Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118139.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
13.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0962/WP16-1
öffentlich
13.08.2013
FB 61/01 // Dez. III
Änderung Nr.122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen – Laurentiusstraße/Sandhäuschen - für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen
Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände
hier: Änderungsbeschluss
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
18.09.2013
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 122 des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen
Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Straße und dem Sportgelände in der vorgelegten
Fassung.
Vorlage FB 61/0962/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2013
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0861/WP16 – Offenlagebeschluss und
FB 61/0962/WP16 – Empfehlung zum Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Die Erarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes, die den nutzungsrechtlichen Rahmen zur
Realisierung einer Wohnbebauung ggf. mit Gastronomieeinheit vorgeben soll, erfolgte parallel zum
gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 940. Es wird daher auch auf die Erläuterungen in der Vorlage FB
61/0945/WP16-1 zum Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Eine getrennte Beschlussfassung zu beiden Verfahren erfolgte erst mit dem Bericht über das Ergebnis
der öffentlichen Auslegung, verbunden mit der Empfehlung zum Satzungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 940 und der Empfehlung zum Beschluss der Änderung des
Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Nr. 122.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 die Erarbeitung des Bebauungsplanes –
Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes
1980 beschlossen. Am 15.12.2010 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg diesem
Beschluss an. In der Zeit vom 28.03. - 08.04.2011 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt.
Während der Zeit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28.03. – 08.04.2011, bei der die
Bürger die Möglichkeit hatten, sich schriftlich zur Planung zu äußern, sind 17 Eingaben betroffener
Bürger bei der Stadtverwaltung eingegangen. Im Hinblick auf die Zieldarstellung der
Flächennutzungsplanänderung wurde den Anregungen nicht gefolgt.
Paralllel dazu wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Den Anregungen
aus der einzigen Stellungnahme wurde zum Teil gefolgt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat am 10.04.2010 den Empfehlungsbeschluss zur
Offenlage gefasst mit einem für die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht relevanten Zusatz.
Nach entsprechender Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde fasste der Planungsausschuss den
Beschluss zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 11.04.2010 ohne diesen Zusatz.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.05.2013 bis 21.06.2013 statt. Im gleichen Zeitraum
wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung
keine Eingaben eingereicht. Seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden 3 Anregungen
zur Planung abgegeben, die teilweise berücksichtigt werden konnten.
Vorlage FB 61/0962/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2013
Seite: 2/3
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 12.09.2013 mit dem Ergebnis der Offenlage
beschäftigen; die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird am 11.09.2013 beraten. Über das
Ergebnis wird in der Ratssitzung berichtet.
Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – in der vorliegenden Fassung den Änderungsbeschluss
zu fassen.
Anlage/n:
Begründung zur 122. Flächennutzungsplanänderung
Zusammenfassende Erklärung
Vorlage FB 61/0962/WP16-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2013
Seite: 3/3
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Entwurf der Begründung zur
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschenfür den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk AachenLaurensberg
(Stand 12.08.2013)
Lage des Plangebietes
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Inhalt
Teil A
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen (gem. §2a Ziff.1 BauGB)
1.
Plangebietsbeschreibung
2.
Planung
3.
Darstellung des Regionalplanes
4
Aussagen Masterplan 2030*
5.
5.1
Flächennutzungsplan
Änderung des Flächennutzungsplanes
6.
Landschaftsplan
7.
Auswirkungen der Planung
8.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
9.
Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Teil B
Umweltbericht
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen1.
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Plangebietsbeschreibung
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,56 ha, für das eine Flächennutzungsplanänderung vorgesehen ist,
liegt im Westen der Ortslage Laurensberg und nördlich der Innenstadt Aachen. Es wird begrenzt durch die
vorhandenen Sportanlagen im Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im
Süden und Südwesten.
Im Osten und Süden grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und den öffentlichen
Einrichtungen Grundschule, Kindergarten und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar an das
Plangebiet.
