Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
120816.pdf
Größe
423 kB
Erstellt
07.10.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0989/WP16
öffentlich
07.10.2013
FB 61/80
Verkehssicherheit Vaalser Straße / Bleiberger Straße
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.07.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
14.11.2013
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach das Anbringen eines
Verkehrsspiegels nicht als sinnvoll erachtet wird, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Vorlage FB 61/0989/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion beantragt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in der Vaalser Straße, um das
Ausfahren aus der Bleiberger Straße zu erleichtern.
Die Bleiberger Straße stößt in spitzem Winkel auf die Vaalser Straße auf Höhe der Eisenbahnbrücke.
Die Vaalser Straße verläuft in diesem Bereich gerade und steigt in Richtung Vaals leicht an. Die
Sichtbeziehungen im Einmündungsbereich sind aufgrund der dort stehenden Brückenpfeiler in
Richtung Innenstadt nicht optimal. Zusätzlich wird die Ausfahrt aus der Bleiberger Straße durch von
rechts kommende Radfahrer, die den rechtsseitigen Radweg in Fahrtrichtung Vaals ordnungswidrig in
Richtung Innenstadt befahren, erschwert. Die Bleiberger Straße ist mit Z. 206 StVO (Stop) der Vaalser
Straße gegenüber untergeordnet. Das Abbiegen ist lediglich in Richtung Vaals erlaubt. Die Polizei hat
bisher in diesem Bereich keine Unfallhäufung festgestellt.
Mit Verkehrsspiegeln sind verschiedene Nachteile verbunden. So werden Fahrgeschwindigkeiten und
Entfernungen aufgrund der Wölbung des Spiegels oft nicht richtig eingeschätzt. Beim Standort
Bleiberger Straße / Vaalser Straße kommt erschwerend hinzu, dass die Vaalser Straße in diesem
Bereich vierspurig ist, was eine Zuordnung der Fahrzeuge auf die einzelnen Fahrspuren erschwert.
Ein Verkehrsspiegel könnte nur auf der gegenüberliegenden Straßenseite in einer Entfernung von ca.
15-20 m aufgestellt werden. Dies erschwert die Erfassung ankommender Fahrzeuge zusätzlich. In der
Praxis ist oftmals zu beobachten, dass der Verkehrsteilnehmer seine Aufmerksamkeit
schwerpunktmäßig auf den Verkehrsspiegel richtet. Das unmittelbare Geschehen vor dem Fahrzeug
wird oftmals vernachlässigt, was zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrern führen kann. An der
Vaalser Straße ist der Radfahrer kommend aus Richtung Innenstadt weitestgehend unproblematisch.
Aufgrund der Steigung fährt dieser relativ langsam. Der den Radweg verbotswidrig aus Richtung
Vaals befahrende Radfahrer stellt den größeren Konfliktpunkt dar. Der Verkehrsspiegel ist daher nicht
zielführend und wird aufgrund der angeführten Nachteile seitens der Verwaltung nicht für sinnvoll
erachtet.
Um das verbotswidrige Befahren des Radwegs zu verhindern wird die Verwaltung das Ende des
Beidrichtungsradwegs kommend vom Pariser Ring auf Höhe des Westfriedhofes verdeutlichen. Dem
Radfahrer wird kommend aus Richtung Vaals hinter der Einmündung zum Westfriedhof mittels Z. 254
StVO (Verbot für Radfahrer) das Ende des Radwegs verdeutlicht.
Anlage/n:
- Antrag der SPD-Fraktion vom 25.07.2013
Vorlage FB 61/0989/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Vorlage FB 61/0989/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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