Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118689.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
12.08.13, 12:00
Aktualisiert
20.02.18, 09:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0961/WP16
öffentlich
35145-2010
12.08.2013
FB 61/01 // Dez. III
Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Ludwigsallee,
Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.09.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 938 zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – in der vorgelegten
Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Ludwigsallee,
Kupferstraße, Salvatorstraße und der Parkanlage Salvatorberg gemäß §10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 61/0961/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.09.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0603/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation
FB61/0833/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage
FB61/0899/WP16 – Bericht über das Ergebnis der I. erneuten Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ludwigsallee - beschlossen. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan der
Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Am 03.11.2010 hatte die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den entsprechenden Empfehlungsbeschluss
gefasst. Wenn auch in diesem Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann,
hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung
zu informieren.
In der Zeit vom 25.07. – 19.08.2010 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten
die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Zusätzlich war und ist die Planung im Internet
einsehbar. Während dieser Zeit sind 15 Eingaben betroffener Bürger bei der Stadtverwaltung
eingegangen, die teilweise berücksichtigt werden konnten. Von den Trägern öffentlicher Belange sind
4 Anregungen eingegangen, denen teilweise gefolgt werden konnte.
Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 09.02.2012 die Aufstellung und öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes; die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte in ihrer Sitzung am
08.02.2012 den entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die Offenlage fand statt in der Zeit vom 16.04.2012 bis 18.05.2012. Es haben sich zwei Bürger in 3
Stellungnahmen geäußert, wovon 2 berücksichtigt werden konnten. Von den Trägern öffentlicher
Belange sind 2 Anregungen eingegangen, die überwiegend berücksichtigt wurden.
Nach Empfehlung zum Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung durch die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte am 27.02.2013 hat der Planungsausschuss am 28.02.2013 diese beschlossen. Sie fand
in der Zeit vom 25.03.2013 bis 12.04.2013 statt. Es haben sich vier Eingabesteller schriftlich zur
Planung geäußert., von denen 2 berücksichtigt werden konnten. Da von den Änderungen zur
erneuten öffentlichen Auslegung der Planung keine Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange betroffen sind, war eine Beteiligung im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nicht
notwendig.
In der Sitzung am 20.06.2013 fasste der Planungsausschuss den folgenden Beschluss:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten
öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er beschließt, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
Vorlage FB 61/0961/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.09.2013
Seite: 2/3
Die Festsetzung „geschlossene Bauweise“ (g) in den Gebieten WA1 und WA2 entfällt.
Die Baugrenze auf den Grundstücken Kupferstraße 2 und 4-6 sowie Ludwigsallee 59 und 61
wird zu Gunsten zusätzlicher Baumöglichkeiten geändert.
Die schriftliche Festsetzung 1.4 zur Zulässigkeit von nachträglichen Dämmmaßnahmen an
Bestandsgebäuden entfällt.
Darüber hinaus empfiehlt er dem Rat der Stadt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 938 - Ludwigsallee - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
erneut öffentlich auszulegen.“
Die Bezirksvertretung hatte am 19.06.2013 einen entsprechenden gleichlautenden
Empfehlungsbeschluss gefasst.
Der Bebauungsplan soll die derzeitige Bebauungsstruktur sowie die vorhandenen Grünstrukturen im
Plangebiet sichern. Insbesondere sollen die bestehenden Freibereiche auf den großen rückwärtigen
Grundstücken und Grundstücksteilen von weiterer Bebauung freigehalten werden. Die
vorgeschlagenen Änderungen der Festsetzungen hatten eine erneute öffentliche Auslegung
erforderlich gemacht. Diese II. erneute Offenlage fand statt in der Zeit vom 15.07.2013 bis
einschließlich 02.08.2013.
