluss an den Pariser Ring erfolgt eine Anpassung der Sperrflächenmarkierung.
Baukosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung
der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg betragen insgesamt rund 210.000,- €.
Bauzeit
Für die Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30Zone am Seffenter Weg ist eine Bauzeit von ca. drei Monaten eingeplant. Mit den Bauarbeiten kann
voraussichtlich Mitte 2014 begonnen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30Zone am Seffenter Weg muss mit Kosten in Höhe von ca. 210.000,- € gerechnet werden.
Diese Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-01100300-1 „Seffenter Weg, Umgestaltung“ mit Mitteln i. H. v. 224.000,- € eingeplant. Auf dem konsumtiven
PSP- Element
4-120102-505-9 „Seffenter Weg, Umgestaltung“ sind weitere Mittel i. H. v. 13.500,- € eingeplant.
Da mit der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2013 nicht mehr begonnen wird, und die finanziellen
Mittel nicht verausgabt werden, sollen diese per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2014
übertragen werden.
Durch die Übertragung der Mittel ins Haushaltsjahr 2014 stehen diese dort zur Umsetzung der
Baumaßnahme bereit.
Anlage/n:
-
Lagepläne LP 01- LP 07
-
Detailpläne 1-3
Vorlage FB 61/0987/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 5/5
Seffenter Weg
Detail 2
Unmaßstäblich
Seffenter Weg
Detail 3
Unmaßstäblich