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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
119268.pdf
Größe
728 kB
Erstellt
11.09.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:24

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Tisch-Vorlage für AUK 10.09.13 Federführende Dienststelle: Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Immobilienmanagement Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0218/WP16 öffentlich 04.09.2013 FB 36/20 123. Änderung des FNP der Stadt Aachen; Kornelimünster-West Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.09.2013 12.09.2013 UmA PLA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz beschließt den Umweltbericht. Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum 123. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen. In Vertretung Gisela Nacken Beigeordnete Vorlage FB 36/0218/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 36/0218/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die 123.Änderung des Flächennutzungsplan der Stadt Aachen umfasst ein gut 2,5 ha großes Plangebiet im Westen von Kornelimünster, südlich der Benediktinerabtei zwischen Oberforstbacher und Schleckheimer Straße. Das Gebiet ist derzeit in der aktuellen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“. Es ist geplant, zugunsten der mit einem Bebauungsplan angestrebten Entwicklung von Wohnbauflächen, diese Fläche zukünftig auch als „Wohnbaufläche“ darzustellen. Die im Rahmen des Umweltberichtes dargelegten Ein- und Auswirkungen der Planänderung sind aufgrund der geringen Empfindlichkeit des Gebietes gegenüber Eingriffen und der schon vorhandenen Siedlungsbereiche im näheren Umfeld dieses Änderungsverfahrens als nur bedingt erheblich zu bezeichnen, wenn die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden. Anlage/n: Umweltbericht Vorlage FB 36/0218/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.09.2013 Seite: 3/3 Umweltbericht zur Änderung Nr. 123. des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen Kornelimünster West / Oberforstbacher Str. Neue Darstellung Wohnbaufläche Flächen für die Landwirtschaft Fachbereich Umwelt (36/20), September 2013 Aktuelle Darstellung 123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str. Umweltbericht Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches 1.3 Bisheriges Planungsrecht 2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung 2.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt 2.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt 2.3 Schutzgut Boden 2.4 Schutzgut Wasser 2.5 Schutzgüter Luft und Klima 2.6 Schutzgut Landschaft 2.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 2.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes 3. Zusammenfassung 1. Allgemeines 1.1 Vorgehensweise bei der Erstellung des Umweltberichtes Der Umweltbericht berücksichtigt sämtliche zu den Schutzgütern gemäß BauGB vorliegenden Information, Gutachten oder sonstige Erkenntnisse und Zielvorstellungen, um die Auswirkungen dieser Änderung des Flächennutzungsplans auf die Umwelt zu beurteilen. 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem Bedürfnis, das östlich dieses Änderungsbereichs liegende Bebauungsplangebiet Kornelimünster-West nach Westen auszuweiten, um eine angemessene Zahl an Wohneinheiten in diesem Gebiet anbieten zu können. Es handelt sich dabei um einen in nord-südlicher Richtung verlaufenden Streifen mit einer Gesamtgröße von ca. 2,5 ha. Dieser wird derzeit insgesamt als Fettweide intensiv landwirtschaftlich genutzt. 1.3 Bisheriges Planungsrecht Das bisherige Planungsrecht auf Ebene des FNP ist die Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“. Die derzeitige Nutzung der Fläche entspricht dieser Darstellung; für die Entwicklung eines Wohngebietes an dieser Stelle ist ein Änderungsverfahren zugunsten der Darstellung „Wohnbaufläche“ erforderlich. 123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str. Umweltbericht 2. Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen der Umweltprüfung 2.1 Schutzgut Mensch, seine Gesundheit (Lärmschutz, Lufthygiene) und die Bevölkerung insgesamt 2.1.1 Bestandsbeschreibung Das Gebiet ist von Wohnbebauung und einem Kloster umgeben und liegt nicht unmittelbar an Lärm emittierenden Straßen; damit verbunden ist auch eine lufthygienisch als unbelastet zu bezeichnende Situation. Durch die weitläufige Grünlandsituation ist von regelmäßig hangabwärts fließender nächtlicher Kaltluft auszugehen. Im Plangebiet liegt ein Mobilfunksendemast, von dem elektromagnetische Felder ausgehen. 2.1.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die zu erwartende Entwicklung wird zusätzlichen Verkehr in das Gebiet bringen, der sich jedoch im Wesentlichen auf interne Verkehre beschränken wird und durch die geplante Erschließung von drei Seiten auch räumlich gut verteilen wird. Die Einschränkung der Kaltluftproduktion an dieser Stelle kann hingenommen werden angesichts des weitläufig durch Grünlandnutzung geprägten Umfeldes. 