Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
117982.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
05.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0951/WP16
öffentlich
05.08.2013
Dez. III / FB 61/70
B 264 - Lütticher Straße
2. Bauabschnitt von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring
hier: Baubeschluss für Finanzierungsantrag
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.09.2013
19.09.2013
B0
MA
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den
Ausbau der B 264 – Lütticher Straße, 2. BA - von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring auf der
Grundlage der Pläne 2013_007_L0 bis L3 und 2013_007_A1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Baubeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße, 2. BA von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring auf der Grundlage der Pläne 2013_007_L00 bis L03 und
2013_007_A01.
Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/8
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring/ Schanz
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
259.200
259200
1.036.800
1.036.800
1.296.000
1.296.000
Auszahlungen
-1.366.457
-1.366.457
-1.728.000
-1.728.000
-3.094.457
-3.094.457
Ergebnis
-1.107.257
-1.107.257
-691.200
-691.200
-1.798.457
-1.798.457
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
-Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2013
Ansatz 2013
2014 ff.
Ansatz 2014 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
26.500
26.500
104.600
104.600
-18.000
-18.000
-72.000
-72.000
Abschreibungen
-22.500
-22.500
-90.000
-90.000
Ergebnis
-14.000
-14.000
-57.400
-57.400
Personal/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
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Erläuterungen:
1. Allgemeines
Die Lütticher Straße (B264) ist eine wichtige Ausfallstraße, die nach Südwesten in Richtung Belgien
führt und im Norden an den Alleenring anbindet. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Brüsseler
und Amsterdamer Ring ist sie eine im gesamtstädtischen Vergleich eher gering belastete Radiale. In
dem vorgestellten zweiten Bauabschnitt erschließt sie als bedeutende Anziehungspunkte für alle
Verkehrsarten das Couvengymnasium und das Franziskuskrankenhaus.
Als ehemalige napoleonische Straße bildet die Lütticher Straße eine historische Achse und stellt mit
ihrer z. T. gründerzeitlichen Bebauung und dem alten Baumbestand eine besondere stadträumliche
Situation dar, der beim nun anstehenden Ausbau Rechnung getragen wird. Die Lütticher Straße hat
gleichzeitig eine wichtige Funktion zur Abwicklung des ÖPNV. Der 2. Bauabschnitt von Limburger
Straße bis Amsterdamer Ring ist 680m lang.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben am 05.11.2008 und
27.11.2008 beraten und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation beauftragt.
In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 27.05.2009 und im Mobilitätsausschuss am
04.06.2009 über die Bürgerinformation berichtet und die Vorentwurfsplanung beraten. Für den ersten
Bauabschnitt liegt inzwischen ein Ausführungsbeschluss vor, dessen Umsetzung in Vorbereitung ist.
Für den zweiten Bauabschnitt soll nach Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am
04.09.2013 im Mobilitätsausschuss am 19.09.2013 der Baubeschluss gefasst und auf dieser
Grundlage der Finanzierungsantrag nach dem Entflechtungsgesetz gestellt werden.
2. Variantenvergleich
In der Bürgerinformation am 29.04.2013 wurden von der Verwaltung mehrere Querschnittsvarianten
vorgestellt, die sich aus der Notwendigkeit ergaben, den bereits 2009 beschlossenen Vorentwurf auf
die Rahmenbedingung der Fahrbahnbreite aus dem ersten Bauabschnitt anzupassen. Von den
Bürgern wurden vor allem die Ausbau-kosten thematisiert und weitere Querschnittsvarianten in die
Diskussion eingebracht. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt.
Wesentliche Aspekte der Anmerkungen der Bürger waren:
-
Kosten insgesamt und Anliegerbeiträge
-
Notwendigkeit von Radverkehrsanlagen
-
Erhaltung des Parkraumangebots
-
Verzicht auf zusätzliche Bäume
-
Beibehaltung der Einmündung Limburger Straße in der aktuellen Form
-
Verzicht auf die Insel an der Haltestelle
Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung insgesamt zehn Varianten
und Untervarianten zeichnerisch jeweils anhand eines Regelquerschnitts sowie eines
Lageplanausschnitts dargestellt und anhand dieser die Baukosten, den beitragsfähige Aufwand und
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die darauf entfallenden Anliegerbeiträge geschätzt. Daneben wurde die Parkraum- und Baumbilanz
aufgestellt.