Während dieser Zeit sind keine weiteren Stellungnahmen zur Planung eingegangen. Aus diesem
Grund ist weder im Planungsausschuss noch in der Bezirksvertretung eine erneute Beratung
notwendig. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten,
zurückzuweisen - soweit sie nicht in die Planung eingeflossen sind - und den Bebauungsplan Nr.938 –
Ludwigsallee – in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung zum Bebauungsplan
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Vorlage FB 61/0961/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.09.2013
Seite: 3/3
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorberg und der Parkanlage Salvatorstraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
Inhaltsverzeichnis
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
1.2. Regionalplan
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
1.4. Landschaftsplan
1.5. Bestehendes Planungsrecht
1.6. Veränderungssperre
2. Anlass der Planung
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Ziel der Planung
3.2. Erschließung / Verkehr
3.3. Jugend- und Familienfreundlichkeit
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
4.2. Überbaubare Grundstücksfläche
4.3. Bauweise
4.4. Lärmschutz
4.5. Denkmalschutz
4.6. Erhalt von Bäumen
5. Umweltauswirkungen
6. Auswirkungen der Planung
7. Kosten
8. Plandaten
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
1.1. Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Norden der Aachener Innenstadt unmittelbar am Alleenring im Kurgebiet Monheimsallee. Es
handelt sich um ein hochwertiges Wohngebiet im Übergangsbereich des dicht bebauten Stadtzentrums zum Wald- und
Erholungsgebiet am Salvatorberg und am Lousberg. Es ist stark durchgrünt und weist teilweise alten Baumbestand auf.
Im Süden wird das Gebiet begrenzt durch die Ludwigsallee, im Westen durch die Kupferstraße, im Norden durch die
Straße Salvatorberg und im Osten durch die Parkanlage zwischen dem Salvatorberg und der Ludwigsallee. Der
Verfahrensbereich des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan umfasste auch die östlich
angrenzende Parkanlage. Da diese sich in städtischem Besitz befindet und hier kein planungsrechtlicher
Regelungsbedarf besteht, wurde sie aus dem Plangebiet herausgenommen und der Verfahrensbereich mit dem
Beschluss zur öffentlichen Auslegung entsprechend verkleinert. Das Gelände im Plangebiet fällt vom Salvatorberg zur
Ludwigsallee stark ab. Zwischen dem höchsten Punkt im Norden und dem tiefsten Punkt im Südosten besteht ein
Höhenunterschied von ca. 28 Metern.
Bei der Bebauung entlang der Ludwigsallee sowie der Kupferstraße handelt es sich um Wohnhäuser aus der Gründerzeit
in geschlossener Bauweise. Lediglich die so genannte „Villa Groyen“ an der Ludwigsallee steht frei und springt aus der
einheitlichen Bauflucht zurück. Bei den Gebäuden handelt es sich um Mehrfamilien-Reihenhäuser mit jeweils zwischen
drei und zwölf Wohnungen. Von den 27 Häusern stehen 16 unter Denkmalschutz (Stand Mai 2011).
Im nordöstlichen Bereich des Plangebiets befinden sich vier freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer, zwei,
fünf bzw. elf Wohnungen. Die Häuser stehen auf großen Grundstücken mit weitläufigen Gartenanlagen und
umfangreichem wertvollen Baumbestand.
1.2. Regionalplan
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003,
Stand 2010, stellt für das Plangebiet „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.
1.3. Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt für das gesamte Plangebiet „Wohnbauflächen“ dar. Eine
Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
1.4. Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen.
1.5. Bestehendes Planungsrecht
Das Plangebiet liegt im Bereich des Aufstellungsbeschlusses A 235.
Es liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Fluchtlinienplans Nr. 154. Dieser setzt lediglich die Straßen- und
Baufluchtlinien fest, die durch die bestehende Bebauung bereits umgesetzt sind. Die innerhalb des Plangebiets des
Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – gültigen Festsetzungen verlieren durch die Rechtskraft des Bebauungsplans
Nr. 938 ihre Gültigkeit.
Für die Bereiche Ludwigsallee und Kupferstraße existiert eine Satzung über die gärtnerische Gestaltung der Vorgärten
(„Vorgartensatzung“).
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb des Kurgebiets Monheimsallee sowie im Bereich einer Stellplatzsatzung.