Auf dem Grundstück Sandhäuschen prägte ehemals ein Gebäudekomplex, der als Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetrieb, Pächterwohnung und Kindertagesstätte genutzt wurde, das Landschaftsbild. Teile des
Geländes dienten als gebundene Stellplatzanlage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die
vorhandenen Nutzungen. Aufgrund mangelnder Pachtnachfrage in Kombination mit einem hohen
Investitionsbedarf hat sich die Stadt Aachen entschlossen, den Gebäudebestand Ende 2008 niederzulegen und
das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen.
Im Süden schließt das Plangebiet an die vorhandene Wohnbebauung an und bildet durch die geplante Änderung
die Abrundung des Siedlungsbereiches nach Norden. Die nördlich anschließende Grünfläche beinhaltet die
Zielvorstellung „Sportliche Nutzung und Kinderspielplatz“.
2.
Planung
Parallel zum gleichnamigen Bebauungsplanverfahren Nr. 940 soll der Flächennutzungsplan geändert werden,
um den nutzungsrechtlichen Rahmen zur Realisierung einer Wohnbebauung vorzugeben.
In Aachen besteht akuter Bedarf an innenstadtnahen Einfamilienhäusern sowie ein Bauflächenbedarf aufgrund
der geplanten Hochschulerweiterung. Ziel der Stadt Aachen ist, durch die Bereitstellung neuer Bauflächen dem
akuten Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und ein Abwandern junger Familien und höherer
Einkommensgruppen ins Umland zu verhindern. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich
barrierefreies Bauen. Es handelt sich gerade im Hinblick auf die neu entstehenden Campusprojekte Melaten und
West um einen Standort mit idealen Wohnbedingungen bezüglich Lage und Qualität. Daher soll der
Flächennutzungsplan im Bereich der aufgegebenen Nutzung eines Gastronomie- bzw. Veranstaltungsbetriebes
und der angrenzenden Grünfläche in „Wohnbauflächen“ geändert werden.
Südwestlich des Plangebietes schließt die Änderung Nr. 113 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
den Bereich als „Wohnbaufläche“ nach Südwesten ab. Die Zweckbindung der verbleibenden nördlichen
Grünfläche für Sport – und Spielnutzung bleibt erhalten.
In der Ausgestaltung des gleichnamigen Bebauungsplanes steht eine kleinräumige Darstellung von
„Mischbaufläche“ der Zielvorstellung „Wohnbauflächen“ im Einzelfall nicht entgegen und kann gem. § 8 Abs. 2
BauGB als aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet angesehen werden.
3.
Darstellung des Regionalplanes
Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bestimmen die allgemeine Größenordnung und annähernde
räumliche Lage, eine Festlegung der tatsächlichen Flächennutzung und ihrer Darstellung geschieht im
Flächennutzungsplan. Es besteht eine Anpassungspflicht der Bauleitplanung an den Regionalplan.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen
2003, Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar.
4.
Aussagen Masterplan 2030*
2010 wurde mit der Arbeit an einem Masterplan und einem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen.
Unter dem Projekttitel AACHEN*2030 sollen die inhaltlich eng miteinander verknüpften Pläne Orientierung,
Leitlinien und Impulse für die räumliche Entwicklung der Stadt in den nächsten zwei Jahrzehnten geben.
Der Masterplan wurde am 19.12.2012 durch den Rat der Stadt beschlossen und macht in den verschiedenen
Handlungsfeldern folgende Aussagen zum Plangebiet Laurentiusstraße / Sandhäuschen:
Handlungsfeld Wohnen:
Unter dem Oberziel der Wohnungsmarktoffensive beschreibt der Masterplan die Entwicklung neuer
Wohnstandorte in integrierten Lagen mit gemischten sozialen Strukturen als ein wichtiges städtebauliches Ziel.
Die planerische Absicht, ein Wohngebiet vor allem für Familien und Senioren zu entwickeln, entspricht darüber
hinaus dem Ziel der zielgruppenorientierten Wohnbaulandbereitstellung.
