Daten
Kommune
Aachen
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118987.pdf
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150 kB
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29.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0301/WP16
öffentlich
29.08.2013
45/300
PiA - Positiv Aufwachsen in Aachen, Besuchsdienst für Eltern von
Neugeborenen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.09.2013
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0301/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
20xx
Ansatz 20xx
20xx ff.
Ansatz 20xx ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
55.000
55.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben / keine
Deckung ist gegeben / keine
ausreichende Deckung vorhanden
ausreichende Deckung vorhanden
Im Haushaltsjahr 2014 ff ist die Finanzierung der entstehenden Personalkosten (50.000 Euro) im
Personalkostenverbund des FB 11 einkalkuliert und entsprechend in der Haushaltsanmeldung
berücksichtigt.
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Ausdruck vom: 10.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Am 21. April 2010 beschloss der Rat der Stadt Aachen den ersten Baustein des Präventionsprojektes
PIA – Positiv Aufwachsen in Aachen - zu realisieren.
Wesentliches Element dieses Bausteins ist der „Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen“ mit dem
Baby-Begrüßungspaket. Dieser Baustein sollte zunächst als Pilotprojekt in den Lebensräumen
Haaren, Verlautenheide und Aachen-Nord realisiert werden.
Das Projekt war befristet bis zum 31. Dezember 2011 und sollte danach eventuell auf das gesamte
Stadtgebiet ausgeweitet werden (siehe KJA – Vorlage vom 01.03.2010, FB 51/0026/WP 16 der Stadt
Aachen).
Zu der Pilotphase gehörte auch die Evaluierung des Besuchsdienstes.
Nach einer Vorbereitungsphase, in der das Baby-Begrüßungspaket, die Inhalte und der
Elternbegleitordner gestaltet wurden und die Vernetzung mit den Akteuren/Anbietern im jeweiligen
Lebensraum erfolgte, startete der Besuchsdienst in Kooperation mit FB 45/390 (Team Beratung in
Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften).
Die Evaluierung umfasste die ersten 12 Monate der durchgeführten Hausbesuche. Im Oktober 2011
wurden im KJA die Zwischenergebnisse der Evaluierung präsentiert (FB 51/0130/WP16), das
Endergebnis lag im März 2012 vor.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen der Stadt
Aachen sehr gut angenommen worden war. Die Rücklaufquote der an die Eltern versandten
Fragebögen war gut (48 %). 96 % der Antwortenden begrüßten es, dass die Stadt Aachen einen
Besuchsdienst mit dem Baby-Begrüßungspaket eingerichtet hatte. Von 90 % der Antwortenden wurde
das Gespräch mit dem Besuchsdienst als hilfreich bis sehr hilfreich eingeschätzt, 94 % der
antwortenden Eltern fanden den Elternbegleitordner hilfreich.
90 % der Eltern hatten lt. Erhebungsbogen des Besuchsdienstes einen Beratungsbedarf.
Der Evaluationsbericht ist im Anhang beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschloss im Frühjahr 2012, die Pilotphase des Besuchsdienstes mit
reduziertem Budget (50.000 Euro Personalkosten und 5.000 Euro Sachkosten) bis zum 31. Dezember
2013 zu verlängern. Die drei Lebensräume Aachen-Nord, Haaren und Verlautenheide wurden
beibehalten.
2. Organisatorische Umsetzung
Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen besteht aus den beiden Elementen Hausbesuche
und Netzwerkarbeit.
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2.1 Hausbesuche
Die Hausbesuche werden von insgesamt 2 Mitarbeiterinnen durchgeführt.
Da in Aachen etwa 30 % der Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind,
werden diese Eltern – unter Nutzung der bereits vorhandenen Beratungs- und
Unterstützungsdienstleistung nach § 52a SGB VIII – durch eine Mitarbeiterin des Teams Beratung in
Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften, besucht. Im Pilotgebiet sind
dies etwa 12,5 % der Eltern.
