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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
119008.pdf
Größe
731 kB
Erstellt
03.09.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0303/WP16 öffentlich 03.09.2013 FB 45/500, Herr Drescher Resolution "Schulsozialarbeit muss fortgeführt werden" Antrag SPD-Fraktion vom 25.06.2013 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.09.2013 26.09.2013 09.10.2013 KJA SchA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1) Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden. 2) Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverlängerungen für die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Drittmittel so rechtzeitig vorzunehmen, dass die personelle Kontinuität in den Schulen gewährleistet bleibt. 3) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden. 4) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverlängerungen für die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Drittmittel so rechtzeitig vorzunehmen, dass die personelle Kontinuität in den Schulen gewährleistet bleibt. 5) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Schulausschusses, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen (Rückstellungen) Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt beantragt folgende Beschlüsse bezüglich einer dauerhaften Weiterführung der Schulsozialarbeit im Rat der Stadt zu fassen: 1.) Der Rat der Stadt möge die in der Anlage beigefügte Resolution verabschieden mit der er die Bundesregierung auffordert „die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes über den 31.12.2013 hinaus sicher zu stellen und die Leistungen in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr zu entfristen“. 2.) Der Rat erwartet von der Landesregierung, dass sie sich weiterhin, auch im Bundesrat, für eine Entfristung der Mittel einsetzt. 3.) Die Verwaltung wird gebeten, sich mit allen Mitteln für die Sicherung der bisher geschaffenen Stellen in der Schulsozialarbeit einzusetzen und mit den Kostenträgern eine langfristige Lösung zu finden. 2. Sachstand Schulsozialarbeit in Aachen Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 09.11.2011 nach vorangegangener ausführlicher Beratung im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule, im Kinder- und Jugendausschuss, im Schulausschuss sowie im Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig den Beschluss gefasst „die überplanmäßige befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kräften im Umfang von 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorzunehmen. Die Fachverwaltung hat in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 12.03.2013 einen ersten Sachstandsbericht zur Arbeit der SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt. Hierin wurde deutlich, dass die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Inanspruchnahme schulsozialarbeiterischer Leistungen immens hoch ist. Dies belegen die statistischen Auswertungen der Arbeit, die in der o.g. Sitzung dargestellt wurden. Die mit den Schulleitungen durchgeführten Qualitätsdialoge zeigten, dass von diesen die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit ausnahmslos betont wurde. Der im Vorfeld des Einsatzes angenommene Bedarf für Schulsozialarbeit hat sich mehr als bestätigt. Da die Finanzierung der derzeitigen zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen aus in 2011 und teilweise 2012 nicht verausgabten Mitteln gebildeten Rückstellungen bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 gewährleistet ist, ist die Fachverwaltung der Auffassung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt angezeigt ist, die entsprechenden Vertragsverlängerungen vorzunehmen, um so die seitens des Bundes bereit gestellten Mittel in vollem Umfang auszuschöpfen. Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 3/4 3. Überregionale Aktivitäten: Die Bürgermeisterkonferenz hat am 05.03.2013 an alle involvierten und damit zuständigen Ministerien des Bundes und des Landes NRW den Appell gerichtet, über den 31.12.2013 hinaus die Förderung der Schulsozialarbeit verlässlich im bisherigen Umfang sicher zu stellen. Der Deutsche Städtetag hat mit Beschluss seines Hauptausschusses am 23.04.2013 festgestellt, dass eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln unerlässlich ist und die erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit fortgesetzt werden muss. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2013 beschlossen, einen u.a. von der Landesregierung NRW diesbezüglich eingebrachten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Am 29.05.2013 wurde der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Stellungnahme die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßt. Bereits in seiner Stellungnahme vom 28.02.2013 hatte er sich „für eine über das Jahr 2013 hinausreichende Finanzierung und Verstetigung zusätzlicher Schulsozialarbeit ausgesprochen“. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 den Gesetzesantrag des Bundesrates an die Ausschüsse überwiesen. Vor diesem Hintergrund und nachdem auch eine Reihe anderer Kommunen Resolutionen zur Weiterfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit verabschiedet haben, empfiehlt die Verwaltung, dass auch seitens des Rates der Stadt Aachen eine entsprechende Resolution verabschiedet wird. Anlage/n: - Entwurf der Resolution - Antrag der SPD vom 25.06.2013 Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.11.2014 Seite: 4/4 Anlage 1 Entwurf der Resolution Der Rat der Stadt Aachen fordert alle Entscheidungsträger in Bund und Land auf, die finanziellen Grundlagen für eine breit angelegte kommunale Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus sicherzustellen. Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende 2010 Anfang 2011 im Vermittlungsverfahren durchgesetzt, dass der Bund 400 Millionen Euro jährlich für die Schaffung von Stellen in der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine bis zum 31.12.2013 befristete zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, wobei eine Weiterfinanzierung nicht vorgesehen ist. Die neuen Strukturen der Schulsozialarbeit haben sich in Aachen jedoch bestens bewährt. Mit dem Ansatz früher und zielgerichteter Hilfen im Primarbereich eröffnet die neue Schulsozialarbeit insbesondere Kindern aus bildungsfernen Haushalten einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In der zentralen Phase des Übergangs von der schulischen in die berufliche Ausbildung leistet die Schulsozialarbeit einen zentralen Beitrag für einen beruflichen Einstieg und die Vermeidung sozialer Bedürftigkeit. Aus den hierfür zur Verfügung gestellten B u T-Mitteln wurden in Aachen Schulsozialarbeiterstellen an 22 Grundschulen, an der 4. Gesamtschule, an 3 Realschulen und einem Gymnasium eingerichtet. Schulsozialarbeit stellt damit in Aachen ein wirkungsvolles Instrument zur optimalen Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche dar. Aufgrund der nach wie vor äußerst angespannten Finanzlage unserer Stadt ist eine Weiterführung der zwischenzeitlich gut etablierten Arbeit nur mit einer weiteren finanziellen Unterstützung des Bundes oder des Landes möglich. Anderenfalls würde diese positive Entwicklung im Laufe des Jahres 2014 abrupt, mitten im Schuljahr, enden und die neuen Hilfen müssten ersatzlos eingestellt werden. Da die Schulsozialarbeit als Ergebnis des Vermittlungsausschusses ein tragender, begleitender Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets ist, muss die Fortsetzung der Förderung durch den Bund gefordert werden. Andernfalls fiele die weitere Finanzierung den Kommunen zu, die dann diese im Kern bundesseitig initiierten Maßnahmen zu finanzieren hätten. Die Entwicklung der Ausgaben für die Regel- bzw. Antragsleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2012 hat gezeigt, dass die in der Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mittel absehbar nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Von den im Anlage 1 Bundeshaushalt eingeplanten Mitteln in Höhe von gut 700 Mio. Euro wurden nach der aktuellen Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit lediglich gut 430 Mio. Euro für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets benötigt. Im Rahmen der nach § 46 SGB II ab dem Jahr 2013 vorgesehenen Revision der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte ein Weg für eine langfristige Finanzierung der Schulsozialarbeit mit einem Bundesanteil erreicht werden, ohne zusätzliche Lasten für den Bundeshaushalt zu erzeugen. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dabei die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten insbesondere über den Bundesrat ausschöpfen, um eine entsprechende Regelung zu forcieren. Der Gesetzentwurf der Länder Rheinland-Pfalz und NRW wurde am 03.06.2013 in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf inzwischen zugestimmt und diesen der Bundesregierung zur Einbringung in den Deutschen Bundestag zugeleitet. Verteiler der Resolution: ‐ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ‐ Bundesministerium für Arbeit und Soziales ‐ Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW ‐ Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW ‐ Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW Anlage 2 Anlage 2