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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
120661.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
01.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:24
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Bauverwaltung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0105/WP16 öffentlich 01.10.2013 Herr Schröders Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der Erschließungsanlage "Annastraße" von Fischmarkt bis FrèreRoger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 06.11.2013 14.11.2013 20.11.2013 B0 MA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 1/3 Finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße im Jahre 2009 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der „Annastraße“ im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße erfolgt gem. § 4 Abs. 5 lit. e) SBS als Fußgängergeschäftsstraße, so dass der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen ist. Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” abzurechnen ist, muss die besondere Satzung keine anrechenbare Breite festlegen. Da die Oberflächenentwässerung einer Fußgängergeschäftsstraße den Anliegern den gleichen maßnahmebedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG vermittelt wie eine Hauptgeschäftsstraße ihren Anliegern und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der Straßenbaubeitragssatzung für Hauptgeschäftsstraßen orientieren. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) ist auf 60 v. H. festzusetzen. Anlage/n: - Satzung mit Übersichtsplan Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 3/3 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) vom .............................. Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen am folgende Satzung beschlossen: §1 1. Die Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße ist gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe e) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als Fußgängergeschäftsstraße einzustufen. 2. Der Plan, der den abzurechnenden Bereich der Fußgängergeschäftsstraße „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße schraffiert darstellt, ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Für die als Fußgängergeschäftsstraße dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem. § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße auf 60 v. H. festgesetzt. §3 Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.