Aufgrund der vorgelegten Daten und der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragte
der Mobilitätsausschuss am 6.6.2013 die Verwaltung, „bei der weiteren Planung des 2. BA die
Variante 5a mit gestreckten Baumstandorten zugrunde zu legen. Für die Einmündung Limburger
Straße wird die Variante 3 favorisiert. Auf eine Mittelinsel auf Höhe des Couvengymnasiums wird in
der weiteren Planung verzichtet.“
Anpassungsbereich zum 1. Bauabschnitt und Limburger Straße
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 07.03.2013 wurde das Bauende des 1. Bauabschnittes
wegen der noch zu berücksichtigen Aufweitung für die Linksabbieger in die Limburger Straße gemäß
Plan 2009_017_L07c_Deckblatt zurückverlegt. Dieser Bereich wurde im Zusammenhang mit der
Planung des 2. Bauabschnittes optimiert, musste aber erweitert werden von Haus-Nr. 44 bis 54 (Plan
2013_007_L00). Aufgrund der aktuellen Bewertung des Baumbestandes in diesem Abschnitt stellt der
Erhalt der großen Bäume auf der Friedhofseite zu Lasten der vier kleineren und teilweise abgängigen
Bäume vor Haus-Nr. 48 und 50 für die erforderliche Fahrbahnaufweitung einen sinnvollen
Kompromiss dar, der vom Aachener Baumschutz Bündnis mitgetragen wird. In diesem Abschnitt
werden auf der einen Seite ein und der anderen Seite drei neue Bäume gepflanzt. Die Anpassung ist
kostenneutral zum bisherigen Finanzierungsantrag.
Im Einmündungsbereich Limburger Straße kann der vorhandene Parkstreifen um zwei Parkplätze
verlängert werden, hier und in der großen Grünfläche vor Haus-Nr. 41 sind zwei Baumpflanzungen
möglich. Im Bereich der Wendeanlage Körnerstraße werden sechs leere Baumbeete ebenfalls neu
bepflanzt.
Baum- und Parkraumbilanz
Die diskutierten Varianten basierten bzgl. der neu zu pflanzenden Bäume auf dem Vorentwurf, in dem
die sie mit einem Abstand von ca. 12-13 m geplant sind, was zwei Längsparkständen dazwischen
entspricht. Dieser Abstand wurde unter Beibehaltung des Alleencharakters auf ca. 23-33m
Achsabstand (4-6 Parkstände dazwischen) vergrößert, womit sich die Parkraumbilanz verbessert hat.
Der größere Baumabstand wirkt sich auch positiv auf die Beleuchtungskosten aus.
Die Wiederherstellung des Alleecharakters dieser historischen Magistrale ist ein wichtiges
städtebauliches Ziel der Erneuerung, welches nicht nur der historischen Randbebauung Rechnung
trägt. Gleichzeitig wird die Grünbilanz im Straßenraum verbessert, die einen wesentlichen Beitrag zur
Wohn- und Umweltqualität leistet.
Die Bäume wurden im Variantenvergleich nur hinsichtlich der geometrischen Anforderungen
berücksichtigt.
Zur Vorbereitung der weiteren Entscheidungsschritte wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das
den Zustand und die Lebenserwartung der Bäume im Einzelnen erfasst. Die auf Basis des Gutachtens
erfolgten Abstimmungen mit FB 36/40, dem Gutachter und dem Aachener Baumschutz Bündnis
kommen zu dem Ergebnis, dass im 2. Bauabschnitt und dem Übergangsbereich mit dem 1.
Bauabschnitt, von den vorhandenen 95 Bäumen, aufgrund massiver Schäden im Stamm- und
Wurzelbereich 58 Baume entfernt werden sollten und nur 37 Bäume mit vertretbarem Aufwand zu
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erhalten sind. Dabei handelt sich mehrheitlich um Bäume in der den Gebäuden zugewandten Reihe,
die im durchlaufenden Grünstreifen weniger von parkenden Fahrzeugen beeinträchtigt wurden. In der
ersten Reihe sind noch 9 Bäume erhaltenswert, sie benötigen ebenso wie die übrigen zu erhaltenden
„Altbäume“ Sanierungsmaßnahmen im Wurzelbereich und ausreichend große Baumbeete. Da mit 69
neuen Bäumen 11 mehr gepflanzt als entfernt werden, trägt das Aachener Baumschutz Bündnis die
Vorgehensweise größtenteils mit.
Auf der Basis der Variante 5a wurden zwei Lösungen gegenübergestellt, die unter Berücksichtigung
der vorhandene Einfahrten ein Baumraster von 20-30m Abstand einhalten.
5a A:
Erhaltung des gesamten Baumbestandes trotz erheblicher Schäden
5a B:
Entfernen der 58 Bäume mit erheblichen Schäden und geringer Vitalität und Aufbau einer
neuen Allee
Dies führt zu folgender Baum- und Parkraumbilanz:
Abschnitt
Parken
Bestand gem. Plan
Bemerkung
Hs Nr. 44-54
Hs Nr. 54-198
n. erfasst
179
Erfassung 10.07.
Erfassung 11.07.
39
182
Variante 5a
Bäume
Anmerkung:
Summe
Vorlage 61/0895/WPP16
231
davon 13 regelwidrig
221
davon 4 regelwidrig
166
Hochrechnung
Planung 5a A
36
192
228
Planung 5a B
36
241
277
Zustand
10
85
95
Planung 5a A
10 - 4 + 4 = 10
85 – 00 + 39 =125
135
Planung 5a B
10 - 4 + 4 = 10
85 – 54 + 65 = 96
106
favorisierte Variante
favorisierte Variante
Beim Vergleich der vorliegenden Zahlen ist zu berücksichtigen, dass der 2. BA mehrmals in seiner
Abgrenzung verändert wurde. Der Abschnitt von Haus-Nr. 44 bis 54 wird gesondert ausgewiesen, da er
ursprünglich zum 1. BA gehörte und im Variantenvergleich nicht einbezogen wurde.