Handlungsfeld Hochschulen:
Das Plangebiet ist im Masterplan als Bereich gekennzeichnet, in dem im Sinne einer qualifizierten
hochschulbezogenen Infrastruktur flexible Wohnraumangebote entwickelt werden sollen.
Handlungsfeld Freiraum:
Der westlich an das Plangebiet angrenzende Bereich ist als vielfältig strukturierter Landschaftsraum zu erhalten.
Es gilt die Erlebbarkeit dieser stadtnahen (Kultur-)Landschaftsräume zu stärken.
Handlungsfeld Stadt-Bau-Kultur:
Im Sinne einer Sicherung der Stadtteilidentitäten ist als Ziel im Masterplan die Freihaltung der Blickbeziehung auf
St. Laurentius dargestellt.
5.
Flächennutzungsplan
Der Flächenutzungsplan schafft als vorbereitender Bauleitplan ein umfassendes, die gemeindliche Planungen
integriertes Bodennutzungskonzept. Er zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet
auf und ist seit dem 04.09.1985 uneingeschränkt gültig.
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück
„Sandhäuschen“ als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem Symbol
P für Parkplätze und Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die Beipläne 1 und
3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und
Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und
Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz dargestellt.
5.1
Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufgrund der vorgesehenen Planung sollen die aufgegebenen Nutzungen des Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetriebs und die angrenzende Grünfläche weitgehend zur Umwandlung in Wohnraum dienen. Auf
Ebene des Flächennutzungsplanes soll ein einheitliches, übergeordnetes Ziel mit Schwerpunkt auf die
Wohnbauentwicklung umgesetzt werden. Hierzu muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der gesamte
Planbereich, der derzeit im Hauptplan als `Gemischte Bauflächen´ und als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
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Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Parkplätze und Parkbauten dargestellt ist, soll in die Darstellung `Wohnbauflächen´ geändert werden. Parallel
hierzu soll die neue Zielsetzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes konkretisiert werden.
Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf und Grünflächen, Neuplanung“ sollen die Symbole für Sportanlage und
Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3 „Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und
Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter Sportplatz und Spielplatz für den Änderungsbereich nicht
mehr dargestellt werden. Die Symbolik der Beipläne bleibt für die außerhalb des Änderungsbereiches gelegene
Grünfläche weiterhin bestehen.
6.
Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
7.
Auswirkungen der Planung
Mit der parallelen Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine
geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich gesichert und eine Nutzung, die dem besonderen Ort
und der exponierten naturräumlichen Lage gerecht wird, gefördert werden.
8.
Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
Als Instrument der vorbereitenden Steuerung der Bodennutzung soll der Flächennutzungsplan gem. § 1 (5)
BauGB durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung
an den Klimawandel dienen, den Erfordernissen des allgemeinen Klimaschutzes gerecht werden.
Zwischen dem Sportplatz und der Vetschauer Straße ist die Darstellung einer Wohnbaufläche geplant, um dem
akuten Bedarf an Wohnbaufläche im Aachener Stadtgebiet gerecht zu werden. Zum einen wird eine bereits
vorhandene Mischbaufläche teils überplant, zum anderen eine vorhandene Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkplatz in eine Wohnbaufläche geändert. Die geplante Wohnbaufläche stellt eine sinnvolle
Arrondierung der vorhandenen Wohnbebauung dar. Aufgrund dieser Lage ist eine Nutzung der vorhandenen
Infrastruktur möglich. Durch die Anbindung an das vorhandene ÖPNV-Netz kann das zu erwartende
Verkehrsaufkommen vermindert werden, was sich wiederum positiv auf die CO2-Bilanzierung der Kommune
auswirken wird.
9.
Beteiligung der Bezirksregierung Köln
Mit Schreiben vom 21.05.2012 wird seitens der Bezirksregierung Köln grundsätzlich die Anpassung der
beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Landesplanung und Raumordnung
bestätigt.
