Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
119268.pdf
Größe
728 kB
Erstellt
11.09.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tisch-Vorlage für AUK
10.09.13
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Immobilienmanagement
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0218/WP16
öffentlich
04.09.2013
FB 36/20
123. Änderung des FNP der Stadt Aachen; Kornelimünster-West
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2013
12.09.2013
UmA
PLA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht. Er empfiehlt dem
Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum 123.
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen.
In Vertretung
Gisela Nacken
Beigeordnete
Vorlage FB 36/0218/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 36/0218/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die 123.Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Aachen umfasst ein gut 2,5 ha großes
Plangebiet im Westen von Kornelimünster, südlich der Benediktinerabtei zwischen Oberforstbacher
und Schleckheimer Straße. Das Gebiet ist derzeit in der aktuellen Darstellung „Fläche für die
Landwirtschaft“. Es ist geplant, zugunsten der mit einem Bebauungsplan angestrebten Entwicklung
von Wohnbauflächen, diese Fläche zukünftig auch als „Wohnbaufläche“ darzustellen.
Die im Rahmen des Umweltberichtes dargelegten Ein- und Auswirkungen der Planänderung sind
aufgrund der geringen Empfindlichkeit des Gebietes gegenüber Eingriffen und der schon vorhandenen
Siedlungsbereiche im näheren Umfeld dieses Änderungsverfahrens als nur bedingt erheblich zu
bezeichnen, wenn die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Anlage/n:
Umweltbericht
Vorlage FB 36/0218/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.09.2013
Seite: 3/3
Umweltbericht
zur Änderung Nr. 123. des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen
Kornelimünster West / Oberforstbacher Str.
Neue Darstellung
Wohnbaufläche
Flächen für die Landwirtschaft
Fachbereich Umwelt (36/20), September 2013
Aktuelle Darstellung
123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str.
Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines
1.1
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes
1.2
Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches
1.3
Bisheriges Planungsrecht
2.
Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung
2.1
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt
2.2
Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
2.3
Schutzgut Boden
2.4
Schutzgut Wasser
2.5
Schutzgüter Luft und Klima
2.6
Schutzgut Landschaft
2.7
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
2.8
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
3.
Zusammenfassung
1.
Allgemeines
1.1
Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes
Der Umweltbericht berücksichtigt sämtliche zu den Schutzgütern gemäß BauGB vorliegenden Information, Gutachten
oder sonstige Erkenntnisse und Zielvorstellungen, um die Auswirkungen dieser Änderung des Flächennutzungsplans
auf die Umwelt zu beurteilen.
1.2
Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches
Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem Bedürfnis, das östlich dieses Änderungsbereichs
liegende Bebauungsplangebiet Kornelimünster-West nach Westen auszuweiten, um eine angemessene Zahl an
Wohneinheiten in diesem Gebiet anbieten zu können. Es handelt sich dabei um einen in nord-südlicher Richtung
verlaufenden Streifen mit einer Gesamtgröße von ca. 2,5 ha. Dieser wird derzeit insgesamt als Fettweide intensiv
landwirtschaftlich genutzt.
1.3
Bisheriges Planungsrecht
Das bisherige Planungsrecht auf Ebene des FNP ist die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“. Die derzeitige
Nutzung der Fläche entspricht dieser Darstellung; für die Entwicklung eines Wohngebietes an dieser Stelle ist ein
Änderungsverfahren zugunsten der Darstellung „Wohnbaufläche“ erforderlich.
123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str.
Umweltbericht
2.
Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung
2.1
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung insgesamt
2.1.1 Bestandsbeschreibung
Das Gebiet ist von Wohnbebauung und einem Kloster umgeben und liegt nicht unmittelbar an Lärm emittierenden
Straßen; damit verbunden ist auch eine lufthygienisch als unbelastet zu bezeichnende Situation. Durch die weitläufige
Grünlandsituation ist von regelmäßig hangabwärts fließender nächtlicher Kaltluft auszugehen. Im Plangebiet liegt ein
Mobilfunksendemast, von dem elektromagnetische Felder ausgehen.
2.1.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die zu erwartende Entwicklung wird zusätzlichen Verkehr in das Gebiet bringen, der sich jedoch im Wesentlichen auf
interne Verkehre beschränken wird und durch die geplante Erschließung von drei Seiten auch räumlich gut verteilen
wird. Die Einschränkung der Kaltluftproduktion an dieser Stelle kann hingenommen werden angesichts des weitläufig
durch Grünlandnutzung geprägten Umfeldes.
2.1.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Hinsichtlich der Themen Lärmschutz, Lufthygiene und Stadtklima sind keine Maßnahmen erforderlich. Hinsichtlich des
Themas elektromagnetische Felder wird durch einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Abstand des
Sendemastes zu Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, ein ausreichender Schutz nach
bisherigen Erkenntnissen, gewährleistet. Zur Gewährleistung eines gut durchgrünten Wohnumfeldes wird im Rahmen
des Umweltberichtes für den Bebauungsplan ein Grünordnungsplan erstellt werden.
2.2
Schutzgut Landschaft, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
2.2.1 Bestandsbeschreibung
Die derzeitige Situation des Gebietes ist einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit Beweidung ohne besondere
landschaftliche Qualitäten; es liegen weder Schutzgebiete im Änderungsbereich des FNP noch gibt es Hinweise auf
geschützte Arten. Durch die Tatsache der derzeitigen Nutzung wie auch durch den Umstand, dass wesentliche Teile
des Umfelds schon durch Siedlungsnutzung in Anspruch genommen werden hat die Fläche ihr potentielles
Biotopentwicklungsvermögen nicht ausschöpfen können.
2.2.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Der Verlust der Grünlandweiden wird zur Verdrängung einiger Arten, die dort ihre Nahrung finden, führen, jedoch sind
in unmittelbarer Nähe ausreichende Ausweichquartiere zu finden, sodass hiervon keine erhebliche Auswirkung zu
erwarten ist. Das Landschaftsbild wird, da die Fläche schon auf drei Seiten durch Bebauung umgeben ist kaum
beeinträchtigt werden.
2.2.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Der landschaftliche Ausgleich für den mit dem Plan verursachten Eingriff wird innerhalb der Stadtgebietes der Stadt
Aachen ausgeglichen werden.
2.3
Schutzgut Boden
2.3.1 Bestandsbeschreibung
123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str.
Umweltbericht
Im Plangebiet liegen schutzwürdige Böden vor (Pseudogley und Pseudogley-Parabraunerde). Darüber hinaus finden
sich aufgrund natürlich vorkommender Metallgehalte im Ausgangsgestein, Vorkommen an Cadmium und Blei, deren
Gehalte knapp über dem sog. Maßnahmenwert liegen.
2.3.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die schutzwürdigen Böden werden durch die geplante Bebauung fast vollständig geschädigt. –
Infolge der zukünftigen Bebauung werden die Bewohner in ihren Gärten auch Gemüse anbauen wollen; dies stellt
unter gewissen Auflagen kein gesundheitliches Risiko dar.
2.3.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Der Ausgleich für die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird vollständig im Stadtgebiet Aachens, in diesem
Falle größtenteils durch Waldumwandlungsmaßnahmen von standortfremden Nadelwäldern zu standorttypischen
Laubwäldern im Aachener Wald umgesetzt werden.
Hinsichtlich des Anbaus von Gemüse werden alle Grundstückseigentümer mit entsprechenden Informationen
ausgestattet werden (Überdeckung mit Mutterboden, Vermeidung von Cadmium anreichernden Gemüsesorten).
2.4
Schutzgut Wasser
2.4.1 Bestandsbeschreibung
Im Plangebiet liegen keine Quellen, Schutzgebiete oder Überschwemmungsbereiche vor, es ist geprägt durch
Oberböden mit geringer Wasserdurchlässigkeit und Staunässe bei gleichzeitig hoher Durchlässigkeit im Untergrund.
Der Beitrag zur Grundwasserneubildung ist gering.
2.4.2 2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben
Die geplante Bebauung wird, sobald in den Oberboden eindringt, von Staunässe betroffen sein.
2.4.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen
Im Bebauungsplan werden die Maßnahmen zum Schutz der Gebäude wie zum Umgang mit Grund- und Regenwasser
näher beschrieben.
2.5
Schutzgüter Luft und Klima
Siehe Abschnitt 2.1.1-2.1.3
2.6
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem
Maße, im vorliegenden Fall jedoch in voraussichtlich nur geringem Umfang. Die aus methodischen Gründen
schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft somit zwar ein stark vernetztes komplexes
Wirkungsgefüge, entsprechend erforderliche Maßnahmen wurden jedoch bereits unter den einzelnen Schutzgütern
abgehandelt.
123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str.
Umweltbericht
3.
Zusammenfassung
Die 123. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen für den Bereich Kornelimünster-West umfasst einen Streifen
von ca. 2,5 ha Größe westlich des bereits als für Wohnnutzung dargestellten Bereichs nördlich der Schleckheimer Straße.
Angesichts der umgebenden Nutzungen sowie der intensiv landwirtschaftlichen Nutztung der Grünlandfläche kann die Änderung
in ihren Grundsätzen als vertretbar bezogen auf die untersuchten Schutzgüter gelten.