Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117979.pdf
Größe
260 kB
Erstellt
11.07.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0102/WP16
öffentlich
11.07.2013
Viktoriaallee
Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.09.2013
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten
Erschließungsanlage „Viktoriaallee“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
292.221,31 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Erläuterungen:
Die Straße Viktoriaallee wurde in den Jahren 2010 / 2011 neu ausgebaut. Der Ausbau war
notwendig, weil sich die jeweiligen Teileinrichtungen in einem sehr schlechten technischen Zustand
befanden. Weitere Instandsetzungsarbeiten waren im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden
wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten.
Die Viktoriaallee wurde bereits vor dem Krieg erstmalig hergestellt. In Anbetracht des Alters der
Erschließungsanlage sowie der nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprechenden
Bauweise kam lediglich ein kompletter Neuausbau in Betracht. Dies wurde auch zum Anlass
genommen, die jeweiligen Teileinrichtungen in ihrer räumlichen Ausdehnung umzugestalten, um die
Verkehrsflüsse zu verbessern und Unfallrisiken zu minimieren. Dabei wurden die eingegangenen
Bürgereingaben soweit wie möglich berücksichtigt.
Die Fahrbahn wurde bei ihrer erstmaligen Herstellung in Natursteingroßpflaster angelegt und im
Laufe der Jahre mit großflächigen Asphaltflicken überzogen. Im Zuge der o.a. Baumaßnahme erhielt
sie einen Komplettausbau aus Splittmastixasphalt, einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen
Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.
Vor dem Ausbau war das Parken innerhalb der Fahrbahn, im Bereich der Kirchenumfahrt auch auf
den Gehwegen erlaubt. Durch den Neuausbau wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich
angelegt. Hierbei wurde das Großpflaster verwendet, das zuvor im Fahrbahnbereich aufgenommen
worden war. Die Bettung erfolgte auf Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen
Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.
Die Gehwege wurden in Betonsteinplatten im Diagonalverband und Bischofsmützen hergestellt. Der
Unterbau besteht aus Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie
einer
Frostschutzschicht.
Der
Randabschluss
entlang
der
Fassaden
erhielt
einen
Natursteinpflasterstreifen. Zur Vorderseite wurden die Gehwege durch Naturbordsteine eingefasst.
Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard.
Sie wurde im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich
die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.
Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr
den heutigen technischen Anforderungen. Es wurde eine neue Entwässerungsrinne in Form einer 3zeiligen Natursteinpflasterrinne angelegt sowie neue DIN-gerechte Straßenabläufe eingebaut. Diese
gewährleisten nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des
Oberflächenwassers.
Vorlage B 03/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Die Ausbaumaßnahme stellt eine nachmalige Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das
Land
Nordrhein-Westfalen
(KAG
NW)
dar.
Durch
die
Ausbaumaßnahme
hat
sich
die
Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen
wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich
dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung
(SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der Straße „Viktoriaallee“ erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5
Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt
sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen
Aufwandes
erfolgt
gemäß
§
6
SBS
und
unter
Berücksichtigung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke
entsprechend
ihrer
Größe
und
Ausnutzbarkeit.
Unter
Zugrundelegung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich zwei unterschiedliche Beitragssätze. Die Ermittlung
des
gekürzten
beitragsfähigen
Aufwandes,
des
Anteils
der
Beitragspflichtigen
sowie
die
Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0102/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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