Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
118904.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
26.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
B 03/0104/WP16
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
26.08.2013
Abteistraße von Viehhofstraße bis Abteiplatz
Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten
Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der
Erhebung von Beiträgen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
19.09.2013
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der
Mobilitätsausschuss
beschließt
die
Abrechnung
der
als
Anliegerstraße
ausgebauten
Erschließungsanlage „Abteistraße“ von Viehofstraße bis Abteiplatz zum Zwecke der Erhebung von
Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Vorlage B 03/0104/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2013
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
2013
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausrechende Deckung
ausrechende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Maßnahmebezogene Einnahmen
25.045,06 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Vorlage B 03/0104/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der aus dem Jahr 1908 stammende Mischwasserkanal in der Abteistraße wurde im Bereich zwischen
Viehhofstraße und Abteiplatz in den Jahren 2009 / 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr
schlechten baulichen Zustand war.
Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war
bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte
Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der
beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die
Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht.
Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke
insgesamt
verbessert.
Damit
gehen
wirtschaftliche
Sondervorteile
für
die
betreffenden
Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in
Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die Einstufung der „Abteistraße“ von Viehhofstraße bis Abteiplatz erfolgt als Anliegerstraße gemäß §
4 Abs. 5 Buchstabe a) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand
ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 1 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden
umlagefähigen
Aufwandes
erfolgt
gemäß
§
6
SBS
und
unter
Berücksichtigung
der
Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten
beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte
ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0104/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.12.2013
Seite: 3/3
Beitragssatzermittlung
Abteistraße
von Viehhofstraße
bis Abteiplatz
Straßenart: Anliegerstraße gem. § 4 Abs. 5, Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung
i. d. Fassung vom 21.12.2007 (SBS)
Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand
sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. g) SBS.
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
g) Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
:
35.778,66 €
35.778,66 €
beitragsfähiger Aufwand :
städt. Anteil ( 30 %)
:
Anteil der Beitragspflichtigen ( 70 % )
35.778,66 €
10.733,60 €
25.045,06 €
:
Summe beitragsfähiger Aufwand
35.778,66 €
Summe städt. Anteil
10.733,60 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
25.045,06 €
Ermittlung des Beitragssatzes
Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 25.045,06 € (Anteil der
Beitragspflichtigen) wird gemäß § 4 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch
die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt :
Gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung
ihrer Ausnutzbarkeit.
Oberflächenentwässerung :
25.045,06 € :
89.415 m² =
0,28 €/m²
2,00 €/m²
25.045,06 € :
89.415 m² =
gerundeter Beitragssatz
=
0,28 €/m²
Aufgestellt:
( Dan Rusu )
Aachen, den
Der Oberbürgermeister
- B 03 In Vertretung
Geprüft:
( Günter Liebert )
( Gisela Nacken )