Damit ergibt sich auf fast der gesamten Strecke dieses zweiten Bauabschnittes die Chance, eine neue
zweireihige Alleebepflanzung mit einem optimierten Raster unter günstigeren
Wachstumsbedingungen und sinnvolle Ergänzung der rückwärtigen dritten Baumreihe unter
Beibehaltung der Parkaufstellung einseitig längs, einseitig quer zu planen.
Aus Verkehrssicherheitsgründen wären Längsparkstände dem Querparken vorzuziehen, was aber mit
einem erheblichen Parkraumverlust verbunden ist. Da es sich hier um einen Bereich mit geringer
Parkfluktuation handelt, sind die Querparkstände auf einer Seite akzeptabel.
3. Darstellung der Maßnahmen
Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange
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sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:
Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs
Fahrbahndeckenaufbau nach RStO
Lückenschluss des Radwegenetzes durch neue Radverkehrsanlagen
Ordnung des ruhenden Verkehrs
Erneuerung des Baumbestandes
Gehwege
Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0 -2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der
Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von
Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und anderer Personen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Radverkehr
Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 2,0 bzw. 2,25 m incl.
Sicherheitsstreifen) angelegt.
Kfz-Verkehr
Die Fahrbahn erhält eine Gesamtbreite von 9,50 m incl. Schutzstreifen, zwischen den Schutzstreifen
verbleibt eine Breite von 5,5 m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. Bei der
Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden.
ÖPNV
Durch breitere Warteflächen kann eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden.
Parken
Die Erhaltung des Parkraumangebots wurde als wichtiges Ziel in der Planung formuliert. Im hier
vorliegenden zweiten Bauabschnitt (inkl. Anpassungsbereich 1. BA) entstehen gegenüber gezählten
221 geparkten Fahrzeugen im derzeitigen Zustand durch den Umbau und der Entfernung schadhafter
Bäume 278 Parkmöglichkeiten.
Der Querparkstreifen erhält eine Aufstelllänge von 4,30 m plus 0,70 m Überhang in Gehweg oder
Grünstreifen, die Parkplätze erhalten keine Aufteilung. In verschiedenen Bereichen wird Raum für
Behindertenparkplätze vorgesehen, die Beschilderung erfolgt aber erst im begründeten Bedarfsfall.
Entwässerung
Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen
(+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung
max. 6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 bzw. Rundbord R 15/22 oder
Randstein T 8/20. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle.
Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und angepasst.
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Grunderwerb
Die vorliegende Planung erfordert keinen Grunderwerb. Im Bereich der Haltestelle Franziskushospital
(Fahrtrichtung stadtauswärts) wäre durch Ankauf einer Fläche von 40 m² eine Verbesserung in Form
einer größeren Wartefläche zu erzielen, allerdings wird der Bereich auch durch 2 große geschützte
Bäume eingeengt, von denen einer als Naturdenkmal ausgewiesen ist.
Lärmschutz
Der Straßenabschnitt von der Limburger Straße bis zum Amsterdamer Ring ist in der
Lärmaktionsplanung als erste Priorität für lärmmindernde Maßnahmen vorgesehen. Die
Lärmbelastung ist durchgehend sehr hoch, teilweise über 70 dB(A) am Tag und über 60 dB(A) in der
Nacht. Außerdem ist in diesem Streckenabschnitt eine größere Anzahl von Bewohnern betroffen (ca.
435 Personen). Ein lärmmindernder Straßenbelag ist deshalb vorgesehen.
4. Straßenbau
Der Umbau der B 264 - Lütticher Straße soll als Vollausbau gem. RStO, Belastungsklasse BK32
erfolgen.
Folgender Aufbau ist vorgesehen:
Fahrbahn
2,5cm
Gehweg
Parkstreifen
lärmoptimierter
8 cm Betonsteinplatten 30/30
Asphaltbinder
4 cm Brechsand/Splitt 0/5
10 cm Betonpflaster
Asphalt
8cm
18cm
bit. Tragschicht
4 cm Bettung
10 cm HGT 0/32
15 cm HGT 0/32
46,5cm Frostschutzkies 0/45
13 cm Frostschutzkies 0/45
21 cm Frostschutzkies 0/45
75 cm
40 cm Gesamtstärke
50 cm Gesamtstärke
Gesamtstärke
5. Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme „B264 Lütticher Straße/ Brüsseler Ring – Schanz“ belaufen
sich auf voraussichtlich ca. 4.900.000,- €.
Im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung sind bis zum Haushaltsjahr 2017 unter den PSPElementen
5-120102-000-01100-300-1 und 4-120102-008-7 „B264 Lütticher Straße/ Brüsseler Ring – Schanz“
Mittel in Höhe von 4.305.600,- € eingeplant. Diese Ansätze gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung
des Haushaltsplanes 2014.