Der überwiegende Anteil der Hausbesuche (ca. 87,5 %) sowie die Netzwerkarbeit werden von einer
Mitarbeiterin des Teams FB 45/302 durchgeführt.
2.2 Netzwerkarbeit
Durch seine Vernetzung mit den Anbietern und Akteuren vor Ort ist der Besuchsdienst ein
wesentlicher Bestandteil der Frühen Hilfen in der Stadt Aachen.
In regelmäßig sich treffenden Arbeitskreisen findet ein gegenseitiger Austausch der Netzwerkpartner
statt und Informationen werden untereinander weitergegeben oder es wird zu bestimmten Themen
referiert. Zudem werden im Hinblick auf die jeweilige Situation im Stadtteil bei Bedarf Schritte zur
Verbesserung der Situation im Stadtteil eingeleitet.
3. Bisheriger Verlauf des Projektes
Im Zeitraum 01.12.2010 bis 31.12.2012 (2 Jahre) wurden insgesamt 560 Geburten durch das
Einwohnermeldeamt mitgeteilt. Alle Familien wurden mit einem Terminvorschlag zur Überreichung
des Baby-Begrüßungspaketes und mit dem Angebot eines persönlichen Gespräches angeschrieben.
454 Familien haben dieses Angebot sehr gerne angenommen (81,07 % der angeschriebenen
Familien). Somit wurde der Zielvorgabe des Konzeptes von PiA, 80 % der Eltern zu erreichen, voll
entsprochen.
Viele Eltern hatten sich auf den Besuch vorbereitet und stellten gezielt Fragen. Wenn Eltern dem
Angebot zunächst skeptisch gegenüber standen, waren sie in der Regel zum Ende des Besuches von
der Notwendigkeit und dem Sinn des Besuchsdienstes überzeugt, da sich im Verlauf des Gesprächs
das eine oder andere zu besprechende Thema ergab oder Fragen gestellt wurden. Andere Eltern
warteten schon auf den Besuchsdienst und zeigten sich sehr froh über dieses Angebot. „Die Stadt
denkt an uns“, „wir bekommen von der Stadt etwas geschenkt“.
Dem Grundgedanken von PiA, „früh und vernetzt den Eltern Bildungs-, Beratungs- und
Unterstützungsangebote anzubieten, damit kein Kind „durchs Netz fällt“ und somit die
Erziehungskompetenz der Eltern zu steigern, wird durch den Besuchsdienst für Eltern von
Neugeborenen voll Rechnung getragen.
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4. Übersicht über die bisherigen Kontakte
Da der Zeitraum 01.12.2010 bis 30.11.2011 evaluiert worden ist (s. Anlage Ergebnisbericht der
Evaluierung), wird im Folgenden näher auf den Zeitraum 01.12.2011 bis zum 31.12.2012
eingegangen. In diesem Zeitraum wurden durch das Einwohnermeldeamt 262 Geburten mitgeteilt.
Themen
Häufigkeit
Inhalte
Maßnahmen
Vernetzung
65
Unsicherheit in der
Rolle als Mutter/Eltern,
Überforderung vermeiden,
Kontakt
mit anderen Müttern/
Eltern
Beratung d. Besuchsdienstes,
Empfehlung/Vermittlung in
Eltern-Kind-Angebote wie
Müttercafe, Guter Start,
Fun-Baby, Meine Familie,
unser Viertel… u.a.
Kinderbetreuung
55
KiTa - Plätze,
U-3-Plätze,
Tagesmütter
Information und Beratung
durch den Besuchsdienst,
unmittelbare Vermittlung
eines Geschwisterkindes in
eine KiTa, da dringender
Förderbedarf
Recht
24
Fragen zu Vaterschaft
und Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen
umfassende Rechtsberatung
durch die Mitarbeiterin von FB
45/390
Finanzen
21
Schulden, Konflikte mit
der ARGE, Fragen zu
Elterngeld, Kindergeld u.a.
