Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
119008.pdf
Größe
731 kB
Erstellt
03.09.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0303/WP16
öffentlich
03.09.2013
FB 45/500, Herr Drescher
Resolution "Schulsozialarbeit muss fortgeführt werden"
Antrag SPD-Fraktion vom 25.06.2013
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.09.2013
26.09.2013
09.10.2013
KJA
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1) Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte
Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden.
2) Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden
Vertragsverlängerungen für die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Drittmittel so rechtzeitig vorzunehmen, dass die personelle Kontinuität in den Schulen
gewährleistet bleibt.
3) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Resolution zur
Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden.
4) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverlängerungen für
die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Drittmittel so rechtzeitig
vorzunehmen, dass die personelle Kontinuität in den Schulen gewährleistet bleibt.
5) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sowie
des Schulausschusses, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Weiterführung und
Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen (Rückstellungen)
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt beantragt folgende Beschlüsse bezüglich einer dauerhaften
Weiterführung der Schulsozialarbeit im Rat der Stadt zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt möge die in der Anlage beigefügte Resolution verabschieden mit der er die
Bundesregierung auffordert „die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
über den 31.12.2013 hinaus sicher zu stellen und die Leistungen in Höhe von 400 Millionen Euro
pro Jahr zu entfristen“.
2.) Der Rat erwartet von der Landesregierung, dass sie sich weiterhin, auch im Bundesrat, für eine
Entfristung der Mittel einsetzt.
3.) Die Verwaltung wird gebeten, sich mit allen Mitteln für die Sicherung der bisher geschaffenen
Stellen in der Schulsozialarbeit einzusetzen und mit den Kostenträgern eine langfristige Lösung zu
finden.
2. Sachstand Schulsozialarbeit in Aachen
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 09.11.2011 nach vorangegangener ausführlicher Beratung im
Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule, im Kinder- und Jugendausschuss, im Schulausschuss sowie
im Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig den Beschluss gefasst „die überplanmäßige
befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kräften im Umfang von 18 Vollzeitstellen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket“ vorzunehmen.
Die Fachverwaltung hat in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des
Schulausschusses am 12.03.2013 einen ersten Sachstandsbericht zur Arbeit der
SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt. Hierin wurde
deutlich, dass die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Inanspruchnahme
schulsozialarbeiterischer Leistungen immens hoch ist. Dies belegen die statistischen Auswertungen
der Arbeit, die in der o.g. Sitzung dargestellt wurden. Die mit den Schulleitungen durchgeführten
Qualitätsdialoge zeigten, dass von diesen die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit ausnahmslos
betont wurde. Der im Vorfeld des Einsatzes angenommene Bedarf für Schulsozialarbeit hat sich mehr
als bestätigt.
Da die Finanzierung der derzeitigen zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen aus in 2011 und teilweise
2012 nicht verausgabten Mitteln gebildeten Rückstellungen bis zum Ende des Schuljahres 2014/15
gewährleistet ist, ist die Fachverwaltung der Auffassung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt angezeigt ist,
die entsprechenden Vertragsverlängerungen vorzunehmen, um so die seitens des Bundes bereit
gestellten Mittel in vollem Umfang auszuschöpfen.
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 3/4
3. Überregionale Aktivitäten:
Die Bürgermeisterkonferenz hat am 05.03.2013 an alle involvierten und damit zuständigen Ministerien
des Bundes und des Landes NRW den Appell gerichtet, über den 31.12.2013 hinaus die Förderung
der Schulsozialarbeit verlässlich im bisherigen Umfang sicher zu stellen.
Der Deutsche Städtetag hat mit Beschluss seines Hauptausschusses am 23.04.2013 festgestellt,
dass eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln unerlässlich ist und die
erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit fortgesetzt werden muss.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2013 beschlossen, einen u.a. von der Landesregierung
NRW diesbezüglich eingebrachten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Am 29.05.2013 wurde der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des zweiten Buches
Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen“ in
den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
hat in seiner Stellungnahme die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßt. Bereits in
seiner Stellungnahme vom 28.02.2013 hatte er sich „für eine über das Jahr 2013 hinausreichende
Finanzierung und Verstetigung zusätzlicher Schulsozialarbeit ausgesprochen“.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 den Gesetzesantrag des Bundesrates
an die Ausschüsse überwiesen.
Vor diesem Hintergrund und nachdem auch eine Reihe anderer Kommunen Resolutionen zur
Weiterfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit verabschiedet haben, empfiehlt die Verwaltung,
dass auch seitens des Rates der Stadt Aachen eine entsprechende Resolution verabschiedet wird.
Anlage/n:
-
Entwurf der Resolution
-
Antrag der SPD vom 25.06.2013
Vorlage Error! Bookmark not defined. der Stadt
Aachen
Ausdruck vom: 07.11.2014
Seite: 4/4
Anlage 1
Entwurf der Resolution
Der Rat der Stadt Aachen fordert alle Entscheidungsträger in Bund und Land auf, die
finanziellen Grundlagen für eine breit angelegte kommunale Schulsozialarbeit über das
Jahr 2013 hinaus sicherzustellen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN Ende 2010 Anfang 2011 im Vermittlungsverfahren durchgesetzt, dass der
Bund 400 Millionen Euro jährlich für die Schaffung von Stellen in der Schulsozialarbeit
zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine bis zum 31.12.2013 befristete zusätzliche
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, wobei eine Weiterfinanzierung nicht
vorgesehen ist. Die neuen Strukturen der Schulsozialarbeit haben sich in Aachen jedoch
bestens bewährt.
Mit dem Ansatz früher und zielgerichteter Hilfen im Primarbereich eröffnet die neue
Schulsozialarbeit insbesondere Kindern aus bildungsfernen Haushalten einen besseren
Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
In der zentralen Phase des Übergangs von der schulischen in die berufliche Ausbildung
leistet die Schulsozialarbeit einen zentralen Beitrag für einen beruflichen Einstieg und die
Vermeidung sozialer Bedürftigkeit.
Aus den hierfür zur Verfügung gestellten B u T-Mitteln wurden in Aachen
Schulsozialarbeiterstellen an 22 Grundschulen, an der 4. Gesamtschule, an 3
Realschulen und einem Gymnasium eingerichtet.
Schulsozialarbeit stellt damit in Aachen ein wirkungsvolles Instrument zur optimalen
Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche dar.
Aufgrund der nach wie vor äußerst angespannten Finanzlage unserer Stadt ist eine
Weiterführung der zwischenzeitlich gut etablierten Arbeit nur mit einer weiteren
finanziellen Unterstützung des Bundes oder des Landes möglich. Anderenfalls würde
diese positive Entwicklung im Laufe des Jahres 2014 abrupt, mitten im Schuljahr, enden
und die neuen Hilfen müssten ersatzlos eingestellt werden.
Da die Schulsozialarbeit als Ergebnis des Vermittlungsausschusses ein tragender,
begleitender Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets ist, muss die Fortsetzung der
Förderung durch den Bund gefordert werden. Andernfalls fiele die weitere Finanzierung
den Kommunen zu, die dann diese im Kern bundesseitig initiierten Maßnahmen zu
finanzieren hätten.
Die Entwicklung der Ausgaben für die Regel- bzw. Antragsleistungen des Bildungs- und
Teilhabepakets im Jahr 2012 hat gezeigt, dass die in der Finanzplanung des Bundes
vorgesehenen Mittel absehbar nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Von den im
Anlage 1
Bundeshaushalt eingeplanten Mitteln in Höhe von gut 700 Mio. Euro wurden nach der
aktuellen Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit lediglich gut 430 Mio. Euro für
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets benötigt. Im Rahmen der nach § 46 SGB II
ab dem Jahr 2013 vorgesehenen Revision der Beteiligungsquote des Bundes an den
Kosten der Unterkunft sollte ein Weg für eine langfristige Finanzierung der
Schulsozialarbeit mit einem Bundesanteil erreicht werden, ohne zusätzliche Lasten für
den Bundeshaushalt zu erzeugen. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dabei die ihm
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten insbesondere über den Bundesrat ausschöpfen,
um eine entsprechende Regelung zu forcieren. Der Gesetzentwurf der Länder
Rheinland-Pfalz und NRW wurde am 03.06.2013 in den Bundesrat eingebracht. Der
Bundesrat hat dem Gesetzentwurf inzwischen zugestimmt und diesen der
Bundesregierung zur Einbringung in den Deutschen Bundestag zugeleitet.
Verteiler der Resolution:
‐ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
‐ Bundesministerium für Arbeit und Soziales
‐ Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
‐ Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
‐ Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
Anlage 2
Anlage 2