Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
117982.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
05.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:20

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0951/WP16 öffentlich 05.08.2013 Dez. III / FB 61/70 B 264 - Lütticher Straße 2. Bauabschnitt von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring hier: Baubeschluss für Finanzierungsantrag Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 04.09.2013 19.09.2013 B0 MA Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße, 2. BA - von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring auf der Grundlage der Pläne 2013_007_L0 bis L3 und 2013_007_A1 zu fassen. Der Mobilitätsausschuss fasst den Baubeschluss für den Ausbau der B 264 – Lütticher Straße, 2. BA von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring auf der Grundlage der Pläne 2013_007_L00 bis L03 und 2013_007_A01. Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 1/8 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-01100-300-1 B264 Lütticher Straße Brüsseler Ring/ Schanz investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 ff. Ansatz 2014 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 259.200 259200 1.036.800 1.036.800 1.296.000 1.296.000 Auszahlungen -1.366.457 -1.366.457 -1.728.000 -1.728.000 -3.094.457 -3.094.457 Ergebnis -1.107.257 -1.107.257 -691.200 -691.200 -1.798.457 -1.798.457 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben -Verschlechterung konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2013 Ansatz 2013 2014 ff. Ansatz 2014 ff. (alt) (neu) Ertrag 26.500 26.500 104.600 104.600 -18.000 -18.000 -72.000 -72.000 Abschreibungen -22.500 -22.500 -90.000 -90.000 Ergebnis -14.000 -14.000 -57.400 -57.400 Personal/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 2/8 Erläuterungen: 1. Allgemeines Die Lütticher Straße (B264) ist eine wichtige Ausfallstraße, die nach Südwesten in Richtung Belgien führt und im Norden an den Alleenring anbindet. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Brüsseler und Amsterdamer Ring ist sie eine im gesamtstädtischen Vergleich eher gering belastete Radiale. In dem vorgestellten zweiten Bauabschnitt erschließt sie als bedeutende Anziehungspunkte für alle Verkehrsarten das Couvengymnasium und das Franziskuskrankenhaus. Als ehemalige napoleonische Straße bildet die Lütticher Straße eine historische Achse und stellt mit ihrer z. T. gründerzeitlichen Bebauung und dem alten Baumbestand eine besondere stadträumliche Situation dar, der beim nun anstehenden Ausbau Rechnung getragen wird. Die Lütticher Straße hat gleichzeitig eine wichtige Funktion zur Abwicklung des ÖPNV. Der 2. Bauabschnitt von Limburger Straße bis Amsterdamer Ring ist 680m lang. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss haben am 05.11.2008 und 27.11.2008 beraten und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation beauftragt. In der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde am 27.05.2009 und im Mobilitätsausschuss am 04.06.2009 über die Bürgerinformation berichtet und die Vorentwurfsplanung beraten. Für den ersten Bauabschnitt liegt inzwischen ein Ausführungsbeschluss vor, dessen Umsetzung in Vorbereitung ist. Für den zweiten Bauabschnitt soll nach Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 04.09.2013 im Mobilitätsausschuss am 19.09.2013 der Baubeschluss gefasst und auf dieser Grundlage der Finanzierungsantrag nach dem Entflechtungsgesetz gestellt werden. 2. Variantenvergleich In der Bürgerinformation am 29.04.2013 wurden von der Verwaltung mehrere Querschnittsvarianten vorgestellt, die sich aus der Notwendigkeit ergaben, den bereits 2009 beschlossenen Vorentwurf auf die Rahmenbedingung der Fahrbahnbreite aus dem ersten Bauabschnitt anzupassen. Von den Bürgern wurden vor allem die Ausbau-kosten thematisiert und weitere Querschnittsvarianten in die Diskussion eingebracht. Das Protokoll der Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Wesentliche Aspekte der Anmerkungen der Bürger waren: - Kosten insgesamt und Anliegerbeiträge - Notwendigkeit von Radverkehrsanlagen - Erhaltung des Parkraumangebots - Verzicht auf zusätzliche Bäume - Beibehaltung der Einmündung Limburger Straße in der aktuellen Form - Verzicht auf die