Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120661.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
01.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Bauverwaltung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0105/WP16
öffentlich
01.10.2013
Herr Schröders
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Neuausbau der
Teileinrichtung "Oberflächenentwässerung" der
Erschließungsanlage "Annastraße" von Fischmarkt bis FrèreRoger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
06.11.2013
14.11.2013
20.11.2013
B0
MA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu
beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1891 stammende Mischwasserkanal in der Annastraße wurde im Bereich vom
Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße im Jahre 2009 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten
baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Annastraße“ im Bereich vom Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße erfolgt gem. § 4
Abs. 5 lit. e) SBS als Fußgängergeschäftsstraße, so dass der Anteil der Beitragspflichtigen am
beitragsfähigen Aufwand nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS durch eine besondere Satzung festzusetzen ist.
Da lediglich die Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” abzurechnen ist, muss die besondere
Satzung keine anrechenbare Breite festlegen.
Da die Oberflächenentwässerung einer Fußgängergeschäftsstraße den Anliegern den gleichen
maßnahmebedingten und grundstücksbezogenen Sondervorteil im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG
vermittelt wie eine Hauptgeschäftsstraße ihren Anliegern und der Straßenbaubeitrag der Abgeltung
dieser Sondervorteile dient, sollte sich der Anteil der Beitragspflichtigen an den Festsetzungen der
Straßenbaubeitragssatzung für Hauptgeschäftsstraßen orientieren.
Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der
Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung” der Erschließungsanlage „Annastraße“ von
Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße) ist auf 60 v. H. festzusetzen.
Anlage/n:
- Satzung mit Übersichtsplan
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 3/3
Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den
Neuausbau der Teileinrichtung „Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage
„Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße (Fußgängergeschäftsstraße)
vom ..............................
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) und des
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969
(GV. NRW. S. 712) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007, jeweils in der
derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen am
folgende Satzung
beschlossen:
§1
1.
Die Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße ist
gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe e) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 als
Fußgängergeschäftsstraße einzustufen.
2.
Der Plan, der den abzurechnenden Bereich der Fußgängergeschäftsstraße
„Annastraße“ von Fischmarkt bis Frère-Roger-Straße schraffiert darstellt, ist
Bestandteil dieser Satzung.
§2
Für die als Fußgängergeschäftsstraße dienende öffentliche Verkehrsfläche wird gem.
§ 4 Abs. 3 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 der Anteil der
Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand für den Neuausbau der Teileinrichtung
„Oberflächenentwässerung“ der Erschließungsanlage „Annastraße“ von Fischmarkt bis
Frère-Roger-Straße auf 60 v. H. festgesetzt.
§3
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.