Für den 1. BA von Schanz bis Limburger Straße sind 1.300.000,- € vorgesehen. Für den Ausbau des
2. BA von der Limburger Straße bis zum Amsterdamer Ring muss auf Basis der aktuellen Pläne mit
Kosten in Höhe von ca. 2.300.000,- € gerechnet werden. Hinzu kommen die Aufwendungen zur
Erneuerung der Versorgungs-einrichtungen (Gas, Strom und Wasser), die im Regelfall nicht aus dem
städtischen Budget finanziert werden.
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Ausdruck vom: 11.12.2013
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Die Differenz zu den Gesamtkosten in Höhe von 594.400,- €, die zur Fertigstellung aller
Bauabschnitte benötigt wird, ist in den Haushaltsjahren 2015 ff. zu Lasten anderer
Straßenbaumaßnahmen einzuplanen, wobei zukünftige Planänderungen und Kostensteigerungen für
den 3. Bauabschnitt jetzt noch nicht berücksichtigt werden können.
Die vorliegende Planung und der darauf basierende Beschluss dienen dem Fördergeber als Basis für
die Bewilligung gemäß dem Entflechtungsgesetz.
Diese Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
aus, da sie eine Verbesserung bzw. Erneuerung darstellt.
Anlagen:
Anlage 1:
Protokoll Bürgeranhörung 29.04.2013
Anlage 2:
7 Ausschnitte der Lagepläne
Anlage 3:
2 Ausschnitte der Querschnitte (nur im Umdruck)
Anlage 4:
Pläne 2013_007_L0 bis 2013_007_A1 (nur im Ratsinformationssystem)
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(nur im Umdruck)
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Lütticher Straße 2. BA
Bürgerinformation am 29.04.2013 19.00-21.45 im Couven- Gymnasium
Teilnehmer :
Frau Mingers, Frau Poth
Ca. 110 Bürger
1. Vorstellung der Planung
s. PPT- Präsentation in der Anlage
2. Fragen, Anregungen, Kritik
Wortbeiträge der Bürger sind kursiv gedruckt, Kommentar der Verwaltung normal. Inhaltlich
ähnliche Aussagen sind nicht mehrfach aufgeführt
2.1
Allgemeines
Können noch Details diskutiert werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch viele Änderungsvorschläge möglich.
Wie hoch sind die Gesamtkosten?
Die Kosten stehen noch nicht fest. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die möglichen
Ausbaualternativen zur Diskussion.
.
Wie unterscheiden sich die Kosten für die einzelnen Varianten?
Die Kosten im derzeitigen Planungsstadium werden bei einer Grunderneuerung mit einem
Pauschalpreis je m² kalkuliert. Diese unterscheiden sich bei den einzelnen Varianten nur
geringfügig.
Die Varianten mit neuen Bäumen kosten doch mehr Geld, das man sich sparen könnte?
Bei der Kostenschätzung einer Gesamterneuerung bedeutet die Anzahl der Bäume keinen
besonderen Kostenfaktor.
Keine Bäume kosten mehr Geld, da man den ökologischen und psychologischen Gewinn auch
betrachten muss.
Für die betroffenen Anlieger ist die Frage des Anliegerbeitrags von enormer Bedeutung. Ohne
diese Auskunft kann über die Varianten nicht sinnvoll diskutiert werden. Warum können die
Zahlen hier nicht genannt werden?
Im jetzigen Stadium ging es der Verwaltung um die Frage, in welche Richtung weiter geplant
werden sollte. Die Höhe der Anliegerbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt nicht beziffert werden
und wird in einer öffentlichen Veranstaltung aus Datenschutzgründen ohnehin nicht im Einzelnen
genannt.
Wohin sollen die Leute ausweichen, wenn so viele Parkplätze entfallen?
Es besteht kein Rechtanspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Wenn aus öffentlichem
Interesse Parkraum entfällt, muss dafür nicht unmittelbar Ersatz geschaffen werden.
Ausgleichsmöglichkeiten bestehen durch Einrichtung einer Bewohnerparkzone, weil damit die
Nachfrage nach Parkraum durch Begrenzung der Parkberechtigten reduziert wird. Eine andere
Möglichkeit besteht in der Errichtung einer Parkpalette, die voraussetzt, dass in der Nähe ein
geeignetes Grundstück vorhanden ist, und die mit Baukosten verbunden ist. Der damit
geschaffene Parkraum kann nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Durch Reduzierung der Parkplätze entsteht zusätzlicher Parksuchverkehr der die Anwohner
belastet.
An anderer Stelle werden Bäume massenhaft gefällt, ohne dass die Stadt einschreitet. Warum
müssen hier Bäume erhalten oder sogar neu gepflanzt werden zu Lasten von Parkraum?
1
Die Entscheidung über Baumfällungen unterliegt verschiedenen Entscheidungskriterien, die hier
nicht relevant sind. Hier geht es um die Abwägung der funktionalen Erfordernisse und
Optimierungspotentiale.
Hier müssen auch die Auswirkungen im 1. Bauabschnitt berücksichtigt werden, wo bereits
Parkraum vernichtet wird und zusätzlicher Parksuchverkehr erzeugt wird.
Die Parkraumbilanz ist eines der Kriterien in der Abwägung und Entscheidung über die
zukünftige Ausbauform der Lütticher Straße, aber nicht das einzige.