10.
nachrichtliche Hinweise
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung Nr. 122 befindet sich innerhalb des
bergbaurechtlichen Erlaubnisfeldes „Rheinland“ der Wintershall GmbH, Erdölwerke. Hierbei handelt es sich um
eine öffentlich- rechtlich verliehene Berechtigung zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen.
Einschränkungen für eine Bebauung oder für Bauvorhaben ergeben sich – laut Bergbauberechtigten - nicht.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
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Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Teil B
Allgemein
Der Umweltbericht dient dazu, die Planung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen. Damit
werden die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 a BauGB im Sinne der im Juli 2004 in Kraft getretenen Novelle
berücksichtigt.
Gemäß § 2 a BauGB ist der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Änderung des
Flächennutzungsplanes hinzuzufügen. In diesem sind die bewerteten Belange des Umweltschutzes darzulegen.
Zusätzlich hat eine Erklärung zum Umweltbericht zu erfolgen. In dieser werden die Art und Weise, wie die
Umweltbelange in dem Bauleitplan berücksichtigt werden, dargestellt, mögliche Alternativen untersucht und
hinsichtlich ihrer Umsetzung bewertet.
Entwurf zum Umweltbericht (gem. § 2a Ziff. 2 BauGB) Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
Einleitung
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Zusammenfassung
Bisher geltender Inhalt für den zu ändernden Bereich
Neuer Inhalt für den geänderten Bereich
Die Darstellung Grünflächen und gemischte Bauflächen soll in Wohnbauflächen geändert werden.
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Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
1. Einleitung
Der Planbereich liegt im Stadtbezirk Aachen – Laurensberg. Er wird begrenzt durch die vorhandenen Sportanlagen im
Norden, die Vetschauer Straße im Nordosten sowie die Laurentiusstraße im Süden und Südwesten. Im Osten und Süden
grenzt der Siedlungsraum, bestehend aus Wohnbebauung und den öffentlichen Einrichtungen Grundschule, Kindergarten
und der katholischen Pfarrkirche St. Laurentius, unmittelbar an das Plangebiet.
Es ist geplant, auf dem Gelände ein Wohnbauprojekt zu errichten, für das ein Bebauungsplan mit eigenem Umweltbericht
aufgestellt wird. Im Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Wie oben im Bild gezeigt, sollen
gemischte Bauflächen und Grünfläche als Wohnbauflächen dargestellt werden.
Regionalplan
Der Regionalplan (ehem. Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003,
Stand 2010, stellt den Planbereich als `Allgemeinen Siedlungsbereich´ dar.
Flächennutzungsplan 1980 (FNP)
Der Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen stellt den Planbereich für das ehemalige Grundstück „ Sandhäuschen“
als `Gemischte Bauflächen´ dar. Angrenzend ist die Fläche als `Grünflächen´ mit dem Symbol P für Parkplätze und
Parkbauten dargestellt. Im Bereich dieser Grünfläche gelten zusätzlich die Beipläne 1 und 3. Im Beiplan 1 „Gemeinbedarf
und Grünflächen, Neuplanung“ sind die Symbole für Sportanlage und Kinderspielplatz, Kategorie “A“ und im Beiplan 3
„Grün- und Sportflächen/Spiel- und Sportanlagen, Bestand und Planung“ die Grünflächen mit den Symbolen geplanter
Sportplatz und Spielplatz dargestellt.
Landschaftsplan
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
2.
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Den Norden des zu betrachtenden Landschaftsraums prägen die Großsportanlagen des Schulzentrums AachenLaurensberg. Weiter nördlich befindet sich die Autobahn A 4. In einiger Entfernung verläuft die Eisenbahnlinie AachenMönchengladbach in Hochlage und prägt durch ein großdimensioniertes Brückenbauwerk das Landschaftsbild. Im
Westen liegt das neu erbaute Familienzentrum. Weiter westlich des Plangebietes erstrecken sich im Bereich der offenen
Landschaft weitläufige, landwirtschaftlich genutzte Wiesen- und Ackerflächen, die auch Naherholungszwecken dienen.
