Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
119108.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
13.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0205/WP16
öffentlich
13.08.2013
FB 36/10
Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zur Finanzierung der
Verbraucherberatungsstelle Aachen
für die Jahre 2014 bis 2018 (Allgemeine Verbraucherberatung
einschl. Schuldnerberatung)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2013
24.09.2013
09.10.2013
UmA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die
Fortführung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem
Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Aachen, der Verlängerung der Finanzierung der Allgemeinen
Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen
für die Jahre 2014 bis 2018 zuzustimmen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Fortführung des Vertrages mit
der Verbraucherzentrale zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die
Verlängerung
der
Finanzierung
der
Allgemeinen
Verbraucherberatung
einschließlich
Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2014 bis 2018.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Fortführung des
Vertrages mit der Verbraucherzentrale zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Verlängerung der
Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der
Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2014 bis 2018.
finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xxm
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Vorlage FB 36/0205/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
Seite: 1/5
Ergebnis
0
+ Verbesserung /
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
0
0
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2014
Ansatz 2014
2015 ff.
Ansatz 2015 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
47.500
47.500
47.500/a
47.500/a
0
0
230.000
230.000
230.000/a
230.000/a
0
0
0
0
0
0
0
0
-182.500/a
-182.500/a
0
0
-182.500
-182.500
0
0
Die Mittel stehen im PSP-Element 1-140301-900-3 (Förderung Verbraucher-/Energieberatung)
planmäßig zur Verfügung. Der kalkulierte Ansatz für die Fortführung der Mitfinanzierung der
Allgemeinen Verbraucherberatung sowie der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung beträgt
164.800 €/a.
Vorlage FB 36/0205/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) besteht seit mittlerweile über 50 Jahren. Mit einem
Netzt von insgesamt 58 Beratungsstellen in NRW ist sie kompetenter Dienstleister rund um
Verbraucherberatung und – information.
Auch die Beratungsstelle in Aachen ist für die Aachener Bürgerinnen und Bürger eine bedeutende
Anlaufstelle. Allein im Jahr 2012 gab es dort knapp 14.000 Anfragen von Ratsuchenden. Hinzu kamen
3.750 Veranstaltungskontakte und 22.900 Internetzugriffe auf die Startseite der Aachener
Beratungsstelle.
Aktuell
umfasst
das
Angebot
der
Beratungsstelle
in
Aachen
neben
der
Allgemeinen
Verbraucherberatung auch eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, eine Energieberatung
sowie im Rahmen eines aktuellen Projektes eine besondere Beratung für Menschen, die von
„Energiearmut“ betroffen sind. Über die Arbeit der Beratungsstelle wurde zuletzt im Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz berichtet. Außerdem wurde zur Sicherung von Kooperation und Information
zwischen Stadt und der Beratungsstelle in der zurückliegenden Vertragsperiode ein Beirat
eingerichtet, der sich sowohl aus VertreterInnen der Beratungsstelle bzw. der VZ als auch der
Ratsfraktionen und der Verwaltung zusammensetzt.
Um diese Einrichtungen und einen kompetenten Service für Ratsuchende bieten zu können,
benötigen die Verbraucherzentrale und ihre Beratungsstellen eine verlässliche und dauerhafte
Finanzierung, deren Basis die finanzielle Vereinbarung mit der Landesregierung darstellt. Für die
Finanzierung der einzelnen Beratungsstellen leisten seit Jahren neben dem Land auch die jeweiligen
Kommunen ihren finanziellen Beitrag - so auch die Stadt Aachen. Dies geschieht auf der Grundlage
von Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit, in denen insbesondere das Beratungsangebot und die
Details der Finanzierung geregelt sind.
Der Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der VZ zur Finanzierung der Allgemeinen
Verbraucherberatung und der Schuldnerberatung in der Beratungsstelle Aachen läuft zum 31.12.2013
aus. (Das Angebot der Energieberatung der VZ in Aachen ist vertragsmäßig bis zum Ende des Jahres
2014 abgesichert, die Beratung im Projekt “Energiearmut“ wird nicht durch die Stadt finanziert.)
Wie auch in der Vergangenheit wird sowohl seitens der Verbraucherzentrale als auch von Seiten der
Stadt Aachen im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger eine Fortführung der
Beratungsstelle und ihrer Arbeit in Aachen gewünscht und angestrebt. Entsprechende Verhandlungen
zwischen der Verwaltung und der VZ haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Dabei ist zu beachten, dass gemäß der seitens des Landes NRW festgelegten Regularien
Landesmittel für den Betrieb von Beratungsstellen für die Allgemeine Verbraucherberatung vom
Grundsatz und der Höhe nur bereitstehen, wenn die weiteren 50 % verbindlich durch die Kommune
finanziert sind.
Vorlage FB 36/0205/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
Seite: 3/5
Grundsätzlich soll die bestehende Struktur der Vereinbarungen unverändert fortgeführt werden: Der
quantitative Umfang des Beratungsangebotes, die personelle Ausstattung (Planstellen: 2,5 Stellen für
Leitung, Beratung und Büro bei der Allgemeinen Beratung und 0,6 Stelle für Beratung bei der
Schuldnerberatung) sowie das bestehende Raumangebot bleiben unverändert. Ebenfalls wie zuletzt
und landesweit üblich soll die Laufzeit wieder fünf Jahre betragen. Dies soll beibehalten werden, um
der Verbraucherzentrale Planungssicherheit zu gewähren. Das bisherige vereinbarte außerordentliche
Kündigungsrecht für den Fall, dass die Finanzierung durch das Land nachteilig verändert würde, bleibt
bestehen.
Auch die bisherige Finanzierungsart, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, soll grundsätzlich
beibehalten werden: Festbetragsfinanzierung bei den Sachmitteln, Gemeinkosten und Kosten für
Aushilfen, Praktikanten und sonstigen Personalkosten, hingegen Anteilsfinanzierung bei den
tatsächlich anfallenden Personalkosten für die nach Umfang und Wertigkeit (TV-L) festgeschriebenen
Planstellen. Damit ist sowohl für den städtischen Haushalt eine größtmögliche Planungssicherheit
gegeben
(insbesondere
durch
die
Festbetragsfinanzierung),
andererseits
ist
durch
die
Anteilsfinanzierung bei den Planstellen sichergestellt, dass unvermeidliche tariflich bedingte
Auswirkungen auf die Kosten der Planstellen aber auch mögliche Vakanzen bei deren Besetzung bei
der Finanzierung Berücksichtigung finden.
Die einzige substanzielle Veränderung bei der Finanzierung ergibt sich aus veränderten
Zuweisungsrichtlinien des Landes NRW gegenüber der Verbraucherzentrale: Demnach müssen
künftig Teilprojekte (in Aachen: Energieberatung, Schuldnerberatung sowie das neue Projekt zur
Bekämpfung der Energiearmut) anteilmäßig Kosten für die Raum- und Gerätemieten, für die
Bewirtschaftung der Räume sowie für Telefon an die Allgemeine Verbraucherberatung erstatten. Dies
führt zu einer Erhöhung der Kosten für die Teilprojekte und zu einer Entlastung der Kosten für die
Allgemeine Verbraucherberatung in gleicher Höhe.
Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung
Gemäß der Vorgaben des Landes umfasst –wie in der Vergangenheit- der städtische Anteil an der
Finanzierung 50 %. Bei den Kosten für die Planstellen der Allgemeinen Verbraucherberatung werden
die tatsächlich angefallenen und im Verwendungsnachweis darzustellenden Personalkosten zu
Grunde gelegt (Anteilsfinanzierung). Hierfür wurden für das Jahr 2014 insgesamt 152.500 € (Anteil
Stadt:
76.250
€)
als
Kalkulationsgrundlage
angesetzt
(wobei
seitens
der
VZ
eine
Personalkostensteigerung in Höhe von 3 % einkalkuliert wurde. Der tatsächliche Zuschuss wird sich
aber nur an den nachgewiesenen Kosten orientieren, im Jahr 2012 betrugen diese 142.939,94 €).
Für die für die Sach- und Gemeinkosten sowie die weiteren Personalkosten der Allgemeinen
Verbraucherberatung kalkuliert die VZ nach Abzug aller Einnahmen und Erstattungen durch die
Teilprojekte (s.o.) einen Betrag von 66.440 € / a, so dass der durch die Stadt zu finanzierende
Festbetrag 33.220 € beträgt (in 2012 betrugen diese Kosten abzügl. der Einnahmen ger. 77.000 €,
Anteil
der
Stadt:
38.500).Damit
ergäbe
sich
für
die
Finanzierung
der
Allgemeinen
Verbraucherberatung vorbehaltlich der Höhe der tatsächlichen Personalkosten ein Mittelbedarf von
109.470 € / a. (2012: 105.000 €)
Finanzierung der Schuldnerberatung
Vorlage FB 36/0205/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
Seite: 4/5
Die Kosten für die Schuldnerberatung sind wie in der Vergangenheit zu 100 % durch die Stadt Aachen
zu finanzieren. Dabei werden auch hier nur die tatsächlich anfallenden Kosten für die Planstelle
finanziert (0,6 Stellenanteil f. Beratung), während für die übrigen Kosten (Sach- und Gemeinkosten)
wieder eine Festbetragsfinanzierung vereinbart wird. Dieser Festbetrag beläuft sich auf 17.250 € /a,
für die Personalkosten wurden für das Jahr 2014 38.100 € kalkuliert (Abrechn. 2012: 35 740 €).
Kosten für die Schuldnerberatung insgesamt (vorbehaltl. der Höhe der tats. Personlakosten):
55.350 €. In 2012 beliefen sich die Zahlungen auf 43.143,88 €. Die Erhöhung geht zum einen auf den
höheren Personalkostenansatz zurück, zum größten Teil aber auf die nun einzurechnende Erstattung
bestimmter Kosten an die Allgemeine Verbraucherberatung und damit einhergehend eine Erhöhung
der Gemeinkosten.
Insgesamt fallen also für die Fortsetzung der Finanzierung der Beratungsstelle in Aachen für die
Allgemeine Verbraucherberatung sowie für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Kosten von ca 164.820 € /a an, wobei aufgrund der vereinbarten Anteilsfinanzierung der
tatsächlichen Planstellenkosten Schwankungen Veränderungen nach oben und unten möglich sind.
Da sich die Stadt Aachen seit vielen Jahren an der Finanzierung der Beratungsstelle der VZ in
Aachen beteiligt, wurden im aktuellen Haushaltsplan 2013 im PSP-Element 1-140301-900-3
(Förderung Verbraucher-/Energieberatung) 224.200 € /a für den Finanzplanungszeitraum bis 2016
eingeplant. Im Rahmen der Haushaltplanung 2014 (Planungszeitraum bis 2017) wurde der Ansatz auf
230.000 € erhöht, der Differenzbetrag durch Mehreinnahmen an anderer Stelle gedeckt.
Aus diesem Ansatz ist neben der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung und der
Schuldnerberatung auch die der Energieberatung (Derzeit: 58.200 €/a) zu bestreiten. Damit ist der
geplante Ansatz bei Abschluss des neuen Vertrages aus heutiger Sicht auskömmlich.
Aufgrund der Bedeutung der Verbraucherberatungsstelle für Aachen befürwortet die Verwaltung,
einen Folgevertrag auf der Grundlage der beschriebenen Eckdaten zur Fortführung der Arbeit der
Verbraucherzentrale in Aachen für die Jahre 2014 bis 2018 abzuschließen.
Vorlage FB 36/0205/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.04.2018
Seite: 5/5