Insel an der Haltestelle Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung insgesamt zehn Varianten und Untervarianten zeichnerisch jeweils anhand eines Regelquerschnitts sowie eines Lageplanausschnitts dargestellt und anhand dieser die Baukosten, den beitragsfähige Aufwand und Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 3/8 die darauf entfallenden Anliegerbeiträge geschätzt. Daneben wurde die Parkraum- und Baumbilanz aufgestellt. Aufgrund der vorgelegten Daten und der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beauftragte der Mobilitätsausschuss am 6.6.2013 die Verwaltung, „bei der weiteren Planung des 2. BA die Variante 5a mit gestreckten Baumstandorten zugrunde zu legen. Für die Einmündung Limburger Straße wird die Variante 3 favorisiert. Auf eine Mittelinsel auf Höhe des Couvengymnasiums wird in der weiteren Planung verzichtet.“ Anpassungsbereich zum 1. Bauabschnitt und Limburger Straße In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 07.03.2013 wurde das Bauende des 1. Bauabschnittes wegen der noch zu berücksichtigen Aufweitung für die Linksabbieger in die Limburger Straße gemäß Plan 2009_017_L07c_Deckblatt zurückverlegt. Dieser Bereich wurde im Zusammenhang mit der Planung des 2. Bauabschnittes optimiert, musste aber erweitert werden von Haus-Nr. 44 bis 54 (Plan 2013_007_L00). Aufgrund der aktuellen Bewertung des Baumbestandes in diesem Abschnitt stellt der Erhalt der großen Bäume auf der Friedhofseite zu Lasten der vier kleineren und teilweise abgängigen Bäume vor Haus-Nr. 48 und 50 für die erforderliche Fahrbahnaufweitung einen sinnvollen Kompromiss dar, der vom Aachener Baumschutz Bündnis mitgetragen wird. In diesem Abschnitt werden auf der einen Seite ein und der anderen Seite drei neue Bäume gepflanzt. Die Anpassung ist kostenneutral zum bisherigen Finanzierungsantrag. Im Einmündungsbereich Limburger Straße kann der vorhandene Parkstreifen um zwei Parkplätze verlängert werden, hier und in der großen Grünfläche vor Haus-Nr. 41 sind zwei Baumpflanzungen möglich. Im Bereich der Wendeanlage Körnerstraße werden sechs leere Baumbeete ebenfalls neu bepflanzt. Baum- und Parkraumbilanz Die diskutierten Varianten basierten bzgl. der neu zu pflanzenden Bäume auf dem Vorentwurf, in dem die sie mit einem Abstand von ca. 12-13 m geplant sind, was zwei Längsparkständen dazwischen entspricht. Dieser Abstand wurde unter Beibehaltung des Alleencharakters auf ca. 23-33m Achsabstand (4-6 Parkstände dazwischen) vergrößert, womit sich die Parkraumbilanz verbessert hat. Der größere Baumabstand wirkt sich auch positiv auf die Beleuchtungskosten aus. Die Wiederherstellung des Alleecharakters dieser historischen Magistrale ist ein wichtiges städtebauliches Ziel der Erneuerung, welches nicht nur der historischen Randbebauung Rechnung trägt. Gleichzeitig wird die Grünbilanz im Straßenraum verbessert, die einen wesentlichen Beitrag zur Wohn- und Umweltqualität leistet. Die Bäume wurden im Variantenvergleich nur hinsichtlich der geometrischen Anforderungen berücksichtigt. Zur Vorbereitung der weiteren Entscheidungsschritte wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Zustand und die Lebenserwartung der Bäume im Einzelnen erfasst. Die auf Basis des Gutachtens erfolgten Abstimmungen mit FB 36/40, dem Gutachter und dem Aachener Baumschutz Bündnis kommen zu dem Ergebnis, dass im 2. Bauabschnitt und dem Übergangsbereich mit dem 1. Bauabschnitt, von den vorhandenen 95 Bäumen, aufgrund massiver Schäden im Stamm- und Wurzelbereich 58 Baume entfernt werden sollten und nur 37 Bäume mit vertretbarem Aufwand zu Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 4/8 erhalten sind. Dabei handelt sich mehrheitlich um Bäume in der den Gebäuden zugewandten Reihe, die im durchlaufenden Grünstreifen weniger von parkenden Fahrzeugen beeinträchtigt wurden. In der ersten Reihe sind noch 9 Bäume erhaltenswert, sie benötigen ebenso wie die übrigen zu erhaltenden „Altbäume“ Sanierungsmaßnahmen im Wurzelbereich und ausreichend große Baumbeete. Da mit 69 neuen Bäumen 11 mehr gepflanzt als entfernt werden, trägt das Aachener Baumschutz Bündnis die Vorgehensweise größtenteils mit. Auf der Basis der Variante 5a wurden zwei Lösungen gegenübergestellt, die unter Berücksichtigung der vorhandene Einfahrten ein Baumraster von 20-30m Abstand einhalten. 