Kann der Anliegerbeitrag auf die Mieter umgelegt werden?
Anliegerbeiträge sind keine Nebenkosten, die unmittelbar auf die Miete umlagefähig sind. Dies
schließt nicht aus, dass Eigentümer versuchen, die Kosten durch eine Mieterhöhung
auszugleichen.
Wir wollen eine vernünftige Straße haben, auf der man fahren kann, keinen Luxus.
Die Vorschläge zum Ausbau der Lütticher Straße enthalten keine Luxuslösung. Sie orientieren
sich an dem in der Stadt üblichen Standards sowohl in der Flächenaufteilung als auch hinsichtlich
der verwendeten Materialien.
Die Finanzierung ist die wichtigste Frage, wenn diese nicht beantwortet wird, ist die Diskussion
wertlos.
Es ist verständlich, dass der Aspekt der Beiträge für die Anliegen eine wichtige Rolle spielt. Ziel
der Einbeziehung der Bürger zu diesem relativ frühen Zeitpunkt war, einen Eindruck von der
Gesamteinschätzung zu bekommen.
Die Gesamtkosten sollen ermittelt und im Protokoll ergänzt werden, ebenso der Hinweis auf
KAG und städt. Beitragssatzung.
Seit Beginn der Diskussion über den Ausbau der Lütticher Straße ist eine Verdoppelung der
Kosten festzustellen, für die es bisher keine schlüssige Erklärung der Stadt gibt. Die Kosten
sollen in Zukunft überarbeitet werden.
Warum ist es nicht möglich, die Anzahl der Grundstücke und der Größe anzugeben und auf
dieser Basis den Prozentsatz der entfallenden Kosten je m² Grundstück zu ermitteln, damit sich
jeder Grundstückseigentümer frühzeitig auf den Betrag des Anliegerbeitrags einstellen kann?
Abgerechnet werden Gehwege, Parkstreifen, Grünflächen, Beleuchtung
In der Veranstaltung am 2009 wurden 2.000-2.500 € pro Grundstück genannt. Stimmt das noch?
Alternativparkplatz am Hangeweiher für Schüler und Lehrer zur Entlastung schaffen
Die Parkraumnot wird z.T durch Mitarbeiter des Franziskus Krankenhauses verursacht. Kann dort
nicht ein Angebot auf dem Gelände geschaffen werden?
Die Anregung wird an das Franziskus Krankenhaus weiter gegeben.
Wie ist der Bauablauf geplant? Gibt es eine Vollsperrung?
Bei Projekte dieser Größenordnung und Bedeutung in der Verkehrsabwicklung wird i.A. bei
einspuriger Verkehrsführung abschnittsweise ausgebaut. Der Bauablauf wird unter
Berücksichtigung der Anforderungen aus den angrenzenden Nutzungen mit der Baufirma
abgesprochen.
Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen?
Die Bauzeit wird mit eineinhalb bis zwei Jahren angenommen. Sie hängt von der
Leistungsfähigkeit der bauausführenden Firma und den Witterungsverhältnissen ab.
2.2
Varianten
Es sollten eine vierte Variante geprüft werden, die darin besteht das vorhandene in Ordnung zu
bringen und auf den Schnickschnack wie z.B. Bäume zu verzichten, denn eine Allee ist nicht
nötig.
Warum muss der Gehweg 2,5m breit sein? Reichen nicht 1,5 oder 2m?
Der städtische Standard definiert eine Mindestbreite für Gehwege von 2,5m.
2
Im Grauenhofer Weg wurde eine Fahrbahn mit 6,5m Breite geplant. Warum in der Lütticher
Straße nur 5,5m vorgesehen?
Die Fahrbahnbreite der Lütticher Straße beträgt in den vorgestellte Varianten 9,5m, da die
Schutzstreifen Teil der Fahrbahn sind und im Bedarfsfall, z.B. bei Begegnung zweier LKW
überfahren werden dürfen
.
Schutzstreifen sollen für den fließenden Radverkehr besser sein, aber was ist mit dem
Sicherheitsrisiko durch aufschlagende Türen?
Auf der Fahrbahnseite besteht größere Vorsicht beim Öffnen der Türen, da immer auf den
Verkehr in der Fahrbahn zu achten ist. Bei Bordsteinradwegen schlagen die Türen auf der
Beifahrerseite in den Radweg auf.
Wie viele Radverkehrsunfälle sind in der Lütticher Straße bekannt? Warum wird dort so viel
Aufwand betrieben, obwohl der Radverkehr unbedeutend ist?
Es soll eine Variante 2a ohne Bäume auf der Westseite geplant werden, damit der Parkraum
erhalten bleibt.
Können nicht Ersatzparkplätze an der Einmündung Limburger Straße geschaffen werden statt
der vergrößerten Grünfläche?
Das ist eine denkbare Alternative.
In der Trierer Straße wurde erst kürzlich ein Bordsteinradweg angelegt. Warum ist dies nicht
auch an der Lütticher Straße möglich?
Die Planung der Trierer Straße war die letzte mit einem Bordsteinradweg. Seitdem haben sich die
Planungsgrundsätze und auch die Richtlinien für den Radverkehr geändert. Radverkehr ist
Fahrverkehr und gehört innerorts in die Fahrbahn. Erwiesenermaßen sind die Konflikte dort
geringer, auch wenn das subjektive Sicherheitsempfinden bei baulich angelegten Radwegen
höher ist.
Warum wird nicht mehr Bürgerbeteiligung praktiziert, wenn die Baudezernentin sagt, dass sich
die Bürger vor Ort besser auskennen?
Die aktuelle Veranstaltung dient ja gerade der Einbeziehung der Bürger in den Planungsprozess,
wie bei den bereits vorangegangenen Veranstaltungen.
Warum wird hier keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt, wie es bei anderen Projekten üblich
ist?
Eine Kosten-Nutzen-Anlayse wird bei städtische Projekten dieser Art üblicherweise nicht
durchgeführt.
Wo sollen die Fahrzeuge stehen, die verdrängt werden?
s.o.
Auf der Westseite würde es reichen, den Gehweg und den Parkstreifen zu reparieren, dann
können Kosten gespart werden.
Warum spricht niemand von den Chancen bei einer Erneuerung der Lütticher Straße, warum soll
es so bleiben wie es ist?
Die Varianten sind nur nötig, weil der Schutzstreifen angelegt wird. Der kann auch in der heutigen
Fahrbahn angelegt werden. Es funktioniert auch auf der von-Coels- Straße mit einer schmaleren
Fahrbahn als hier geplant.
Die Fahrbahnbreite in den vorgestellten Varianten sind eine Konsequenz aus der Planung für den
1. Bauabschnitt.
Die Fahrbahndecke ist doch neu, warum kann das nicht so bleiben?
Die Fahrbahndecke ist eine oberflächliche Reparatur, die erforderlich war, um die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten, weil die punktuelle Reparatur der Schlaglöcher nicht mehr
möglich war. Da der Unterbau aber nicht mehr tragfähig ist, ist innerhalb weniger Jahre eine
grundhafte Erneuerung unumgänglich.
3
Es sollte eine bautechnische Erneuerung statt funktionaler Optimierung stattfinden, um die
Kosten zu reduzieren.
Bei einer grundhaften Erneuerung werden die Baukosten über die gesamte Fläche gerechnet.
Auch bei Beibehaltung der funktionalen Unzulänglichkeit ist erfahrungsgemäß kein wesentlicher
Betrag einzusparen.
Der Radweg stadtauswärts wird genutzt und sollte deshalb erhalten bleiben, stadteinwärts ist die
Nutzung im derzeitigen Zustand nicht möglich. Dort wäre deshalb ein Schutzstreifen sinnvoll.
Bei Schutzstreifen sollte kein Senkrechtparken vorgesehen werden wegen der damit
verbundenen Sicherheitsrisiken beim rückwärts Ausparken.
Lütticher Straße wird wenig von Fußgängern frequentiert. Deshalb könnte man dort gut mit einer
geringeren Gehwegbreite als 2,5m leben.
2.3
Einmündung Limburger Straße
Zum Thema Limburger Straße wurden verschiedene Anregungen gegeben:
- Der Beschlussvorschlag vom 04.09.2009 zur Umgestaltung der Einmündung Limburger
Straße und Bebauung der damit geschaffenen Fläche soll rückgängig gemacht werden.
- Die Signalanlage soll auf jeden Fall bleiben, weil sie mit der Fußgängerphase eine
größere Verkehrssicherheit bringt
- Fläche nicht dem Verkehr entziehen
Limburger Straße so lassen
- Die Kombination Grünfläche Parken prüfen
- Pavillon ist nicht für Anwohner, weil die Gärten haben, sondern für unerwünschte
Personengruppen
- Die Trompete in eine rechtwinklige Einmündung an gleicher Stelle umplanen
- Verkehrsberuhigung der Einmündung
- Radarkasten aufstellen
- LKW Verbot und Schwellen in der Limburger Straße
- Eine Bebauung der Fläche ist in jedem Fall auszuschließen
- Wendehammer und Parkplätze in der Körnerstraße sollen bleiben
2.4
Haltestelle
Zur Detailgestaltung der Haltestelle gab es folgende Äußerungen:
- Die Signalanlage reicht völlig und ist besser als Mittelinsel, Situation ist übersichtlich
- Verlagerung des Schuleingangs schafft Entspannung und mehr Sicherheit
- Letzten Sommer sind an der Haltestelle 4 Parkplätze abgepollert worden. Schüler stehen
aber nicht hinter den Pollern
- Was geschieht mit den Zufahrten im Bereich der Mittelinsel
- Bushaltestellen nicht zusammenlegen, sondern so lassen wie heute
- Bedarfsampel ist problematisch, weil alle Schüler anfordern
Aufgestellt:
Poth 29.04.2013
4
Ausbauquerschnitt 1
29,10
10,25
3,34
4,30
Parken (Senkrechtaufstellung)
0,75
1,50
S
Schutzstreifen
2,25
9,35
5,50
Fahrbahn
2,75
2,75
2,5%
2,5%
12
2
7
Schutzstreifen
1,75
S
4,30
Parken (Senkrechtaufstellung)
3,05
Gehweg
2,00
4,50
2,5%
Bestand
6
3
0,50
Achse / Gradiente
Baum Neupflanzung
Baum Bestand
private Bebauung (Mauer etc.)
5,00
1,25
private Bebauung (Mauer etc.)
2,61
Gehweg
9,50
5
8
2,5%
2,5%
Bestand
1
4
2,5%
4
8
5
6
3
2
12
7
Ausbauquerschnitt 2
24,00
10,45
2,58
Gehweg
9,50
3,57
4,30
Parken (Senkrechtaufstellung)
0,75
S
1,50
Schutzstreifen
2,25
4,05
5,50
Fahrbahn
2,75
1,25
0,50
Schutzstreifen
S
1,75
2,75
2,05
Gehweg
4,50
2,5%
2
7
4
6
5
8
2,5%
2,5%
Bestand
4
2,5%
Bestand
1
4
8
5
12,50
Baum Neupflanzung
7,64
2,5%
0,75
1,50
S
Schutzstreifen
1,25
0,50
2,00
Schutzstreifen
S
Baumscheibe
Bestand
Bestand
2
7
2
12
9
11
2,05
Gehweg
2,98
1,60
12
3
5,80
Baum Bestand
private Bebauung (Mauer etc.)
2,61
Gehweg
6
10
3
8
Baum Neupflanzung
12
private Bebauung (Mauer etc.)
2,5%
2,5%
private Bebauung (Mauer etc.)
private Bebauung (Mauer etc.)
Achse / Gradiente
5,00
2,00
2,5%
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Dezernat
Planung und Umwelt
ENTWURFSPLANUNG
4
Gisela Nacken
4
8
3
9
10
7
2
Ausbauquerschnitte BA 2
M. = 1 : 50
Plan Nr: 2013_007_A01
gezeichnet: BA
bearbeitet: BA
12
bearbeitet:
Fachbereich 61
Christiane Melcher
Abteilung 61/70
1
3
20 cm Unterbeton C16/20
6
2,5 cm Asphaltdeckschicht (LOA 5) 0/5
8 cm Asphaltbinderschicht 0/16
18 cm Asphalttragschicht 0/32
46,5 cm Frostschutzschicht 0/60
75 cm Gesamtaufbau
2
4
8 cm Plattenbelag
3-5 cm Brechsand-/Splittgemisch 0/5
10 cm hydraulisch geb. Tragschicht (HGT)
18 cm Frostschutzschicht 0/60
40 cm Gesamtaufbau
5
16x16x14 bzw. 16x24x14
15 cm Unterbeton C16/20
20 cm Unterbeton C16/20
7
8
8 cm Betonsteinpflaster grau / anthrazit
3-5 cm Brechsand-/Splittgemisch 0/5
15 cm hydraulisch geb. Tragschicht (HGT)
18 cm Frostschutzschicht 0/60
45 cm Gesamtaufbau
20 cm Unterbeton C16/20
Drainage DN 100 Teilfilterrohr,
auf 2 cm Sandbett, Graben 30/50/30
9
12
Regina Poth
14.08.2013
10
11
In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am:
beraten und beschlossen am:
0+349.00
LEGENDE:
Bestand:
Flurnummer
Verkehrs-/Hinweisschild
Ampel
Wasserschieber
Gasschieber
Unterflurhydrant
Mauer, Zaun, Hecke
Grenze Ausbaustufe 1
Kanaldeckel
Schaltkasten oberirdisch
Schacht allgemein
Kabelverteiler unterflur
Planung:
Fahrbahn
Fahrbahn
Busspur
Geh-/Radweg
Gehweg
Zufahrten
Asphalt (LOAD)
Asphalt
Beton
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
Wassergebundene Decke
Rasenansaat
Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm
Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten
Vorhandener Baum
Zu erhaltener Baum
Neuer Baum
Allgemeines:
Randeinfassung:
Hochbordstein
Rundbordstein
Tiefbordstein
Buskapstein
H15x30
R15x22
T8x20
18x30
a=12-15cm
a=2-4cm
a=0-2cm
a=16-18cm
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
Grenze Ausbaustufe 2
Baum
Amsterdamer
Ring
2.5%
12
R=
3
2
An der Schanz
,50
7
R=
1
Grenze Ausbaustufe 1
Grenze Ausbaustufe 2
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Dezernat
Planung und Umwelt
ENTWURFSPLANUNG BA 2
Gisela Nacken
Lageplan Anpassung 1. BA
M. = 1 : 250
Plan Nr: 2013_007_L00
gezeichnet: BA
bearbeitet: BA
bearbeitet:
Fachbereich 61
Christiane Melcher
Abteilung 61/70
Regina Poth
28.08.2013
0+349.00
R=
21
Ring
In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am:
beraten und beschlossen am:
fe 2
sbaustu
u
A
e
z
Gren
fe 1
sbaustu
u
A
e
z
Gren
LEGENDE:
Bestand:
Flurnummer
Verkehrs-/Hinweisschild
Ampel
Wasserschieber
Gasschieber
Unterflurhydrant
Mauer, Zaun, Hecke
Baum
Grundwerwerb: 90qm
Schacht allgemein
Kabelverteiler unterflur
Asphalt (LOAD)
Asphalt
Beton
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
R=
Zu erhaltener Baum
Neuer Baum
Allgemeines:
a=12-15cm
a=2-4cm
a=0-2cm
a=16-18cm
2.5%
Amsterdamer
Ring
2.5%
3
2
An der Schanz
1
R=2
2.5%
H15x30
R15x22
T8x20
18x30
fe 2
usbaustu
Grenze A
austufe 1
b
s
u
A
e
z
Gren
2.5%
R=
7,5
0
Hochbordstein
Rundbordstein
Tiefbordstein
Buskapstein
2.5%
2.5%
Vorhandener Baum
Randeinfassung:
12
2.5%
2.5%
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
Wassergebundene Decke
Rasenansaat
Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm
Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten
2.5%
2.5%
2.5%
Schaltkasten oberirdisch
Planung:
Fahrbahn
Fahrbahn
Busspur
Geh-/Radweg
Gehweg
Zufahrten
2.5%
Kanaldeckel
1
Ring
0+349.00
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Dezernat
Planung und Umwelt
ENTWURFSPLANUNG BA 2
Gisela Nacken
Lageplan 1 BA 2
Plan Nr: 2013_007_L01
M. = 1 : 250
bearbeitet: BA
Fachbereich 61
gezeichnet: BA
bearbeitet:
Christiane Melcher
Abteilung 61/70
Regina Poth
28.08.2013
In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am:
beraten und beschlossen am:
LEGENDE:
Bestand:
Flurnummer
Verkehrs-/Hinweisschild
Ampel
Wasserschieber
Gasschieber
Unterflurhydrant
Mauer, Zaun, Hecke
Baum
Kanaldeckel
Schaltkasten oberirdisch
Schacht allgemein
Kabelverteiler unterflur
Planung:
Fahrbahn
Fahrbahn
Busspur
Geh-/Radweg
Gehweg
Zufahrten
Asphalt (LOAD)
Asphalt
Beton
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
Wassergebundene Decke
Rasenansaat
Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm
Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten
Vorhandener Baum
Zu erhaltener Baum
Neuer Baum
Allgemeines:
Randeinfassung:
1,50
R=2
Hochbordstein
Rundbordstein
Tiefbordstein
Buskapstein
2.5%
2.5%
2.5%
6
a=12-15cm
a=2-4cm
a=0-2cm
a=16-18cm
2.5%
2.5%
R=12
R=
H15x30
R15x22
T8x20
18x30
2.5%
2.5%
3
2
An der Schanz
2.5%
Amsterdamer
Ring
1
2.5%
R=
6
2.5%
Ring
2.5%
2
R=1
2.5%
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Dezernat
Planung und Umwelt
ENTWURFSPLANUNG BA 2
Gisela Nacken
Lageplan 2 BA 2
Plan Nr: 2013_007_L02
M. = 1 : 250
bearbeitet: BA
Fachbereich 61
gezeichnet: BA
bearbeitet:
Christiane Melcher
Abteilung 61/70
Regina Poth
28.08.2013
In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am:
beraten und beschlossen am:
LEGENDE:
Bestand:
Flurnummer
Verkehrs-/Hinweisschild
Ampel
Wasserschieber
Gasschieber
Unterflurhydrant
Mauer, Zaun, Hecke
Baum
Kanaldeckel
Schaltkasten oberirdisch
Schacht allgemein
Kabelverteiler unterflur
Fahrbahn
Fahrbahn
Busspur
Geh-/Radweg
Gehweg
Zufahrten
Grenze Ausbaustufe 2
Asphalt (LOAD)
Asphalt
Beton
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinplatten 40x40x8cm
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
Betonsteinpflaster 10x20x10cm
Wassergebundene Decke
Rasenansaat
Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm
Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten
Vorhandener Baum
Zu erhaltener Baum
Neuer Baum
Allgemeines:
Randeinfassung:
Hochbordstein
Rundbordstein
Tiefbordstein
Buskapstein
H15x30
R15x22
T8x20
18x30
a=12-15cm
a=2-4cm
a=0-2cm
a=16-18cm
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
Grenze Ausbaustufe 3
1+036.50
Planung:
3
2
An der Schanz
2.5%
Amsterdamer
Ring
1
2.5%
2.5%
2.5%
2.5%
auf vorh. Bordstein
Ring
Grenze Ausbaustufe 2
Dezernat
Planung und Umwelt
ENTWURFSPLANUNG BA 2
Gisela Nacken
Lageplan 3 BA 2
Plan Nr: 2013_007_L03
M. = 1 : 250
bearbeitet: BA
Fachbereich 61
gezeichnet: BA
bearbeitet:
Christiane Melcher
Abteilung 61/70
1+031.25
Grenze Ausbaustufe 3
2.5%
2.5%
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Regina Poth
28.08.2013
In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am:
beraten und beschlossen am: