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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
118904.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
26.08.13, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 21:23
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage B 03/0104/WP16 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: 26.08.2013 Abteistraße von Viehhofstraße bis Abteiplatz Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 19.09.2013 MA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Abteistraße“ von Viehofstraße bis Abteiplatz zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS). Vorlage B 03/0104/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2013 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 2013 Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. Gesamtbedarf (neu) Einzahlungen 1.600.000 1.600.000 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung ausrechende Deckung vorhanden vorhanden g Maßnahmebezogene Einnahmen 25.045,06 € Beiträge gem. § 8 KAG NW Vorlage B 03/0104/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der aus dem Jahr 1908 stammende Mischwasserkanal in der Abteistraße wurde im Bereich zwischen Viehhofstraße und Abteiplatz in den Jahren 2009 / 2010 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben. Die Einstufung der „Abteistraße“ von Viehhofstraße bis Abteiplatz erfolgt als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe a) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 1 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist. Anlage/n: Beitragssatzermittlung Vorlage B 03/0104/WP16 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.12.2013 Seite: 3/3 Beitragssatzermittlung Abteistraße von Viehhofstraße bis Abteiplatz Straßenart: Anliegerstraße gem. § 4 Abs. 5, Buchstabe a) der städtischen Beitragssatzung i. d. Fassung vom 21.12.2007 (SBS) Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. g) SBS. Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes g) Oberflächenentwässerung Ausbaukosten : 35.778,66 € 35.778,66 € beitragsfähiger Aufwand : städt. Anteil ( 30 %) : Anteil der Beitragspflichtigen ( 70 % ) 35.778,66 € 10.733,60 € 25.045,06 € : Summe beitragsfähiger Aufwand 35.778,66 € Summe städt. Anteil 10.733,60 € Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand 25.045,06 € Ermittlung des Beitragssatzes Der wie vor ermittelte gekürzte beitragsfähige Aufwand in Höhe von 25.045,06 € (Anteil der Beitragspflichtigen) wird gemäß § 4 der städtischen Beitragssatzung auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit wie folgt verteilt : Gekürzter beitragsfähiger Aufwand dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit. Oberflächenentwässerung : 25.045,06 € : 89.415 m² = 0,28 €/m² 2,00 €/m² 25.045,06 € : 89.415 m² = gerundeter Beitragssatz = 0,28 €/m² Aufgestellt: ( Dan Rusu ) Aachen, den Der Oberbürgermeister - B 03 In Vertretung Geprüft: ( Günter Liebert ) ( Gisela Nacken )