2.1.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Hinsichtlich der Themen Lärmschutz, Lufthygiene und Stadtklima sind keine Maßnahmen erforderlich. Hinsichtlich des Themas elektromagnetische Felder wird durch einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Abstand des Sendemastes zu Räumen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, ein ausreichender Schutz nach bisherigen Erkenntnissen, gewährleistet. Zur Gewährleistung eines gut durchgrünten Wohnumfeldes wird im Rahmen des Umweltberichtes für den Bebauungsplan ein Grünordnungsplan erstellt werden. 2.2 Schutzgut Landschaft, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt 2.2.1 Bestandsbeschreibung Die derzeitige Situation des Gebietes ist einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung mit Beweidung ohne besondere landschaftliche Qualitäten; es liegen weder Schutzgebiete im Änderungsbereich des FNP noch gibt es Hinweise auf geschützte Arten. Durch die Tatsache der derzeitigen Nutzung wie auch durch den Umstand, dass wesentliche Teile des Umfelds schon durch Siedlungsnutzung in Anspruch genommen werden hat die Fläche ihr potentielles Biotopentwicklungsvermögen nicht ausschöpfen können. 2.2.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Der Verlust der Grünlandweiden wird zur Verdrängung einiger Arten, die dort ihre Nahrung finden, führen, jedoch sind in unmittelbarer Nähe ausreichende Ausweichquartiere zu finden, sodass hiervon keine erhebliche Auswirkung zu erwarten ist. Das Landschaftsbild wird, da die Fläche schon auf drei Seiten durch Bebauung umgeben ist kaum beeinträchtigt werden. 2.2.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Der landschaftliche Ausgleich für den mit dem Plan verursachten Eingriff wird innerhalb der Stadtgebietes der Stadt Aachen ausgeglichen werden. 2.3 Schutzgut Boden 2.3.1 Bestandsbeschreibung 123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str. Umweltbericht Im Plangebiet liegen schutzwürdige Böden vor (Pseudogley und Pseudogley-Parabraunerde). Darüber hinaus finden sich aufgrund natürlich vorkommender Metallgehalte im Ausgangsgestein, Vorkommen an Cadmium und Blei, deren Gehalte knapp über dem sog. Maßnahmenwert liegen. 2.3.2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die schutzwürdigen Böden werden durch die geplante Bebauung fast vollständig geschädigt. – Infolge der zukünftigen Bebauung werden die Bewohner in ihren Gärten auch Gemüse anbauen wollen; dies stellt unter gewissen Auflagen kein gesundheitliches Risiko dar. 2.3.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Der Ausgleich für die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird vollständig im Stadtgebiet Aachens, in diesem Falle größtenteils durch Waldumwandlungsmaßnahmen von standortfremden Nadelwäldern zu standorttypischen Laubwäldern im Aachener Wald umgesetzt werden. Hinsichtlich des Anbaus von Gemüse werden alle Grundstückseigentümer mit entsprechenden Informationen ausgestattet werden (Überdeckung mit Mutterboden, Vermeidung von Cadmium anreichernden Gemüsesorten). 2.4 Schutzgut Wasser 2.4.1 Bestandsbeschreibung Im Plangebiet liegen keine Quellen, Schutzgebiete oder Überschwemmungsbereiche vor, es ist geprägt durch Oberböden mit geringer Wasserdurchlässigkeit und Staunässe bei gleichzeitig hoher Durchlässigkeit im Untergrund. Der Beitrag zur Grundwasserneubildung ist gering. 2.4.2 2 Zu erwartende Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben Die geplante Bebauung wird, sobald in den Oberboden eindringt, von Staunässe betroffen sein. 2.4.3 Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen Im Bebauungsplan werden die Maßnahmen zum Schutz der Gebäude wie zum Umgang mit Grund- und Regenwasser näher beschrieben. 2.5 Schutzgüter Luft und Klima Siehe Abschnitt 2.1.1-2.1.3 2.6 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße, im vorliegenden Fall jedoch in voraussichtlich nur geringem Umfang. Die aus methodischen Gründen schutzgutbezogene Vorgehensweise der Untersuchung betrifft somit zwar ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge, entsprechend erforderliche Maßnahmen wurden jedoch bereits unter den einzelnen Schutzgütern abgehandelt. 123. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kornelimünster-West/Oberforstbacher Str. Umweltbericht 3. Zusammenfassung Die 123. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Aachen für den Bereich Kornelimünster-West umfasst einen Streifen von ca. 2,5 ha Größe westlich des bereits als für Wohnnutzung dargestellten Bereichs nördlich der Schleckheimer Straße. Angesichts der umgebenden Nutzungen sowie der intensiv landwirtschaftlichen Nutztung der Grünlandfläche kann die Änderung in ihren Grundsätzen als vertretbar bezogen auf die untersuchten Schutzgüter gelten.