5a A: Erhaltung des gesamten Baumbestandes trotz erheblicher Schäden 5a B: Entfernen der 58 Bäume mit erheblichen Schäden und geringer Vitalität und Aufbau einer neuen Allee Dies führt zu folgender Baum- und Parkraumbilanz: Abschnitt Parken Bestand gem. Plan Bemerkung Hs Nr. 44-54 Hs Nr. 54-198 n. erfasst 179 Erfassung 10.07. Erfassung 11.07. 39 182 Variante 5a Bäume Anmerkung: Summe Vorlage 61/0895/WPP16 231 davon 13 regelwidrig 221 davon 4 regelwidrig 166 Hochrechnung Planung 5a A 36 192 228 Planung 5a B 36 241 277 Zustand 10 85 95 Planung 5a A 10 - 4 + 4 = 10 85 – 00 + 39 =125 135 Planung 5a B 10 - 4 + 4 = 10 85 – 54 + 65 = 96 106 favorisierte Variante favorisierte Variante Beim Vergleich der vorliegenden Zahlen ist zu berücksichtigen, dass der 2. BA mehrmals in seiner Abgrenzung verändert wurde. Der Abschnitt von Haus-Nr. 44 bis 54 wird gesondert ausgewiesen, da er ursprünglich zum 1. BA gehörte und im Variantenvergleich nicht einbezogen wurde. Damit ergibt sich auf fast der gesamten Strecke dieses zweiten Bauabschnittes die Chance, eine neue zweireihige Alleebepflanzung mit einem optimierten Raster unter günstigeren Wachstumsbedingungen und sinnvolle Ergänzung der rückwärtigen dritten Baumreihe unter Beibehaltung der Parkaufstellung einseitig längs, einseitig quer zu planen. Aus Verkehrssicherheitsgründen wären Längsparkstände dem Querparken vorzuziehen, was aber mit einem erheblichen Parkraumverlust verbunden ist. Da es sich hier um einen Bereich mit geringer Parkfluktuation handelt, sind die Querparkstände auf einer Seite akzeptabel. 3. Darstellung der Maßnahmen Folgende Ziele sollen zur Verbesserung der verkehrlichen, funktionalen und gestalterischen Belange Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 5/8 sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:  Erhaltung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs  Fahrbahndeckenaufbau nach RStO  Lückenschluss des Radwegenetzes durch neue Radverkehrsanlagen  Ordnung des ruhenden Verkehrs  Erneuerung des Baumbestandes Gehwege Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0 -2,5 m, die der Gebietscharakteristik und der Fußgängerfrequenz angemessen ist. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt. Radverkehr Es werden beidseitig Radverkehrsanlagen als Schutzstreifen (Breite 2,0 bzw. 2,25 m incl. Sicherheitsstreifen) angelegt. Kfz-Verkehr Die Fahrbahn erhält eine Gesamtbreite von 9,50 m incl. Schutzstreifen, zwischen den Schutzstreifen verbleibt eine Breite von 5,5 m, die für den Begegnungsfall PKW-LKW/Bus ausreicht. Bei der Begegnung von Bussen und LKW kann der Schutzstreifen in Anspruch genommen werden. ÖPNV Durch breitere Warteflächen kann eine Verbesserung der Fahrgastsituation erreicht werden. Parken Die Erhaltung des Parkraumangebots wurde als wichtiges Ziel in der Planung formuliert. Im hier vorliegenden zweiten Bauabschnitt (inkl. Anpassungsbereich 1. BA) entstehen gegenüber gezählten 221 geparkten Fahrzeugen im derzeitigen Zustand durch den Umbau und der Entfernung schadhafter Bäume 278 Parkmöglichkeiten. Der Querparkstreifen erhält eine Aufstelllänge von 4,30 m plus 0,70 m Überhang in Gehweg oder Grünstreifen, die Parkplätze erhalten keine Aufteilung. In verschiedenen Bereichen wird Raum für Behindertenparkplätze vorgesehen, die Beschilderung erfolgt aber erst im begründeten Bedarfsfall. Entwässerung Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max. 6 %. Die Randeinfassung erfolgt mit Hochborden H 12/15/30 bzw. Rundbord R 15/22 oder Randstein T 8/20. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in vorhandene Kanäle. Beleuchtung Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und angepasst. Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 6/8 Grunderwerb Die vorliegende Planung erfordert keinen Grunderwerb. Im Bereich der Haltestelle Franziskushospital (Fahrtrichtung stadtauswärts) wäre durch Ankauf einer Fläche von 40 m² eine Verbesserung in Form einer größeren Wartefläche zu erzielen, allerdings wird der Bereich auch durch 2 große geschützte Bäume eingeengt, von denen einer als Naturdenkmal ausgewiesen ist. Lärmschutz Der Straßenabschnitt von der Limburger Straße bis zum Amsterdamer Ring ist in der Lärmaktionsplanung als erste Priorität für lärmmindernde Maßnahmen vorgesehen. Die Lärmbelastung ist durchgehend sehr hoch, teilweise über 70 dB(A) am Tag und über 60 dB(A) in der Nacht. Außerdem ist in diesem Streckenabschnitt eine größere Anzahl von Bewohnern betroffen (ca. 435 Personen). Ein lärmmindernder Straßenbelag ist deshalb vorgesehen. 