Östlich liegt der Ortskern von Laurensberg mit der Kirche St. Laurentius. Im südlichen Betrachtungsraum schließt sich
ebenfalls überwiegend Wohnbebauung an.
Im Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes (ehem. Zollhaus Barriere,
heute Wohnhaus mit Wirtschaftsgebäude, Rathausstraße 62), die unter Denkmalschutz stehen. In unmittelbarer
Nachbarschaft zum Plangebiet stehen weitere Baudenkmäler. Dabei handelt es sich um die Kirche St. Laurentius, das
benachbarte Pfarrhaus (Laurentiusstr. 75), die Gebäude Laurentiusstr. 79 (Neues Pfarrhaus) und 58 sowie Laurentiusstr.
63-71 (dreiflügelige Hofanlage), das Wegekreuz Fitzeberg/Ecke Laurentiusstr und das Gut Barriere selbst. Die historische
Ortslage von Laurensberg wird von der St. Laurentiuskirche mit dem sie umgebenden Kirchhügel, dem angrenzenden
Friedhof und dem Pfarrhaus dominiert. Historische und moderne Gebäude sowie die großzügigen Freiflächen bilden den
ländlichen Charakter.
Das eigentliche Plangebiet wird durch die Straßenführung der Laurentiusstraße und die angrenzenden Parkplatzflächen
sowie die nach dem Abriss des Sandhäuschens entstandenen Brachfläche geprägt. Im Norden fällt das Gelände der
Grünfläche steil in Richtung Sportanlagen ab. Hier befindet sich ein dichter, ca. 8-10 m breiter Gehölzstreifen. Der
westliche Gehölzstreifen geht im Bereich der Gebäudeflächen des Guts Barriere in großkronigen Baumbestand mit
einzelnen Gebüschflächen über. Das Plangebiet wird bereits von Biotoptypen des Siedlungsbereichs geprägt.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt
Aachen
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Entwurf zur Begründung
Änderungsbeschluss
Fassung vom 12.08.2013
Das Plangebiet befindet weder in einem FFH-, Vogel-, Natur-, Landschafts- noch Wasserschutzgebiet.
Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass keine planungsrelevanten Arten von der Planung betroffen
werden. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet nicht vorhanden. Es liegt in einem
Übergangsbereich zwischen Wohnsiedlung, Sportflächen und der freien Landschaft mit landwirtschaftlichen Elementen
und damit in keinem außerordentlich zu schützenden Bereich. Aufgrund seiner geringen Größe und der bereits
vorhandenen, großflächigen Verkehrsflächen hat die Freifläche bereits an ökologischem Wert eingebüßt. Es ist davon
auszugehen, dass bereits ein vollständiger bis fast vollständiger Bodenfunktionsverlust stattgefunden hat.
Altlastenverdachtsflächen sind nicht vorhanden. Im Plangebiet herrscht lt. Gesamtstädtischen Klimagutachten
Siedlungsklima vor; besonders zu schützende Klimazonen sind nicht ausgewiesen.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Bereich, der als Schutzstreifen zwischen der bestehenden ruhigen
Wohnbebauung sowie der Lärm verursachenden Sportnutzung dient. Darüber hinaus ist das Gebiet mit Verkehrslärm
sowohl durch die angrenzende Straße als auch die BAB vorbelastet. Der sich dadurch ergebende Konflikt ist in den nach
geordneten Verfahren zu lösen.
Da sich der Versiegelungsgrad des Planbereichs erhöhen wird, ist im Zuge der Entwässerung des Gebietes der
Hochwasserschutz im betroffenen Gewässersystem - hier Wildbach–Wurm -, in dem derzeit weiterhin Hochwassergefahr
besteht, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Sowohl der Denkmalschutz als auch die vorhandenen Grünstrukturen sind bei der weiteren Planung angemessen zu
berücksichtigen.
3.
Zusammenfassung (Allgemein verständliche Zusammenfassung)
Zur Verwirklichung des Wohnbauprojektes sind die Aufstellung des Bebauungsplanes und parallel dazu die Änderung des
Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung beinhaltet die Darstellung Wohnbauflächen statt Grünflächen bzw.
Mischbaufläche. Die hier durchgeführte Umweltprüfung, die durch den Umweltbericht dokumentiert wird, orientiert sich an
den gesetzlichen Vorgaben des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Anlage zu § 2 Abs. 4 u. § 2a BauGB sowie der
klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf
den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der
Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt
durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung
wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen.
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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Zusammenfassende Erklärung
gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980
der Stadt Aachen
- Flächennutzungsplanes -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- für den Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Str. und dem Sportgelände im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
Lage des Plangebietes
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Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 19.08.2013
Zusammenfassende Erklärung
1.o
Erläuterung
Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung von
Wohnbauland zu schaffen. In Aachen besteht akuter Bedarf an innenstadtnahen Einfamilienhäusern sowie ein
Bauflächenbedarf aufgrund der geplanten Hochschulerweiterung. Ziel der Stadt Aachen ist, durch die Bereitstellung neuer
Bauflächen dem akuten Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und ein Abwandern junger Familien und höherer
Einkommensgruppen ins Umland zu verhindern. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch im Bereich barrierefreies Bauen.
Es handelt sich gerade im Hinblick auf die neu entstehenden Campusprojekte Melaten und West um einen Standort mit
idealen Wohnbedingungen bezüglich Lage und Qualität.
Daher soll der Flächennutzungsplan im Bereich der aufgegebenen Nutzung eines Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetriebes und der angrenzenden Grünfläche in „Wohnbauflächen“ geändert werden.
Die geplante Wohnbaufläche bezieht sich auf den im Regionalplan als Siedlungsbereich dargestellten Bereich.
2.o
Verfahrensablauf
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Anhörungsveranstaltung
Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Landesplanung gem. § 34 LPlG
Beratung im Umweltausschuss
Offenlagebeschluss
Öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Änderungsbeschluss des Rates der Stadt
Genehmigung Bezirksregierung Köln
Veröffentlichung und Rechtskraft
28.03.2011 – 08.04.2011
28.03.2011 – 02.05.2011
31.03.2011
21.05.2012
16.04.2013
11.04.2013
21.05.2013 – 21.06.2013
21.05.2013 – 21.06.2013
18.09.2013 (steht aus)
(wird nachgetragen)
(wird nachgetragen)
3.o
Änderung des Flächennutzungsplanes 1980
Auf dem Grundstück Sandhäuschen prägte ehemals eine Gebäudekomplex, der als Gastronomie- bzw.
Veranstaltungsbetrieb, Pächterwohnung und Kindertagesstätte genutzt wurde, das Landschaftsbild. Teile des Geländes
dienten als gebundene Stellplatzanlage zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs für die vorhandenen Nutzungen.
Aufgrund mangelnder Pachtnachfrage in Kombination mit einem hohen Investitionsbedarf hat sich die Stadt Aachen
entschlossen, den Gebäudebestand Ende 2008 niederzulegen und das Grundstück einer neuen Nutzung zuzuführen.
Die brachliegenden Flächen bieten sich für eine Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern an, da sowohl die
regionalplanerischen Vorgaben gegeben als auch eine Arrondierung des Siedlungsrandes städtebaulich gut vertretbar
sind und dringend benötigte Bauflächen für den Eigenheimbau zur Verfügung gestellt werden können.
Für die beabsichtige Nutzung und Umwandlung in Wohnraum muss der Flächennutzungsplan geändert werden. Der
gesamte Planbereich, der derzeit im Hauptplan als `Gemischte Bauflächen´ und als `Grünfläche´ dargestellt ist, soll in die
Darstellung `Wohnbaufläche´ geändert werden. Parallel hierzu soll die neue Zielsetzung durch die Aufstellung eines
Bebauungsplanes konkretisiert werden.
Der Planbereich liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
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Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 19.08.2013
4.o
Berücksichtigung der Umweltbelange
Die einzelnen Schutzgüter, die im Plangebiet vorkommen, wurden im Rahmen der Umweltprüfung geprüft und bewertet
und die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im Umweltbericht zusammenfassend
dokumentiert. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 122.
4.1
Beurteilung der Umweltbelange
Die Umweltprüfung zeigt, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen selbst keine erheblichen Umweltauswirkungen auf
den Naturhaushalt haben wird, sofern der Hochwasserschutz gesichert ist. Maßgeblich ist die Ausgestaltung der
Wohnbauflächen. Wie aus dem Umweltbericht zum Bebauungsplan hervorgeht, kann der Eingriff in den Naturhaushalt
durch eine Vielzahl von Maßnahmen weitgehend ausgeglichen werden. Die immissionsschutzrechtliche Lärmbelastung
wird sich trotz einiger Maßnahmen auf dem Niveau der Richtwerte eines Mischgebietes einstellen.
5.o
Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung
In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden nur Anregungen, Bedenken und Hinweise zum parallel
aufgestellten Bebauungsplan Nr. 940 und dessen Themen:
Verringerung von öffentlich nutzbaren Parkplätzen gegenüber dem bisherigen Angebot
Entfall der Versammlungsfunktion Gastronomiebetrieb Sandhäuschen
Beeinträchtigung der vorhandenen Baudenkmäler durch die Planung
Befürchtung zusätzlicher Verkehrsbelastungen
Kubaturen und Gebäudestellung passen nicht in das Umfeld
Grundstücksgrößen sind für das Umfeld zu gering
Andere Wohngebiete eignen sich besser für Familien
vorgetragen.
Zum Änderungsverfahren Nr. 122 des Flächennutzungsplanes wurden keine Anregungen bzw. Bedenken geäußert, die
eine Änderung der Abgrenzung oder Zielsetzung erforderten.
Der Planungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 11.04.2013 den Beschluss zur Offenlage der
Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen der Offenlage wurden keine Bedenken und Anregungen zum
Änderungsverfahren abgegeben.
6.o
Berücksichtigung der Behördenbeteiligung
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Sachverhalte zu der Planung
vorgetragen:
Freihaltung der Sichtachse St. Laurentius - Gut Barriere und Abstandsflächen aus Gründen des
Denkmalschutzes
Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises auf vergebene Bergrechte
Freihaltung der Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere
Notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen am Entwässerungssystem außerhalb des Geltungsbereiches
Lichtimmissionen durch die Flutlichtanlage.
Bei der Berücksichtigung im Flächennutzungsplanverfahren wurde zur Klarstellung der verliehenen Bergrechte ein
Hinweis in die Begründung der Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.
Die Flutlichtanlage des Sportplatzes ist nach Aussage des Umweltamtes überaltert und wird bei der nachrückenden
Wohnbebauung ggf. zu Blendwirkungen führen. Sollten diese Lichtimmissionen auftreten, muss die Lichtanlage
nachgebessert oder ausgetauscht werden. Die Verantwortung liegt bei der Stadt Aachen.
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Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der
Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen-
Zusammenfassende Erklärung
Fassung vom 19.08.2013
Die weiteren Sachverhalte sind nicht auf Ebene der Flächennutzungsplanung regel- und darstellbar und werden auf das
konkretisierende Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Die Bezirksregierung Köln wurde gemäß § 34 Abs.1 Landesplanungsgesetz (LPlG) am Änderungsverfahren beteiligt.
Diese bestätigte mit Schreiben vom 21.05.2012, dass gegen die vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes
keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
7.o
Ergebnis der Abwägung
Der Rat der Stadt Aachen ist in seiner Sitzung am ………..2013 den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
während der Offenlage gefolgt und hat die Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
8.o
Genehmigung der Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes
Die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- bedarf
gemäß § 6 Baugesetzbuch der Genehmigung. Das Ergebnis wird nachgereicht.
9.o
Bekanntmachung der Genehmigung
Mit der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch wird die Änderung Nr. 122 des
Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen 1980 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- wirksam. Die Daten werden
nachgetragen.
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