1.6. Veränderungssperre
Im Plangebiet wurde für das Grundstück Ludwigsallee 69/77 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen und am 20.10.2011 gemäß § 16 Abs. 2 öffentlich bekannt gemacht. Grund für den
Beschluss der Veränderungssperre war ein Baugesuch, das den Zielen des Bebauungsplans widerspricht.
2. Anlass der Planung
Ähnlich wie das Aachener Südviertel sind auch die exklusiven Wohngebiete am Fuß des Lousbergs aufgrund der
attraktiven Lage von einer Tendenz zur Nachverdichtung betroffen, die dazu führen kann, dass sich der Charakter des
Gebiets nachhaltig verändert.
Aufgrund der zunehmenden baulichen Verdichtung des Gebiets hat die SPD-Fraktion die Verwaltung im Dezember 2009
beauftragt, die städtebauliche Entwicklung in dem Gebiet um den Lousberg durch die Erarbeitung von Bebauungsplänen
zu steuern.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist ein bei der Stadt Aachen vorliegender Antrag auf Vorbescheid für ein
Bauvorhaben auf dem Grundstück Ludwigsallee 69/77. Auf diesem Grundstück, das tief in den rückwärtigen Bereich
hineinragt, befindet sich im vorderen Bereich die „Villa Groyen“. Das Bauvorhaben sieht unter anderem die Errichtung
zweier Wohnhäuser im rückwärtigen Gartenbereich des Grundstücks vor. Die Realisierung des Vorhabens würde zur
weiteren Verdichtung des Gebiets beitragen und bewirken, dass ähnliche Vorhaben zu späteren Zeitpunkten ebenfalls
genehmigt werden müssten.
3. Ziel und Zweck der Planung
3.1. Ziel der Planung
Das Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die Bebauungsstruktur sowie die vorhandenen Grünstrukturen zu sichern.
Insbesondere sollen die bestehenden Freibereiche auf den rückwärtigen Grundstücken und Grundstücksteilen von
weiterer Bebauung freigehalten werden, um die zusammenhängenden Grün- und Parkflächen innerhalb der waldartigen
Kulturlandschaft zu erhalten. Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten
Innenstadt zum Erholungsgebiet am Salvatorberg und Lousberg sollen die vorhandene starke Durchgrünung und deren
ökologische Funktionen gesichert werden.
Der Bebauungsplan soll als so genannter „einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden. Es
sollen nur Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie – in geringem Maße
– zur Bauweise getroffen werden. Diese planungsrechtlichen Instrumente sind ausreichend, um die Ziele der Planung zu
erreichen. Über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gelten bei der Beurteilung der Zulässigkeit von
Bauvorhaben im Plangebiet die Vorschriften des § 34 BauGB.
3.2. Erschließung / Verkehr
Die Erschließung der meisten Wohngebäude erfolgt über die angrenzenden Straßen Kupferstraße, Ludwigsallee und
Salvatorberg. Die Gebäude Ludwigsallee 87 und 89 / 89a werden über eine private Zufahrt erschlossen, die über
Baulasten gesichert ist. Die Errichtung neuer Verkehrsanlagen ist nicht erforderlich.
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Bebauungsplan Nr. 938
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
3.3 Jugend- und Familienfreundlichkeit
Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – um einen Bebauungsplan zur Bestandssicherung handelt,
werden keine neuen kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen oder Anlagen geschaffen.
4. Begründung der Festsetzungen
4.1. Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung soll im gesamten Plangebiet „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ festgesetzt werden. Die
Gebäude dienen bereits heute nicht ausschließlich Wohnzwecken, sondern beinhalten zum Teil beispielsweise auch
Büronutzungen. Auch in Zukunft soll ein dem allgemeinen Wohngebiet entsprechendes Nutzungsspektrum nicht
ausgeschlossen werden.
4.2. Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen die Nachverdichtung auf die städtebaulich verträglichen Bereiche
beschränken. Gleichzeitig sollen dort, wo dies städtebaulich und ökologisch verträglich ist, moderate bauliche
Erweiterungen der bestehenden Gebäude ermöglicht werden. Alle vorhandenen Hauptgebäude befinden sich vollständig
innerhalb der überbaubaren Flächen.