4. Straßenbau Der Umbau der B 264 - Lütticher Straße soll als Vollausbau gem. RStO, Belastungsklasse BK32 erfolgen. Folgender Aufbau ist vorgesehen: Fahrbahn 2,5cm Gehweg Parkstreifen lärmoptimierter 8 cm Betonsteinplatten 30/30 Asphaltbinder 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 10 cm Betonpflaster Asphalt 8cm 18cm bit. Tragschicht 4 cm Bettung 10 cm HGT 0/32 15 cm HGT 0/32 46,5cm Frostschutzkies 0/45 13 cm Frostschutzkies 0/45 21 cm Frostschutzkies 0/45 75 cm 40 cm Gesamtstärke 50 cm Gesamtstärke Gesamtstärke 5. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtkosten der Baumaßnahme „B264 Lütticher Straße/ Brüsseler Ring – Schanz“ belaufen sich auf voraussichtlich ca. 4.900.000,- €. Im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung sind bis zum Haushaltsjahr 2017 unter den PSPElementen 5-120102-000-01100-300-1 und 4-120102-008-7 „B264 Lütticher Straße/ Brüsseler Ring – Schanz“ Mittel in Höhe von 4.305.600,- € eingeplant. Diese Ansätze gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2014. Für den 1. BA von Schanz bis Limburger Straße sind 1.300.000,- € vorgesehen. Für den Ausbau des 2. BA von der Limburger Straße bis zum Amsterdamer Ring muss auf Basis der aktuellen Pläne mit Kosten in Höhe von ca. 2.300.000,- € gerechnet werden. Hinzu kommen die Aufwendungen zur Erneuerung der Versorgungs-einrichtungen (Gas, Strom und Wasser), die im Regelfall nicht aus dem städtischen Budget finanziert werden. Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 7/8 Die Differenz zu den Gesamtkosten in Höhe von 594.400,- €, die zur Fertigstellung aller Bauabschnitte benötigt wird, ist in den Haushaltsjahren 2015 ff. zu Lasten anderer Straßenbaumaßnahmen einzuplanen, wobei zukünftige Planänderungen und Kostensteigerungen für den 3. Bauabschnitt jetzt noch nicht berücksichtigt werden können. Die vorliegende Planung und der darauf basierende Beschluss dienen dem Fördergeber als Basis für die Bewilligung gemäß dem Entflechtungsgesetz. Diese Maßnahme löst eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) aus, da sie eine Verbesserung bzw. Erneuerung darstellt. Anlagen: Anlage 1: Protokoll Bürgeranhörung 29.04.2013 Anlage 2: 7 Ausschnitte der Lagepläne Anlage 3: 2 Ausschnitte der Querschnitte (nur im Umdruck) Anlage 4: Pläne 2013_007_L0 bis 2013_007_A1 (nur im Ratsinformationssystem) Vorlage FB 61/0951/WP16 der Stadt Aachen (nur im Umdruck) Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 8/8 Lütticher Straße 2. BA Bürgerinformation am 29.04.2013 19.00-21.45 im Couven- Gymnasium Teilnehmer : Frau Mingers, Frau Poth Ca. 110 Bürger 1. Vorstellung der Planung s. PPT- Präsentation in der Anlage 2. Fragen, Anregungen, Kritik Wortbeiträge der Bürger sind kursiv gedruckt, Kommentar der Verwaltung normal. Inhaltlich ähnliche Aussagen sind nicht mehrfach aufgeführt 2.1 Allgemeines Können noch Details diskutiert werden? Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch viele Änderungsvorschläge möglich. Wie hoch sind die Gesamtkosten? Die Kosten stehen noch nicht fest. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen die möglichen Ausbaualternativen zur Diskussion. . Wie unterscheiden sich die Kosten für die einzelnen Varianten? Die Kosten im derzeitigen Planungsstadium werden bei einer Grunderneuerung mit einem Pauschalpreis je m² kalkuliert. Diese unterscheiden sich bei den einzelnen Varianten nur geringfügig. Die Varianten mit neuen Bäumen kosten doch mehr Geld, das man sich sparen könnte? Bei der Kostenschätzung einer Gesamterneuerung bedeutet die Anzahl der Bäume keinen besonderen Kostenfaktor. Keine Bäume kosten mehr Geld, da man den ökologischen und psychologischen Gewinn auch betrachten muss. Für die betroffenen Anlieger ist die Frage des Anliegerbeitrags von enormer Bedeutung. Ohne diese Auskunft kann über die Varianten nicht sinnvoll diskutiert werden. Warum können die Zahlen hier nicht genannt werden? Im jetzigen Stadium ging es der Verwaltung um die Frage, in welche Richtung weiter geplant werden sollte. Die Höhe der Anliegerbeiträge kann zu diesem Zeitpunkt nicht beziffert werden und wird in einer öffentlichen Veranstaltung aus Datenschutzgründen ohnehin nicht im Einzelnen genannt. Wohin sollen die Leute ausweichen, wenn so viele Parkplätze entfallen? Es besteht kein Rechtanspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Wenn aus öffentlichem Interesse Parkraum entfällt, muss dafür nicht unmittelbar Ersatz geschaffen werden. Ausgleichsmöglichkeiten bestehen durch Einrichtung einer Bewohnerparkzone, weil damit die Nachfrage nach Parkraum durch Begrenzung der Parkberechtigten reduziert wird. Eine andere Möglichkeit besteht in der Errichtung einer Parkpalette, die voraussetzt, dass in der Nähe ein geeignetes Grundstück vorhanden ist, und die mit Baukosten verbunden ist. Der damit geschaffene Parkraum kann nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Durch Reduzierung der Parkplätze entsteht zusätzlicher Parksuchverkehr der die Anwohner belastet. An anderer Stelle werden Bäume massenhaft gefällt, ohne dass die Stadt einschreitet. Warum müssen hier Bäume erhalten oder sogar neu gepflanzt werden zu Lasten von Parkraum? 1 Die Entscheidung über Baumfällungen unterliegt verschiedenen Entscheidungskriterien, die hier nicht relevant sind. Hier geht es um die Abwägung der funktionalen Erfordernisse und Optimierungspotentiale. Hier müssen auch die Auswirkungen im 1. Bauabschnitt berücksichtigt werden, wo bereits Parkraum vernichtet wird und zusätzlicher Parksuchverkehr erzeugt wird. Die Parkraumbilanz ist eines der Kriterien in der Abwägung und Entscheidung über die zukünftige Ausbauform der Lütticher Straße, aber nicht das einzige. Kann der Anliegerbeitrag auf die Mieter umgelegt werden? Anliegerbeiträge sind keine Nebenkosten, die unmittelbar auf die Miete umlagefähig sind. Dies schließt nicht aus, dass Eigentümer versuchen, die Kosten durch eine Mieterhöhung auszugleichen. Wir wollen eine vernünftige Straße haben, auf der man fahren kann, keinen Luxus. Die Vorschläge zum Ausbau der Lütticher Straße enthalten keine Luxuslösung. Sie orientieren sich an dem in der Stadt üblichen Standards sowohl in der Flächenaufteilung als auch hinsichtlich der verwendeten Materialien. Die Finanzierung ist die wichtigste Frage, wenn diese nicht beantwortet wird, ist die Diskussion wertlos. Es ist verständlich, dass der Aspekt der Beiträge für die Anliegen eine wichtige Rolle spielt. Ziel der Einbeziehung der Bürger zu diesem relativ frühen Zeitpunkt war, einen Eindruck von der Gesamteinschätzung zu bekommen. Die Gesamtkosten sollen ermittelt und im Protokoll ergänzt werden, ebenso der Hinweis auf KAG und städt. Beitragssatzung. Seit Beginn der Diskussion über den Ausbau der Lütticher Straße ist eine Verdoppelung der Kosten festzustellen, für die es bisher keine schlüssige Erklärung der Stadt gibt. Die Kosten sollen in Zukunft überarbeitet werden. Warum ist es nicht möglich, die Anzahl der Grundstücke und der Größe anzugeben und auf dieser Basis den Prozentsatz der entfallenden Kosten je m² Grundstück zu ermitteln, damit sich jeder Grundstückseigentümer frühzeitig auf den Betrag des Anliegerbeitrags einstellen kann? Abgerechnet werden Gehwege, Parkstreifen, Grünflächen, Beleuchtung In der Veranstaltung am 2009 wurden 2.000-2.500 € pro Grundstück genannt. Stimmt das noch? Alternativparkplatz am Hangeweiher für Schüler und Lehrer zur Entlastung schaffen Die Parkraumnot wird z.T durch Mitarbeiter des Franziskus Krankenhauses verursacht. Kann dort nicht ein Angebot auf dem Gelände geschaffen werden? Die Anregung wird an das Franziskus Krankenhaus weiter gegeben. Wie ist der Bauablauf geplant? Gibt es eine Vollsperrung? Bei Projekte dieser Größenordnung und Bedeutung in der Verkehrsabwicklung wird i.A. bei einspuriger Verkehrsführung abschnittsweise ausgebaut. Der Bauablauf wird unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den angrenzenden Nutzungen mit der Baufirma abgesprochen. Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen? Die Bauzeit wird mit eineinhalb bis zwei Jahren angenommen. Sie hängt von der Leistungsfähigkeit der bauausführenden Firma und den Witterungsverhältnissen ab. 2.2 Varianten Es sollten eine vierte Variante geprüft werden, die darin besteht das vorhandene in Ordnung zu bringen und auf den Schnickschnack wie z.B. Bäume zu verzichten, denn eine Allee ist nicht nötig. Warum muss der Gehweg 2,5m breit sein? Reichen nicht 1,5 oder 2m? Der städtische Standard definiert eine Mindestbreite für Gehwege von 2,5m. 2 Im Grauenhofer Weg wurde eine Fahrbahn mit 6,5m Breite geplant. Warum in der Lütticher Straße nur 5,5m vorgesehen? Die Fahrbahnbreite der Lütticher Straße beträgt in den vorgestellte Varianten 9,5m, da die Schutzstreifen Teil der Fahrbahn sind und im Bedarfsfall, z.B. bei Begegnung zweier LKW überfahren werden dürfen . Schutzstreifen sollen für den fließenden Radverkehr besser sein, aber was ist mit dem Sicherheitsrisiko durch aufschlagende Türen? Auf der Fahrbahnseite besteht größere Vorsicht beim Öffnen der Türen, da immer auf den Verkehr in der Fahrbahn zu achten ist. Bei Bordsteinradwegen schlagen die Türen auf der Beifahrerseite in den Radweg auf. Wie viele Radverkehrsunfälle sind in der Lütticher Straße bekannt? Warum wird dort so viel Aufwand betrieben, obwohl der Radverkehr unbedeutend ist? Es soll eine Variante 2a ohne Bäume auf der Westseite geplant werden, damit der Parkraum erhalten bleibt. Können nicht Ersatzparkplätze an der Einmündung Limburger Straße geschaffen werden statt der vergrößerten Grünfläche? Das ist eine denkbare Alternative. In der Trierer Straße wurde erst kürzlich ein Bordsteinradweg angelegt. Warum ist dies nicht auch an der Lütticher Straße möglich? Die Planung der Trierer Straße war die letzte mit einem Bordsteinradweg. Seitdem haben sich die Planungsgrundsätze und auch die Richtlinien für den Radverkehr geändert. Radverkehr ist Fahrverkehr und gehört innerorts in die Fahrbahn. Erwiesenermaßen sind die Konflikte dort geringer, auch wenn das subjektive Sicherheitsempfinden bei baulich angelegten Radwegen höher ist. Warum wird nicht mehr Bürgerbeteiligung praktiziert, wenn die Baudezernentin sagt, dass sich die Bürger vor Ort besser auskennen? Die aktuelle Veranstaltung dient ja gerade der Einbeziehung der Bürger in den Planungsprozess, wie bei den bereits vorangegangenen Veranstaltungen. Warum wird hier keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt, wie es bei anderen Projekten üblich ist? Eine Kosten-Nutzen-Anlayse wird bei städtische Projekten dieser Art üblicherweise nicht durchgeführt. Wo sollen die Fahrzeuge stehen, die verdrängt werden? s.o. Auf der Westseite würde es reichen, den Gehweg und den Parkstreifen zu reparieren, dann können Kosten gespart werden. Warum spricht niemand von den Chancen bei einer Erneuerung der Lütticher Straße, warum soll es so bleiben wie es ist? Die Varianten sind nur nötig, weil der Schutzstreifen angelegt wird. Der kann auch in der heutigen Fahrbahn angelegt werden. Es funktioniert auch auf der von-Coels- Straße mit einer schmaleren Fahrbahn als hier geplant. Die Fahrbahnbreite in den vorgestellten Varianten sind eine Konsequenz aus der Planung für den 1. Bauabschnitt. Die Fahrbahndecke ist doch neu, warum kann das nicht so bleiben? Die Fahrbahndecke ist eine oberflächliche Reparatur, die erforderlich war, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, weil die punktuelle Reparatur der Schlaglöcher nicht mehr möglich war. Da der Unterbau aber nicht mehr tragfähig ist, ist innerhalb weniger Jahre eine grundhafte Erneuerung unumgänglich. 3 Es sollte eine bautechnische Erneuerung statt funktionaler Optimierung stattfinden, um die Kosten zu reduzieren. Bei einer grundhaften Erneuerung werden die Baukosten über die gesamte Fläche gerechnet. Auch bei Beibehaltung der funktionalen Unzulänglichkeit ist erfahrungsgemäß kein wesentlicher Betrag einzusparen. Der Radweg stadtauswärts wird genutzt und sollte deshalb erhalten bleiben, stadteinwärts ist die Nutzung im derzeitigen Zustand nicht möglich. Dort wäre deshalb ein Schutzstreifen sinnvoll. Bei Schutzstreifen sollte kein Senkrechtparken vorgesehen werden wegen der damit verbundenen Sicherheitsrisiken beim rückwärts Ausparken. Lütticher Straße wird wenig von Fußgängern frequentiert. Deshalb könnte man dort gut mit einer geringeren Gehwegbreite als 2,5m leben. 