Säuglingspflege
13
Schlafrhythmus des
Babys, Kolliken,
wann soll der erste Brei gegeben
werden, Stillprobleme,
U-Untersuchungen u.a.
Beratung des BesuchsDienstes, Kooperation mit
dem und/oder
Vermittlung an den SKM
Beratung d. Besuchsdienstes,
Vermittlung an „Frühe
Hilfen“ (Stillprobleme)
Bildung
10
Schulabschluss nachholen, Beruf wechseln,
welche Möglichkeiten
habe ich?
Bildungsberatung
(die Mitarbeiterin von FB
45/302 ist
Bildungsberatungslotsin)
Erziehung
7
Umgang mit eifersüchtigen
Geschwistern,
„verwöhne ich mein
Baby ?“
Beratung d. Besuchsdienstes
Partnerschaft
2
Trennung vom KindesVater,
Besuchsregelung mit
dem Kindesvater
Beratung d. Besuchsdienstes
Evtl. Vermittlung an das
Sozialraumteam
Wohnungssuche,
Aufenthaltsstatus,
Sprachkurse,
Mutter-Kind-Kur,
Arbeitslosigkeit u.a.
Beratung d. Besuchsdienstes,
Kooperation mit der
GeWoGe,
Kooperation mit der AWO,
Vermittlung an die Stabsstelle
Integration
oder den Caritasverband
(Integrationsagentur)
Andere Interessen
an Angeboten
24
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Kindeswohl
8
Erschöpfte Mutter, Unsicherheit
in der Mutterrolle, zu wenige
Kontakte, Probleme beim Stillen,
Probleme in der Mutter-KindBindung, Isolation, Lücken in der
Angebotsstruktur von AachenNord
Anbindung an Wellcome,
Anbindung an Fun-Baby,
Vermittlung an die FamilienPatenschaften, Anbindung
an „Frühe Hilfen“, Begleitung
zu „Guter Start ins Leben“,
Begleitung zum Stadtteilbüro
1
Überforderung einer
alleinerziehenden Mutter mit 4
kleinen Kindern in einer
Krisensituation
Praktische Unterstützung der
Mutter durch den
Besuchsdienst, Information
an das Sozialraumteam zur
Situation in der Familie
Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen geht unterschiedslos auf alle Familien mit
Neugeborenen im Pilotgebiet zu.
Die Familien fühlen sich durch den Besuch und das Baby-Begrüßungspaket wertgeschätzt und
begrüßen diese Maßnahme der Stadt.
Durch den Elternbegleitordner im Baby-Begrüßungspaket, der in den Gesprächen immer in Kurzform
vorgestellt wird, erhalten die Eltern alle wichtigen Informationen der Beratungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie in ihrem Stadtteil sowie auch innerhalb der Stadt. Der
Ordner findet bei den Eltern sowie bei den Einrichtungen im Pilotgebiet eine äußerst hohe positive
Resonanz, da er alle wichtigen Informationen für die Familien bündelt wie z.B.
finanzielle Hilfen für die Familien,
Babypflege,
Kinderbetreuung,
Beratungsstellen für Erziehungs- und Familienberatung,
Beratungsstellen für Eltern mit Migrationshintergrund,
Familienbildung,
Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende,
Eltern-Kind-Gruppen,
Müttercafes u. a.
Zudem enthält der Elternbegleitordner die Elternbriefe des Arbeitskreises „Neue Erziehung“, Berlin
(ANE), eine Notfallnummern-Liste sowie Gutscheine.
Die Familien schätzen es sehr, dass sie sich nicht mehr alle Informationen selbst zusammen suchen
müssen, und oftmals sind die Angebote und Möglichkeiten der Beratung innerhalb der Stadt Aachen
nicht oder nicht vollständig bekannt.
Auf dringende Anfrage wurde der Ordner allen Familienzentren, KiTas und Beratungsstellen im
Pilotgebiet zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen nutzen den Ordner im Rahmen ihrer
Beratungstätigkeit. Immer wieder bitten auch Einrichtungen außerhalb des Pilotgebietes um den
Ordner.
Es gibt vermehrt Anfragen von Familien außerhalb des Pilotgebietes, das Baby-Begrüßungspaket
erhalten zu dürfen. Auch wenden sich Einrichtungen an den Besuchsdienst, wenn eine Familie mit
einem Neugeborenen außerhalb des Pilotgebietes umfassenden Beratungsbedarf hat.
Vorlage FB 45/0301/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Der Besuchsdienst verringert bei den Eltern die Schwellenangst, sich bei Bedarf Beratung und
Unterstützung einzuholen. Durch das Kennenlernen einer Fachkraft der Behörde in einem positiven
Rahmen wird zu den Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Aachen eine Brücke
gebaut.
Die Mitarbeiterinnen des Besuchsdienstes stellen sich auf die unterschiedlichen Lebenslagen und
Bedarfe der Familien ein. Nach einer schwierigen Schwangerschaft und Geburt hat manche Mutter
das Bedürfnis darüber zu reden. Viele Familien wohnen in beengten Wohnverhältnissen, oder es gibt
Probleme mit dem Jobcenter, u. a. Hier wird mit den verschiedenen Fachstellen kooperiert oder
dorthin vermittelt (siehe auch die Tabelle auf Seite 5).
Den Eltern wird grundsätzlich angeboten, sich auch bei zukünftig auftretenden Fragen oder
Problemen an den Besuchsdienst zu wenden, oder sie zu einem Unterstützungsangebot zu begleiten,
was auch genutzt wird.
Die Eltern melden sich in Folge z.B. bei Fragen zu KiTa-Plätzen, zum Elterngeld, bei
Beziehungsproblemen, oder sie bitten darum, ihnen beim Ausfüllen eines Antrages zu helfen. Es
fanden bisher durch die Begleitung von Müttern in ein Unterstützungsangebot (Müttercafe, Guter Start
ins Leben) mehrere Folgekontakte statt.
5. Fazit der Fachverwaltung
Nach den gesetzlichen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 soll der
örtliche Träger der Jugendhilfe den Eltern sowie den werdenden Müttern und Vätern im Rahmen eines
persönlichen Gespräches Informationen über Möglichkeiten der Beratung und Hilfe in Fragen der
Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren zukommen lassen.
Auf Wunsch der Eltern kann dies im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen.
5.1 Gesetzliche Grundlage und deren Bewertung
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 besagt in Artikel 1 des Gesetzes zur Kooperation
und Information im Kinderschutz (KKG)
§ 2 KKG Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
1. Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen
Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung
des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.
2. Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1
zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf
Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft,
bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des
Bundeskinderschutzgesetzes, da er alle Eltern von Neugeborenen im Pilotgebiet anschreibt und ein
persönliches Gespräch zu Leistungs- und Unterstützungsangeboten die Familie betreffend im
Rahmen eines Hausbesuches anbietet.
Auch wird bei der Realisierung des Besuchsdienstes zum Wohle junger Familien bereits auf die im
Bundeskinderschutzgesetz geforderten vorhandenen und etablierten Netzwerkstrukturen
zurückgegriffen.
Vorlage FB 45/0301/WP16 der Stadt Aachen
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Der Besuchsdienst öffnet den Familien Türen zum Beratungs- und Unterstützungsangebot der Stadt
und trägt somit dazu bei, das Bild des Jugendamtes in der Wahrnehmung der Familien positiv zu
verändern und die Behörde zunehmend als unterstützenden und helfenden Partner wahrzunehmen.
Der Besuch der Familien in ihrem häuslichen Umfeld trägt dazu bei, Belastungen und/oder
Überforderungen in einer Familie frühzeitig zu erkennen. Die Fachkräfte des Besuchsdienstes
beraten dann unmittelbar vor Ort oder vermitteln in Hilfsangebote und setzen diese in Gang. Somit
wird einer Überforderung von Müttern/Eltern zu einem frühen Zeitpunkt entgegengewirkt und einer
möglichen Kindeswohlgefährdung vorgebeugt.
5.2 Konsequenz
Aufgrund der zeitlichen Befristung des Besuchsdienstes bis zum 31.12.2013 gilt es, eine Perspektive
über die Befristung hinaus zu entwickeln, um weiterhin den Anspruch des
Bundeskinderschutzgesetzes zu erfüllen. Hierzu müsste das Angebot des Besuchsdienstes auf das
gesamte Stadtgebiet für alle – werdenden - Eltern der Stadt ausgeweitet werden.
Der FB 45 sieht in diesem Zusammenhang insgesamt 6 Möglichkeiten den gesetzlichen
Anforderungen gerecht zu werden.
5.2.1 Konzept 1:
Es bleibt bei der bisherigen Regelung. Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen wird
weiterhin nur im Pilotgebiet Haaren, Verlautenheide und Aachen-Nord durchgeführt.
Alle Eltern mit einem Neugeborenen im Pilotgebiet werden angeschrieben und besucht. Die
Hausbesuche werden durch eine pädagogische Fachkraft durchgeführt. FB 45/390 führt die
Hausbesuche bei den nicht miteinander verheirateten Eltern durch.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 55.000 € (Personal- und Sachkosten).
5.2.2 Konzept 2:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Nur Eltern mit ihrem ersten Baby werden angeschrieben und besucht. Pädagogische Fachkräfte
führen die Hausbesuche durch.
Die Hausbesuche bei den nichtehelichen Eltern der Erstgeborenen werden durch FB 45/390
durchgeführt.
Um wie viel sich die Zahl der zu besuchenden Familien im Vergleich zu Konzept 1 verringert, ist zzt.
nicht bezifferbar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Besuche um rund ein Drittel reduzieren
werden.
Eine Personalaufstockung wird für erforderlich gehalten.
5.2.3 Konzept 3:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Allen Eltern von Neugeborenen wird schriftlich zur Geburt ihres Kindes gratuliert und ihnen das
Angebot des Hausbesuches gemacht. Der Hausbesuch wird durch pädagogische Fachkräfte
durchgeführt.
Vorlage FB 45/0301/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Bei den nichtehelichen Eltern wird der Hausbesuch weiterhin durch FB 45/390 durchgeführt.
Hierbei wäre eine Personalaufstockung erforderlich.
2012 wurden stadtweit 2068 Geburten gemeldet.
Davon waren bei 629 Geburten die Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet
(30,42 %).
Bei Ausweitung des Besuchsdienstes für Eltern von Neugeborenen auf das gesamte Stadtgebiet wird
der Besuchsdienst für diese Eltern (ca. 30 %) durch das Team Beratung in Vaterschaftsfragen und
Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften (FB 45/390) durchgeführt.
Für die verbleibenden 1439 Neugeborenen werden - in der Annahme, dass auch in Zukunft ca. 80 %
der Eltern von Neugeborenen zu erreichen sind - insgesamt 2,5 Vollzeitstellen (Sozialarbeiter)
benötigt.
Bei Realisierung des Konzeptes 3 würden ca. 160.000 € an Personalkosten, an Sachkosten max.
60.000 € (Taschen, Ordner, Druckkosten, Rauchmelder, Fieberthermometer, Baby-Zahnbürsten,
Fahrtkosten) anfallen.
Der Umfang der Ausweitungskosten des Besuchsdienstes auf das Gesamtstadtgebiet würde sich
somit insgesamt, bei Beibehaltung des bisherigen Standards auf ca. 220.000 € belaufen.
Um Kosten zu reduzieren könnten die Standards des Besuchsdienstes in folgenden Bereichen
reduziert werden:
Im Päckchen befinden sich nur noch Sponsorengeschenke, keine Rauchmelder, keine
Fieberthermometer, keine Baby-Zahnbürsten. Somit verringern sich die Kosten um ca. 17.000,00 €
auf ca. 203.000 €.
Verzichtet man weiter auch auf den Farbdruck im Elternbegleitordner, verringern sich die Kosten um
weitere 19.000 € auf ca. 184.000 €.
5.2.4 Konzept 4:
Der Besuchsdienst wird vom Pilotgebiet Haaren, Verlautenheide und Aachen-Nord auf 3 weitere
Stadtteile ausgeweitet mit dem langfristigen Ziel der gesamtstädtischen Ausweitung.
Alle Eltern von Neugeborenen in den 6 Stadtgebieten werden mit dem Angebot des Hausbesuches
angeschrieben. Die Hausbesuche werden durch pädagogische Fachkräfte durchgeführt.
Die Hausbesuche bei den nichtehelichen Eltern in den 6 Stadtgebieten würden durch FB 45/390
durchgeführt.
Die Kosten werden auf ca. 110.000 € geschätzt - unter der Annahme einer in etwa gleich hohen
Geburtenrate wie im Pilotgebiet - inkl. Personalaufstockung einer zusätzlichen pädagogischen
Fachkraft (Teilzeit) sowie den benötigten Sachkosten.
5.2.5 Konzept 5:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Alle Eltern von Neugeborenen
werden angeschrieben und besucht.
FB 45/390 führt die Hausbesuche bei den nichtehelichen Eltern durch.
Die weiteren Hausbesuche würden von Ehrenamtlern durchgeführt. Pro Sozialraum müssten durch
die pädagogische Fachkraft möglichst 2 Ehrenamtler angeworben, fachlich geschult und begleitet
werden, sowie die Hausbesuche mit der pädagogischen Fachkraft reflektiert werden.
Vorlage FB 45/0301/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.08.2016
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Die freien Träger innerhalb der Stadt würden entsprechend eingebunden.
Kosten entstehen für die päd. Fachkraft, die Sachkosten (Baby-Begrüßungspaket) und für die
Aufwandsentschädigungen (u.a. Fahrgeld) der Ehrenamtler.
In Anlehnung an die Erfahrung von anderen Gemeinden würden die Kosten mindestens auf etwa
100.000 € geschätzt.
Im Rahmen des Ehrenamtler - Einsatzes müsste jedoch eine datenschutzrechtliche Klärung
(Weitergabe der Adressen zwecks Durchführung des Hausbesuches) erfolgen.
5.2.6 Konzept 6:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Alle Eltern mit Neugeborenen
werden angeschrieben. Die Hausbesuche werden jedoch nur auf aktiv geäußerten Wunsch der
Eltern durchgeführt, die durch pädagogische Fachkräfte erfolgen.
Bei den nichtehelichen Eltern werden die Hausbesuche durch FB 45/390 durchgeführt.
Von hier aus ist derzeit nicht einschätzbar, wie viele Eltern sich aktiv um einen Hausbesuch bemühen
würden. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst die derzeit verortete Fachkraft weiter
einzusetzen. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich auf 50.000 € (Diese sind im Haushaltsjahr
2014 ff im Personalkostenverbund des FB 11 einkalkuliert und entsprechend in der
Haushaltsanmeldung berücksichtigt).
Für die Beschaffung der stadtweit benötigten Materialien werden max. 10.000 € benötigt.
6. Vorschlag der Fachverwaltung
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz wird die
Kommune verpflichtet, werdenden und jungen Eltern entsprechende Beratungsangebote zu
unterbreiten.
Nach Prüfung aller oben genannten Alternativen spricht sich die Fachverwaltung für die Realisierung
des Konzeptes 6 aus und schlägt dem KJA vor, diesem zu zustimmen, wobei die Fachverwaltung zu
den Haushaltsberatungen 2014 entsprechende Deckungsvorschläge für die erforderlichen
Sachkosten in Höhe von max. 10.000 € vorzulegen hat.
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