Für die Grundstücke entlang der Kupferstraße und der Ludwigsallee soll die Festsetzung der überbaubaren
Grundstücksflächen nur geringe bauliche Erweiterungen der Gebäude ermöglichen, da die Grundstücke bereits zu einem
großen Anteil überbaut sind. Die straßenseitigen Baufluchten sind von besonderer städtebaulicher Bedeutung und sollen
daher als Baulinien festgesetzt werden. Eine geringfügige Überschreitung der Vorderkanten der Hauptbaukörper durch
erkerähnliche Gebäudeteile ist typisch für die gründerzeitliche Bebauung und soll auch in Zukunft möglich sein. Die in den
schriftlichen Festsetzungen genannten Höchstwerte orientieren sich an den Abmessungen der derzeit vorhandenen Erker
und erkerähnlichen Anbauten. Die rückwärtigen Baugrenzen greifen die bestehenden Gebäudetiefen auf.
Im Vorgartenbereich des Grundstücks Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) soll in Verlängerung der bestehenden
geschlossenen Bebauung die Errichtung von zwei Wohngebäuden ermöglicht werden, um hier einen ansprechenden
städtebaulichen Abschluss zu erhalten, der auch die prägnante denkmalgeschützte Villa Groyen aufwerten soll. Da der
Vorgarten der Villa Groyen Bestandteil des Baudenkmals ist, sind Neubauten in diesem Bereich in Höhe, Kubatur und
Gestaltung eng mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.
Im nordöstlichen Planbereich soll den Zielen des Bebauungsplans entsprechend keine Errichtung weiterer Gebäude
ermöglicht werden. Die Größe der überbaubaren Flächen soll jedoch eine geringfügige Erweiterung der bestehenden
Gebäude ermöglichen.
4.3. Bauweise
Im Bereich der freistehenden Einzelhäuser im nordöstlichen Planbereich sollen nur Einzelhäuser zulässig sein, um die
bestehende Bauweise und die geringe Wohnungsdichte zu erhalten.
4.4. Lärmschutz (siehe auch Kap. 5.)
Das Lärmkataster der Stadt Aachen weist für die Straßen im Planbereich folgende Verkehrsaufkommen aus:
Ludwigsallee: 19.500 Kfz/24h
Saarstraße: 15.400 Kfz/24h
Kupferstraße: 2.450 Kfz/24h
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Bebauungsplan Nr. 938
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Begründung zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
Das Plangebiet ist somit entlang der Ludwigsallee und der Kupferstraße erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Die
Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht für allgemeine Wohngebiete
werden deutlich überschritten. Um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten, ist es daher bei Neu- und Umbauten
erforderlich, Bauteile mit ausreichend hohem Schalldämmmaß zu verwenden.
Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Lärmsituation im
Plangebiet unter den Aspekten der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung ausreichend zu würdigen. Es wird
daher im Bebauungsplan die aktuelle Lärmsituation in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) festgesetzt. Auf Grundlage
der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ werden in den Schriftlichen Festsetzungen für die unterschiedlichen LPB die
erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile von Gebäuden festgesetzt. Erforderliche passive
Schallschutzmaßnahmen sind so für jede Fassade und jeden Raum einzeln bestimmbar.
Aufenthaltsflächen (Terrassen o.ä.) oder Erholungsflächen sollten nicht in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle
(Ludwigsallee) eingerichtet werden oder sind durch geeignete Maßnahmen vor Lärmeinwirkungen zu schützen.
4.5. Denkmalschutz
Die Wohngebäude auf den Grundstücken Kupferstraße 2, 8, 10, 14, 18, 20, 26, 28 und Ludwigsallee 59, 61, 63, 65, 67,
69/77, 99 und 101 sind als Denkmal geschützt ist und in der Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen. Sie sollen im
Bebauungsplan nachrichtlich übernommen werden.
4.6. Erhalt von Bäumen
Auf den großzügigen Grundstücken im rückwärtigen Bereich des Plangebiets befinden sich zahlreiche große und alte
Bäume, die den Charakter des Gebiets prägen. Bei einer Ortsbegehung durch einen Fachgutachter im Herbst 2011
wurden zehn Bäume als ortsbildprägend und besonders erhaltenswert bewertet. Diese Bäume sollen im Bebauungsplan
zum Erhalt festgesetzt werden. Die Festsetzung dient dem Ziel, die bestehenden Grünstrukturen und den
Siedlungscharakter zu erhalten.
5. Umweltauswirkungen
Da der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist keine
formale Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Da die Planung in erster Linie der Bestandssicherung dient, ist nicht
mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen.
Schutzgut Mensch
Immissionsschutz – Aspekt Lärm
Zur Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind die maßgeblichen
Lärmschutzwerte einzuhalten. Außerdem fordert das Umsetzungsgesetz der Umgebungslärmrichtlinie (§ 47a-f BImSchG)
zur Reduzierung des Lärms eine Lärmaktionsplanung. Maßnahmen sollten bevorzugt dort eingesetzt werden, wo
Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden oder Bauvorhaben entstehen. Aufgrund des Verursacherprinzips hat der
Veranlasser festzustellen, ob eine Belastung vorliegt und diese entsprechend zu berücksichtigen. Weiterhin ist es im
Rahmen von Planungsmaßnahmen verpflichtend, zukünftige Konflikte zu verhindern und der weiteren Verlärmung
grundsätzlich entgegenzuwirken.
Im Lärmkataster wurden folgende Verkehrsaufkommen verwendet:
Belastungswerte Kfz/24h Lärmkataster (2007):
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee Ludwigsallee
Saarstraße
Kupferstraße
Begründung zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
19.500 Kfz/24h
15.400 Kfz/24h
2.450 Kfz/24h
Das Plangebiet wird im Straßenrandbereich der Ludwigsallee erheblich mit Lärm beaufschlagt. Die Orientierungswerte
der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ mit 55/45 dB(A) Tag/Nacht 1 für WA-Gebiete werden deutlich überschritten.
Punktuelle Lärmbelastung vor den Gebäuden in der Straße:
Ludwigsallee 71,1/60,3 dB(A) Lden 2 / Lnight 3
Kupferstraße 60/50 dB(A) Lden / Lnight
Bei diesen Beurteilungskriterien handelt es sich um die nationalen Regelwerke (RLS 90 in Verbindung mit der 16.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung, DIN 18005, TA-Lärm). Diese sind als Beurteilungsgrundlage z. B. für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm anzuwenden. Im direkten Vergleich zu den
Berechnungen der EU-Verordnung (Lärmkataster der Stadt Aachen) können kleine Unterschiede auftreten, weil die
Berechnungsverfahren divergieren.
1
Zur Kennzeichnung verwendet werden der Lden und der Lnight, beide in dB(A) angegeben ( BImSchG § 47 a-g,
Lärmkataster nach der EU-Verordnung) Der Lden ist ein mittlerer Pegel über das ganze Jahr, wobei der Lärm in den
Abendstunden mit 5 dB Zuschlag und in den Nachtstunden mit 10 dB Zuschlag gewichtet wird. Der Lnight wird als
mittlerer Pegel über alle Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) des Jahres gebildet
2+3
Maßnahmen
Zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse ist die Verwendung von Schallschutzbauteilen im Neubau erforderlich. Im
Bebauungsplan wird daher die Intensität der Lärmimmissionen in Form von Lärmpegelbereichen (LPB) festgesetzt. Auf
Grundlage der DIN 4109 können Bauherren die erforderlichen Schalldämmmaße für Außenbauteile für die
unterschiedlichen LPB ermitteln.
Schutzgüter Tiere und Pflanzen und biol. Vielfalt
Grundsätzlich ist die Natur auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu
schützen und die Artenvielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere
und Pflanzen zu sichern.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, grenzt allerdings im Norden an die als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Flächen des Lousberg.
Die Fläche wird nicht vom Biotopkataster der L.Ö.B.F. erfasst.
Das Plangebiet weist ausgeprägte Baumstrukturen und Einzelbäume auf, die unter die Baumschutzsatzung fallen.
Maßnahmen zum Baumschutz sind in Kap. 4.6 beschrieben.
Schutzgüter Luft und Klima / Energie
Die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Bebauungsmöglichkeiten im Vorgartenbereich des Grundstücks
Ludwigsallee 69/77 („Villa Groyen“) schränken den Frischluftabfluss vom Salvatorberg in Richtung Süden ein. Trotzdem
soll eine Bebauung am Anschluss an die bestehende Bebauung ermöglicht werden, um in diesem Bereich eine
städtebauliche Verbesserung der derzeit ungestalteten Brandwände zu erreichen. Hinzu kommt die Tatsache, dass ein
baurechtlicher Vorbescheid für ein entsprechendes Bauvorhaben bereits vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
erteilt wurde. Da die vorgesehenen Neubauten so dimensioniert sind, dass der Blick auf die Villa Groyen nicht
eingeschränkt wird, bestehen auch aus denkmalpflegerischer Sicht keine Bedenken.
Schutzgut Landschaft/Grün
Entsprechend der Lage des Plangebiets im Übergangsbereich von der dicht bebauten Innenstadt zum Erholungsgebiet
am Salvatorberg und Lousberg ist es begrüßenswert, auch die vorhandene starke Durchgrünung durch die Aufstellung
des B-Planes zu sichern.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
Schutzgut Kulturgüter
Der vom Bebauungsplan betroffene Bereich ist geprägt durch vorwiegend gründerzeitliche Bebauung. Das erste
Gebäude, welches außerhalb des ehemaligen Stadtmauerringes gebaut wurde ist die Villa Groyen an der Ludwigsallee
69 -73, welche in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im spätklassizistischen Stil errichte wurde. Diese Villa war
ehemals von großzügigen Grünflächen umgeben und lag daher frei in der Landschaft. Die übrige Bebauung wurde als
typische Blockrandbebauung mit hinteren Anbauten („Back to Back“) konzipiert. Die Blockrandbebauung der Gründerzeit
wuchs bis nahe an die Villa Groyen heran. Der vor der Villa liegende Vorgarten und das Verspringen der Bauflucht an
dieser Stelle sind daher wichtige Zeugnisse der städtebaulichen Entwicklung.
Eine Besonderheit innerhalb des Gebietes ist die Klosteranlage auf dem Salvatorberg. Das Kloster wurde 997 gestiftet,
der Bau des 11. Jahrhunderts ist in den Grundmauern bzw. im Turm um 1200 erhalten. Der Neubau stammt von Laurent
und wurde 1883-1885 errichtet. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Kloster wiederaufgebaut.
Der Salvatorberg ist durch Kreuzwegstationen und Parkanlage geprägt.
Da der Bebauungsplan vorrangig die Sicherung des baulichen Bestands zum Ziel hat, sind durch die Aufstellung keine
Auswirkungen auf die bestehenden Baudenkmäler im Plangebiet zu erwarten. Bei der Umsetzung der
Immissionsschutzanforderungen, beispielsweise durch den Einsatz von Lärmschutzverglasungen, ist bei den
Baudenkmälern der historische Bestand zu berücksichtigen und eine enge Abstimmung mit der Denkmalbehörde der
Stadt Aachen erforderlich.
6. Auswirkungen der Planung
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet wird bisher nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Diese gesetzliche
Grundlage reicht nicht aus, um die vorhandenen Grünstrukturen und den wertvollen Baumbestand im Plangebiet zu
erhalten. Der Bebauungsplan Nr. 938 – Ludwigsallee – soll eine verlässliche und rechtssichere Grundlage bieten, um die
künftige bauliche Entwicklung im Plangebiet nachhaltig sozial- und umweltverträglich zu steuern.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Planung handelt, die nur in sehr geringem Umfang neue Bebauungsmöglichkeiten schafft, sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft zu erwarten. Auch eine
nennenswerte Erhöhung des Verkehrsaufkommens ist nicht zu erwarten.
7. Kosten
Durch die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 938 – Ludwigsallee – entstehen keine Kosten.
8. Plandaten
Wohnbaufläche: 2,30 ha
Plangebietsgröße: 2,30 ha
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt am ………………. den Bebauungsplan Nr.
938 – Ludwigsallee – als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den ……………..
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 938
– Ludwigsallee –
im Bereich zwischen Ludwigsallee, Kupferstraße, Salvatorstraße und der Parkanlage Salvatorberg
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
Lage des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
gemäß ' 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen
1
Überschreitung der Baugrenzen
1.1 In dem mit WA1 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche
Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
1.2 In dem mit WA2 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie durch erkerähnliche
Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,50 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
1.3 In dem mit WA3 gekennzeichneten Gebiet ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baulinie der an die
benachbarte Bebauung angrenzenden überbaubaren Flächen durch erkerähnliche Gebäudeteile zulässig
- in einer Tiefe von bis zu 1,70 m
- in einer Breite bis zu 40 Prozent der Breite der Straßenfassade des Gebäudes.
2
Bauliche Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind die Anforderungen an die Luftschalldämmung von
Außenbauteilen gemäß DIN 4109 * zu erfüllen. Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche (LPB) ist der Planzeichnung
zu entnehmen. Es ist für alle Fassaden der nachfolgenden Räume ein erforderliches Schalldämmmaß (erf. R´w,res.
nach DIN 4109) für Außenbauteile von Gebäuden wie folgt einzuhalten:
Für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Unterrichtsräume:
- innerhalb der Lärmpegelbereiche I und II ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 45 dB
Für Büroräume:
- innerhalb des Lärmpegelbereichs I, II und III ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 30 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs IV ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 35 dB
- innerhalb des Lärmpegelbereichs V ein Schalldämmmaß von erf. R´w,res. von mind. 40 dB
Im Einzelfall sind im Baugenehmigungsverfahren die Korrekturwerte für das erforderliche Schalldämm-Maß gemäß
5.2 der DIN 4109 in Verbindung mit der Tabelle 9 anzuwenden.
Ausnahmen von diesen Festsetzungen können zugelassen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren durch
einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass abweichende Schalldämm-Maße für Außenbauteile
anzusetzen sind.
*Grundlage der Festsetzungen ist die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in der Fassung von November 1989.
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Bebauungsplan Nr. 938
- Ludwigsallee -
Schriftliche Festsetzungen zum Satzungsbeschluss
Stand 27.08.2013
Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
………………. den Bebauungsplans Nr. 938 - Ludwigsallee – als Satzung beschlossen hat.
Aachen, den …………………
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
Hinweise
1. Kampfmittel
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Es ist nicht
auszuschließen, dass Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher sind eventuelle Erdarbeiten mit entsprechender
Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und
umgehend die Bauverwaltung der Stadt Aachen oder die nächstgelegene Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Bei
Bodeneingriffen erfolgt eine Beteiligung der Bauverwaltung im Rahmen des Bauantragsverfahrens.
2. Bodendenkmäler
Gemäß der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW ist beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde die
Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen oder der Landschaftsverband Rheinland unverzüglich zu informieren:
Landschaftsverband Rheinland
Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endericher Straße 133
53115 Bonn
Tel.: +49 228 98340
Fax: +49 228 9834119
E-Mail: bodendenkmalpflege@lvr.de.
3. Kriminalprävention
Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnischen Maßnahmen an
den Häusern berücksichtigt werden. Das Kommissariat Vorbeugung (KK 44) bietet kostenfreie Beratungen über
kriminalitätsmindernde Maßnahmen an.
4. Bergbau
Das Plangebiet liegt innerhalb des bergrechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall Holding GmbH,
Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um eine Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.
Einschränkungen für eine Bebauung ergeben sich hierdurch nicht. Bergbauliche Tätigkeiten sind in der
Vergangenheit nicht erfolgt.
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