2.3 Einmündung Limburger Straße Zum Thema Limburger Straße wurden verschiedene Anregungen gegeben: - Der Beschlussvorschlag vom 04.09.2009 zur Umgestaltung der Einmündung Limburger Straße und Bebauung der damit geschaffenen Fläche soll rückgängig gemacht werden. - Die Signalanlage soll auf jeden Fall bleiben, weil sie mit der Fußgängerphase eine größere Verkehrssicherheit bringt - Fläche nicht dem Verkehr entziehen Limburger Straße so lassen - Die Kombination Grünfläche Parken prüfen - Pavillon ist nicht für Anwohner, weil die Gärten haben, sondern für unerwünschte Personengruppen - Die Trompete in eine rechtwinklige Einmündung an gleicher Stelle umplanen - Verkehrsberuhigung der Einmündung - Radarkasten aufstellen - LKW Verbot und Schwellen in der Limburger Straße - Eine Bebauung der Fläche ist in jedem Fall auszuschließen - Wendehammer und Parkplätze in der Körnerstraße sollen bleiben 2.4 Haltestelle Zur Detailgestaltung der Haltestelle gab es folgende Äußerungen: - Die Signalanlage reicht völlig und ist besser als Mittelinsel, Situation ist übersichtlich - Verlagerung des Schuleingangs schafft Entspannung und mehr Sicherheit - Letzten Sommer sind an der Haltestelle 4 Parkplätze abgepollert worden. Schüler stehen aber nicht hinter den Pollern - Was geschieht mit den Zufahrten im Bereich der Mittelinsel - Bushaltestellen nicht zusammenlegen, sondern so lassen wie heute - Bedarfsampel ist problematisch, weil alle Schüler anfordern Aufgestellt: Poth 29.04.2013 4 Ausbauquerschnitt 1 29,10 10,25 3,34 4,30 Parken (Senkrechtaufstellung) 0,75 1,50 S Schutzstreifen 2,25 9,35 5,50 Fahrbahn 2,75 2,75 2,5% 2,5% 12 2 7 Schutzstreifen 1,75 S 4,30 Parken (Senkrechtaufstellung) 3,05 Gehweg 2,00 4,50 2,5% Bestand 6 3 0,50 Achse / Gradiente Baum Neupflanzung Baum Bestand private Bebauung (Mauer etc.) 5,00 1,25 private Bebauung (Mauer etc.) 2,61 Gehweg 9,50 5 8 2,5% 2,5% Bestand 1 4 2,5% 4 8 5 6 3 2 12 7 Ausbauquerschnitt 2 24,00 10,45 2,58 Gehweg 9,50 3,57 4,30 Parken (Senkrechtaufstellung) 0,75 S 1,50 Schutzstreifen 2,25 4,05 5,50 Fahrbahn 2,75 1,25 0,50 Schutzstreifen S 1,75 2,75 2,05 Gehweg 4,50 2,5% 2 7 4 6 5 8 2,5% 2,5% Bestand 4 2,5% Bestand 1 4 8 5 12,50 Baum Neupflanzung 7,64 2,5% 0,75 1,50 S Schutzstreifen 1,25 0,50 2,00 Schutzstreifen S Baumscheibe Bestand Bestand 2 7 2 12 9 11 2,05 Gehweg 2,98 1,60 12 3 5,80 Baum Bestand private Bebauung (Mauer etc.) 2,61 Gehweg 6 10 3 8 Baum Neupflanzung 12 private Bebauung (Mauer etc.) 2,5% 2,5% private Bebauung (Mauer etc.) private Bebauung (Mauer etc.) Achse / Gradiente 5,00 2,00 2,5% Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Dezernat Planung und Umwelt ENTWURFSPLANUNG 4 Gisela Nacken 4 8 3 9 10 7 2 Ausbauquerschnitte BA 2 M. = 1 : 50 Plan Nr: 2013_007_A01 gezeichnet: BA bearbeitet: BA 12 bearbeitet: Fachbereich 61 Christiane Melcher Abteilung 61/70 1 3 20 cm Unterbeton C16/20 6 2,5 cm Asphaltdeckschicht (LOA 5) 0/5 8 cm Asphaltbinderschicht 0/16 18 cm Asphalttragschicht 0/32 46,5 cm Frostschutzschicht 0/60 75 cm Gesamtaufbau 2 4 8 cm Plattenbelag 3-5 cm Brechsand-/Splittgemisch 0/5 10 cm hydraulisch geb. Tragschicht (HGT) 18 cm Frostschutzschicht 0/60 40 cm Gesamtaufbau 5 16x16x14 bzw. 16x24x14 15 cm Unterbeton C16/20 20 cm Unterbeton C16/20 7 8 8 cm Betonsteinpflaster grau / anthrazit 3-5 cm Brechsand-/Splittgemisch 0/5 15 cm hydraulisch geb. Tragschicht (HGT) 18 cm Frostschutzschicht 0/60 45 cm Gesamtaufbau 20 cm Unterbeton C16/20 Drainage DN 100 Teilfilterrohr, auf 2 cm Sandbett, Graben 30/50/30 9 12 Regina Poth 14.08.2013 10 11 In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am: beraten und beschlossen am: 0+349.00 LEGENDE: Bestand: Flurnummer Verkehrs-/Hinweisschild Ampel Wasserschieber Gasschieber Unterflurhydrant Mauer, Zaun, Hecke Grenze Ausbaustufe 1 Kanaldeckel Schaltkasten oberirdisch Schacht allgemein Kabelverteiler unterflur Planung: Fahrbahn Fahrbahn Busspur Geh-/Radweg Gehweg Zufahrten Asphalt (LOAD) Asphalt Beton Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinpflaster 10x20x10cm Betonsteinpflaster 10x20x10cm Wassergebundene Decke Rasenansaat Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten Vorhandener Baum Zu erhaltener Baum Neuer Baum Allgemeines: Randeinfassung: Hochbordstein Rundbordstein Tiefbordstein Buskapstein H15x30 R15x22 T8x20 18x30 a=12-15cm a=2-4cm a=0-2cm a=16-18cm 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% Grenze Ausbaustufe 2 Baum Amsterdamer Ring 2.5% 12 R= 3 2 An der Schanz ,50 7 R= 1 Grenze Ausbaustufe 1 Grenze Ausbaustufe 2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Dezernat Planung und Umwelt ENTWURFSPLANUNG BA 2 Gisela Nacken Lageplan Anpassung 1. BA M. = 1 : 250 Plan Nr: 2013_007_L00 gezeichnet: BA bearbeitet: BA bearbeitet: Fachbereich 61 Christiane Melcher Abteilung 61/70 Regina Poth 28.08.2013 0+349.00 R= 21 Ring In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am: beraten und beschlossen am: fe 2 sbaustu u A e z Gren fe 1 sbaustu u A e z Gren LEGENDE: Bestand: Flurnummer Verkehrs-/Hinweisschild Ampel Wasserschieber Gasschieber Unterflurhydrant Mauer, Zaun, Hecke Baum Grundwerwerb: 90qm Schacht allgemein Kabelverteiler unterflur Asphalt (LOAD) Asphalt Beton Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinpflaster 10x20x10cm R= Zu erhaltener Baum Neuer Baum Allgemeines: a=12-15cm a=2-4cm a=0-2cm a=16-18cm 2.5% Amsterdamer Ring 2.5% 3 2 An der Schanz 1 R=2 2.5% H15x30 R15x22 T8x20 18x30 fe 2 usbaustu Grenze A austufe 1 b s u A e z Gren 2.5% R= 7,5 0 Hochbordstein Rundbordstein Tiefbordstein Buskapstein 2.5% 2.5% Vorhandener Baum Randeinfassung: 12 2.5% 2.5% Betonsteinpflaster 10x20x10cm Wassergebundene Decke Rasenansaat Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten 2.5% 2.5% 2.5% Schaltkasten oberirdisch Planung: Fahrbahn Fahrbahn Busspur Geh-/Radweg Gehweg Zufahrten 2.5% Kanaldeckel 1 Ring 0+349.00 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Dezernat Planung und Umwelt ENTWURFSPLANUNG BA 2 Gisela Nacken Lageplan 1 BA 2 Plan Nr: 2013_007_L01 M. = 1 : 250 bearbeitet: BA Fachbereich 61 gezeichnet: BA bearbeitet: Christiane Melcher Abteilung 61/70 Regina Poth 28.08.2013 In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am: beraten und beschlossen am: LEGENDE: Bestand: Flurnummer Verkehrs-/Hinweisschild Ampel Wasserschieber Gasschieber Unterflurhydrant Mauer, Zaun, Hecke Baum Kanaldeckel Schaltkasten oberirdisch Schacht allgemein Kabelverteiler unterflur Planung: Fahrbahn Fahrbahn Busspur Geh-/Radweg Gehweg Zufahrten Asphalt (LOAD) Asphalt Beton Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinpflaster 10x20x10cm Betonsteinpflaster 10x20x10cm Wassergebundene Decke Rasenansaat Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten Vorhandener Baum Zu erhaltener Baum Neuer Baum Allgemeines: Randeinfassung: 1,50 R=2 Hochbordstein Rundbordstein Tiefbordstein Buskapstein 2.5% 2.5% 2.5% 6 a=12-15cm a=2-4cm a=0-2cm a=16-18cm 2.5% 2.5% R=12 R= H15x30 R15x22 T8x20 18x30 2.5% 2.5% 3 2 An der Schanz 2.5% Amsterdamer Ring 1 2.5% R= 6 2.5% Ring 2.5% 2 R=1 2.5% Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Dezernat Planung und Umwelt ENTWURFSPLANUNG BA 2 Gisela Nacken Lageplan 2 BA 2 Plan Nr: 2013_007_L02 M. = 1 : 250 bearbeitet: BA Fachbereich 61 gezeichnet: BA bearbeitet: Christiane Melcher Abteilung 61/70 Regina Poth 28.08.2013 In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am: beraten und beschlossen am: LEGENDE: Bestand: Flurnummer Verkehrs-/Hinweisschild Ampel Wasserschieber Gasschieber Unterflurhydrant Mauer, Zaun, Hecke Baum Kanaldeckel Schaltkasten oberirdisch Schacht allgemein Kabelverteiler unterflur Fahrbahn Fahrbahn Busspur Geh-/Radweg Gehweg Zufahrten Grenze Ausbaustufe 2 Asphalt (LOAD) Asphalt Beton Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinplatten 40x40x8cm Betonsteinpflaster 10x20x10cm Betonsteinpflaster 10x20x10cm Wassergebundene Decke Rasenansaat Taktiler Leitstreifen, Basaltpflaster, 9x11cm Taktile Leiteinrichtungen, Betonsteinplatten Vorhandener Baum Zu erhaltener Baum Neuer Baum Allgemeines: Randeinfassung: Hochbordstein Rundbordstein Tiefbordstein Buskapstein H15x30 R15x22 T8x20 18x30 a=12-15cm a=2-4cm a=0-2cm a=16-18cm 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% Grenze Ausbaustufe 3 1+036.50 Planung: 3 2 An der Schanz 2.5% Amsterdamer Ring 1 2.5% 2.5% 2.5% 2.5% auf vorh. Bordstein Ring Grenze Ausbaustufe 2 Dezernat Planung und Umwelt ENTWURFSPLANUNG BA 2 Gisela Nacken Lageplan 3 BA 2 Plan Nr: 2013_007_L03 M. = 1 : 250 bearbeitet: BA Fachbereich 61 gezeichnet: BA bearbeitet: Christiane Melcher Abteilung 61/70 1+031.25 Grenze Ausbaustufe 3 2.5% 2.5% Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Regina Poth 28.08.2013 In der Bezirksvertretung Aachenberaten und beschlossen am: beraten und beschlossen am: